1996L0077 — DE — 10.10.2008 — 008.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

RICHTLINIE 96/77/EG DER KOMMISSION

vom 2. Dezember 1996

zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 339, 30.12.1996, p.1)

aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Richtlinie 2008/84/EG Der Kommission vom 27. August 2008

L 253

1

20.9.2008