1985R3821 — DE — 01.07.2013 — 017.001


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►B

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3821/85 DES RATES

vom 20. Dezember 1985

über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

(ABl. L 370, 31.12.1985, p.8)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  No

page

date

►M1

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3314/90 DER KOMMISSION vom 16. November 1990

  L 318

20

17.11.1990

►M2

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3572/90 DES RATES vom 4. Dezember 1990

  L 353

12

17.12.1990

►M3

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3688/92 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1992

  L 374

12

22.12.1992

►M4

VERORDNUNG (EG) Nr. 2479/95 DER KOMMISSION vom 25. Oktober 1995

  L 256

8

26.10.1995

►M5

VERORDNUNG (EG) Nr. 1056/97 DER KOMMISSION vom 11. Juni 1997

  L 154

21

12.6.1997

►M6

VERORDNUNG (EG) Nr. 2135/98 DES RATES vom 24. September 1998

  L 274

1

9.10.1998

►M8

VERORDNUNG (EG) Nr. 1360/2002 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2002

  L 207

1

5.8.2002

 M9

VERORDNUNG (EG) Nr. 1882/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. September 2003

  L 284

1

31.10.2003

►M10

VERORDNUNG (EG) Nr. 432/2004 DER KOMMISSION vom 5. März 2004

  L 71

3

10.3.2004

►M11

VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006

  L 102

1

11.4.2006

►M12

VERORDNUNG (EG) NR. 1791/2006 DES RATES vom 20. November 2006

  L 363

1

20.12.2006

►M13

VERORDNUNG (EG) Nr. 68/2009 DER KOMMISSION vom 23. Januar 2009

  L 21

3

24.1.2009

►M14

VERORDNUNG (EG) Nr. 219/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009

  L 87

109

31.3.2009

►M15

VERORDNUNG (EU) Nr. 1266/2009 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2009

  L 339

3

22.12.2009

►M16

VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2013 DES RATES vom 13. Mai 2013

  L 158

1

10.6.2013


Geändert durch:

 A1

  C 241

21

29.8.1994

 

  L 001

1

..

►A2

  L 236

33

23.9.2003


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 077 vom 13.3.2004, S. 71  (1360/2002)




▼B

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3821/85 DES RATES

vom 20. Dezember 1985

über das Kontrollgerät im Straßenverkehr



DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 75,

auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 3 ),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 ( 4 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2828/77 ( 5 ), ist ein Kontrollgerät im Straßenverkehr eingeführt worden.

Wegen der nachstehend bezeichneten Änderungen ist es angezeigt, aus Gründen der Übersichtlichkeit alle geltenden einschlägigen Vorschriften in einem Text zusammenzustellen und folglich die Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 aufzuheben. Jedoch sollte die in Artikel 3 Absatz 1 vorgesehene Ausnahme für bestimmte Arten des Personenverkehrs noch eine gewisse Zeit lang in Kraft bleiben.

Bei Verwendung eines Kontrollgeräts, das die in der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ( 6 ) genannten Zeitgruppen anzeigt, kann die Einhaltung dieser Bestimmungen wirksam überwacht werden.

Die Verpflichtung, ein solches Kontrollgerät zu verwenden, darf nur für in den Mitgliedstaaten zugelassene Fahrzeuge auferlegt werden. Einige dieser Fahrzeuge können außerdem ohne Schwierigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen werden.

Die Mitgliedstaaten sollten die Befugnis haben, für bestimmte Fahrzeuge unter außergewöhnlichen Umständen mit Genehmigung der Kommission Ausnahmen von dieser Verordnung zuzulassen. In dringenden Fällen sollte die Möglichkeit bestehen, solche Ausnahmen für eine begrenzte Zeit ohne vorherige Genehmigung der Kommission zuzulassen.

Um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen, muß das Gerät einwandfrei arbeiten, leicht zu handhaben und so beschaffen sein, daß Betrugsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschlossen sind. Deshalb muß das Kontrollgerät insbesondere für jeden Fahrer auf persönlichen Kontrollblättern hinreichend genaue und leicht ablesbare Angaben über die einzelnen Zeitgruppen aufzeichnen.

Eine vollautomatische Aufzeichnung weiterer Angaben über die Fahrt, z. B. die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke, kann erheblich zur Verkehrssicherheit und zum rationellen Einsatz des Fahrzeugs beitragen, so daß es zweckmäßig erscheint, die Aufzeichnung dieser Angaben gleichfalls vorzusehen.

Um im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten Behinderungen bei der Zulassung der mit diesen Kontrollgeräten ausgerüsteten Fahrzeuge zum Verkehr und Behinderungen des freien Verkehrs oder der Benutzung dieser Fahrzeuge und der Benutzung solcher Geräte auszuschließen, müssen Gemeinschaftsvorschriften über Beschaffenheit und Einbau der Geräte festgelegt und ein gemeinschaftliches Verfahren für die EWG-Bauartgenehmigung vorgesehen werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedstaaten über eine EWG-Bauartgenehmigung empfiehlt es sich, die Kommission über diesen Streitfall entscheiden zu lassen, falls die Mitgliedstaaten ihn binnen sechs Monaten nicht haben beilegen können.

Es würde zur Durchführung dieser Verordnung und zur Verhütung von Mißbräuchen beitragen, wenn die Fahrer auf Verlangen eine Abschrift ihrer Schaublätter erhalten könnten.

Um die Ziele der obengenannten Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten verwirklichen zu können, müssen die Arbeitgeber und die Fahrer angehalten werden, die einwandfreie Arbeitsweise des Geräts zu überwachen und die nach der Regelung erforderlichen Maßnahmen sorgfältig duchzuführen.

Die Vorschriften über die vom Fahrer mitzuführende Anzahl von Schaublättern sind infolge der Ersetzung der gleitenden Arbeitswoche durch die feste Arbeitswoche zu ändern.

Wegen des Fortschritts der Technik ist eine rasche Anpassung der in den Anhängen zu dieser Verordnung festgelegten technischen Vorschriften erforderlich. Um die Durchführung der hierfür erforderlichen Maßnahmen zu erleichtern, ist ein Verfahren vorzusehen, mit dem im Rahmen des Beratenden Ausschusses eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gewährleistet wird.

Es ist angebracht, daß die Mitgliedstaaten einander über Verstöße unterrichten.

Im Interesse einer einwandfreien und gleichmäßigen Arbeitsweise des Kontrollgerätes empfiehlt es sich, einheitliche Bedingungen für die Einbauprüfung und die periodischen Nachprüfungen eingebauter Geräte festzulegen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



KAPITEL I

Grundsätze und Anwendungsbereich

Artikel 1

Als Kontrollgerät im Sinne dieser Verordnung gilt ein Kontrollgerät, das hinsichtlich Bauart, Einbau, Benutzung und Prüfung den Vorschriften dieser Verordnung ►M6  einschließlich der Anhänge I bzw. I B und II ◄ entspricht.

▼M11

Artikel 2

Für diese Verordnung sind die Definitionen des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates ( 7 ) anwendbar.

▼B

Artikel 3

▼M11

(1)  Das Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind; ausgenommen sind die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge. Die in Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge und Fahrzeuge, die von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 freigestellt waren, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 jedoch nicht mehr freigestellt sind, müssen diese Vorschrift spätestens ab dem 31. Dezember 2007 erfüllen.

(2)  Die Mitgliedstaaten können die in Artikel 13 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge von der Anwendung der vorliegenden Verordnung freistellen.

(3)  Die Mitgliedstaaten können — nach Genehmigung durch die Kommission — Fahrzeuge, die für die in Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Beförderungen eingesetzt werden, von der Anwendung der vorliegenden Verordnung freistellen.

▼B

(4)  Die Mitgliedstaaten können für den Binnenverkehr vorschreiben, daß in allen Fahrzeugen, in denen gemäß Absatz 1 kein Kontrollgerät eingebaut und benutzt zu werden braucht, Kontrollgeräte gemäß dieser Verordnung eingebaut und benutzt werden.



KAPITEL II

Bauartgenehmigung

Artikel 4

▼M6

Im Sinne dieses Kapitels ist unter dem Ausdruck „Kontrollgerät“ das „Kontrollgerät oder seine Komponenten“ zu verstehen.

▼B

Jeder Antrag auf eine EWG-Bauartgenehmigung für ein Kontrollgerät- oder ein Schaublatt-Muster ►M6  oder eine Fahrerkarte ◄ wird zusammen mit einer entsprechenden Beschreibung vom Hersteller oder einem Beauftragten bei einem Mitgliedstaat eingereicht. Für ein und dasselbe Kontrollgerät- oder Schaublatt-Muster ►M6  oder eine Fahrerkarte ◄ kann dieser Antrag nur bei einem Mitgliedstaat gestellt werden.

Artikel 5

▼M6

Jeder Mitgliedstaat erteilt die EG-Bauartgenehmigung für alle Kontrollgeräte-, Schaublatt- oder Speicherkarten-Muster, wenn diese den Vorschriften der Anhänge I oder I B entsprechen und wenn der Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, die Übereinstimmung der Fertigung mit dem zugelassenen Muster zu überwachen.

▼M14

Das System muss in Bezug auf die Sicherheit den technischen Vorschriften des Anhangs I B entsprechen. Die Kommission stellt sicher, dass in diesen Anhang Vorschriften aufgenommen werden, nach denen die EG-Bauartgenehmigung für ein Kontrollgerät nur erteilt werden kann, wenn für das Gesamtsystem (das Kontrollgerät selbst, die Speicherkarte und die elektrischen Verbindungen mit dem Getriebe) nachgewiesen wurde, dass es gegen Manipulationen oder Verfälschungen der Daten über die Lenkzeiten gesichert ist. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 18 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. Die hierfür erforderlichen Prüfungen werden von Sachverständigen durchgeführt, denen die neuesten Manipulationstechniken bekannt sind.

▼B

Änderungen oder Ergänzungen eines Musters, für das die Bauartgenehmigung bereits erteilt ist, bedürfen einer Nachtrags-EWG-Bauartgenehmigung des Mitgliedstaats, der die ursprüngliche EWG-Bauartgenehmigung erteilt hat.

Artikel 6

Die Mitgliedstaaten erteilen dem Antragsteller für jedes gemäß Artikel 5 zugelassene Kontrollgerät- oder Schaublatt-Muster ►M6  oder jede Fahrerkarte ◄ ein EWG-Prüfzeichen entsprechend dem Muster in Anhang II.

Artikel 7

Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, bei dem die Bauartgenehmigung beantragt worden ist, übermitteln den Behörden der anderen Mitgliedstaaten innerhalb eines Monats eine Durchschrift des Genehmigungsbogens sowie eine Durchschrift der erforderlichen Beschreibung für jedes genehmigte Kontrollgerät- oder Schaublatt-Muster ►M6  oder jede Fahrerkarte ◄ unterrichten sie über jede Ablehnung eines Genehmigungsantrages; im Falle der Ablehnung teilen sie die Gründe dafür mit.

Artikel 8

(1)  Stellt ein Mitgliedstaat, der eine EWG-Bauartgenehmigung gemäß Artikel 5 erteilt hat, fest, daß Kontrollgeräte oder Schaublätter ►M6  oder Fahrerkarten ◄ mit dem von ihm erteilten EWG-Prüfzeichen nicht dem von ihm zugelassenen Muster entsprechen, so trifft er die erforderlichen Maßnahmen, um die Übereinstimmung der Fertigung mit dem zugelassenen Muster sicherzustellen. Diese können gegebenenfalls bis zum Entzug der EWG-Bauartgenehmigung gehen.

(2)  Der Mitgliedstaat, der eine EWG-Bauartgenehmigung erteilt hat, muß diese widerrufen, wenn das Kontrollgerät oder das Schaublatt ►M6  oder die Fahrerkarte ◄ , wofür die Bauartgenehmigung erteilt worden ist, als nicht im Einklang mit dieser Verordnung einschließlich ihrer Anhänge stehend anzusehen ist oder bei seiner Verwendung einen Fehler allgemeiner Art erkennen läßt, der es für seinen Zweck ungeeignet macht.

(3)  Wird der Mitgliedstaat, der eine EWG-Bauartgenehmigung erteilt hat, von einem anderen Mitgliedstaat darüber unterrichtet, daß einer der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fälle vorliegt, so trifft er nach Anhörung dieses Staates ebenfalls die in diesen Absätzen vorgesehenen Maßnahmen vorbehaltlich des Absatzes 5.

(4)  Der Mitgliedstaat, der einen der in Absatz 2 genannten Fälle festgestellt hat, kann den Vertrieb und die Inbetriebnahme der Kontrollgeräte oder Schaublätter ►M6  oder Fahrerkarten ◄ bis auf weiteres untersagen. Dasselbe gilt für den in Absatz 1 vorgesehenen Fall, wenn der Hersteller nach erfolgter Anmahnung die Übereinstimmung der von der EWG-Ersteichung befreiten Kontrollgeräte oder Schaublätter ►M6  oder Fahrerkarten ◄ mit der zugelassenen Bauart bzw. mit den Anforderungen dieser Verordnung nicht herbeigeführt hat.

Auf jeden Fall teilen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einander und der Kommission innerhalb eines Monats den Entzug einer EWG-Bauartgenehmigung oder andere in Übereinstimmung mit den Absätzen 1, 2 und 3 getroffene Maßnahmen sowie die dafür maßgeblichen Gründe mit.

(5)  Bestreitet der Mitgliedstaat, dr eine EWG-Bauartgenehmigung erteilt hat, daß die in den Absätzen 1 und 2 genannten Fälle, auf die er hingewiesen worden ist, gegeben sind, so bemühen sich die betreffenden Mitgliedstaaten um die Beilegung des Streitfalls und unterrichten die Kommission laufend darüber.

Haben die Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten nicht binnen vier Monaten nach der Unterrichtung gemäß Absatz 3 zu einem Einvernehmen geführt, so trifft die Kommission nach Anhörung der Sachverständigen sämtlicher Mitgliedstaaten und nach Prüfung aller einschlägigen Faktoren, z. B. in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht, binnen sechs Monaten eine Entscheidung, die den beteiligten Mitgliedstaaten notifiziert und gleichzeitig den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt wid. Die Kommission setzt je nach Lage des Falls die Frist für den Beginn der Anwendung ihrer Entscheidung fest.

Artikel 9

(1)  Beim Antrag auf eine EWG-Bauartgenehmigung für ein Schaublatt-Muster ist anzugeben, für welches Kontrollgerät (welche Kontrollgeräte) dieses Schaublatt bestimmt ist; für Prüfungen des Schaublatts ist außerdem ein geeignetes Kontrollgerät des (der) entsprechenden Typs (Typen) zur Verfügung zu stellen.

(2)  Die zuständigen Behörden eines jeden Mitgliedstaats geben auf dem Bauartgenehmigungsbogen des Schaublatt-Musters an, in welchem Kontrollgerät (welchen Kontrollgeräten) diese Schaublatt-Muster verwendet werden kann.

Artikel 10

Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung oder die Benutzung der mit dem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeuge nicht aus Gründen ablehnen bzw. verbieten, die mit dieser Ausrüstung zusammenhängen, wenn das Gerät das in Artikel 6 bezeichnete EWG-Prüfzeichen und die in Artikel 12 genannte Einbauplakette aufweist.

Artikel 11

Jede Verfügung aufgrund dieser Verordnung, durch die eine Bauartgenehmigung für ein Kontrollgerät- oder Schaublatt-Muster ►M6  oder eine Fahrerkarte ◄ verweigert oder entzogen wird, ist eingehend zu begründen. Sie ist dem Betreffenden unter Angabe der Rechtsmittel und der Rechtsmittelfristen mitzuteilen, die nach dem geltenden Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen sind.



KAPITEL III

Einbau und Prüfung

Artikel 12

(1)  Einbau und Reparaturen des Kontrollgeräts dürfen nur von Installateuren oder Werkstätten vorgenommen werden, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten hierzu zugelassen worden sind, wobei diese Behörden vor der Zulassung die beteiligten Hersteller anhören können.

▼M6

Die Gültigkeitsdauer der Karten der zugelassenen Werkstätten und der zugelassenen Installateure darf ein Jahr nicht überschreiten.

Bei Erneuerung, Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der den zugelassenen Werkstätten oder den zugelassenen Installateuren ausgestellten Karten stellt die ausstellende Behörde binnen fünf Werktagen nach Eingang eines entsprechenden begründeten Antrags eine Ersatzkarte aus.

Wird eine neue Karte ausgestellt, die die alte ersetzt, erhält die neue Karte die gleiche Werkstattinformationsnummer, der Index wird jedoch um eins erhöht. Die ausstellende Behörde führt ein Verzeichnis der verlorenen, gestohlenen und defekten Karten.

Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Möglichkeit einer Fälschung der den zugelassenen Werkstätten oder den zugelassenen Installateuren ausgestellten Karten auszuschließen.

▼M6

(2)  Der zugelassene Installateur oder die zugelassene Werkstatt versehen die durchgeführten Plombierungen mit einem besonderen Zeichen; außerdem geben sie im Fall von Kontrollgeräten gemäß Anhang I B die elektronischen Sicherheitsdaten ein, anhand deren sich insbesondere die Authentifizierungskontrollen durchführen lassen. Die zuständigen Behörden eines jeden Mitgliedstaats führen ein Verzeichnis der verwendeten Zeichen und elektronischen Sicherheitsdaten sowie der den zugelassenen Werkstätten und den zugelassenen Installateuren ausgestellten Karten.

(3)  Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission das Verzeichnis der zugelassenen Installateure und Werkstätten sowie der ihnen ausgestellten Karten; außerdem übermitteln sie ihr eine Abschrift der verwendeten Zeichen und die erforderlichen Informationen betreffend die verwendeten elektronischen Sicherheitsdaten.

▼B

(4)  Durch die Einbauplakette ►M6  nach den Anhängen I und I B ◄ wird bescheinigt, daß der Einbau des Kontrollgeräts den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend erfolgt ist.

▼M3

(5)  Alle Plombierungen können von Installateuren oder Werkstätten, die gemäß Absatz 1 von den zuständigen Behörden zugelassen sind, oder unter den in Anhang I Ziffer V Nummer 4 ►M6  oder Anhang I B Kapitel VI Buchstabe c) ◄ beschriebenen Umständen entfernt werden.

▼B



KAPITEL IV

Benutzungsvorschriften

▼M6

Artikel 13

Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte, wenn der Fahrer ein Fahrzeug benutzt, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgerüstet ist.

▼B

Artikel 14

▼M6

(1)  Der Unternehmer händigt den Fahrern von Fahrzeugen mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I eine ausreichende Anzahl Schaublätter aus, wobei dem persönlichen Charakter dieser Schaublätter, der Dauer des Dienstes und der Möglichkeit Rechnung zu tragen ist, daß beschädigte oder von einem zuständigen Kontrollbeamten beschlagnahmte Schaublätter ersetzt werden müssen. Der Unternehmer händigt den Fahrern nur solche Schaublätter aus, die einem amtlich genehmigten Muster entsprechen und die sich für das in das Fahrzeug eingebaute Gerät eignen.

Ist ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgerüstet, tragen der Unternehmer und der Fahrer dafür Sorge, daß im Fall einer Kontrolle der Ausdruck gemäß Anhang I B unter Berücksichtigung der Dauer des Dienstes auf Anforderung ordnungsgemäß erfolgen kann.

▼M11

(2)  Das Unternehmen bewahrt die Schaublätter und — sofern Ausdrucke gemäß Artikel 15 Absatz 1 erstellt wurden — die Ausdrucke in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form nach der Benutzung mindestens ein Jahr lang auf und händigt den betreffenden Fahrern auf Verlangen eine Kopie aus. Das Unternehmen händigt den betreffenden Fahrern ferner auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon aus. Die Schaublätter, die Ausdrucke und die heruntergeladenen Daten sind jedem befugten Kontrollbeamten auf Verlangen vorzulegen oder auszuhändigen.

▼M6

(3)  Die in Anhang I B beschriebene Fahrerkarte wird dem Fahrer auf seinen Antrag von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, erteilt.

Ein Mitgliedstaat kann verlangen, daß jeder Fahrer, der der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 unterliegt und seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats hat, Inhaber der Fahrerkarte ist.

a) Im Sinne dieser Verordnung gilt als „gewöhnlicher Wohnsitz“ der Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Fall einer Person ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz eine Person, deren berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem ihrer persönlichen Bindungen liegen und die daher veranlaßt ist, sich abwechselnd an verschiedenen Orten inzwei oder mehr Mitgliedstaaten aufzuhalten, der Ort ihrer persönlichen Bindungen, sofern sie regelmäßig dorthin zurückkehrt. Dies ist nicht erforderlich, wenn sich die Person in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält.

b) Die Fahrer erbringen den Nachweis über ihren gewöhnlichen Wohnsitz anhand aller geeigneten Mittel, insbesondere des Personalausweises oder jedes anderen beweiskräftigen Dokuments.

c) Bestehen bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der die Fahrerkarte ausstellt, Zweifel über die Richtigkeit der Angabe des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Buchstabe b) oder sollen bestimmte spezifische Kontrollen vorgenommen werden, so können diese Behörden nähere Auskünfte oder zusätzliche Belege verlangen.

d) Die zuständigen Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats vergewissern sich im Rahmen des Möglichen, daß der Antragsteller nicht bereits Inhaber einer gültigen Fahrerkarte ist.

(4)  

a) Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats versieht gemäß Anhang I B die Fahrerkarte mit den persönlichen Daten des Fahrers.

Die Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte darf fünf Jahre nicht überschreiten.

Der Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein. Er darf nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Er darf weder eine defekte Fahrerkarte benutzen, noch eine Fahrerkarte, deren Gültigkeit abgelaufen ist.

Wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt, die die alte ersetzt, erhält die neue Karte die gleiche Ausstellungsnummer, der Index wird jedoch um eins erhöht. Die ausstellende Behörde führt ein Verzeichnis der ausgestellten, gestohlenen, verlorenen und defekten Fahrerkarten, in dem die Fahrerkarten mindestens bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer aufgeführt sind.

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte stellt die ausstellende Behörde binnen fünf Werktagen nach Eingang eines entsprechenden begründeten Antrags eine Ersatzkarte aus.

Bei Antrag auf Erneuerung einer Karte, deren Gültigkeitsdauer abläuft, stellt die Behörde vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte aus, sofern sie den Antrag bis zu der in Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Frist erhalten hat.

b) Fahrerkarten werden nur Antragstellern ausgestellt, die der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 unterliegen.

c) Die Fahrerkarte ist persönlich. Während ihrer Gültigkeitsdauer darf sie unter keinen Umständen entzogen oder ihre Gültigkeit ausgesetzt werden, es sei denn, die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats stellt fest, daß die Karte gefälscht worden ist, der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist, oder die Ausstellung der Karte auf der Grundlage falscher Erklärungen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Werden die vorgenannten Maßnahmen zum Entzug oder zur Aussetzung der Gültigkeit der Karte von einem anderen als dem ausstellenden Mitgliedstaat getroffen, so sendet dieser Mitgliedstaat die Karte an die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats zurück und begründet sein Vorgehen.

d) Die Fahrerkarten werden von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt.

Hat der Inhaber einer von einem Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Fahrerkarte seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, so kann er einen Antrag auf Umtausch seiner Karte gegen eine gleichwertige Fahrerkarte stellen; es ist Sache des umtauschenden Mitgliedstaats, gegebenenfalls zu prüfen, ob die vorgelegte Karte tatsächlich noch gültig ist.

Die Mitgliedstaaten, die einen Umtausch vornehmen, senden die einbehaltene Karte den Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats zurück und begründen ihr Vorgehen.

e) Wird eine Fahrerkarte von einem Mitgliedstaat ersetzt oder umgetauscht, so wird dieser Vorgang ebenso wie jede weitere Ersetzung oder Erneuerung in dem betreffenden Mitgliedstaat erfaßt.

f) Die Mitgliedstaaten ergreifen alle für die Vermeidung einer Fälschung von Fahrerkarten erforderlichen Maßnahmen.

(5)  Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß die für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Richtlinie 92/6/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemeinschaft ( 8 ) erforderlichen Daten, die von den Kontrollgeräten gemäß Anhang I B dieser Verordnung aufgezeichnet und gespeichert werden, nach ihrer Aufzeichnung mindestens 365 Tage lang gespeichert bleiben und unter solchen Bedingungen, die die Sicherheit und Richtigkeit der Angaben garantieren, zugänglich gemacht werden können.

Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die Weiterveräußerung oder Stillegung von Kontrollgeräten insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung dieses Absatzes nicht beeinträchtigen kann.

▼B

Artikel 15

(1)  Die Fahrer dürfen keine angeschmutzten oder beschädigten Schaublätter ►M6  oder Fahrerkarten ◄ verwenden. Die Schaublätter ►M6  oder die Fahrerkarten ◄ müssen deshalb in angemessener Weise geschützt werden.

▼M6

Fahrer, die die Erneuerung ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, spätestens fünfzehn Werktage vor Ablauf der Gültigkeit der Karte einen entsprechenden Antrag stellen.

▼B

Wird ein Schaublatt, welches Aufzeichnungen enthält, ►M6  oder eine Fahrerkarte ◄ beschädigt, so haben die Fahrer, das beschädigte Schaublatt ►M6  oder die Fahrerkarte ◄ dem ersatzweise verwendeten Reserveblatt beizufügen.

▼M6

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Karten stellen.

▼M11

Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer:

a) zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck:

i) die Angaben, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), einzutragen und seine Unterschrift anzubringen;

ii) die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiten einzutragen;

b) am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, zu vermerken und auf diesem Dokument die Angaben einzutragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), sowie seine Unterschrift anzubringen.

▼B

(2)  Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter ►M6  oder Fahrerkarten ◄ . Das Schaublatt ►M6  oder die Fahrerkarte ◄ wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt ►M6  oder Fahrerkarte ◄ darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden.

▼M11

Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiträume,

a) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I ausgestattet ist, von Hand, durch automatische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar und ohne Verschmutzung des Schaublatts auf dem Schaublatt eingetragen werden, oder

b) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgestattet ist, mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden.

Befindet sich an Bord eines mit einem Kontrollgerät nach Anhang I B ausgestatteten Fahrzeugs mehr als ein Fahrer, so stellt jeder Fahrer sicher, dass seine Fahrerkarte in den richtigen Schlitz im Fahrtenschreiber eingeschoben wird.

▼B

Wenn sich mehr als ein Fahrer im Fahrzeug befindet, nehmen die Fahrer auf den Schaublättern erforderlichen Änderungen so vor, daß die in Anhang I Ziffer II Nummern 1 bis 3 genannten Angaben auf dem Schaublatt des Fahrers, der tatsächlich lenkt, aufgezeichnet werden.

(3)  Die Fahrer

 achten darauf, daß die Zeitmarkierung auf dem Schaublatt mit der gesetzlichen Zeit des Landes übereinstimmt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist;

 betätigen die Schaltvorrichtung des Kontrollgeräts so, daß folgende Zeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden:

 

a) unter dem Zeichenimage: die Lenkzeiten;

▼M11

b) „andere Arbeiten“: Das sind alle anderen Tätigkeiten als die Lenktätigkeit im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben ( 9 ), sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es innerhalb oder außerhalb des Verkehrssektors; sie sind unter dem Zeichen (…) aufzuzeichnen

image;

c) die „Bereitschaftszeit“ im Sinne des Artikels 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG ist unter dem Zeichen (…) aufzuzeichnenimage;

▼B

d) unter dem Zeichenimage: die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten.

▼M11 —————

▼B

(5)  Der Fahrer hat auf dem Schaublatt folgende Angaben einzutragen:

a) bei Beginn der Benutzung des Blattes: seinen Namen und Vornamen;

b) bei Beginn und am Ende der Benutzung des Blattes: den Zeitpunkt und den Ort:

c) die Kennzeichennummer des Fahrzeugs, das ihm zugewiesen ist, und zwar vor der ersten auf dem Blatt verzeichneten Fahrt und in der Folge im Falle des Fahrzeugwechsels während der Benutzung des Schaublatts;

d) den Stand des Kilometerzählers:

 vor der ersten auf dem Blatt verzeichneten Fahrt,

 am Ende der letzten auf dem Blatt verzeichneten Fahrt,

 im Falle des Fahrzeugwechsels während des Arbeitstags (Zähler des vorherigen Fahrzeugs und Zähler des neuen Fahrzeugs);

e) gegebenenfalls die Uhrzeit des Fahrzeugwechsels.

▼M6

(5a)  Der Fahrer gibt in das Kontrollgerät gemäß Anhang I B das Symbol des Landes, in dem er seinen Arbeitstag beginnt, und das Symbol des Landes ein, in dem er seinen Arbeitstag beendet. Ein Mitgliedstaat kann jedoch den Fahrern von Fahrzeugen, die einen innerstaatlichen Transport in seinem Hoheitsgebiet durchführen, vorschreiben, dem Symbol des Landes genauere geographische Angaben hinzuzufügen, sofern sie der Kommission von diesem Mitgliedstaat vor dem 1. April 1998 mitgeteilt worden sind und ihre Zahl nicht über zwanzig liegt.

Die Eingaben der vorgenannten Daten werden vom Fahrer vorgenommen; sie können entweder völlig manuell oder, wenn das Kontrollgerät an ein satellitengestützes Standortbestimmungssystem angeschlossen ist, automatisch sein.

▼B

(6)   ►M6  Das Kontrollgerät gemäß Anhang I ◄ muß so beschaffen sein, daß die Kontrollbeamten nach etwaiger Öffnung des Gerätes, ohne das Schaublatt bleibend zu verformen, zu beschädigen oder zu verschmutzen, die Aufzeichnungen der letzten neun Stunden vor dem Kontrollzeitpunkt ablesen können.

Das Gerät muß außerdem so beschaffen sein, daß ohne Öffnung des Gehäuses nachgeprüft werden kann, ob die Aufzeichnungen erfolgen.

▼M11

(7)  

a) Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können:

i) die Schaublätter für die laufende Woche und die vom Fahrer in den vorausgehenden 15 Tagen verwendeten Schaublätter,

ii) die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, und

iii) alle während der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die gemäß der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vorgeschrieben sind.

Nach dem 1. Januar 2008 umfassen die in den Ziffern i und iii genannten Zeiträume jedoch den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage.

b) Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können:

i) Die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist,

ii) alle während der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die gemäß der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vorgeschrieben sind, und

iii) die Schaublätter für den Zeitraum gemäß dem vorigen Unterabsatz, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug gelenkt hat, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I ausgerüstet ist.

Nach dem 1. Januar 2008 umfasst der in Ziffer ii genannte Zeitraum jedoch den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage.

c) Ein ermächtigter Kontrollbeamter kann die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 überprüfen, indem er die Schaublätter, die im Kontrollgerät oder auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten (mittels Anzeige oder Ausdruck) oder anderenfalls jedes andere beweiskräftige Dokument, das die Nichteinhaltung einer Bestimmung wie etwa des Artikels 16 Absätze 2 und 3 belegt, analysiert.

▼M6

(8)  Die Verfälschung, Unterdrückung oder Vernichtung von Aufzeichnungen auf dem Schaublatt, des Speicherinhalts des Kontrollgeräts bzw. der Fahrerkarte sowie der von dem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgedruckten Dokumente ist verboten. Dies gilt in gleicher Weise für Manipulationen am Kontrollgerät, am Schaublatt oder an der Fahrerkarte, durch die die Aufzeichnungen und/oder die ausgedruckten Dokumente verfälscht, unterdrückt oder vernichtet werden können. Im Fahrzeug darf keine Einrichtung vorhanden sein, die zu diesem Zweck verwendet werden kann.

▼B

Artikel 16

(1)  Bei einer Betriebsstörung oder bei mangelhaftem Funktionieren des Gerätes muß de Unternehmer die Reparatur, sobald die Umstände dies gestatten, von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.

Kann die Rückkehr zum Sitz des Unternehmens erst nach mehr als einer Woche nach dem Tag des Eintritts der Störung oder der Feststellung des mangelhaften Funktionierens erfolgen, so ist die Reparatur unterwegs vorzunehmen.

Die Mitgliedstaaten können im Rahmen des Artikels 19 vorsehen, daß die zuständigen Behörden die Benutzung des Fahrzeugs verbieten können, wenn eine Betriebsstörung oder ein mangelhaftes Funktionieren nicht gemäß den Unterabsätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels behoben wird.

▼M6

(2)  Während einer Betriebsstörung oder bei Fehlfunktion des Kontrollgerätes hat der Fahrer auf dem Schaublatt (den Schaublättern) oder auf einem besonderen, entweder dem Schaublatt oder der Fahrerkarte beizufügenden Blatt die vom Kontrollgerät nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten oder ausgedruckten Angaben über die Zeitgruppen zu vermerken, zusammen mit Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und seiner Unterschrift.

Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte läßt der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, macht auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift.

▼M6

(3)  Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte gibt der Fahrer diese Karte der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, zurück. Der Diebstahl einer Fahrerkarte ist den zuständigen Behörden des Staates, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, ordnungsgemäß zu melden.

Der Verlust einer Fahrerkarte ist den zuständigen Behörden des ausstellenden Staates sowie, sofern es sich nicht um denselben Staat handelt, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Fahrer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ordnungsgemäß zu melden.

Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eine Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, daß es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.

Handelt es sich bei den Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Fahrer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, nicht um die Behörden, die die Fahrerkarte ausgestellt haben, und müssen diese die Fahrerkarte erneuern, ersetzen oder austauschen, teilen sie den Behörden, die die bisherige Karte ausgestellt haben, die genauen Gründe für die Erneuerung, die Ersetzung oder den Austausch mit.

▼B



KAPITEL V

Schlußbestimmungen

▼M6

Artikel 17

▼M14

(1)  Die Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt notwendig sind und die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung bewirken, werden nach dem in Artikel 18 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

▼M6

(2)  Die technischen Spezifikationen für folgende Punkte des Anhangs I B werden möglichst bald und wenn möglich vor dem 1. Juli 1998 nach demselben Verfahren festgelegt:

a) Kapitel II

 Buchstabe d) Abschnitt 17:

 

Anzeige und Ausdruck bei Systemstörungen des Kontrollgeräts;

 Buchstabe d) Abschnitt 18:

 

Anzeige und Ausdruck bei Fehlfunktionen der Fahrerkarte;

 Buchstabe d) Abschnitt 21:

 

Anzeige und Ausdruck von zusammenfassenden Berichten;

b) Kapitel III

 Buchstabe a) Abschnitt 6.3:

 

Normen für den Schutz der elektronischen Anlagen in Fahrzeugen gegen elektrische Interferenzen und magnetische Felder;

 Buchstabe a) Abschnitt 6.5:

 

Schutz (Sicherheit) des Gesamtsystems;

 Buchstabe c) Abschnitt 1:

 

Warnsignal bei internen Fehlfunktionen des Kontrollgeräts;

 Buchstabe c) Abschnitt 5:

 

Art der Warnsignale;

 Buchstabe f):

 

zulässige Fehlergrenzen;

c) Kapitel IV Buchstabe A:

 Abschnitt 4:

 

Normen;

 Abschnitt 5:

 

Sicherheit einschließlich des Datenschutzes;

 Abschnitt 6:

 

Temperaturspanne;

 Abschnitt 8:

 

elektrische Merkmale;

 Abschnitt 9:

 

logische Struktur der Fahrerkarte;

 Abschnitt 10:

 

Funktionen und Befehle;

 Abschnitt 11:

 

grundlegende Dateien;

Kapitel IV Buchstabe B;

d) Kapitel V:

Drucker und Standardausdrucke.

▼M14

Artikel 18

(1)  Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.

(2)  Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

▼B

Artikel 19

(1)  Die Mitgliedstaaten erlassen nach Anhörung der Kommission rechtzeitig die zur Durchführung dieser Verordnung notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Diese Vorschriften müssen sich unter anderem auf die Organisation, das Verfahren und die Mittel für die Überwachung sowie auf die Ahndung im Falle von Zuwiderhandlungen erstrecken.

(2)  Die Mitgliedstaaten gewähren einander Beistand im Hinblick auf die Anwendung dieser Verordnung und die Überwachung der Anwendung.

(3)  Im Rahmen dieses gegenseitigen Beistandes übermitteln die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einander regelmäßig alle verfügbaren Angaben über

 die von Gebietsfremden begangenen Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung und ihre Ahndung,

 die von einem Mitgliedstaat verhängten Maßnahmen zur Ahndung von Zuwiderhandlungen, die seine Gebietsansässigen in anderen Mitgliedstaaten begangen haben.

Artikel 20

Die Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 wird aufgehoben.

Jedoch gilt Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 für Fahrzeuge und Fahrer, die im grenzüberschreitenden Personenlinienverkehr eingesetzt werden, noch bis zum 31. Dezember 1989, soweit die Fahrzeuge, die für diesen Verkehr eingesetzt werden, nicht mit einem gemäß der vorliegenden Verordnung verwendeten Kontrollgerät ausgestattet sind.

▼M2

Artikel 20a

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 in dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zugelassen wurden, gilt diese Verordnung erst ab diesem Zeitpunkt.

Diese Verordnung gilt erst ab 1. Januar 1993 für diese Fahrzeuge, sofern sie nur innerstaatliche Beförderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Sie gilt jedoch ab ihrem Inkrafttreten für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern.

▼B

Artikel 21

Diese Verordnung tritt am 29. September 1986 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG I

VORSCHRIFTEN ÜBER BAU, PRÜFUNG, EINBAU UND NACHPRÜFUNG

I.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieses Anhangs sind:

a)  Kontrollgeräte:

Ein für den Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmtes Gerät zum vollautomatischen oder halbautomatischen Anzeigen und Aufzeichnen von Angaben über die Fahrt des Fahrzeugs sowie über bestimmte Arbeitszeiten der Fahrer.

b)  Schaublatt:

Für die dauerhafte Aufzeichnung von Angaben geeignetes Blatt, das in das Kontrollgerät eingelegt wird und auf dem die Schreibeinrichtung des Gerätes fortlaufend die Diagramme der zu registrierenden Angaben aufzeichnet.

c)  Konstante des Kontrollgerätes:

Kenngröße, die den Wert des Eingangssignals angibt, der für das Anzeigen und Aufzeichnen einer zurückgelegten Wegstrecke von 1 km erforderlich ist; diese Konstante wird ausgedrückt in Umdrehungen je Kilometer (k = … U/km) oder in Impulsen je Kilometer (k = … Imp/km).

d)  Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs:

Kenngröße, die den Zahlenwert des Ausgangssignals angibt, das am Anschlußstutzen für das Kontrollgerät am Kraftfahrzeug entsteht (in einigen Fällen Getriebestutzen und in anderen Fällen Radachse) bei einer unter den normalen Prüfbedingungen zurückgelegten Wegstrecke von einem Kilometer (vgl. Ziffer VI Nummer 4 dieses Anhangs). Die Wegdrehzahl wird in Umdrehungen je Kilometer (w = … U/km) oder in Impulsen je Kilometer (w = … Imp/km) ausgedrückt.

e)  Wirksamer Umfang der Fahrzeugräder:

Mittelwert der von jedem Antriebsrad bei einer vollen Umdrehung zurückgelegten Wegstrecke. Die Messung dieser Wegstrecken muß unter den normalen Prüfbedingungen erfolgen (vgl. Ziffer VI Nummer 4 dieses Anhangs) und wird in folgender Form ausgedrückt: 1 = … mm.

II.   ALLGEMEINE FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS

Das Gerät muß folgende Angaben auzeichnen:

1. die vom Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke,

2. die Geschwindigkeit des Fahrzeugs,

3. die Lenkzeit,

4. die sonstigen Arbeits- und die Bereitschaftszeiten,

5. die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten,

6. das Öffnen des das Schaublatt enthaltenden Gehäuses,

▼M1

7. für elektronische Kontrollgeräte, welches Geräte sind, die durch elektrisch übertragene Signale des Geschwindigkeits- und Weggebers betrieben werden, jede über 100 Millisekunden hinausgehende Unterbrechung der Stromversorgung des Kontrollgerätes (ausgenommen die Beleuchtung), der Stromversorgung des Geschwindigkeits- und Weggebers und jede Unterbrechnung der Signalleitung zum Geschwindigkeits- und Weggeber.

▼B

Bei Fahrzeugen, zu deren Betrieb zwei Fahrer eingesetzt werden, muß das Kontrollgerät so beschaffen sein, daß die unter 3, 4 und 5 aufgeführten Zeitgruppen für diese Fahrer des Fahrpersonals gleichzeitig und unterscheidbar auf zwei verschiedenen Schaublättern aufgezeichnet werden können.

III.   BAUARTMERKMALE DES KONTROLLGERÄTES

a)   Allgemeines

1.

Für das Kontrollgerät sind folgende Einrichtungen vorgeschieben:

1.1.

Anzeigeeinrichtungen:

 für die Wegstrecke (Kilometerzähler),

 für die Geschwindigkeit (Tachometer),

 für die Zeit (Uhr).

1.2.

Schreibeinrichtungen:

 zur Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecken,

 zur Aufzeichnung der jeweiligen Geschwindigkeit,

 eine oder mehrere Einrichtungen zur Aufzeichnung der Zeit nach Maßgabe der Ziffer III Buchstabe c) Nummer 4.

▼M1

1.3.

Eine Vorrichtung, durch die

 jedes Öffnen des das Schaublatt enthaltenden Gehäuses,

 für elektronische Kontrollgeräte gemäß Ziffer II Nummer 7 jede über 100 Millisekunden hinausgehende Unterbrechung der Stromversorgung des Kontrollgerätes, ausgenommen die Beleuchtung, spätestens beim Wiedereinschalten der Stromversorgung,

 für elektronische Kontrollgeräte gemäß Ziffer II Nummer 7 jede über 100 Millisekunden hinausgehende Unterbrechung der Stromversorgung des Geschwindigkeits- und Weggebers und jede Unterbrechung der Signalleitung zum Geschwindigkeits- und Weggeber

auf dem Schaublatt gesondert markiert wird.

▼B

2.

Etwa vorhandene Zusatzeinrichtungen des Gerätes dürfen weder die einwandfreie Arbeitsweise noch das Ablesen der vorgeschriebenen Einrichtungen beeinträchtigen.

Das Gerät muß mit diesen etwa vorhandenen Zusatzeinrichtungen zur Bauartgenehmigung vorgelegt werden.

3.

Werkstoffe

3.1. Alle Bauteile des Kontrollgeräts müssen aus Werkstoffen von hinreichender Stabilität und mechanischer Festigkeit sowie genügender elektrischer und magnetischer Unveränderlichkeit bestehen.

3.2. Jede Änderung eines Teils des Gerätes oder der Art der zu seiner Herstellung verwendeten Werkstoffe bedürfen einer vorherigen Genehmigung der Behörde, die die Bauartgenehmigung für das Gerät erteilt hat.

4.

Messung der zurückgelegten Wegstrecke

Die zurückgelegten Wegstrecken können gezählt und aufgezeichnet werden:

 beim Vorwärtsfahren oder beim Rückwärtsfahren oder

 nur beim Vorwärtsfahren.

Die etwaige Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecken bei Rückwärtsfahren darf die Klarheit und Genauigkeit der übrigen Aufzeichnungen in keiner Weise beeinträchtigen.

5.

Messung der Geschwindigkeit

5.1. Der Meßbereich des Geschwindigkeitsmeßgeräts wird in der Bauartgenehmigung festgelegt.

5.2. Eigenfrequenz und Dämpfung des Meßwerks müssen so bemessen sein, daß die Anzeige und die Aufzeichnung der Geschwindigkeit im Meßbereich Beschleunigungen bis zu 2 m/s2 innerhalb der Fehlergrenzen folgen können.

6.

Messung der Zeit (Uhr)

6.1. Die Stelleinrichtung der Uhr muß in einem das Schaublatt enthaltenden Gehäuse liegen, dessen Öffnung jeweils automatisch auf dem Schaublatt registriert wird.

6.2. Wird das Schaublatt vom Uhrwerk angetrieben, so muß die einwandfreie Laufzeit der Uhr nach vollständigem Aufziehen mindestens 10 v. H. über der maximalen Aufzeichnungsdauer des Schaublatts (der Schaublätter) liegen.

7.

Beleuchtung und Schutz

7.1. Die Anzeigeeinrichtungen müssen mit einer nicht blendenden Beleuchtungseinrichtung versehen sein.

7.2. Unter normalen Betriebsbedingungen müssen alle Teile der Inneneinrichtung gegen Feuchtigkeit und Staub geschützt sein. Ausserdem müssen sie durch plombierbare Gehäuse gegen Eingriffe geschützt sein.

b)   Anzeigeeinrichtungen

1.   Wegstreckenzähler (Kilometerzähler)

1.1. Der Wert der kleinsten Messeinheit des Wegstreckenzählers muß 0,1 km betragen. Die Ziffern, die jeweils 100 m darstellen, müssen deutlich von denen zu unterscheiden sein, die ganze Kilometer darstellen.

1.2. Die Ziffern des Wegstreckenzählers müssen gut lesbar sein und eine sichtbare Höhe von mindestens 4 mm haben.

1.3. Der Wegstreckenzähler muß mindestens 99999,9 km anzeigen können.

2.   Geschwindigkeitsmeßgerät (Tachometer)

2.1. Innerhalb des Meßbereichs muß die Geschwindigkeitsskala einheitlich in Abschnitte von 1, 2, 5 oder 10 km/h geteilt sein. Der Geschwindigkeitswert der Skala (Teilstrichabstand) darf 10 v. H. der Skalengeschwindigkeit nicht übersteigen.

2.2. Der außerhalb des Meßbereichs liegende Anzeigebereich braucht nicht beziffert zu sein.

2.3. Der einer Geschwindigkeitsänderung von 10 km/h entsprechende Teilstrichabstand darf nicht kleiner sein als 10 mm.

2.4. Auf einem Zeigermeßgerät darf der Abstand zwischen Zeiger und Skala 3 mm nicht übersteigen.

3.   Zeitmeßgerät (Uhr)

Die Zeitanzeige muß auf dem Gerät von außen sichtbar sein und sich zuverlässig, leicht und unmißverständlich ablesen lassen.

c)   Schreibeinrichtungen

1.   Allgemeines

1.1.

Jedes Gerät muß unabhängig von der Form des Schaublatts (Band oder Scheibe) eine Markierung besitzen, die ein richtiges Einlegen des Schaublatts ermöglicht, so daß die Zeitmarkierung auf dem Schaublatt mit der Zeitangabe der Uhr übereinstimmt.

1.2.

Der Antrieb des Schaublatts muß so beschaffen sein, daß das Schaublatt spielfrei transportiert wird und jederzeit eingelegt und entnommen werden kann.

1.3.

Bei Schaublättern in Scheibenform wird die Transporteinrichtung durch das Uhrwerk angetrieben. In diesem Fall muß der Vorschub des Schaublatts gleichförmig schleichend erfolgen und mindestens 7 mm in der Stunde, gemessen am inneren Kreisrand des Geschwindigkeits- und Schreibfelds, betragen.

Bei Bandschreibern muß der gradlinige Vorschub des Bandes mindestens 10 mm in der Stunde betragen, wenn die Transporteinrichtung durch das Uhrwerk angetrieben wird.

1.4.

Die zurückgelegte Wegstrecke, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie das Öffnen des das Schaublatt (die Schaublätter) enthaltenden Gehäuses müssen vollautomatisch aufgezeichnet werden.

2.   Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecke

2.1. Zurückgelegte Wegstrecken von 1 km Länge müssen in der Aufzeichnung Strecken von mindestens 1 mm auf der jeweiligen Koordinate entsprechen.

2.2. Auch bei Geschwindigkeiten an der oberen Grenze des Meßbereichs muß die Wegstreckenaufzeichnung noch einwandfrei ablesbar sein.

3.   Aufzeichnung der Geschwindigkeit

3.1.

Der Schreibstift für die Geschwindigkeitsaufzeichnung muß unabhängig von der Form des Schaublatts grundsätzlich geradlinig und senkrecht zur Bewegungsrichtung des Schaublatts geführt sein.

Jedoch kann der Schreibstift kreisbogenförmig geführt sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 Die Schreibspur muß senkrecht zum mittleren Kreisumfang (bei Schaublättern in Scheibenform) oder zu der Achse (bei Schaublättern in Bandform) des Geschwindigkeitsschreibfelds verlaufen;

 das Verhältnis des Krümmungsradius des Führungsbogens zur Breite des Geschwindigkeitsschreibfelds darf für alle Schaublattformen nicht kleiner als 2,4 : 1 sein;

 einzelne Striche der Zeitskala müssen das Schreibfeld in der der Führung des Schreibfelds entsprechenden bogenförmigen Führung durchziehen. Der Abstand zwischen den Strichen darf höchstens einer Stunde der Zeitskala entsprechen.

3.2.

Einer Geschwindigkeitsänderung von 10 km/h muß in der Aufzeichnung einer Strecke von mindestens 1,5 mm auf der jeweiligen Koordinate entsprechen.

4.   Aufzeichnung der Zeiten

▼M1

4.1.

Kontrollgeräte müssen so gebaut sein, daß die Lenkzeit immer automatisch aufgezeichnet wird und die übrigen Zeitgruppen gemäß Artikel 15 Absatz 3 Zweiter Gedankenstrich Buchstaben b), c) und d) der Verordnung durch die etwaige Betätigung einer Schaltvorrichtung unterscheidbar aufgezeichnet werden können.

▼B

4.2.

Aus der Beschaffenheit der Schreibspuren, ihrer Anordnung und gegebenenfalls den in Artikel 15 der Verordnung vorgesehenen Zeichen muß einwandfrei erkennbar sein, um welche Zeitgruppe es sich handelt.

Die einzelnen Zeitgruppen werden auf dem Schaublatt durch unterschiedliche Breiten der Schreibspuren oder in jeder anderen Form dargestellt, die eine mindestens gleiche Ablesbarkeit und Auswertbarkeit des Schaublatts sicherstellt.

4.3.

Bei Fahrzeugen, zu deren Betrieb ein aus mehreren Fahrern bestehendes Fahrpersonal eingesetzt wird, müssen die unter Nummer 4.1 genannten Aufzeichnungen auf zwei getrennten, den einzelnen Fahrern zugeordneten Schaublättern erfolgen. In diesem Fall muß der Vorschub der einzelnen Schaublätter durch dieselbe Vorrichtung oder durch gleichgeschaltete Vorrichtungen erfolgen.

d)   Verschlußeinrichtungen

1. Das Gehäuse, welches das Schaublatt (die Schaublätter) und die Stelleinrichtung der Uhr enthält, muß mit einem Schloß versehen sein.

2. Jedes Öffnen des Gehäuses, welches das Schaublatt (die Schaublätter) und die Stelleinrichtung der Uhr enthält, muß automatisch auf dem Schaublatt (den Schaublättern) registriert werden.

e)   Bezeichnungen

1.

Auf dem Skalenblatt des Gerätes müssen folgende Bezeichnungen angebracht sein:

 in unmittelbarer Nähe der Anzeige des Wegstreckenzählers die Maßeinheit der zurückgelegten Wegstrecken mit der Abkürzung „km“,

 in der Nähe der Geschwindigkeit die Abkürzung „km/h“,

 der Meßbereich des Geschwindigkeitsmeßgeräts in der Form „Vmin … km/h, Vmax … km/h“. Diese Bezeichnung kann fehlen, wenn sie auf dem Typenschild des Gerätes erscheint.

Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für Kontrollgeräte, für die die Bauartgenehmigung vor dem 10. August 1970 erteilt wurde.

2.

Das mit dem Gerät verbundene Typenschild muß folgende Angaben enthalten, die auf dem eingebauten Gerät leicht ablesbar sein müssen:

 Name und Anschrift des Herstellers,

 Fabriknummer und Baujahr,

 Prüfzeichen des Gerätetyps,

 die Gerätekonstante in der Form „k = … U/km“ oder „k = … Imp/km“,

 gegebenenfalls Geschwindigkeitsmeßbereich in der unter Nummer 1 angegebenen Form,

 falls das Gerät so neigungsempfindlich ist, daß hierdurch die zulässigen Fehlergrenzen bei den Angaben des Gerätes überschritten werden:

 die zulässige Neigung in der Form

  image

 wobei α der von der waagerechten Stellung der (nach oben geneigten) Vorderseite des betreffenden Gerätes aus gemessene Winkel ist; β und γ sind die höchstzulässigen Neigungsausschläge nach oben und unten gegenüber dem Winkel „α“.

f)   Zulässige Fehlergrenzen (Anzeige- und Schreibeinrichtungen)

1.

Prüfstandversuch vor dem Einbau

a) Zurückgelegte Wegstrecke:

± 1 v. H. der tatsächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt;

b) Geschwindigkeit:

tatsächliche Geschwindigkeit ± 3 km/h;

c) Zeit:

± 2 Minuten pro Tag, jedoch nicht mehr als 10 Minuten nach 7 Tagen, wenn die aufziehfreie Laufzeit der Uhr nicht weniger als 7 Tage beträgt.

2.

Beim Einbau

a) zurückgelegte Wegstrecke:

± 2 v. H. der tatsächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt;

b) Geschwindigkeit:

tatsächliche Geschwindigkeit ± 4 km/h;

c) Zeit:

± 2 Minuten pro Tag oder

± 10 Minuten nach 7 Tagen.

3.

Im Betrieb

a) zurückgelegte Wegstrecke:

± 4 v. H. der tasächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt;

b) Geschwindigkeit:

tatsächliche Geschwindigkeit ± 6 km/h;

c) Zeit

± 2 Minuten pro Tag oder

± 10 Minuten nach 7 Tagen.

4.

Die unter den Nummern 1, 2 und 3 genannten zulässigen Fehlergrenzen gelten für Temperaturen zwischen 0° und 40 °C; die Temperaturen werden unmittelbar am Gerät gemessen.

5.

Die unter den Nummern 2 und 3 genannten zulässigen Fehlergrenzen gelten, wenn sie unter den unter Ziffer VI genannten Bedingungen ermittelt worden sind.

IV.   SCHAUBLÄTTER

a)   Allgemeines

1.

Die Schaublätter müssen so beschaffen sein, daß sie das normale Funktionieren des Geräts nicht behindern und daß die Aufzeichnungen unverwischbar sowie einwandfrei abzulesen und auszuwerten sind.

Sie müssen ihre Abmessungen und ihre Aufzeichnungen bei normaler Feuchtigkeit und Temperatur behalten.

Die in Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung genannten Eintragungen müssen auf den Schaublättern vorgenommen werden können, ohne daß diese dabei beschädigt werden und die Lesbarkeit der Aufzeichnungen beeinträchtigt wird.

Die Schaublätter müssen bei sachgemäßer Lagerung mindestens ein Jahr lang gut lesbar sein.

2.

Die Mindestdauer möglicher Aufzeichnungen auf den Schaublättern muß unabhängig von der Form der Schaublätter 24 Stunden betragen.

Sind mehrere Schaublätter miteinander verbunden, um die mögliche Dauer der eingriffsfreien Aufzeichnungen zu verlängern, so müssen die Verbindungen der einzelnen Schaublätter so ausgeführt sein, daß die Aufzeichnungen an den Übergangsstellen von einem Schaublatt zum nächsten weder Unterbrechungen noch Überlappungen aufweisen.

b)   Schreibfelder und ihre Einteilung

1.

Die Schaublätter weisen die folgenden Schreibfelder auf:

 ein Schreibfeld für die Geschwindigkeitsaufzeichnung,

 ein Schreibfeld für die Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecke,

 ein Schreibfeld (oder Schreibfelder) für die Aufzeichnung der Lenkzeit, der sonstigen Arbeits- und der Bereitschaftszeiten der Arbeitsunterbrechungen und der Ruhezeiten.

2.

Das Schreibfeld für die Geschwindigkeitsaufzeichnung muß mindestens von 20 zu 20 km/h eingeteilt sein. Jeder Teilstrich muß mit der entsprechenden Geschwindigkeit beziffert sein. Die Abkürzung km/h muß mindestens an einer Stelle des Schreibfeldes erscheinen. Der letzte Teilstrich muß mit dem oberen Ende des Meßbereichs übereinstimmen.

3.

Das Schreibfeld für die Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecke muß so eingeteilt sein, daß die Anzahl der zurückgelegten Kilometer leicht ablesbar ist.

4.

Das Schreibfeld (die Schreibfelder) für die Aufzeichnung der Zeiten nach Nummer 1 muß (müssen) Hinweise enthalten, die eine eindeutige Unterscheidung der einzelnen Zeitgruppen ermöglichen.

c)   Angaben auf dem Schaublatt

Jedes Schaublatt muß folgende Aufdrucke tragen:

 Name und Anschrift oder Firmenzeichen des Herstellers,

 Prüfzeichen des Schaublattmusters,

 Prüfzeichen des Gerätetyps (oder der Gerätetypen), für den (oder die) das Schaublatt zulässig ist,

 obere Grenze des Geschwindigkeitsmeßbereichs in km/h.

Auf jedem Schaublatt muß außerdem mindestens eine Zeitskala aufgedruckt sein, die ein direktes Ablesen der Uhrzeit im Abstand von 15 Minuten sowie eine einfache Ermittlung der Abschnitte von 5 Minuten ermöglicht.

d)   Freier Raum für handschriftliche Eintragungen

Auf dem Schaublatt muß Raum für mindestens folgende handschriftliche Eintragungen des Fahrers vorgesehen sein:

 Name und Vorname des Fahrers,

 Zeitpunkt sowie Ort des Beginns und des Endes der Benutzung des Schaublatts,

 amtliches (amtliche) Kennzeichen des Fahrzeugs (der Fahrzeuge), das (die) dem Fahrer während der Benutzung des Schaublatts zugewiesen ist (sind),

 Stand des Kilometerzählers des Fahrzeugs (der Fahrzeuge), das (die) dem Fahrer während der Benutzung des Schaublatts zugewiesen ist (sind),

 Uhrzeit des Fahrzeugwechsels.

V.   EINBAU DES KONTROLLGERÄTS

1.

Das Kontrollgerät muß so in das Kraftfahrzeug eingebaut werden, daß der Fahrer vom Fahrersitz aus Geschwindigkeitsmeßgerät, Wegstreckenzähler und Uhr leicht ablesen kann und alle Bauteile einschließlich der Übertragungselemente gegen unbeabsichtigte Beschädigungen geschützt sind.

2.

Die Konstante des Kontrollgeräts muß durch eine geeignete Justiereinrichtung an die Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs angeglichen werden können.

Kraftfahrzeuge mit mehreren Hinterachsuntersetzungen müssen mit einer Umschalteinrichtung ausgerüstet sein, durch die die verschiedenen Untersetzungsverhältnisse automatisch auf die Wegdrehzahl gebracht werden, für die die Angleichung des Gerätes an das Fahrzeug erfolgt ist.

