2006R0198 — DE — 08.10.2010 — 001.001


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VERORDNUNG (EG) Nr. 198/2006 DER KOMMISSION

vom 3. Februar 2006

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 032, 4.2.2006, p.15)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

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►M1

VERORDNUNG (EU) Nr. 822/2010 DER KOMMISSION vom 17. September 2010

  L 246

18

18.9.2010




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VERORDNUNG (EG) Nr. 198/2006 DER KOMMISSION

vom 3. Februar 2006

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung

(Text von Bedeutung für den EWR)



DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung ( 1 ), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 9 Absatz 4, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.

(2)

Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 sollten Maßnahmen erlassen werden, die die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge und die detaillierten NACE- und Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, betreffen.

(3)

Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Weiterbildung zu erhebenden spezifischen Daten festlegen.

(4)

Durchführungsbestimmungen über die Anforderungen an die Qualität der für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, den Aufbau der Qualitätsberichte und sämtliche zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten erlassen werden.

(5)

Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung sollte festgelegt werden.

(6)

Darüber hinaus sollten Bestimmungen über das geeignete technische Format und den geeigneten Austauschstandard für die elektronisch übermittelten Daten erlassen werden.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



Artikel 1

Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung erlassen.

Artikel 2

Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung ist das Kalenderjahr 2005.

Artikel 3

Die einzelnen Variablen, die der Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, sind in Anhang I aufgeführt.

Artikel 4

Die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge sowie die detaillierte Spezifikation der Kategorien der NACE Rev. 1.1 und der Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, sind in Anhang II aufgeführt.

Artikel 5

Für die Datenüberprüfung, Fehlerberichtigung, Imputation und Gewichtung sind die Mitgliedstaaten zuständig.

Die Imputation und Gewichtung der Variablen erfolgt nach den in Anhang III genannten Grundsätzen. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind ausführlich zu begründen und im Qualitätsbericht aufzuführen.

Artikel 6

Die Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat) erfolgt mit den/dem in Anhang IV festgelegten Mitteln und Format.

Artikel 7

Jeder Mitgliedstaat bewertet die Qualität seiner Daten in Form eines Qualitätsberichts. Der der Kommission (Eurostat) vorzulegende Qualitätsbericht ist in dem in Anhang V dargestellten Format zu verfassen.

Artikel 8

Um ein hohes Maß an Harmonisierung der Erhebungsergebnisse zwischen den Ländern zu erreichen, schlägt die Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen und Leitlinien für die Methodik und die praktische Arbeit im Zusammenhang mit der Durchführung der Erhebung in Form eines „Handbuchs für die Europäische Union“ vor.

Artikel 9

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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ANHANG I

VARIABLEN

Anmerkung zur Tabelle:

Die Einträge „Kernvariable“ und „Schlüsselvariable“ in der Spalte „Gruppe“ werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag „ID“ bedeutet, dass es sich um eine „Identifizierungsvariable“ handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag „QL“ in der Spalte „Typ“ steht für „qualitative Variable“ und „QT“ für die „quantitative Variable“ Ja/Nein, „QM“ steht für „qualitative Variable“ mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und „QT“ für „quantitative Variable“. CVT steht für betriebliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2.

1.    Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

COUNTRY

ID

 

Ländercode

REGION

ID

 

Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene)

REFYEAR

ID

 

Bezugsjahr

RESPID

ID

 

Unternehmenskennung

RESPWEIGHT

ID

 

Wichtungsfaktor Zwei Dezimalstellen; „.“ als Dezimaltrennzeichen verwenden

RESPEXTRA1

ID

 

Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III)

RESPEXTRA2

ID

 

Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III)

RESPEXTRA3

ID

 

Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III)

SP_NACE

ID

 

Stichprobenplan: Kategorie des Wirtschaftszweigs

SP_SIZE

ID

 

Stichprobenplan: Größenklasse

SP_NSTRA

ID

 

Stichprobenplan: Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d.h. die Grundgesamtheit

SP_N

ID

 

