02020R1395 — DE — 26.05.2021 — 001.001


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►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1395 DER KOMMISSION

vom 5. Oktober 2020

zur Verlängerung der Zulassung für Bacillus amyloliquefaciens CECT 5940 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, zu seiner Zulassung für Junghennen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1292/2008 ( ►M1  Zulassungsinhaber: Evonik Operations GmbH ◄ )

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 324 vom 6.10.2020, S. 3)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/733 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2021

  L 158

11

6.5.2021




▼B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1395 DER KOMMISSION

vom 5. Oktober 2020

zur Verlängerung der Zulassung für Bacillus amyloliquefaciens CECT 5940 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, zu seiner Zulassung für Junghennen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1292/2008 ( ►M1  Zulassungsinhaber: Evonik Operations GmbH ◄ )

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ angehört, wird gemäß den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen in Bezug auf Junghennen und für dieselbe Kategorie und Funktionsgruppe in Bezug auf Masthühner verlängert.

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1292/2008 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG



Kennnummer des Zusatzstoffs

Name des Zulassungsinhabers

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren

4b1822

►M1  Evonik Operations GmbH ◄

Bacillus amyloliquefaciens CECT 5940

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Bacillus amyloliquefaciens CECT 5940 mit mindestens:

— 1 × 109 KBE/g Zusatzstoff

Fest

Masthühner

Junghennen

-

1 × 109

-

1.  In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

2.  Darf in Futtermitteln mit folgenden zulässigen Kokzidiostatika verwendet werden: Diclazuril, Monensin-Natrium und Nicarbazin.

3.  Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Brille und Handschuhen.

26.10.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Sporen von Bacillus amyloliquefaciens CECT 5940

Analysemethode  (1)

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von Trypton-Soja-Agar (EN 15 784 )

Identifikation: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

(1)   

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.