3.

Nach der Einbauprüfung beim Ersteinbau wird am Fahrzeug auf oder neben dem Kontrollgerät gut sichtbar ein Einbauschild angebracht. Nach jedem Eingriff eines zugelassenen Installateurs oder einer zugelassenen Werkstatt, der eine Änderung der Einstellung des eigentlichen Einbaus erfordert, ist das Einbauschild durch ein neues Schild zu ersetzen.

Das Einbauschild muß mindestens die nachstehenden Angaben enthalten:

 Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt,

 Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form „w = … U/km“ oder „w = … Imp/km“,

 wirksamer Reifenumfang in der Form „1 = … mm“,

 Datum der Messung der Wegdrehzahl des Fahrzeugs und des wirksamen Reifenumfangs.

4.

Plombierung

Folgende Geräteteile müssen plombiert werden:

a) das Einbauschild, es sei denn, es ist so angebracht, daß es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen läßt,

b) die Enden der Verbindung zwischen dem eigentlichen Kontrollgerät und dem Fahrzeug,

c) die eigentliche Justiereinrichtung und deren Anschluß an die übrigen Teile der Anlage,

d) die Umschaltvorrichtung bei Kraftfahrzeugen mit mehreren Hinterachsuntersetzungen,

e) die Verbindungen der Justiereinrichtung und der Umschalteinrichtung mit den übrigen Teilen der Anlage,

f) die unter Ziffer III Buchstabe a) Nummer 7.2 vorgesehenen Gehäuse ,

▼M3

g) alle Abdeckungen der Vorrichtungen, mit denen die Konstante des Kontrollgerätes an die Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs angepaßt wird.

▼B

In Einzelfällen könne bei der Bauartgenehmigung des Geräts weitere Plombierungen vorgesehen werden; auf dem Bauartgenehmigungsbogen muß angegeben werden, wo diese Plomben angebracht sind.

►M3  Die unter den Buchstaben b), c) und e) genannten Plomben dürfen entfernt werden

 in Notfällen oder

 um einen Geschwindigkeitsbegrenzer oder ein anderes der Sicherheit im Straßenverkehr dienendes Gerät einzubauen, zu justieren oder zu reparieren,

sofern das Kontrollgerät auch dann noch zuverlässig und ordnungsgemäß arbeitet und von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt gemäß Artikel 12 unmittelbar nach dem Einbau des Geschwindigkeitsbegrenzers beziehungsweise eines anderen der Sicherheit im Straßenverkehr dienenden Gerätes oder andernfalls spätestens nach sieben Tagen wieder verplombt wird. ◄ Jede Verletzung der Plomben muß Gegenstand einer schriftlichen Begründung sein, die der zuständigen Behörde zur Verfügung zu halten ist.

▼M4

5.

Die Verbindungskabel zwischen dem Kontrollgerät und dem Impulsgeber müssen durch einen durchgehenden Mantel aus rostgeschütztem Stahl mit Kunststoffüberzug und gebördelten Tüllen geschützt sein, sofern ein gleichwertiger Schutz gegen unerlaubte Eingriffe nicht auf andere Weise gewährleistet ist (beispielsweise durch elektronische Überwachung wie etwa Zeichengabeverschlüsselung), durch die das Vorhandensein von Einrichtungen innerhalb des Systems aufgespürt wird, die für das einwandfreie Funktionieren des Kontrollgeräts unnötig sind, und die den Zweck haben, den ordnungsgemäßen Betrieb des Kontrollgeräts durch Kurzschließen oder Unterbrechung oder durch Änderung der elektronischen Daten des Geschwindigkeits- und Weggebers zu verhindern. Als durchgehend im Sinne dieser Verordnung gilt auch eine Trennstelle mit plombierten Anschlüssen.

Die oben angeführte elektronische Überwachung kann durch eine andere elektronische Kontrolle ersetzt werden, die gewährleistet, daß das Kontrollgerät Bewegungen des Fahrzeugs unabhängig von den Signalen des Geschwindigkeits- und Weggebers aufzeichnen kann.

▼M5

Als Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 im Sinne der Anwendung dieser Ziffer gelten alle, die der Definition im Anhang II A der Richtlinie 70/156/EWG des Rates ( 10 ) entsprechen. Bei Fahrzeugen, die gemäß der Richtlinie mit einem Tachographen ausgestattet und nicht für den Einbau eines Panzerkabels, das den Geschwindigkeits- und Weggeber mit dem Kontrollgerät verbindet, geeignet sind, muß ein Adapter möglichst dicht am Geschwindigkeits- und Weggeber angebracht werden.

Das Panzerkabel muß vom Adapter zum Kontrollgerät führen.

▼B

VI.   EINBAUPRÜFUNGEN UND NACHPRÜFUNGEN

Die Mitgliedstaaten bezeichnen die Stellen, die die Einbauprüfungen und Nachprüfungen vornehmen.

1.   Bescheinigung für neue oder reparierte Geräte

Für jedes neue oder reparierte Einzelgerät werden die ordnungsgemässe Arbeitsweise und die Genauigkeit der Angaben und Aufzeichnungen innerhalb der unter Ziffer III Buchstabe f) Nummer 1 festgelegten Grenzen durch die unter Ziffer V Nummer 4 Buchstabe f) vorgesehene Plombierung bescheinigt.

Die Mitgliedstaaten können zu diesem Zweck eine erste Prüfung vornehmen, die in der Nachprüfung und Bestätigung der Übereinstimmung eines neuen oder instandgesetzten Gerätes mit dem genehmigten Muster und/oder den Anforderungen der Verordnung einschließlich ihrer Anhänge besteht, oder die Bescheinigung den Herstellern oder deren Beauftragten übertragen.

2.   Einbauprüfung

Bei dem Einbau in ein Kraftfahrzeug müssen die Geräte und die Gesamtanlage den Vorschriften über die unter Ziffer III Buchstabe f) Nummer 2 festgelegten zulässigen Fehlergrenzen entsprechen.

Die bei der Nachprüfung erforderlichen Prüfungen werden von dem zugelassenen Installateur oder der zugelassenen Werkstatt in eigener Verantwortung durchgeführt.

3.   Regelmäßige Nachprüfungen

a) Regelmäßige Nachprüfungen der in Kraftfahrzeugen eingebauten Geräte erfolgen mindestens alle zwei Jahre und können unter anderem im Rahmen der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge durchgeführt werden.

Überprüft werden insbesondere:

 ordnungsgemäße Arbeitsweise des Gerätes,

 Vorhandensein des Prüfzeichens auf den Geräten,

 Vorhandensein des Einbauschildes,

 Unversehrtheit der Plomben des Gerätes und der anderen Einbauteile,

 wirksamer Umfang der Reifen.

b) Die Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften der Ziffer III Buchstabe f) Nummer 3 über die zulässigen Fehlergrenzen während der Benutzung wird mindestens alle sechs Jahre einmal vorgenommen; die einzelnen Mitgliedstaaten können für die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Kraftfahrzeuge auch eine kürzere Frist vorschreiben. Das Einbauschild muß bei jeder Nachprüfung erneuert werden.

4.   Messung der Anzeigefehler

Die Messung der Anzeigefehler beim Einbau und während der Benutzung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt, die als normale Prüfbedingungen anzusehen sind:

 unbeladenes Fahrzeug in fahrbereitem Zustand,

 Reifendruck gemäß den Angaben des Herstellers,

 Reifenabnutzung innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen,

 Bewegung des Fahrzeugs: das Fahrzeug muß sich mit eigener Motorkraft geradlinig auf ebenem Gelände und mit einer Geschwindigkeit von 50 ± 5 km/h fortbewegen; die Messung kann auch auf einem geeigneten Prüfstand durchgeführt werden, sofern sie eine vergleichbare Genauigkeit bietet.

▼M8




ANHANG I B

VORSCHRIFTEN FÜR BAU, PRÜFUNG, EINBAU UND NACHPRÜFUNG

Im Interesse der Erhaltung der Interoperabilität der Softwareprogramme der in diesem Anhang definierten Geräte wurden bestimmte Programmierungszeichen, -begriffe und -ausdrücke in der Sprache, in der der Text ursprünglich verfasst worden ist, d. h. im Englischen, belassen. Um die Verständlichkeit zu verbessern, ist hinter bestimmten Ausdrücken in Klammern eine wörtliche Übersetzung beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

I.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN …

II.

ALLGEMEINE FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS …

1.

Allgemeine Merkmale …

2.

Funktionen …

3.

Betriebsarten …

4.

Sicherheit …

III.

BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS …

1.

Überwachung des Einsteckens und Entnehmens der Karten …

2.

Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung …

2.1.

Messung der zurückgelegten Wegstrecke …

2.2.

Geschwindigkeitsmessung …

3.

Zeitmessung …

4.

Überwachung der Fahrertätigkeiten …

5.

Überwachung des Status der Fahrzeugführung …

6.

Manuelle Eingaben durch die Fahrer …

6.1.

Eingaben des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages …

6.2.

Manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten …

6.3.

Eingabe spezifischer Bedingungen …

7.

Unternehmenssperren …

8.

Überwachung von Kontrollaktivitäten …

9.

Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen: …

9.1.

Ereignis „Einstecken einer ungültigen Karte“ …

9.2.

Ereignis „Kartenkonflikt“ …

9.3.

Ereignis „Zeitüberlappung“ …

9.4.

Ereignis „Lenken ohne geeignete Karte“ …

9.5.

Ereignis „Einstecken der Karte während des Lenkens“ …

9.6.

Ereignis „Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen“ …

9.7.

Ereignis „Geschwindigkeitsüberschreitung“ …

9.8.

Ereignis „Unterbrechung der Stromversorgung“ …

9.9.

Ereignis „Datenfehler Weg und Geschwindigkeit“ …

9.10.

Ereignis „Versuch Sicherheitsverletzung“ …

9.11.

Störung „Kartenfehlfunktion“ …

9.12.

Störung „Kontrollgerät“ …

10.

Integrierte Tests und Selbsttests …

11.

Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher …

12.

Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher …

12.1.

Gerätekenndaten …

12.1.1.

Kenndaten der Fahrzeugeinheit …

12.1.2.

Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers …

12.2.

Sicherheitselemente …

12.3.

Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte …

12.4.

Fahrertätigkeitsdaten …

12.5.

Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages …

12.6.

Kilometerstandsdaten …

12.7.

Detaillierte Geschwindkeitsdaten …

12.8.

Ereignisdaten …

12.9.

Störungsdaten …

12.10.

Kalibrierungsdaten …

12.11.

Zeiteinstellungsdaten …

12.12.

Kontrolldaten …

12.13.

Unternehmenssperrdaten …

12.14.

Erfassen des Herunterladens …

12.15.

Daten zu spezifischen Bedingungen …

13.

Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten …

14.

Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten …

15.

Anzeige …

15.1

Standardanzeige …

15.2.

Warnanzeige …

15.3.

Menübedienung …

15.4.

Sonstige Anzeigen …

16.

Drucken …

17.

Warnungen …

18.

Herunterladen von Daten auf externe Datenträger …

19.

Datenausgabe an externe Zusatzgeräte …

20.

Kalibrierung …

21.

Zeiteinstellung …

22.

Leistungsmerkmale …

23.

Werkstoffe …

24.

Markierungen …

IV.

BAUART- UND KONSTRUKTIONSMERKMALE DER KONTROLLGERÄTKARTEN …

1.

Sichtbare Daten …

2.

Sicherheit …

3.

Normen …

4.

Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität …

5.

Datenspeicherung …

5.1.

Kenn- und Sicherheitsdaten der Karte …

5.1.1.

Anwendungskennung …

5.1.2.

Chipkennung …

5.1.3.

IS-Kartenkennung …

5.1.4.

Sicherheitselemente …

5.2.

Fahrerkarte …

5.2.1.

Kartenkennung …

5.2.2.

Karteninhaberkennung …

5.2.3.

Führerscheininformationen …

5.2.4.

Daten zu gefahrenen Fahrzeugen …

5.2.5.

Fahrertätigkeitsdaten …

5.2.6.

Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages …

5.2.7.

Ereignisdaten …

5.2.8.

Störungsdaten …

5.2.9.

Kontrollaktivitätsdaten …

5.2.10.

Kartenvorgangsdaten …

5.2.11.

Daten zu spezifischen Bedingungen …

5.3.

Werkstattkarte …

5.3.1.

Sicherheitselemente …

5.3.2.

Kartenkennung …

5.3.3.

Karteninhaberkennung …

5.3.4.

Daten zu gefahrenen Fahrzeugen …

5.3.5.

Fahrertätigkeitsdaten …

5.3.6.

Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages …

5.3.7.

Ereignis- und Störungsdaten …

5.3.8.

Kontrollaktivitätsdaten …

5.3.9.

Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten …

5.3.10.

Daten zu spezifischen Bedingungen …

5.4.

Kontrollkarte …

5.4.1.

Kartenkennung …

5.4.2.

Karteninhaberkennung …

5.4.3.

Kontrollaktivitätsdaten …

5.5.

Unternehmenskarte …

5.5.1.

Kartenkennung …

5.5.2.

Karteninhaberkennung …

5.5.3.

Unternehmensaktivitätsdaten …

V.

EINBAU DES KONTROLLGERÄTS …

1.

Einbau …

2.

Einbauschild …

3.

Plombierung …

VI.

EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN …

1.

Zulassung der Installateure oder Werkstätten …

2.

Prüfung neuer oder reparierter Geräte …

3.

Einbauprüfung …

4.

Regelmäßige Nachprüfungen …

5.

Messung der Anzeigefehler …

6.

Reparaturen …

VII.

KARTENAUSGABE …

VIII.

BAUARTGENEHMIGUNG VON KONTROLLGERÄTEN UND KONTROLLGERÄTKARTEN …

1.

Allgemeines …

2.

Sicherheitszertifikat …

3.

Funktionszertifikat …

4.

Interoperabilitätszertifikat …

5.

Bauartgenehmigungsbogen …

6.

Ausnahmeverfahren für die ersten Interoperabilitätszertifikate …

Anlage 1:

Datenglossar

Anlage 2:

Spezifikation der Kontrollgerätkarten

Anlage 3:

Piktogramme

Anlage 4:

Ausdrucke

Anlage 5:

Anzeige

Anlage 6:

Externe Schnittstellen

Anlage 7:

Protokolle zum Herunterladen der Daten

Anlage 8:

Kalibrierungsprotokoll

Anlage 9:

Bauartgenehmigung — Mindestanforderungen an die durchzuführenden Prüfungen

Anlage 10:

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Anlage 11:

Gemeinsame Sicherheitsmechanismen

Anlage 12:

Adapter für fahrzeuge der klassen m1 und n1

I.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck

a)

Aktivierung :

Phase, in der das Kontrollgerät seine volle Einsatzbereitschaft erlangt und alle Funktionen, einschließlich Sicherheitsfunktionen, erfüllt;

Die Aktivierung eines Kontrollgeräts erfordert die Verwendung einer Werkstattkarte unter Eingabe des entsprechenden PIN-Codes.

b)

Authentisierung : Funktion zur Feststellung und Überprüfung der Identität einer Person;

c)

Authentizität : Eigenschaft einer Information, die von einem Beteiligten stammt, dessen Identität überprüft werden kann;

d)

Integrierter Test : Tests auf Anforderung, ausgelöst durch den Bediener oder durch ein externes Gerät;

e)

Kalendertag : einen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr dauernden Tag. Alle Kalendertage beziehen sich auf UTC-Zeitangaben (koordinierte Weltzeit);

▼M15

f)

Kalibrierung :

Aktualisierung oder Bestätigung von Fahrzeugparametern, die im Massenspeicher zu speichern sind. Zu den Fahrzeugparametern gehören die Fahrzeugkennung (Fahrzeugidentifizierungsnummer, amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat) sowie Fahrzeugmerkmale (Wegdrehzahl, Kontrollgerätkonstante, tatsächlicher Reifenumfang, Reifengröße, Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers (wenn zutreffend), aktuelle UTC-Zeit, aktueller Kilometerstand).

Eine Aktualisierung oder Bestätigung lediglich der UTC-Zeit gilt als Zeiteinstellung und nicht als Kalibrierung, sofern sie nicht im Widerspruch zu Randnummer 256 steht.

Zum Kalibrieren eines Kontrollgeräts muss eine Werkstattkarte verwendet werden;

▼M8

g)

Kartennummer :

eine aus 16 alphanumerischen Zeichen bestehende Nummer zur eindeutigen Identifizierung einer Kontrollgerätkarte innerhalb eines Mitgliedstaates. Die Kartennummer enthält (gegebenenfalls) einen fortlaufenden Index, einen Ersatzindex und einen Erneuerungsindex.

Die eindeutige Zuordnung einer Karte erfolgt somit anhand des Codes des ausstellenden Mitgliedstaates und der Kartennummer.

h)

fortlaufender Kartenindex : das 14. alphanumerische Zeichen einer Kartennummer zur Unterscheidung der verschiedenen Karten, die für ein zum Empfang mehrerer Kontrollgerätkarten berechtigtes Unternehmen oder Gremium ausgestellt wurden. Die eindeutige Identifizierung des Unternehmens bzw. Gremiums erfolgt durch die 13 ersten Zeichen der Kartennummer;

i)

Kartenerneuerungsindex : das 16. alphanumerische Zeichen einer Kartennummer, das bei jeder Erneuerung der Kontrollgerätkarte um eine Stelle erhöht wird;

j)

Kartenersatzindex : das 15. alphanumerische Zeichen einer Kartennummer, das sich um eine Stelle erhöht, wenn die Karte ersetzt wird;

k)

Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs : eine Kenngröße, die den Zahlenwert des Ausgangssignals angibt, das am Anschlussstutzen für das Kontrollgerät am Kraftfahrzeug (Getriebestutzen bzw. Radachse) bei einer unter normalen Prüfbedingungen zurückgelegten Wegstrecke von einem Kilometer (vgl. Kapitel VI.5.) entsteht. Die Wegdrehzahl wird in Impulsen je Kilometer (w = … Imp/km) ausgedrückt;

▼M15

l)

Unternehmenskarte :

eine Kontrollgerätkarte, die dem Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen, in die das Kontrollgerät eingebaut ist, von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellt wird;

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind, welches von diesem Unternehmen oder von keinem Unternehmen gesperrt wurde;

▼M8

m)

Konstante des Kontrollgeräts : eine Kenngröße, die den Wert des Eingangssignals angibt, der für das Anzeigen und Aufzeichnen einer zurückgelegten Wegstrecke von 1 km erforderlich ist; diese Konstante wird ausgedrückt in Impulsen je Kilometer (k = … Imp/km);

n)

ununterbrochene Lenkzeit, im Kontrollgerät errechnet als ( 11 ) : die jeweiligen akkumulierten Lenkzeiten eines bestimmten Fahrers seit Ende seiner letzten BEREITSCHAFT oder UNTERBRECHUNG/RUHE oder UNBEKANNTEN Zeit ( 12 ) von 45 oder mehr Minuten (dieser Zeitraum kann in mehrere Zeiträume von 15 oder mehr Minuten aufgeteilt worden sein). Bei den Berechnungen werden nach Bedarf die auf der Fahrerkarte gespeicherten bisherigen Tätigkeiten berücksichtigt. Hat der Fahrer seine Karte nicht eingesteckt, beruhen die Berechnungen auf den Massenspeicheraufzeichnungen zu dem Zeitraum, in dem keine Karte eingesteckt war, und zum entsprechenden Lesegerät;

o)

Kontrollkarte :

eine Kontrollgerätkarte, die einer zuständigen Kontrollbehörde von den Behörden eines Mitgliedstaates ausgestellt worden ist;

Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde und möglicherweise den Kontrollbeamten aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten.

p)

kumulative Unterbrechungszeit, im Kontrollgerät errechnet als (12)  :

die kumulative Lenkzeitunterbrechung eines bestimmten Fahrers wird errechnet als die jeweilige akkumulierte Zeit aus BEREITSCHAFT, UNTERBRECHUNG/RUHE oder UNBEKANNT (12)  von 15 oder mehr Minuten seit dem Ende der letzten BEREITSCHAFT oder UNTERBRECHUNG/RUHE oder UNBEKANNTEN Zeit (12)  von 45 oder mehr Minuten (dieser Zeitraum kann in mehrere Zeiträume von 15 oder mehr Minuten aufgeteilt worden sein).

Bei den Berechnungen werden nach Bedarf die auf der Fahrerkarte gespeicherten bisherigen Tätigkeiten berücksichtigt. Unbekannte Zeiträume mit negativer Dauer (Beginn des unbekannten Zeitraums > Ende des unbekannten Zeitraums) aufgrund von zeitlichen Überlappungen verschiedener Kontrollgeräte werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Hat der Fahrer seine Karte nicht eingesteckt, beruhen die Berechnungen auf den Massenspeicheraufzeichnungen zu dem Zeitraum, in dem keine Karte eingesteckt war, und zum entsprechenden Lesegerät;

q)

Massenspeicher : ein in das Kontrollgerät eingebautes Speichermedium;

r)

digitale Signatur : die an einen Datenblock angehängte Datenmenge oder die verschlüsselte Umwandlung eines Datenblocks, die es dem Empfänger des Datenblocks ermöglicht, sich der Authentizität und Integrität des Datenblocks zu vergewissern;

▼M15

s)

Herunterladen :

das Kopieren eines Teils oder aller Datendateien im Massenspeicher eines Fahrzeugs oder im Speicher der Kontrollgerätkarte, für welche diese Daten zur Ermittlung der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 notwendig sind, zusammen mit der digitalen Signatur.

Die Hersteller von digitalen Fahrtenschreiber-Fahrzeugeinheiten und die Hersteller der zum Herunterladen von Datendateien konzipierten und bestimmten Geräte treffen alle zumutbaren Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass das Herunterladen dieser Daten unter möglichst geringen Zeitverlusten für die Verkehrsunternehmen und Fahrer erfolgen kann.

Beim Herunterladen dürfen gespeicherte Daten weder verändert noch gelöscht werden. Die Datei mit detaillierten Geschwindigkeitsdaten muss möglicherweise zur Feststellung der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht heruntergeladen werden, sie kann aber für andere Zwecke, z.B. zur Ermittlung eines Unfallhergangs, verwendet werden;

▼M8

t)

Fahrerkarte :

die von den Behörden eines Mitgliedstaates an die Fahrer ausgegebene Kontrollgerätkarte;

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten;

u)

tatsächlicher Umfang der Fahrzeugreifen : den Mittelwert der von jedem Antriebsrad bei einer vollen Umdrehung zurückgelegten Wegstrecke. Die Messung dieser Wegstrecken muss unter normalen Prüfbedingungen erfolgen (Kapitel VI.5.) und wird in folgender Form ausgedrückt: l = … mm. Fahrzeughersteller können die Messung dieser Wegstrecken durch eine theoretische Berechnung ersetzen, bei der die Achslastverteilung des fahrbereiten, unbeladenen Fahrzeugs berücksichtigt wird ( 13 ). Die Verfahren für diese theoretische Berechnung werden von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats genehmigt;

v)

Ereignis : vom Kontrollgerät festgestellter anormaler Betrieb, möglicherweise aufgrund eines Betrugsversuchs;

w)

Störung/Fehlfunktion : vom Kontrollgerät festgestellter anormaler Betrieb, möglicherweise aufgrund eines technischen Defekts oder einer technischen Störung;

x)

Einbau : die Montage des Kontrollgeräts in einem Fahrzeug;

y)

Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber : den Bestandteil des Kontrollgeräts, der ein Signal, der ein die Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder die zurückgelegte Wegstrecke darstellendes Signal bereitstellt;

z)

ungültige Karte : eine Karte, die als fehlerhaft festgestellt wurde oder deren Erstauthentisierung fehlgeschlagen oder deren Gültigkeitsbeginn noch nicht erreicht oder deren Ablaufdatum überschritten ist;

aa)

Kontrollgerät nicht erforderlich : wenn die Anwendung des Kontrollgeräts gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates nicht erforderlich ist;

bb)

Geschwindigkeitsüberschreitung : die Überschreitung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit, definiert als Zeitraum von mehr als 60 Sekunden, in dem die gemessene Fahrzeuggeschwindigkeit den Höchstwert für die Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers gemäß Richtlinie 92/6/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemeinschaft ( 14 ) überschreitet;

cc)

regelmäßige Nachprüfung : einen Komplex von Arbeitsgängen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Kontrollgeräts und der Übereinstimmung seiner Einstellungen mit den Fahrzeugparametern;

dd)

Drucker : eine Komponente des Kontrollgeräts, das Ausdrucke gespeicherter Daten liefert;

ee)

Kontrollgerät : sämtliche für den Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmten Geräte zum vollautomatischen oder halbautomatischen Anzeigen, Aufzeichnen und Speichern von Angaben über die Fahrt des Fahrzeugs sowie über bestimmte Arbeitszeiten der Fahrer;

ff)

Erneuerung : die Ausgabe einer neuen Kontrollgerätkarte bei Ablauf der Gültigkeit einer vorhandenen Karte oder wenn die vorhandene Karte defekt ist und der ausstellenden Behörde zurückgegeben wurde. Bei einer Erneuerung besteht stets die Gewissheit, dass nicht zwei gültige Karten gleichzeitig vorhanden sind;

gg)

Reparatur : die Reparatur eines Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers oder einer Fahrzeugeinheit, wozu die Trennung von der Stromversorgung oder die Trennung von anderen Komponenten des Kontrollgeräts oder die Öffnung des Kontrollgeräts erforderlich ist;

hh)

Ersatz : die Ausgabe einer Kontrollgerätkarte als Ersatz für eine vorhandene Karte, die als verloren, gestohlen oder defekt gemeldet und der ausstellenden Behörde nicht zurückgegeben wurde. Ein Ersatz birgt immer das Risiko, dass möglicherweise zwei gültige Karten gleichzeitig vorhanden sind;

ii)

Sicherheitszertifizierung : der Prozess der Zertifizierung durch eine ITSEC ( 15 )-Zertifizierungsstelle, dass das untersuchte Kontrollgerät (oder die Komponente) oder die untersuchte Kontrollgerätkarte die in Anlage 10 „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ aufgeführten Sicherheitsanforderungen erfüllt;

jj)

Selbsttest : zyklisch und automatisch vom Kontrollgerät durchgeführte Tests zur Feststellung von Störungen;

kk)

Kontrollgerätkarte :

eine Chipkarte zur Verwendung mit dem Kontrollgerät. Kontrollgerätkarten ermöglichen dem Kontrollgerät die Feststellung der Identität (oder Identitätsgruppe) des Karteninhabers und gestatten die Übertragung und Speicherung von Daten. Es gibt folgende Arten von Kontrollgerätkarten:

 Fahrerkarte,

 Kontrollkarte,

 Werkstattkarte,

 Unternehmenskarte;

ll)

Bauartgenehmigung : ein Verfahren, mit dem durch einen Mitgliedstaat zertifiziert wird, dass das untersuchte Kontrollgerät (oder die Komponente) oder die untersuchte Kontrollgerätkarte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt;

mm)

Reifengröße : die Bezeichnung der Abmessungen der Reifen (äußere Antriebsräder) gemäß Richtlinie 92/23/EWG des Rates ( 16 );

nn)

Fahrzeugkennung : Nummern, mit deren Hilfe das Fahrzeug identifiziert werden kann: amtliches Kennzeichen (VRN) mit Angabe des zulassenden Mitgliedstaates und Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) ( 17 );

oo)

Fahrzeugeinheit (FE) : das Kontrollgerät ohne den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und die Verbindungskabel zum Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber. Die Fahrzeugeinheit kann entweder aus einem oder aus mehreren im Fahrzeug verteilten Geräten bestehen, solange sie den Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung entspricht;

pp)

Woche zu Berechnungszwecken im Kontrollgerät : den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr UTC und Sonntag 24.00 Uhr UTC;

qq)

Werkstattkarte :

eine Kontrollgerätkarte, die an eine(n) in einem Mitgliedstaat zugelassene(n) Kontrollgeräthersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt von den Behörden dieses Mitgliedstaates ausgegeben wurde.

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgeräts.

▼M13

rr)

Adapter :

ein Bestandteil des Kontrollgeräts, der ein permanent die Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder die zurückgelegte Wegstrecke darstellendes Signal bereitstellt und

 ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird;

 an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist;

 zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist.

Aus Sicht einer Fahrzeugeinheit verhält sich der Adapter ebenso, als wäre ein den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entsprechender Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber an die Fahrzeugeinheit angeschlossen.

Der Einsatz eines solchen Adapters in den oben beschriebenen Fahrzeugen muss den Einbau und die ordnungsgemäße Nutzung einer Fahrzeugeinheit im Einklang mit allen Vorschriften dieses Anhangs ermöglichen.

Das Kontrollgerät für diese Fahrzeuge besteht aus Verbindungskabeln, einem Adapter und einer Fahrzeugeinheit.

▼M8

II.   ALLGEMEINE FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS

000Ein Fahrzeug, das mit einem den Bestimmungen dieses Anhangs genügenden Kontrollgerät ausgestattet ist, muss über eine Geschwindigkeitsanzeige und einen Wegstreckenzähler verfügen. Diese Funktionen können in das Kontrollgerät integriert sein.

1.   Allgemeine Merkmale

Aufgabe des Kontrollgeräts ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers.

001Das Kontrollgerät besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit.

▼M15

001aDie Schnittstelle zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebern und Fahrzeugeinheiten muss der Norm ISO 16844-3:2004, Cor 1:2006 entsprechen.

▼M8

002Die Fahrzeugeinheit besteht aus einem Prozessor, einem Massenspeicher, einer Echtzeituhr, zwei Chipkartenschnittstellen (Fahrer und zweiter Fahrer), einem Drucker, einem Display, einer optischen Warneinrichtung, einem Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen sowie aus Eingabeeinrichtungen.

Über weitere Stecker kann das Kontrollgerät mit anderen Geräten verbunden sein.

003Werden Zusatzeinrichtungen in das Kontrollgerät eingebaut oder daran angeschlossen, dürfen sie unabhängig davon, ob sie zugelassen sind, die einwandfreie Arbeitsweise des Kontrollgeräts und die Bestimmungen der Verordnung weder faktisch noch potentiell beeinträchtigen.

Benutzer des Kontrollgeräts weisen sich gegenüber dem Gerät mit Kontrollgerätkarten aus.

004Je nach Art und/oder Identität des Benutzers bietet das Kontrollgerät einen selektiven Zugang zu Daten und Funktionen.

Das Kontrollgerät zeichnet Daten auf und speichert sie in seinem Massenspeicher und auf Kontrollgerätkarten.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ( 18 ).

2.   Funktionen

005Mit dem Kontrollgerät müssen folgende Funktionen gewährleistet sein:

 Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Karten,

 Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung,

 Zeitmessung,

 Überwachung der Fahrertätigkeiten,

 Überwachung des Status der Fahrzeugführung,

 manuelle Eingabe durch die Fahrer:

 

 Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages,

 manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten,

 Eingabe spezifischer Bedingungen,

 Unternehmenssperren,

 Überwachung von Kontrollen,

 Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen,

 Integrierte Tests und Selbsttests,

 Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher,

 Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher,

 Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten,

 Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten,

 Anzeige,

 Ausdrucken,

 Warnung,

 Herunterladen von Daten auf externe Datenträger,

 Datenausgabe an zusätzliche externe Geräte,

 Kalibrierung,

 Zeiteinstellung.

3.   Betriebsarten

006Das Kontrollgerät verfügt über vier Betriebsarten:

 Betrieb,

 Kontrolle,

 Kalibrierung,

 Unternehmen.

007Je nachdem, welche gültige Kontrollgerätkarte in die Kartenschnittstellen eingesteckt ist, schaltet das Kontrollgerät auf folgende Betriebsart:



Betriebsart

Steckplatz Fahrer

Keine Karte

Fahrerkarte

Kontrollkarte

Werkstattkarte

Unternehmenskarte

Steckplatz 2. Fahrer

Keine Karte

Betrieb

Betrieb

Kontrolle

Kalibrierung

Unternehmen

Fahrerkarte

Betrieb

Betrieb

Kontrolle

Kalibrierung

Unternehmen

Kontrollkarte

Kontrolle

Kontrolle

Kontrolle (1)

Betrieb

Betrieb

Werkstattkarte

Kalibrierung

Kalibrierung

Betrieb

Kalibrierung (1)

Betrieb

Unternehmenskarte

Unternehmen

Unternehmen

Betrieb

Betrieb

Unternehmen (1)

(1)   008In diesen Zuständen verwendet das Kontrollgerät nur die im Fahrersteckplatz eingesetzte Kontrollgerätkarte.

009Ungültige Karten, die eingesteckt werden, sind vom Kontrollgerät zu ignorieren, doch müssen das Anzeigen, Ausdrucken oder Herunterladen von auf abgelaufenen Karten gespeicherten Daten möglich sein.

010Alle in II.2 aufgeführten Funktionen sind in jeder Betriebsart zu gewährleisten, wobei folgende Ausnahmen gelten:

 die Funktion Kalibrierung ist nur in der Betriebsart Kalibrierung verfügbar,

 die Funktion Zeiteinstellung ist außerhalb der Betriebsart Kalibrierung nur begrenzt verfügbar,

▼M15 —————

▼M8

 die Funktion Unternehmenssperre ist nur in der Betriebsart Unternehmen verfügbar,

 die Funktion Überwachung der Kontrollen ist nur in der Kontrollbetriebsart verfügbar,

▼M15

 die Funktion Herunterladen von Daten ist in der Betriebsart Betrieb nicht verfügbar (außer gemäß Randnummer 150), abgesehen vom Herunterladen einer Fahrerkarte, wenn keine andere Karte in die FE eingeführt ist.

▼M8

011Das Kontrollgerät kann jegliche Daten an Anzeige-, Drucker- oder externe Schnittstellen ausgeben, wobei folgende Ausnahmen gelten:

 in der Betriebsart Betrieb werden persönliche Daten (Vor- und Zuname), die nicht zur einer eingesteckten Kontrollgerätkarte gehören, ausgeblendet, und eine Kartennummer, die nicht zu einer eingesteckten Kontrollgerätkarte gehört, wird teilweise ausgeblendet (von links nach rechts jedes zweite Zeichen),

▼M15

 in der Betriebsart Unternehmen (Randnummern 081, 084 und 087) lassen sich Fahrerdaten nur für Zeiträume ausgeben, für die keine Sperrung besteht oder kein anderes Unternehmen (ausgewiesen durch die ersten 13 Stellen der Unternehmenskartennummer) eine Sperrung innehat,

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 ist keine Karte in das Kontrollgerät eingesteckt, lassen sich Fahrerdaten nur für den aktuellen und die acht vorhergehenden Kalendertage ausgeben.

4.   Sicherheit

Durch die Systemsicherheit soll folgender Schutz gewährleistet sein: Schutz des Massenspeichers, dass ein unbefugter Zugriff auf die Daten und deren Manipulierung ausgeschlossen ist und alle entsprechenden Versuche entdeckt werden, Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ausgetauschten Daten, Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen Kontrollgerät und den Kontrollgerätkarten ausgetauschten Daten sowie Überprüfung der Integrität und Authentizität heruntergeladener Daten.

012Um die Systemsicherheit zu gewährleisten, muss das Kontrollgerät die in den allgemeinen Sicherheitsvorgaben für den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und die Fahrzeugeinheit spezifizierten Sicherheitsanforderungen erfüllen (Anhang 10).

III.   BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS

1.   Überwachung des Einsteckens und Entnehmens der Karten

013Das Kontrollgerät überwacht die Kartenschnittstellen und erkennt das Einstecken und Entnehmen einer Karte.

014Beim Einstecken einer Karte erkennt das Kontrollgerät, ob es sich um eine gültige Kontrollgerätkarte handelt, und identifiziert in diesem Fall die Kartenart.

015Das Kontrollgerät muss so ausgelegt sein, dass die Kontrollgerätkarten nach dem ordnungsgemäßen Einstecken in die Kartenschnittstelle einrasten.

016Das Entnehmen der Kontrollgerätkarten darf nur bei stehendem Fahrzeug und nach der Speicherung der jeweiligen Daten auf die Karten sowie durch entsprechende Einwirkung des Benutzers möglich sein.

2.   Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung

017Diese Funktion muss kontinuierlich den Kilometerstand entsprechend der gesamten vom Fahrzeug zurückgelegten Wegstrecke messen und angeben können.

018Diese Funktion muss kontinuierlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs messen und angeben können.

019Die Geschwindigkeitsmessfunktion liefert auch Informationen darüber, ob das Fahrzeug fährt oder steht. Das Fahrzeug gilt als fahrend, sobald die Funktion vom Geschwindigkeitsgeber mindestens 5 Sekunden lang mehr als 1 Imp/s erhält; ansonsten gilt das Fahrzeug als stehend.

Geräte zur Anzeige der Geschwindigkeit (Tachometer) und der zurückgelegten Gesamtwegstrecke (Kilometerzähler), die in einem mit einem verordnungsgemäßen Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeug eingebaut sind, müssen den Vorschriften über die in diesem Anhang (Kapitel III.2.1 und III.2.2) festgelegten zulässigen Fehlergrenzen entsprechen.

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019aZur Ermittlung einer etwaigen Manipulation der Bewegungsdaten sind die vom Bewegungssensor stammenden Informationen durch Daten zur Fahrzeugbewegung zu untermauern, die aus einer oder mehreren vom Bewegungssensor unabhängigen Quelle(n) gewonnen werden.

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2.1.   Messung der zurückgelegten Wegstrecke

020Die zurückgelegte Wegstrecke kann gemessen werden:

 als Kumulierung sowohl der Vorwärts- als auch der Rückwärtsfahrt oder

 nur beim Vorwärtsfahren.

021Das Kontrollgerät misst Wegstrecken von 0 bis 9 999 999,9 km.

022Die gemessene Wegstrecke muss innerhalb folgender Fehlergrenzen liegen (Strecken von mindestens 1 000 m):

 ± 1 % vor dem Einbau,

 ± 2 % beim Einbau und bei den regelmäßigen Nachprüfungen,

 ± 4 % während des Betriebs.

023Die Wegstreckenmessung erfolgt auf mindestens 0,1 km genau.

2.2.   Geschwindigkeitsmessung

024Das Kontrollgerät misst die Geschwindigkeit von 0 bis 220 km/h.

025Zur Gewährleistung einer zulässigen Fehlergrenze der angezeigten Geschwindigkeit im Betrieb von ± 6 km/h und unter Berücksichtigung

 einer Fehlergrenze von ± 2 km/h für Inputabweichungen (Reifenabweichungen, …),

 einer Fehlergrenze von ± 1 km/h bei Messungen beim Einbau oder bei den regelmäßigen Nachprüfungen

misst das Kontrollgerät bei Geschwindigkeiten zwischen 20 und 180 km/h und bei Wegdrehzahlen des Fahrzeugs zwischen 4 000 und 25 000 Imp/km die Geschwindigkeit innerhalb einer Fehlergrenze von ± 1 km/h (bei konstanter Geschwindigkeit).

Anmerkung: Aufgrund der Auflösung der Datenspeicherung ergibt sich eine weitere zulässige Fehlergrenze von ± 0,5 km/h für die vom Kontrollgerät gespeicherte Geschwindigkeit.

025aDie Geschwindigkeit muss innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen innerhalb von 2 Sekunden nach Abschluss einer Geschwindigkeitsänderung korrekt gemessen werden, wenn sich die Geschwindigkeit mit bis zu 2 m/s2 geändert hat.

026Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf mindestens 1 km/h genau.

3.   Zeitmessung

027Die Zeitmessfunktion läuft ständig und stellt Datum und Uhrzeit digital in UTC bereit.

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028Für Datierungsdaten im Kontrollgerät (Aufzeichnungen, Datenaustausch) und für sämtliche in Anlage 4 „Ausdrucke“ aufgeführten Ausdrucke sind durchgängig Datum und Uhrzeit in UTC zu verwenden.

029Zur Anzeige der Ortszeit muss es möglich sein, den Versatz der angezeigten Zeit in Halbstundenschritten zu ändern. Ein anderer Versatz als negative oder positive Vielfache von halben Stunden ist nicht zulässig.

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030Die Zeitabweichung darf ± 2 Sekunden/Tag unter Bauartgenehmigungsbedingungen betragen.

031Die Zeitmessung erfolgt auf mindestens 1 Sekunde genau.

032Die Zeitmessung darf durch eine Unterbrechung der externen Stromversorgung von weniger als 12 Monaten unter Bauartgenehmigungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.

4.   Überwachung der Fahrertätigkeiten

033Diese Funktion überwacht ständig und gesondert die Tätigkeiten des Fahrers und des zweiten Fahrers.

034Fahrertätigkeiten sind LENKEN, ARBEIT, BEREITSCHAFT und UNTERBRECHUNG/RUHE.

035ARBEIT, BEREITSCHAFT sowie UNTERBRECHUNG/RUHE müssen vom Fahrer und/oder vom zweiten Fahrer manuell ausgewählt werden können.

036Während der Fahrt wird für den Fahrer automatisch LENKEN und für den zweiten Fahrer automatisch BEREITSCHAFT ausgewählt.

037Bei Halt wird für den Fahrer automatisch ARBEIT ausgewählt.

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038Bei der ersten Tätigkeitsänderung auf RUHE oder BEREITSCHAFT innerhalb von 120 Sekunden nach dem automatischen Wechsel auf ARBEIT infolge des Anhaltens des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass diese zum Zeitpunkt des Anhaltens eingetreten ist (so dass möglicherweise der Wechsel auf ARBEIT aufgehoben wird).

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039Die Ausgabe von Tätigkeitsveränderungen an die Aufzeichnungsfunktionen erfolgt auf eine Minute genau.

▼M15 —————

▼M15

041Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.

042Für eine Kalenderminute, die aufgrund der vorstehenden Randnummer 041 nicht als LENK-Zeit gilt, wird die Tätigkeit angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde (oder bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde).

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043Diese Funktion dient auch der ständigen Überwachung der ununterbrochenen Lenkzeit und der kumulativen Pausenzeit des Fahrers.

5.   Überwachung des Status der Fahrzeugführung

044Diese Funktion überwacht ständig und automatisch den Status der Fahrzeugführung.

045Wenn zwei gültige Fahrerkarten in das Gerät eingesteckt sind, wird automatisch der Status TEAM gewählt, in allen anderen Fällen der Status EINMANNBETRIEB.

6.   Manuelle Eingaben durch die Fahrer

6.1.   Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages

046Diese Funktion ermöglicht dem Fahrer und/oder dem zweiten Fahrer die Eingabe des Ortes, an dem der Arbeitstag beginnt und/oder endet.

047Als Ort gilt ein Land und gegebenenfalls zusätzlich die entsprechende Region.

048Bei Entnahme einer Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) wird der Fahrer/zweite Fahrer vom Gerät aufgefordert, den Ort des Endes des Arbeitstages einzugeben.

049Das Kontrollgerät lässt ein Ignorieren dieser Aufforderung zu.

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050Die Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages muss durch Befehle in den Menus möglich sein. Erfolgt innerhalb einer Kalenderminute mehr als eine Eingabe, so wird nur die jeweils letzte in dieser Zeit vorgenommene Eingabe des Orts des Beginns und des Endes des Arbeitstages aufgezeichnet.

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6.2.   Manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten

▼M15

050aBeim Einführen der Fahrerkarte (oder der Werkstattkarte), und nur zu diesem Zeitpunkt, lässt das Kontrollgerät manuelle Eingaben von Tätigkeiten zu. Beim ersten Einführen einer zuvor unbenutzten Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) sind erforderlichenfalls manuelle Eingaben möglich.

Manuelle Eingaben von Tätigkeiten werden unter Nutzung der aktuell für die Fahrzeugeinheit eingestellten Ortszeit- und –datumswerte (UTC-Versatz) vorgenommen.

Beim Einführen der Fahrerkarte (oder der Werkstattkarte) zeigt das Gerät dem Karteninhaber Folgendes an:

 Datum und Uhrzeit der letzten Kartenentnahme

 fakultativ: derzeit für die Fahrzeugeinheit eingestellter Ortszeitversatz.

Es muss möglich sein, Tätigkeiten mit den folgenden Einschränkungen einzugeben:

 Tätigkeitsart ist ARBEIT, BEREITSCHAFT oder UNTERBRECHUNG/RUHE.

 Beginn- und Endzeit jeder Tätigkeit liegen ausschließlich in dem Zeitraum zwischen der letzten Kartenentnahme und der aktuellen Karteneinführung.

Zeitliche Überschneidungen von Tätigkeiten sind nicht zulässig.

Das Verfahren für manuelle Eingaben von Tätigkeiten umfasst so viele aufeinanderfolgende Schritte, wie notwendig sind, um für jede Tätigkeit eine Tätigkeitsart sowie eine Beginn- und Endzeit einzustellen. Der Karteninhaber hat für jeden Abschnitt des Zeitraums zwischen der letzen Kartenentnahme und der aktuellen Karteneinführung die Option, keine Tätigkeit anzugeben.

Während der manuellen Eingaben im Rahmen der Karteneinführung hat der Karteninhaber gegebenenfalls die Möglichkeit,

 für die betreffende Zeit einen Ort einzugeben, an dem ein vorhergehender Arbeitstag endete (sofern die Eingabe nicht bereits bei der letzten Kartenentnahme erfolgte)

 für die betreffende Zeit einen Ort einzugeben, an dem der aktuelle Arbeitstag beginnt.

Bei Eingabe eines Ortes wird dieser auf der entsprechenden Kontrollgerätkarte aufgezeichnet.

Manuelle Eingaben werden in folgenden Fällen unterbrochen:

 wenn die Karte entnommen wird oder

 wenn das Fahrzeug fährt, während die Karte in den Kartensteckplatz für den Fahrer eingeführt ist.

Weitere Unterbrechungen, z. B. ein Timeout nach einer bestimmten Inaktivitätszeit des Nutzers, sind möglich. Im Falle der Unterbrechung manueller Eingaben validiert das Kontrollgerät alle bereits vorgenommenen vollständigen Orts- und Tätigkeitseingaben (mit eindeutiger Angabe von Ort und Zeit oder Tätigkeitsart, Beginn- und Endzeit).

Wird eine zweite Fahrer- oder Werkstattkarte eingeführt, während manuelle Eingaben von Tätigkeiten für eine zuvor eingeführte Karte vorgenommen werden, so ist die Fertigstellung der manuellen Eingaben für diese vorherige Karte vor Beginn der manuellen Eingaben für die zweite Karte zu erlauben.

Der Karteninhaber hat die Option, nach folgendem Minimalverfahren manuelle Eingaben vorzunehmen:

Manuelle Eingabe von Tätigkeiten in zeitlicher Reihenfolge für den Zeitraum zwischen der letzten Kartenentnahme und der aktuellen Karteneinführung.

Der Zeitpunkt des Beginns der ersten Tätigkeit wird auf den Zeitpunkt der Kartenentnahme festgelegt. Für jede nachfolgende Eingabe wird der Zeitpunkt des Beginns so voreingestellt, dass er unmittelbar auf den Zeitpunkt des Endes der vorherigen Eingabe folgt. Für jede Tätigkeit wird die Tätigkeitsart sowie der Zeitpunkt des Beginns und des Endes gewählt.

Das Verfahren endet, wenn der Zeitpunkt des Endes einer manuell eingegebenen Tätigkeit dem Zeitpunkt der Karteneinführung entspricht. Anschließend kann das Kontrollgerät dem Karteninhaber fakultativ die Möglichkeit einräumen, Änderungen an den manuell eingegebenen Tätigkeiten vorzunehmen, bis mittels eines speziellen Befehls die Validierung erfolgt. Danach sind solche Änderungen nicht mehr zulässig.

▼M8

6.3.   Eingabe spezifischer Bedingungen

▼M15

050bDas Kontrollgerät gestattet dem Fahrer die Eingabe der folgenden beiden spezifischen Bedingungen in Echtzeit:

„KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH“ (Anfang, Ende)

„FÄHRÜBERFAHRT / ZUGFAHRT“

Bei eingeschalteter Bedingung „KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH“ darf keine „FÄHRÜBERFAHRT / ZUGFAHRT“ erfolgen.

Beim Einführen oder Entnehmen einer Fahrerkarte muss die eingeschaltete Bedingung „KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH“ automatisch ausgeschaltet werden.

Die eingeschaltete Bedingung „KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH“ muss die folgenden Ereignisse und Warnungen unterbinden:

 Lenken ohne geeignete Karte

 mit der ununterbrochenen Lenkzeit verbundene Warnungen.

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7.   Unternehmenssperren

051Diese Funktion ermöglicht die Verwaltung der Sperren, die ein Unternehmen einsetzt, um den Datenzugang in der Betriebsart Unternehmen auf sich selbst zu beschränken.

052Unternehmenssperren bestehen aus einem Anfangszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) (Sperrung, Lock-in) und einem Endzeitpunkt (Datum/Uhrzeit) (Entsperrung, Lock-out) im Zusammenhang mit der Identifizierung des Unternehmens anhand der Unternehmenskartennnummer (bei der Sperrung).

053Sperren können nur in Echtzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

054Das Ausschalten der Sperre kann nur durch das Unternehmen (ausgewiesen durch die ersten 13 Stellen der Unternehmenskartennummer) erfolgen, dessen Sperre eingeschaltet ist, oder

055erfolgt automatisch, wenn ein anderes Unternehmen seine Sperre einschaltet.

055aIn dem Fall, dass ein Unternehmen die Sperrung aktiviert (lock-in) und die vorhergehende Sperrung für dasselbe Unternehmen war, dann wird angenommen, dass vorher keine Entsperrung vorgenommen worden ist und die Sperre noch eingeschaltet ist.

8.   Überwachung von Kontrollaktivitäten

056Diese Funktion überwacht die Aktivitäten ANZEIGE, DRUCK, FAHRZEUGEINHEIT und HERUNTERLADEN von der Karte in der Betriebsart Kontrolle.

057Diese Funktion überwacht darüber hinaus in der Betriebsart Kontrolle die Aktivitäten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG. Eine Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als erfolgt, wenn in der Betriebsart Kontrolle der Ausdruck „Geschwindigkeitsüberschreitung“ an den Drucker oder an das Display gesandt wurde oder wenn „Ereignis- und Störungsdaten“ aus dem Massenspeicher der Fahrzeugeinheit heruntergeladen wurden.

9.   Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen

058Diese Funktion stellt folgende Ereignisse und/oder Störungen fest:

9.1.   Ereignis „Einstecken einer ungültigen Karte“

059Dieses Ereignis wird beim Einstecken einer ungültigen Karte und/oder beim Ablauf der Gültigkeit einer eingesteckten gültigen Karte ausgelöst.

9.2.   Ereignis „Kartenkonflikt“

060Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn eine der in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichneten Kombinationen von gültigen Karten vorliegen:



Kartenkonflikt

Steckplatz Fahrer

Keine Karte

Fahrerkarte

Kontrollkarte

Werkstattkarte

Unternehmenskarte

Steckplatz 2. Fahrer

Keine Karte

 
 
 
 
 

Fahrerkarte

 
 
 

X

 

Kontrollkarte

 
 

X

X

X

Werkstattkarte

 

X

X

X

X

Unternehmenskarte

 
 

X

X

X

9.3.   Ereignis „Zeitüberlappung“

061Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn Datum/Uhrzeit der letzten Entnahme einer Fahrerkarte beim Auslesen der Karte der aktuellen Datums-/Uhrzeiteinstellung des Kontrollgeräts voraus sind.

9.4.   Ereignis „Lenken ohne geeignete Karte“

062Dieses Ereignis wird bei einer in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichneten Kontrollgerätkartenkombination ausgelöst, wenn die Fahrertätigkeit auf LENKEN wechselt oder wenn während der Fahrertätigkeit LENKEN eine Änderung der Betriebsart erfolgt.



Lenken ohne geeignete Karte

Steckplatz Fahrer

Keine (oder ungültige) Karte

Fahrerkarte

Kontrollkarte

Werkstattkarte

Unternehmenskarte

Steckplatz 2. Fahrer

Keine (oder ungültige) Karte

X

 

X

 

X

Fahrerkarte

X

 

X

X

X

Kontrollkarte

X

X

X

X

X

Werkstattkarte

X

X

X

 

X

Unternehmenskarte

X

X

X

X

X

9.5.   Ereignis „Einstecken der Karte während des Lenkens“

063Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn eine Kontrollgerätkarte während der Fahrertätigkeit LENKEN in einen der Steckplätze eingesetzt wird.

9.6.   Ereignis „Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen“

064Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn das Kontrollgerät beim Einstecken der Karte feststellt, dass trotz der Bestimmungen in Kapitel III.1. der vorherige Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen wurde (Kartenentnahme, bevor alle relevanten Daten auf der Karte gespeichert wurden). Dieses Ereignis spielt nur für Fahrer- und Werkstattkarten eine Rolle.

9.7.   Ereignis „Geschwindigkeitsüberschreitung“

▼M15

065Dieses Ereignis wird bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst. Diese Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 oder N3 gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.

▼M8

9.8.   Ereignis „Unterbrechung der Stromversorgung“

066Dieses Ereignis wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, bei einer 200 Millisekunden überschreitenden Unterbrechung der Stromversorgung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers und/oder der Fahrzeugeinheit ausgelöst. Die Unterbrechungsschwelle wird vom Hersteller festgelegt. Nicht ausgelöst wird das Ereignis durch den Stromabfall beim Starten des Fahrzeugmotors.

9.9.   Ereignis „Datenfehler Weg und Geschwindigkeit“

067Dieses Ereignis wird bei einer Unterbrechung des normalen Datenflusses zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der Fahrzeugeinheit und/oder bei einem Datenintegritäts- oder Datenauthentizitätsfehler während des Datenaustauschs zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ausgelöst.

▼M15

9.9 a.    Ereignis „Datenkonflikt Fahrzeugbewegung“

067aDieses Ereignis wird auch ausgelöst, wenn mehr als eine Minute lang ohne Unterbrechung Bewegungsdaten aus mindestens einer unabhängigen Quelle im Widerspruch zur gemessenen Geschwindigkeit „0“ stehen.

067bFalls die Fahrzeugeinheit Geschwindigkeitswerte von externen unabhängigen Bewegungsdatenquellen erhalten oder errechnen kann, so kann dieses Ereignis auch ausgelöst werden, wenn diese Geschwindigkeitswerte mehr als eine Minute lang deutlich im Widerspruch zu den Werten stehen, die aus dem Geschwindigkeitssignal des Bewegungssensors errechnet wurden.

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9.10.   Ereignis „Versuch Sicherheitsverletzung“

068Dieses Ereignis wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, bei jedem sonstigen Ereignis ausgelöst, das die Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers und/oder der Fahrzeugeinheit entsprechend den allgemeinen Sicherheitszielen dieser Komponenten beeinträchtigt.

9.11.   Störung „Kartenfehlfunktion“

069Diese Störung wird ausgelöst, wenn während des Betriebs eine Fehlfunktion der Kontrollgerätkarte auftritt.

9.12.   Störung „Kontrollgerät“

070Diese Störung wird bei folgenden Fehlern ausgelöst, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet:

 interne Störung FE

 Druckerstörung

 Anzeigestörung

 Störung Herunterladen

 Sensorstörung

10.   Integrierte Tests und Selbsttests

071Mit Hilfe der Funktion „Integrierte Tests und Selbsttests“ muss das Kontrollgerät zur automatischen Fehlererkennung anhand der folgenden Tabelle in der Lage sein:



Zu testende Baugruppe

Selbsttest

Integrierter Test

Software

 

Integrität

Massenspeicher

Zugriff

Zugriff, Datenintegrität

Kartenschnittstellen

Zugriff

Zugriff

Tastatur

 

Manuelle Prüfung

Drucker

(dem Hersteller überlassen)

Ausdruck

Display

 

Visuelle Prüfung

Herunterladen (Ausführung nur während des Herunterladens)

Korrekter Betrieb

 

Sensor

Korrekter Betrieb

Korrekter Betrieb

11.   Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher

072Das Kontrollgerät muss sämtliche in seinem Massenspeicher gespeicherte Daten auslesen können.

12.   Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher

Im Sinne dieses Absatzes

 sind „365 Tage“ 365 Kalendertage mit durchschnittlicher Fahrertätigkeit in einem Fahrzeug. Als durchschnittliche Tätigkeit je Tag in einem Fahrzeug gelten mindestens 6 Fahrer oder zweite Fahrer, 6 Karteneinsteck-/-entnahmevorgänge und 256 Tätigkeitswechsel. Somit umfassen „365 Tage“ mindestens 2 190 Fahrer/zweite Fahrer, 2 190 Karteneinsteck-/-entnahmevorgänge und 93 440 Tätigkeitswechsel,

 erfolgt die Zeitaufzeichnung auf eine Minute genau, sofern nicht anders angegeben,

 erfolgt die Aufzeichnung des Kilometerstands auf einen Kilometer genau,

 erfolgt die Geschwindigkeitsaufzeichnung auf 1 km/h genau.

073Die im Massenspeicher gespeicherten Daten dürfen durch eine Unterbrechung der externen Stromversorgung von weniger als 12 Monaten unter Bauartgenehmigungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.

074Das Kontrollgerät muss in seinem Massenspeicher Folgendes implizit oder explizit aufzeichnen und speichern können:

12.1.   Gerätekenndaten

12.1.1.   Kenndaten der Fahrzeugeinheit

075Das Kontrollgerät muss in seinem Massenspeicher folgende Kenndaten der Fahrzeugeinheit speichern können:

 Name des Herstellers,

 Anschrift des Herstellers,

 Teilnummer,

 Seriennummer,

 Softwareversionsnummer,

 Installationsdatum der Softwareversion,

 Herstellungsjahr,

 Bauartgenehmigungsnummer.

076Die Kenndaten der Fahrzeugeinheit werden von deren Hersteller aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert; eine Ausnahme bildet die softwarebezogenen Daten sowie die Bauartgenehmigungsnummer, die bei einer Aktualisierung der Software verändert werden dürfen.

12.1.2.   Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

077Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss in seinem Speicher folgende Kenndaten speichern können:

 Name des Herstellers,

 Teilnummer,

 Seriennummer,

 Bauartgenehmigungsnummer,

 Bezeichner der eingebetteten Sicherheitskomponenten (z. B. Teilnummer des internen Chips/Prozessors),

 Betriebssystembezeichner (z. B. Softwareversionsnummer).

078Die Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden von dessen Hersteller aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert.

079Die Fahrzeugeinheit muss in ihrem Massenspeicher folgende Kenndaten des derzeit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers speichern können:

 Seriennummer,

 Bauartgenehmigungsnummer,

 erstes Koppelungsdatum.

