02018R0659 — DE — 21.04.2021 — 008.001


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►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/659 DER KOMMISSION

vom 12. April 2018

über die Bestimmungen für den Eingang lebender Equiden sowie von Sperma, Eizellen und Embryonen von Equiden in die Union

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 110, 30.4.2018, p.1)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021

L 114

1

31.3.2021

 
Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
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