02018D0726 — DE — 17.05.2018 — 000.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

BESCHLUSS (GASP) 2018/726 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 2. Mai 2018

zur Ernennung des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (EUCAP Sahel Niger/1/2018)

(ABl. L 122 vom 17.5.2018, S. 32)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 157 vom 20.6.2018, S.  27 (2018/726)




▼B

BESCHLUSS (GASP) 2018/726 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 2. Mai 2018

zur Ernennung des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (EUCAP Sahel Niger/1/2018)



Artikel 1

Herr Frank VAN DER MUEREN wird mit Wirkung vom 1. Mai 2018 zum Leiter der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) ernannt.

Artikel 2

▼C1

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Mai 2018.