12.2.   Sicherheitselemente

080Das Kontrollgerät muss die folgenden Sicherheitselemente speichern können:

 den europäischen öffentlichen Schlüssel,

 das Zertifikat des Mitgliedstaates,

 das Gerätezertifikat,

 den privaten Geräteschlüssel.

Die Sicherheitselemente des Kontrollgeräts werden vom Hersteller der Fahrzeugeinheit in das Gerät eingefügt.

12.3.   Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte

081Bei jedem Einsteck-/Entnahmevorgang einer Fahrer- oder Werkstattkarte registriert und speichert das Kontrollgerät folgende Daten in seinem Massenspeicher:

 Name und Vorname(n) des Karteninhabers in der auf der Karte gespeicherten Form,

 Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit in der auf der Karte gespeicherten Form,

 Datum und Uhrzeit des Einsteckens,

 Kilometerstand beim Einstecken der Karte,

 Steckplatz, in den die Karte eingesetzt wurde,

 Datum und Uhrzeit der Entnahme,

 Kilometerstand bei Entnahme der Karte,

 folgende Informationen über das zuvor vom Fahrer benutzte Fahrzeug in der auf der Karte gespeicherten Form:

 

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat,

 Datum und Uhrzeit der Kartenentnahme,

 Merker zur Angabe, ob der Karteninhaber beim Einstecken Tätigkeiten manuell eingegeben hat oder nicht.

082Die Speicherdauer dieser Daten im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.

083Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.4.   Fahrertätigkeitsdaten

084Bei jedem Wechsel der Tätigkeit des Fahrers und/oder zweiten Fahrers und/oder bei jedem Wechsel des Status der Fahrzeugführung und/oder bei jedem Einstecken bzw. jeder Entnahme einer Fahrer- oder Werkstattkarte wird im Massenspeicher des Kontrollgeräts aufgezeichnet und gespeichert:

 der Status der Fahrzeugführung (TEAM, EINMANNBETRIEB)

 der Steckplatz (FAHRER, ZWEITER FAHRER)

 der Kartenstatus im jeweiligen Steckplatz (EINGESTECKT, NICHT EINGESTECKT) (siehe Anmerkung)

 die Tätigkeit (LENKEN, BEREITSCHAFT, ARBEIT, UNTERBRECHUNG/RUHE)

 Datum und Uhrzeit des Wechsels.

Anmerkung: EINGESTECKT bedeutet, dass eine gültige Fahrer- oder Werkstattkarte im Steckplatz eingesetzt ist. NICHT EINGESTECKT bedeutet das Gegenteil, d. h. es ist keine gültige Fahrer- oder Werkstattkarte eingesetzt (z. B. ist eine Unternehmenskarte oder keine Karte eingesteckt).

Anmerkung: Vom Fahrer manuell eingegebene Tätigkeitsdaten werden im Massenspeicher nicht aufgezeichnet.

085Die Speicherdauer der Fahrertätigkeitsdaten im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.

086Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.5.   Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages

087Gibt ein Fahrer oder zweiter Fahrer den Ort des Beginns und/oder Endes des Arbeitstages ein, wird im Massenspeicher des Kontrollgeräts Folgendes aufgezeichnet und gespeichert:

 gegebenenfalls die Nummer der (Zweit-)Fahrerkarte und den ausstellenden Mitgliedstaat,

 Datum und Uhrzeit der Eingabe (oder Datum und Uhrzeit, auf die sich die Eingabe bezieht, wenn die Eingabe während des manuellen Eingabevorgangs erfolgt),

 Art der Eingabe (Beginn oder Ende, Eingabebedingung),

 eingegebenes Land und eingegebene Region,

 Kilometerstand.

088Die Speicherdauer der Anfangs- und/oder Enddaten des Arbeitstages im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können (unter der Annahme, dass ein Fahrer zwei Datensätze pro Tag eingibt).

089Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.6.   Kilometerstandsdaten

090Das Kontrollgerät registriert in seinem Massenspeicher an jedem Kalendertag um Mitternacht den Kilometerstand des Fahrzeugs und das dazugehörige Datum.

091Die Speicherdauer des mitternächtlichen Kilometerstands im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.

092Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

12.7.   Detaillierte Geschwindigkeitsdaten

093Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher zu jeder Sekunde mindestens der letzten 24 Stunden, in denen sich das Fahrzeug bewegt hat, die Momentangeschwindigkeit des Fahrzeugs mit den dazugehörigen Datums- und Uhrzeitangaben.

12.8.   Ereignisdaten

Im Sinne dieses Unterabsatzes erfolgt die Zeitaufzeichnung auf 1 Sekunde genau.

094Bei jedem festgestellten Ereignis registriert und speichert das Kontrollgerät die folgenden Daten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Speicherungsvorschriften:



Ereignis

Speicherungsvorschriften

Je Ereignis aufzuzeichnende Daten

Kartenkonflikt

— die 10 jüngsten Ereignisse

— Beginn des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Ende des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat der beiden Karten, die den Konflikt hervorrufen

Lenken ohne geeignete Karte

— das jeweils längste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens,

— die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

— Beginn des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Ende des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

— Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Einstecken der Karte während des Lenkens

— das jeweils letzte Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens

— Datum und Uhrzeit des Ereignisses,

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat,

— Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen

— die 10 jüngsten Ereignisse

— Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat,

— aus der Karte ausgelesene Daten des letzten Vorgangs:

— 

— Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte

— amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat

Geschwindigkeitsüberschreitung (1)

— das jeweils gravierendste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens (d. h. das Ereignis mit der höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit),

— die 5 gravierendsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen,

— das erste Ereignis nach der letzten Kalibrierung

— Beginn des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Ende des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— während des Ereignisses gemessene Höchstgeschwindigkeit

— während des Ereignisses gemessene arithmetische Durchschnittsgeschwindigkeit

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat des Fahrers (wenn zutreffend),

— Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Unterbrechung der Stromversorgung (2)

— das jeweils längste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens,

— die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

— Beginn des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Ende des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

— Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

Datenfehler Weg und Geschwindigkeit

— das jeweils längste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens,

— die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

— Beginn des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Ende des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

— Anzahl gleichartiger Ereignisse an diesem Tag

▼M15

Datenkonflikt Fahrzeugbewegung

— das längste Ereignis an jedem der letzten 10 Tage des Auftretens

— die 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

— Datum und Uhrzeit des Beginns des Ereignisses,

— Datum und Uhrzeit des Endes des Ereignisses,

— Typ, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat jeder zu Beginn und/oder Ende des Ereignisses eingeführten Karte,

— Anzahl ähnlicher Ereignisse an diesem Tag.

▼M8

Versuch Sicherheitsverletzung

— die 10 jüngsten Ereignisse nach Ereignisart

— Beginn des Ereignisses — Datum und Uhrzeit,

— Ende des Ereignisses — Datum und Uhrzeit (sofern relevant),

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende des Ereignisses eingesteckten Karte,

— Art des Ereignisses

(1)   095Im Massenspeicher des Kontrollgeräts sind darüber hinaus folgende Daten aufzuzeichnen und zu speichern:

— Datum und Uhrzeit der letzten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG,

— Datum und Uhrzeit der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung, die dieser KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG folgt,

— Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungsereignisse seit der letzten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG.

(2)   Diese Daten können erst nach Wiederherstellung der Stromversorgung aufgezeichnet werden, wobei die Genauigkeit hier eine Minute betragen kann.

12.9.   Störungsdaten

Im Sinne dieses Unterabsatzes erfolgt die Zeitaufzeichnung auf 1 Sekunde genau.

096Bei jeder festgestellten Störung muss das Kontrollgerät versuchen, die folgenden Daten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Speicherungsvorschriften aufzuzeichnen und zu speichern:



Störung

Speicherungsvorschriften

Je Störung aufzuzeichnende Daten

Kartenfehlfunktion

— die 10 jüngsten Fahrerkartenfehlfunktionen

— Beginn der Störung — Datum und Uhrzeit,

— Ende der Störung — Datum und Uhrzeit,

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat

Kontrollgerätstörung

— die 10 jüngsten Störungen jeder Störungsart

— die erste Störung nach der letzten Kalibrierung

— Beginn der Störung — Datum und Uhrzeit,

— Ende der Störung — Datum und Uhrzeit,

— Art der Störung

— Kartenart, Nummer und ausstellender Mitgliedstaat einer zu Beginn und/oder zum Ende der Störung eingesteckten Karte

12.10.   Kalibrierungsdaten

097Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher Daten in Bezug auf:

 bekannte Kalibrierungsparameter zum Zeitpunkt der Aktivierung,

 seine erste Kalibrierung nach der Aktivierung,

 seine erste Kalibrierung im derzeitigen Fahrzeug (identifiziert anhand von dessen Fahrzeugidentifizierungsnummer)

 die 5 jüngsten Kalibrierungen (erfolgen an einem Kalendertag mehrere Kalibrierungen, ist nur die letzte des Tages zu speichern).

098Zu den einzelnen Kalibrierungen sind folgende Daten zu speichern:

 Zweck der Kalibrierung (Aktivierung, Ersteinbau, Einbau, regelmäßige Nachprüfung)

 Name und Anschrift der Werkstatt,

 Werkstattkartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit der Karte,

 Fahrzeugkennung,

 aktualisierte und bestätigte Parameter: Wegdrehzahl (w), Kontrollgerätkonstante (k), tatsächlicher Reifenumfang (l), Reifengröße, Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers, Kilometerstand (alt und neu), Datum und Uhrzeit (alte und neue Werte).

099Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber registriert und speichert in seinem Speicher die folgenden Installationsdaten:

 erste Koppelung mit einer Fahrzeugeinheit (Datum, Uhrzeit, FE-Bauartgenehmigungsnummer, FE-Seriennummer),

 letzte Koppelung mit einer Fahrzeugeinheit (Datum, Uhrzeit, FE-Bauartgenehmigungsnummer, FE-Seriennummer).

12.11.   Zeiteinstellungsdaten

100Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher Daten in Bezug auf:

 die jüngste Zeiteinstellung,

 die 5 größten Zeiteinstellungen seit der letzten Kalibrierung,

ausgeführt in der Betriebsart Kalibrierung und nicht im Rahmen einer normalen Kalibrierung (Begriffsbestimmung f).

101Zu den einzelnen Zeiteinstellungen sind folgende Daten zu speichern:

 Datum und Uhrzeit, alter Wert,

 Datum und Uhrzeit, neuer Wert,

 Name und Anschrift der Werkstatt,

 Werkstattkartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit der Karte.

12.12.   Kontrolldaten

102Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf die 20 jüngsten Kontrollen:

 Datum und Uhrzeit der Kontrolle,

 Kontrollkartennummer und ausstellender Mitgliedstaat,

 Art der Kontrolle (Anzeigen und/oder Drucken und/oder Herunterladen von der Fahrzeugeinheit und/oder Herunterladen von der Karte).

103Beim Herunterladen sind zudem die ältesten und die jüngsten heruntergeladenen Tage aufzuzeichnen.

12.13.   Unternehmenssperrdaten

▼M15

104Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf die 255 jüngsten Unternehmenssperren:

 Sperrung (/Lock-in) - Datum und Uhrzeit,

 Entsperrung (/Lock-out) - Datum und Uhrzeit,

 Unternehmenskartennummer und ausstellende Mitgliedstaaten,

 Name und Anschrift des Unternehmens.

Daten, die zuvor durch eine Sperre gesperrt waren, die aufgrund obiger Begrenzung aufgehoben wurde, werden als nicht gesperrt behandelt.

▼M8

12.14.   Erfassen des Herunterladens

105Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher in Bezug auf das letzte Herunterladen vom Massenspeicher auf externe Datenträger in den Betriebsarten Unternehmen oder Kalibrierung folgende Daten:

 Datum und Uhrzeit des Herunterladens,

 Unternehmens- oder Werkstattkartennummer und ausstellender Mitgliedstaat,

 Name des Unternehmens oder der Werkstatt.

12.15.   Daten zu spezifischen Bedingungen

105aDas Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen:

 Datum und Uhrzeit des Eintrags,

 Art der spezifischen Bedingung.

105bDie Speicherdauer der Daten zu spezifischen Bedingungen im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können (unter der Annahme, dass pro Tag eine Bedingung ein- und ausgeschaltet wird). Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.

13.   Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten

106Das Kontrollgerät muss aus Kontrollgerätkarten die erforderlichen Daten

 zur Identifizierung der Kartenart, des Karteninhabers, des zuvor genutzten Fahrzeugs, des Datums und der Uhrzeit der letzten Kartenentnahme und der zu jenem Zeitpunkt gewählten Tätigkeit,

 zur Kontrolle des korrekten Abschlusses des letzten Kartenvorgangs,

 zur Berechnung der ununterbrochenen Lenkzeit, der kumulativen Pausenzeit und der kumulierten Lenkzeit für die vorangegangene und für die laufende Woche,

 zur Anfertigung von Ausdrucken von auf einer Fahrerkarte aufgezeichneten Daten,

 zum Herunterladen einer Fahrerkarte auf externe Datenträger

auslesen können.

107Bei einem Lesefehler verwendet das Kontrollgerät maximal dreimal erneut den gleichen Lesebefehl. Schlagen alle Versuche fehl, wird die Karte für fehlerhaft und ungültig erklärt.

14.   Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten

108Sofort nach dem Einstecken der Karte stellt das Kontrollgerät die „Kartenvorgangsdaten“ auf der Fahrer- oder Werkstattkarte ein.

109Das Kontrollgerät aktualisiert die auf gültigen Fahrer-, Werkstatt- und/oder Kontrollkarten gespeicherten Daten mit sämtlichen erforderlichen Daten, die für den Karteninhaber und für den Zeitraum, in dem die Karte eingesteckt ist, relevant sind. Die auf diesen Karten gespeicherten Daten sind in Kapitel IV spezifiziert.

109aDas Kontrollgerät aktualisiert die auf gültigen Fahrer- und Werkstattkarten gespeicherten Fahrertätigkeits- und Ortsdaten (gemäß Kapitel IV.5.2.5 und 5.2.6) mit Tätigkeits- und Ortsdaten, die vom Karteninhaber manuell eingegeben werden.

▼M15

109bDas Ereignis „Datenkonflikt Fahrzeugbewegung“ wird nicht auf der Fahrer- und der Werkstattkarte gespeichert.

▼M8

110Die Aktualisierung der Kontrollgerätkarten erfolgt so, dass bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Speicherkapazität der Karte die jeweils ältesten Daten durch die jüngsten Daten ersetzt werden.

111Bei einem Schreibfehler verwendet das Kontrollgerät maximal dreimal erneut den gleichen Schreibbefehl. Schlagen alle Versuche fehl, wird die Karte für fehlerhaft und ungültig erklärt.

112Vor der Entnahme einer Fahrerkarte und nach Speicherung aller relevanten Daten auf der Karte setzt das Kontrollgerät alle „Kartenvorgangsdaten“ zurück.

15.   Anzeige

113Die Anzeige enthält mindestens 20 Zeichen.

114Die Mindesthöhe der Zeichen beträgt 5 mm und die Mindestbreite 3,5 mm.

▼M15

114aDie Anzeige muss die in Anlage 1 Kapitel 4 „Zeichensätze“ spezifizierten Zeichen unterstützen. Die Anzeige kann vereinfachte Zeichen verwenden (z.B. können mit Akzent versehene Zeichen ohne Akzent oder Kleinbuchstaben als Großbuchstaben dargestellt werden).

▼M8

115Die Anzeige ist mit einer blendfreien Beleuchtung auszustatten.

116Die in der Anzeige dargestellten Zeichen müssen von außerhalb des Kontrollgeräts gut sichtbar sein.

117Vom Kontrollgerät müssen folgende Daten angezeigt werden können:

 Standarddaten,

 Warndaten,

 Menüzugangsdaten,

 andere von einem Benutzer angeforderte Daten.

Vom Kontrollgerät können zusätzliche Informationen angezeigt werden, sofern sie von den vorstehend verlangten Informationen deutlich unterscheidbar sind.

118Die Anzeige des Kontrollgeräts verwendet die in Anlage 3 aufgeführten Piktogramme oder Piktogrammkombinationen. Es können auch zusätzliche Piktogramme oder Kombinationen angezeigt werden, sofern sie sich deutlich von den genannten Piktogrammen und Kombinationen unterscheiden.

119Die Anzeige muss sich bei fahrendem Fahrzeug stets im eingeschalteten Zustand befinden.

120Das Kontrollgerät kann eine manuelle oder automatische Abschaltvorrichtung für die Anzeige aufweisen, wenn sich das Fahrzeug nicht in Fahrt befindet.

Das Anzeigeformat ist in Anlage 5 spezifiziert.

15.1.   Standardanzeige

▼M15

121Wenn keine anderen Informationen angezeigt werden müssen, sind vom Kontrollgerät standardmäßig folgende Angaben anzuzeigen:

 die Ortszeit (UTC + durch den Fahrer eingestellter Versatz),

 die Betriebsart,

 die derzeitige Tätigkeit des Fahrers und die derzeitige Tätigkeit des zweiten Fahrers.

Informationen zum Fahrer:

 Falls derzeitige Tätigkeit LENKEN ist: aktuelle ununterbrochene Lenkzeit und aktuelle kumulative Unterbrechungszeit,

 falls derzeitige Tätigkeit nicht LENKEN ist: aktuelle Dauer der anderen Tätigkeit (seit der Auswahl) und aktuelle kumulative Unterbrechungszeit.

▼M8

122Die Anzeige von Daten zu den Fahrern muss klar, deutlich und eindeutig sein. Lassen sich Fahrer- und Zweitfahrerinformationen nicht gleichzeitig anzeigen, zeigt das Kontrollgerät standardmäßig die Informationen zum Fahrer und ermöglicht dem Benutzer, auf die Anzeige der Informationen zum zweiten Fahrer umzuschalten.

123Lässt die Anzeigebreite eine ständige Anzeige der Betriebsart nicht zu, zeigt das Kontrollgerät bei Betriebsartwechsel die neue Betriebsart kurz an.

124Beim Einstecken der Karte wird der Name des Karteninhabers kurz angezeigt.

124aIst die Bedingung „KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH“ eingeschaltet, muss die Standardanzeige das entsprechende Piktogramm aufweisen (es ist zulässig, dass die aktuelle Fahrertätigkeit nicht gleichzeitig angezeigt wird).

15.2.   Warnanzeige

125Das Kontrollgerät zeigt Warninformationen vorrangig unter Verwendung der Piktogramme gemäß Anlage 3 an, die gegebenenfalls durch zahlencodierte Informationen ergänzt werden. Darüber hinaus kann zusätzlich eine textliche Beschreibung der Warnung in der Muttersprache des Fahrers erfolgen.

15.3.   Menübedienung

126Das Kontrollgerät stellt die erforderlichen Befehle über eine geeignete Menüstruktur bereit.

15.4.   Sonstige Anzeigen

▼M15

127Nach Bedarf müssen sich folgende Anzeigen auswählen lassen:

 Datum und Uhrzeit in UTC sowie Ortszeitversatz,

 der Inhalt der sechs Ausdrucke in den gleichen Formaten wie die Ausdrucke selbst,

 ununterbrochene Lenkzeit und kumulative Unterbrechungszeit des Fahrers,

 ununterbrochene Lenkzeit und kumulative Unterbrechungszeit des zweiten Fahrers,

 kumulierte Lenkzeit des Fahrers für die Vorwoche und die laufende Woche,

 kumulierte Lenkzeit des zweiten Fahrers für die Vorwoche und die laufende Woche.

Fakultative Angabe:

 aktuelle Dauer der Tätigkeit des zweiten Fahrers (seit der Auswahl),

 kumulierte Lenkzeit des Fahrers für die laufende Woche,

 kumulierte Lenkzeit des Fahrers für den aktuellen Arbeitstag,

 kumulierte Lenkzeit des zweiten Fahrers für den aktuellen Arbeitstag.

▼M8

128Die Anzeige des Ausdruckinhalts erfolgt sequentiell, Zeile für Zeile. Beträgt die Anzeigebreite weniger als 24 Zeichen, erhält der Benutzer die vollständige Information durch ein geeignetes Mittel (mehrere Zeilen, Rollen usw.). Für handschriftliche Einträge vorgesehene Ausdruckzeilen brauchen nicht angezeigt zu werden.

16.   Drucken

129Das Kontrollgerät muss Informationen aus seinem Massenspeicher und/oder von Kontrollgerätkarten anhand der folgenden sechs Ausdrucke drucken können:

 täglicher Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte,

 täglicher Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Fahrzeugeinheit,

 Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte,

 Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Fahrzeugeinheit,

 Ausdruck Technische Daten,

 Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung.

Genaue Angaben zu Format und Inhalt dieser Ausdrucke sind in Anlage 4 enthalten.

Am Ende der Ausdrucke können zusätzliche Daten bereitgestellt werden.

Vom Kontrollgerät können auch zusätzliche Ausdrucke bereitgestellt werden, sofern sie von den vorgenannten sechs Ausdrucken deutlich unterscheidbar sind.

130Der „tägliche Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte“ und der „Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte“ dürfen verfügbar sein, wenn eine Fahrerkarte oder eine Werkstattkarte in das Kontrollgerät eingesetzt sind. Das Kontrollgerät muss die auf der betreffenden Karten gespeicherten Daten vor Beginn des Ausdrucks aktualisieren.

131Zur Herstellung des „täglichen Ausdrucks Fahrertätigkeiten von der Karte“ und des „Ausdrucks Ereignisse und Störungen von der Karte“

 wählt das Kontrollgerät entweder automatisch die Fahrerkarte oder die Werkstattkarte, wenn nur eine dieser Karten eingesetzt ist,

 oder ermöglicht einen Befehl zur Auswahl der Quellenkarte oder zur Auswahl der Karte im Fahrersteckplatz, wenn beide Kartenarten im Kontrollgerät eingesetzt sind.

132Der Drucker muss 24 Zeichen pro Zeile drucken können.

133Die Mindesthöhe der Zeichen beträgt 2,1 mm und die Mindestbreite 1,5 mm.

▼M15

133aDer Drucker muss die in Anlage 1 Kapitel 4 „Zeichensätze“ spezifizierten Zeichen unterstützen.

▼M8

134Drucker müssen von ihrer Auslegung her diese Ausdrucke mit einem Auflösungsniveau liefern, das Missverständnisse beim Lesen ausschließt.

135Die Abmessungen der Ausdrucke und die Eintragungen auf den Ausdrucken dürfen unter normalen Feuchtigkeits- (10 bis 90 %) und Temperaturbedingungen keinerlei Veränderungen unterliegen.

▼M15

136Auf dem vom Kontrollgerät verwendeten Ausdruckpapier sind das Prüfzeichen und der Typ/die Typen des Kontrollgeräts anzugeben, mit dem/denen es eingesetzt werden kann.

▼M15

136aDie Ausdrucke müssen unter normalen Aufbewahrungsbedingungen hinsichtlich Lichtintensität, Feuchtigkeit und Temperatur mindestens zwei Jahre lang deutlich lesbar und identifizierbar bleiben.

136bDas Ausdruckpapier muss mindestens den Prüfspezifikationen entsprechen, die auf der Internetseite des gemäß Randnummer 278 mit der Durchführung der Interoperabilitätsprüfungen beauftragten Labors festgelegt sind.

136cJegliche Änderung oder Aktualisierung der im obigen Absatz genannten Spezifikationen darf von dem beauftragten Labor nur nach Konsultation des Herstellers der bauartgenehmigten digitalen Fahrtenschreiber-Fahrzeugeinheit sowie der für die Bauartgenehmigung zuständigen Behörden vorgenommen werden.

▼M8

137Es muss möglich sein, auf diesen Ausdrucken zusätzliche manuelle Eintragungen wie die Unterschrift des Fahrers vorzunehmen.

138Tritt während des Druckens das Ereignis „Kein Papier“ auf, startet das Kontrollgerät nach dem Nachladen des Papiers den Druckvorgang vom Anfang des Ausdrucks oder setzt den Druck fort, wobei ein eindeutiger Hinweis auf den zuvor gedruckten Teil erfolgt.

17.   Warnungen

139Bei Feststellung eines Ereignisses und/oder einer Störung erhält der Fahrer vom Kontrollgerät ein Warnsignal.

140Die Warnung für das Ereignis Unterbrechung der Stromversorgung kann bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung aufgeschoben werden.

▼M15

141Das Kontrollgerät warnt den Fahrer 15 Minuten vor dem Zeitpunkt sowie zum Zeitpunkt der Überschreitung der höchstzulässigen ununterbrochenen Lenkzeit.

▼M8

142Die Warnungen erfolgen optisch. Zusätzlich zu optischen können auch akustische Warnsignale abgegeben werden.

143Optische Warnungen müssen für den Benutzer eindeutig erkennbar sein, sich im Sichtfeld des Fahrers befinden und sowohl am Tage als auch in der Nacht deutlich lesbar sein.

144Optische Warnungen können in das Kontrollgerät eingebaut oder gerätefern installiert sein.

▼M15

145Im letzteren Fall erfolgt die Kennzeichnung mit einem „T“-Symbol.

▼M8

146Die Warnsignale haben eine Dauer von mindestens 30 Sekunden, sofern sie nicht vom Benutzer durch Betätigen einer Taste am Kontrollgerät bestätigt werden. Mit dieser ersten Bestätigung darf die im nächsten Absatz angeführte Anzeige des Grundes für die Warnung nicht gelöscht werden.

147Der Grund für die Warnung wird am Kontrollgerät angezeigt und bleibt so lange sichtbar, bis der Benutzer ihn mit einer bestimmten Taste oder mit einem bestimmten Befehl über das Kontrollgerät bestätigt.

148Es können zusätzliche Warnsignale abgegeben werden, solange sie bei den Fahrern zu keinen Verwechslungen mit den vorstehend festgelegten Warnsignalen führen.

18.   Herunterladen von Daten auf externe Datenträger

149Das Kontrollgerät muss bei Bedarf über den Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen Daten aus seinem Massenspeicher oder von einer Fahrerkarte an externe Speichermedien herunterladen können. Das Kontrollgerät muss die auf der betreffenden Karte gespeicherten Daten vor Beginn des Ausdrucks aktualisieren.

150Zusätzlich und als optionales Leistungsmerkmal kann das Kontrollgerät in jeder Betriebsart Daten über einen anderen Anschluss an ein über diesen Anschluss authentisiertes Unternehmen herunterladen. In diesem Fall gelten für das Herunterladen die Datenzugriffsrechte der Betriebsart Unternehmen.

151Beim Herunterladen dürfen gespeicherte Daten weder verändert noch gelöscht werden.

Die elektrische Schnittstelle des Anschlusses zum Kalibrieren/Herunterladen ist in Anlage 6 spezifiziert.

Die Protokolle zum Herunterladen sind in Anlage 7 spezifiziert.

19.   Datenausgabe an externe Zusatzgeräte

152Wenn am Kontrollgerät keine Funktion für die Anzeige der Geschwindigkeit und/oder des Kilometerstands gegeben ist, stellt das Kontrollgerät (ein) Ausgangssignal(e) für die Anzeige der Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder für die vom Fahrzeug insgesamt zurückgelegte Wegstrecke zur Verfügung.

153Die Fahrzeugeinheit muss darüber hinaus zur Ausgabe der folgenden Daten über eine geeignete dedizierte serielle Verbindung unabhängig von einer optionalen CAN-Busverbindung (ISO 11898 Straßenfahrzeuge — Austausch digitaler Informationen — Controller Area Network (CAN) für hohe Übertragungsraten) in der Lage sein, so dass deren Verarbeitung durch andere im Fahrzeug installierte elektronische Geräte möglich ist:

 aktuelle(s) Datum und Uhrzeit in UTC,

 Fahrzeuggeschwindigkeit,

 Kilometerstand,

 zur Zeit gewählte Tätigkeit des Fahrers und des zweiten Fahrers,

 Information, ob im Steckplatz des Fahrers oder des zweiten Fahrers zur Zeit eine Karte eingesteckt ist und (gegebenenfalls) Informationen über die entsprechende Kartenkennung (Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat).

Über diese Minimalliste hinaus können noch weitere Daten ausgegeben werden.

Bei eingeschalteter Zündung werden diese Daten ständig ausgesendet. Ist die Zündung ausgeschaltet, ruft zumindest ein Tätigkeitswechsel des Fahrers oder des zweiten Fahrers und/oder das Einstecken oder die Entnahme einer Kontrollgerätkarte eine Datenausgabe hervor. Wurden Daten bei ausgeschalteter Zündung zurückgehalten, so werden diese Daten sofort nach Einschalten der Zündung bereitgestellt.

20.   Kalibrierung

154Die Kalibrierungsfunktion gestattet folgende Vorgänge:

 automatische Koppelung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit,

 digitale Angleichung der Konstante des Kontrollgeräts (k) an die Wegdrehzahl des Fahrzeugs (w) (Kraftfahrzeuge mit mehreren Hinterachsuntersetzungen müssen mit einer Umschalteinrichtung ausgerüstet sein, durch die die verschiedenen Untersetzungsverhältnisse automatisch auf die Wegdrehzahl gebracht werden, für die das Gerät auf das Fahrzeug abgestimmt wurde),

 Einstellung (ohne Beschränkung) der aktuellen Zeit,

 Einstellung des aktuellen Kilometerstands,

 Aktualisierung der im Massenspeicher gespeicherten Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

 Aktualisierung oder Bestätigung anderer dem Kontrollgerät bekannten Parameter: Fahrzeugkennung, Wegdrehzahl (w), Reifenumgang (l), Reifengröße und gegebenenfalls Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers.

155Die Kopplung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit besteht mindestens

 in der Aktualisierung der vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherten Installationsdaten (nach Bedarf),

 im Kopieren erforderlicher Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers von diesem in den Massenspeicher der Fahrzeugeinheit.

156Mit der Kalibrierungsfunktion muss es möglich sein, die erforderlichen Daten über den Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen gemäß dem in Anlage 8 festgelegten Kalibrierungsprotokoll einzugeben. Die Eingabe von Daten durch die Kalibrierungsfunktion kann auch über andere Anschlüsse erfolgen.

21.   Zeiteinstellung

157Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens 7 Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens 1 Minute.

158In der Betriebsart Kalibrierung ist mit der Funktion Zeiteinstellung eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit ohne Einschränkung möglich.

22.   Leistungsmerkmale

159Die Fahrzeugeinheit muss im Temperaturbereich von - 20 °C bis 70 °C, und der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber im Temperaturbereich von - 40 °C bis 135 °C voll einsatzbereit sein. Der Inhalt des Massenspeichers muss bis zu Temperaturen von - 40 °C erhalten bleiben.

160Das Kontrollgerät muss bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 bis 90 % voll einsatzbereit sein.

161Das Kontrollgerät muss gegen Überspannung, Falschpolung der Stromversorgung und Kurzschluss geschützt sein.

▼M15

161aBewegungssensoren müssen

 entweder auf ein Magnetfeld, das die Ermittlung von Fahrzeugbewegungsdaten stört, reagieren – unter diesen Umständen registriert und speichert die Fahrzeugeinheit eine Sensorstörung (Randnummer 070) – oder

über einen Sensor verfügen, der vor Magnetfeldern geschützt oder dagegen unempfindlich ist.

▼M8

162Das Kontrollgerät muss hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 95/54/EG der Kommission ( 19 ) zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates ( 20 ) entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen und Störgrößen geschützt sein.

23.   Werkstoffe

163Alle Bauteile des Kontrollgeräts müssen aus Werkstoffen mit hinreichender Stabilität und mechanischer Festigkeit sowie mit elektrischer und magnetischer Stabilität bestehen.

164Zur Gewährleistung normaler Betriebsbedingungen müssen alle Teile des Geräts gegen Feuchtigkeit und Staub geschützt sein.

165Die Fahrzeugeinheit muss den Schutzgrad IP 40 und der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber den Schutzgrad IP 64 gemäß Norm IEC 529 erfüllen.

166Das Kontrollgerät muss den geltenden technischen Spezifikationen hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung genügen.

167Das Kontrollgerät muss gegen unbeabsichtigte Beschädigungen geschützt sein.

24.   Markierungen

168Sind am Kontrollgerät Kilometerstand und Geschwindigkeit ablesbar, müssen in der Anzeige folgende Angaben erscheinen:

 in der Nähe der Zahl, die die zurückgelegte Wegstrecke anzeigt, die Maßeinheit der zurückgelegten Wegstrecken mit der Abkürzung „km“

 in der Nähe der Zahl, die die Geschwindigkeit anzeigt, die Abkürzung „km/h“.

Kann das Kontrollgerät auch auf eine Geschwindigkeitsanzeige in Meilen pro Stunde umgeschaltet werden; wird in diesem Fall als Maßeinheit der zurückgelegten Wegstrecke die Abkürzung „mph“ angezeigt.

169An jeder gesonderten Komponente des Kontrollgeräts ist ein Typenschild mit folgenden Angaben anzubringen:

 Name und Anschrift des Herstellers,

 Teilnummer und Baujahr,

 Seriennummer des Geräts,

 Prüfzeichen des Kontrollgerätetyps.

170Reicht der Platz für alle genannten Angaben nicht aus, muss das Typenschild mindestens folgende Angaben enthalten: Name oder Logo des Herstellers und Teilnummer des Kontrollgeräts.

IV.   BAUART- UND KONSTRUKTIONSMERKMALE DER KONTROLLGERÄTKARTEN

1.   Sichtbare Daten

Die Vorderseite enthält:

171je nach Kartentyp die großgedruckten Wörter „Fahrerkarte“ oder „Kontrollkarte“ oder „Werkstattkarte“ oder „Unternehmenskarte“ in der Sprache bzw. den Sprachen des ausstellenden Mitgliedstaats;

▼M12

172 ►M16  dieselben Worte in den anderen Gemeinschaftssprachen als grafischen Hintergrund der Karte:



BG

КАРТА НА ВОДАЧА

КОНТРОЛНА КАРТА

КАРТАЗА МОНТАЖ И НАСТРОЙКИ

КАРТА НА ПРЕВОЗВАЧА

ES

TARJETA DEL CONDUCTOR

TARJETA DE CONTROL

TARJETA DEL CENTRO DE ENSAYO

TARJETA DE LA EMPRESA

CS

KARTA ŘIDIČE

KONTROLNÍ KARTA

KARTA DÍLNY

KARTA PODNIKU

DA

FØRERKORT

KONTROLKORT

VÆRKSTEDSKORT

VIRKSOMHEDSKORT

DE

FAHRERKARTE

KONTROLLKARTE

WERKSTATTKARTE

UNTERNEHMENSKARTE

ET

AUTOJUHI KAART

KONTROLLIJA KAART

TÖÖKOJA KAART

TÖÖANDJA KAART

EL

ΚΑΡΤΑ ΟΔΗΓΟΥ

ΚΑΡΤΑ ΕΛΕΓΧΟΥ

ΚΑΡΤΑ ΚΕΝΤΡΟΥ ΔΟΚΙΜΩΝ

ΚΑΡΤΑ ΕΠΙΧΕΙΡΗΣΗΣ

EN

DRIVER CARD

CONTROL CARD

WORKSHOP CARD

COMPANY CARD

FR

CARTE DE CONDUCTEUR

CARTE DE CONTROLEUR

CARTE D'ATELIER

CARTE D'ENTREPRISE

HR

KARTICA VOZAČA

NADZORNA KARTICA

KARTICA RADIONICE

KARTICA PRIJEVOZNIKA

GA

CÁRTA TIOMÁNAÍ

CÁRTA STIÚRTHA

CÁRTA CEARDLAINNE

CÁRTA COMHLACHTA

IT

CARTA DEL CONDUCENTE

CARTA DI CONTROLLO

CARTA DELL'OFFICINA

CARTA DELL' AZIENDA

LV

VADĪTĀJA KARTE

KONTROLKARTE

DARBNĪCAS KARTE

UZŅĒMUMA KARTE

LT

VAIRUOTOJO KORTELĖ

KONTROLĖS KORTELĖ

DIRBTUVĖS KORTELĖ

ĮMONĖS KORTELĖ

HU

GÉPJÁRMŰVEZETŐI KÁRTYA

ELLENŐRI KÁRTYA

MŰHELYKÁRTYA

ÜZEMBENTARTÓI KÁRTYA

MT

KARTA TAS-SEWWIEQ

KARTA TAL-KONTROLL

KARTA TAL-ISTAZZJON TAT-TESTIJIET

KARTA TAL-KUMPANNIJA

NL

BESTUURDERS KAART

CONTROLEKAART

WERKPLAATSKAART

BEDRIJFSKAART

PL

KARTA KIEROWCY

KARTA KONTROLNA

KARTA WARSZTATOWA

KARTA PRZEDSIĘBIORSTWA

PT

CARTÃO DE CONDUTOR

CARTÃO DE CONTROLO

CARTÃO DO CENTRO DE ENSAIO

CARTÃO DE EMPRESA

RO

CARTELA CONDUCĂTORULUI AUTO

CARTELA DE CONTROL

CARTELA AGENTULUI ECONOMIC AUTORIZAT

CARTELA OPERATORULUI DE TRANSPORT

SK

KARTA VODIČA

KONTROLNÁ KARTA

DIELENSKÁ KARTA

PODNIKOVÁ KARTA

SL

VOZNIKOVA KARTICA

KONTROLNA KARTICA

KARTICA PREIZKUŠEVALIŠČA

KARTICA PODJETJA

FI

KULJETTAJAKORTTI

VALVONTAKORTTI

KORJAAMOKORTTI

YRITYSKORTTI

SV

FÖRARKORT

KONTROLLKORT

VERKSTADSKORT

FÖRETAGSKORT ◄

▼M8

173den Namen des Mitgliedstaats, der die Karte ausstellt (fakultativ);

▼M12

174 ►M16  das Unterscheidungszeichen des ausstellenden Mitgliedstaats, im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen; die Unterscheidungszeichen sind wie folgt:

B

:

Belgien

BG

:

Bulgarien

CZ

:

Tschechische Republik

DK

:

Dänemark

D

:

Deutschland

EST

:

Estland

GR

:

Griechenland

E

:

Spanien

F

:

Frankreich

HR

:

Kroatien

IRL

:

Irland

I

:

Italien

CY

:

Zypern

LV

:

Lettland

LT

:

Litauen

L

:

Luxemburg

H

:

Ungarn

M

:

Malta:

NL

:

Niederlande

A

:

Österreich

PL

:

Polen

P

:

Portugal

RO

:

Rumänien

SLO

:

Slowenien

SK

:

Slowakei

FIN

:

Finnland

S

:

Schweden

UK

:

Vereinigtes Königreich ◄

▼M8

175wie folgt nummerierte Angaben zu der ausgestellten Karte:



 

Fahrerkarte

Kontrollkarte

Unternehmens- oder Werkstattkarte

1.

Name des Fahrers

Name der Kontrollstelle

Name des Unternehmens oder der Werkstatt

2.

Vorname(n)

Name des Kontrolleurs (wenn zutreffend)

Name des Karteninhabers (wenn zutreffend)

3.

Geburtsdatum

Vorname(n) des Kontrolleurs (wenn zutreffend)

Vorname(n) des Karteninhabers (wenn zutreffend)

4.(a)

Gültig ab

(b)

Gültig bis

(c)

Ausstellende Behörde (kann auf Seite 2 angegeben werden)

(d)

eine andere als unter 5. genannte Nummer für Verwaltungszwecke (fakultativ)

5.(a)

Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Fahrerkarte)

 
 

5.(b)

Kartennummer

6.

Lichtbild des Fahrers

Lichtbild des Kontrolleurs (fakultativ)

7.

Unterschrift des Fahrers

Unterschrift des Inhabers (fakultativ)

8.

Wohnort oder Anschrift des Inhabers (fakultativ)

Anschrift der Kontrollstelle

Anschrift des Unternehmens oder der Werkstatt

176Die zu verwendende Datumsform ist „TT/MM/JJJJ“ oder „TT.MM.JJJJ“ (Tag, Monat, Jahr).

Die Rückseite enthält:

177eine Erläuterung zu den nummerierten Angaben auf der Vorderseite der Karte;

178gegebenenfalls und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Inhabers Angaben, die nicht mit der Verwaltung der Fahrerkarte im Zusammenhang stehen; jede Erschwerung der Verwendung des Modells als Fahrerkarte durch derartige Zusätze ist auszuschließen.

image

►(7) C1  

►(7) C1  

►(7) C1  

►(7) C1  

►(7) C1  

►(7) C1  

►(7) C1  

179Die Kontrollgerätkarten werden mit folgender Hintergrundfarbe gedruckt:

 Fahrerkarte: weiß,

 Kontrollkarte: blau,

 Werkstattkarte: rot,

 Unternehmenskarte: gelb.

180Zum Schutz vor Fälschung und unbefugten Änderungen weisen die Kontrollgerätkarten mindestens folgende Merkmale auf:

 ein Sicherheitshintergrunddesign mit feingemustertem Guillochen und Irisdruck,

 im Bereich des Lichtbilds eine Überlappung des Sicherheitshintergrunddesigns mit dem Lichtbild,

 mindestens eine zweifarbige Mikrodruckzeile.

181Die Mitgliedstaaten können nach Beratung mit der Kommission unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Anhangs Farben oder Markierungen wie Staatssymbole oder Sicherheitsmerkmale hinzufügen.

2.   Sicherheit

Ziel der Systemsicherheit ist der Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen den Karten und dem Kontrollgerät ausgetauschten Daten und der von den Karten heruntergeladenen Daten, die Zulassung bestimmter Schreibvorgänge auf die Karten nur für das Kontrollgerät, der Ausschluss jeder Möglichkeit einer Fälschung der auf den Karten gespeicherten Daten, die Verhinderung unbefugter Änderungen sowie die Feststellung jeglicher Versuche dieser Art.

182Zur Gewährleistung der Systemsicherheit müssen die Kontrollgerätkarten die in den allgemeinen Sicherheitsvorgaben für Kontrollgerätkarten (Anlage 10) festgelegten Anforderungen erfüllen.

183Kontrollgerätkarten müssen mit anderen Geräten, wie z. B. Personalcomputern, lesbar sein.

3.   Normen

184Die Kontrollgerätkarten müssen den folgenden Normen entsprechen:

 ISO/IEC 7810 Identifikationskarten — Physikalische Eigenschaften,

 ISO/IEC 7816 Identifikationskarten — Chipkarten mit Kontakten:

 

 Teil 1: Physikalische Eigenschaften,

 Teil 2: Abmessungen und Lokalisierung der Kontakte,

 Teil 3: Elektronische Eigenschaften und Protokolle zum Herunterladen,

 Teil 4: Interindustrielle Kommandos,

 Teil 8: Interindustrielle sicherheitsbezogene Kommandos,

 ISO/IEC 10373 Identifikationskarten; Prüfverfahren.

4.   Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität

185Die Kontrollgerätkarten müssen unter allen klimatischen Bedingungen, die im Gebiet der Gemeinschaft gewöhnlich anzutreffen sind, ordnungsgemäß funktionieren können, mindestens im Temperaturbereich - 25 °C bis + 70 °C mit gelegentlichen Spitzen bis zu + 85 °C , wobei „gelegentlich“ jeweils nicht mehr als 4 Stunden und nicht mehr als 100mal während der Lebensdauer der Karte bedeutet.

186Die Kontrollgerätkarten müssen bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 bis 90 % ordnungsgemäß funktionieren können.

187Die Kontrollgerätkarten müssen bei Verwendung gemäß den Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität während einer Dauer von fünf Jahren ordnungsgemäß funktionieren können.

188Während des Betriebs müssen die Kontrollgerätkarten hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 95/54/EG entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen geschützt sein.

5.   Datenspeicherung

Im Sinne dieses Absatzes

 erfolgt die Zeitaufzeichnung auf eine Minute genau, sofern nicht anders angegeben,

 erfolgt die Aufzeichnung des Kilometerstands auf einen Kilometer genau,

 erfolgt die Geschwindigkeitsaufzeichnung auf 1 km/h genau.

Die Funktionen, Befehle und logischen Strukturen der Kontrollgerätkarten, die der Erfüllung von Anforderungen zur Datenspeicherung dienen, sind in Anlage 2 spezifiziert.

189In diesem Absatz ist die Mindestspeicherkapazität für die verschiedenen Anwendungsdaten festgelegt. Die Kontrollgerätkarten müssen dem Kontrollgerät die tatsächliche Speicherkapazität dieser Dateien anzeigen können.

Alle zusätzlichen auf Kontrollgerätkarten gespeicherten Daten in Bezug auf andere Anwendungen, für die die Karte sonst noch vorgesehen ist, müssen gemäß der Richtlinie 95/46/EG gespeichert werden.

5.1.   Kenn- und Sicherheitsdaten der Karte

5.1.1.   Anwendungskennung

190Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Anwendungskenndaten speichern können:

 Kennummer der Kontrollgerätanwendung,

 Kontrollgerätkartenartkennung.

5.1.2.   Chipkennung

191Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Kenndaten des integrierten Schaltkreises (IS) speichern können:

 IS-Seriennummer,

 IS-Fertigungsangaben.

5.1.3.   IS-Kartenkennung

192Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Chipkartenkenndaten speichern können:

 Seriennummer der Karte (einschl. Fertigungsangaben),

 Bauartgenehmigungsnummer der Karte

 Kennung der Karten-Personalisierung (ID),

 Kartenhersteller-ID,

 IS-Bezeichner.

5.1.4.   Sicherheitselemente

193Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Sicherheitselementdaten speichern können:

 europäischer öffentlicher Schlüssel,

 Mitgliedstaatzertifikat,

 Kartenzertifikat,

 privater Schlüssel der Karte.

5.2.   Fahrerkarte

5.2.1.   Kartenkennung

194Die Fahrerkarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:

 Kartennummer,

 ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum

 gültig ab, gültig bis.

5.2.2.   Karteninhaberkennung

195Die Fahrerkarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:

 Name des Inhabers,

 Vorname(n) des Inhabers,

 Geburtsdatum,

 Muttersprache.

5.2.3.   Führerscheininformationen

196Die Fahrerkarte muss die folgenden Führerscheindaten speichern können:

 ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde,

 Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Karte).

5.2.4.   Daten zu gefahrenen Fahrzeugen

197Die Fahrerkarte muss für jeden Kalendertag, an dem die sie benutzt wurde, sowie für jeden Betriebszeitraum eines Fahrzeugs an diesem Tag (ein Betriebszeitraum umfasst alle aufeinander folgenden Einsteck-/Entnahmevorgänge der Karte in dem Fahrzeug im Hinblick auf diese Karte) die folgenden Daten speichern können:

 Datum und Uhrzeit des ersten Einsatzes des Fahrzeugs (d. h. erstes Karteneinstecken für diesen Betriebszeitraum des Fahrzeugs oder 0.00 Uhr, wenn der Betriebszeitraum zu diesem Zeitpunkt andauert),

 Kilometerstand zu diesem Zeitpunkt,

 Datum und Uhrzeit des letzten Einsatzes des Fahrzeugs (d. h. letzte Kartenentnahme für diesen Betriebszeitraum des Fahrzeugs oder 23.59 Uhr, wenn der Betriebszeitraum zu jenem Zeitpunkt andauert),

 Kilometerstand zu diesem Zeitpunk,

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat.

198Die Fahrerkarte muss mindestens 84 derartige Datensätze speichern können.

5.2.5.   Fahrertätigkeitsdaten

199Die Fahrerkarte muss für jeden Kalendertag, an dem sie benutzt wurde oder für den der Fahrer manuell Tätigkeiten eingegeben hat, die folgenden Daten speichern können:

 Datum,

 Tagesanwesenheitszähler (wird für jeden dieser Kalendertage um den Wert Eins erhöht),

 die vom Fahrer an diesem Tag zurückgelegte Gesamtwegstrecke,

 den Fahrerstatus um 0.00 Uhr,

 jedes Mal, wenn der Fahrer die Tätigkeit gewechselt und/oder den Status der Fahrzeugführung verändert und/oder seine Karte eingesteckt oder entnommen hat:

 

 den Status der Fahrzeugführung (EINMANNBETRIEB, TEAM),

 den Steckplatz (FAHRER, 2. FAHRER)

 den Kartenstatus (EINGESTECKT, NICHT EINGESTECKT

 die Tätigkeit (LENKEN, BEREITSCHAFT, ARBEIT, UNTERBRECHUNG/RUHE),

 den Zeitpunkt der Veränderung.

200Der Speicher der Fahrerkarte muss die Fahrertätigkeitsdaten mindestens 28 Tage lang gespeichert halten können (die durchschnittliche Tätigkeit eines Fahrers ist mit 93 Tätigkeitsveränderungen pro Tag definiert).

201Die in den Randnummern 197 und 199 aufgeführten Daten werden so gespeichert, dass — auch bei zeitlichen Überschneidungen — ein Abrufen der Tätigkeiten in der Reihenfolge ihres Auftretens möglich ist.

5.2.6.   Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages

202Die Fahrerkarte muss die folgenden vom Fahrer eingegebenen Daten zum Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages speichern können:

 Datum und Uhrzeit der Eingabe (oder Datum/Uhrzeit bezogen auf die Eingabe, wenn diese während des manuellen Eingabevorgangs erfolgt),

 Art der Eingabe (Beginn oder Ende, Eingabebedingung),

 eingegebene(s) Land und Region,

 Kilometerstand.

203Der Speicher der Fahrerkarte muss mindestens 42 derartige Datensatzpaare gespeichert halten können.

5.2.7.   Ereignisdaten

Im Sinne dieses Absatzes erfolgt die Zeitspeicherung auf 1 Sekunde genau.

204Die Fahrerkarte muss Daten in Bezug auf die folgenden, vom Kontrollgerät bei eingesteckter Karte festgestellten Ereignisse speichern können:

 Zeitüberlappung (wenn die Karte Ursache des Ereignisses ist),

 Einstecken der Karte während des Lenkens (wenn die Karte Gegenstand des Ereignisses ist),

 Letzter Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen (wenn die Karte Gegenstand des Ereignisses ist),

 Unterbrechung der Stromversorgung,

 Datenfehler Weg und Geschwindigkeit,

 Versuch Sicherheitsverletzung.

205Die Fahrerkarte muss die folgenden Daten für diese Ereignisse speichern können:

 Ereigniscode,

 Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns (oder der Kartenentnahme, wenn das Ereignis andauerte),

 Datum und Uhrzeit des Ereignisendes (oder der Kartenentnahme, wenn das Ereignis andauerte),

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem das Ereignis eintrat.

Anmerkung: Für das Ereignis „Zeitüberlappung“:

 Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns müssen Datum und Uhrzeit der Kartenentnahme aus dem vorherigen Fahrzeug entsprechen,

 Datum und Uhrzeit des Ereignisendes müssen Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte in das derzeitige Fahrzeug entsprechen,

 Fahrzeugdaten müssen dem derzeitigen Fahrzeug entsprechen, das das Ereignis auslöst.

Anmerkung: Für das Ereignis „Letzter Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen“:

 Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns müssen Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte bei dem nicht korrekt abgeschlossenen Vorgang entsprechen,

 Datum und Uhrzeit des Ereignisendes müssen Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte bei dem Vorgang entsprechen, während dessen das Ereignis festgestellt wurde (derzeitiger Vorgang),

 Fahrzeugdaten müssen dem Fahrzeug entsprechen, in dem der Vorgang nicht korrekt abgeschlossen wurde.

206Die Fahrerkarte muss Daten für die sechs jüngsten Ereignisse jeder Art (d. h. 36 Ereignisse) speichern können.

5.2.8.   Störungsdaten

Im Sinne dieses Absatzes erfolgt die Zeitspeicherung auf 1 Sekunde genau.

207Die Fahrerkarte muss Daten in Bezug auf die folgenden, vom Kontrollgerät bei eingesteckter Karte festgestellten Störungen speichern können:

 Kartenfehler (wenn die Karte Gegenstand der Störung ist),

 Störung Kontrollgerät.

208Die Fahrerkarte muss die folgenden Daten für diese Störungen speichern können:

 Störungscode,

 Datum und Uhrzeit des Störungsbeginns (oder der Kartenentnahme, wenn die Störung andauerte),

 Datum und Uhrzeit des Störungsendes (oder der Kartenentnahme, wenn die Störung andauerte),

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Störung eintrat.

209Die Fahrerkarte muss Daten für die zwölf jüngsten Störungen jeder Art (d. h. 24 Störungen) speichern können.

5.2.9.   Kontrollaktivitätsdaten

210Die Fahrerkarte muss in Bezug auf Kontrollaktivitäten die folgenden Daten speichern können:

 Datum und Uhrzeit der Kontrolle,

 Kontrollkartennummer und ausstellender Mitgliedstaat,

 Art der Kontrolle (Anzeige, Drucken, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte (siehe Anmerkung)),

 Heruntergeladener Zeitraum beim Herunterladen,

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs.

Anmerkung: Gemäß Sicherheitsanforderungen wird ein Herunterladen von der Karte nur aufgezeichnet, wenn dies über ein Kontrollgerät erfolgt.

211Die Fahrerkarte muss einen derartigen Datensatz gespeichert halten können.

5.2.10.   Kartenvorgangsdaten

212Die Fahrerkarte muss Daten in Bezug auf das Fahrzeug speichern können, in dem der laufende Vorgang eingeleitet wurde:

 Datum und Uhrzeit der Einleitung des Vorgangs (d. h. Einstecken der Karte) auf 1 Sekunde genau,

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat.

5.2.11.   Daten zu spezifischen Bedingungen

212aDie Fahrerkarte muss die folgenden Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen speichern können, die bei eingesetzter Karte (ungeachtet des Steckplatzes) eingegeben wurden:

 Datum und Uhrzeit der Eingabe,

 Art der spezifischen Bedingung.

212bDie Fahrerkarte muss 56 derartige Datensätze gespeichert halten können.

5.3.   Werkstattkarte

5.3.1.   Sicherheitselemente

213Die Werkstattkarte muss einen PIN-Code (Personal Identification Number) speichern können.

214Die Werkstattkarte muss die kryptografischen Schlüssel speichern können, die für die Koppelung der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber mit den Kontrollgeräten erforderlich sind.

5.3.2.   Kartenkennung

215Die Werkstattkarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:

 Kartennummer,

 ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum

 gültig ab, gültig bis.

5.3.3.   Karteninhaberkennung

216Die Fahrerkarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:

 Name der Werkstatt

 Anschrift der Werkstatt

 Name des Inhabers,

 Vorname(n) des Inhabers,

 Muttersprache.

5.3.4.   Daten zu gefahrenen Fahrzeugen

217Die Werkstattkarte muss Datensätze zu gefahrenen Fahrzeugen so speichern können wie eine Fahrerkarte.

218Die Werkstattkarte muss mindestens 4 derartige Datensätze speichern können.

5.3.5.   Fahrertätigkeitsdaten

219Die Werkstattkarte muss Fahrertätigkeitsdaten so speichern können wie eine Fahrerkarte.

220Die Werkstattkarte muss Fahrertätigkeitsdaten für mindestens 1 Tag mit durchschnittlicher Tätigkeit eines Fahrers gespeichert halten können.

5.3.6.   Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages

221Die Werkstattkarte muss Datensätze zum Beginn/Ende des Arbeitstages so speichern können wie eine Fahrerkarte.

222Die Werkstattkarte muss mindestens 3 derartige Datensatzpaare gespeichert halten können.

5.3.7.   Ereignis- und Störungsdaten

223Die Werkstattkarte muss Ereignis- und Störungsdaten so speichern können wie eine Fahrerkarte.

224Die Werkstattkarte muss Daten für die drei jüngsten Ereignisse jeder Art (d. h. 18 Ereignisse) sowie die sechs jüngsten Störungen jeder Art (d. h. 12 Störungen) speichern können.

5.3.8.   Kontrollaktivitätsdaten

225Die Werkstattkarte muss einen Kontrollaktivitätsdatensatz so speichern können wie eine Fahrerkarte.

5.3.9.   Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten

226Die Werkstattkarte muss Datensätze zu Kalibrierungen und/oder Zeiteinstellungen gespeichert halten können, die ausgeführt werden, während die Karte in ein Kontrollgerät eingesetzt ist.

227In jedem Kalibrierungsdatensatz müssen folgende Daten enthalten sein:

  ►M10  Zweck der Kalibrierung (Aktivierung, Ersteinbau, Einbau, regelmäßige Nachprüfung) ◄ ,

 Fahrzeugkennung,

 aktualisierte oder bestätigte Parameter (Wegdrehzahl, Kontrollgerätkonstante, tatsächlicher Reifenumfang, Reifengröße, Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers, Kilometerstand (alt und neu), Datum und Uhrzeit (alte und neue Werte),

 Kontrollgerätkennung (FE-Teilnummer, FE-Seriennummer, Seriennummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers).

228Die Werkstattkarte muss mindestens 88 derartige Datensätze speichern können.

229Die Werkstattkarte führt einen Zähler, der die Gesamtzahl der mit der Karte ausgeführten Kalibrierungen angibt.

230Die Werkstattkarte führt einen Zähler, der die Anzahl der seit dem letzten Herunterladen durchgeführten Kalibrierungen angibt.

5.3.10.   Daten zu spezifischen Bedingungen

230aDie Werkstattkarte muss Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen so wie die Fahrerkarte speichern können. Die Werkstattkarte muss 2 derartige Datensätze speichern können.

5.4.   Kontrollkarte

5.4.1.   Kartenkennung

231Die Kontrollkarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:

 Kartennummer,

 ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum

 gültig ab, gültig bis (sofern zutreffend).

5.4.2.   Karteninhaberkennung

232Die Kontrollkarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:

 Name der Kontrollstelle,

 Anschrift der Kontrollstelle,

 Name des Inhabers,

 Vorname(n) des Inhabers,

 Muttersprache.

5.4.3.   Kontrollaktivitätsdaten

233Die Kontrollkarte muss die folgenden Daten in Bezug auf Kontrollaktivitäten speichern können:

 Datum und Uhrzeit der Kontrolle,

 Art der Kontrolle (Anzeige, Drucken, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte),

 heruntergeladenerer Zeitraum (sofern zutreffend),

 amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs,

 Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat der kontrollierten Fahrerkarte.

234Die Kontrollkarte muss mindestens 230 derartige Datensätze gespeichert halten können.

5.5.   Unternehmenskarte

5.5.1.   Kartenkennung

235Die Unternehmenskarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:

 Kartennummer,

 ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum

 gültig ab, gültig bis (wenn zutreffend).

5.5.2.   Karteninhaberkennung

236Die Unternehmenskarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:

 Name des Unternehmens,

 Anschrift des Unternehmens.

5.5.3.   Unternehmensaktivitätsdaten

237Die Unternehmenskarte muss die folgenden Daten in Bezug auf Unternehmensaktivitäten speichern können:

 Datum und Uhrzeit der Aktivität,

 Art der Aktivität (Sperren/Entsperren der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte),

 heruntergeladenerer Zeitraum (wenn zutreffend),

 amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde des Mitgliedstaates des Fahrzeugs,

 Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat (beim Herunterladen von der Karte).