Stichprobenplan: Anzahl der gezogenen Unternehmen im Stichprobenplan in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

SP_SUB

ID

 

Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört

N_RESPST

ID

 

Anzahl der Auskunft gebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

N_EMPREG

ID

 

Anzahl der Beschäftigten laut Register

INTRESP

ID

 

Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit)

INTMETHOD

ID

 

Datenerhebungsmodus

INTLANG

ID

 

Sprache der Datenerhebung

2.    Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

A1

Kernvariable

QL

Tatsächlicher NACE-Code

A2tot

Kernvariable

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten

A2m

 

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten

A2f

 

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten

A3

Schlüsselvariable

QT

Gesamtzahl der am 31. Dezember des Vorjahres Beschäftigten

A4

Schlüsselvariable

QT

Gesamtarbeitszeit je Beschäftigten im Bezugsjahr

A5

Schlüsselvariable

QT

Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt

A6

 

QL

Alle neuen Waren oder Dienstleistungen oder Verfahren der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder wesentliche technische Neuerungen in diesen Bereichen während des Bezugsjahres

3.    Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

A7

 

QL

Eigenes oder gemeinsam genutztes Ausbildungszentrum

A8

 

QL

Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung

A9

 

QL

Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens

A10

 

QM

Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch:

 
 
 

Betriebliche Weiterbildung des derzeitigen Personals

 
 
 

Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen

 
 
 

Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung

 
 
 

Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen

A11a

 

QM

Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter:

 
 
 

Ja, in erster Linie anhand strukturierter Interviews

 
 
 

Ja, allerdings in erster Linie anhand anderer Methoden

 
 
 

Nein

A11b

 

QM

Die Überprüfungen des zukünftigen Qualifikations- und Weiterbildungsbedarfs einzelner Beschäftigter mit folgenden Schwerpunkten:

 
 
 

Berufe oder Berufsgruppen

 
 
 

Fähigkeiten und Kompetenzen

 
 
 

Aufgaben und Tätigkeiten

 
 
 

Formale Qualifikationen

A12

 

QM

Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen:

 
 
 

Allgemeine IT-Kenntnisse

 
 
 

Fachkenntnisse im IT-Bereich

 
 
 

Managementkompetenzen

 
 
 

Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen

 
 
 

Problemlösungsfertigkeiten

 
 
 

Büro- und Verwaltungskenntnisse

 
 
 

Fremdsprachenkenntnisse

 
 
 

Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse

 
 
 

Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

 
 
 

Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen

 
 
 

Alle nicht zutreffend

 
 
 

Weiß nicht

A13

 

QL

Die Planung von CVT im Unternehmen mündet in einen schriftlichen Ausbildungsplan oder in ein schriftliches Ausbildungsprogramm.

A14

 

QL

Jährlicher Ausbildungshaushalt, der CVT einschließt

A15

 

QL

Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird

A16a

 

QL

An der Verwaltung der betrieblichen Weiterbildung beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse

A16b

 

QM

Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte:

 
 
 

Zielsetzung der Weiterbildung

 
 
 

Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen

 
 
 

Form/Art der Weiterbildung (z. B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie Anleitung am Arbeitsplatz)

 
 
 

Ausbildungsinhalte

 
 
 

Haushalt für Weiterbildung

 
 
 

Auswahl externer Ausbildungsanbieter

 
 
 

Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse

A17

 

QM

Informationsquellen zu CVT:

 
 
 

Öffentliche Informationszentren/Dienste und Behörden

 
 
 

Private Ausbildungsanbieter

 
 
 

Personalvertreter

 
 
 

Andere

 
 
 

Verwenden derartige Informationsquellen nicht

4.    Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

B1a

Kernvariable

QL

Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr

B1b

Kernvariable

QL

Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr

B2a

Kernvariable

QL

Ermöglichung von Anleitung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr

 
 

QT

Anleitung am Arbeitsplatz – Zahl der Teilnehmer

B2b

Kernvariable

QL

Möglichkeit der Jobrotation im Bezugsjahr

 
 

