02022D2435 — DE — 13.12.2022 — 000.001
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BESCHLUSS (EU) 2022/2435 DES RATES ►C1 vom 5. Dezember 2022 ◄ (ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 5) |
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BESCHLUSS (EU) 2022/2435 DES RATES
vom 5. Dezember 2022
über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. ( 1 )
Artikel 2
Artikel 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Artikel 4
Die Europäische Kommission vertritt die Union in dem gemäß Artikel 7 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss; sie wird dabei von den Vertretern der Mitgliedstaaten als Beobachter unterstützt.
Artikel 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( 1 ) Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L 179 vom 6.7.2022, S. 4 veröffentlicht.