238Die Unternehmenskarte muss mindestens 230 derartige Datensätze gespeichert halten können.

V.   EINBAU DES KONTROLLGERÄTS

1.   Einbau

239Neue Kontrollgeräte werden in nichtaktiviertem Zustand an Installateure oder Fahrzeughersteller geliefert, wobei alle in Kapitel III.20 aufgeführten Kalibrierungsparameter auf geeignete und gültige Standardwerte eingestellt sind. Liegt kein bestimmter Wert vor, sind Buchstaben-Parameter auf Strings mit „?“ und numerische Parameter auf „0“ zu setzen. ►M15  Die Auslieferung sicherheitsrelevanter Teile des Kontrollgeräts kann erforderlichenfalls während der Sicherheitszertifizierung eingeschränkt werden. ◄

240Vor seiner Aktivierung muss das Kontrollgerät den Zugang zur Kalibrierfunktion gewähren, auch wenn es sich nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet.

241Vor seiner Aktivierung darf das Kontrollgerät die in III.12.3 bis III.12.9 sowie III.12.12 bis III.12.14 genannten Daten weder aufzeichnen noch speichern.

242Während des Einbaus werden alle bekannten Parameter vom Fahrzeughersteller voreingestellt.

▼M15

243Der Fahrzeughersteller oder Installateur aktiviert das eingebaute Kontrollgerät spätestens, bevor das Fahrzeug im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 betrieben wird.

▼M8

244Die Aktivierung des Kontrollgeräts wird durch das erstmalige Einstecken einer Werkstattkarte in eine der beiden Kartenschnittstellen automatisch ausgelöst.

245Gegebenenfalls erforderliche spezifische Koppelungsoperationen zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der Fahrzeugeinheit müssen automatisch vor oder während der Aktivierung stattfinden.

246Nach seiner Aktivierung sorgt das Kontrollgerät für die vollständige Anwendung aller Funktionen und Datenzugriffsrechte.

247Die Aufzeichnungs- und Speicherfunktion des Kontrollgeräts muss nach seiner Aktivierung voll wirksam sein.

▼M15

248Nach dem Einbau erfolgt eine Kalibrierung. Bei der Erstkalibrierung wird das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs (VRN), wenn es der mit der Kalibrierung beauftragten zugelassenen Werkstatt nicht bekannt ist, nicht notwendigerweise eingegeben. Unter diesen Umständen und nur zu diesem Zeitpunkt muss der Fahrzeugeigentümer die Möglichkeit haben, unter Verwendung seiner Unternehmenskarte das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs einzugeben (beispielsweise mittels Befehlen in einer geeigneten Menüstruktur der Mensch-Maschine-Schnittstelle der Fahrzeugeinheit), bevor das Fahrzeug im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 betrieben wird ( 21 ). Eine Aktualisierung oder Bestätigung dieser Eingabe ist nur unter Verwendung einer Werkstattkarte möglich.

▼M8

248aDas Kontrollgerät ist im Fahrzeug so anzubringen, dass für den Fahrer alle notwendigen Funktionen vom Fahrersitz aus zugänglich sind.

2.   Einbauschild

▼M15

249Nach der Einbauprüfung des Kontrollgeräts bei dessen Ersteinbau wird an diesem gut sichtbar und leicht zugänglich ein Einbauschild angebracht. Falls dies nicht möglich ist, wird das Schild deutlich sichtbar an der „B“-Säule des Fahrzeugs angebracht. Bei Fahrzeugen ohne „B“-Säule sollte das Einbauschild am Türrahmen der Fahrerseite des Fahrzeugs angebracht werden und in jedem Fall deutlich sichtbar sein. Nach jeder Überprüfung durch einen zugelassenen Installateur oder eine zugelassene Werkstatt ist das Einbauschild durch ein neues Schild zu ersetzen.

▼M13

250Das Einbauschild muss mindestens die nachstehenden Angaben enthalten:

 Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt,

 Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form „w = … imp/km“,

 Konstante des Kontrollgeräts in der Form „k = … imp/km“,

 tatsächlicher Reifenumfang in der Form „l = … mm“,

 Reifengröße,

▼M15

 Datum der Messung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und des tatsächlichen Reifenumfangs,

▼M13

 Fahrzeugidentifizierungsnummer,

 Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird,

 Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird,

 Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt,

 Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.

▼M15

250aNur bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 68/2009 ( 22 ) mit einem Adapter ausgestattet sind und bei denen nicht alle nötigen Informationen wie in Randnummer 250 beschrieben aufgenommen werden können, kann ein zweites, zusätzliches Einbauschild verwendet werden. In diesen Fällen muss das zusätzliche Schild mindestens die letzten vier in Randnummer 250 aufgeführten Gedankenstriche enthalten. Falls dieses zweite, zusätzliche Schild verwendet wird, ist es an oder neben dem ersten, in Randnummer 250 beschriebenen Hauptschild anzubringen; es muss das gleiche Schutzniveau haben. Daneben muss das zweite Schild ebenfalls Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, der bzw. die den Einbau vorgenommen hat, sowie das Datum des Einbaus tragen.

▼M8

3.   Plombierung

251Folgende Geräteteile müssen plombiert werden:

 jeder Anschluss, sofern es bei einer Trennung der Verbindung zu nicht nachweisbaren Änderungen oder nicht feststellbaren Datenverlusten kommen würde;

 das Einbauschild, es sei denn, es ist so angebracht, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt.

252Die genannten Plombierungen dürfen entfernt werden:

 in Notfällen,

 um einen Geschwindigkeitsbegrenzer oder ein anderes der Sicherheit im Straßenverkehr dienendes Gerät einzubauen, zu justieren oder zu reparieren, sofern das Kontrollgerät auch dann noch zuverlässig und ordnungsgemäß arbeitet und von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt (gemäß Kapitel VI) unmittelbar nach dem Einbau des Geschwindigkeitsbegrenzers bzw. eines anderen der Sicherheit im Straßenverkehr dienenden Gerätes oder andernfalls spätestens nach sieben Tagen wieder plombiert wird.

253Jede Verletzung der Plombierung muss Gegenstand einer schriftlichen Begründung sein, die der zuständigen Behörde zur Verfügung zu halten ist.

VI.   EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN

Die in Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2135/98, genannten Umstände, unter denen die Versiegelungen entfernt werden dürfen, sind in Kapitel V.3 dieses Anhangs festgelegt.

1.   Zulassung der Installateure oder Werkstätten

Die Mitgliedstaaten übernehmen die Zulassung, regelmäßige Kontrolle und Zertifizierung der Stellen, die

 den Einbau,

 Einbauprüfungen,

 Nachprüfungen und

 Reparaturen

vornehmen.

Im Rahmen von Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung werden Werkstattkarten, sofern keine entsprechend Begründung erfolgt, nur an für die Aktivierung und/oder Kalibrierung des Kontrollgeräts gemäß diesem Anhang zugelassene Installateure und/oder Werkstätten ausgegeben,

 die keinen Anspruch auf eine Unternehmenskarte haben;

 und deren sonstige unternehmerische Tätigkeit keine potentielle Gefährdung der Gesamtsicherheit des Systems gemäß Anlage 10 darstellt.

2.   Prüfung neuer oder reparierter Geräte

254Für jedes neue oder reparierte Einzelgerät werden die ordnungsgemäße Arbeitsweise und die Genauigkeit der Anzeigen und Aufzeichnungen innerhalb der in Kapitel III.2.1 und III.2.2 festgelegten Grenzen durch die in Kapitel V.3 vorgesehene Plombierung sowie durch Kalibrierung geprüft.

3.   Einbauprüfung

255Beim Einbau in ein Fahrzeug muss die Gesamtanlage (einschließlich des Kontrollgeräts) den Vorschriften über die in Kapitel III.2.1 und III.2.2 festgelegten zulässigen Fehlergrenzen entsprechen.

4.   Regelmäßige Nachprüfungen

256Regelmäßige Nachprüfungen der im Kraftfahrzeug eingebauten Ausrüstung erfolgen nach jeder Reparatur der Ausrüstung, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des tatsächlichen Reifenumfangs, wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht oder wenn sich das amtliche Kennzeichen geändert hat, und mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren (24 Monaten) seit der letzten Überprüfung.

257Überprüft werden zumindest:

 die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Kontrollgeräts, einschließlich der Funktion Datenspeicherung auf Kontrollgerätkarten,

 die Einhaltung der Bestimmungen von Kapitel III.2.1 und III.2.2 über die zulässigen Fehlergrenzen des Geräts in eingebautem Zustand,

 das Vorhandensein des Prüfzeichens auf dem Kontrollgerät,

▼M15

 das Vorhandensein des Einbauschilds gemäß Randnummer 250 sowie des Typenschilds gemäß Randnummer 169,

▼M8

 die Unversehrtheit der Plombierung des Geräts und der anderen Einbauteile,

 die Reifengröße und der tatsächliche Reifenumfang,

▼M15

 die Abwesenheit von Manipulationsgeräten am Gerät.

257aFalls sich erweist, dass seit der letzten Nachprüfung eines der in Kapitel III Abschnitt 9 (Feststellung von Ereignissen und Störungen) aufgeführten Ereignisse aufgetreten ist, das von den Herstellern von Fahrtenschreibern und/oder nationalen Behörden als potenzielle Bedrohung der Sicherheit des Geräts betrachtet wird, so trifft die Werkstatt folgende Maßnahmen:

a) Vergleich zwischen den Kenndaten des an das Getriebe angeschlossenen Bewegungssensors und jenen des gekoppelten und in der Fahrzeugeinheit registrierten Sensors;

b) Überprüfung der Übereinstimmung der Informationen auf dem Einbauschild mit den in den Aufzeichnungen der Fahrzeugeinheit enthaltenen Informationen;

c) Vergleich der Seriennummer und Genehmigungsnummer des Bewegungssensors, sofern auf dessen Gehäuse aufgedruckt, auf Übereinstimmung mit den in den Aufzeichnungen der Fahrzeugeinheit enthaltenen Informationen.

257bDie Werkstätten halten etwaige Erkenntnisse in Bezug auf aufgebrochene Plomben oder Manipulationsgeräte in ihren Inspektionsberichten fest. Die Werkstätten bewahren diese Berichte mindestens zwei Jahre lang auf und stellen sie der zuständigen Behörde auf Wunsch zur Verfügung.

▼M8

258Bestandteil dieser Überprüfungen muss eine Kalibrierung sein.

5.   Messung der Anzeigefehler

259Die Messung der Anzeigefehler beim Einbau und während der Benutzung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt, die als normale Prüfbedingungen anzusehen sind:

 unbeladenes Fahrzeug in fahrbereitem Zustand,

 Reifendrücke gemäß den Angaben des Herstellers,

 Reifenabnutzung innerhalb der nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zulässigen Grenzen,

 Bewegungen des Fahrzeugs:

 

 Das Fahrzeug muss sich mit eigener Motorkraft geradlinig auf ebenem Gelände und mit einer Geschwindigkeit von 50 ± 5 km/h fortbewegen. Die Messstrecke muss mindestens 1 000 m betragen.

 die Prüfung kann auch mit anderen Methoden, so auf einem geeigneten Prüfstand, durchgeführt werden, sofern eine vergleichbare Genauigkeit gewährleistet ist.

6.   Reparaturen

260Die Werkstätten müssen Daten vom Kontrollgerät herunterladen können, um die Daten dem entsprechenden Transportunternehmen zu übergeben.

261Die zugelassenen Werkstätten stellen den Transportunternehmen eine Bescheinigung über die Unmöglichkeit des Herunterladens der Daten aus, wenn das Herunterladen von aufgezeichneten Daten aufgrund eines Defekts des Kontrollgeräts auch nach der Reparatur durch diese Werkstätten nicht möglich ist. Eine Kopie jeder ausgestellten Bescheinigung ist von den Werkstätten mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.

VII.   KARTENAUSGABE

Die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Kartenausgabeverfahren müssen folgenden Vorschriften entsprechen:

262Die Kartennummer der Erstausgabe einer Kontrollgerätkarte an einen Antragsteller hat einen fortlaufenden Index (wenn zutreffend) sowie einen Ersatzindex und einen auf „0“ gesetzten Erneuerungsindex.

263Die Kartennummern aller an dieselbe Kontrollstelle oder dieselbe Werkstatt oder dasselbe Transportunternehmen ausgegebenen nicht personengebundenen Kontrollgerätkarten weisen die gleichen ersten 13 Stellen sowie einen unterschiedlichen laufenden Index auf.

264Eine als Ersatz einer vorhandenen Kontrollgerätkarte ausgegebene Kontrollgerätkarte weist die gleiche Kartennummer auf wie die ersetzte Karte, wobei jedoch der Ersatzindex um „1“ (in der Reihenfolge 0, …, 9, A, …, Z) erhöht ist.

265Eine als Ersatz für eine vorhandene Kontrollgerätkarte ausgegebene Karte weist das gleiche Datum für den Ablauf der Gültigkeit auf wie die ersetzte Karte.

266Eine zur Erneuerung einer vorhandenen Kontrollgerätkarte ausgegebene Karte trägt die gleiche Kartennummer wie die erneuerte Karte, wobei jedoch der Ersatzindex auf „0“ zurückgesetzt und der Erneuerungsindex um „1“ erhöht ist (in der Reihenfolge 0, …, 9, A, …, Z).

267Der Austausch einer vorhandenen Kontrollgerätkarte zwecks Änderung von Verwaltungsdaten richtet sich bei Erneuerung innerhalb desselben Mitgliedstaates nach den Vorschriften für die Erneuerung und bei Ausführung durch einen anderen Mitgliedstaat nach den Vorschriften für die Erstausgabe.

268Bei nicht personengebundenen Werkstatt- oder Kontrollkarten wird in der Rubrik „Name des Inhabers“ der Name der Werkstatt bzw. der Kontrollstelle eingetragen.

▼M15

268aDie Mitgliedstaaten tauschen auf elektronischem Weg Daten aus, um die Einzigkeit der von ihnen ausgestellten Fahrerkarte zu gewährleisten. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können auch bei der Überprüfung von Fahrerkarten im Rahmen von Kontrollen auf der Straße oder auf dem Unternehmensgelände einen elektronischen Datenaustausch vornehmen, um die Einzigkeit und den Status der Karten zu überprüfen.

▼M8

VIII.   BAUARTGENEHMIGUNG VON KONTROLLGERÄTEN UND KONTROLLGERÄTKARTEN

1.   Allgemeines

Im Sinne dieses Kapitels ist unter dem Ausdruck „Kontrollgerät“ das „Kontrollgerät oder seine Komponenten“ zu verstehen. Für das/die Verbindungskabel zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Das zur Verwendung durch das Kontrollgerät bestimmte Papier ist als Komponente des Kontrollgeräts zu betrachten. ►M15  Jeder Hersteller von Fahrzeugeinheiten kann für Bauteile derselben in Kombination mit einem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber jeglichen Typs – und ebenso umgekehrt – die Bauartgenehmigung beantragen, sofern jedes Bauteil den Vorschriften von Randnummer 001a entspricht. ◄

269Kontrollgeräte sind zusammen mit allen integrierten Zusatzgeräten zur Bauartgenehmigung vorzulegen.

270Die Bauartgenehmigung von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten beinhaltet Sicherheitsprüfungen, Funktionsprüfungen und Interoperabilitätsprüfungen. Die positiven Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in einem geeigneten Zertifikat ausgewiesen.

271Die Behörden der Mitgliedstaaten erteilen nur dann eine Bauartgenehmigung gemäß Artikel 5 dieser Verordnung, wenn ihnen

 ein Sicherheitszertifikat,

 ein Funktionszertifikat und

 ein Interoperabilitätszertifikat

für das Kontrollgerät oder die Kontrollgerätkarte, für die die Bauartgenehmigung beantragt wurde, vorliegt.

272Änderungen an der Software oder Hardware des Geräts oder an den für seine Herstellung verwendeten Werkstoffen sind vor ihrer Umsetzung der Behörde zu melden, die die Bauartgenehmigung für das Gerät erteilt hat. Diese Behörde bestätigt dem Hersteller die Erweiterung der Bauartgenehmigung oder verlangt eine Aktualisierung oder Bestätigung des entsprechenden Funktions-, Sicherheits- und/oder Interoperabilitätszertifikats.

273Verfahren zur Versionsaufrüstung der Software bereits eingebauter Kontrollgeräte sind von der Behörde zu genehmigen, die die Bauartgenehmigung für das Kontrollgerät erteilt hat. Durch die Softwareaufrüstung dürfen im Kontrollgerät gespeicherte Fahrertätigkeitsdaten nicht verändert oder gelöscht werden. Die Softwareaufrüstung darf nur unter der Verantwortung des Geräteherstellers erfolgen.

2.   Sicherheitszertifikat

274Das Sicherheitszertifikat wird gemäß den Bestimmungen von Anlage 10 dieses Anhangs erteilt.

▼M15

274aFalls die für die Sicherheitszertifizierung zuständigen Behörden die Zertifizierung eines neuen Geräts ausnahmsweise wegen überholten Sicherheitsmechanismen verweigern, wird die Bauartgenehmigung in diesem bestimmten Ausnahmefall weiterhin erteilt, falls keine der Verordnung entsprechende Alternativlösung besteht.

274bIn diesem Fall unterrichtet der betreffende Mitgliedstaat unverzüglich die Europäische Kommission, die innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach Erteilung der Bauartgenehmigung ein Verfahren einleitet, um zu gewährleisten, dass das ursprüngliche Sicherheitsniveau wiederhergestellt wird.

▼M8

3.   Funktionszertifikat

275Jeder Antragsteller einer Bauartgenehmigung legt der Bauartgenehmigungsbehörde des Mitgliedstaats sämtliche Materialien und Unterlagen vor, die die Behörde für notwendig erachtet.

▼M15

275aDie Hersteller stellen die entsprechenden Muster bauartgenehmigter Produkte sowie die zugehörigen Unterlagen, die die mit der Durchführung von Funktionsprüfungen beauftragten Labors benötigen, innerhalb eines Monats nach diesbezüglichem Ersuchen zur Verfügung. Die aus diesem Ersuchen erwachsenden Kosten trägt die ersuchende Stelle. Die Labors behandeln sämtliche sensiblen Geschäftsinformationen vertraulich.

▼M8

276Ein Funktionszertifikat ist dem Hersteller erst dann zu erteilen, nachdem mindestens alle in Anlage 9 spezifizierten Prüfungen erfolgreich bestanden wurden.

277Das Funktionszertifikat wird von der Bauartgenehmigungsbehörde erteilt. Auf diesem Zertifikat ist neben dem Namen des Empfängers und der Modellkennung eine ausführliche Liste der durchgeführten Prüfungen und der erzielten Ergebnisse anzuführen.

▼M15

277aIm Funktionszertifikat für ein Bauteil eines Kontrollgeräts sind auch die Bauartgenehmigungsnummern sämtlicher anderen genehmigten kompatiblen Kontrollgerätbauteile anzugeben.

▼M8

4.   Interoperabilitätszertifikat

278Interoperabilitätsprüfungen werden von einer einzigen Prüfstelle durchgeführt, die der Europäischen Kommission untersteht und sich in ihrer Verantwortung befindet.

279Die Prüfstelle registriert von den Herstellern gestellte Anträge auf Interoperabilitätsprüfungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens.

280Anträge werden nur dann amtlich registriert, wenn der Prüfstelle folgende Unterlagen vorliegen:

 sämtliche Materialien und Dokumente, die für diese Interoperabilitätsprüfungen erforderlich sind,

 das entsprechende Sicherheitszertifikat,

 das entsprechende Funktionszertifikat.

Das Registrierungsdatum des Antrags wird dem Hersteller mitgeteilt.

▼M15

281Für ein Kontrollgerät oder eine Kontrollgerätkarte, für die kein Sicherheitszertifikat und kein Funktionalitätszertifikat erteilt wurde, werden vom Labor keine Interoperabilitätsprüfungen durchgeführt, außer in dem in Randnummer 274a genannten Ausnahmefall.

▼M8

282Jeder Hersteller, der Interoperabilitätsprüfungen beantragt, verpflichtet sich, der damit beauftragten Prüfstelle sämtliche Materialien und Dokumente zu überlassen, die er für die Durchführung der Prüfungen bereitgestellt hat.

283Die Interoperabilitätsprüfungen werden gemäß den Bestimmungen von Anlage 9 Absatz 5 dieses Anhangs für jeweils alle Modelle von Kontrollgeräten oder Kontrollgerätkarten durchgeführt,

 deren Bauartgenehmigung noch gültig ist oder

 für die eine Bauartgenehmigung beantragt wurde und die ein gültiges Interoperabilitätszertifikat besitzen.

284Das Interoperabilitätszertifikat wird dem Hersteller von der Prüfstelle erst erteilt, nachdem alle erforderlichen Interoperabilitätsprüfungen erfolgreich bestanden wurden.

285Sind die Interoperabilitätsprüfungen bei einem oder mehreren Kontrollgeräten oder bei einer oder mehreren Kontrollgerätkarten entsprechend Randnummer 283 nicht erfolgreich, wird das Interoperabilitätszertifikat erst dann erteilt, wenn der antragstellende Hersteller die erforderlichen Änderungen vorgenommen und die Interoperabilitätsprüfungen bestanden hat. Die Prüfstelle stellt mit Hilfe des von diesem Interoperabilitätsfehler betroffenen Herstellers die Ursache des Problems fest und bemüht sich, den antragstellenden Hersteller bei der Suche nach einer technischen Lösung zu unterstützen. Hat der Hersteller sein Produkt verändert, muss er sich bei den zuständigen Behörden vergewissern, dass das Sicherheitszertifikat und die Funktionszertifikate noch gültig sind.

286Das Interoperabilitätszertifikat ist sechs Monate gültig. Hat der Hersteller bei Ablauf dieser Frist keine entsprechende Bauartgenehmigung erhalten, wird es ihm wieder entzogen. Das Interoperabilitätszertifikat wird vom Hersteller an die Bauartgenehmigungsbehörde des Mitgliedstaats weitergeleitet, die das Funktionszertifikat erteilt hat.

287Ein Element, das möglicherweise einem Interoperabilitätsfehler zugrunde liegt, darf nicht gewinnbringend oder zur Errichtung einer beherrschenden Stellung verwendet werden.

5.   Bauartgenehmigungsbogen

288Die Bauartgenehmigungsbehörde des Mitgliedstaates darf die Bauartgenehmigung erteilen, sobald ihr die drei benötigten Zertifikate vorliegen.

289Bei der Erteilung der Bauartgenehmigung an den Hersteller fertigt die Bauartgenehmigungsbehörde eine Kopie des Bauartgenehmigungsbogens für die mit den Interoperabilitätsprüfungen betraute Prüfstelle an.

290Die für Interoperabilitätsprüfungen zuständige Prüfstelle unterhält eine öffentliche Website mit einer aktuellen Liste der Modelle von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten,

 für die ein Antrag auf Interoperabilitätsprüfungen registriert wurde,

 für die ein Interoperabilitätszertifikat (auch ein vorläufiges Interoperabilitätszertifikat) erteilt wurde,

 für die eine Bauartgenehmigung erteilt wurde.

6.   Ausnahmeverfahren für die ersten Interoperabilitätszertifikate

291Innerhalb von vier Monaten, nachdem ein erster Satz von Kontrollgerät und Kontrollgerätkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte) als interoperabel zertifiziert wurden, gilt jedes Interoperabilitätszertifikat (auch dieses erste), das in diesem Zeitraum auf entsprechenden Antrag ausgestellt wird, als vorläufig.

292Sind am Ende dieses Zeitraums sämtliche betreffenden Produkte interoperabel, erhalten sämtliche entsprechenden Interoperabilitätszertifikate endgültigen Charakter.

293Werden in diesem Zeitraum Interoperabilitätsfehler festgestellt, ermittelt die mit den Interoperabilitätsprüfungen betraute Prüfstelle die Ursachen der Probleme mit Hilfe aller beteiligten Hersteller und fordert diese auf, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.

294Liegen am Ende dieses Zeitraums weiterhin Interoperabilitätsprobleme vor, ermittelt die mit den Interoperabilitätsprüfungen betraute Prüfstelle in Zusammenarbeit mit den betreffenden Herstellern und mit den Bauartgenehmigungsbehörden, die die entsprechenden Funktionszertifikate erteilt haben, die Ursachen der Interoperabilitätsfehler und gibt an, welche Änderungen von den einzelnen betroffenen Herstellern vorzunehmen sind. Die Suche nach technischen Lösungen dauert maximal zwei Monate; ist nach Ablauf dieses Zeitraums keine gemeinsame Lösung gefunden worden, entscheidet die Kommission nach Rücksprache mit der mit den Interoperabilitätsprüfungen betrauten Prüfstelle unter Angabe von Gründen, welchen Geräte und Karten ein endgültiges Interoperabilitätszertifikat erteilt wird.

295Anträge auf Interoperabilitätsprüfungen, die von der Prüfstelle zwischen dem Ende der Viermonatsfrist nach Erteilung des ersten vorläufigen Interoperabilitätszertifikats und dem Datum der in Randnummer 294 genannten Entscheidung der Kommission registriert werden, sind bis zur Lösung der ursprünglichen Interoperabilitätsprobleme zurückzustellen. Anschließend werden diese Anträge in der Reihenfolge ihrer Registrierung bearbeitet.




Anlage 1

DATENGLOSSAR

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einführung …

1.1.

Grundlage für die Definition von Datentypen …

1.2.

Referenzdokumente …

2.

Datentypdefinitionen …

2.1.

ActivityChangeInfo …

2.2.

Address …

2.3.

BCDString …

2.4.

CalibrationPurpose …

2.5.

CardActivityDailyRecord …

2.6.

CardActivityLengthRange …

2.7.

CardApprovalNumber …

2.8.

CardCertificate …

2.9.

CardChipIdentification …

2.10.

CardConsecutiveIndex …

2.11.

CardControlActivityDataRecord …

2.12.

CardCurrentUse …

2.13.

CardDriverActivity …

2.14.

CardDrivingLicenceInformation …

2.15.

CardEventData …

2.16.

CardEventRecrord …

2.17.

CardFaultData …

2.18.

CardFaultRecord …

2.19.

CardIccIdentification …

2.20.

CardIdentification …

2.21.

CardNumber …

2.22.

CardPlaceDailyWorkPeriod …

2.23.

CardPrivateKey …

2.24.

CardPublicKey …

2.25.

CardRenewalIndex …

2.26.

CardReplacementIndex …

2.27.

CardSlotNumber …

2.28.

CardSlotsStatus …

2.29.

CardStructureVersion …

2.30.

CardVehicleRecord …

2.31.

CardVehiclesUsed …

2.32.

Certificate …

2.33.

CertificateContent …

2.34.

CertificateHolderAuthorisation …

2.35.

CertificateRequestID …

2.36.

CertificationAuthorityKID …

2.37.

CompanyActivityData …

2.38.

CompanyActivityType …

2.39.

CompanyCardApplicationIdentification …

2.40.

CompanyCardHolderIdentification …

2.41.

ControlCardApplicationIdentification …

2.42.

ControlCardControlActivityData …

2.43.

ControlCardHolderIdentification …

2.44.

ControlType …

2.45.

CurrentDateTime …

2.46.

DailyPresenceCounter …

2.47.

Datef …

2.48.

Distance …

2.49.

DriverCardApplicationIdentification …

2.50.

DriverCardHolderIdentification …

2.51.

EntryTypeDailyWorkPeriod …

2.52.

EquipmentType …

2.53.

EuropeanPublicKey …

2.54.

EventFaultType …

2.55.

EventFaultRecordPurpose …

2.56.

ExtendedSerialNumber …

2.57.

FullCardNumber …

2.58.

HighResOdometer …

2.59.

HighResTripDistance …

2.60.

HolderName …

2.61.

K-ConstantOfRecordingEquipment …

2.62.

KeyIdentifier …

2.63.

L-TyreCircumference …

2.64.

Language …

2.65.

LastCardDownload …

2.66.

ManualInputFlag …

2.67.

ManufacturerCode …

2.68.

MemberStateCertificate …

2.69.

MemberStatePublicKey …

2.70.

Name …

2.71.

NationAlpha …

2.72.

NationNumeric …

2.73.

NoOfCalibrationRecords …

2.74.

NoOfCalibrationSinceDownload …

2.75.

NoOfCardPlaceRecords …

2.76.

NoOfCardVehicleRecords …

2.77.

NoOfCompanyActivityRecords …

2.78.

NoOfControlActivityRecords …

2.79.

NoOfEventsPerType …

2.80.

NoOfFaultsPerType …

2.81.

OdometerValueMidnight …

2.82.

OdometerShort …

2.83.

OverspeedNumber …

2.84.

PlaceRecord …

2.85.

PreviousVehicleInfo …

2.86.

PublicKey …

2.87.

RegionAlpha …

2.88.

RegionNumeric …

2.89.

RSAKeyModulus …

2.90.

RSAKeyPrivateExponent …

2.91.

RSAKeyPublicExponent …

2.92.

SensorApprovalNumber …

2.93.

SensorIdentification …

2.94.

SensorInstallation …

2.95.

SensorInstallationSecData …

2.96.

SensorOSIdentifier …

2.97.

SensorPaired …

2.98.

SensorPairingDate …

2.99.

SensorSerialNumber …

2.100.

SensorSCIdentifier …

2.101.

Signature …

2.102.

SimilarEventsNumber …

2.103.

SpecificConditionType …

2.104.

SpecificConditionRecord …

2.105.

Speed …

2.106.

SpeedAuthorised …

2.107.

SpeedAverage …

2.108.

SpeedMax …

2.109.

TDesSessionKey …

2.110.

TimeReal …

2.111.

TyreSize …

2.112.

VehicleIdentificationNumber …

2.113.

VehicleRegistrationIdentification …

2.114.

VehicleRegistrationNumber …

2.115.

VuActivityDailyData …

2.116.

VuApprovalNumber …

2.117.

VuCalibrationData …

2.118.

VuCalibrationRecord …

2.119.

VuCardIWData …

2.120.

VuCardIWRecord …

2.121.

VuCertificate …

2.122.

VuCompanyLocksData …

2.123.

VuCompanyLocksRecord …

2.124.

VuControlActivityData …

2.125.

VuControlActivityRecord …

2.126.

VuDataBlockCounter …

2.127.

VuDetailedSpeedBlock …

2.128.

VuDetailedSpeedData …

2.129.

VuDownloadablePeriod …

2.130.

VuDownloadActivityData …

2.131.

VuEventData …

2.132.

VuEventRecord …

2.133.

VuFaultData …

2.134.

VuFaultRecord …

2.135.

VuIdentification …

2.136.

VuManufacturerAddress …

2.137.

VuManufacturerName …

2.138.

VuManufacturingDate …

2.139.

VuOverSpeedingControlData …

2.140.

VuOverSpeedingEventData …

2.141.

VuOverSpeedingEventRecord …

2.142.

VuPartNumber …

2.143.

VuPlaceDailyWorkPeriodData …

2.144.

VuPlaceDailyWorkPeriodRecord …

2.145.

VuPrivateKey …

2.146.

VuPublicKey …

2.147.

VuSerialNumber …

2.148.

VuSoftInstallationDate …

2.149.

VuSoftwareIdentification …

2.150.

VuSoftwareVersion …

2.151.

VuSpecificConditionData …

2.152.

VuTimeAdjustmentData …

2.153.

VuTimeAdjustmentRecord …

2.154.

W-VehicleCharacteristicConstant …

2.155.

WorkshopCardApplicationIdentification …

2.156.

WorkshopCardCalibrationData …

2.157.

WorkshopCardCalibrationRecord …

2.158.

WorkshopCardHolderIdentification …

2.159.

WorkshopCardPIN …

3.

Definitionen für Wert- und Größenbereiche …

3.1.

Definitionen für die Fahrerkarte …

3.2.

Definitionen für die Werkstattkarte …

3.3.

Definitionen für die Kontrollkarte …

3.4.

Definitionen für die Unternehmenskarte …

4.

Zeichensätze …

5.

Kodierung …

1.   EINFÜHRUNG

Diese Anlage enthält die Spezifizierung der zur Verwendung im Kontrollgerät und auf den Kontrollgerätkarten vorgesehenen Datenformate, -elemente und -strukturen.

1.1.   Grundlage für die Definition von Datentypen

Die Definition der Datentypen in dieser Anlage beruht auf der Notation Eins für abstrakte Syntax (ASN.1), da es auf diese Weise möglich ist, einfache und strukturierte Daten ohne Implizierung einer spezifischen, anwendungs- und umgebungsabhängigen Transfersyntax (Kodierungsregeln) festzulegen.

Die ASN.1-Typbenennungskonventionen werden gemäß ISO/IEC 8824-1 verwendet. Das heißt:

 In den gewählten Benennungen ist soweit möglich die Bedeutung des Datentyps implizit erkennbar.

 Handelt es sich bei einem Datentyp um eine Zusammensetzung aus anderen Datentypen, ist die Datentypbenennung zwar weiterhin eine Folge von alphabetischen Zeichen, die mit einem Großbuchstaben beginnen, doch werden innerhalb der Benennung Großbuchstaben verwendet, um die entsprechende Bedeutung zu vermitteln.

 Generell stehen die Datentypbenennungen in Beziehung zu den Benennungen der Datentypen, aus denen sie aufgebaut sind, zu dem Gerät, in denen die Daten gespeichert werden, und zu der mit den Daten verbundenen Funktion.

Ist ein ASN.1-Typ bereits im Rahmen einer anderen Norm definiert und für den Gebrauch im Kontrollgerät von Bedeutung, wird dieser ASN.1-Typ in dieser Anlage definiert.

Um mehrere Arten von Kodierungsregeln zu ermöglichen, sind einige ASN.1-Typen dieser Anlage mit Wertbereichsbezeichnern versehen, die in Abschnitt 3 definiert sind.

1.2.   Referenzdokumente

In dieser Anlage werden folgende Referenzdokumente herangezogen:

ISO 639

Code for the representation of names of languages. First Edition: 1988. (Code für Sprachennamen)Code for the representation of names of languages. First Edition: 1988. (Code für Sprachennamen)

EN 726-3

Identification cards systems — Telecommunications integrated circuit(s) cards and terminals — Part 3: Application independent card requirements. December 1994. (Identifikationskartensysteme — Anforderungen an Chipkarten und Endgeräte für Telekommunikationszwecke — Teil 3: Applikationsunabhängige Anforderungen an die Karte)

ISO 3779

Road vehicles — Vehicle identification number (VIN) — Content and structure. Edition 3: 1983. (Straßenfahrzeuge; Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) — Inhalt und Struktur)

ISO/IEC 7816-5

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 5: Numbering system and registration procedure for application identifiers. First edition: 1994 + Amendment 1: 1996. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Chipkarten mit Kontakten — Teil 5: Nummerierungssystem und Registrierverfahren für Anwendungsbezeichner; Deutsche Fassung EN ISO/IEC 7816-5:1995 + A1:1997)

ISO/IEC 8824-1

Information technology — Abstract Syntax Notation 1 (ASN.1): Specification of basic notation. Edition 2: 1998. (Informationstechnik — Notaton Eins für abstrakte Syntax (ASN.1): Spezifikation der Basisnotation)

ISO/IEC 8825-2

Information technology — ASN.1 encoding rules: Specification of Packed Encoding Rules (PER). Edition 2: 1998. (Informationstechnik — Kodierungsregeln für ASN.1: Spezifikation für gepackte Kodierungsregeln (PER))

ISO/IEC 8859-1

Information technology — 8 bit single-byte coded graphic character sets — Part 1: Latin alphabet No.1. First edition: 1998. (Informationstechnik — einzelbytekodierte 8-Bit-Schriftzeichensätze — Teil 1: Lateinisches Alphabet Nr. 1)

ISO/IEC 8859-7

Information technology — 8 bit single-byte coded graphic character sets — Part 7: Latin/Greek alphabet First edition: 1987. (Informationstechnik — einzelbytekodierte 8-Bit-Schriftzeichensätze — Teil 1: Lateinisch-griechisches Alphabet Nr. 1).

ISO 16844-3

Road vehicles — Tachograph systems — Motion Sensor Interface. WD 3-20/05/99. (Straßenfahrzeuge — Kontrollgerätsysteme — Schnittstelle Weg- und Geschwindigkeitsgeber)

2.   DATENTYPDEFINITIONEN

Bei allen folgenden Datentypen besteht der Standardwert für einen „unbekannten“ oder einen „nicht zutreffenden“ Inhalt in der Ausfüllung des Datenelements mit „FF“-Bytes.

2.1.   ActivityChangeInfo

Mit diesem Datentyp ist es möglich, den Steckplatz- und Fahrerstatus um 0.00 Uhr und für einen Fahrer oder einen 2. Fahrer Tätigkeitsänderungen und/oder Veränderungen des Status der Fahrzeugführung und/oder Veränderungen des Kartenstatus innerhalb eines Zwei-Byte-Wortes zu kodieren. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 084, 109a, 199 und 219.

ActivityChangeInfo ::= OCTET STRING (SIZE(2))

Wertzuweisung — Oktettanordnung:„scpaattttttttttt“ B (16 Bit)

Für Aufzeichnungen im Massenspeicher (oder den Steckplatz-Status):

„s“B

Steckplatz:

„0“B: FAHRER,

„1“B: 2. FAHRER,

„c“B

Status der Fahrzeugführung:

„0“B: EINMANNBETRIEB,

„1“B: TEAM,

„p“B

Status der Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) im entsprechenden Steckplatz:

„0“B: EINGESTECKT, eine Karte ist eingesteckt,

„1“B: NICHT EINGESTECKT, keine Karte eingesteckt (oder Karte entnommen),

„aa“B

Tätigkeit:

„00“B: UNTERBRECHUNG/RUHE,

„01“B: BEREITSCHAFT,

„10“B: ARBEIT,

„11“B: LENKEN,

„ttttttttttt“B

Zeitpunkt der Veränderung: Anzahl der Minuten seit 0.00 Uhr an diesem Tag.

Für Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) (und den Fahrerstatus):

„s“B

Steckplatz (nicht von Belang, wenn „p“ = 1 außer siehe Anmerkung):

„0“B: åFAHRER,

„1“B: 2. FAHRER,

„c“B



Status der Fahrzeugführung (Fall „p“ = 0) oder

Status der Folgetätigkeit (Fall „p“ = 1):

„0“B: EINMANNBETRIEB,

„0“B: UNBEKANNT

„1“B: TEAM,

„1“B: BEKANNT (= manuell eingegeben)

„p“B

Kartenstatus:

„0“B: EINGESTECKT, Karte ist in ein Kontrollgerät eingesteckt,

„1“B: NICHT EINGESTECKT, keine Karte eingesteckt (oder Karte entnommen),

„aa“B

Tätigkeit (nicht von Belang, wenn „p“ = 1 und „c“ = 0. Ausnahmebedingung siehe Anmerkung):

„00“B: UNTERBRECHUNG/RUHE,

„01“B: BEREITSCHAFT,

„10“B: ARBEIT,

„11“B: LENKEN,

„ttttttttttt“B

Zeit der Veränderung: Anzahl der Minuten seit 0.00 Uhr an diesem Tag.

Anmerkung für den Fall „Kartenentnahme“:

Wenn die Karte entnommen wurde, gilt folgendes:

 „s“ ist relevant und gibt den Steckplatz an, aus dem die Karte entnommen wurde,

 „c“ muss auf 0 gesetzt sein,

 „p“ muss auf 1 gesetzt sein,

 „aa“ muss die zu dieser Zeit gewählte laufende Tätigkeit kodieren.

Infolge eines manuellen Eintrags können die (auf der Karte gespeicherten) Bits „c“ and „aa“ des Worts später zur Berücksichtigung des Eintrags überschrieben werden.

▼M15

2.2.   Address

Eine Adresse.

Address: = SEQUENCE {

codePage INTEGER (0..255),

address OCTET STRING (SIZE(35))

}

codePage gibt einen in Kapitel 4 definierten Zeichensatz an,

address ist eine unter Verwendung des spezifizierten Zeichensatzes kodierte Adresse.

▼M8

2.3.   BCDString

BCDString wird für die Darstellung von binär kodierten Dezimalzahlen (BCD) angewendet. Dieser Datentyp dient der Darstellung einer Dezimalziffer in einer 4-Bit-Gruppe. BCDString basiert auf „CharacterStringType“ der ISO/IEC 8824-1.

BCDString ::= CHARACTER STRING (WITH COMPONENTS {

identification ( WITH COMPONENTS {

fixed PRESENT }) })

BCDString verwendet eine „hstring“-Notation. Die äußerste linke Hexadezimalziffer ist die höchstwertige 4-Bit-Gruppe des ersten Oktetts. Um ein Vielfaches der Oktette zu erhalten, werden nach Bedarf von der Position der äußersten linken 4-Bit-Gruppe im ersten Oktett 4-Bit-Gruppen mit rechtsstehenden Nullen eingefügt.

Zulässige Ziffern: 0, 1, … 9.

2.4.   CalibrationPurpose

Code zur Erläuterung, warum ein bestimmter Satz von Kalbierungsparametern aufgezeichnet wurde. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 097 und 098.

CalibrationPurpose ::= OCTET STRING (SIZE(1))

Wertzuweisung:

„00“H

reservierter Wert,

„01“H

Aktivierung: Aufzeichnung von bekannten Kalibrierungsparametern zum Zeitpunkt der FE-Aktivierung

„02“H

Ersteinbau: Erste Kalibrierung der FE nach ihrer Aktivierung,

„03“H

Einbau: Erste Kalibrierung der FE im derzeitigen Fahrzeug,

„04“H

regelmäßige Nachprüfung.

2.5.   CardActivityDailyRecord

Auf einer Karte gespeicherte Informationen zu den Fahrertätigkeiten an einem bestimmten Kalendertag. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 199 und 219.

CardActivityDailyRecord ::= SEQUENCE {

activityPreviousRecordLength INTEGER(0..CardActivityLengthRange),

image

activityRecordDate TimeReal,

activityDailyPresenceCounter DailyPresenceCounter,

activityDayDistance Distance,

activityChangeInfo SET SIZE(1..1 440) OF ActivityChangeInfo

}

activityPreviousRecordLength — Gesamtlänge des vorherigen Tagesdatensatzes in Byte. Der Höchstwert wird durch die Länge des OCTET STRING angegeben, der diese Datensätze enthält (siehe CardActivityLengthRange, Abschnitt 3). Ist dieser Datensatz der älteste Tagesdatensatz, muss der Wert von activityPreviousRecordLength auf 0 gesetzt werden.

activityRecordLength — Gesamtlänge dieses Datensatzes in Byte. Der Höchstwert wird durch die Länge des OCTET STRING angegeben, das diese Datensätze enthält.

activityRecordDate — Datum des Datensatzes.

activityDailyPresenceCounter — Tagesanwesenheitszähler für die Karte an diesem Tag.

activityDayDistance — die an diesem Tag zurückgelegte Gesamtwegstrecke.

activityChangeInfo — Menge der ActivityChangeInfo-Daten für den Fahrer an diesem Tag. Kann maximal 1 440 Werte enthalten (1 Tätigkeitsänderung je Minute). Dieser Datensatz enthält stets auch den ActivityChangeInfo-Wert für den Fahrerstatus um 0.00 Uhr.

2.6.   CardActivityLengthRange

Anzahl der Bytes auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte, die für die Speicherung von Datensätzen zur Fahrertätigkeit zur Verfügung stehen.

CardActivityLengthRange ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.7.   CardApprovalNumber

Bauartgenehmigungsnummer der Karte.

CardApprovalNumber ::= IA5String(SIZE(8))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.8.   CardCertificate

Zertifikat des öffentlichen Schlüssels einer Karte.

CardCertificate ::= Certificate

2.9.   CardChipIdentification

Auf einer Karte gespeicherte Information zur Identifizierung des integrierten Schaltkreises der Karte (Randnummer 191).

CardChipIdentification ::= SEQUENCE {

icSerialNumber OCTET STRING (SIZE(4)),

icManufacturingReferences OCTET STRING (SIZE(4))

}

icSerialNumber — IS-Seriennummer laut Definition in EN 726-3.

icManufacturingReferences — IS-Herstellerbezeichner und Fertigungselement laut Definition in EN 726-3.

2.10.   CardConsecutiveIndex

Fortlaufender Kartenindex (Begriffsbestimmung h)).

CardConsecutiveIndex ::= IA5String(SIZE(1))

Wertzuweisung: (siehe Kapitel VII in diesem Anhang)

Reihenfolge für die Erhöhung:

„0, …, 9, A, … , Z, a, … , z“

2.11.   CardControlActivityDataRecord

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information über die letzte Kontrolle, welcher der Fahrer unterzogen wurde (Randnummer 210 und 225).

CardControlActivityDataRecord ::= SEQUENCE {

controlType controlType,

controlTime TimeReal,

controlCardNumber FullCardNumber,

controlVehicleRegistration VehicleRegistrationIdentification,

controlDownloadPeriodBegin TimeReal,

controlDownloadPeriodEnd TimeReal,

}

controlType — Art der Kontrolle.

controlTime — Datum und Uhrzeit der Kontrolle.

controlCardNumber — FullCardNumber des ausführenden Kontrolleurs.

controlVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Kontrolle stattfand.

controlDownloadPeriodBegin und controlDownloadPeriodEnd — übertragener Zeitraum bei Übertragungen.

2.12.   CardCurrentUse

Information über die aktuelle Benutzung der Karte (Randnummer 212).

CardCurrentUse ::= SEQUENCE {

sessionOpenTime TimeReal,

sessionOpenVehicle VehicleRegistrationIdentification

}

sessionOpenTime — Uhrzeit, zu der die Karte für die aktuelle Benutzung eingesteckt wird. Bei Kartenentnahme wird dieses Element auf Null gesetzt.

sessionOpenVehicle — Kennung des derzeit gefahrenen Fahrzeugs, gesetzt beim Einstecken der Karte. Bei Kartenentnahme wird dieses Element auf Null gesetzt.

2.13.   CardDriverActivity

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information über die Tätigkeiten des Fahrers (Randnummer 199 und 219).

CardDriverActivity ::= SEQUENCE {

activityPointerOldestDayRecord INTEGER(0..CardActivityLengthRange-1),

activityPointerNewestRecord INTEGER(0..CardActivityLengthRange-1),

activityDailyRecords OCTET STRING (SIZE(CardActivityLengthRange))

}

activityPointerOldestDayRecord — Angabe des Beginns des Speicherortes (Anzahl der Bytes vom Anfang des Strings) des ältesten vollständigen Tagesdatensatzes im String activityDailyRecords. Der Höchstwert ist durch die Länge des Strings gegeben.

activityPointerNewestRecord — Angabe des Beginns des Speicherortes (Anzahl der Bytes vom Anfang des Strings) des jüngsten vollständigen Tagesdatensatzes im String activityDailyRecords. Der Höchstwert ist durch die Länge des Strings gegeben.

activityDailyRecords — der für die Fahrertätigkeitsdaten zur Verfügung stehende Speicherplatz (Datenstruktur: CardActivityDailyRecord) für jeden Kalendertag, an dem die Karte benutzt wurde.

Wertzuweisung: Dieser Oktettstring wird zyklisch mit CardActivityDailyRecord-Datensätzen gefüllt. Bei der ersten Benutzung beginnt die Speicherung beim ersten Byte des Strings. Alle neuen Datensätze werden am Ende des vorigen angefügt. Ist der String voll, wird die Speicherung am ersten Byte des Strings unabhängig davon fortgesetzt, ob es innerhalb eines Datenelements zu einem Bruch kommt. Bevor (zur Vergrößerung des aktuellen activityDailyRecord oder zum Einsetzen eines neuen activityDailyRecord) neue Tätigkeitsdaten in den String gesetzt werden, die ältere Tätigkeitsdaten ersetzen, muss activityPointerOldestDayRecord aktualisiert werden, um den neuen Platz des ältesten vollständigen Tagesdatensatzes auszuweisen, und activityPreviousRecordLength dieses (neuen) ältesten vollständigen Tagesdatensatzes muss auf 0 zurückgesetzt werden.

2.14.   CardDrivingLicenceInformation

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den Führerscheindaten des Karteninhabers (Randnummer 196).

CardDrivingLicenceInformation ::= SEQUENCE {

drivingLicenceIssuingAuthority Name,

drivingLicenceIssuingNation NationNumeric,

drivingLicenceNumber IA5String(SIZE(16))

}

drivingLicenceIssuingAuthority — die für die Ausstellung des Führerscheins zuständige Behörde.

drivingLicenceIssuingNation — Nationalität der Ausstellungsbehörde des Führerscheins.

drivingLicenceNumber — Nummer des Führerscheins.

2.15.   CardEventData

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 204 und 223).

CardEventData ::= SEQUENCE SIZE(6) OF {

cardEventRecords SET SIZE(NoOfEventsPerType) OF CardEventRecord

}

CardEventData — eine nach absteigendem Wert von EventFaultType geordnete Folge von cardEventRecords (mit Ausnahme von Versuchen der Sicherheitsverletzung, die in der letzen Gruppe der Folge zusammengefasst sind).

cardEventRecords — Ereignisdatensätze einer bestimmten Ereignisart (oder Kategorie bei Ereignissen Versuch Sicherheitsverletzung).

2.16.   CardEventRecord

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu einem Ereignis im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 205 und 223).

CardEventRecord ::= SEQUENCE {

eventType EventFaultType,

eventBeginTime TimeReal,

eventEndTime TimeReal,

eventVehicleRegistration VehicleRegistrationIdentification

}

eventType — Art des Ereignisses.

eventBeginTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns.

eventEndTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisendes.

eventVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem das Ereignis eingetreten ist.

2.17.   CardFaultData

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den Störungen im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 207 und 223).

CardFaultData ::= SEQUENCE SIZE(2) OF {

cardFaultRecords SET SIZE(NoOfFaultsPerType) OF CardFaultRecord

}

CardFaultData — eine Folge von Datensätzen mit Kontrollgerätstörungen, gefolgt von Datensätzen mit Kartenfehlfunktionen.

cardFaultRecords — Störungsdatensätze einer bestimmten Störungskategorie (Kontrollgerät oder Karte).

2.18.   CardFaultRecord

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu einer Störung im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 208 und 223).

CardFaultRecord ::= SEQUENCE {

faultType EventFaultType,

faultBeginTime TimeReal,

faultEndTime TimeReal,

faultVehicleRegistration VehicleRegistrationIdentification

}

faultType — Art der Störung.

faultBeginTime — Datum und Uhrzeit des Störungsbeginns.

faultEndTime — Datum und Uhrzeit des Störungsendes.

faultVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Störung auftrat.

2.19.   CardIccIdentification

Auf einer Karte gespeicherte Information zur Identifizierung der Chipkarte (Randnummer 192).

CardIccIdentification ::= SEQUENCE {

clockStop OCTET STRING (SIZE(1)),

cardExtendedSerialNumber ExtendedSerialNumber,

cardApprovalNumber CardApprovalNumber

cardPersonaliserID OCTET STRING (SIZE(1)),

embedderIcAssemblerId OCTET STRING (SIZE(5)),

icIdentifier OCTET STRING (SIZE(2))

}

clockStop — Clockstop-Modus laut Definition in EN 726-3.

cardExtendedSerialNumber — Seriennummer sowie Fertigungsangabe der Chipkarte laut Definition in EN 726-3 und laut weiterer Spezifikation durch den Datentyp ExtendedSerialNumber.

cardApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer der Karte.

cardPersonaliserID — Karten-Personaliser-ID laut Definition in EN 726-3.

embedderIcAssemblerId — Kartenhersteller-/IS-Assembler-Bezeichner laut Definition in EN 726-3.

icIdentifier — Bezeichner des IS auf der Karte und des IS-Herstellers laut Definition in EN 726-3.

2.20.   CardIdentification

Auf der Karte gespeicherte Information zur Identifikation der Karte (Randnummer 194, 215, 231, 235).

CardIdentification ::= SEQUENCE

cardIssuingMemberState NationNumeric,

cardNumber CardNumber,

cardIssuingAuthorityName Name,

cardIssueDate TimeReal,

cardValidityBegin TimeReal,

cardExpiryDate TimeReal

}

cardIssuingMemberState — Code des Mitgliedstaates, der die Karte ausgestellt hat.

cardNumber — Kartennummer.

cardIssuingAuthorityName — Name der Behörde, die die Karte ausgestellt hat.

cardIssueDate — Datum der Ausstellung der Karte an den derzeitigen Inhaber.

cardValidityBegin — Datum, an dem die Gültigkeit der Karte beginnt.

cardExpiryDate — Datum, an dem die Gültigkeit der Karte abläuft.

2.21.   CardNumber

Kartennummer nach Definition g).

CardNumber ::= CHOICE {

SEQUENCE {

driverIdentification IA5String(SIZE(14)),

cardReplacementIndex CardReplacementIndex,

cardRenewalIndex CardRenewalIndex

}

SEQUENCE {

ownerIdentification IA5String(SIZE(13)),

cardConsecutiveIndex CardConsecutiveIndex,

cardReplacementIndex CardReplacementIndex,

cardRenewalIndex CardRenewalIndex

}

}

driverIdentification — eindeutige Kennung eines Fahrers in einem Mitgliedstaat.

ownerIdentification — eindeutige Kennung eines Unternehmens oder einer Werkstatt oder einer Kontrollstelle in einem Mitgliedstaat.

cardConsecutiveIndex — fortlaufender Kartenindex.

cardReplacementIndex — Kartenersatzindex.

cardRenewalIndex — Kartenerneuerungsindex.

Die erste Folge der Auswahl eignet sich zur Kodierung einer Fahrerkartennummer, die zweite Folge zur Kodierung der Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskartennummer.

2.22.   CardPlaceDailyWorkPeriod

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zum Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages (Randnummer 202 und 221).

CardPlaceDailyWorkPeriod ::= SEQUENCE {

placePointerNewestRecord INTEGER(0..NoOfCardPlaceRecords-1),

placeRecords SET SIZE(NoOfCardPlaceRecords) OF PlaceRecord

}

placePointerNewestRecord — Index des zuletzt aktualisierten Ortsdatensatzes.

Wertzuweisung: Zahl, die dem Zähler des Ortsdatensatzes entspricht, beginnend mit „0“ für das erste Auftreten der Ortsdatensätze in der Struktur.

placeRecords — Datensätze mit Informationen zu den eingegebenen Orten.

2.23.   CardPrivateKey

Der private Schlüssel einer Karte.

CardPrivateKey ::= RSAKeyPrivateExponent

2.24.   CardPublicKey

Der öffentliche Schlüssel einer Karte.

CardPublicKey ::= PublicKey

2.25.   CardRenewalIndex

Ein Kartenerneuerungsindex (Begriffsbestimmung i)).

CardRenewalIndex ::= IA5String(SIZE(1))

Wertzuweisung: (siehe Kapitel VII in diesem Anhang).

„0“

Erstausstellung.

Reihenfolge für die Erhöhung:

„0, …, 9, A, …, Z“

2.26.   CardReplacementIndex

Ein Kartenersatzindex (Begriffsbestimmung j)).

CardReplacementIndex ::= IA5String(SIZE(1))

Wertzuweisung: (siehe Kapitel VII in diesem Anhang).

„0“

Originalkarte.

Reihenfolge für die Erhöhung:

„0, …, 9, A, …, Z“

2.27.   CardSlotNumber

Code zur Unterscheidung der beiden Steckplätze einer Fahrzeugeinheit.

CardSlotNumber ::= INTEGER {

driverSlot (0),

co-driverSlot (1)

}

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

2.28.   CardSlotsStatus

Code zur Angabe der in den beiden Steckplätzen der Fahrzeugeinheit eingesetzten Kartenarten.

CardSlotsStatus ::= OCTET STRING (SIZE(1))

Wertzuweisung — Oktettanordnung: „ccccdddd“B:

„cccc“B

Identifizierung der im Steckplatz 2. Fahrer befindlichen Kartenart,

„dddd“B

Identifizierung der im Steckplatz Fahrer befindlichen Kartenart,

mit folgenden Codes:

„0000“B

keine Karte eingesteckt,

„0001“B

Fahrerkarte eingesteckt,

„0010“B

Werkstattkarte eingesteckt,

„0011“B

Kontrollkarte eingesteckt,

„0100“B

Unternehmenskarte eingesteckt.

2.29.   CardStructureVersion

Code zur Angabe der Version der auf einer Kontrollgerätkarte implementierten Struktur.

CardStructureVersion ::= OCTET STRING (SIZE(2))

Wertzuweisung:„aabb“H:

▼M10

„aa“H

Index für Änderungen der Struktur, „00h“ für diese Version,

„bb“H

Index für Änderungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Datenelemente, die für die vom oberen Byte gegebenen Struktur definiert sind. „00h“ für diese Version.

▼M8

2.30.   CardVehicleRecord

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zur Einsatzzeit eines Fahrzeugs an einem Kalendertag (Randnummer 197 und 217).

CardVehicleRecord ::= SEQUENCE {

vehicleOdometerBegin OdometerShort,

vehicleOdometerEnd OdometerShort,

vehicleFirstUse TimeReal,

vehicleLastUse TimeReal,

vehicleRegistration VehicleRegistrationIdentification,

vuDataBlockCounter VuDataBlockCounter

}

vehicleOdometerBegin — Kilometerstand zu Beginn der Einsatzzeit des Fahrzeugs.

vehicleOdometerEnd — Kilometerstand am Ende der Einsatzzeit des Fahrzeugs.

vehicleFirstUse — Datum und Uhrzeit des Beginns der Einsatzzeit des Fahrzeugs.

vehicleLastUse — Datum und Uhrzeit des Endes der Einsatzzeit des Fahrzeugs.

vehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs.

vuDataBlockCounter — Wert des VuDataBlockCounter beim letzten Auszug der Einsatzzeit des Fahrzeugs.

2.31.   CardVehiclesUsed

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den vom Karteninhaber gefahrenen Fahrzeugen (Randnummer 197 und 217).

CardVehiclesUsed := SEQUENCE {

vehiclePointerNewestRecord INTEGER(0..NoOfCardVehicleRecords-1),

cardVehicleRecords SET SIZE(NoOfCardVehicleRecords) OF CardVehicleRecord

}

vehiclePointerNewestRecord — Index des zuletzt aktualisierten Fahrzeugdatensatzes.

Wertzuweisung: Zahl, die dem Zähler des Fahrzeugdatensatzes entspricht, beginnend mit „0“ für das erste Auftreten der Fahrzeugdatensätze in der Struktur.

cardVehicleRecords — Datensätze mit Informationen zu den gefahrenen Fahrzeugen.