QT

Zahl der Teilnehmer an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise

B2c

Kernvariable

QL

Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr

 
 

QT

Zahl der Teilnehmer an Konferenzen/Workshops

B2d

Kernvariable

QL

Teilnahme an Lern- und Qualitätszirkeln im Bezugsjahr

 
 

QT

Zahl der Teilnehmer an Lern- oder Qualitätszirkeln

B2e

Kernvariable

QL

Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr

 
 

QT

Zahl der Teilnehmer an Selbststudium/E-Learning

B3

 

QL

Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr

B4

 

QL

Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr

B5a

 

QL

Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr

 
 

QT

Summe der Beiträge zu CVT (in EUR)

B5b

 

QL

Existenz von Einnahmen aus CVT im Bezugsjahr

 
 

QT

Summe der Einnahmen aus CVT (in EUR)

B6

 

QM

Maßnahmen, von denen das Unternehmen profitiert:

 
 
 

Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen)

 
 
 

Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral)

 
 
 

EU-Finanzhilfen (z. B. Europäischer Sozialfonds)

 
 
 

Staatliche Finanzhilfen

 
 
 

Sonstige Quellen

 
 
 

Alle nicht zutreffend

Die folgenden Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten ((B1a oder B1b) = JA).

Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.:

  Unternehmen, die 2010 CVT-Kurse anbieten ((B1a oder B1b) = JA) oder

  Unternehmen, die andere Formen von CVT anbieten ((B2a oder B2b oder B2c oder B2d oder B2e) = JA).

Abschnitt 8 gilt für nicht weiterbildende Unternehmen.

5.    Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

C1tot

Schlüsselvariable

QT

Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen

C2m

 

QT

Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — männlich

C2f

 

QT

Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — weiblich

C3tot

Schlüsselvariable

QT

Insgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

C3i

 

QT

Auf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

C3e

 

QT

Auf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

C4

 

QT

Anteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden

C5

 

QL

Themen

 
 
 

Allgemeine IT-Kenntnisse

 
 
 

Fachkenntnisse im IT-Bereich

 
 
 

Managementkompetenzen

 
 
 

Teamfähigkeit, kundenorientiertes Verhalten, soziale Kompetenzen

 
 
 

Problemlösungsfertigkeiten

 
 
 

Büro- und Verwaltungskenntnisse

 
 
 

Fremdsprachenkenntnisse

 
 
 

Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse

 
 
 

Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

 
 
 

Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen

 
 
 

Alle nicht zutreffend

C5Main

 

QL

Hauptthema (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden)

C6

 

QL

Anbieter (externe Kurse):

 
 
 

Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen

 
 
 

Öffentliche Ausbildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungszentrum)

 
 
 

Private Ausbildungsunternehmen

 
 
 

Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht

 
 
 

Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände

 
 
 

Gewerkschaften

 
 
 

Andere Ausbildungsanbieter

C6Main

 

QL

Hauptanbieter (in Bezug auf Umfang der Weiterbildungsstunden)

6.    Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse angeboten haben: Kosten von CVT



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

C7a

 

QL

Existenz von Gebühren

 
 

QT

Für CVT-Kurse anfallende Kosten: Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in EUR)

C7b

 

QL

Existenz von Reisekosten

 
 

QT

Kosten für CVT-Kurse: Reisekosten und Tagegelder (in EUR)

C7c

 

QL

Existenz von Arbeitskosten — interne Ausbilder

 
 

QT

Kosten für CVT-Kurse: Arbeitskosten — interne Ausbilder (in EUR)

C7d

 

QL

Existenz von Kosten für Ausbildungszentrum, Unterrichtsmaterial usw.