2.32.   Certificate

Das von einer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifikat eines öffentlichen Schlüssels.

Certificate ::= OCTET STRING (SIZE(194))

Wertzuweisung: digitale Signatur mit teilweiser Wiederherstellung eines CertificateContent gemäß Anlage 11 „Gemeinsame Sicherheitsmechanismen“: Signature (128 Byte) || Public Key remainder (58 Byte) || Certification Authority Reference (8 Byte).

2.33.   CertificateContent

Der (Klartext-) Inhalt des Zertifikats eines öffentlichen Schlüssels gemäß Anlage 11 „Gemeinsame Sicherheitsmechanismen“.

CertificateContent ::= SEQUENCE {

certificateProfileIdentifier INTEGER(0..255),

certificationAuthorityReference KeyIdentifier,

certificateHolderAuthorisation CertificateHolderAuthorisation,

certificateEndOfValidity TimeReal,

certificateHolderReference KeyIdentifier,

publicKey PublicKey

}

certificateProfileIdentifier — Version des entsprechenden Zertifikats.

Wertzuweisung: „01h“ für diese Version.

CertificationAuthorityReference identifiziert die das Zertifikat ausstellende Zertifizierungsstelle und enthält darüber hinaus einen Verweis auf den öffentlichen Schlüssel dieser Zertifizierungsstelle.

certificateHolderAuthorisation identifiziert die Rechte des Zertifikatsinhabers.

certificateEndOfValidity — Datum, an dem die Gültigkeit des Zertifikats administrativ endet.

certificateHolderReference identifiziert den Zertifikatsinhaber und enthält zugleich einen Verweis auf dessen öffentlichen Schlüssel.

publicKey — der öffentliche Schlüssel, der durch dieses Zertifikat zertifiziert wird.

2.34.   CertificateHolderAuthorisation

Identifizierung der Rechte eines Zertifikatsinhabers.

CertificateHolderAuthorisation ::= SEQUENCE {

tachographApplicationID OCTET STRING(SIZE(6))

equipmentType EquipmentType

}

tachographApplicationID — Anwendungsbezeichner für die Kontrollgerätanwendung.

Wertzuweisung: „FFh“„54h“„41h“„43h“„48h“„4Fh“. Dieser AID ist ein proprietärer nichtregistrierter Anwendungsbezeichner gemäß ISO/IEC 7816-5.

equipmentType ist die Kennung des Gerätetyps, für den das Zertifikat bestimmt ist.

Wertzuweisung: entsprechend dem Datentyp EquipmentType. 0, wenn es sich um ein Zertifikat eines Mitgliedstaates handelt.

2.35.   CertificateRequestID

Eindeutige Kennung eines Zertifikatsantrags. Kann auch als Bezeichner des öffentlichen Schlüssels einer Fahrzeugeinheit verwendet werden, wenn die Seriennummer der Fahrzeugeinheit, für die der Schlüssel bestimmt ist, zum Zeitpunkt der Erzeugung des Zertifikats nicht bekannt ist.

CertificateRequestID ::= SEQUENCE {

requestSerialNumber INTEGER(0..232-1)

requestMonthYear BCDString(SIZE(2))

crIdentifier OCTET STRING(SIZE(1))

manufacturerCode ManufacturerCode

}

requestSerialNumber — einmalige Seriennummer des Zertifikatsantrags für den im Folgenden angegebenen Hersteller und Monat.

requestMonthYear — Kennung für den Monat und das Jahr des Zertifikatsantrags.

Wertzuweisung: BCD-Kodierung des Monats (zwei Stellen) und des Jahres (die beiden letzten Stellen).

crIdentifier — Bezeichner zur Unterscheidung eines Zertifikatsantrags von einer erweiterten Seriennummer.

Wertzuweisung:„FFh“.

manufacturerCode — numerischer Code des Herstellers, der das Zertifikat beantragt.

2.36.   CertificationAuthorityKID

Bezeichner des öffentlichen Schlüssels einer Zertifizierungsstelle (Mitgliedstaatliche Stelle oder Europäische Zertifizierungsstelle).

CertificationAuthorityKID ::= SEQUENCE {

nationNumeric NationNumeric

nationAlpha NationAlpha

keySerialNumber INTEGER(0..255)

additionalInfo OCTET STRING(SIZE(2))

caIdentifier OCTET STRING(SIZE(1))

}

nationNumeric — numerischer Landescode der Zertifizierungsstelle.

nationAlpha — alphanumerischer Landescode der Zertifizierungsstelle.

keySerialNumber — eine Seriennummer zur Unterscheidung der verschiedenen Schlüssel der Zertifizierungsstelle für den Fall des Wechsels von Schlüsseln.

additionalInfo — 2-Byte-Feld für Zusatzkodierung (je nach Zertifizierungsstelle).

caIdentifier — Bezeichner zur Unterscheidung des Schlüsselbezeichners einer Zertifizierungsstelle von anderen Schlüsselbezeichnern.

Wertzuweisung:„01h“.

2.37.   CompanyActivityData

Auf einer Unternehmenskarte gespeicherte Information zu den mit der Karte ausgeführten Tätigkeiten (Randnummer 237).

CompanyActivityData ::= SEQUENCE {

companyPointerNewestRecord INTEGER(0..NoOfCompanyActivityRecords-1),

companyActivityRecords SET SIZE(NoOfCompanyActivityRecords) OF

companyActivityRecord SEQUENCE {

companyActivityType CompanyActivityType,

companyActivityTime TimeReal,

cardNumberInformation FullCardNumber,

vehicleRegistrationInformation VehicleRegistrationIdentification,

downloadPeriodBegin TimeReal,

downloadPeriodEnd TimeReal

}

}

companyPointerNewestRecord — Index des zuletzt aktualisierten companyActivityRecord.

Wertzuweisung: Zahl, die dem Zähler des Unternehmenstätigkeitsdatensatzes entspricht, beginnend mit „0“ für das erste Auftreten des Unternehmenstätigkeitsdatensatzes in der Struktur.

companyActivityRecords — sämtliche Unternehmenstätigkeitsdatensätze.

companyActivityRecord — Folge von Informationen zu einer Unternehmenstätigkeit.

companyActivityType — Art der Unternehmenstätigkeit.

companyActivityTime — Datum und Uhrzeit der Unternehmenstätigkeit.

cardNumberInformation — gegebenenfalls Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat der heruntergeladenen Karte.

vehicleRegistrationInformation — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des heruntergeladenen bzw. des gesperrten oder entsperrten Fahrzeugs.

downloadPeriodBegin und downloadPeriodEnd — gegebenenfalls der von der FE heruntergeladene Zeitraum.

2.38.   CompanyActivityType

Code für die von einem Unternehmen unter Nutzung seiner Unternehmenskarte ausgeführte Tätigkeit.

CompanyActivityType ::= INTEGER {

card downloading (1),

VU downloading (2),

VU lock-in (3),

VU lock-out (4)

}

2.39.   CompanyCardApplicationIdentification

Auf einer Unternehmenskarte gespeicherte Information zur Identifizierung der Anwendung der Karte (Randnummer 190).

CompanyCardApplicationIdentification ::= SEQUENCE {

typeOfTachographCardId EquipmentType,

cardStructureVersion CardStructureVersion,

noOfCompanyActivityRecords NoOfCompanyActivityRecords

}

typeOfTachographCardId gibt die implementierte Kartenart an.

cardStructureVersion gibt die Version der auf der Karte implementierten Struktur an.

noOfCompanyActivityRecords — Anzahl der Unternehmenstätigkeitsdatensätze, die die Karte speichern kann.

2.40.   CompanyCardHolderIdentification

Auf einer Unternehmenskarte gespeicherte Information zur Identifizierung des Karteninhabers (Randnummer 236).

CompanyCardHolderIdentification ::= SEQUENCE {

companyName Name,

companyAddress Address,

cardHolderPreferredLanguage Language

}

companyName — Name des Unternehmens, dem die Karte gehört.

companyAddress — Anschrift des Unternehmens, dem die Karte gehört.

cardHolderPreferredLanguage — Muttersprache des Karteninhabers.

2.41.   ControlCardApplicationIdentification

Auf einer Kontrollkarte gespeicherte Information zur Identifizierung der Anwendung der Karte (Randnummer 190).

ControlCardApplicationIdentification ::= SEQUENCE {

typeOfTachographCardId EquipmentType,

cardStructureVersion CardStructureVersion,

noOfControlActivityRecords NoOfControlActivityRecords

}

typeOfTachographCardId gibt den implementierten Kartentyp an.

cardStructureVersion gibt die Version der auf der Karte implementierten Struktur an.

noOfControlActivityRecords — Anzahl der Kontrolltätigaktivitätsdatensätze, die die Karte speichern kann.

2.42.   ControlCardControlActivityData

Auf einer Kontrollkarte gespeicherte Information zur mit der Karte durchgeführten Kontrollaktivität (Randnummer 233).

ControlCardControlActivityData ::= SEQUENCE {

controlPointerNewestRecord INTEGER(0..NoOfControlActivityRecords-1),

controlActivityRecords SET SIZE(NoOfControlActivityRecords) OF

controlActivityRecord SEQUENCE {

controlType ControlType,

controlTime TimeReal,

controlledCardNumber FullCardNumber,

controlledVehicleRegistration VehicleRegistrationIdentification,

controlDownloadPeriodBegin TimeReal,

controlDownloadPeriodEnd TimeReal

}

}

controlPointerNewestRecord — Index des zuletzt aktualisierten Kontrolltätigkeitsdatensatzes.

Wertzuweisung: Zahl, die dem Zähler des Kontrolltätigkeitsdatensatzes entspricht, beginnend mit „0“ für das erste Auftreten des Kontrolltätigkeitsdatensatzes in der Struktur.

controlActivityRecords — sämtliche Kontrolltätigkeitsdatensätze.

controlActivityRecord — Folge von Informationen zu einer Kontrolle.

controlType — Art der Kontrolle.

controlTime — Datum und Uhrzeit der Kontrolle.

controlledCardNumber — Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat der kontrollierten Karte.

controlledVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Kontrolle stattfand.

controlDownloadPeriodBegin und controlDownloadPeriodEnd — heruntergeladener Zeitraum.

2.43.   ControlCardHolderIdentification

Auf einer Kontrollkarte gespeicherte Information zur Identifizierung des Karteninhabers (Randnummer 232).

ControlCardHolderIdentification ::= SEQUENCE {

controlBodyName Name,

controlBodyAddress Address,

cardHolderName HolderName,

cardHolderPreferredLanguage Language

}

controlBodyName — Name der Kontrollstelle des Karteninhabers.

controlBodyAddress — Anschrift der Kontrollstelle des Karteninhabers.

cardHolderName — Name und Vorname(n) des Inhabers der Kontrollkarte.

cardHolderPreferredLanguage — Muttersprache des Karteninhabers.

2.44.   ControlType

Code zur Angabe der bei einer Kontrolle ausgeführten Aktivitäten. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 102, 210 and 225.

ControlType ::= OCTET STRING (SIZE(1))

Wertzuweisung — Oktettanordnung:„cvpdxxxx“B (8 Bit)

„c“B

Herunterladen Karte:

„0“B: Karte bei dieser Kontrollaktivität nicht heruntergeladen,

„1“B: Karte bei dieser Kontrollaktivität heruntergeladen

„v“B

Herunterladen FE:

„0“B: FE bei dieser Kontrollaktivität nicht heruntergeladen,

„1“B: FE bei dieser Kontrollaktivität heruntergeladen

„p“B

Drucken:

„0“B: kein Drucken bei dieser Kontrollaktivität,

„1“B: Drucken bei dieser Kontrollaktivität

„d“B

Anzeige:

„0“B: keine Anzeige bei dieser Kontrollaktivität verwendet,

„1“B: Anzeige bei dieser Kontrollaktivität verwendet

„xxxx“B

Nicht verwendet.

2.45.   CurrentDateTime

Aktuelles Datum und aktuelle Uhrzeit des Kontrollgeräts.

CurrentDateTime ::= TimeReal

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

2.46.   DailyPresenceCounter

Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherter Zähler, der für jeden Kalendertag, an dem die Karte in eine FE eingesteckt wurde, um eins erhöht wird. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 199 and 219.

DailyPresenceCounter ::= BCDString(SIZE(2))

Wertzuweisung: Laufende Nummer mit Höchstwert = 9 999, danach wieder bei 0 beginnend. Zum Zeitpunkt des ersten Einsteckens der Karte ist die Zahl auf 0 gesetzt.

2.47.   Datef

Datum in einem leicht ausdruckbaren numerischen Format.

Datef ::= SEQUENCE {

year BCDString(SIZE(2)),

month BCDString(SIZE(1)),

day BCDString(SIZE(1))

}

Wertzuweisung:

yyyy

Jahr

mm

Monat

dd

Tag

„00000000“H bezeichnet explizit kein Datum.

2.48.   Distance

Eine zurückgelegte Wegstrecke (Ergebnis der Differenz von zwei Kilometerständen des Fahrzeugs).

Distance ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: Vorzeichenlose Binärzahl. Wert in km im Betriebsbereich 0 bis 9 999 km.

2.49.   DriverCardApplicationIdentification

Auf einer Fahrerkarte gespeicherte Information zur Identifizierung der Anwendung der Karte (Randnummer 190).

DriverCardApplicationIdentification ::= SEQUENCE {

typeOfTachographCardId EquipmentType,

cardStructureVersion CardStructureVersion,

noOfEventsPerType NoOfEventsPerType,

noOfFaultsPerType NoOfFaultsPerType,

activityStructureLength CardActivityLengthRange,

noOfCardVehicleRecords NoOfCardVehicleRecords,

noOfCardPlaceRecords NoOfCardPlaceRecords

}

typeOfTachographCardId gibt die implementierte Kartenart an.

cardStructureVersion gibt die Version der auf der Karte implementierten Version der Struktur an.

noOfEventsPerType — Anzahl der Ereignisse je Ereignisart, die die Karte speichern kann.

noOfFaultsPerType — Anzahl der Störungen je Störungsart, die die Karte speichern kann.

activityStructureLength gibt die Zahl der Bytes an, die für die Speicherung von Tätigkeitsdatensätzen zur Verfügung stehen.

noOfCardVehicleRecords — Anzahl der Fahrzeugdatensätze, die die Karte enthalten kann.

noOfCardPlaceRecords — Anzahl der Orte, die die Karte aufzeichnen kann.

2.50.   DriverCardHolderIdentification

Auf einer Fahrerkarte gespeicherte Information zur Identifizierung des Karteninhabers (Randnummer 195).

DriverCardHolderIdentification ::= SEQUENCE {

cardHolderName HolderName,

cardHolderBirthDate Datef,

cardHolderPreferredLanguage Language

}

cardHolderName — Name und Vorname(n) des Inhabers der Fahrerkarte.

cardHolderBirthDate — Geburtsdatum des Inhabers der Fahrerkarte.

cardHolderPreferredLanguage — Muttersprache des Karteninhabers.

2.51.   EntryTypeDailyWorkPeriod

Code zur Unterscheidung zwischen Beginn und Ende des Eintrags eines Arbeitstages und Eingabebedingung.

EntryTypeDailyWorkPeriod ::= INTEGER

Begin, related time = card insertion time or time of entry (0),

End, related time = card withdrawal time or time of entry (1),

Begin, related time manually entered (start time) (2),

End, related time manually entered (end of work period) (3),

Begin, related time assumed by VU (4),

End, related time assumed by VU (5)

}

Wertzuweisung: gemäß ISO/IEC8824-1.

2.52.   EquipmentType

Code zur Unterscheidung verschiedener Gerätetypen für die Kontrollgerätanwendung.

EquipmentType ::= INTEGER(0..255)

- - Reserved (0),

- - Driver Card (1),

- - Workshop Card (2),

- - Control Card (3),

- - Company Card (4),

- - Manufacturing Card (5),

- - Vehicle Unit (6),

- - Motion Sensor (7),

- - RFU (8..255)

Wertzuweisung: gemäß ISO/IEC 8824-1.

Der Wert 0 ist für die Angabe des Mitgliedstaats oder Europas im CHA-Feld der Zertifikate reserviert.

2.53.   EuropeanPublicKey

Der europäische öffentliche Schlüssel.

EuropeanPublicKey ::= PublicKey

2.54.   EventFaultType

Code zur näheren Beschreibung eines Ereignisses oder einer Störung.

EventFaultType:= OCTET STRING (SIZE(1))

Wertzuweisung:

′0x′H

Allgemeine Ereignisse

′00′H

Keine weiteren Angaben

′01′H

Einstecken einer ungültigen Karte

′02′H

Kartenkonflikt

′03′H

Zeitüberlappung

′04′H

Lenken ohne geeignete Karte

′05′H

Einstecken der Karte während des Lenkens

′06′H

Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen

′07′H

Geschwindigkeitsüberschreitung

′08′H

Unterbrechung der Stromversorgung

′09′H

Datenfehler Weg und Geschwindigkeit

▼M15

′0A′H

Datenkonflikt Fahrzeugbewegung,

′0B′H … ′0F′H

RFU,

▼M8

′1x′H

Sicherheitsverletzende Versuche an der Fahrzeugeinheit

′10′H

Keine weiteren Angaben

′11′H

Fehlgeschlagene Authentisierung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

′12′H

Authentisierungsfehler der Kontrollgerätkarte

′13′H

Unbefugte Veränderung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

′14′H

Integritätsfehler der Kartendateneingabedaten

′15′H

Integritätsfehler der gespeicherten Benutzerdaten

′16′H

Interner Datenübertragungsfehler

′17′H

Unberechtigtes Öffnen des Gehäuses

′18′H

Hardwaremanipulation

′19′H .. ′1F′H

RFU

′2x′H

Sicherheitsverletzende Versuche Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

′20′H

Keine weiteren Angaben

′21′H

Fehlgeschlagene Authentisierung

′22′H

Integritätsfehler der Speicherdaten

′23′H

Interner Datenübertragungsfehler

′24′H

Unberechtigtes Öffnen des Gehäuses

′25′H

Hardwaremanipulation

′26′H .. ′2F′H

RFU

′3x′H

Störungen Kontrollgerät

′30′H

Keine weiteren Angaben

′31′H

FE-interne Störung

′32′H

Druckerstörung

′33′H

Anzeigestörung

′34′H

Störung beim Herunterladen

′35′H

Sensorstörung

′36′H .. ′3F′H

RFU

′4x′H

Kartenstörungen

′40′H

Keine weiteren Angaben

′41′H .. ′4F′H

RFU

′50′H .. ′7F′H

RFU

′80′H .. ′FF′H

Herstellerspezifisch.

2.55.   EventFaultRecordPurpose

Code, der erläutert, warum ein Ereignis oder eine Störung aufgezeichnet wurde.

EventFaultRecordPurpose ::= OCTET STRING (SIZE(1))

Wertzuweisung:

′00′H

eines der 10 jüngsten Ereignisse oder Störungen

′01′H

das längste Ereignis an einem der letzten 10 Tage des Auftretens

′02′H

eines der 5 längsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

′03′H

das letzte Ereignis an einem der letzten 10 Tage des Auftretens

′04′H

das schwerwiegendste Ereignis an einen der letzten 10 Tage des Auftretens

′05′H

eines der 5 schwerwiegendsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen

′06′H

das erste Ereignis oder die erste Störung nach der letzten Kalibrierung

′07′H

ein aktives Ereignis oder eine andauernde Störung

′08′H .. ′7F′H

RFU

′80′H .. ′FF′H

herstellerspezifisch

2.56.   ExtendedSerialNumber

Eindeutige Kennung eines Geräts. Kann auch als Bezeichner des öffentlichen Schlüssels eines Geräts verwendet werden.

ExtendedSerialNumber ::= SEQUENCE {

serialNumber INTEGER(0..232-1)

monthYear BCDString(SIZE(2))

type OCTET STRING(SIZE(1))

manufacturerCode ManufacturerCode

}

serialNumber — einmalige Seriennummer des Geräts in Bezug auf den Hersteller, den Gerätetyp und den im Folgenden angegebenen Monat.

monthYear — Kennung für den Monat und das Jahr der Herstellung (oder der Zuweisung der Seriennummer).

Wertzuweisung: BCD-Kodierung des Monats (zwei Stellen) und des Jahres (die beiden letzten Stellen).

type — Bezeichner des Gerätetyps.

Wertzuweisung: herstellerspezifisch, mit reserviertem Wert „FFh“.

manufacturerCode — numerischer Code des Geräteherstellers.

2.57.   FullCardNumber

Code zur vollständigen Identifizierung einer Karte.

FullCardNumber ::= SEQUENCE {

cardType EquipmentType,

cardIssuingMemberState NationNumeric,

cardNumber CardNumber

}

cardType — Art der Kontrollgerätkarte.

cardIssuingMemberState — Code des Mitgliedstaates, der die Karte ausgegeben hat.

cardNumber — Kartennummer.

2.58.   HighResOdometer

Kilometerstand des Fahrzeugs: Vom Fahrzeug während des Betriebs insgesamt zurückgelegte Wegstrecke.

HighResOdometer ::= INTEGER(0..232-1)

Wertzuweisung: Vorzeichenlose Binärzahl. Wert in 1/200 km im Betriebsbereich 0 bis 21 055 406 km.

2.59.   HighResTripDistance

Während einer Fahrt oder eines Teils einer Fahrt zurückgelegte Wegstrecke.

HighResTripDistance ::= INTEGER(0..232-1)

Wertzuweisung: Vorzeichenlose Binärzahl. Wert in 1/200 km im Betriebsbereich 0 bis 21 055 406 km.

2.60.   HolderName

Familienname und Vorname(n) eines Karteninhabers.

HolderName ::= SEQUENCE {

holderSurname Name,

holderFirstNames Name

}

holderSurname — Familienname des Inhabers ohne Titel.

Wertzuweisung: Handelt es sich nicht um eine auf eine bestimmte Person ausgestellte Karte, enthält holderSurname die gleichen Informationen wie companyName oder workshopName oder controlBodyName.

holderFirstNames — Vorname(n) und Initialen des Inhabers.

2.61.   K-ConstantOfRecordingEquipment

Kontrollgerätkonstante (Begriffsbestimmung m)).

K-ConstantOfRecordingEquipment ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: Impulse je Kilometer im Betriebsbereich 0 bis 64 255 Imp/km.

2.62.   KeyIdentifier

Eindeutiger Bezeichner eines öffentlichen Schlüssels zur Herstellung eines Verweises auf den Schlüssel und für dessen Auswahl. Identifiziert zugleich den Inhaber des Schlüssels.

KeyIdentifier ::= CHOICE {

extendedSerialNumber ExtendedSerialNumber,

certificateRequestID CertificateRequestID,

certificationAuthorityKID CertificationAuthorityKID

}

Die erste Auswahlmöglichkeit eignet sich zum Verweis auf den öffentlichen Schlüssel einer Fahrzeugeinheit oder einer Kontrollgerätkarte.

Die zweite Auswahlmöglichkeit eignet sich zum Verweis auf den öffentlichen Schlüssel einer Fahrzeugeinheit (falls die Seriennummer der Fahrzeugeinheit zum Zeitpunkt der Generierung des Zertifikats nicht bekannt ist).

Die dritte Auswahlmöglichkeit eignet sich zum Verweis auf den öffentlichen Schlüssel eines Mitgliedstaates.

2.63.   L-TyreCircumference

Tatsächlicher Umfang der Fahrzeugreifen (Begriffsbestimmung u)).

L-TyreCircumference ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: Vorzeichenlose Binärzahl, Wert in 1/8 mm im Betriebsbereich 0 bis 8 031 mm.

2.64.   Language

Code zur Identifizierung einer Sprache.

Language ::= IA5String(SIZE(2))

Wertzuweisung: Kodierung aus zwei Kleinbuchstaben gemäß ISO 639.

2.65.   LastCardDownload

Auf der Fahrerkarte gespeicherte(s) Datum und Uhrzeit des letzten Herunterladens der Daten von der Karte (zu anderen als Kontrollzwecken). Diese Datumsangabe kann mit einer beliebigen FE oder einem Kartenlesegerät geändert werden.

LastCardDownload ::= TimeReal

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

2.66.   ManualInputFlag

Code, der angibt, ob ein Karteninhaber beim Einstecken der Karte Fahrertätigkeiten manuell eingegeben hat oder nicht (Randnummer 081).

ManualInputFlag ::= INTEGER {

noEntry (0)

manualEntries (1)

}

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

▼M15

2.67.   ManufacturerCode

Code zur Identifizierung des Herstellers bauartgenehmigter Geräte.

ManufacturerCode: = INTEGER (0..255)

Das für Interoperabilitätsprüfungen zuständige Labor führt die Liste der Herstellercodes und veröffentlicht sie auf ihrer Internetseite (Randnummer 290).

ManufacturerCodes werden den Entwicklern von Fahrtenschreibergeräten auf Antrag beim für Interoperabilitätsprüfungen zuständigen Labor vorläufig zugeteilt.

▼M8

2.68.   MemberStateCertificate

Zertifikat des öffentlichen Schlüssels eines Mitgliedstaates, ausgestellt von der europäischen Zertifizierungsstelle.

MemberStateCertificate ::= Certificate

2.69.   MemberStatePublicKey

Der öffentliche Schlüssel eines Mitgliedstaates.

MemberStatePublicKey ::= PublicKey

▼M15

2.70.   Name

Ein Name.

Name: = SEQUENCE {

codePage INTEGER (0..255),

name OCTET STRING (SIZE(35))

}

codePage gibt einen in Kapitel 4 definierten Zeichensatz an,

name ist ein unter Verwendung des spezifizierten Zeichensatzes kodierter Name.

2.71.   NationAlpha

Die alphabetische Bezeichnung eines Staats erfolgt im Einklang mit den auf Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (Vereinte Nationen, 1968) verwendeten Unterscheidungszeichen.

NationAlpha: = IA5String (SIZE (3))

Die Codes NationAlpha und NationNumeric sind in einer Liste aufgeführt, die von dem gemäß Randnummer 278 mit der Durchführung der Interoperabilitätsprüfungen beauftragten Labor auf ihrer Internetseite geführt wird.

2.72.   NationNumeric

Numerische Bezeichnung eines Landes.

NationNumeric: = INTEGER (0.. 255)

Wertzuweisung: siehe Datentyp 2.71 (NationAlpha).

Jegliche Änderung oder Aktualisierung der Spezifikationen NationAlpha oder NationNumeric darf von dem beauftragten Labor nur nach Einholung von Stellungnahmen der Hersteller bauartgenehmigter digitaler Fahrtenschreiber-Fahrzeugeinheiten vorgenommen werden.

▼M8

2.73.   NoOfCalibrationRecords

Anzahl der Kalibrierungsdatensätze, die eine Werkstattkarte speichern kann.

NoOfCalibrationRecords ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.74.   NoOfCalibrationsSinceDownload

Zähler zur Angabe der mit einer Werkstattkarte seit dem letzten Herunterladen durchgeführten Kalibrierungen (Randnummer 230).

NoOfCalibrationsSinceDownload ::= INTEGER(0..216-1),

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

2.75.   NoOfCardPlaceRecords

Anzahl der Ortsdatensätze, die eine Fahrer- oder Werkstattkarte speichern kann.

NoOfCardPlaceRecords ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.76.   NoOfCardVehicleRecords

Anzahl der Angaben zu den gefahrenen Fahrzeugen enthaltenden Datensätze, die eine Fahrer- oder Werkstattkarte speichern kann.

NoOfCardVehicleRecords ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.77.   NoOfCompanyActivityRecords

Anzahl der Unternehmenstätigkeitsdatensätze, die eine Unternehmenskarte speichern kann.

NoOfCompanyActivityRecords ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.78.   NoOfControlActivityRecords

Anzahl der Kontrollaktivitätsdatensätze, die eine Kontrollkarte speichern kann.

NoOfControlActivityRecords ::= INTEGER(0..216-1)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.79.   NoOfEventsPerType

Anzahl der Ereignisse je Ereignisart, die eine Karte speichern kann.

NoOfEventsPerType ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.80.   NoOfFaultsPerType

Anzahl der Störungen je Störungsart, die eine Karte speichern kann.

NoOfFaultsPerType ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.

2.81.   OdometerValueMidnight

Kilometerstand des Fahrzeugs um Mitternacht am jeweiligen Tag (Randnummer 090).

OdometerValueMidnight ::= OdometerShort

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

2.82.   OdometerShort

Kilometerstand des Fahrzeugs in Kurzform.

OdometerShort ::= INTEGER(0..224-1)

Wertzuweisung: Vorzeichenlose Binärzahl. Wert in km im Betriebsbereich 0 bis 9 999 999 km.

2.83.   OverspeedNumber

Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen seit der letzten Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung.

OverspeedNumber ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: 0 bedeutet, dass seit der letzten Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung kein Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung aufgetreten ist, 1 bedeutet, dass 1 derartiges Ereignis seit der letzten entsprechenden Kontrolle aufgetreten ist, … 255 bedeutet, dass 255 oder mehr derartige Ereignisse seit der letzten entsprechenden Kontrolle aufgetreten sind.

2.84.   PlaceRecord

Informationen zum Ort des Beginns oder Endes des Arbeitstages (Randnummer 087, 202, 221).

PlaceRecord ::= SEQUENCE {

entryTime TimeReal,

entryTypeDailyWorkPeriod EntryTypeDailyWorkPeriod,

dailyWorkPeriodCountry NationNumeric,

dailyWorkPeriodRegion RegionNumeric,

vehicleOdometerValue OdometerShort

}

entryTime — auf die Eingabe bezogene Datums- und Zeitangabe.

entryTypeDailyWorkPeriod — Art der Eingabe.

dailyWorkPeriodCountry — eingegebenes Land.

dailyWorkPeriodRegion — eingegebene Region.

vehicleOdometerValue — Kilometerstand zum Zeitpunkt und am Ort der Eingabe.

2.85.   PreviousVehicleInfo

Information zum zuvor von einem Fahrer gefahrenen Fahrzeug beim Einstecken seiner Karte in eine Fahrzeugeinheit (Randnummer 081).

PreviousVehicleInfo ::= SEQUENCE {

vehicleRegistrationIdentification VehicleRegistrationIdentification,

cardWithdrawalTime TimeReal

}

vehicleRegistrationIdentification — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs.

cardWithdrawalTime — Datum und Uhrzeit der Kartenentnahme.

2.86.   PublicKey

Ein öffentlicher RSA-Schlüssel.

PublicKey ::= SEQUENCE {

rsaKeyModulus RSAKeyModulus,

rsaKeyPublicExponent RSAKeyPublicExponent

}

rsaKeyModulus — Modulus des Schlüsselpaares.

rsaKeyPublicExponent — öffentlicher Exponent des Schlüsselpaares.

2.87.   RegionAlpha

Alphabetische Angabe einer Region innerhalb eines bestimmten Landes.

RegionAlpha ::= IA5STRING(SIZE(3))

image

2.88.   RegionNumeric

Numerische Angabe einer Region innerhalb eines bestimmten Landes.

RegionNumeric ::= OCTET STRING (SIZE(1))

Wertzuweisung:

′00′HKeine Informationen verfügbar

Spanien:

′01′H

Andalucía

′02′H

Aragón

′03′H

Asturias

′04′H

Cantabria

′05′H

Cataluña

′06′H

Castilla-León

′07′H

Castilla-La-Mancha

′08′H

Valencia

′09′H

Extremadura

′0A′H

Galicia

′0B′H

Baleares

′0C′H

Canarias

′0D′H

La Rioja

′0E′H

Madrid

′0F′H

Murcia

′10′H

Navarra

′11′H

País Vasco

2.89.   RSAKeyModulus

Der Modulus eines RSA-Schlüsselpaares.

RSAKeyModulus ::= OCTET STRING (SIZE(128))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.90.   RSAKeyPrivateExponent

Privater Exponent eines RSA-Schlüsselpaares.

RSAKeyPrivateExponent ::= OCTET STRING (SIZE(128))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.91.   RSAKeyPublicExponent

Öffentlicher Exponent eines RSA-Schlüsselpaares.

RSAKeyPublicExponent ::= OCTET STRING (SIZE(8))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.92.   SensorApprovalNumber

Bauartgenehmigungsnummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

SensorApprovalNumber ::= IA5String(SIZE(8))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.93.   SensorIdentification

In einem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherte Information zur Identifizierung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers (Randnummer 077).

SensorIdentification ::= SEQUENCE {

sensorSerialNumber SensorSerialNumber,

sensorApprovalNumber SensorApprovalNumber,

sensorSCIdentifier SensorSCIdentifier,

sensorOSIdentifier SensorOSIdentifier

}

sensorSerialNumber — erweiterte Seriennummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers (umfasst Teilnummer und Herstellercode).

sensorApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

sensorSCIdentifier — Bezeichner der Sicherheitskomponente des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

sensorOSIdentifier — Bezeichner des Betriebssystems des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

2.94.   SensorInstallation

In einem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherte Information zur Installation des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers (Randnummer 099).

SensorInstallation ::= SEQUENCE {

sensorPairingDateFirst SensorPairingDate,

firstVuApprovalNumber VuApprovalNumber,

firstVuSerialNumber VuSerialNumber,

sensorPairingDateCurrent SensorPairingDate,

currentVuApprovalNumber VuApprovalNumber,

currentVUSerialNumber VuSerialNumber

}

sensorPairingDateFirst — Datum der ersten Koppelung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit einer Fahrzeugeinheit.

firstVuApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer der ersten mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gekoppelten Fahrzeugeinheit.

firstVuSerialNumber — Seriennummer der ersten mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gekoppelten Fahrzeugeinheit.

sensorPairingDateCurrent — Datum der derzeitigen Koppelung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber mit der Fahrzeugeinheit.

currentVuApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer der derzeit mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gekoppelten Fahrzeugeinheit.

currentVUSerialNumber — Seriennummer der derzeit mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gekoppelten Fahrzeugeinheit.

2.95.   SensorInstallationSecData

Auf einer Werkstattkarte gespeicherte Information zu den für die Koppelung von Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebern und Fahrzeugeinheiten benötigten Sicherheitsdaten (Randnummer 214).

SensorInstallationSecData ::= TDesSessionKey

Wertzuweisung: gemäß ISO 16844-3.

2.96.   SensorOSIdentifier

Bezeichner des Betriebssystems des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

SensorOSIdentifier ::= IA5String(SIZE(2))

Wertzuweisung: herstellerspezifisch.

2.97.   SensorPaired

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zur Identifizierung des mit der Fahrzeugeinheit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers (Randnummer 079).

SensorPaired ::= SEQUENCE {

sensorSerialNumber SensorSerialNumber,

sensorApprovalNumber SensorApprovalNumber,

sensorPairingDateFirst SensorPairingDate

}

sensorSerialNumber — Seriennummer des derzeit mit der Fahrzeugeinheit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

sensorApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer des derzeit mit der Fahrzeugeinheit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

sensorPairingDateFirst — Datum der ersten Koppelung des derzeit mit der Fahrzeugeinheit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit einer Fahrzeugeinheit.

2.98.   SensorPairingDate

Datum einer Koppelung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit einer Fahrzeugeinheit.

SensorPairingDate ::= TimeReal

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.99.   SensorSerialNumber

Seriennummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

SensorSerialNumber ::= ExtendedSerialNumber

2.100.   SensorSCIdentifier

Bezeichner der Sicherheitskomponente des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

SensorSCIdentifier ::= IA5String(SIZE(8))

Wertzuweisung: Komponente herstellerspezifisch.

2.101.   Signature

Eine digitale Signatur.

Signature ::= OCTET STRING (SIZE(128))

Wertzuweisung: gemäß Anlage 11, „Gemeinsame Sicherheitsmechanismen“.

2.102.   SimilarEventsNumber

Anzahl ähnlicher Ereignisse an einem bestimmten Tag (Randnummer 094).

SimilarEventsNumber ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: 0 wird nicht verwendet, 1 bedeutet, dass an diesem Tag nur ein Ereignis dieser Art aufgetreten und gespeichert wurde, 2 bedeutet, dass 2 Ereignisse dieser Art an diesem Tag aufgetreten sind (nur eines wurde gespeichert), … 255 bedeutet, dass 255 oder mehr Ereignisse dieser Art an diesem Tag aufgetreten sind.

2.103.   SpecificConditionType

Code zur Identifizierung einer spezifischen Bedingung (Randnummer 050b, 105a, 212a und 230a).

SpecificConditionType ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung:

′00′H

RFU

′01′H

Kontrollgerät nicht erforderlich — Anfang

′02′H

Kontrollgerät nicht erforderlich — Ende

′03′H

Fährüberfahrt/Zugfahrt

′04′H .. ′FF′H

RFU

2.104.   SpecificConditionRecord

Auf einer Fahrerkarte, einer Werkstattkarte oder in einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einer spezifischen Bedingung (Randnummer 105a, 212a und 230a).

SpecificConditionRecord ::= SEQUENCE {

entryTime TimeReal,

specificConditionType SpecificConditionType

}

entryTime — Datum und Uhrzeit der Eingabe.

specificConditionType — Code zur Identifizierung der spezifischen Bedingung.

2.105.   Speed

Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h).

Speed ::= INTEGER(0..255)

Wertzuweisung: Kilometer pro Stunde im Betriebsbereich 0 bis 220 km/h.

2.106.   SpeedAuthorised

Zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Begriffsbestimmung bb)).

SpeedAuthorised ::= Speed

2.107.   SpeedAverage

Durchschnittsgeschwindigkeit in einem vorher festgelegten Zeitraum (km/h).

SpeedAverage ::= Speed

2.108.   SpeedMax

Höchstgeschwindigkeit in einem vorher festgelegten Zeitraum.

SpeedMax ::= Speed

2.109.   TDesSessionKey

Ein Triple-DES-Sitzungsschlüssel.

TDesSessionKey ::= SEQUENCE {

tDesKeyA OCTET STRING (SIZE(8))

tDesKeyB OCTET STRING (SIZE(8))

}

Wertzuweisung: nicht näher spezifiziert.

2.110.   TimeReal

Code für ein kombiniertes Datum/Uhrzeit-Feld, in dem Datum und Uhrzeit als Sekunden nach dem 1. Januar 1970 00h.00m.00s. GMT ausgedrückt sind.

TimeReal{INTEGER:TimeRealRange} ::= INTEGER(0..TimeRealRange)

Wertzuweisung — Oktettanordnung: Anzahl der Sekunden seit dem 1. Januar 1970, 0.00 Uhr GMT.

Höchstmögliche(s) Datum/Uhrzeit ist im Jahr 2106.

2.111.   TyreSize

Bezeichnung der Reifenabmessungen.

TyreSize ::= IA5String(SIZE(15))

Wertzuweisung: gemäß Richtlinie 92/23/EWG.

2.112.   VehicleIdentificationNumber

Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) mit Bezug auf das Fahrzeug insgesamt, in der Regel Fahrgestellnummer oder Rahmennummer.

VehicleIdentificationNumber ::= IA5String(SIZE(17))

Wertzuweisung: laut Definition in ISO 3779.

2.113.   VehicleRegistrationIdentification

Für Europa eindeutige Identifizierung eines Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Mitgliedstaat).

VehicleRegistrationIdentification ::= SEQUENCE {

vehicleRegistrationNation NationNumeric,

vehicleRegistrationNumber VehicleRegistrationNumber

}

vehicleRegistrationNation — Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

vehicleRegistrationNumber — amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs (VRN).

▼M15

2.114.   VehicleRegistrationNumber

Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs (VRN). Das amtliche Kennzeichen wird von der Fahrzeugzulassungsstelle zugewiesen.

VehicleRegistrationNumber: = SEQUENCE {

codePage INTEGER (0..255),

vehicleRegNumber OCTET STRING (SIZE(13))

}

codePage gibt einen in Kapitel 4 definierten Zeichensatz an,

vehicleRegNumber ist ein unter Verwendung des spezifizierten Zeichensatzes kodiertes amtliches Kennzeichen.

Wertzuweisung: landesspezifisch.

▼M8

2.115.   VuActivityDailyData

In einer FE gespeicherte Information zu Tätigkeitsänderungen und/oder Veränderungen des Status der Fahrzeugführung und/oder Veränderungen des Kartenstatus für einen bestimmten Kalendertag (Randnummer 084) und des Steckplatzstatus an diesem Tag um 0.00 Uhr.

VuActivityDailyData ::= SEQUENCE {

noOfActivityChanges INTEGER SIZE(0..1 440),

activityChangeInfos SET SIZE(noOfActivityChanges) OF ActivityChangeInfo

}

noOfActivityChanges — Anzahl der ActivityChangeInfo-Wörter in der activityChangeInfos-Menge.

activityChangeInfos — Datensatz der in der FE für den Tag gespeicherten ActivityChangeInfo-Wörter. Er enthält stets zwei ActivityChangeInfo-Wörter für den Status der beiden Steckplätze an diesem Tag um 0.00 Uhr.

2.116.   VuApprovalNumber

Bauartgenehmigungsnummer der Fahrzeugeinheit.

VuApprovalNumber ::= IA5String(SIZE(8))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.117.   VuCalibrationData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu den Kalibrierungen des Kontrollgeräts (Randnummer 098).

VuCalibrationData ::= SEQUENCE {

noOfVuCalibrationRecords INTEGER(0..255),

vuCalibrationRecords SET SIZE(noOfVuCalibrationRecords) OF VuCalibrationRecord

}

noOfVuCalibrationRecords — Anzahl der in der vuCalibrationRecords-Menge enthaltenen Datensätze.

vuCalibrationRecords — Menge der Kalibrierungsdatensätze.

2.118.   VuCalibrationRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einer Kalibrierung des Kontrollgeräts (Randnummer 098).

VuCalibrationRecord ::= SEQUENCE {

calibrationPurpose CalibrationPurpose,

workshopName Name,

workshopAddress Address,

workshopCardNumber FullCardNumber,

workshopCardExpiryDate TimeReal,

vehicleIdentificationNumber VehicleIdentificationNumber,

vehicleRegistrationIdentification VehicleRegistrationIdentification,

wVehicleCharacteristicConstant W-VehicleCharacteristicConstant,

kConstantOfRecordingEquipment K-ConstantOfRecordingEquipment,

lTyreCircumference L-TyreCircumference,

tyreSize TyreSize,

authorisedSpeed SpeedAuthorised,

oldOdometerValue OdometerShort,

newOdometerValue OdometerShort,

oldTimeValue TimeReal,

newTimeValue TimeReal,

nextCalibrationDate TimeReal

}

calibrationPurpose — Zweck der Kalibrierung.

workshopName, workshopAddress — Name und Anschrift der Werkstatt.

workshopCardNumber dient der Identifizierung der zur Kalibrierung verwendeten Werkstattkarte.

workshopCardExpiryDate — Ablaufdatum der Karte.

vehicleIdentificationNumber — Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN).

vehicleRegistrationIdentification enthält das amtliche Kennzeichen und den zulassenden Mitgliedstaat.

wVehicleCharacteristicConstant — Wegdrehzahl des Fahrzeugs.

kConstantOfRecordingEquipment — Kontrollgerätkonstante.

lTyreCircumference — tatsächlicher Reifenumfang.

tyreSize — Bezeichnung der Größe der am Fahrzeug montierten Reifen.

authorisedSpeed — zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

oldOdometerValue, newOdometerValue — alter und neuer Kilometerstand.

oldTimeValue, newTimeValue — alter und neuer Wert für Datum und Uhrzeit.

nextCalibrationDate — Datum der nächsten von der zugelassenen Prüfstelle durchzuführenden Kalibrierung der in CalibrationPurpose angegebenen Art.

2.119.   VuCardIWData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu Einsteck- und Entnahmevorgängen von Fahrerkarten oder Werkstattkarten in der Fahrzeugeinheit (Randnummer 081).

image

}

noOfIWRecords — Anzahl der Datensätze in der Menge vuCardIWRecords.

vuCardIWRecords — Datensätze zu Einsteck- und Entnahmevorgängen von Karten.

2.120.   VuCardIWRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einem Einsteck- und Entnahmevorgang einer Fahrerkarte oder Werkstattkarte in der Fahrzeugeinheit (Randnummer 081).

VuCardIWRecord ::= SEQUENCE {

cardHolderName HolderName,

fullCardNumber FullCardNumber,

cardExpiryDate TimeReal,

cardInsertionTime TimeReal,

vehicleOdometerValueAtInsertion OdometerShort,

cardSlotNumber CardSlotNumber,

cardWithdrawalTime TimeReal,

vehicleOdometerValueAtWithdrawal OdometerShort,

previousVehicleInfo PreviousVehicleInfo

manualInputFlag ManualInputFlag

}

cardHolderName — Name und Vorname(n) des Inhabers der Fahrer- oder Werkstattkarte in der auf der Karte gespeicherten Form.

fullCardNumber — Art der Karte, ausstellender Mitgliedstaat und Kartennummer in der auf der Karte gespeicherten Form.

cardExpiryDate — Ablaufdatum der Karte in der auf der Karte gespeicherten Form.

cardInsertionTime — Datum und Uhrzeit des Einsteckens.

vehicleOdometerValueAtInsertion — Kilometerstand des Fahrzeugs beim Einstecken der Karte.

cardSlotNumber — Steckplatz, in dem die Karte eingesteckt ist.

cardWithdrawalTime — Datum und Uhrzeit der Entnahme der Karte.

vehicleOdometerValueAtWithdrawal — Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kartenentnahme.

previousVehicleInfo enthält Informationen zum zuvor vom Fahrer gefahrenen Fahrzeug in der auf der Karte gespeicherten Form.

manualInputFlag — Merker, der angibt, ob der Karteninhaber beim Einstecken der Karte Fahrertätigkeiten manuell eingegeben hat.

2.121.   VuCertificate

Zertifikat des öffentlichen Schlüssels einer Fahrzeugeinheit.

VuCertificate ::= Certificate

2.122.   VuCompanyLocksData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu Unternehmenssperren (Randnummer 104).

VuCompanyLocksData ::= SEQUENCE {

noOfLocks INTEGER(0..20),

vuCompanyLocksRecords SET SIZE(noOfLocks) OF VuCompanyLocksRecord

}

noOfLocks — Anzahl der in vuCompanyLocksRecords aufgeführten Sperren.

vuCompanyLocksRecords — Datensätze mit Informationen zur Unternehmenssperre.

2.123.   VuCompanyLocksRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einer Unternehmenssperre (Randnummer 104).

VuCompanyLocksRecord ::= SEQUENCE {

lockInTime TimeReal,

lockOutTime TimeReal,

companyName Name,

companyAddress Address,

companyCardNumber FullCardNumber

}

lockInTime, lockOutTime — Datum und Uhrzeit der Sperrung und Entsperrung.

companyName, companyAddress — Name und Anschrift des Unternehmens, auf das sich die Sperrung bezieht.

companyCardNumber — Identifizierung der bei der Sperrung verwendeten Karte.

2.124.   VuControlActivityData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu unter Verwendung dieser FE ausgeführten Kontrollen (Randnummer 102).

VuControlActivityData ::= SEQUENCE {

noOfControls INTEGER(0..20),

vuControlActivityRecords SET SIZE(noOfControls) OF VuControlActivityRecord

}

noOfControls — Anzahl der in vuControlActivityRecords aufgeführten Kontrollen.

vuControlActivityRecords — Kontrollaktivitätsdatensätze.

2.125.   VuControlActivityRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einer unter Verwendung dieser FE ausgeführten Kontrolle (Randnummer 102).

VuControlActivityRecord ::= SEQUENCE {

controlType ControlType,

controlTime TimeReal,

controlCardNumber FullCardNumber,

downloadPeriodBeginTime TimeReal,

downloadPeriodEndTime TimeReal

}

controlType — Art der Kontrolle.

controlTime — Datum und Uhrzeit der Kontrolle.

ControlCardNumber — Identifizierung der für die Kontrolle verwendeten Kontrollkarte.

downloadPeriodBeginTime — Anfangszeit des heruntergeladenen Zeitraums beim Herunterladen.

downloadPeriodEndTime — Endzeit des heruntergeladenen Zeitraums beim Herunterladen.

2.126.   VuDataBlockCounter

Auf einer Karte gespeicherter Zähler, der sequentiell die Einsteck- und Entnahmevorgänge der Karte in Fahrzeugeinheiten angibt.

VuDataBlockCounter ::= BCDString(SIZE(2))

Wertzuweisung: Laufende Nummer mit Höchstwert 9 999, danach wieder Beginn bei 0.

2.127.   VuDetailedSpeedBlock

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zur genauen Geschwindigkeit des Fahrzeugs während einer Minute, in der sich das Fahrzeug bewegt hat (Randnummer 093).

VuDetailedSpeedBlock ::= SEQUENCE {

speedBlockBeginDate TimeReal,

speedsPerSecond SEQUENCE SIZE(60) OF Speed

}

speedBlockBeginDate — Datum und Uhrzeit des ersten Geschwindigkeitswertes innerhalb des Blocks.

speedsPerSecond — chronologische Reihenfolge der gemessenen Geschwindigkeiten zu jeder Sekunde der Minute, beginnend mit speedBlockBeginDate.

2.128.   VuDetailedSpeedData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zur genauen Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

VuDetailedSpeedData ::= SEQUENCE

noOfSpeedBlocks INTEGER(0.216-1),

vuDetailedSpeedBlocks SET SIZE(noOfSpeedBlocks) OF VuDetailedSpeedBlock

}

noOfSpeedBlocks — Anzahl der Geschwindigkeitsblöcke in der Menge vuDetailedSpeedBlocks.

vuDetailedSpeedBlocks — Menge der genauen Geschwindigkeitsblöcke.

2.129.   VuDownloadablePeriod

Ältestes und jüngstes Datum, für das eine Fahrzeugeinheit Daten zu Fahrertätigkeiten enthält (Randnummer 081, 084 oder 087).

VuDownloadablePeriod ::= SEQUENCE {

minDownloadableTime TimeReal

maxDownloadableTime TimeReal

}

minDownloadableTime — ältestes in der FE gespeichertes Datum des Einsteckens der Karte, einer Tätigkeitsänderung oder einer Ortseingabe und Angabe der entsprechenden Uhrzeit.

maxDownloadableTime — jüngstes in der FE gespeichertes Datum des Einsteckens der Karte, einer Tätigkeitsänderung oder einer Ortseingabe und Angabe der entsprechenden Uhrzeit.

2.130.   VuDownloadActivityData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu ihrem letzten Herunterladen (Randnummer 105).

VuDownloadActivityData ::= SEQUENCE {

downloadingTime TimeReal,

fullCardNumber FullCardNumber,

companyOrWorkshopName Name

}

downloadingTime — Datum und Uhrzeit des Herunterladens

fullCardNumber identifiziert die zur Genehmigung des Herunterladens verwendete Karte.

companyOrWorkshopName — Name des Unternehmens oder der Werkstatt.

2.131.   VuEventData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu Ereignissen (Randnummer 094, mit Ausnahme Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung).

VuEventData ::= SEQUENCE {

noOfVuEvents INTEGER(0..255),

vuEventRecords SET SIZE(noOfVuEvents) OF VuEventRecord

}

noOfVuEvents — Anzahl der in den vuEventRecords aufgeführten Ereignisse.

vuEventRecords — Ereignisdatensätze.

2.132.   VuEventRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einem Ereignis (Randnummer 094, mit Ausnahme Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung).

VuEventRecord ::= SEQUENCE {

eventType EventFaultType,

eventRecordPurpose EventFaultRecordPurpose,

eventBeginTime TimeReal,

eventEndTime TimeReal,

cardNumberDriverSlotBegin FullCardNumber,

cardNumberCodriverSlotBegin FullCardNumber,

cardNumberDriverSlotEnd FullCardNumber,

cardNumberCodriverSlotEnd FullCardNumber,

similarEventsNumber SimilarEventsNumber

}

eventType — Art des Ereignisses.

eventRecordPurpose — Zweck der Aufzeichnung dieses Ereignisses.

eventBeginTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns.

eventEndTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisendes.

cardNumberDriverSlotBegin identifiziert die zu Beginn des Ereignisses im Steckplatz Fahrer eingesetzte Karte.

cardNumberCodriverSlotBegin identifiziert die zu Beginn des Ereignisses im Steckplatz 2. Fahrer eingesetzte Karte.

cardNumberDriverSlotEnd identifiziert die am Ende des Ereignisses im Steckplatz Fahrer eingesetzte Karte.

cardNumberCodriverSlotEnd identifiziert die am Ende des Ereignisses im Steckplatz 2. Fahrer eingesetzte Karte.

similarEventsNumber — Anzahl ähnlicher Ereignisse an diesem Tag.

Diese Folge kann für alle Ereignisse mit Ausnahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen verwendet werden.

2.133.   VuFaultData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu Störungen (Randnummer 096).

VuFaultData ::= SEQUENCE {

noOfVuFaults INTEGER(0..255),

vuFaultRecords SET SIZE(noOfVuFaults) OF VuFaultRecord

}

noOfVuFaults — Anzahl der in der Menge vuFaultRecords aufgeführten Störungen.

vuFaultRecords — Störungsdatensätze.

2.134.   VuFaultRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einer Störung (Randnummer 096).

VuFaultRecord ::= SEQUENCE {

faultType EventFaultType,

faultRecordPurpose EventFaultRecordPurpose,

faultBeginTime TimeReal,

faultEndTime TimeReal,

cardNumberDriverSlotBegin FullCardNumber,

cardNumberCodriverSlotBegin FullCardNumber,

cardNumberDriverSlotEnd FullCardNumber,

cardNumberCodriverSlotEnd FullCardNumber

}

faultType — Art der Kontrollgerätstörung.

faultRecordPurpose — Zweck der Aufzeichnung dieser Störung.

faultBeginTime — Datum und Uhrzeit des Störungsbeginns.

faultEndTime — Datum und Uhrzeit des Störungsendes.

cardNumberDriverSlotBegin identifiziert die zu Beginn der Störung im Steckplatz Fahrer eingesetzte Karte.

cardNumberCodriverSlotBegin identifiziert die zu Beginn der Störung im Steckplatz 2. Fahrer eingesetzte Karte.

cardNumberDriverSlotEnd identifiziert die zum Zeitpunkt des Endes der Störung im Steckplatz Fahrer eingesetzte Karte.

cardNumberCodriverSlotEnd identifiziert die zum Zeitpunkt des Endes der Störung im Steckplatz 2. Fahrer eingesetzte Karte.

2.135.   VuIdentification

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zur Identifizierung der Fahrzeugeinheit (Randnummer 075).

VuIdentification ::= SEQUENCE {

vuManufacturerName VuManufacturerName,

vuManufacturerAddress VuManufacturerAddress,

vuPartNumber VuPartNumber,

vuSerialNumber VuSerialNumber,

vuSoftwareIdentification VuSoftwareIdentification,

vuManufacturingDate VuManufacturingDate,

vuApprovalNumber VuApprovalNumber

}

vuManufacturerName — Name des Herstellers der Fahrzeugeinheit.

vuManufacturerAddress — Anschrift des Herstellers der Fahrzeugeinheit.

vuPartNumber — Teilnummer der Fahrzeugeinheit.

vuSerialNumber — Seriennummer der Fahrzeugeinheit.

vuSoftwareIdentification identifiziert die in der Fahrzeugeinheit implementierte Software.

vuManufacturingDate — Herstellungsdatum der Fahrzeugeinheit.

vuApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer der Fahrzeugeinheit.

2.136.   VuManufacturerAddress

Anschrift des Herstellers der Fahrzeugeinheit.

VuManufacturerAddress ::= Address

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.137.   VuManufacturerName

Name des Herstellers der Fahrzeugeinheit.

VuManufacturerName ::= Name

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.138.   VuManufacturingDate

Herstellungsdatum der Fahrzeugeinheit.

VuManufacturingDate ::= TimeReal

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.139.   VuOverSpeedingControlData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zum Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung seit der letzten Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung (Randnummer 095).

VuOverSpeedingControlData ::= SEQUENCE {

lastOverspeedControlTime TimeReal,

firstOverspeedSince TimeReal,

numberOfOverspeedSince OverspeedNumber

}

lastOverspeedControlTime — Datum und Uhrzeit der letzten Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung.

firstOverspeedSince — Datum und Uhrzeit der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung nach dieser Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung.

numberOfOverspeedSince — Anzahl der Ereignisse Geschwindigkeitsüberschreitung seit der letzten Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung.

2.140.   VuOverSpeedingEventData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zum Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung (Randnummer 094).

VuOverSpeedingEventData ::= SEQUENCE {

noOfVuOverSpeedingEvents INTEGER(0..255),

vuOverSpeedingEventRecords SET SIZE(noOfVuOverSpeedingEvents) OF VuOverSpeedingEventRecord

}

noOfVuOverSpeedingEvents — Anzahl der in der Menge vuOverSpeedingEventRecords aufgeführten Ereignisse.

vuOverSpeedingEventRecords — Ereignisdatensätze Geschwindigkeitsüberschreitung.

2.141.   VuOverSpeedingEventRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zum Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung (Randnummer 094).

VuOverSpeedingEventRecord ::= SEQUENCE {

eventType EventFaultType,

eventRecordPurpose EventFaultRecordPurpose,

eventBeginTime TimeReal,

eventEndTime TimeReal,

maxSpeedValue SpeedMax,

averageSpeedValue SpeedAverage,

cardNumberDriverSlotBegin FullCardNumber,

similarEventsNumber SimilarEventsNumber

}

eventType — Art des Ereignisses.

eventRecordPurpose — Zweck der Aufzeichnung dieses Ereignisses.

eventBeginTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns.

eventEndTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisendes.

maxSpeedValue — die während des Ereignisses gemessene Höchstgeschwindigkeit.

averageSpeedValue — die während des Ereignis gemessene arithmetische Durchschnittsgeschwindigkeit.

cardNumberDriverSlotBegin identifiziert die zu Beginn des Ereignisses im Steckplatz Fahrer eingesetzte Karte.

similarEventsNumber — Anzahl ähnlicher Ereignisse an diesem Tag.

2.142.   VuPartNumber

Teilnummer der Fahrzeugeinheit.

VuPartNumber ::= IA5String(SIZE(16))

Wertzuweisung: Herstellerspezifisch.

2.143.   VuPlaceDailyWorkPeriodData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zum Ort des Beginns und/oder Endes des Arbeitstages (Randnummer 087).

VuPlaceDailyWorkPeriodData ::= SEQUENCE {

noOfPlaceRecords INTEGER(0..255),

vuPlaceDailyWorkPeriodRecords SET SIZE(noOfPlaceRecords) OF VuPlaceDailyWorkPeriodRecord

}

noOfPlaceRecords — Anzahl der in der Menge vuPlaceDailyWorkPeriodRecords aufgeführten Datensätze.

vuPlaceDailyWorkPeriodRecords — ortsbezogene Datensätze.

2.144.   VuPlaceDailyWorkPeriodRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einem Ort des Beginns oder Endes des Arbeitstages eines Fahrers (Randnummer 087).

VuPlaceDailyWorkPeriodRecord ::= SEQUENCE {

fullCardNumber FullCardNumber,

placeRecord PlaceRecord

}

fullCardNumber — Art der Karte des Fahrers, ausstellender Mitgliedstaat und Kartennummer.

placeRecord enthält die Informationen zum eingegebenen Ort.

2.145.   VuPrivateKey

Der private Schlüssel einer Fahrzeugeinheit.

VuPrivateKey ::= RSAKeyPrivateExponent

2.146.   VuPublicKey

Der öffentliche Schlüssel einer Fahrzeugeinheit.

VuPublicKey ::= PublicKey

2.147.   VuSerialNumber

Seriennummer der Fahrzeugeinheit (Randnummer 075).

VuSerialNumber ::= ExtendedSerialNumber

2.148.   VuSoftInstallationDate

Installationsdatum der FE-Softwareversion.

VuSoftInstallationDate ::= TimeReal

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.149.   VuSoftwareIdentification

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zur installierten Software.

VuSoftwareIdentification ::= SEQUENCE {

vuSoftwareVersion VuSoftwareVersion,

vuSoftInstallationDate VuSoftInstallationDate

}

vuSoftwareVersion — Softwareversionsnummer der Fahrzeugeinheit.

vuSoftInstallationDate — Installationsdatum der Softwareversion.

2.150.   VuSoftwareVersion

Softwareversionsnummer der Fahrzeugeinheit.

VuSoftwareVersion ::= IA5String(SIZE(4))

Wertzuweisung: nicht spezifiziert.

2.151.   VuSpecificConditionData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu spezifischen Bedingungen.

VuSpecificConditionData ::= SEQUENCE {

noOfSpecificConditionRecords INTEGER(0..216-1)

specificConditionRecords SET SIZE (noOfSpecificConditionRecords) OF SpecificConditionRecord

}

noOfSpecificConditionRecords — Anzahl der in der Menge specificConditionRecords aufgeführten Datensätze.

specificConditionRecords — Datensätze mit Bezug auf spezifische Bedingungen.

2.152.   VuTimeAdjustmentData

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu Zeiteinstellungen außerhalb einer normalen Kalibrierung (Randnummer 101).

VuTimeAdjustmentData ::= SEQUENCE {

noOfVuTimeAdjRecords INTEGER(0..6),

vuTimeAdjustmentRecords SET SIZE(noOfVuTimeAdjRecords) OF VuTimeAdjustmentRecord

}

noOfVuTimeAdjRecords — Anzahl der in der Menge vuTimeAdjustmentRecords aufgeführten Datensätze.

vuTimeAdjustmentRecords — Zeiteinstellungsdatensätze.

2.153.   VuTimeAdjustmentRecord

In einer Fahrzeugeinheit gespeicherte Information zu einer Zeiteinstellung außerhalb einer normalen Kalibrierung (Randnummer 101).

VuTimeAdjustmentRecord ::= SEQUENCE {

▼C1

▼M8

oldTimeValue TimeReal,

newTimeValue TimeReal,

workshopName Name,

workshopAddress Address,

workshopCardNumber FullCardNumber

}

oldTimeValue, newTimeValue — alter und neuer Wert für Datum und Uhrzeit.

workshopName, workshopAddress — Name und Anschrift der Werkstatt.

workshopCardNumber identifiziert die für die Durchführung der Zeiteinstellung verwendete Werkstattkarte.

2.154.   W-VehicleCharacteristicConstant

Wegdrehzahl des Fahrzeugs (Begriffsbestimmung k)).

W-VehicleCharacteristicConstant ::= INTEGER(0..216-1))

Wertzuweisung: Impulse je Kilometer im Betriebsbereich 0 bis 64 255 Imp/km.

2.155.   WorkshopCardApplicationIdentification

Auf einer Werkstattkarte gespeicherte Information zur Identifizierung der Anwendung der Karte (Randnummer 190).

WorkshopCardApplicationIdentification ::= SEQUENCE {

typeOfTachographCardId EquipmentType,

cardStructureVersion CardStructureVersion,

noOfEventsPerType NoOfEventsPerType,

noOfFaultsPerType NoOfFaultsPerType,

activityStructureLength CardActivityLengthRange,

noOfCardVehicleRecords NoOfCardVehicleRecords,

noOfCardPlaceRecords NoOfCardPlaceRecords,

noOfCalibrationRecords NoOfCalibrationRecords

}

typeOfTachographCardId gibt die implementierte Kartenart an.

cardStructureVersion gibt die Version der auf der Karte implementierten Struktur an.

noOfEventsPerType — Anzahl der Ereignisse je Ereignisart, die die Karte speichern kann.

noOfFaultsPerType — Anzahl der Störungen je Störungsart, die die Karte speichern kann.

activityStructureLength gibt die Zahl der Bytes an, die für die Speicherung von Tätigkeitsdatensätzen zur Verfügung stehen.

noOfCardVehicleRecords — Anzahl der Fahrzeugdatensätze, die die Karte enthalten kann.

noOfCardPlaceRecords — Anzahl der Orte, die die Karte aufzeichnen kann.

noOfCalibrationRecords — Anzahl der Kalibrierungsdatensätze, die die Karte speichern kann.

2.156.   WorkshopCardCalibrationData

Auf einer Werkstattkarte gespeicherte Information zur mit der Karte durchgeführten Werkstatttätigkeit (Randnummer 227 und 229).

WorkshopCardCalibrationData ::= SEQUENCE {

calibrationTotalNumber INTEGER(0..216-1),

calibrationPointerNewestRecord INTEGER(0..NoOfCalibrationRecords-1),

calibrationRecords SET SIZE(NoOfCalibrationRecords) OF WorkshopCardCalibrationRecord

}

calibrationTotalNumber — Gesamtzahl der mit der Karte durchgeführten Kalibrierungen.

calibrationPointerNewestRecord — Index des zuletzt aktualisierten Kalibrierungsdatensatzes.

Wertzuweisung: Zahl, die dem Zähler des Kalibrierungsdatensatzes entspricht, beginnend mit „0“ für das erste Auftreten der Kalibrierungsdatensätze in der Struktur.

calibrationRecords — Datensätze mit Informationen zu Kalibrierung und/oder Zeiteinstellung.

2.157.   WorkshopCardCalibrationRecord

Auf einer Werkstattkarte gespeicherte Information zu einer mit der Karte durchgeführten Kalibrierung (Randnummer 227).

WorkshopCardCalibrationRecord ::= SEQUENCE {

calibrationPurpose CalibrationPurpose,

vehicleIdentificationNumber VehicleIdentificationNumber,

vehicleRegistration VehicleRegistrationIdentification,

wVehicleCharacteristicConstant W-VehicleCharacteristicConstant,

kConstantOfRecordingEquipment K-ConstantOfRecordingEquipment,

lTyreCircumference L-TyreCircumference,

tyreSize TyreSize,

authorisedSpeed SpeedAuthorised,

oldOdometerValue OdometerShort,

newOdometerValue OdometerShort,

oldTimeValue TimeReal,

newTimeValue TimeReal,

nextCalibrationDate TimeReal,

vuPartNumber VuPartNumber,

vuSerialNumber VuSerialNumber,

sensorSerialNumber SensorSerialNumber

}

calibrationPurpose — Zweck der Kalibrierung.

vehicleIdentificationNumber — Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN).

vehicleRegistration enthält das amtliche Kennzeichen und den zulassenden Mitgliedstaat.

wVehicleCharacteristicConstant — Wegdrehzahl des Fahrzeugs.

kConstantOfRecordingEquipment — Kontrollgerätkonstante.

lTyreCircumference — tatsächlicher Reifenumfang.

tyreSize — Bezeichnung der Größe der am Fahrzeug montierten Reifen.

authorisedSpeed — zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

oldOdometerValue, newOdometerValue — alter und neuer Kilometerstand.

oldTimeValue, newTimeValue — alter und neuer Wert für Datum und Uhrzeit.

nextCalibrationDate — Datum der nächsten von der zugelassenen Prüfstelle durchzuführenden Kalibrierung der in CalibrationPurpose angegebenen Art.

vuPartNumber, vuSerialNumber und sensorSerialNumber — Datenelemente zur Identifizierung des Kontrollgeräts.

2.158.   WorkshopCardHolderIdentification

Auf einer Werkstattkarte gespeicherte Information zur Identifizierung des Karteninhabers (Randnummer 216).

WorkshopCardHolderIdentification ::= SEQUENCE {

workshopName Name,

workshopAddress Address,

cardHolderName HolderName,

cardHolderPreferredLanguage Language

}

workshopName — Name der Werkstatt des Karteninhabers.

workshopAddress — Anschrift der Werkstatt des Karteninhabers.

cardHolderName — Name und Vorname(n) des Inhabers (z. B. Name des Mechanikers).

cardHolderPreferredLanguage — Muttersprache des Karteninhabers.

2.159.   WorkshopCardPIN

PIN-Code (Personal Identification Number) der Werkstattkarte (Randnummer 213).

WorkshopCardPIN ::= IA5String(SIZE(8))

Wertzuweisung: Der dem Karteninhaber bekannte PIN-Code, nach rechts mit „FF“-Bytes bis zu 8 Bytes aufgefüllt.

3.   DEFINITIONEN FÜR WERT- UND GRÖSSENBEREICHE

Definition variabler Werte, die für die Definitionen in Abschnitt 2 verwendet werden.

TimeRealRange ::= 232-1

3.1.   Definitionen für die Fahrerkarte:



Name des variablen Wertes

Min.

Max.

CardActivityLengthRange

5 544 Bytes

(28 Tage 93 Tätigkeitsänderungen pro Tag)

13 776 Bytes

(28 Tage 240 Tätigkeitsänderungen pro Tag)

NoOfCardPlaceRecords

84

112

NoOfCardVehicleRecords

84

200

NoOfEventsPerType

6

12

NoOfFaultsPerType

12

24

3.2.   Definitionen für die Werkstattkarte:



Name des variablen Wertes

Min.

Max.

CardActivityLengthRange

198 Bytes

(1 Tag 93 Tätigkeitsänderungen pro Tag)

492 Bytes

(1 Tag 240 Tätigkeitsänderungen)

NoOfCardPlaceRecords

6

8

NoOfCardVehicleRecords

4

8

NoOfEventsPerType

3

3

NoOfFaultsPerType

6

6

NoOfCalibrationRecords

88

255

3.3.   Definitionen für die Kontrollkarte:



Name des variablen Wertes

Min.

Max.

NoOfControlActivityRecords

230

520

3.4.   Definitionen für die Unternehmenskarte:



Name des variablen Wertes

Min.

Max.

NoOfCompanyActivityRecords

230

520

4.   ZEICHENSÄTZE

In den IA5Strings werden die ASCII-Zeichen laut Definition in ISO/IEC 8824-1 verwendet. Aus Gründen der Lesbarkeit und zur Bezugnahme ist die Wertzuweisung nachfolgend angegeben. Bei Diskrepanzen mit dieser zu Informationszwecken aufgeführten Angabe gilt stets die Norm ISO/IEC 8824-1.

! " $ % & ' ( ) * + , - . / 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 : ; < = > ?

@ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z [ \ ] ^ _

' a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z { | } ~

▼M15



Andere Zeichenfolgen (Anschrift, Name, amtliches Kennzeichen) verwenden darüber hinaus die Zeichen der Dezimalzeichencodes 161 bis 255 der folgenden 8-Bit-Standardzeichensätze, spezifiziert durch die Codeseiten-Nummern:

Standardzeichensatz

Codeseite

(Dezimal)

ISO/IEC 8859-1 Latin-1 Westeuropäisch

1

ISO/IEC 8859-2 Latin-2 Mitteleuropäisch

2

ISO/IEC 8859-3 Latin-3 Südeuropäisch

3

ISO/IEC 8859-5 Latin / Kyrillisch

5

ISO/IEC 8859-7 Latin / Griechisch

7

ISO/IEC 8859-9 Latin-5 Türkisch

9

ISO/IEC 8859-13 Latin-7 Baltisch

13

ISO/IEC 8859-15 Latin-9

15

ISO/IEC 8859-16 Latin-10 Südosteuropäisch

16

KOI8-R Latin / Kyrillisch

80

KOI8-U Latin / Kyrillisch

85

▼M8

5.   KODIERUNG

Bei Kodierung anhand der ASN.1-Kodierungsregeln werden alle Datentypen gemäß ISO/IEC 8825-2 (ausgerichtet) kodiert.




Anlage 2

SPEZIFIKATION DER KONTROLLGERÄTKARTEN

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einleitung …

1.1.

Abkürzungen …

1.2.

Referenzdokumente …

2.

Elektrische und physikalische Eigenschaften …

2.1.

Versorgungsspannung und Stromverbrauch …

2.2.

Programmierspannung Vpp

2.3.

Taktversorgung und -frequenz …

2.4.

E/A-Kontakt …

2.5.

Kartenzustände …

3.

Hardware und Datenaustausch …

3.1.

Einleitung …

3.2.

Übertragungsprotokoll …

3.2.1.

Protokolle …

3.2.2.

ATR …

3.2.3.

PTS …

3.3.

Zugriffsbedingungen (AC) …

3.4.

Datenverschlüsselung …

3.5.

Befehle und Fehlercodes — Übersicht …

3.6.

Beschreibung der Befehle …

3.6.1.

Select File …

3.6.1.1.

Auswahl nach Namen (AID) …

3.6.1.2.

Auswahl einer Elementardatei anhand ihrer Dateikennung …

3.6.2.

Read Binary …

3.6.2.1.

Befehl ohne Secure Messaging …

3.6.2.2.

Befehl mit Secure Messaging …

3.6.3.

Update Binary …

3.6.3.1.

Befehl ohne Secure Messaging …

3.6.3.2.

Befehl mit Secure Messaging …

3.6.4.

Get Challenge …

3.6.5.

Verify …

3.6.6.

Get Response …

3.6.7.

PSO: Verify Certificate …

3.6.8.

Internal Authenticate …

3.6.9.

External Authenticate …

3.6.10.

Manage Security Environment …

3.6.11.

PSO: Hash …

3.6.12.

Perform Hash of File …

3.6.13.

PSO: Compute Digital Signature …

3.6.14.

PSO: Verify Digital Signature …

4.

Struktur der Kontrollgerätkarten …

4.1.

Struktur der Fahrerkarte …

4.2.

Struktur der Werkstattkarte …

4.3.

Struktur der Kontrollkarte …

4.4.

Struktur der Unternehmenskarte …

1.   EINLEITUNG

1.1.   Abkürzungen

Im Sinne dieser Anlage gelten folgende Abkürzungen:

AC

Access conditions(Zugriffsbedingungen)

AID

Application Identifier(Anwendungskennung)

ALW

Always(immer)

APDU

Application Protocol Data Unit(Befehlsstruktur)

ATR

Answer To Reset(Antwort auf Zurücksetzen)

AUT

Authenticated(authentisiert)

C6, C7

Kontakte Nr. 6 und 7 der Karte laut Beschreibung in ISO/IEC 7816-2

cc

Taktgeberzyklen

CHV

Card holder Verification Information(Information zur Überprüfung des Karteninhabers)

CLA

Klassenbyte eines APDU-Befehls

DF

Dedicated File(Verzeichnis). Ein DF kann andere Verzeichnisse oder Dateien enthalten (EF oder DF)

EF

Elementary File(Elementardatei)

ENC

Verschlüsselt: Zugriff nur durch Datenkodierung möglich

etu

elementary time unit(Elementarzeiteinheit)

IC

Integrated Circuit(Integrierter Schaltkreis)

ICC

Integrated Circuit Card(Chipkarte)

ID

Identifier(Bezeichner, Kennung)

IFD

Interface Device(Schnittstellengerät, Kartenterminal)

IFS

Information Field Size(Informationsfeldgröße)

IFSC

Informationsfeldgröße der Karte

IFSD

Informationsfeldgröße des Terminals

INS

Befehlsbyte eines APDU-Befehls

Lc

Länge der Eingabedaten für einen APDU-Befehl

Le

Länge der erwarteten Daten (Ausgabedaten für einen Befehl)

MF

Master File (Wurzel-DF)

P1-P2

Parameterbytes

NAD

Knotenadresse, verwendet im Protokoll T=1

NEV

Never(nie)

PIN

Personal Identification Number

PRO SM

Mit Secure Messaging geschützt

PTS

Protocol Transmission Selection(Auswahl der Protokollübertragung)

RFU

Reserved for Future Use(für künftige Anwendungen reserviert)

RST

Zurücksetzen (der Karte)

SM

Secure Messaging

SW1-SW2

Statusbytes

TS

ATR-Anfangszeichen

VPP

Programmierspannung

XXh

Wert XX in Hexadezimalnotation

||

Verkettungssymbol 03||04=0304

1.2.   Referenzdokumente

In dieser Anlage werden folgende Referenzdokumente herangezogen:



EN 726-3

Identification cards systems — Telecommunications integrated circuit(s) cards and terminals — Part 3: Application independent card requirements. December 1994. (Identifikationskartensysteme — Anforderungen an Chipkarten und Endgeräte für Telekommunikationszwecke — Teil 3: Applikationsunabhängige Anforderungen an die Karte)

ISO/CEI 7816-2

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 2: Dimensions and location of the contacts. First edition: 1999. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Integrierte Schaltungen mit Kontakten — Teil 2: Abmessungen und Lokalisierung der Kontakte)

ISO/CEI 7816-3

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 3: Electronic signals and transmission protocol. Edition 2: 1997. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Integrierte Schaltungen mit Kontakten — Teil 3: Elektronische Eigenschaften und Übertragungsprotokolle)

ISO/CEI 7816-4

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 4: Interindustry commands for interexchange. First edition: 1995 + Amendment 1: 1997. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Identifikationskarten mit integrierten Schaltkreisen und Kontakten — Teil 4: Interindustrielle Kommandos)

ISO/CEI 7816-6

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 6: Interindustry data elements. First Edition: 1996 + Cor 1: 1998. (Informationstechnik — Identifikationskarten mit integrierten Schaltkreisen und Kontakten — Teil 6: Interindustrielle Datenelemente)

ISO/CEI 7816-8

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 8: Security related interindustry commands. First Edition: 1999. (Informationstechnik — Identifizierungskarten — Chipkarten mit Kontakten — Teil 8: Interindustrielle sicherheitsbezogene Kommandos)

ISO/CEI 9797

Information technology — Security techniques — Data integrity mechanism using a cryptographic check function employing a block cipher algorithm. Edition 2: 1994. (Informationstechnik — IT-Sicherheitsverfahren — Codes zur Erkennung von Nachrichtenveränderungen (MACs) — Teil 1: Mechanismen auf Basis eines Blockschlüssel-Algorithmus)

2.   ELEKTRISCHE UND PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN

TCS_200Sofern nicht anderweitig spezifiziert, erfüllen alle elektronischen Signale die Norm ISO/IEC 7816-3.

TCS_201Lage und Abmessungen der Kartenkontakte erfüllen die Norm ISO/IEC 7816-2.

2.1.   Versorgungsspannung und Stromverbrauch

TCS_202Die Karte arbeitet gemäß Spezifikation innerhalb der Grenzen für die Leistungsaufnahme nach ISO/IEC 7816-3.

TCS_203Die Karte arbeitet mit Vcc = 3 V (+/- 0,3 V) oder mit Vcc = 5 V (+/- 0,5 V).

Die Spannungswahl erfolgt gemäß ISO/IEC 7816-3.

2.2.   Programmierspannung Vpp

TCS_204Die Karte benötigt am Kontakt C6 keine Programmierspannung. Es wird davon ausgegangen, dass Kontakt C6 in einem Schnittstellengerät nicht angeschlossen ist. Der Kontakt C6 kann an Vcc auf der Karte angeschlossen sein, aber nicht an Masse. Auf jeden Fall ist diese Spannung nicht zu interpretieren.

2.3.   Taktversorgung und -frequenz

TCS_205Die Karte arbeitet im Frequenzbereich von 1 bis 5 MHz. Innerhalb eines Kartenvorgangs darf die Taktfrequenz um ± 2 % schwanken. Die Taktfrequenz wird von der Fahrzeugeinheit und nicht von der Karte selbst erzeugt. Für den Arbeitszyklus ist eine Schwankung zwischen 40 und 60 % zulässig.

TCS_206Unter den in der Kartendatei EFICC enthaltenen Bedingungen kann der externe Taktgeber angehalten werden. Das erste Byte des Hauptteils der EFICC-Datei kodiert die Bedingungen für den Clockstop-Modus (nähere Einzelheiten siehe EN 726-3):



L-Pegel

H-Pegel

 

Bit 3

Bit 2

Bit 2

0

0

1

Clockstop zulässig, kein Vorzugspegel

0

1

1

Clockstop zulässig, Vorzugspegel: H

1

0

1

Clockstop zulässig, Vorzugspegel: L

0

0

0

Clockstop nicht zulässig

0

1

0

Clockstop nur bei H-Pegel zulässig

1

0

0

Clockstop nur bei L-Pegel zulässig

Bits 4 bis 8 werden nicht genutzt.

2.4.   E/A-Kontakt

TCS_207Der E/A-Kontakt C7 wird für den Empfang von Daten vom Schnittstellengerät und das Senden von Daten zum Schnittstellengerät verwendet. Während des Betriebs befindet sich entweder die Karte oder das Schnittstellengerät im Sendemodus. Sollten sich beide Einheiten im Sendemodus befinden, darf die Karte dadurch nicht beschädigt werden. Sofern die Karte nicht sendet, tritt sie in den Empfangsmodus.

2.5.   Kartenzustände

TCS_208Bei angelegter Versorgungsspannung arbeitet die Karte in zwei Zuständen:

 im Betriebszustand während der Ausführung von Befehlen oder während der Verbindung zur Digitaleinheit,

 im Ruhezustand zu allen anderen Zeiten; in diesem Zustand bleiben alle Daten auf der Karte erhalten.

3.   HARDWARE UND DATENAUSTAUSCH

3.1.   Einleitung

Dieser Abschnitt beschreibt die für die Kontrollgerätkarten und Fahrzeugeinheit (FE) erforderliche Mindestfunktionalität, mit der ein korrekter Betrieb und Interoperabilität gewährleistet werden.

Kontrollgerätkarten erfüllen so weit wie möglich die geltenden ISO/IEC-Normen (insbesondere ISO/IEC 7816). Befehle und Protokolle werden jedoch vollständig beschrieben, um gegebenenfalls bestimmte eingeschränkte Verwendungen oder Unterschiede herauszustellen. Die spezifizierten Befehle entsprechen, sofern nicht anders angegeben, in vollem Umfang den angeführten Normen.

3.2.   Übertragungsprotokoll

TCS_300Das Übertragungsprotokoll entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-3. Insbesondere erkennt die FE von der Karte gesendete Wartezeitverlängerungen.

3.2.1.   Protokolle

TCS_301Die Karte unterstützt sowohl Protokoll T=0 als auch Protokoll T=1.

TCS_302T=0 ist das Standardprotokoll; zum Wechsel auf das Protokoll T=1 ist daher ein PTS-Befehl erforderlich.

TCS_303Die Geräte unterstützen in beiden Protokollen die „direct convention“, die somit für die Karte obligatorisch ist.

TCS_304Das Byte für die Informationsfeldgröße der Karte wird im ATR im Zeichen TA3 dargestellt. Dieser Wert beträgt mindestens „F0h“ (= 240 Byte).

Für die Protokolle gelten die folgenden Einschränkungen:

TCS_305T=0

 Das Schnittstellengerät unterstützt eine Antwort bei E/A nach der ansteigenden Flanke des Signals bei RST von 400 cc.

 Das Schnittstellengerät muss Zeichen im Abstand von 12 etu lesen können.

 Das Schnittstellengerät liest ein fehlerhaftes Zeichen und dessen Wiederholung, wenn der Abstand 13 etu beträgt. Wird ein fehlerhaftes Zeichen festgestellt, kann das Fehlersignal bei E/A zwischen 1 etu und 2 etu auftreten. Das Gerät unterstützt eine Verzögerung von 1 etu.

 Das Schnittstellengerät akzeptiert ein ATR von 33 Byte (TS+32).

 Befindet sich TC1 im ATR, ist für vom Schnittstellengerät gesendete Zeichen die Extra Guard Time vorhanden, obwohl von der Karte gesendete Zeichen weiterhin mit 12 etu getrennt werden können. Dies gilt auch für das von der Karte gesendete ACK-Zeichen nach Aussendung eines P3-Zeichens vom Schnittstellengerät.

 Das Schnittstellengerät berücksichtigt ein von der Karte ausgesendetes NUL-Zeichen.

 Das Schnittstellengerät akzeptiert den Ergänzungsmodus für ACK.

 Der Befehl GET RESPONSE kann im Verkettungsmodus nicht zum Einholen von Daten verwendet werden, deren Länge 255 Byte übersteigen könnte.

TCS_306T=1

 NAD-Byte: nicht verwendet (NAD ist auf „00“ gesetzt).

 S-Block ABORT: nicht verwendet.

 S-Block VPP-Zustandsfehler: nicht verwendet.

 Die Gesamtverkettungslänge für ein Datenfeld darf 255 Byte (vom Schnittstellengerät abzusichern) nicht übersteigen.

 Die Informationsfeldgröße des Schnittstellengeräts (IFSD) wird vom Schnittstellengerät unmittelbar nach dem ATR angezeigt: Das Schnittstellengerät überträgt die S-Block IFS-Anforderung nach dem ATR, und die Karte sendet S-Block IFS zurück. Der empfohlene Wert für IFSD ist 254 Byte.

 Die Karte fordert keine IFS-Nachkorrektur an.

3.2.2.   ATR

TCS_307Das Gerät überprüft ATR-Bytes gemäß ISO/IEC 7816-3. Es erfolgt keine Überprüfung von historischen ATR-Zeichen.



Beispiel für ein Zweiprotokoll-Basis-ATR gemäß ISO/IEC 7816-3

Zeichen

Wert

Bemerkungen

TS

„3Bh“

Anzeiger für „direct convention“

T0

„85h“

TD1 vorhanden; 5 historische Bytes vorhanden

TD1

„80h“

TD2 vorhanden; T=0 verwenden

TD2

„11h“

TA3 vorhanden; T=1 verwenden

TA3

„XXh“ (mind. „F0h“)

Informationsfeldgröße der Karte (IFSC)

TH1 bis TH5

„XXh“

Historische Zeichen

TCK

„XXh“

Prüfzeichen (ohne OR)

TCS_308Nach der Antwort auf das Zurücksetzen (ATR) wird das Wurzelverzeichnis (MF) implizit ausgewählt und zum aktuellen Verzeichnis.

3.2.3.   PTS

TCS_309Das Standardprotokoll ist T=0. Zur Einstellung des Protokolls T=1 muss ein PTS (auch PPS genannt) vom Gerät gesendet werden.

TCS_310Da für die Karte beide Protokolle, T=0 und T=1, obligatorisch sind, ist das Basis-PTS für die Protokollumschaltung ebenfalls obligatorisch.

Wie in ISO/IEC 7816-3 angegeben, kann das PTS zur Umschaltung auf höhere Übertragungsraten als die von der Karte im ATR vorgeschlagene Geschwindigkeit verwendet werden (TA(1) Byte).

Höhere Übertragungsraten sind für die Karte fakultativ.

TCS_311Wird keine andere Übertragungsrate als die Standardgeschwindigkeit unterstützt (oder wird die ausgewählte Übertragungsrate nicht unterstützt), antwortet die Karte auf das PTS korrekt gemäß ISO/IEC 7816-3 durch Weglassen des PPS1-Byte.

Beispiele für ein Basis-PTS zur Protokollwahl:



Zeichen

Wert

Bemerkungen

PPSS

„FFh“

Startzeichen

PPS0

„00h“ oder „01h“

PPS1 bis PPS3 nicht vorhanden; „00h“ zur Auswahl von T0, „01h“ zur Auswahl von T1

PK

„XXh“

Prüfzeichen: „XXh“ = „FFh“ wenn PPS0 = „00h“

„XXh“ = „FEh“ wenn PPS0 = „01h“

3.3.   Zugriffsbedingungen (AC)

Für jede Elementardatei sind Zugriffsbedingungen (AC) für die Befehle UPDATE BINARY und READ BINARY festgelegt.

TCS_312Vor dem Zugriff auf die aktuelle Datei müssen deren AC erfüllt werden.

Die Definitionen der verfügbaren Zugriffsbedingungen lauten wie folgt:

ALW:

Die Aktion ist immer möglich und kann ohne Einschränkung ausgeführt werden.

NEV:

Die Aktion ist nie möglich.

AUT:

Das Zugriffsrecht, das einer erfolgreichen externen Authentisierung entspricht, muss eröffnet werden (durch den Befehl EXTERNAL AUTHENTICATE).

PRO SM:

Befehl muss mit einer kryptografischen Prüfsumme unter Verwendung von Secure Messaging übertragen werden (siehe Anlage 11).

AUT und PRO SM

(kombiniert).

Mit den Verarbeitungsbefehlen (UPDATE BINARY und READ BINARY) können die folgenden Zugriffsbedingungen auf der Karte gesetzt werden:



 

UPDATE BINARY

READ BINARY

ALW

Ja

Ja

NEV

Ja

Ja

AUT

Ja

Ja

PRO SM

Ja

Nein

AUT und PRO SM

Ja

Nein

Die Zugriffsbedingung PRO SM steht für den Befehl READ BINARY nicht zur Verfügung. Das bedeutet, dass das Vorhandensein einer kryptografischen Prüfsumme für einen READ-Befehl nie obligatorisch ist. Unter Verwendung des Wertes „OC“ für die Klasse ist es jedoch möglich, wie im Abschnitt 3.6.2 beschrieben wird, den Befehl READ BINARY mit Secure Messaging zu benutzen.

3.4.   Datenverschlüsselung

Wenn die Vertraulichkeit von aus einer Datei auszulesenden Daten geschützt werden muss, wird die Datei als „verschlüsselt“ gekennzeichnet. Die Verschlüsselung erfolgt mit Hilfe von Secure Messaging (siehe Anlage 11).

3.5.   Befehle und Fehlercodes — Übersicht

Befehle und Dateiorganisation sind von der ISO/IEC 7816-4 abgeleitet und erfüllen diese Norm.

TCS_313Dieser Abschnitt beschreibt die folgenden APDU-Befehl-Antwort-Paare:



Befehl

INS

SELECT FILE

A4

READ BINARY

B0

UPDATE BINARY

D6

GET CHALLENGE

84

VERIFY

20

GET RESPONSE

C0

PERFORM SECURITY OPERATION:

VERIFY CERTIFICATE

COMPUTE DIGITAL SIGNATURE

VERIFY DIGITAL SIGNATURE

HASH

2A

INTERNAL AUTHENTICATE

88

EXTERNAL AUTHENTICATE

82

MANAGE SECURITY ENVIRONMENT:

SETTING A KEY

22

PERFORM HASH OF FILE

2A

TCS_314In jeder Antwortnachricht werden die Statusbytes SW1 SW2 zurückgesendet, die den Verarbeitungszustand des Befehls bezeichnen.



SW1

SW2

Bedeutung

90

00

Normale Verarbeitung

61

XX

Normale Verarbeitung. XX = Zahl der verfügbaren Antwortbytes

62

81

Verarbeitungswarnung. Ein Teil der zurückgesendeten Daten kann beschädigt sein

63

CX

Falsche CHV (PIN). Zähler für verbleibende Versuche „X“

64

00

Ausführungsfehler — Zustand des nichtflüchtigen Speichers unverändert. Integritätsfehler

65

00

Ausführungsfehler — Zustand des nichtflüchtigen Speichers verändert

65

81

Ausführungsfehler — Zustand des nichtflüchtigen Speichers verändert — Speicherfehler

66

88

Sicherheitsfehler: falsche kryptografische Prüfsumme (bei Secure Messaging) oder

falsches Zertifikat (bei Zertifikatsverifizierung) oderfalsches Kryptogramm (bei externer Authentisierung) oderfalsche Signatur (bei Signaturverifizierung)

67

00

Falsche Länge (falsche Lc oder Le)

69

00

Verbotener Befehl (keine Antwort verfügbar in T=0)

69

82

Sicherheitsstatus nicht erfüllt

69

83

Authentisierungsverfahren blockiert

69

85

Nutzungsbedingungen nicht erfüllt

69

86

Befehl nicht zulässig (keine aktuelle EF)

69

87

Erwartete Secure-Messaging-Datenobjekte fehlen

69

88

Inkorrekte Secure-Messaging-Datenobjekte

6A

82

Datei nicht gefunden

6A

86

Falsche Parameter P1-P2

6A

88

Bezugsdaten nicht gefunden

6B

00

Falsche Parameter (Offset außerhalb der EF)

6C

XX

Falsche Länge, SW2 gibt die genaue Länge an. Kein Datenfeld wird zurückgesendet

6D

00

Befehlscode nicht unterstützt oder ungültig

6E

00

Klasse nicht unterstützt

6F

00

Sonstige Prüffehler

3.6.   Beschreibung der Befehle

In diesem Kapitel werden die obligatorischen Befehle für die Kontrollgerätkarten beschrieben.

Weitere sachdienliche Einzelheiten zu kryptografischen Operationen sind in Anlage 11, Gemeinsame Sicherheitsmechanismen, aufgeführt.

Alle Befehle werden unabhängig vom verwendeten Protokoll (T=0 oder T=1) beschrieben. Die APDU-Bytes CLA, INS, P1, P2, Lc und Le werden immer angegeben. Wird Lc oder Le für den beschriebenen Befehl nicht benötigt, bleiben die entsprechende Länge, der Wert und die Beschreibung leer.

TCS_315Werden beide Längenbytes (Lc und Le) angefordert, ist der Befehl in zwei Teile aufzuspalten, wenn das IFD das Protokoll T=0 verwendet: Das IFD sendet den Befehl wie beschrieben mit P3=Lc + Daten und sendet dann einen GET RESPONSE-Befehl (siehe Abschnitt 3.6.6) bei P3=Le.

TCS_316Wenn beide Längenbytes angefordert werden und wenn Le=0 (Secure Messaging) gilt Folgendes:

 Bei Verwendung von Protokoll T=1 antwortet die Karte auf Le=0 mit dem Senden aller verfügbaren Ausgabedaten.

 Bei Verwendung von Protokoll T=0 sendet das IFD den ersten Befehl mit P3=Lc + Daten und die Karte antwortet auf dieses implizierte Le=0 mit den Statusbytes „61La“, wobei La die Anzahl der verfügbaren Antwortbytes ist. Daraufhin generiert das IFD einen GET RESPONSE-Befehl mit P3=La zum Lesen der Daten.

3.6.1.   Select File

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4; seine Verwendung ist jedoch im Vergleich zu dem in der Norm definierten Befehl eingeschränkt.

Der Befehl SELECT FILE wird verwendet:

 zur Auswahl eines Applikations-DF (Auswahl nach Namen obligatorisch)

 zur Auswahl einer Elementardatei, die der vorgelegten Datei-ID entspricht.

3.6.1.1.   Auswahl nach Namen (AID)

Dieser Befehl ermöglicht die Auswahl eines Applikations-DF auf der Karte.

TCS_317Dieser Befehl kann von jeder beliebigen Stelle in der Dateistruktur aus ausgeführt werden (nach dem ATR oder jederzeit).

TCS_318Bei Auswahl einer Anwendung wird die derzeitige Sicherheitsumgebung zurückgesetzt. Nach Auswahl der Anwendung wird kein aktueller öffentlicher Schlüssel mehr ausgewählt, und der frühere Sitzungsschlüssel steht nicht mehr für das Secure Messaging zur Verfügung. Die Zugriffsbedingung AUT geht ebenfalls verloren.



TCS_319Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

 

INS

1

„A4h“

 

P1

1

„04h“

Auswahl nach Namen (AID)

P2

1

„0Ch“

Keine Antwort erwartet

Lc

1

„NNh“

Anzahl der an die Karte gesendeten Bytes (Länge der AID): „06h“ für die Kontrollgerätanwendung

#6—#(5+NN)

NN

„XX..XXh“

AID: „FF 54 41 43 48 4F“ für die Kontrollgerätanwendung

Es wird keine Antwort auf den Befehl SELECT FILE benötigt (Le fehlt in T=1, oder keine Antwort angefordert in T=0).



TCS_320Antwortnachricht (keine Antwort angefordert)

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Wird die der AID entsprechende Anwendung nicht gefunden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A82“.

 Bei Vorhandensein des Bytes Le lautet in T=1 der zurückgesendete Status „6700“.

 Wenn nach dem Befehl SELECT FILE eine Antwort angefordert wird, lautet in T=0 der zurückgesendete Status „6900“.

 Wird die ausgewählte Anwendung als verfälscht betrachtet (weil in den Dateiattributen ein Integritätsfehler festgestellt wurde), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

3.6.1.2.   Auswahl einer Elementardatei anhand ihrer Dateikennung



TCS_321Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

 

INS

1

„A4h“

 

P1

1

„02h“

Auswahl einer EF unter dem aktuellen DF

P2

1

„0Ch“

Keine Antwort erwartet

Lc

1

„02h“

Anzahl der an die Karte gesendeten Bytes

#6—#7

2

„XXXXh“

Dateikennung

Es wird keine Antwort auf den Befehl SELECT FILE benötigt (Le fehlt in T=1, oder keine Antwort angefordert in T=0).



TCS_322Antwortnachricht (keine Antwort angefordert)

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Wird die der AID entsprechende Anwendung nicht gefunden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A82“.

 Bei Vorhandensein des Bytes Le lautet in T=1 der zurückgesendete Status „6700“.

 Wenn nach dem Befehl SELECT FILE eine Antwort angefordert wird, lautet in T=0 der zurückgesendete Status „6900“.

 Wird die ausgewählte Anwendung als verfälscht betrachtet (weil in den Dateiattributen ein Integritätsfehler festgestellt wurde), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

3.6.2.   Read Binary

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4; seine Verwendung ist jedoch im Vergleich zu dem in der Norm definierten Befehl eingeschränkt.

Der Befehl Read Binary wird zum Auslesen von Daten aus einer transparenten Datei verwendet.

Die Antwort der Karte besteht im Zurücksenden der gelesenen Daten, die optional in einer Secure-Messaging-Struktur eingekapselt werden können.

TCS_323Der Befehl kann nur ausgeführt werden, wenn der Sicherheitsstatus den für die EF für die READ-Funktion festgelegten Sicherheitsattributen genügt.

3.6.2.1.   Befehl ohne Secure Messaging

Dieser Befehl ermöglicht dem IFD das Lesen von Daten aus der zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausgewählten EF ohne Secure Messaging.

TCS_324Das Lesen aus einer als verschlüsselt gekennzeichneten Datei darf mit diesem Befehl nicht möglich sein.



TCS_325Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

Kein Secure Messaging angefordert

INS

1

„B0h“

 

P1

1

„XXh“

Offset in Bytes vom Dateianfang: höchstwertiges Byte

P2

1

„XXh“

Offset in Bytes vom Dateianfang: niedrigstwertiges Byte

Le

1

„XXh“

Erwartete Datenlänge. Anzahl der zu lesenden Bytes

Anmerkung: Bit 8 von P1 muss auf 0 gesetzt sein.



TCS_326Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1—#X

X

„XX..XXh“

Gelesene Daten

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Ist keine EF ausgewählt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6986“.

 Sind die Zugangsbedingungen der ausgewählten Dateien nicht erfüllt, wird der Befehl mit „6982“ unterbrochen.

 Ist das Offset nicht mit der Größe der EF kompatibel (Offset > EF-Größe), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6B00“.

 Ist die Größe der auszulesenden Daten nicht mit der Größe der EF kompatibel (Offset + Le > EF-Größe) lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6700“ oder „6Cxx“, wobei „xx“ die genaue Länge angibt.

 Wird in den Dateiattributen ein Integritätsfehler festgestellt, so betrachtet die Karte die Datei als beschädigt und nicht wieder herstellbar und der zurückgesendete Verarbeitungsstatus lautet „6400“ oder „6581“.

 Wird in den gespeicherten Daten ein Integritätsfehler festgestellt, so gibt die Karte die angeforderten Daten aus und der zurückgesendete Verarbeitungsstatus lautet „6281“.

3.6.2.2.   Befehl mit Secure Messaging

Dieser Befehl ermöglicht dem IFD das Lesen von Daten aus der zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausgewählten EF mit Secure Messaging, um die Integrität der empfangenen Daten zu überprüfen und die Vertraulichkeit der Daten bei als verschlüsselt gekennzeichneter EF zu schützen.



TCS_327Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„0Ch“

Secure Messaging angefordert

INS

1

„B0h“

INS

P1

1

„XXh“

P1 (Offset in Bytes vom Dateianfang): höchstwertiges Byte

P2

1

„XXh“

P2 (Offset in Bytes vom Dateianfang): niedrigstwertiges Byte

Lc

1

„09h“

Länge der Eingabedaten für Secure Messaging

#6

1

„97h“

TLE: Tag zur Spezifikation der erwarteten Länge

#7

1

„01h“

LLE: Erwartete Länge

#8

1

„NNh“

Spezifikation der erwarteten Länge (Original Le): Anzahl der zu lesenden Bytes

#9

1

„8Eh“

TCC: Tag für die kryptografische Prüfsumme

#10

1

„04h“

LCC: Länge der folgenden kryptografischen Prüfsumme

#11—#14

4

„XX..XXh“

Kryptografische Prüfsumme (4 höchstwertige Bytes)

Le

1

„00h“

Gemäß Spezifikation in ISO/IEC 7816-4

TCS_328Antwortnachricht, wenn EF nicht als verschlüsselt gekennzeichnet und wenn Secure-Messaging-Eingabeformat korrekt:



Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1

1

„81h“

TPV: Tag für Klarwertdaten

#2

L

„NNh“ oder „81 NNh“

LPV: Länge der zurückgesendeten Daten (= Original Le)

L gleich 2 Byte, wenn LPV> 127 Byte

#(2+L)—#(1+L+NN)

NN

„XX..XXh“

Klardatenwert

#(2+L+NN)

1

„8Eh“

TCC: Tag für kryptografische Prüfsumme

#(3+L+NN)

1

„04h“

LCC: Länge der folgenden kryptografischen Prüfsumme

#(4+L+NN)—#(7+L+NN)

4

„XX..XXh“

Kryptografische Prüfsumme (4 höchstwertige Bytes)

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

TCS_329Antwortnachricht, wenn EF als verschlüsselt gekennzeichnet und wenn Secure-Messaging-Eingabeformat korrekt:



Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1

1

„87h“

TPI CG: Tag für verschlüsselte Daten (Kryptogramm)

#2

L

„MMh“ oder „81 MMh“

LPI CG: Länge der zurückgesendeten verschlüsselten Daten (wegen Auffüllung anders als Original-Le des Befehls)

L gleich 2 Byte, wenn LPI CG > 127 Byte

#(2+L)—#(1+L+MM)

MM

„01XX..XXh“

Verschlüsselte Daten: Auffüllindikator und Kryptogramm

#(2+L+MM)

1

„8Eh“

TCC: Tag für kryptografische Prüfsumme

#(3+L+MM)

1

„04h“

LCC: Länge der folgenden kryptografischen Prüfsumme

#(4+L+MM)—#(7+L+MM)

4

„XX..XXh“

Kryptografische Prüfsumme (4 höchstwertige Bytes)

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

Die zurückgesendeten verschlüsselten Daten enthalten ein erstes Byte, das den verwendeten Auffüllmodus angibt. Für die Kontrollgerätanwendung nimmt der Auffüllindikator stets den Wert „01h“ an und zeigt damit an, dass der verwendete Auffüllmodus dem Modus in ISO/IEC 7816-4 entspricht (ein Byte mit Wert „80h“, gefolgt von einigen Nullbytes: ISO/IEC 9797 Methode 2).

Die für den Befehl READ BINARY ohne Secure Messaging beschriebenen „regulären“ Verarbeitungszustände (siehe Abschnitt 3.6.2.1), können unter Verwendung der oben aufgeführten Antwortnachrichtstrukturen zurückgesendet werden.

Darüber hinaus können einige Fehler speziell im Zusammenhang mit Secure Messaging auftreten. In diesem Fall wird der Verarbeitungsstatus einfach ohne Secure-Messaging-Struktur zurückgesendet:



TCS_330Antwortnachricht bei inkorrektem Secure-Messaging-Eingabeformat

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist kein aktueller Sitzungsschlüssel vorhanden, wird der Verarbeitungsstatus „6A88“ zurückgesendet. Dies geschieht entweder, wenn der Sitzungsschlüssel noch nicht erzeugt wurde oder wenn dessen Gültigkeit abgelaufen ist (in diesem Fall muss das IFD erneut eine gegenseitige Authentisierung durchführen, um einen neuen Sitzungsschlüssel zu setzen).

 Wenn im Secure-Messaging-Format einige erwartete Datenobjekte (siehe oben) fehlen, wird der Verarbeitungsstatus „6987“ zurückgesendet. Dieser Fehler tritt auf, wenn ein erwartetes Tag fehlt oder wenn der Befehlskörper nicht den Anforderungen entsprechend aufgebaut ist.

 Sind Datenobjekte nicht korrekt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6988“. Dieser Fehler tritt auf, wenn zwar alle benötigten Tags vorhanden sind, einige Längen sich jedoch von den erwarteten unterscheiden.

 Schlägt die Überprüfung der kryptografischen Prüfsumme fehl, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6688“.

3.6.3.   Update Binary

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4; seine Verwendung ist jedoch im Vergleich zu dem in der Norm definierten Befehl eingeschränkt.

Die Befehlsnachricht UPDATE BINARY initiiert die Aktualisierung (erase + write) der bereits in einer EF-Binärzahl vorhandenen Bits mit den im APDU-Befehl gegebenen Bits.

TCS_331Der Befehl kann nur ausgeführt werden, wenn der Sicherheitsstatus den für die EF für die UPDATE-Funktion festgelegten Sicherheitsattributen genügt (wenn die Zugangskontrolle der UPDATE-Funktion PRO SM enthält, muss im Befehl ein Secure Messaging hinzugefügt werden).

3.6.3.1.   Befehl ohne Secure Messaging

Dieser Befehl ermöglicht dem IFD das Schreiben von Daten in die zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausgewählte EF, ohne dass die Karte die Integrität der empfangenen Daten überprüft. Dieser Klarmodus ist nur dann zulässig, wenn die entsprechende Datei nicht als verschlüsselt gekennzeichnet ist.



TCS_332Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

Kein Secure Messaging angefordert

INS

1

„D6h“

 

P1

1

„XXh“

Offset in Bytes vom Dateianfang: höchstwertiges Byte

P2

1

„XXh“

Offset in Bytes vom Dateianfang: niedrigstwertiges Byte

Lc

1

„NNh“

Lc Länge der zu aktualisierenden Daten. Anzahl der zu schreibenden Bytes

#6—#(5+NN)

NN

„XX..XXh“

Zu schreibende Daten

Anmerkung: Bit 8 von P1 muss auf 0 gesetzt sein.



TCS_333Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Ist keine EF ausgewählt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6986“.

 Sind die Zugriffsbedingungen der ausgewählten Dateien nicht erfüllt, wird der Befehl mit „6982“ abgebrochen.

 Ist das Offset nicht mit der Größe der EF kompatibel (Offset > EF-Größe), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6B00“.

 Ist die Größe der auszulesenden Daten nicht mit der Größe der EF kompatibel ►M10  (Offset + Lc > EF-Größe) ◄ lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6700“.

 Wird in den Dateiattributen ein Integritätsfehler festgestellt, so betrachtet die Karte die Datei als beschädigt und nicht wieder herstellbar und der zurückgesendete Verarbeitungsstatus lautet „6400“ oder „6500“.

 Schlägt der Schreibvorgang fehl, so lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6581“.

3.6.3.2.   Befehl mit Secure Messaging

Dieser Befehl ermöglicht dem IFD das Schreiben von Daten in die zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausgewählte EF, wobei die Karte die Integrität der empfangenen Daten überprüft. Da keine Vertraulichkeit erforderlich ist, werden die Daten nicht verschlüsselt.



TCS_334Befehlsnachricht

Byte

Läe

Wert

Beschreibung

CLA

1

„0Ch“

Secure Messaging angefordert

INS

1

„D6h“

INS

P1

1

„XXh“

Offset in Bytes vom Dateianfang: höchstwertiges Byte

P2

1

„XXh“

Offset in Bytes vom Dateianfang: niedrigstwertiges Byte

Lc

1

„XXh“

Länge des gesicherten Datenfeldes

#6

1

„81h“

TPV: Tag für Klarwertdaten

#7

L

„NNh“ oder „81 NNh“

LPV: Länge der übermittelten Daten

L gleich 2 Byte, wenn LPV> 127 Byte

#(7+L)—#(6+L+NN)

NN

„XX..XXh“

Klardatenwert (zu schreibende Daten)

#(7+L+NN)

1

„8Eh“

TCC: Tag für die kryptografische Prüfsumme

#(8+L+NN)

1

„04h“

LCC: Länge der folgenden kryptografischen Prüfsumme

#(9+L+NN)—#(12+L+NN)

4

„XX..XXh“

Kryptografische Prüfsumme (4 höchstwertige Bytes)

Le

1

„00h“

Gemäß Spezifikation in ISO/IEC 7816-4



TCS_335Antwortnachricht bei korrektem Secure-Messaging-Eingabeformat

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1

1

„99h“

TSW: Tag für Statusbytes (durch CC zu schützen)

#2

1

„02h“

LSW: Länge der zurückgesendeten Statusbytes

#3—#4

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

#5

1

„8Eh“

TCC: Tag für die kryptografische Prüfsumme

#6

1

„04h“

LCC: Länge der folgenden kryptografischen Prüfsumme

#7—#10

4

„XX..XXh“

Kryptografische Prüfsumme (4 höchstwertige Bytes)

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

Die für den Befehl UPDATE BINARY ohne Secure Messaging beschriebenen „regulären“ Verarbeitungszustände (siehe Abschnitt 3.6.3.1) können unter Verwendung der oben aufgeführten Antwortnachrichtstrukturen zurückgesendet werden.

Darüber hinaus können einige Fehler speziell im Zusammenhang mit Secure Messaging auftreten. In diesem Fall wird der Verarbeitungsstatus einfach ohne Secure-Messaging-Struktur zurückgesendet:



TCS_336Antwortnachricht bei Fehler im Secure Messaging

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist kein aktueller Sitzungsschlüssel vorhanden, wird der Verarbeitungsstatus „6A88“ zurückgesendet.

 Wenn im Secure-Messaging-Format einige erwartete Datenobjekte (siehe oben) fehlen, wird der Verarbeitungsstatus „6987“ zurückgesendet. Dieser Fehler tritt auf, wenn ein erwartetes Tag fehlt oder wenn der Befehlskörper nicht den Anforderungen entsprechend aufgebaut ist.

 Sind Datenobjekte nicht korrekt, so lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6988“. Dieser Fehler tritt auf, wenn zwar alle benötigten Tags vorhanden sind, einige Längen sich jedoch von den erwarteten unterscheiden.

 Schlägt die Überprüfung der kryptografischen Prüfsumme fehl, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6688“.

3.6.4.   Get Challenge

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4; seine Verwendung ist jedoch im Vergleich zu dem in der Norm definierten Befehl eingeschränkt.

Der Befehl GET CHALLENGE fordert die Karte zur Ausgabe einer Zufallszahl aus, damit diese in einem sicherheitsbezogenen Verfahren verwendet werden kann, bei dem ein Kryptogramm oder chiffrierte Daten an die Karte gesendet werden.

TCS_337Die von der Karte ausgegebene Zufallszahl ist nur für den nächsten Befehl gültig, der eine an die Karte gesendete Zufallszahl verwendet.



TCS_338Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„84h“

INS

P1

1

„00h“

P1

P2

1

„00h“

P2

Le

1

„08h“

Le (erwartete Länge der Zufallszahl)



TCS_339Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1—#8

8

„XX..XXh“

Zufallszahl

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Unterscheidet sich Le von „08h“, ist der Verarbeitungsstatus „6700“.

 Sind die Parameter P1-P2 inkorrekt, ist der Verarbeitungsstatus „6A86“.

3.6.5.   Verify

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4, seine Verwendung ist jedoch im Vergleich zu dem in der Norm definierten Befehl eingeschränkt.

Der Befehl Verify leitet auf der Karte den Vergleich der vom Befehl gesendeten CHV (PIN)-Daten mit der auf der Karte gespeicherten Bezugs-CHV ein.

Anmerkung:Die vom Benutzer eingegebene PIN muss durch das IFD bis zu einer Länge von 8 Byte nach rechts mit „FFh“-Bytes aufgefüllt sein.

TCS_340Ist der Befehl erfolgreich, werden die der CHV-Präsentation entsprechenden Rechte freigegeben, und der Zähler für die verbleibenden CHV-Versuche wird reinitialisiert.

TCS_341Ein erfolgloser Vergleich wird auf der Karte registriert, um die Anzahl weiterer Versuche der Verwendung der Bezugs-CHV zu beschränken.



TCS_342Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„20h“

INS

P1

1

„00h“

P1

P2

1

„00h“

P2 (die überprüfte CHV ist implizit bekannt)

Lc

1

„08h“

Länge des übertragenen CHV-Codes

#6—#13

8

„XX..XXh“

CHV



TCS_343Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Wird die Bezugs-CHV nicht gefunden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Ist die CHV blockiert (der Zähler für verbleibende Versuche steht auf Null), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6983“. Wenn dieser Zustand erreicht ist, kann die CHV nie wieder erfolgreich präsentiert werden.

 Ist der Vergleich erfolglos, wird der Zähler für die verbleibenden Versuche herabgesetzt und der Status „63CX“ zurückgesendet (X > 0, und X ist gleich dem Zähler für verbleibende CHV-Versuche. Wenn X = „F“, ist der Zähler für CHV-Versuche größer als „F“).

 Wird die Bezugs-CHV als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

3.6.6.   Get Response

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4.

Dieser (nur für das Protokoll T=0 notwendige und verfügbare) Befehl wird zur Übertragung vorbereiteter Daten von der Karte zum Schnittstellengerät verwendet (wenn ein Befehl sowohl Lc als auch Le enthalten hat).

Der Befehl GET RESPONSE muss sofort nach dem Befehl zur Vorbereitung der Daten ausgegeben werden, sonst gehen die Daten verloren. Nach der Ausführung des Befehls GET RESPONSE (außer bei Auftreten der Fehler „61xx“ oder „6Cxx“, siehe unten) stehen die zuvor vorbereiteten Daten nicht mehr zur Verfügung.



TCS_344Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

 

INS

1

„C0h“

 

P1

1

„00h“

 

P2

1

„00h“

 

Le

1

„XXh“

Anzahl der erwarteten Bytes



TCS_345Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1—#X

X

„XX..XXh“

Daten

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Wurden von der Karte keine Daten vorbereitet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6900“ oder „6F00“.

 Übersteigt Le die Anzahl der verfügbaren Bytes oder ist Le gleich null, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6Cxx“, wobei „xx“ die genaue Anzahl der verfügbaren Bytes bezeichnet. In diesem Fall stehen die vorbereiteten Daten für einen weiteren Befehl GET RESPONSE zur Verfügung.

 Ist Le nicht null und kleiner als die Anzahl der verfügbaren Bytes, werden die angeforderten Daten normal von der Karte gesendet. Der zurückgesendete Verarbeitungsstatus lautet „61xx“, wobei „xx“ die Anzahl der zusätzlichen Bytes angibt, die noch für einen nachfolgenden Befehl GET RESPONSE zur Verfügung stehen.

 Wird der Befehl nicht unterstützt (Protokoll T=1), sendet die Karte „6D00“ zurück.

3.6.7.   PSO: Verify Certificate

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-8, seine Verwendung ist jedoch im Vergleich zu dem in der Norm definierten Befehl eingeschränkt.

Der Befehl VERIFY CERTIFICATE wird von der Karte zur Einholung eines öffentlichen Schlüssels von außen und zur Prüfung seiner Gültigkeit verwendet.

TCS_346Ist der Befehl VERIFY CERTIFICATE erfolgreich, wird der öffentliche Schlüssel zur künftigen Verwendung in der Sicherheitsumgebung gespeichert. Dieser Schlüssel wird explizit zur Verwendung in sicherheitsbezogenen Befehlen (INTERNAL AUTHENTICATE, EXTERNAL AUTHENTICATE oder VERIFY CERTIFICATE) durch den Befehl MSE (siehe Abschnitt 3.6.10) unter Verwendung seines Schlüsselbezeichners gesetzt.

TCS_347Auf jeden Fall verwendet der Befehl VERIFY CERTIFICATE den zuvor vom Befehl MSE zur Eröffnung des Zertifikats ausgewählten öffentlichen Schlüssel. Dabei muss es sich um den öffentlichen Schlüssel eines Mitgliedstaates oder Europas handeln.



TCS_348Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„2Ah“

Perform Security Operation

P1

1

„00h“

P1

P2

1

„AEh“

P2: nicht BER-TLV-kodierte Daten (Verkettung von Datenelementen)

Lc

1

►M10  „C2h“ ◄

Lc: Länge des Zertifikats, 194 Byte

#6—#199

194

„XX..XXh“

Zertifikat: Verkettung von Datenelementen (entsprechend Beschreibung in Anlage 11)



TCS_349Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Schlägt die Zertifikatsverifizierung fehl, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6688“. Das Prüfungs- und Entpackungsverfahren für das Zertifikat wird in Anlage 11 beschrieben.

 Ist in der Sicherheitsumgebung kein öffentlicher Schlüssel vorhanden, wird „6A88“ zurückgesendet.

 Wird der (zum Entpacken des Zertifikats verwendete) ausgewählte öffentliche Schlüssel als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

 Weist der (zum Entpacken des Zertifikats verwendete) öffentliche Schlüssel ein CHA.LSB (CertificateHolderAuthorisation.equipmentType) mit einem anderen Wert als „00“ auf (d. h. es ist der Schlüssel eines Mitgliedstaates oder Europas), so lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6985“.

3.6.8.   Internal Authenticate

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4.

Mit Hilfe des Befehls INTERNAL AUTHENTICATE kann das IFD die Karte authentisieren.