 
 

QT

Kosten für CVT-Kurse: Ausbildungszentrum oder Räume sowie Unterrichtsmaterial für CVT-Kurse (in EUR)

C7sub

 

QL

Existenz von „nur Zwischensumme“ (keine Unterkategorien)

 

Schlüsselvariable

QT

Zwischensumme CVT (in EUR)

PAC

Schlüsselvariable

QT

Kosten für Ausfallzeiten: zu ermitteln (PAC=C3tot*A5/A4 in EUR)

C7tot

Schlüsselvariable

QT

Gesamtkosten CVT: zu ermitteln (C7sub + B5a – B5b (in EUR))

7.    Bei Unternehmen zu erhebende Variablen, die CVT-Kurse und andere Formen von CVT angeboten haben: Qualität von CVT, Ergebnisse und Schwierigkeiten



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

D1

 

QM

Zur Gewährleistung der Qualität von CVT zu berücksichtigende Aspekte:

 
 
 

Zertifizierung externer Anbieter (z. B. Verwendung nationaler Register)

 
 
 

Fortbildung interner Ausbilder

 
 
 

Betriebliche Weiterbildung und Zertifizierung basieren auf nationalen/vom Wirtschaftszweig anerkannten Normen oder Rahmen.

 
 
 

Andere

 
 
 

Es wird kein besonderer Aspekt berücksichtigt.

D2a

 

QM

Bewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen:

 
 
 

Ja — alle Maßnahmen

 
 
 

Ja — einige Maßnahmen

 
 
 

Nein — Nachweis für Teilnahme reicht nicht aus.

D2b

 

QM

Bewertungsmethoden:

 
 
 

Zertifizierung nach schriftlicher oder praktischer Prüfung

 
 
 

Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer

 
 
 

Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele

 
 
 

Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens

 
 
 

Sonstige

D3

 

QM

Faktoren, die das CVT-Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen im Bezugsjahr eingeschränkt haben

 
 
 

Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf

 
 
 

Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen

 
 
 

Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen

 
 
 

Fehlen geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt

 
 
 

Hohe Kosten für CVT-Kurse

 
 
 

IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT

 
 
 

Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren

 
 
 

Begrenzt verfügbare Zeit des Personals für Teilnahme an CVT

 
 
 

Andere Gründe

8.    Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

E1

 

QM

Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr:

 
 
 

Die vorhandenen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen dem derzeitigen Bedarf des Unternehmens.

 
 
 

Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt.

 
 
 

Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen

 
 
 

Geeignete CVT-Kurse werden auf dem Markt nicht angeboten.

 
 
 

Hohe Kosten für CVT-Kurse

 
 
 

IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT

 
 
 

Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren

 
 
 

Personal hat keine Zeit für die Teilnahme an CVT.

 
 
 

Andere Gründe

9.    Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: IVT (berufliche Erstausbildung)



Bezeichnung der Variablen

Gruppe

Typ

Beschreibung

F1tot

Kernvariable

QT

Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT im Unternehmen im Bezugsjahr

F2

 

QM

Gründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1Tot > 0):

 
 
 

Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens

 
 
 

Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT

 
 
 

Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter

 
 
 

Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer betrieblichen Erstausbildung

 
 
 

Andere Gründe (z. B. um das Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter attraktiver zu machen)

Fakultative Variablen

Die Mitgliedstaaten können der Kommission (Eurostat) fakultativ ergänzende Variablen in einem harmonisierten Format übermitteln, wie im in Artikel 8 genannten „Handbuch für die Europäische Union“ beschrieben.




ANHANG II

STICHPROBE

1. Unternehmensregister, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates ( 2 ) Bezug genommen wird, werden als Hauptquelle für die Auswahlgrundlage herangezogen. Aus dieser Auswahlgrundlage wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen.

2. Die Stichprobe wird nach NACE Rev. 2 und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:

 20 NACE-Rev.-2-Kategorien (B, C10-C12, C13-C15, C17-C18, C19-C23, C24-C25, C26-C28 und C33, C29-C30, C16+C31-32, D-E, F, G(45), G(46), G(47), I, H, J, K(64,65), K(66), L+M+N+R+S);

 die Mitgliedstaaten können andere Wirtschaftszweige abdecken und für die Schichtung zusätzliche Kategorien (z. B. O, P und Q) auf fakultativer Basis heranziehen;

 3 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten für Länder mit weniger als 50 Millionen Einwohnern: (10-49), (50-249), (250 und darüber);

 6 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten für Mitgliedstaaten mit mehr als 50 Millionen Einwohnern: (10-19), (20-49), (50-249), (250-499), (500-999), (1 000 und darüber).

3. Der Stichprobenumfang ist so zu berechnen, dass für die zu schätzenden Parameter „Anteil der ausbildenden Unternehmen“ für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten (120 Schichten für Mitgliedstaaten mit mehr als 50 Millionen Einwohnern) nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt.

4. Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden:

nh = 1/[c2 × teh + 1/Nh] / rh

mit:

rh

=

antizipierte Antwortquote in der Schicht h

c

=

maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls

teh

=

antizipierter Anteil der ausbildenden Unternehmen in der Schicht h

Nh

=

Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h




ANHANG III

Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung

Die Länder ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.

Schlüsselvariablen, für die weder eine Auslassung akzeptiert noch eine Imputation gestattet ist:

 A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL), B2c(QL), B2d(QL), B2e(QL), F1tot.

Schlüsselvariablen, für die eine Auslassung möglichst vermieden werden sollte und für die eine Imputation empfohlen wird:

 A3, A4, A5, C1tot, C3tot, C7sub, C7tot, PAC.

Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:

1. Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non-Response betrachtet werden.

2. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der Auskunft gebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen.

3. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der Auskunft gebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt.

4. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der Auskunft gebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt.

Die quantitativen und qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.

Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein gegebenenfalls anzuwendendes Gewicht zusammen mit beliebigen Hilfsvariablen, die zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten dann als Variablen RESPEXTRA1, RESPEXTRA2, RESPEXTRA3 übermittelt werden. Die zur Erstellung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt.

▼B




ANHANG IV

Dateiformat und Übermittlungsregeln

Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln.

Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze:

a) den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen,

b) den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation.

Beide Datensätze enthalten die in Anhang I aufgeführten Variablen.

Beide Dateien sind im .csv-Format („comma separated variables“) vorzulegen. Der erste Eintrag einer jeden Datei besteht aus einer Kopfzeile mit den in Anhang I definierten Bezeichnungen der Variablen. Die nachfolgenden Einträge enthalten die einzelnen Werte dieser Variablen für jedes antwortende Unternehmen.

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ANHANG V

FORMAT DES QUALITÄTSBERICHTS

Die Mitgliedstaaten legen Qualitätsberichte vor, die nach dem von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Standardformat für Qualitätsberichterstattung zu erstellen sind. Dem Qualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt.

1.   RELEVANZ

Durchführung der Erhebung und Abdeckungsgrad des derzeitigen und potenziellen Nutzerbedarfs durch die Statistiken. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde.

2.   GENAUIGKEIT

2.1    Stichprobenfehler

Darunter fällt Folgendes:

 Beschreibung des Stichprobendesigns und der durchgeführten Stichprobe;

 Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich Non-Response-Modell sowie verwendete Hilfsvariablen, angewandter Schätzer, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzer, Varianz der Schätzwerte nach Stichprobenschicht, Software zur Varianzschätzung; insbesondere sollte eine Beschreibung der Hilfsvariablen oder der verwendeten Informationen erfolgen, damit bei Eurostat die endgültigen Gewichte erneut berechnet werden können, da dies für die Varianzschätzung benötigt wird;

 im Falle einer Non-Response-Analyse Beschreibung des Stichprobenbiases und seiner Ergebnisse.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

 Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage;

 Zahl der Unternehmen in der Stichprobe.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

 Variationskoeffizienten ( 3 ) für die folgenden Schlüsselstatistiken:

 Gesamtzahl der Beschäftigten, Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

 Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, Anteil der Unternehmen, die betriebliche CVT-Kurse anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

 Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die CVT anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigen in Unternehmen, die CVT anboten;

 Gesamtkosten für CVT-Kurse;

 Gesamtzahl der Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT, Anteil der Unternehmen, die IVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen.