Der Authentisierungsvorgang wird in Anlage 11 beschrieben. Er beinhaltet folgende Aussagen:

TCS_350Der Befehl INTERNAL AUTHENTICATE verwendet den (implizit ausgewählten) privaten Kartenschlüssel zum Signieren von Authentisierungsdaten einschließlich K1 (erstes Element für die Sitzungsschlüsselvereinbarung) und RND1 und verwendet den aktuell (durch den letzten MSE-Befehl) ausgewählten öffentlichen Schlüssel zur Verschlüsselung der Signatur und zur Bildung des Authentisierungstokens (nähere Angaben in Anlage 11).



TCS_351Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„88h“

INS

P1

1

„00h“

P1

P2

1

„00h“

P2

Lc

1

„10h“

Länge der an die Karte gesendeten Daten

#6—#13

8

„XX..XXh“

Zufallszahl zur Authentisierung der Karte

#14—#21

8

„XX..XXh“

VU.CHR (siehe Anlage 11)

Le

1

„80h“

Länge der von der Karte erwarteten Daten



TCS_352Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1—#128

128

„XX..XXh“

Kartenauthentisierungstoken (siehe Anlage 11)

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Ist in der Sicherheitsumgebung kein öffentlicher Schlüssel vorhanden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Ist in der Sicherheitsumgebung kein privater Schlüssel vorhanden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Stimmt VU.CHR nicht mit dem aktuellen Bezeichner des öffentlichen Schlüssels überein, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Wird der ausgewählte private Schlüssel als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

TCS_353Ist der Befehl INTERNAL AUTHENTICATE erfolgreich, wird der aktuelle Sitzungsschlüssel, sofern vorhanden, gelöscht und ist nicht mehr verfügbar. Um einen neuen Sitzungsschlüssel zur Verfügung zu haben, muss der Befehl EXTERNAL AUTHENTICATE erfolgreich ausgeführt werden.

3.6.9.   External Authenticate

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-4.

Mit Hilfe des Befehls EXTERNAL AUTHENTICATE kann die Karte das IFD authentisieren.

Der Authentisierungsvorgang wird in Anlage 11 beschrieben. Er beinhaltet folgende Aussagen:

TCS_354Ein GET CHALLENGE-Befehl muss dem Befehl EXTERNAL AUTHENTICATE unmittelbar vorausgehen. Die Karte gibt eine Zufallszahl (RND3) nach außen aus.

TCS_355Die Verifizierung des Kryptogramms verwendet RND3 (von der Karte ausgegebene Zufallszahl), den (implizit ausgewählten) privaten Kartenschlüssel und den zuvor durch den MSE-Befehl ausgewählten öffentlichen Schlüssel.

TCS_356Die Karte prüft das Kryptogramm, und wenn es korrekt ist, wird die Zugriffsbedingung AUT eröffnet.

TCS_357Das Eingabekryptogramm trägt das zweite Element für die Sitzungsschlüsselvereinbarung K2.



TCS_358Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„82h“

INS

P1

1

„00h“

P1

P2

1

„00h“

P2 (der zu verwendende öffentliche Schlüssel ist implizit bekannt und wurde vorher durch den MSE-Befehl gesetzt)

Lc

1

„80h“

Lc (Länge der an die Karte gesendeten Daten)

#6—#133

128

„XX..XXh“

Kryptogramm (siehe Anlage 11)



TCS_359Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (Statusbytes (SW1, SW2))

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Ist kein öffentlicher Schlüssel in der Sicherheitsumgebung vorhanden, wird „6A88“ zurückgesendet.

 Ist die CHA des derzeit gesetzten Schlüssels nicht die Verkettung der AID der Kontrollgerätanwendung und eines FE-Gerätetyps, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6F00“ (siehe Anlage 11).

 Ist kein privater Schlüssel in der Sicherheitsumgebung vorhanden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Ist die Prüfung des Kryptogramms falsch, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6688“.

 Geht dem Befehl nicht unmittelbar ein GET CHALLENGE-Befehl voraus, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6985“.

 Wird der ausgewählte private Schlüssel als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

TCS_360Ist der Befehl EXTERNAL AUTHENTICATE erfolgreich und ist der erste Teil des Sitzungsschlüssels eines kurz zuvor erfolgreich ausgeführten INTERNAL AUTHENTICATE verfügbar, wird der Sitzungsschlüssel für künftige Befehle unter Verwendung von Secure Messaging gesetzt.

TCS_361Ist der erste Teil des Sitzungsschlüssels nicht aus einem vorhergehenden INTERNAL AUTHENTICATE-Befehl verfügbar, wird der vom IFD gesendete zweite Teil des Sitzungsschlüssels nicht auf der Karte gespeichert. Mit diesem Mechanismus wird sichergestellt, dass der Vorgang der gegenseitigen Authentisierung in der in Anlage 11 spezifizierten Reihenfolge abläuft.

3.6.10.   Manage Security Environment

Dieser Befehl wird zum Setzen eines öffentlichen Schlüssels zu Authentisierungszwecken verwendet.

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-8. Die Verwendung des Befehls ist jedoch im Vergleich zur entsprechenden Norm eingeschränkt.

TCS_362Der Schlüssel, auf den im MSE-Datenfeld verwiesen wird, ist für jede Datei des DF Tachograph gültig.

TCS_363Der Schlüssel, auf den im MSE-Datenfeld verwiesen wird, bleibt bis zum nächsten korrekten MSE-Befehl der aktuelle öffentliche Schlüssel.

TCS_364Ist der Schlüssel, auf den verwiesen wird, (noch) nicht in der Karte vorhanden, bleibt die Sicherheitsumgebung unverändert.



TCS_365Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„22h“

INS

P1

1

„C1h“

P1: Schlüssel, auf den verwiesen wird, gültig für alle kryptografischen Operationen

P2

1

„B6h“

P2 (mit Verweis versehene Daten zur digitalen Signatur)

Lc

1

„0Ah“

Lc: Länge des folgenden Datenfelds

#6

1

„83h“

Tag zum Verweis auf einen öffentlichen Schlüssel in asymmetrischen Fällen

#7

1

„08h“

Länge des Schlüsselverweises (Schlüsselbezeichner)

#8—#15

08h

„XX..XXh“

Schlüsselbezeichner laut Anlage 11



TCS_366Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Ist der Schlüssel, auf den verwiesen wird, auf der Karte nicht vorhanden, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Fehlen einige erwartete Datenobjekte im Secure-Messaging-Format, wird „6987“ zurückgesendet. Dies kann der Fall sein, wenn der Tag „83h“ fehlt.

 Sind einige Datenobjekte inkorrekt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6988“. Dies kann der Fall sein, wenn der Schlüsselbezeichner nicht „08h“ ist.

 Wird der ausgewählte Schlüssel als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

3.6.11.   PSO: Hash

Dieser Befehl dient dazu, Ergebnisse der Hashwertberechnung für bestimmte Daten an die Karte zu übertragen. Der Hashwert wird im EEPROM für den folgenden Befehl zur Prüfung der digitalen Signatur gespeichert.

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-8. Die Verwendung des Befehls ist jedoch im Vergleich zur entsprechenden Norm eingeschränkt.



TCS_367Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„2Ah“

Perform Security Operation

P1

1

„90h“

Hash-Code zurücksenden

P2

1

„A0h“

Tag: Datenfeld enthält relevante DO für Hash-Code-Anwendung

Lc

1

„16h“

Länge Lc des folgenden Datenfelds

#6

1

„90h“

Tag für den Hash-Code

#7

1

„14h“

Länge des Hash-Codes

#8—#27

20

„XX..XXh“

Hash-Code



TCS_368Antwortnachricht

Byte

Longitud

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Fehlen einige der erwarteten Datenobjekte (siehe oben), wird der Verarbeitungsstatus „6987“ zurückgesendet. Dies kann der Fall sein, wenn der Tag „90h“ fehlt.

 Sind einige Datenobjekte inkorrekt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6988“. Dieser Fehler tritt auf, wenn der erforderliche Tag zwar vorhanden ist, aber eine andere Länge als „14h“ aufweist.

3.6.12.   Perform Hash of File

Dieser Befehl entspricht nicht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-8. Das CLA-Byte dieses Befehls gibt daher an, dass eine proprietäre Verwendung von PERFORM SECURITY OPERATION / HASH erfolgt.

TCS_369Der Befehl PERFORM HASH OF FILE wird zur Hash-Berechnung des Datenbereichs der zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausgewählten transparenten EF verwendet.

TCS_370Das Ergebnis der Hash-Operation wird auf der Karte gespeichert. Es kann dann zur Einholung einer digitalen Signatur der Datei mit Hilfe des Befehls PSO: COMPUTE DIGITAL SIGNATURE verwendet werden. Dieses Ergebnis bleibt bis zum nächsten erfolgreichen Befehl Perform Hash of File für den Befehl COMPUTE DIGITAL SIGNATURE verfügbar.



TCS_371Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„80h“

CLA

INS

1

„2Ah“

Perform Security Operation

P1

1

„90h“

Tag: Hash

P2

1

„00h“

P2: Hash-Berechnung der Daten der zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausgewählten transparenten Datei



TCS_372Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Ist keine Anwendung ausgewählt, wird der Verarbeitungsstatus „6985“ zurückgesendet.

 Wird die ausgewählte EF als verfälscht betrachtet (wegen Integritätsfehlern in den Dateiattributen oder den gespeicherten Daten), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

 Ist die ausgewählte Datei keine transparente Datei, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6986“.

3.6.13.   PSO: Compute Digital Signature

Dieser Befehl wird zur Berechnung der digitalen Signatur des zuvor berechneten Hash-Codes (siehe Perform Hash of File, 3.6.12) verwendet.

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-8. Die Verwendung des Befehls ist jedoch im Vergleich zur entsprechenden Norm eingeschränkt.

TCS_373Zur Berechnung der digitalen Signatur wird der private Schlüssel der Karte, der der Karte implizit bekannt ist, herangezogen.

TCS_374Die Karte führt eine digitale Signatur mit Hilfe einer Auffüllmethode gemäß PKCS1 aus (Einzelheiten siehe Anlage 11).



TCS_375Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„2Ah“

Perform Security Operation

P1

1

„9Eh“

Zurückzusendende digitale Signatur

P2

1

„9Ah“

Tag: Datenfeld enthält zu signierende Daten. Da kein Datenfeld enthalten ist, wird davon ausgegangen, dass die Daten bereits auf der Karte vorhanden sind (hash of file)

Le

1

„80h“

Länge der erwarteten Signatur



TCS_376Antwortnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

#1—#128

128

„XX..XXh“

Signatur des zuvor berechneten Hash

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Wird der implizit ausgewählte private Schlüssel als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

3.6.14.   PSO: Verify Digital Signature

Dieser Befehl wird zur Verifizierung der als Eingabe gemäß PKCS1 bereitgestellten digitalen Signatur einer Nachricht verwendet, deren Hash der Karte bekannt ist. Der Signaturalgorithmus ist der Karte implizit bekannt.

Dieser Befehl entspricht den Festlegungen von ISO/IEC 7816-8. Die Verwendung des Befehls ist jedoch im Vergleich zur entsprechenden Norm eingeschränkt.

TCS_377Der Befehl VERIFY DIGITAL SIGNATURE verwendet stets den vom vorhergehenden Befehl MANAGE SECURITY ENVIRONMENT ausgewählten öffentlichen Schlüssel sowie den von einem PSO: Hash-Befehl eingegebenen Hash-Code.



TCS_378Befehlsnachricht

Byte

Länge

Wert

Beschreibung

CLA

1

„00h“

CLA

INS

1

„2Ah“

Perform Security Operation

P1

1

„00h“

 

P2

1

„A8h“

Tag: Datenfeld enthält verifizierungsrelevante DO

Lc

1

„83h“

Länge Lc des folgenden Datenfelds

#28

1

„9Eh“

Tag für digitale Signatur

#29—#30

2

„8180h“

Länge der digitalen Signatur (128 Byte, kodiert gemäß ISO/IEC 7816-6)

#31—#158

128

„XX..XXh“

Inhalt der digitalen Signatur



TCS_379Antwortnachricht

Byte

Longitud

Wert

Beschreibung

SW

2

„XXXXh“

Statusbytes (SW1, SW2)

 Ist der Befehl erfolgreich, sendet die Karte „9000“ zurück.

 Schlägt die Verifizierung der Signatur fehl, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6688“. Der Verifizierungsvorgang wird in Anlage 11 beschrieben.

 Ist kein öffentlicher Schlüssel ausgewählt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6A88“.

 Fehlen einige der erwarteten Datenobjekte (siehe oben), wird der Verarbeitungsstatus „6987“ zurückgesendet. Das kann der Fall sein, wenn der erforderliche Tag fehlt.

 Ist kein Hash-Code zur Verarbeitung des Befehls verfügbar (im Ergebnis eines PSO: Hash-Befehls), lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6985“.

 Sind einige Datenobjekte inkorrekt, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6988“. Dies kann der Fall sein, wenn eine Länge der erforderlichen Datenobjekte inkorrekt ist.

 Wird der ausgewählte öffentliche Schlüssel als verfälscht betrachtet, lautet der zurückgesendete Verarbeitungsstatus „6400“ oder „6581“.

4.   STRUKTUR DER KONTROLLGERÄTKARTEN

In diesem Abschnitt werden die Dateistrukturen, die auf den Kontrollgerätkarten der Speicherung zugänglicher Daten dienen, spezifiziert.

Nicht spezifiziert werden vom Kartenhersteller abhängige interne Strukturen, wie z. B. Dateianfangskennsätze oder die Speicherung und Verarbeitung von Datenelementen, die nur für den internen Gebrauch benötigt werden, z. B.

EuropeanPublicKey, CardPrivateKey, TDesSessionKey oder

WorkshopCardPin.

Die nutzbare Speicherkapazität von Kontrollgerätkarten beträgt mindestens 11 KB, doch sind höhere Kapazitäten zulässig. In einem derartigen Fall bleibt die Struktur der Karte gleich, während sich die Anzahl der Datensätze einiger Elemente der Struktur erhöht. Dieser Abschnitt spezifiziert die Mindest- und die Höchstwerte dieser Datensatzzahlen.

4.1.   Struktur der Fahrerkarte

TCS_400Nach der Personalisierung weist die Fahrerkarte folgende permanente Dateistruktur und Dateizugriffsbedingungen auf:

image

TCS_401Die Strukturen aller EF sind transparent.

TCS_402Lesen mit Secure Messaging muss für alle Dateien unter dem DF Tachograph möglich sein.

TCS_403Die Fahrerkarte hat folgende Datenstruktur:

image

image

TCS_404Die folgenden, in der vorstehenden Tabelle zur Größenangabe herangezogenen Werte sind die Mindest- und die Höchstwerte für die Anzahl der Datensätze, die die Datenstruktur der Fahrerkarte verwenden muss:



 
 

Min.

Max.

n1

NoOfEventsPerType

6

12

n2

NoOfFaultsPerType

12

24

n3

NoOfCardVehicleRecords

84

200

n4

NoOfCardPlaceRecords

84

112

n6

CardActivityLengthRange

5 544 Byte

(28 Tage * 93 Tätigkeitsänderungen)

13 776 Byte

(28 Tage * 240 Tätigkeitsänderungen)

4.2.   Struktur der Werkstattkarte

TCS_405Nach der Personalisierung weist die Werkstattkarte folgende permanente Dateistruktur und Dateizugriffsbedingungen auf:

image

TCS_406Die Strukturen aller EF sind transparent.

TCS_407Lesen mit Secure Messaging muss für alle Dateien unter dem DF Tachograph möglich sein.

TCS_408Die Werkstattkarte hat folgende Datenstruktur:

image

image

image

▼C1

TCS_409Die folgenden, in der vorstehenden Tabelle zur Größenangabe herangezogenen Werte sind die Mindest- und Höchstwerte für die Anzahl der Datensätze, die die Datenstruktur der Werkstätte verwenden muss:

image

▼M8

4.3.   Struktur der Kontrollkarte

TCS_410Nach der Personalisierung weist die Kontrollkarte folgende permanente Dateistruktur und Dateizugriffsbedingungen auf:

image

TCS_411Die Strukturen aller EF sind transparent.

TCS_412Lesen mit Secure Messaging muss für alle Dateien unter dem DF Tachograph möglich sein.

TCS_413Die Kontrollkarte hat folgende Datenstruktur:

image

TCS_414Die folgenden, in der vorstehenden Tabelle zur Größenangabe herangezogenen Werte sind die Mindest- und die Höchstwerte für die Anzahl der Datensätze, die die Datenstruktur der Kontrollkarte verwenden muss:



 
 

Min.

Max.

n7

NoOfControlActivityRecords

230

520

4.4.   Struktur der Unternehmenskarte

TCS_415Nach der Personalisierung weist die Unternehmenskarte folgende permanente Dateistruktur und Dateizugriffsbedingungen auf:

image

TCS_416Die Strukturen aller EF sind transparent.

TCS_417Lesen mit Secure Messaging muss für alle Dateien unter dem DF Tachograph möglich sein.

TCS_418Die Unternehmenskarte hat folgende Datenstruktur:

image

image

►(1) C1  

TCS_419Die folgenden, in der vorstehenden Tabelle zur Größenangabe herangezogenen Werte sind die Mindest- und die Höchstwerte für die Anzahl der Datensätze, die die Datenstruktur der Unternehmenskarte verwenden muss:



 
 

Min.

Max.

n8

NoOfCompanyActivityRecords

230

520




Anlage 3

PIKTOGRAMME

▼M15

PIC_001Vom Kontrollgerät können fakultativ folgende Piktogramme und Piktogrammkombinationen (oder Piktogramme und Kombinationen, die hinreichend ähnlich sind, um eindeutig als diese erkannt zu werden) verwendet werden:

▼M8

1. EINZELPIKTOGRAMME



 

Personen

Maßnahmen

Betriebsarten

image

Unternehmen

 

Unternehmen

image

Kontrolleur

Kontrolle

Kontrolle

image

Fahrer

Lenken

Betrieb

image

Werkstatt/Prüfstelle

Überprüfung/Kalibrierung

Kalibrierung

image

Hersteller

 
 



 

Tätigkeiten

Dauer

image

Bereitschaft

Laufende Bereitschaftszeit

image

Lenken

Kontinuierliche Lenkzeit

image

Ruhe

Laufende Ruhezeit

image

Arbeit

Laufende Arbeitszeit

image

Unterbrechung

Kumulative Pausenzeit

image

Unbekannt

 



 

Geräte

Funktionen

image

Steckplatz Fahrer

 

image

Steckplatz 2. Fahrer

 

image

Karte

 

image

Uhr

 

image

Anzeige

Anzeigen

image

Externe Speicherung

Herunterladen

image

Stromversorgung

 

image

Drucker/Ausdruck

Drucken

image

Sensor

 

image

Reifengröße

 

image

Fahrzeug/Fahrzeugeinheit

 



 

Spezifische Bedingungen

image

Kontrollgerät nicht erforderlich

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Fährüberfahrt/Zugfahrt



 

Verschiedenes

 
 

image

Ereignisse

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Störungen

image

Beginn des Arbeitstages

image

Ende des Arbeitstages

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Ort

image

Manuelle Eingabe von Fahrertätigkeiten

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Sicherheit

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Geschwindigkeit

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Zeit

image

Gesamt/Zusammenfassung



 

Qualifikatoren

image

täglich

image

wöchentlich

image

zwei Wochen

image

von oder bis

2. PIKTOGRAMMKOMBINATIONEN



 

Verschiedenes

 
 

image image

Kontrollort

 
 

image image

Ort des Beginns des Arbeitstages

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Ort des Endes des Arbeitstages

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Anfangszeit

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Endzeit

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von Fahrzeug

 
 

image image

Kontrollgerät nicht erforderlich — Beginn

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Kontrollgerät nicht erforderlich — Ende



 

Karten

image image

Fahrerkarte

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Unternehmenskarte

image image

Kontrollkarte

image image

Werkstattkarte

image - - -

Keine Karte



 

Lenken

image image

Team

image image

Lenkzeit für eine Woche

image image

Lenkzeit für zwei Wochen



 

Ausdrucke

image image image

Täglicher Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte

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Täglicher Ausdruck Fahrertätigkeiten von der FE

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Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte

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Ausdruck Ereignisse und Störungen von der FE

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Ausdruck Technische Daten

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Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung



 

Ereignisse

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Einstecken einer ungültigen Karte

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Kartenkonflikt

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Zeitüberlappung

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Lenken ohne geeignete Karte

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Einstecken der Karte während des Lenkens

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Letzter Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen

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Geschwindigkeitsüberschreitung

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Unterbrechung der Stromversorgung

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Datenfehler Weg und Geschwindigkeit

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Sicherheitsverletzung

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Zeiteinstellung (durch Werkstatt)

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Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung

▼M15

image

Datenkonflikt Fahrzeugbewegung

▼M8



 

Störungen

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Kartenfehlfunktion (Steckplatz Fahrer)

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Kartenfehlfunktion (Steckplatz 2. Fahrer)

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Anzeigestörung

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Herunterladestörung

image image

Druckerstörung

image image

Sensorstörung

image image

Interne FE-Störung



 

Manueller Eingabevorgang

image image image

Weiterhin derselbe Arbeitstag?

image image

Ende des vorherigen Arbeitstages?

image image image

Bestätigung oder Eingabe Ort des Arbeitstagendes

image image image

Eingabe Anfangszeit

image image image

Eingabe Ort des Arbeitstagbeginns

Anmerkung: Weitere Piktogrammkombinationen als Block- oder Datensatzbezeichner bei Ausdrucken sind in Anlage 4 festgelegt.




Anlage 4

AUSDRUCKE

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Allgemeines …

2.

Spezifikationen der Datenblöcke …

3.

Spezifikationen der Ausdrucke …

3.1.

Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte …

3.2.

Tagesausdruck Fahrertätigkeiten von der FE …

3.3.

Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte …

3.4.

Ausdruck Ereignisse und Störungen von der FE …

3.5.

Ausdruck Technische Daten …

3.6.

Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung …

1.   ALLGEMEINES

Jeder Ausdruck besteht aus einer Aneinanderreihung verschiedener Datenblöcke, die durch einen Blockbezeichner ausgewiesen werden können.

Ein Datenblock enthält einen oder mehrere Datensätze, die durch einen Datensatzbezeichner ausgewiesen werden können.

PRT_001Steht ein Blockbezeichner unmittelbar vor einem Datensatzbezeichner, wird der Datensatzbezeichner nicht gedruckt.

PRT_002Ist eine Datenangabe unbekannt oder darf aus datenzugriffsrechtlichen Gründen nicht gedruckt werden, werden statt dessen Leerzeichen ausgedruckt.

PRT_003Ist der Inhalt einer ganzen Zeile unbekannt oder braucht nicht gedruckt zu werden, wird die gesamte Zeile weggelassen.

PRT_004Nummerische Datenfelder werden rechtsbündig, mit einer Leerstelle zur Abtrennung von Tausendern und Millionen und ohne Führungsnullen gedruckt.

PRT_005Datenfelder mit Zeichenfolgen werden linksbündig gedruckt und nach Bedarf bis zur Datenelementlänge mit Leerzeichen aufgefüllt oder auf Datenelementlänge abgeschnitten (Namen und Anschriften).

2.   SPEZIFIKATION DER DATENBLÖCKE

In diesem Kapitel wurden folgende Konventionen für die Notation verwendet:

 Zeichen in Fettdruck stehen für zu druckenden Klartext (im Ausdruck erscheinen die Zeichen unformatiert).

 Unformatierte Zeichen stehen für Variablen (Piktogramme oder Daten), die beim Ausdrucken durch ihre Werte ersetzt werden.

 Bezeichnungen von Variablen wurden mit Unterstrichen ergänzt, um die für die Variable verfügbare Datenelementlänge sichtbar zu machen.

 Datumsangaben sind im Format „TT/MM/JJJJ“ (Tag, Monat, Jahr) spezifiziert. Verwendet werden kann auch das Format „TT.MM.JJJJ“.

 Die „Kartenkennung“ setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Angabe der Kartenart durch entsprechende Piktogrammkombination, Code des ausstellenden Mitgliedstaates, Schrägstrich und Kartennummer mit durch Leerstelle abgetrenntem Ersatzindex und Erneuerungsindex:

  image

▼M15

PRT_006Ausdrucke verwenden die folgenden Datenblöcke und/oder Datensätze in der jeweiligen Bedeutung und Form:



Block- oder Datensatznummer

Bedeutung

Datenformat



1   Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

image TT/MM/JJJJ hh:mm (UTC)



2   Art des Ausdrucks

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - - -

Ausdruck Piktogrammkombination (s. Anl. 3), Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers (nur bei Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung)

Pikto xxx km/h



3   Angaben zum Karteninhaber

Blockbezeichner. P = Piktogramm Personen

- - - - - - - - -P- - - - - - - - -

Zuname des Karteninhabers

P Zuname

(ggf.) Vorname(n) des Inhabers

Vorname

Kartenkennung

Kartenkennung

Karte gültig bis (falls zutreffend)

TT/MM/JJJJ

Handelt es sich um eine nicht personengebundene Karte ohne Namen des Karteninhabers, ist statt dessen der Name des Unternehmens, der Werkstatt oder der Kontrollstelle zu drucken.



4   Fahrzeugkennung

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN)

image VIN

Zulassender Mitgliedstaat und amtliches Kennzeichen

Nat/VRN



5   FE-Kennung

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Name des FE-Herstellers

image FE-Hersteller

FE-Teilnummer

FE-Teilnummer



6   Letzte Kalibrierung des Kontrollgeräts

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Name der Werkstatt

image Name

Werkstattkartenkennung

Kartenkennung

Datum der Kalibrierung

image TT/MM/JJJJ



7   Letzte Kontrolle (durch einen Kontrolleur)

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Kontrollkartenkennung

Kartenkennung

Datum, Uhrzeit und Art der Kontrolle

image TT/MM/JJJJ hh:mm pppp

Art der Kontrolle: bis zu vier Piktogramme. Die Art der Kontrolle kann sein (auch in Kombination):

image: Herunterladen von der Karte, image: Herunterladen von der FE, image: Ausdrucken, image: Anzeigen



8   Fahrertätigkeiten, auf einer Karte in der Reihenfolge des Auftretens gespeichert

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Abfragedatum (Kalendertag, der Gegenstand des Ausdrucks ist) + Tagesanwesenheitszähler

TT/MM/JJJJ xxx



8a  Bedingung ‚Kontrollgerät nicht erforderlich‘ zu Tagesbeginn (freilassen, wenn diese Bedingung nicht eingeschaltet ist)

- - - - - - - - OUT - -- - - -



8.1  Zeitraum, in dem die Karte nicht eingeführt war

8.1a  Datensatzbezeichner (Beginn des Zeitraums)

- - - - - - - - - - - - - - - - - -

8.1b  Unbekannter Zeitraum. Uhrzeit Beginn, Dauer

image: hh:mm hhhmm

8.1c  Manuell eingegebene Tätigkeit.

A: hh:mm hhhmm

Piktogramm Tätigkeit (A), Uhrzeit Beginn, Dauer.

 



8.2  Einführen der Karte in Steckplatz S

Datensatzbezeichner; S = Piktogramm Steckplatz

- - - - - - - - -S - - - - - - - - -

Zulassender Mitgliedstaat und amtliches Kennzeichen

image Nat/VRN

Kilometerstand beim Einführen der Karte

x xxx xxx km



8.3  Tätigkeit (bei eingeführter Karte)

Piktogramm Tätigkeit (A), Uhrzeit Beginn, Dauer, Status der Fahrzeugführung (Piktogramm Team bei TEAM, Leerstellen bei EINMANNBETRIEB).

A : hh:mm hhhmm image image



8.3a  Spezifische Bedingung. Eingabezeit, Piktogramm Spezifische Bedingung (oder Piktogrammkombination).

hh:mm - - - pppp - - -



8.4  Entnahme der Karte

Kilometerstand und zurückgelegte Wegstrecke seit dem letzten Einführen, für das der Kilometerstand bekannt ist

x xxx xxx km; x xxx km



9   Fahrertätigkeiten, in einer FE je Steckplatz in chronologischer Reihenfolge gespeichert

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Abfragedatum (Kalendertag, der Gegenstand des Ausdrucks ist)

TT/MM/JJJJ

Kilometerstand um 00:00 Uhr und 24:00 Uhr

x xxx xxx – x xxx xxx km



10   Tätigkeiten in Steckplatz S

Blockbezeichner

- - - - - - - - - -S- - - - - - - -

10a  Bedingung ‚Kontrollgerät nicht erforderlich‘ zu Tagesbeginn (freilassen, wenn diese Bedingung nicht eingeschaltet ist)

- - - - - - - - -OUT- - - - - - - -



10.1  Zeitraum, in dem keine Karte in Steckplatz S eingeführt ist

Datensatzbezeichner

- - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Keine Karte eingeführt

image image - - -

Kilometerstand zu Beginn des Zeitraums

x xxx xxx km



10.2  Karteneinführung

Datensatzbezeichner Karteneinführung

- - - - - - - - - - - - - - - - - -

Name des Fahrers

image Zuname

Vorname(n) des Fahrers

Vorname

Fahrerkartenkennung

Kartenkennung

Fahrerkarte gültig bis

TT/MM/JJJJ

Zulassender Mitgliedstaat und amtliches Kennzeichen des vorherigen Fahrzeuges

image imageNat/VRN

Datum und Uhrzeit der Kartenentnahme aus vorherigem Fahrzeug

TT/MM/JJJJ hh:mm

Leerzeile

 

Kilometerstand bei Einführung der Karte, manuelle Eingabe der Fahrertätigkeits-Flags (M = ja, leer = nein)

x xxx xxx km M

Falls an dem Tag, für den der Ausdruck erfolgt, keine Fahrerkarte eingeführt wurde, wird für Block 10.2 der Kilometerzählerstand der letzten verfügbaren Karteneinführung vor diesem Tag verwendet.

 



10.3  Tätigkeit

Piktogramm Tätigkeit (A), Uhrzeit Beginn, Dauer, Status der Fahrzeugführung (Piktogramm Team bei TEAM, Leerstellen bei EINMANNBETRIEB).

A : hh:mm hhhmm image image



10.3a  Spezifische Bedingung. Eingabezeit, Piktogramm Spezifische Bedingung (oder Piktogrammkombination).

hh:mm - - - pppp - - -



10.4  Kartenentnahme oder Ende des Zeitraums „keine Karte“

Kilometerstand bei Kartenentnahme oder Ende des Zeitraums „keine Karte“ und zurückgelegte Wegstrecke seit Einführung der Karte oder seit Beginn des Zeitraums „keine Karte“

x xxx xxx km; x xxx km



11   Tageszusammenfassung

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -



11.1   FE-Zusammenfassung der Zeitabschnitte ohne Karte im Steckplatz Fahrer

Blockbezeichner

1image image - - -



11.2   FE-Zusammenfassung der Zeitabschnitte ohne Karte im Steckplatz 2. Fahrer

Blockbezeichner

2image image - - -



11.3   FE-Tageszusammenfassung je Fahrer

Datensatzbezeichner

- - - - - - - - - - - - - - - - - -

Name des Fahrers

image Zuname

Vorname(n) des Fahrers

Vorname

Fahrerkartenkennung

Kartenkennung



11.4  Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages

pi = Piktogramm Ort Beginn/Ende, Uhrzeit, Land, Region

pihh:mm Lnd Reg

Kilometerstand

x xxx xxx km



11.5  Gesamtwerte Tätigkeiten (von einer Karte)

Gesamtlenkzeit, zurückgelegte Wegstrecke

image hhhmm x xxx km

Gesamte Arbeits- und Bereitschaftszeit

image hhhmm image hhhmm

Gesamtruhezeit und unbekannte Zeiten

image hhhmm image hhhmm

Gesamtzeit Teamtätigkeiten

image image hhhmm



11.6  Gesamtwerte Tätigkeiten (Zeitabschnitte ohne Steckplatz Fahrer)

Gesamtlenkzeit, zurückgelegte Wegstrecke

image hhhmm x xxx km

Gesamte Arbeits- und Bereitschaftszeit

image hhhmm image hhhmm

Gesamtruhezeit

image hhhmm



11.7  Gesamtwerte Tätigkeiten (Zeitabschnitte ohne Steckplatz 2. Fahrer)

Gesamte Arbeits- und Bereitschaftszeit

image hhhmm image hhhmm

Gesamtruhezeit

image hhhmm



11.8  Gesamtwerte Tätigkeiten (je Fahrer, beide Steckplätze)

Gesamtlenkzeit, zurückgelegte Wegstrecke

image hhhmm x xxx km

Gesamte Arbeits- und Bereitschaftszeit

image hhhmm image hhhmm

Gesamtruhezeit

image hhhmm

Gesamtzeit Teamtätigkeiten

image image hhhmm

Wird ein Tagesausdruck für den aktuellen Tag benötigt, erfolgt die Berechnung der Angaben für die Tageszusammenfassung anhand der zum Zeitpunkt des Ausdrucks vorhandenen Daten.



12   Auf einer Karte gespeicherte Ereignisse und/oder Störungen

12.1  Blockbezeichner für die letzten 5 Ereignisse und Störungen auf der Karte

- - - - - - - - -image image image- - - - - - - - -



12.2  Blockbezeichner für alle aufgezeichneten Ereignisse auf der Karte

- - - - - - - - -image image- - - - - - - - -



12.3  Blockbezeichner für alle aufgezeichneten Störungen auf der Karte

- - - - - - - - -image image- - - - - - - - -



12.4  Datensatz Ereignis und/oder Störung

Datensatzbezeichner

- - - - - - - - - - - - - - - - - -

Piktogramm Ereignis/Störung, Datensatzzweck, Datum/Zeit Beginn

Pik (Z) TT/MM/JJJJ hh:mm

(ggf.) weiterer Ereignis-/Störungscode, Dauer

image xx hhhmm

Zulassender Mitgliedstaat und amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, in dem Ereignis oder Störung auftrat

image Nat/VRN



13   In einer FE gespeicherte oder andauernde Ereignisse und Störungen

13.1  Blockbezeichner für die letzten 5 Ereignisse und Störungen in de FE

- - - - - - - - -image image image- - - - - - - - -



13.2  Blockbezeichner für alle aufgezeichneten oder andauernden Ereignisse in der FE

- - - - - - - - -image image- - - - - - - - -



13.3  Blockbezeichner für alle aufgezeichneten oder andauernden Störungen in der FE

- - - - - - - - -image image- - - - - - - - -



13.4  Datensatz Ereignis und/oder Störung

Datensatzbezeichner

- - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Piktogramm Ereignis/Störung, Datensatzzweck, Datum/Zeit Beginn

Pik (Z) TT/MM/JJJJ hh:mm

(ggf.) weiterer Ereignis-/Störungscode, Anzahl ähnlicher Ereignisse an diesem Tag, Dauer

image xx (xxx) hhhmm

Kennung der zu Beginn oder am Ende des Ereignisses oder der Störung eingeführten Karten (bis zu 4 Zeilen ohne Wiederholung derselben Kartennummern)

Kartenkennung

Kartenkennung

Kartenkennung

Kartenkennung

Falls keine Karte eingeführt

image - - -

Der Datensatzzweck (Z) ist ein numerischer Code zur Erläuterung, warum das Ereignis oder die Störung aufgezeichnet wurde; die Codierung erfolgt entsprechend dem Datenelement EventFaultRecordPurpose.



14   FE-Kennung

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Name des FE-Herstellers

image Name

Anschrift des FE-Herstellers

Anschrift

FE-Teilnummer

Teilnummer

FE-Bauartgenehmigungsnummer

Gen.nr.

FE-Seriennummer

Seriennr.

FE-Baujahr

JJJJ

Version und Installationsdatum der FE-Software

V xxxx TT/MM/JJJJ



15   Kennnummer des Bewegungssensors (Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers)

Blockbezeichner

- - - - - - - - -image- - - - - - - - -

Seriennummer des Sensors

image Seriennr.

Bauartgenehmigungsnummer des Sensors

Gen.nr.

Ersteinbaudatum des Sensors

TT/MM/JJJJ

▼M8

3.   SPEZIFIKATION DER AUSDRUCKE

In diesem Kapitel werden die folgenden Konventionen für die Notation verwendet:



image

Nummer N des Druckblocks oder -datensatzes

image

Nummer N des Druckblocks oder -datensatzes, Wiederholung so oft wie nötig

image

Druckblöcke oder Datensätze X und/oder Y nach Bedarf, Wiederholung so oft wie nötig

▼M15

3.1.   Tagesausdruck der Fahrertätigkeiten von der Karte

PRT_007Der Tagesausdruck der Fahrertätigkeiten von der Karte hat folgendes Format:



1

Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

2

Art des Ausdrucks

3

Angaben zum Kontrolleur (bei in FE eingeführter Kontrollkarte)

3

Angaben zum Fahrer (von der ausgedruckten Karte)

4

Fahrzeugkennung (Fahrzeug, von dem der Ausdruck erfolgt)

5

FE-Kennung (FE, mit der der Ausdruck erfolgt)

6

Letzte Kalibrierung dieser FE

7

Letzte Kontrolle des hier kontrollierten Fahrers

8

Begrenzungszeichen Fahrertätigkeiten

8a

Bedingung „Kontrollgerät nicht erforderlich“ zu Tagesbeginn

8.1a / 8.1b / 8.1c / 8.2 / 8.3 / 8.3a / 8.4

Fahrertätigkeiten in der Reihenfolge ihres Auftretens

11

Begrenzungszeichen Tageszusammenfassung

11.4

Eingegebene Orte in chronologischer Reihenfolge

11.5

Gesamtwerte Tätigkeiten

12.1

Begrenzungszeichen Ereignisse und Störungen von der Karte

12.4

Datensätze Ereignis/Störung (die letzten 5 auf der Karte gespeicherten Ereignisse/Störungen)

13.1

Begrenzungszeichen Ereignisse oder Störungen von der FE

13.4

Datensätze Ereignis/Störung (die letzten 5 in der FE gespeicherten oder andauernden Ereignisse/Störungen)

21.1

Ort der Kontrolle

21.2

Unterschrift des Kontrolleurs

21.5

Unterschrift des Fahrers

3.2.   Tagesausdruck der Fahrertätigkeiten von der FE

PRT_008Der Tagesausdruck der Fahrertätigkeiten von der FE hat folgendes Format:



1

Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

2

Art des Ausdrucks

3

Angaben zum Karteninhaber (für alle in die FE eingeführten Karten)

4

Fahrzeugkennung (Fahrzeug, von dem der Ausdruck erfolgt)

5

FE-Kennung (FE, mit der der Ausdruck erfolgt)

6

Letzte Kalibrierung dieser FE

7

Letzte Kontrolle auf diesem Kontrollgerät

9

Begrenzungszeichen Fahrertätigkeiten

10

Begrenzungszeichen Steckplatz Fahrer (Steckplatz 1)

10a

Bedingung „Kontrollgerät nicht erforderlich“ zu Tagesbeginn

10.1 / 10.2 / 10.3 /10.3a / 10.4

Tätigkeiten in chronologischer Reihenfolge (Steckplatz Fahrer)

10

Begrenzungszeichen Steckplatz 2. Fahrer (Steckplatz 2)

10a

Bedingung „Kontrollgerät nicht erforderlich“ zu Tagesbeginn

10.1 / 10.2 / 10.3 /10.3a / 10.4

Tätigkeiten in chronologischer Reihenfolge (Steckplatz 2. Fahrer)

11

Begrenzungszeichen Tageszusammenfassung

11.1

Zusammenfassung der Zeitabschnitte ohne Karte im Steckplatz Fahrer

11.4

Eingegebene Orte in chronologischer Reihenfolge

11.6

Gesamtwerte Tätigkeiten

11.2

Zusammenfassung der Zeitabschnitte ohne Karte im Steckplatz 2. Fahrer

11.4

Eingegebene Orte in chronologischer Reihenfolge

11.8

Gesamtwerte Tätigkeiten

11.3

Zusammenfassung der Tätigkeiten für einen Fahrer, beide Steckplätze

11.4

Von diesem Fahrer eingegebene Orte in chronologischer Reihenfolge

11.7

Gesamtwerte Tätigkeiten für diesen Fahrer

13.1

Begrenzungszeichen Ereignisse/Störungen

13.4

Datensätze Ereignis/Störung (die letzten 5 in der FE gespeicherten oder andauernden Ereignisse/Störungen)

21.1

Ort der Kontrolle

21.2

Unterschrift des Kontrolleurs

21.3

Anfangszeit (Raum, in dem ein Fahrer ohne Karte die für ihn zutreffenden Zeitabschnitte angeben kann)

21.4

Endzeit

21.5

Unterschrift des Fahrers

▼M8

3.3.   Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte

PRT_009Der Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte hat folgendes Format:



image

Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

image

Art des Ausdrucks

image

Angaben zum Kontrolleur (bei eingesteckter Kontrollkarte)

image

Angaben zum Fahrer (von der Karte, auf die sich Ausdruck bezieht)

image

Fahrzeugkennung (Fahrzeug, von dem der Ausdruck erstellt wird)

image

Begrenzungszeichen Ereignisse

image

Ereignisdatensätze (alle auf der Karte gespeicherten Ereignisse)

image

Begrenzungszeichen Störungen

image

Störungsdatensätze (alle auf der Karte gespeicherten Ereignisse)

image

Ort der Kontrolle

image

Unterschrift des Kontrolleurs

image

Unterschrift des Fahrers

3.4.   Ausdruck Ereignisse und Störungen von der FE

PRT_010Der Ausdruck Ereignisse und Störungen von der FE hat folgendes Format:



image

Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

image

Art des Ausdrucks

image

Angaben zum Karteninhaber (für alle in die FE eingesteckten Karten)

image

Fahrzeugkennung (Fahrzeug, von dem der Ausdruck erstellt wird)

image

Begrenzungszeichen Ereignisse

image

Ereignisdatensätze (alle in der FE gespeicherten oder andauernden Ereignisse)

image

Begrenzungszeichen Störungen

image

Störungsdatensätze (alle in der FE gespeicherten oder andauernden Ereignisse)

image

Ort der Kontrolle

image

Unterschrift des Kontrolleurs

image

Unterschrift des Fahrers

3.5.   Ausdruck Technische Daten

PRT_011Der Ausdruck Technische Daten hat folgendes Format:



image

Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

image

Art des Ausdrucks

image

Angaben zum Karteninhaber (für alle in die FE eingesteckten Karten)

image

Fahrzeugkennung (Fahrzeug, von dem der Ausdruck erstellt wird)

image

FE-Kennung

image

Sensorkennung

image

Begrenzungszeichen Kalibrierungsdaten

image

Kalibrierungsdatensätze (alle verfügbaren Datensätze in chronologischer Reihenfolge)

image

Begrenzungszeichen Zeiteinstellung

image

Datensätze Zeiteinstellung (alle verfügbaren Datensätze für Zeiteinstellung und Kalibrierung)

image

Jüngste(s) in der FE aufgezeichnete(s) Ereignis und Störung

3.6.   Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung

PRT_012Der Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung hat folgendes Format:



image

Datum und Uhrzeit des Ausdrucks

image

Art des Ausdrucks

image

Angaben zum Karteninhaber (für alle in die FE eingestecken Karten)

image

Fahrzeugkennung (Fahrzeug, von dem der Ausdruck erstellt wird)

image

Information Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung

image

Kennung Daten Geschwindigkeitsüberschreitung

image

Erste Geschwindigkeitsüberschreitung nach der letzten Kalibrierung

image

Kennung Daten Geschwindigkeitsüberschreitung

image

Die 5 schwersten GÜ in den letzten 365 Tagen

image

Kennung Daten Geschwindigkeitsüberschreitung

image

Die schwersten GÜ der letzten 10 Tage mit derartigen Ereignissen

image

Ort der Kontrolle

image

Unterschrift des Kontrolleurs

image

Unterschrift des Fahrers




Anlage 5

ANZEIGE

In dieser Anlage werden folgende Konventionen für die Notation verwendet:

 Zeichen in Fettdruck stehen für anzuzeigenden Klartext (in der Anzeige erscheinen die Zeichen unformatiert).

 Unformatierte Zeichen stehen für Variablen (Piktogramme oder Daten), die in der Anzeige durch ihre Werte ersetzt werden:

 

TT MM JJJJ

:

Tag, Monat, Jahr,

hh

:

Stunden,

mm

:

Minuten,

D

:

Piktogramm Dauer,

EF

:

Piktogrammkombination Ereignis oder Störung,

O

:

Piktogramm Betriebsart.

DIS_001Die Anzeige von Daten durch das Kontrollgerät erfolgt in folgendem Format:



Daten

Format

Standardanzeige

Ortszeit

hh:mm

Betriebsart

O

Information zum Fahrer

image Dhhhmm image hhhmm

Information zum 2. Fahrer

imageDhhhmm

Betriebsart „Kontrollgerät nicht erforderlich“ eingeschaltet

image

Warnanzeige

Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit

image image hhhmm image hhhmm

Ereignis oder Störung

EF

Sonstige Anzeigen

UTC-Datum

UTC image TT/MM/JJJJ

oder

UTC image TT.MM.JJJJ

Uhrzeit

hh:mm

Ununterbrochene Lenkzeit und kumulative Pausenzeit des Fahrers

image image hhhmm image hhhmm

Ununterbrochene Lenkzeit und kumulative Pausenzeit des 2. Fahrers

image image hhhmm image hhhmm

Kumulierte Lenkzeit des Fahrers für die Vorwoche und die laufende Woche

image image hhhhmm

Kumulierte Lenkzeit des 2. Fahrers für die Vorwoche und die laufende Woche

image image image hhhhmm




Anlage 6

EXTERNE SCHNITTSTELLEN

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Hardware …

1.1.

Steckverbinder …

1.2.

Belegung der Kontakte …

1.3.

Blockschaltbild …

2.

Schnittstelle zum Herunterladen …

3.

Kalibrierungsschnittstelle …

1.   HARDWARE

1.1.   Steckverbinder

INT_001Das Herunterladen/Kalibrieren erfolgt über eine sechspolige Steckverbindung, die an der Frontplatte zugänglich ist, ohne dass ein Teil des Kontrollgeräts abgetrennt werden muss. Sie ist entsprechend der folgenden Abbildung auszulegen (sämtliche Maßangaben in mm):

image

Die folgende Abbildung zeigt einen typischen sechspoligen Stecker:

image

1.2.   Belegung der Kontakte

INT_002Die Kontakte sind entsprechend der nachstehenden Tabelle zu belegen:



Stift

Beschreibung

Anmerkung

1

Batterie minus

Zum Minuspol der Fahrzeugbatterie

2

Datenkommunikation

K-Leitung (ISO 14230-1)

3

RxD — Herunterladen

Dateneingang Kontrollgerät

4

Eingabe-/Ausgabesignal

Kalibrierung

5

Dauerausgangsleistung

Zur Berücksichtigung des Spannungsabfalls am Schutzstromkreis entspricht der Spannungsbereich dem des Fahrzeugs minus 3 V

Ausgangsleistung: 40 mA

6

TxD — Herunterladen

Datenausgang Kontrollgerät

1.3.   Blockschaltbild

INT_003Folgendes Blockschaltbild ist vorgegeben:

image

2.   SCHNITTSTELLE ZUM HERUNTERLADEN

INT_004Die Schnittstelle zum Herunterladen entspricht den RS232-Spezifikationen.

INT_005Die Schnittstelle zum Herunterladen verwendet ein Startbit, 8 Datenbits mit dem niedrigstwertigen Bit an erster Stelle, ein Bit geradzahliger Parität und 1 Stoppbit.

image

Aufbau der Datenbytes

Startbit

:

Ein Bit mit dem Logikpegel 0

Datenbits

:

An erster Stelle Übertragung des niedrigstwertigen Bits

Paritätsbit

:

Gerade Parität

Stoppbit

:

Ein Bit mit dem Logikpegel 1

Bei der Übermittlung nummerischer Daten, die aus mehr als einem Byte bestehen, wird das höchstwertige Byte an erster Stelle und das niedrigstwertige Byte an letzter Stelle übertragen.

INT_006Die Baudrate bei der Übertragung ist zwischen 9 600 und 115 200 bit/s einstellbar. Die Übertragung hat mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit zu erfolgen, wobei die anfängliche Bitgeschwindigkeit nach dem Aufbau der Verbindung auf 9 600 bit/s gesetzt wird.

3.   KALIBRIERUNGSSCHNITTSTELLE

INT_007Die Datenkommunikation erfolgt nach ISO 14230-1 Straßenfahrzeuge — Diagnosesysteme — Schlüsselwort 2000 — Teil 1: Bitübertragungsschicht, 1999.

INT_008Das Eingabe-/Ausgabesignal entspricht den folgenden elektrischen Spezifikationen:



Parameter

Minimum

Typisch

Maximum

Anmerkung

UL-Pegel (Eingang)

 
 

1,0 V

I = 750 μA

UH-Pegel (Eingang)

4 V

 
 

I = 200 μA

Frequenz

 
 

4 kHz

 

UL-Pegel (Ausgang)

 
 

1,0 V

I = 1 mA

UH-Pegel (Ausgang)

4 V

 
 

I = 1 mA

INT_009Für das Eingabe-/Ausgabesignal gelten die folgenden Zeitdiagramme:



Sensorsignal (abgehend)

image

Testsignal (ankommend)

image

UTC-Taktsignal (abgehend)

image




Anlage 7

PROTOKOLLE ZUM HERUNTERLADEN DER DATEN

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einleitung …

1.1.

Geltungsbereich …

1.2.

Akronyme und Notation …

2.

Herunterladen von Daten von der Fahrzeugeinheit …

2.1.

Download-Verfahren …

2.2.

Datendownload-Protokoll …

2.2.1.

Nachrichtenstruktur …

2.2.2.

Nachrichtentypen …

2.2.2.1.

Start Communication Request (SID 81) …

2.2.2.2.

Positive Response Start Communication (SID C1) …

2.2.2.3.

Start Diagnostic Session Request (SID 10) …

2.2.2.4.

Positive Response Start Diagnostic (SID 50) …

2.2.2.5.

Link Control Service (SID 87) …

2.2.2.6.

Link Control Positive Response (SID C7) …

2.2.2.7.

Request Upload (SID 35) …

2.2.2.8.

Positive Response Request Upload (SID 75) …

2.2.2.9.

Transfer Data Request (SID 36) …

2.2.2.10.

Positive Response Transfer Data (SID 76) …

2.2.2.11.

Request Transfer Exit (SID 37) …

2.2.2.12.

Positive Response Request Transfer Exit (SID 77) …

2.2.2.13.

Stop Communication Request (SID 82) …

2.2.2.14.

Positive Response Stop Communication (SID C2) …

2.2.2.15.

Acknowledge Sub Message (SID 83) …

2.2.2.16.

Negative Response (SID 7F) …

2.2.3.

Nachrichtenfluss …

2.2.4.

Timing …

2.2.5.

Fehlerbehandlung …

2.2.5.1.

Start Communication-Phase …

2.2.5.2.

Communication-Phase …

2.2.6.

Inhalt der Antwortnachricht …

2.2.6.1.

Positive Response Transfer Data Overview …

2.2.6.2.

Positive Response Transfer Data Activities …

2.2.6.3.

Positive Response Transfer Data Events and Faults …

2.2.6.4.

Positive Response Transfer Data Detailed Speed …

2.2.6.5.

Positive Response Transfer Data Technical Data …

2.3.

ESM-Datenspeicherung …

3.

Protokoll für das Herunterladen von Daten von Kontrollgerätkarten …

3.1.

Geltungsbereich …

3.2.

Begriffsbestimmungen …

3.3.

Herunterladen von der Karte …

3.3.1.

Initialisierungssequenz …

3.3.2.

Sequenz für unsignierte Dateien …

3.3.3.

Sequenz für signierte Dateien …

3.3.4.

Sequenz für das Zurücksetzen des Kalibrierungszählers …

3.4.

Datenspeicherungsformat …

3.4.1.

Einleitung …

3.4.2.

Dateiformat …

4.

Herunterladen von der Kontrollgerätkarte über eine Fahrzeugeinheit …

1.   EINLEITUNG

Diese Anlage enthält die Spezifizierung der Verfahren für die verschiedenen Arten der Übertragung der Daten von der Karte auf ein externes Speichermedium (ESM) sowie die Protokolle, die zur Sicherung der korrekten Datenübertragung und der vollständigen Kompatibilität des heruntergeladenen Datenformats zu implementieren sind, damit ein Kontrolleur diese Daten inspizieren und vor ihrer Analyse ihre Echtheit und Integrität kontrollieren kann.

1.1.   Geltungsbereich

Das Herunterladen von Daten auf ein ESM kann erfolgen:

 von einer Fahrzeugeinheit (FE) durch ein an die FE angeschlossenes Intelligent Dedicated Equipment (IDE),

 von einer Kontrollgerätkarte durch ein mit einem Kartenschnittstellengerät (IFD) ausgestattetes IDE,

 von einer Kontrollgerätkarte über eine Fahrzeugeinheit durch ein an die FE angeschlossenes IDE.

Um eine Prüfung der Echtheit und Integrität der auf einem ESM gespeicherten heruntergeladenen Daten zu ermöglichen, werden die Daten mit einer gemäß Anlage 11 (Gemeinsame Sicherheitsmechanismen) angefügten Signatur heruntergeladen. Ebenfalls heruntergeladen werden die Kennung des Ursprungsgeräts (FE oder Karte) und dessen Sicherheitszertifikate (Mitgliedstaatszertifikat und Gerätezertifikat). Der Prüfer der Daten muss einen zuverlässigen europäischen öffentlichen Schlüssel besitzen.

DDP_001Die während eines Download-Vorgangs heruntergeladenen Daten müssen auf dem ESM in einer einzigen Datei gespeichert werden.

1.2.   Akronyme und Notation

In dieser Anlage werden folgende Akronyme verwendet:

AID

Application Identifier (Anwendungskennung)

ATR

Answer To Reset (Antwort auf Zurücksetzen)

CS

Checksum Byte (Prüfsummenbyte)

DF

Dedicated File (Verzeichnis)

DS_

Diagnostic Session (Diagnosevorgang)

EF

Elementary File (Elementardatei)

ESM

External Storage Medium (externes Speichermedium)

FE

Fahrzeugeinheit

FID

File Identifier (File ID, Dateikennung)

FMT

Formatbyte (erstes Byte eines Nachrichtenkopfes)

ICC

Integrated Circuit Card (Chipkarte)

IDE

Intelligent Dedicated Equipment: Gerät, das zum Herunterladen von Daten auf das ESM verwendet wird (z. B. Personalcomputer)

IFD

Interface Device (Schnittstellengerät, Kartenterminal)

KWP

Keyword Protocol 2000

LEN

Längenbyte (letztes Byte eines Nachrichtenkopfes)

PPS

Protocol Parameter Selection (Auswahl der Protokollparameter)

PSO

Perform Security Operation (Sicherheitsoperation ausführen)

SID

Service Identifier

SRC

Source Byte (Quellbyte)

TGT

Target Byte (Zielbyte)

TLV

Taglängenwert

TREP

Transfer Response Parameter (Antwortübertragungsparameter)

TRTP

Transfer Request Parameter (Anfrageübertragungsparameter)

2.   HERUNTERLADEN VON DATEN VON DER FAHRZEUGEINHEIT

2.1.   Download-Verfahren

Zur Durchführung eines FE-Datendownloads muss der Bediener folgende Arbeitsschritte ausführen:

 Einführen seiner Kontrollgerätkarte in einen Steckplatz der FE ( 23 );

 Anschließen des IDE an den FE-Anschluss zum Herunterladen;

 Herstellen der Verbindung zwischen IDE und FE;

 Auswählen der herunterzuladenden Daten auf dem IDE und Senden der Anforderung an die FE;

 Beenden des Download-Vorgangs.

2.2.   Datendownload-Protokoll

Das Protokoll ist auf Master/Slave-Basis aufgebaut, wobei das IDE den Master und die FE den Slave bildet.

Nachrichtenstruktur, -typ und -fluss beruhen prinzipiell auf dem Keyword Protocol 2000 (KWP) (ISO 14230-2 Straßenfahrzeuge — Diagnosesysteme — Schlüsselwort 2000 — Teil 2: Sicherungsschicht).

Die Anwendungsschicht beruht grundsätzlich auf dem aktuellen Normentwurf ISO 14229-1 (Straßenfahrzeuge — Diagnosesysteme — Teil 1: Diagnosedienste, Version 6 vom 22. Februar 2001).

2.2.1.   Nachrichtenstruktur

DDP_002Alle zwischen dem IDE und der FE ausgetauschten Nachrichten sind mit einer dreiteiligen Struktur formatiert, die sich zusammensetzt aus

 dem Kopf, bestehend aus einem Formatbyte (FMT), einem Zielbyte (TGT), einem Quellbyte (SRC) und möglicherweise einem Längenbyte (LEN),

 dem Datenfeld, bestehend aus einem Service-Identifier-Byte (SID) und einer variablen Anzahl von Datenbytes, z. B. ein optionales Diagnostic-Session-Byte (DS_) oder ein optionales Transfer-Parameter-Byte (TRTP oder TREP).

 der Prüfsumme, bestehend aus einem Prüfsummenbyte (CS).



Kopf

Datenfeld

Prüfsumme

FMT

TGT

SRC

LEN

SID

DATA

CS

4 Bytes

Max. 255 Bytes

1 Byte

TGT- und SRC-Byte stellen die physische Adresse des Empfängers und des Absenders der Nachricht dar. Die Werte sind F0 Hex für das IDE und EE Hex für die FE.

Das LEN-Byte ist die Länge des Datenfeldteils.

Das Prüfsummenbyte ist die 8-Bit-Summenreihe modulo 256 aller Bytes der Nachricht außer CS selbst.

Die Bytes FMT, SID, DS_, TRTP und TREP werden an anderer Stelle dieses Dokuments definiert.

DDP_003Sind die von der Nachricht aufzunehmenden Daten länger als der im Datenfeldteil zur Verfügung stehende Platz, wird die Nachricht in mehreren Teilnachrichten gesendet. Jede Teilnachricht hat einen Kopf, die gleiche SID, TREP sowie einen 2-Byte-Teilnachrichtenzähler, der die Teilnachrichtnummer innerhalb der Gesamtnachricht angibt. Damit Fehlerprüfung und Abbruch möglich sind, bestätigt das IDE jede Teilnachricht. Das IDE kann die Teilnachricht annehmen, ihre erneute Übertragung anfordern sowie die FE zum Neubeginn oder zum Abbruch der Übertragung auffordern.

DDP_004Enthält die letzte Teilnachricht genau 255 Bytes im Datenfeld, muss eine abschließende Teilnachricht mit leerem Datenfeld (außer SID, TREP und Teilnachrichtenzähler) angefügt werden, die das Ende der Nachricht anzeigt.