2.2    Nicht-Stichprobenfehler

2.2.1    Erfassungsfehler

Darunter fällt Folgendes:

 Beschreibung des für die Stichprobe herangezogenen Registers und seiner Qualität, im Register enthaltene Angaben und Häufigkeit der Aktualisierung;

 Fehler aufgrund der Diskrepanzen zwischen Auswahlgrundlage und Zielpopulation und Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen);

 zur Erlangung dieser Informationen verwendete Methoden und Anmerkungen zur Verarbeitung von Fehlklassifizierungen.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

 Zahl der Unternehmen;

 Anteil der Unternehmen, für die die beobachteten Schichten den Stichprobenschichten entsprechen.

2.2.2    Messfehler

Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, beispielsweise aufgrund:

 des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien);

 der Berichtseinheit/der Auskunftseinheit unter Berücksichtigung der im Unternehmen angewandten Art der Datenerfassung (z. B. Probleme und Strategien zur Ermittlung einer geeigneten Auskunftsperson (geeigneter Auskunftspersonen), Erinnerungsprobleme, Fehler beim Ausfüllen der Formulare, Unterstützung der Auskunftsperson). Dazu gehört eine Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine hohe Qualität der Informationen über die „Teilnehmer“ zu gewährleisten und um zu vermeiden, dass die Weiterbildungsmaßnahmen erfasst wurden;

 der Existenz/Verwendung von relevanten Informationssystemen und Verwaltungsdatensätzen vom Unternehmen, z. B. Entsprechung von Verwaltungs- und Erhebungskonzept (Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Individualdaten);

 der zur Verringerung dieser Fehlerart verwendeten Methoden, von Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder einzelnen Fragen.

2.2.3    Verarbeitungsfehler

Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen.

2.2.4    Non-Response-Fehler

Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur „erneuten Kontaktaufnahme“ ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes:

 vollständiger Bericht über Imputationsverfahren einschließlich der für die Imputation und/oder Neugewichtung angewandten Methoden;

 Anmerkungen zur Methodik und Ergebnisse von Non-Response-Analysen oder anderer Methoden zur Bewertung der Effekte von Non-Response.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

 Unit-Response-Quoten ( 4 );

 Item-Response-Quoten ( 5 ) für Folgendes in Bezug auf alle Auskunftgebenden: Gesamtzahl der Arbeitsstunden als Funktion von Auskunftseinheiten und Arbeitskosten insgesamt als Funktion von Auskunftseinheiten;

 Item-Response-Quoten für Folgendes in Bezug auf Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten:

 

 Gesamtzahl der Kursteilnehmer und nach Geschlecht als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

 Gesamtzahl der Stunden für CVT-Kurse als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl solcher intern oder extern verwalteter Kurse als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

 Gesamtkosten der CVT-Kurse als Funktion von Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten.

 Item-Response-Quoten für Folgendes in Bezug auf Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anbieten: Gesamtzahl der Teilnehmer an IVT als Funktion von Unternehmen, die IVT anbieten.

3.   AKTUALITÄT UND PÜNKTLICHKEIT

Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.

4.   ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen.

5.   VERGLEICHBARKEIT

Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen).

6.   KOHÄRENZ

Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklasse.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, Zuordnung allerdings nach beobachteten Unternehmensmerkmalen):

 Zahl der Beschäftigten aus den Statistiken zur Unternehmensstruktur und Zahl der Beschäftigten aus der CVTS;

 Prozentsatz der Unterschiede (SUS – CVTS) / SUS.

7.   KOSTEN UND BELASTUNG

Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung der einzelnen Fragebogen benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung für kleine und große Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Anstrengungen.



( 1 ) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 1.

( 2 ) ABl. L 61 vom 5.3.2008, S. 6.

( 3 ) Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Schätzwert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz müssen das Stichprobendesign und Veränderungen der Schichten berücksichtigt werden.

( 4 ) Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der betroffenen Befragten zur Zahl der in der Auswahlgesamtheit versandten Fragebogen.

( 5 ) Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der vorliegenden Daten zur Zahl der vorliegenden und fehlenden Daten (entspricht der Zahl der betroffenen Auskunftseinheiten).