Beispiel:



Kopf

SID

TREP

Nachricht

CS

4 Bytes

Länger als 255 Bytes

 

wird übertragen als:



Kopf

SID

TREP

00

01

Teilnachricht 1

CS

4 Bytes

255 Bytes

 



Kopf

SID

TREP

00

02

Teilnachricht 2

CS

4 Bytes

255 Bytes

 



Kopf

SID

TREP

xx

yy

Teilnachricht n

CS

4 Bytes

Weniger als 255 Bytes

 

oder als:



Kopf

SID

TREP

00

01

Teilnachricht 1

CS

4 Bytes

255 Bytes

 



Kopf

SID

TREP

00

02

Teilnachricht 2

CS

4 Bytes

255 Bytes

 



Kopf

SID

TREP

xx

yy

Teilnachricht n

CS

4 Bytes

255 Bytes

 



Kopf

SID

TREP

xx

yy+1

CS

4 Bytes

4 Bytes

 

2.2.2.   Nachrichtentypen

Das Kommunikationsprotokoll für das Herunterladen von Daten zwischen der FE und dem IDE verlangt den Austausch von 8 verschiedenen Nachrichtentypen.

In der folgenden Tabelle sind diese Nachrichten zusammengefasst.



Nachrichtenstruktur

Max. 4 Bytes

Kopf

Max. 255 Bytes

Daten

1 Byte

Prüfsumme

IDE ->

<- FE

FMT

TGT

SRC

LEN

SID

DS_/TRTP

DATA

CS

Start Communication Request

81

EE

F0

 

81

 
 

E0

Positive Response Start Communication

80

F0

EE

03

C1

 

►M10  EA,8F ◄

9B

Start Diagnostic Session Request

80

EE

F0

02

10

81

 

F1

Positive Response Start Diagnostic

80

F0

EE

02

50

81

 

31

Link Control Service

 

Verify Baud Rate (stage 1)

 

9 600 Baud

80

EE

F0

04

87

 

01,01,01

EC

19 200 Baud

80

EE

F0

04

87

 

01,01,02

ED

38 400 Baud

80

EE

F0

04

87

 

01,01,03

►C1  EE ◄

57 600 Baud

80

EE

F0

04

87

 

01,01,04

EF

115 200 Baud

80

EE

F0

04

87

 

01,01,05

F0

Positive Response Verify Baud Rate

80

F0

EE

02

C7

 

01

28

Transition Baud Rate (stage 2)

80

EE

F0

03

87

 

02,03

ED

Request Upload

80

EE

F0

0A

35

 

00,00,00,00,00,FF,FF,FF,FF

99

Positive Response Request Upload

80

F0

EE

03

75

 

00,FF

D5

Transfer Data Request

 

Overview

80

EE

F0

02

36

01

 

97

Activities

80

EE

F0

06

36

02

Date

CS

Events & Faults

80

EE

F0

02

36

03

 

99

Detailed Speed

80

EE

F0

02

36

04

 

9A

Technical Data

80

EE

F0

02

36

05

 

9B

Card download

80

EE

F0

02

36

06

 

9C

Positive Response Transfer Data

80

F0

EE

Len

76

TREP

Data

CS

Request Transfer Exit

80

EE

F0

01

37

 
 

96

Positive Response Request Transfer Exit

80

F0

EE

01

77

 
 

D6

Stop Communication Request

80

EE

F0

01

82

 
 

E1

Positive Response Stop Communication

80

F0

EE

01

C2

 
 

21

Acknowledge sub message

80

EE

F0

Len

83

 

Data

CS

Negative responses

 

General reject

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

10

CS

Service not supported

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

11

CS

Sub function not supported

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

12

CS

Incorrect Message Length

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

13

CS

Conditions not correct or Request sequence error

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

22

CS

Request out of range

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

31

CS

Upload not accepted

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

50

CS

Response pending

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

78

CS

Data not available

80

F0

EE

03

7F

Sid Req

FA

CS

Anmerkungen:

— Sid Req = Sid der entsprechenden Anforderung.

— TREP = der TRTP der entsprechenden Anforderung.

— Geschwärzte Felder zeigen an, dass nichts übertragen wird.

— Der Ausdruck „Upload“ (vom IDE aus gesehen) wird in Anlehnung an die ISO 14229 verwendet. Er bedeutet dasselbe wie „Download“ (von der FE aus gesehen).

— Mögliche 2-Byte-Teilnachrichtenzähler sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt.

2.2.2.1.   Start Communication Request (SID 81)

DDP_005Diese Nachricht wird vom IDE zum Aufbau der Kommunikationsverbindung mit der FE ausgegeben. Der Verbindungsaufbau und die Kommunikation erfolgt anfangs stets mit einer Datenrate von 9 600 Baud (solange die Übertragungsgeschwindigkeit nicht durch einen Link Control Service (Verbindungssteuerungsdienst) geändert wird).

2.2.2.2.   Positive Response Start Communication (SID C1)

DDP_006Diese Nachricht wird von der FE als positive Antwort auf einen Start Communication Request ausgegeben. Sie enthält die beiden Schlüsselbytes ►M10  „EA“„8F“ ◄ als Hinweis darauf, dass die Einheit das Protokoll mit Kopf einschließlich Ziel-, Quell- und Längeninformation unterstützt.

2.2.2.3.   Start Diagnostic Session Request (SID 10)

DDP_007Die Nachricht Start Diagnostic Session Request wird vom IDE ausgegeben, um einen neuen Diagnosevorgang mit der FE zu beginnen. Die Untervariable „default session“ (81 Hex) zeigt an, dass ein Standard-Diagnosevorgang eingeleitet werden soll.

2.2.2.4.   Positive Response Start Diagnostic (SID 50)

DDP_008Die Nachricht Positive Response Start Diagnostic wird von der FE als positive Antwort auf einen Diagnostic Session Request gesendet.

2.2.2.5.   Link Control Service (SID 87)

DDP_052Mit Hilfe des Link Control Service (Verbindungssteuerungsdienst) leitet die IDE einen Wechsel der Übertragungsgeschwindigkeit (Baudrate) ein. Dies erfolgt in zwei Schritten. Zunächst schlägt die IDE einen Wechsel vor und gibt dazu die neue Baudrate an. Nach einer positiven Antwort der FE sendet die die IDE dann im zweiten Schritt eine Bestätigung des Geschwindigkeitswechsels an die FE und geht danach zur neuen Baudrate über. Nach Erhalt der Bestätigung geht auch die FE zur neuen Baudrate über.

2.2.2.6.   Link Control Positive Response (SID C7)

DDP_053Die Nachricht Link Control Positive Response wird von der FE als positive Antwort auf einen Link Control Service Request (Schritt 1) gesendet. Die Bestätigungsmeldung (Schritt 2) wird dagegen nicht beantwortet.

2.2.2.7.   Request Upload (SID 35)

DDP_009Die Nachricht Request Upload wird vom IDE als Mitteilung an die FE ausgegeben, dass eine Download-Operation angefordert wird. In Übereinstimmung mit der ISO 14229 umfasst diese Anforderung stets Angaben zu Adresse, Größe und Format der angeforderten Daten. Da diese Angaben der IDE jedoch vor dem Herunterladen nicht bekannt sind, wird die Speicheradresse auf „0“, das Format auf „verschlüsselt und unkomprimiert“ und die Speichergröße auf den Höchstwert gesetzt.

2.2.2.8.   Positive Response Request Upload (SID 75)

DDP_010Die Nachricht Positive Response Request Upload wird von der FE gesendet, um dem IDE anzuzeigen, dass die FE zum Herunterladen der Daten bereit ist. In Übereinstimmung mit der ISO 14229 enthält diese Positive-Response-Nachricht auch Daten, mit denen der IDE mitgeteilt wird, dass die spätere Nachrichten Positive Response Transfer Data höchstens 00FF Hex Bytes umfassen werden.

2.2.2.9.   Transfer Data Request (SID 36)

DDP_011Die Nachricht Transfer Data Request wird vom IDE gesendet und spezifiziert der FE den herunterzuladenden Datentyp. Mit dem Byte Transfer Request Parameter (TRTP) wird die Übertragungsart angegeben.

Es gibt sechs Arten der Datenübertragung:

 Überblick (TRTP 01),

 Tätigkeiten eines bestimmten Tages (TRTP 02),

 Ereignisse und Störungen (TRTP 03),

 Genaue Geschwindigkeitsangaben (TRTP 04),

 Technische Daten (TRTP 05),

 Kartendownload (TRTP 06).

DDP_054Die IDE muss beim Herunterladen eine Überblicks-Datenübertragung (TRTP 01) anfordern, da nur so die FE-Zertifikate in der heruntergeladenen Datei gespeichert werden (und die digitale Signatur geprüft werden kann).

Im zweiten Fall (TRTP 02) schließt die Nachricht Transfer Data Request die Angabe des herunterzuladenden Kalendertags (Format TimeReal) ein.

2.2.2.10.   Positive Response Transfer Data (SID 76)

DDP_012Die Nachricht Positive Response Transfer Data wird von der FE als Antwort auf die Transfer Data Request gesendet. Sie enthält die angeforderten Daten, wobei die Transfer Response Parameter (TREP) den TRTP der Anforderung entspricht.

DDP_055Im ersten Fall (TREP 01), sendet die FE Daten, die es dem IDE-Bediener erleichtern, die von ihm herunterzuladenden Daten auszuwählen. Diese Nachricht enthält folgende Informationen:

 Sicherheitszertifikate,

 Fahrzeugkennung,

 aktuelles Datum und Uhrzeit der FE,

 min. und max. herunterladbares Datum (FE-Daten),

 Angabe der in die FE eingesteckten Karten,

 der vorherige Download an ein Unternehmen,

 Unternehmenssperren,

 bisherige Kontrollen.

2.2.2.11.   Request Transfer Exit (SID 37)

DDP_013Mit der Nachricht Request Transfer Exit teilt das IDE der FE mit, dass der Download-Vorgang beendet ist.

2.2.2.12.   Positive Response Request Transfer Exit (SID 77)

DDP_014Die Nachricht Positive Response Request Transfer Exit wird von der FE zur Quittierung der Request Transfer Exit gesendet.

2.2.2.13.   Stop Communication Request (SID 82)

DDP_015Die Nachricht Stop Communication Request wird vom IDE gesendet, um die Kommunikationsverbindung mit der FE zu trennen.

2.2.2.14.   Positive Response Stop Communication (SID C2)

DDP_016Mit der Nachricht Positive Response Stop Communication quittiert die FE die Nachricht Stop Communication Request.

2.2.2.15.   Acknowledge Sub Message (SID 83)

DDP_017Mit der Nachricht Acknowledge Sub Message bestätigt das IDE den Empfang der einzelnen Teile einer Nachricht, die in mehreren Teilnachrichten gesendet wird. Das Datenfeld enthält die von der FE empfangene SID sowie einen 2-Byte-Code wie folgt:

 MsgC + 1 quittiert den korrekten Empfang der Teilnachricht Nummer MsgC.

 Anforderung vom IDE an die FE zur Sendung der nächsten Teilnachricht.

 MsgC zeigt ein Problem beim Empfang der Teilnachricht Nummer MsgC an.

 Anforderung von IDE an die FE zur erneuten Sendung der Teilnachricht.

 FFFF fordert zur Beendigung der Nachricht auf.

 Kann vom IDE zur Beendigung der Übertragung der FE-Nachricht aus irgendeinem Grund verwendet werden.

Die letzte Teilnachricht einer Nachricht (LEN-Byte < 255) kann unter Verwendung eines dieser Codes oder gar nicht quittiert werden.

Folgende FE-Antwort besteht aus mehreren Teilnachrichten:

 Positive Response Transfer Data (SID 76).

2.2.2.16.   Negative Response (SID 7F)

DDP_018Die Nachricht Negative Response wird von der FE als Antwort auf die obengenannten Anforderungsnachrichten gesendet, wenn sie die Anforderung nicht erfüllen kann. Die Datenfelder der Nachricht enthalten die SID der Antwort (7F), die SID der Anforderung sowie einen Code zur Angabe des Grundes der negativen Antwort. Folgende Codes stehen zur Verfügung:

 10 general reject

 Aktion kann aus einem im Folgenden nicht aufgeführten Grund nicht ausgeführt werden.

 11 service not supported

 Die SID der Anforderung wird nicht verstanden.

 12 sub function not supported

 Die DS_ oder TRTP der Anforderung wird nicht verstanden, oder es sind keine weiteren Teilnachrichten zu übertragen.

 13 incorrect message length

 Die Länge der erhaltenen Nachricht ist nicht korrekt.

 22 conditions not correct or request sequence error

 Der angeforderte Dienst ist nicht aktiv oder die Reihenfolge der Anforderungsnachrichten ist nicht korrekt.

 31 Request out of range

 Der Parameterdatensatz der Anforderung (Datenfeld) ist ungültig.

 50 upload not accepted

 Die Anforderung kann nicht ausgeführt werden (FE in einem nicht geeigneten Modus oder interne Störung der FE).

 78 response pending

 Die angeforderte Aktion kann nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, und die FE ist nicht bereit, eine weitere Anforderung anzunehmen.

 FA data not available

 Das Datenobjekt einer Datenübertragungsanforderung ist in der FE nicht verfügbar (z. B. keine Karte eingesetzt, …).

2.2.3.   Nachrichtenfluss

Ein typischer Nachrichtenfluss während einer normalen Datendownload-Prozedur sieht folgendermaßen aus:



IDE

 

FE

Start Communication Request

image

 
 

image

Positive Response

Start Diagnostic Service Request

image

 
 

image

Positive Response

Request Upload

image

 
 

image

Positive Response

Transfer Data Request Overview

image

 
 

image

Positive Response

Transfer Data Request #2

image

 
 

image

Positive Response #1

Acknowledge Sub Message #1

image

 
 

image

Positive Response #2

Acknowledge Sub Message #2

image

 
 

image

Positive Response #m

Acknowledge Sub Message #m

image

 
 

image

Positive Response (Data Field < 255 Bytes)

Acknowledge Sub Message (optional)

image

 

Transfer Data Request #n

image

 
 

image

Positive Response

Request Transfer Exit

image

 
 

image

Positive Response

Stop Communication Request

image

 
 

image

Positive Response

2.2.4.   Timing

DDP_019Während des normalen Betriebs sind die in der folgenden Abbildung dargestellten Timing-Parameter relevant:

image

Abbildung 1

Nachrichtenfluss, Timing

Hierbei sind:

P1

=

Zeit zwischen den Bytes bei FE-Antwort.

P2

=

Zeit zwischen dem Ende der IDE-Anforderung und dem Beginn der FE-Antwort bzw. zwischen dem Ende der IDE-Quittung und dem Beginn der nächsten FE-Antwort.

P3

=

Zeit zwischen dem Ende der FE-Antwort und dem Beginn der neuen IDE-Anforderung bzw. zwischen dem Ende der FE-Antwort und dem Beginn der IDE-Quittung bzw. zwischen dem Ende der IDE-Anforderung und dem Beginn der neuen IDE-Anforderung, wenn FE nicht antwortet.

P4

=

Zeit zwischen den Bytes bei IDE-Anforderung.

P5

=

Erweiterter Wert von P3 für das Herunterladen der Karte.

Die zulässigen Werte für die Timing-Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt (KWP — erweiterter Timing-Parametersatz, verwendet bei physischer Adressierung zwecks schnellerer Kommunikation).



Timing-Parameter

Unterer Grenzwert (ms)

Oberer Grenzwert (ms)

P1

0

20

P2

20

1 000 (1)

P3

10

5 000

P4

5

20

P5

10

20 Minuten

(1)   Wenn die FE mit einer negativen Antwort reagiert, die einen Code mit der Bedeutung „Anforderung korrekt empfangen, Antwort kommt“ enthält, wird dieser Wert auf den gleichen oberen Grenzwert erweitert wie P3.

2.2.5.   Fehlerbehandlung

Tritt während des Nachrichtenaustauschs ein Fehler auf, erfolgt eine Modifizierung des Nachrichtenflusses in Abhängigkeit von dem Gerät, das den Fehler erkannt hat, sowie von der Nachricht, die den Fehler hervorgerufen hat.

In Abbildung 2 und 3 sind die Fehlerbehandlungsprozeduren für die FE bzw. für das IDE dargestellt.

2.2.5.1.   Start Communication-Phase

DDP_020Erkennt das IDE einen Fehler während der Start Communication-Phase entweder durch Timing oder durch den Bitstrom, wartet es P3min bis zur erneuten Ausgabe der Anforderung.

DDP_021Erkennt die FE einen Fehler in der vom IDE eingehenden Folge, sendet sie keine Antwort und wartet innerhalb des Zeitraums P3max auf eine weitere Nachricht Start Communication Request.

2.2.5.2.   Communication-Phase

Es lassen sich zwei verschiedene Fehlerbehandlungsbereiche definieren:

1.   Die FE erkennt einen IDE-Übertragungsfehler.

DDP_022Die FE prüft jede empfangene Nachricht auf Timing-Fehler, Byteformatfehler (z. B. Start- und Stoppbitverletzungen) sowie Datenpaketfehler (falsche Byteanzahl empfangen, falsches Prüfsummenbyte).

DDP_023Erkennt die FE einen der vorstehend genannten Fehler, sendet sie keine Antwort und ignoriert die empfangene Nachricht.

DDP_024Die FE kann andere Fehler im Format oder Inhalt der empfangenen Nachricht (z. B. Nachricht nicht unterstützt) feststellen, selbst wenn die Nachricht die erforderlichen Längen und Prüfsummen einhält; in diesem Fall antwortet die FE dem IDE mit einer Negative Response-Nachricht unter Angabe der Fehlerart.

image

Abbildung 2

Fehlerbehandlung durch die FE

2.   Das IDE erkennt einen FE-Übertragungsfehler.

DDP_025Das IDE prüft jede empfangene Nachricht auf Timing-Fehler, Byteformatfehler (z. B. Start- und Stoppbitverletzungen) sowie Datenpaketfehler (falsche Byteanzahl empfangen, falsches Prüfsummenbyte).

DDP_026Das IDE erkennt Sequenzfehler, z. B. die inkorrekte Erhöhung des Teilnachrichtenzählers bei nacheinander empfangenen Nachrichten.

DDP_027Erkennt das IDE einen Fehler oder ist innerhalb des Zeitraums T2max keine Antwort von der FE erfolgt, wird die Anforderungsnachricht für insgesamt maximal drei Übertragungen erneut gesendet. Zum Zwecke dieser Fehlererkennung wird eine Teilnachrichtquittung als Anforderung an die FE betrachtet.

DDP_028Vor dem Beginn jeder Sendung wartet das IDE mindestens T3min; die Wartezeit wird vom letzten errechneten Auftreten eines Stoppbits nach der Fehlererkennung an gemessen.

image

Abbildung 3

Fehlerbehandlung durch das IDE

2.2.6.   Inhalt der Antwortnachricht

In diesem Abschnitt wird der Inhalt der Datenfelder der verschiedenen positiven Antwortnachrichten spezifiziert.

Die Datenelemente sind in Anlage 1, Datenglossar, definiert.

2.2.6.1.   Positive Response Transfer Data Overview

DDP_029Das Datenfeld der Nachricht Positive Response Transfer Data Overview liefert folgende Daten in folgender Reihenfolge unter SID 76 Hex und TREP 01 Hex. Es muss eine geeignete Aufteilung und Zählung der Teilnachrichten erfolgen:

image

2.2.6.2.   Positive Response Transfer Data Activities

DDP_030Das Datenfeld der Nachricht Positive Response Transfer Data Activities liefert folgende Daten in folgender Reihenfolge unter SID 76 Hex und TREP 02 Hex. Es muss eine geeignete Aufteilung und Zählung der Teilnachrichten erfolgen:

image

2.2.6.3.   Positive Response Transfer Data Events and Faults

DDP_031Das Datenfeld der Nachricht Positive Response Transfer Data Events and Faults liefert folgende Daten in folgender Reihenfolge unter SID 76 Hex und TREP 03 Hex. Es muss eine geeignete Aufteilung und Zählung der Teilnachrichten erfolgen:

image

2.2.6.4.   Positive Response Transfer Data Detailed Speed

DDP_032Das Datenfeld der Nachricht Positive Response Transfer Data Detailed Speed liefert folgende Daten in folgender Reihenfolge unter SID 76 Hex und TREP 04 Hex. Es muss eine geeignete Aufteilung und Zählung der Teilnachrichten erfolgen:

image

2.2.6.5.   Positive Response Transfer Data Technical Data

DDP_033Das Datenfeld der Nachricht Positive Response Transfer Data Technical Data liefert folgende Daten in folgender Reihenfolge unter SID 76 Hex und TREP 05 Hex. Es muss eine geeignete Aufteilung und Zählung der Teilnachrichten erfolgen:

image

►(1) M10  

2.3.   ESM-Datenspeicherung

DDP_034War eine FE-Datenübertragung Bestandteil eines Download-Vorgangs, speichert das IDE in einer einzigen physischen Datei alle Daten, die während des Download-Vorgangs von der FE in Positive Response Transfer Data-Nachrichten empfangen wurden. Dabei nicht gespeichert werden Nachrichtenköpfe, Teilnachrichtenzähler, leere Teilnachrichten und Prüfsummen, gespeichert werden jedoch SID und TREP (nur der ersten Teilnachricht bei mehreren Teilnachrichten).

3.   PROTOKOLL FÜR DAS HERUNTERLADEN VON DATEN VON KONTROLLGERÄTKARTEN

3.1.   Geltungsbereich

Dieser Abschnitt beschreibt das direkte Herunterladen der Kartendaten einer Kontrollgerätkarte auf ein IDE. Da das IDE nicht Bestandteil der Sicherheitsumgebung ist, erfolgt keine Authentisierung zwischen der Karte und dem IDE.

3.2.   Begriffsbestimmungen

Download-Vorgang : Die Ausführung eines Download der Chipkartendaten. Der Vorgang umfasst die gesamte Prozedur vom Zurücksetzen der Chipkarte durch ein IFD bis zur Deaktivierung der Chipkarte (Entnahme der Karte oder nächstes Zurücksetzen).

Signierte Datei : Eine Datei von der Chipkarte. Die Datei wird in Klartext zum IFD übertragen. Auf der Chipkarte erfolgt eine Hash-Code-Anwendung für die Datei, sie wird signiert, und die Signatur wird an das IFD übertragen.

3.3.   Herunterladen von der Karte

DDP_035Das Herunterladen einer Kontrollgerätkarte beinhaltet die folgenden Schritte:

 Herunterladen der gemeinsamen Informationen der Karte in den EF ICC und IC. Diese Informationen sind fakultativ und werden nicht mit einer digitalen Signatur gesichert.

 Herunterladen der EF Card_Certificate und CA_Certificate. Diese Informationen sind nicht mit einer digitalen Signatur gesichert.

 Das Herunterladen dieser Dateien ist bei jedem Download-Vorgang obligatorisch.

 Herunterladen der anderen Anwendungsdaten-EF (innerhalb des DF Tachograph) außer EF Card_Download. Diese Informationen sind mit einer digitalen Signatur gesichert.

 

 Bei jedem Download-Vorgang ist zumindest das Herunterladen der EF Application_Identification und ID obligatorisch.

 Beim Herunterladen einer Fahrerkarte ist zudem der Download folgender EF obligatorisch:

 

  Events_Data,

  Faults_Data,

  Driver_Activity_Data,

  Vehicles_Used,

  Places,

  Control_Activity_Data,

  Specific_Conditions.

 Beim Herunterladen einer Fahrerkarte, wird das Datum LastCard_Download in EF Card_Download aktualisiert.

 Beim Herunterladen einer Werkstattkarte ist der Kalibrierungszähler in der EF Card_Download zurückzusetzen.

3.3.1.   Initialisierungssequenz

DDP_036Das IDE leitet folgende Sequenz ein:



Karte

Richtung

IDE/IFD

Bedeutung/Bemerkungen

 

image

Hardware zurücksetzen

 

ATR

image

 
 

Mit PPS kann auf eine höhere Baudrate gewechselt werden, sofern die Chipkarte diese Baudrate unterstützt.

3.3.2.   Sequenz für unsignierte Dateien

DDP_037Die Sequenz für das Herunterladen der EF ICC, IC, Card_Certificate und CA_Certificate lautet folgendermaßen::



Karte

Richtung

IDE/IFD

Bedeutung/Bemerkungen

 

image

Select File

Auswahl nach Dateikennung

OK

image

 
 
 

image

Read Binary

Enthält die Datei mehr Daten als der Puffer des Lesers oder der Karte fassen kann, ist der Befehl so lange zu wiederholen, bis die gesamte Datei ausgelesen ist.

File Data

OK

image

Speicherung der Daten auf ESM

gemäß 3.4, Datenspeicherungsformat

Anmerkung: Vor Auswahl der EF Card_Certificate muss die Kontrollgerätanwendung ausgewählt werden (Auswahl durch AID).

3.3.3.   Sequenz für signierte Dateien

DDP_038Die folgende Sequenz wird für die folgenden Dateien verwendet, die jeweils mit ihrer Signatur herunterzuladen sind:



Karte

Richtung

IDE/IFD

Bedeutung/Bemerkungen

 

image

Select File

 

OK

image

 
 
 

image

Perform Hash of File

Berechnet den Hashwert über dem Dateninhalt der ausgewählten Datei mit Hilfe des vorgeschriebenen Hash-Algorithmus gemäß Anlage 11. Dieser Befehl ist kein ISO-Befehl.

Hash of File berechnen und Hashwert temporär speichern

 
 
 

OK

image

 
 
 

image

Read Binary

Enthält die Datei mehr Daten als der Puffer des Lesers oder der Karte fassen kann, ist der Befehl so lange zu wiederholen, bis die gesamte Datei ausgelesen ist.

File Data

OK

image

Empfangene Daten auf ESM speichern

gemäß 3.4, Datenspeicherungsformat

 

image

PSO: Compute Digital Signature

 

Perform Security Operation Compute Digital Signature mit Hilfe des temporär gespeicherten Hashwerts

 
 
 

Signature

OK

image

Daten an die zuvor auf dem ESM gespeicherten Daten anfügen

gemäß 3.4, Datenspeicherungsformat

3.3.4.   Sequenz für das Zurücksetzen des Kalibrierungszählers

DDP_039Die Sequenz für das Zurücksetzen des Zählers NoOfCalibrationsSinceDownload in der EF Card_Download auf einer Werkstattkarte lautet folgendermaßen:



Karte

Richtung

IDE/IFD

Bedeutung/Bemerkungen

 

image

Select File EF Card_Download

Auswahl nach Dateikennung

OK

image

 
 
 

image

Update Binary

NoOfCalibrationsSinceDownload = 00 00

 

setzt Kartendownloadzahl zurück

 
 
 

OK

image

 
 

3.4.   Datenspeicherungsformat

3.4.1.   Einleitung

DDP_040Die heruntergeladenen Daten sind nach folgenden Bedingungen zu speichern:

 Die Daten sind transparent zu speichern, d. h. die Reihenfolge der von der Karte übertragenen Bytes sowie die Reihenfolge der in ihnen enthaltenen Bits muss während der Speicherung erhalten bleiben.

 Alle im Rahmen eines Download-Vorgangs heruntergeladenen Dateien der Karte werden in einer einzigen Datei auf dem ESM gespeichert

3.4.2.   Dateiformat

DDP_041Das Dateiformat ist eine Verkettung mehrerer TLV-Objekte.

DDP_042Der Tag für eine EF ist die FID sowie der Zusatz „00“.

DDP_043Der Tag der Signatur einer EF ist die FID der Datei sowie der Zusatz „01“.

DDP_044Die Länge ist ein 2-Byte-Wert. Der Wert legt die Anzahl der Bytes im Wertfeld fest. Der Wert „FF FF“ im Längenfeld ist für eine künftige Verwendung reserviert.

DDP_045Wird eine Datei nicht heruntergeladen, ist auch nichts zu speichern, was mit der Datei im Zusammenhang steht (also kein Tag und keine Nulllänge).

DDP_046Eine Signatur wird als nächstes TLV-Objekt unmittelbar nach dem Objekt, das die Daten der Datei enthält, gespeichert.



Definition

Bedeutung

Länge

FID (2 Bytes) || „00“

Tag für EF (FID)

3 Bytes

FID (2 Bytes) || „01“

Tag für Signatur der EF (FID)

3 Bytes

xx xx

Länge des Wertfelds

2 Bytes

Beispiel für Daten in einer Download-Datei auf einem ESM:



Tag

Länge

Wert

00 02 00

00 11

Daten von EF ICC

C1 00 00

00 C2

Daten von EF Card_Certificate

 
 

05 05 00

0A 2E

Daten von Vehicles_Used

05 05 01

00 80

Signatur von EF Vehicles_Used

4.   HERUNTERLADEN VON DER KONTROLLGERÄTKARTE ÜBER EINE FAHRZEUGEINHEIT

DDP_047Die FE muss das Herunterladen des Inhalts einer eingesteckten und an ein IDE angeschlossenen Fahrerkarte zulassen.

DDP_048Zum Starten dieses Modus sendet das IDE die Nachricht Transfer Data Request Card Download an die FE (siehe 2.2.2.9).

DDP_049Daraufhin lädt die FE die gesamte Karte dateiweise in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3 definierten Download-Protokoll herunter und leitet alle von der Karte empfangenen Daten im entsprechenden TLV-Dateiformat (siehe 3.4.2) sowie eingekapselt in eine Positive Response Transfer Data-Nachricht an das IDE weiter.

DDP_050Das IDE ruft die Kartendaten aus der Nachricht Positive Response Transfer Data ab (unter Fortlassung aller Köpfe, SID, TREP, Teilnachrichtenzähler und Prüfsummen) und speichert sie innerhalb einer in Abschnitt 2.3 beschriebenen physischen Datei.

DDP_051Danach aktualisiert die FE gegebenenfalls die Dateien ControlActivityData oder Card_Download der Fahrerkarte.




Anlage 8

KALIBRIERUNGSPROTOKOLL

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einleitung …

2.

Begriffe, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente …

3.

Diensteübersicht …

3.1.

Verfügbare Dienste …

3.2.

Antwortcodes …

4.

Kommunikationsdienste …

4.1.

Der Dienst StartCommunication …

4.2.

Der Dienst StopCommunication …

4.2.1.

Beschreibung der Nachricht …

4.2.2.

Nachrichtenformat …

4.2.3.

Parameterdefinition …

4.3.

Der Dienst TesterPresent …

4.3.1.

Beschreibung der Nachricht …

4.3.2.

Nachrichtenformat …

5.

Verwaltungsdienste …

5.1.

Der Dienst StartDiagnosticSession …

5.1.1.

Beschreibung der Nachricht …

5.1.2.

Nachrichtenformat …

5.1.3.

Parameterdefinition …

5.2.

Der Dienst SecurityAccess …

5.2.1.

Beschreibung der Nachricht …

5.2.2.

Nachrichtenformat — SecurityAccess — requestSeed …

5.2.3.

Nachrichtenformat — SecurityAccess — sendKey …

6.

Datenübertragungsdienste …

6.1.

Der Dienst ReadDataByIdentifier …

6.1.1.

Beschreibung der Nachricht …

6.1.2.

Nachrichtenformat …

6.1.3.

Parameterdefinition …

6.2.

Der Dienst WriteDataByIdentifier …

6.2.1

Beschreibung der Nachricht …

6.2.2.

Nachrichtenformat …

6.2.3.

Parameterdefinition …

7.

Prüfimpulssteuerung — Funktionseinheit Eingabe/Ausgabe-Steuerung …

7.1.

Der Dienst InputOutputControlByIdentifier …

7.1.1.

Beschreibung der Nachricht …

7.1.2.

Nachrichtenformat …

7.1.3.

Parameterdefinition …

8.

Datensatzformate …

8.1.

Wertebereiche der übertragenen Parameter …

8.2.

dataRecords-Formate …

1.   EINLEITUNG

In dieser Anlage wird der Datenaustausch zwischen einer Fahrzeugeinheit und einem Prüfgerät über die K-Leitung, die Teil der in Anlage 6 beschriebenen Kalibrierungsschnittstelle ist, beschrieben. Außerdem enthält sie eine Beschreibung der Steuerung der Eingangs-/Ausgangssignalleitung am Kalibrierungsanschluss.

Das Aufbauen der K-Leitungskommunikation wird im Abschnitt 4 „Kommunikationsdienste“ beschrieben.

In dieser Anlage ist vom Konzept der Diagnosevorgänge die Rede, mit dem der Umfang der K-Leitungssteuerung unter verschiedenen Bedingungen festgelegt wird. Der Standardvorgang ist dabei die „StandardDiagnosticSession“, bei der aus einer Fahrzeugeinheit alle Daten ausgelesen, jedoch keine Daten in die Fahrzeugeinheit geschrieben werden können.

Die Auswahl des Diagnosevorgangs wird im Abschnitt 5 „Verwaltungsdienste“ beschrieben.

CPR_001Im Programmiervorgang „ECUProgrammingSession“ ist es möglich, Daten in die Fahrzeugeinheit einzugeben. Bei der Eingabe von Kalibrierungsdaten (Anforderungen 097 und 098) muss sich die Fahrzeugeinheit außerdem in der Betriebsart KALIBRIERUNG befinden.

Die Datenübertragung über die K-Leitung wird im Abschnitt 6 „Datenübertragungsdienste“ beschrieben. Die Formate der übertragenen Daten werden in Abschnitt 8 „Datensatzformate“ erläutert.

CPR_002Der Einstellvorgang „ECUAdjustmentSession“ ermöglicht die Auswahl der E/A-Betriebsart der Kalibrierungs-E/A-Signalleitung über die Schnittstelle der K-Leitung. Die Steuerung der Kalibrierungs-E/A-Signalleitung wird in Abschnitt 7 „Prüfimpulssteuerung — Funktionseinheit Eingabe/Ausgabe-Steuerung“ beschrieben.

CPR_003Im vorliegenden Dokument wird als Adresse für das Prüfgerät durchgängig ′tt′ verwendet. Ungeachtet dessen, dass für Prüfgeräte bevorzugte Adressen verwendet werden können, muss die FE auf jede Prüfgerätadresse richtig antworten. Die physische Adresse der FE ist 0xEE.

2.   BEGRIFFE, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND REFERENZDOKUMENTE

Für die Service Identifier (SID), die Bedienanforderungen und -antworten sowie die Standardparameter werden Byte-Codierungen und hexadezimale Werte verwendet.

Der Begriff „Prüfgerät“ bezeichnet das zur Eingabe der Programmierungs-/Kalibrierungsdaten in die FE verwendete Gerät.

Die Begriffe „Client“ und „Server“ beziehen sich auf das Prüfgerät bzw. die FE.

Der Begriff „ECU“ bedeutet „elektronische Steuereinheit“ und bezieht sich auf die FE.

Referenzdokumente:

ISO 14230-2 : Road Vehicles — Diagnostic Systems — Keyword Protocol 2000 — Part 2: Data Link Layer. First edition: 1999. (Straßenfahrzeuge — Diagnosesysteme — Schlüsselwort 2000 — Teil 2: Sicherungsschicht. 1. Ausgabe 1999)

3.   DIENSTEÜBERSICHT

3.1.   Verfügbare Dienste

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in dieser Anlage beschriebenen Dienste, die im Kontrollgerät verfügbar sein werden.

CPR_004In der Tabelle sind die Dienste aufgeführt, die bei aktiviertem Diagnosevorgang verfügbar sind.

 Spalte 1 enthält die verfügbaren Dienste.

 Spalte 2 nennt den Abschnitt in der vorliegenden Anlage, in der der Dienst näher beschrieben wird.

 Spalte 3 ordnet die Service-Identifier-Werte bei Anforderungsnachrichten zu.

 Spalte 4 gibt die Dienste des Standardvorgangs „StandardDiagnosticSession“ (SD) an, die in jeder FE implementiert sein müssen.

 Spalte 5 gibt die Dienste des Einstellvorgangs „ECUAdjustmentSession“ (ECUAS) an, die implementiert sein müssen, um die Steuerung der E/A-Signalleitung der für die Kalibrierung vorgesehenen Steckverbindung an der Frontplatte der FE zu gestatten.

 Spalte 6 gibt die Dienste des Programmiervorgangs „ECUProgrammingSession“ (ECUPS) an, die implementiert sein müssen, um die Programmierung von Parametern in der FE zu ermöglichen.



Tabelle 1

Übersicht über die SID-Werte

Bezeichnung des Diagnosedienstes

Abschnitt Nr.

SID-Anforderungswert

Diagnosevorgänge

SD

ECUAS

ECUPS

StartCommunication

4.1

81

 ()

 ()

 ()

StopCommunication

4.2

82

 ()

 
 

TesterPresent

4.3

3E

 ()

 ()

 ()

StartDiagnosticSession

5.1

10

 ()

 ()

 ()

SecurityAccess

5.2

27

 ()

 ()

 ()

ReadDataByIdentifier

6.1

22

 ()

 ()

 ()

WriteDataByIdentifier

6.2

2E

 
 

 ()

InputOutputControlByIdentifier

7.1

2F

 

 ()

 

(1)   Dieses Symbol zeigt an, dass der betreffende Dienst bei diesem Diagnosevorgang obligatorisch ist. Ein Feld ohne Symbol bedeutet, dass der betreffende Dienst bei diesem Diagnosevorgang nicht zugelassen ist.

3.2.   Antwortcodes

Für jeden Dienst sind Antwortcodes festgelegt.

4.   KOMMUNIKATIONSDIENSTE

Um die Kommunikation aufzubauen und aufrecht zu erhalten, sind einige Dienste erforderlich, die nicht auf der Anwendungsschicht liegen. Die zur Verfügung stehenden Dienste sind in nachstehender Tabelle aufgeführt:



Tabelle 2

Kommunikationsdienste

Dienstbezeichnung

Beschreibung

StartCommunication

Client fordert Beginn eines Kommunikationsvorgangs mit einem (mehreren) Server(n) an

StopCommunication

Client fordert Beendigung des laufenden Kommunikationsvorgangs an

TesterPresent

Client teilt dem Server mit, dass die Verbindung noch aktiv ist

CPR_005Der Dienst StartCommunication wird genutzt, um eine Kommunikation einzuleiten. Für die Ausführung eines Dienstes ist es immer erforderlich, dass die Kommunikation initialisiert und die für die gewünschte Betriebsart geeigneten Kommunikationsparameter verwendet werden.

4.1.   Der Dienst StartCommunication

CPR_006Bei Erhalt eines StartCommunication-Primitivs prüft die FE, ob die angeforderte Kommunikationsverbindung unter den gegebenen Bedingungen initialisiert werden kann. Gültige Bedingungen für die Initialisierung einer Kommunikationsverbindung sind im Dokument ISO 14230-2 beschrieben.

CPR_007Die FE führt daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen zur Initialisierung der Kommunikationsverbindung aus und versendet ein StartCommunication-Antwort-Primitiv mit den gewählten Positive Response-Parametern.

CPR_008Erhält eine bereits initialisierte (und in eine Diagnosesitzung eingetretene) FE die Anforderung StartCommunication (z. B. aufgrund Wiederanlauf des Prüfgeräts nach einer Fehlerbedingung), muss die Anforderung angenommen und die FE neu initialisiert werden.

CPR_009Falls sich die Kommunikationsverbindung aus irgendeinem Grund nicht initialisieren lässt, setzt die FE den Betrieb in der gleichen Weise wie unmittelbar vor dem Versuch zur Initialisierung der Kommunikationsverbindung fort.

CPR_010Die Anforderungsnachricht StartCommunication muss an eine physische Adresse erfolgen.

CPR_011Die Initialisierung der FE für Dienste erfolgt mit Hilfe einer „Schnellinitialisierung“:

 Jeder Aktivität geht ein Bus-Ruhezustandstakt voraus.

 Das Prüfgerät überträgt anschließend eine Initialisierungssequenz.

 Alle zum Aufbau der Kommunikation benötigten Informationen sind in der Antwort der FE enthalten.

CPR_012Nach Beendigung der Initialisierung:

 Alle Kommunikationsparameter werden entsprechend der Schlüssel-Bytes auf die Werte in Tabelle 5 gesetzt.

 Die FE wartet auf die erste Anforderung vom Prüfgerät.

 Die FE befindet sich in der Standarddiagnosebetriebsart, d. h. der „StandardDiagnosticSession“.

 Die Kalibrierungs-E/A-Signalleitung befindet sich im Standardzustand, d. h. im deaktivierten Zustand.

CPR_014Die Übertragungsgeschwindigkeit (Baudrate) auf der K-Leitung beträgt 10 400 Baud.

CPR_016Die Schnellinitialisierung wird ausgelöst, indem das Prüfgerät eine Wake-Up-Sequenz (Wup) auf der K-Leitung überträgt. Diese beginnt nach dem Ruhezustandstakt auf der K-Leitung mit einem L-Takt TInil. Das Prüfgerät sendet das erste Bit des Dienstes StartCommunication im Anschluss an einen TWup-Takt, der nach der ersten fallenden Flanke beginnt.

image

CPR_017Die Taktwerte für die Schnellinitialisierung sowie für die Kommunikation generell sind in den nachstehenden Tabellen im einzelnen aufgeführt. Für den Ruhezustandstakt existieren mehrere Möglichkeiten:

 Erste Übertragung nach Einschalten, TRuhe = 300 ms.

 Nach Abschluss eines Dienstes StopCommunication, TRuhe = P3 Minimum

 Nach Beendigung der Kommunikation durch Zeitüberschreitung (Time-Out) P3 Maximum, TRuhe = 0.



Tabelle 3

Taktwerte zur Schnellinitialisierung

Parameter

Min.

Max.

TInil

25 ± 1 ms

24 ms

26 ms

TWup

50 ± 1 ms

49 ms

51 ms



Tabelle 4

Taktwerte für die Kommunikation

Takt-Parameter

Beschreibung der Parameter

Untere Grenzwerte (in ms)

Obere Grenzwerte (in ms)

Min.

Max.

P1

Byte-Taktabstand für die FE-Antwort

0

20

P2

Zeit zwischen Prüfgerätanforderung und FE-Antwort bzw. zwei FE-Antworten

25

250

P3

Zeit zwischen Ende der FE-Antworten und Beginn einer neuen Prüfgerätanforderung

55

5 000

P4

Byte-Taktabstand für die Prüfgerätantwort

5

20

CPR_018Das Nachrichtenformat für die Schnellinitialisierung ist in den nachstehenden Tabellen spezifiziert:



Tabelle 5

Anforderungsnachricht für StartCommunication

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

81

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Service Identifier für Anforderung StartCommunication

81

SCR

#5

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 6

Nachricht Positive Response auf StartCommunication

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response StartCommunication

C1

SCRPR

#6

Schlüssel-Byte 1

EA

KB1

#7

Schlüssel-Byte 2

8F

KB2

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

CPR_019Eine negative Antwort (Negative Response) auf die Anforderungsnachricht StartCommunication gibt es nicht. Kann keine positive Nachricht (Positive Response) gegeben werden, so erfolgt keine Initialisierung der FE, und diese verbleibt in ihrer normalen Betriebsart.

4.2.   Der Dienst StopCommunication

4.2.1.   Beschreibung der Nachricht

Dieser Dienst der Kommunikationssteuerungsschicht hat zum Zweck, einen Kommunikationsvorgang zu beenden.

CPR_020Bei Erhalt eines StopCommunication-Primitivs prüft die FE, ob die derzeitigen Bedingungen die Beendigung dieser Kommunikation gestatten. Ist dies der Fall, so führt die FE alle erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung dieser Kommunikation durch.

CPR_021Ist die Beendigung der Kommunikation möglich, gibt die FE vor der Beendigung der Kommunikation ein StopCommunication-Antwort-Primitiv mit den gewählten Positive Response-Parametern aus.

CPR_022Falls sich die Kommunikation aus irgendeinem Grund nicht beenden lässt, gibt die FE ein StopCommunication-Antwort-Primitiv mit den gewählten Parametern für Negative Response aus.

CPR_023Wird von der FE eine Zeitüberschreitung aufgrund P3max erkannt, muss die Kommunikation ohne Ausgabe eines Antwortelements beendet werden.

4.2.2.   Nachrichtenformat

CPR_024Die Nachrichtenformate für die StopCommunication-Primitive sind in den folgenden Tabellen aufgeführt:



Tabelle 7

Anforderungsnachricht für StopCommunication

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

01

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung StopCommunication

82

SPR

#6

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 8

Nachricht Positive Response auf StopCommunication

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

01

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response auf StopCommunication

C2

SPRPR

#6

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 9

Nachricht Negative Response auf StopCommunication

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung StopCommunicationentification

82

SPR

#7

responseCode = generalReject

10

RC_GR

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

4.2.3.   Parameterdefinition

Dieser Dienst erfordert keine Parameterdefinition.

4.3.   Der Dienst TesterPresent

4.3.1.   Beschreibung der Nachricht

Mit Hilfe des Dienstes TesterPresent teilt das Prüfgerät dem Server mit, dass es sich noch immer in einer aktiven Verbindung mit ihm befindet, um zu verhindern, dass der Server automatisch in die normale Betriebsart zurückkehrt und dadurch möglicherweise die Verbindung beendet. Dieser Dienst sorgt durch regelmäßiges Aussenden einer Anforderung dafür, dass die Diagnosesitzung oder Verbindung aktiv bleibt, indem der P3-Zeitgeber jedem Erhalt einer Anforderung für diesen Dienst zurückgesetzt wird.

4.3.2.   Nachrichtenformat

CPR_079Die Nachrichtenformate für die TesterPresent-Primitive sind in den folgenden Tabellen aufgeführt.



Tabelle 10

Anforderungsnachricht TesterPresent

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

02

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung TesterPresent

3E

TP

#6

Sub Function = responseRequired = [yes

no]

01

02

RESPREQ_Y

RESPREQ_NO

#7

Prüfsumme

00-FF

CS

CPR_080Ist der Parameter responseRequired auf „yes“ gesetzt, so antwortet der Server mit folgenden positiven Antwortnachrichten. Ist der Parameter auf „no“ gesetzt, sendet der Server keine Antwort.



Tabelle 11

Nachricht TesterPresent Positive Response

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

01

LEN

#5

Service Identifier für TesterPresent Positive Response

7E

TPPR

#6

Prüfsumme

00-FF

CS

CPR_081Der Dienst verwendet die folgenden negativen Antwort-Codes:



Tabelle 12

Nachricht TesterPresent Negative Response

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung TesterPresent

3E

TP

#7

responseCode = [SubFunctionNotSupported-InvalidFormat

incorrectMessageLength]

12

13

RC_SFNS_IF

RC_IML

#8

Prüfsumme 00-FF CS

00-FF

CS

5.   VERWALTUNGSDIENSTE

Die zur Verfügung stehenden Dienste sind in nachstehender Tabelle aufgeführt:



Tabelle 13

Verwaltungsdienste

Dienstbezeichnung

Beschreibung

StartDiagnosticSession

Client fordert Beginn eines Diagnosevorgangs mit einer FE an

SecurityAccess

Client ruft Funktionen auf, zu denen nur berechtigte Benutzer Zugriff haben

5.1.   Der Dienst StartDiagnosticSession

5.1.1.   Beschreibung der Nachricht

CPR_025Der Dienst StartDiagnosticSession dient dazu, verschiedene Diagnosevorgänge im Server zu aktivieren. Ein Diagnosevorgang aktiviert bestimmte Dienste nach Maßgabe von Tabelle 17. Mit einem solchen Vorgang kann der Fahrzeughersteller bestimmte Dienste aktivieren, die hier nicht beschrieben werden. Die Implementierungsregeln haben folgenden Festlegungen zu entsprechen:

 Es ist stets genau ein Diagnosevorgang in der FE aktiv.

 Die FE startet die „StandardDiagnosticSession“ bei jedem Einschaltvorgang. Wird kein anderer Diagnosevorgang gestartet, so läuft die „StandardDiagnosticSession“ so lange wie die FE eingeschaltet ist.

 Wird vom Prüfgerät ein bereits laufender Diagnosevorgang angefordert, sendet die FE eine positive Antwortnachricht (Positive Response).

 Fordert das Prüfgerät einen neuen Diagnosevorgang an, sendet die FE zuerst eine positive Antwortnachricht auf „StartDiagnosticSession“, bevor der neue Diagnosevorgang in der FE aktiviert wird. Kann die FE den angeforderten neuen Diagnosevorgang nicht starten, antwortet sie mit einer negativen Antwortnachricht auf StartDiagnosticSession und setzt den laufenden Diagnosevorgang fort.

CPR_026Ein Diagnosevorgang darf erst begonnen werden, wenn die Nachrichtenverbindung zwischen dem Client und der FE errichtet wurde.

CPR_027Nach einer erfolgreichen Anforderung StartDiagnosticSession sind die in Tabelle 4 aufgeführten Taktparameter aktiv, wobei der Parameter diagnosticSession in der Anforderungsnachricht auf „StandardSession“ gesetzt ist, wenn zuvor ein anderer Diagnosevorgang aktiv war.

5.1.2.   Nachrichtenformat

CPR_028Die Nachrichtenformate für die StartDiagnosticSession-Primitive sind in den folgenden Tabellen spezifiziert:



Tabelle 14

Anforderungsnachricht StartDiagnosticSession

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

02

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung StartDiagnosticSession

10

STDS

#6

diagnosticSession = [ein Wert aus Tabelle 17]

xx

DS_ …

#7

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 15

Nachricht Positive Response auf StartDiagnosticSession

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

02

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response auf StartDiagnosticSession

50

STDSPR

#6

DiagnosticSession = [gleicher Wert wie Byte Nr. 6 in Tabelle 14]

xx

DS_ …

#7

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 16

Nachricht Negative Response auf StartDiagnosticSession

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung StartDiagnosticSession

10

STDS

#7

ResponseCode = [subFunctionNotSupported ()

incorrectMessageLength ()

12

13

RC_SFNS

RC_IML

conditionsNotCorrect ()]

22

RC_CNC

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

(1)   Der in Byte Nr. 6 der Anforderungsnachricht eingetragene Wert wird nicht unterstützt, d. h. er ist nicht in Tabelle 17 definiert.

(2)   Die Nachricht hat eine falsche Länge.

(3)   Die Bedingungen für die angeforderte StartDiagnosticSession sind nicht erfüllt.

5.1.3.   Parameterdefinition

CPR_029Der Parameter DiagnosticSession (DS_) dient dem Dienst StartDiagnosticSession dazu, das spezielle Verhalten des Servers bzw. der Server zu wählen. Im vorliegenden Dokument sind folgende Diagnosevorgänge spezifiziert:



Tabelle 17

Definition der Werte für diagnosticSession

Hex

Beschreibung

Symbolform

81

StandardDiagnosticSession

Dieser Diagnosevorgang aktiviert alle Dienste, die in Spalte 4 „SD“ von Tabelle 1 angegeben sind. Diese Dienste ermöglichen das Auslesen der Daten von einem Server (FE). Dieser Diagnosevorgang ist aktiv, nachdem die Initialisierung zwischen Client (Prüfgerät) und Server (FE) erfolgreich abgeschlossen wurde. Dieser Diagnosevorgang kann durch andere in diesem Abschnitt genannte Diagnosevorgänge überschrieben werden.

SD

85

ECUProgrammingSession

Dieser Diagnosevorgang aktiviert alle Dienste, die in Spalte 6 „ECUPS“ von Tabelle 1 angegeben sind. Diese Dienste unterstützen die Speicherprogrammierung eines Servers (FE). Dieser Diagnosevorgang kann durch andere in diesem Abschnitt genannte Diagnosevorgänge überschrieben werden.

ECUPS

87

ECUAdjustmentSession

Dieser Diagnosevorgang aktiviert alle Dienste, die in Spalte 5 „ECUAS“ von Tabelle 1 angegeben sind. Diese Dienste unterstützen die Eingabe/Ausgabe-Steuerung eines Servers (FE). Dieser Diagnosevorgang kann durch andere in diesem Abschnitt genannte Diagnosevorgänge überschrieben werden.

ECUAS

5.2.   Der Dienst SecurityAccess

Das Schreiben von Kalibrierungsdaten bzw. der Zugriff auf die Eingabe/Ausgabe-Leitung für die Kalibrierung ist nur dann möglich, wenn sich die FE in der Betriebsart KALIBRIERUNG befindet. Der Zugriff auf die Betriebsart KALIBRIERUNG wird erst gewährt, nachdem eine gültige Werkstattkarte in die FE eingesteckt und zusätzlich die richtige persönliche Geheimzahl (PIN) in die FE eingegeben wurde.

Der Dienst SecurityAccess stellt die Möglichkeit zur PIN-Eingabe bereit und zeigt dem Prüfgerät an, ob sich die FE in der Betriebsart KALIBRIERUNG befindet.

Eine PIN-Eingabe durch alternative Methoden ist zulässig.

5.2.1.   Beschreibung der Nachricht

Der Dienst SecurityAccess besteht aus der Anforderung requestSeed, der möglicherweise eine Nachricht sendKey folgt. Der Dienst SecurityAccess muss nach dem Dienst StartDiagnosticSession ausgeführt werden.

CPR_033Mit der SecurityAccess-Anforderung requestSeed stellt das Prüfgerät fest, ob die Fahrzeugeinheit zur Annahme einer PIN bereit ist.

CPR_034Befindet sich die Fahrzeugeinheit bereits in der Betriebsart KALIBRIERUNG, beantwortet sie die Anforderung durch Versenden eines Seed 0x0000 mit Hilfe des Dienstes auf SecurityAccess Positive Response.

CPR_035Ist die Fahrzeugeinheit zur Annahme einer PIN zur Verifizierung einer Werkstattkarte bereit, beantwortet sie die Anforderung durch Versenden eines Seed, der größer als 0x0000 ist, mit Hilfe des Dienstes SecurityAccess Positive Response.

CPR_036Ist die Fahrzeugeinheit zur Annahme einer PIN vom Prüfgerät nicht bereit, weil entweder die eingesteckte Werkstattkarte ungültig ist, keine Werkstattkarte eingesteckt wurde oder die Fahrzeugeinheit eine andere Methode der PIN-Eingabe erwartet, beantwortet sie die Anforderung mit einer Negative Response, wobei der Antwortcode „conditionsNotCorrectOrRequestSequenceError“ lautet.

CPR_037Das Prüfgerät sendet dann gegebenenfalls eine SecurityAccess-Nachricht sendKey, um eine PIN an die Fahrzeugeinheit zu übergeben. Um ausreichend Zeit für den Prozess der Kartenauthentisierung zu gewähren, sendet die FE den negativen Antwortcode „requestCorrectlyReceived-ResponsePending“, mit dem die Antwortzeit verlängert wird. Die längstmögliche Wartezeit darf jedoch 5 Minuten nicht überschreiten. Sobald der angeforderte Dienst abgeschlossen ist, sendet die FE eine positive oder negative Antwortnachricht mit einem anderen Antwortcode als diesem. Der negative Antwortcode „requestCorrectlyReceived-ResponsePending“ kann so oft von der FE wiederholt werden, bis der angeforderte Dienst abgeschlossen ist und die abschließende Antwortnachricht gesandt wurde.

CPR_038Die Fahrzeugeinheit darf diese Anforderung nur dann mit dem Dienst SecurityAccess Positive Response beantworten, wenn sie sich in der Betriebsart KALIBRIERUNG befindet.

CPR_039In den nachstehenden Fällen muss die Fahrzeugeinheit diese Anforderung mit einer Negative Response bei folgendermaßen gesetzten Antwortcodes quittieren:

 subFunctionNotSupported: ungültiges Format für den Parameter der Unterfunktion (accessType),

 conditionsNotCorrectOrRequestSequenceError: Fahrzeugeinheit ist zur Annahme einer PIN-Eingabe nicht bereit,

 invalidKey: ungültige PIN, Zahl der zulässigen PIN-Prüfversuche jedoch nicht überschritten,

 exceededNumberOfAttempts: ungültige PIN und Zahl der zulässigen PIN-Prüfversuche überschritten,

 generalReject: richtige PIN, gegenseitige Authentisierung mit Werkstattkarte ist jedoch fehlgeschlagen.

5.2.2.   Nachrichtenformat — SecurityAccess — requestSeed

CPR_040Die Nachrichtenformate für die SecurityAccess requestSeed-Primitive sind in den folgenden Tabellen spezifiziert:



Tabelle 18

Anforderungsnachricht SecurityAccess

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

4

Zusatzlängen-Byte

02

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung SecurityAccess

27

SA

#6

accessType — requestSeed

7D

AT_RSD

#7

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 19

Nachricht Positive Response auf SecurityAccess requestSeed

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

04

LEN

#5

SecurityAccess Positive Response Service Id

67

SAPR

#6

accessType — requestSeed

7D

AT_RSD

#7

H-Seed

00-FF

SEEDH

#8

L-Seed

00-FF

SEEDL

#9

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 20

Nachricht Negative Response auf SecurityAccess

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung SecurityAccess

27

SA

#7

responseCode = [conditionsNotCorrectOrRequestSequenceError

incorrectMessageLength]

22

13

RC_CNC

RC_IML

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

5.2.3.   Nachrichtenformat — SecurityAccess — sendKey

CPR_041Die Nachrichtenformate für die SecurityAccess sendKey-Primitive sind in den folgenden Tabellen spezifiziert:



Tabelle 21

Nachricht SecurityAccess — sendKey

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

m+2

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung SecurityAccess

27

SA

#6

accessType — sendKey

7E

AT_SK

#7 bis #m+6

Schlüssel 1 (H)

xx

KEY

 

Schlüssel m (N, m muss mindestens 4 und darf höchstens 8 betragen)

xx

 

#m+7

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 22

Nachricht Positive Response auf SecurityAccess — sendKey

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

02

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response auf SecurityAccess

67

SAPR

#6

accessType — sendKey

7E

AT_SK

#7

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 23

Nachricht Negative Response auf SecurityAccess

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung SecurityAccess

27

SA

#7

ResponseCode = [generalReject

subFunctionNotSupported

10

12

RC_GR

RC_SFNS

incorrectMessageLength

13

RC_IML

conditionsNotCorrectOrRequestSequenceError

22

RC_CNC

invalidKey

35

RC_IK

exceededNumberOfAttempts

36

RC_ENA

requestCorrectlyReceived-ResponsePending]

78

RC_RCR_RP

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

6.   DATENÜBERTRAGUNGSDIENSTE

Die zur Verfügung stehenden Dienste sind in nachstehender Tabelle aufgeführt:



Tabelle 24

Datenübertragungsdienste

Dienstbezeichnung

Beschreibung

ReadDataByIdentifier

Client fordert an, dass der aktuelle Wert eines Datensatzes durch Zugriff von recordDataIdentifier übertragen wird

WriteDataByIdentifier

Client fordert an, dass ein Datensatz von recordDataIdentifier geschrieben wird

6.1.   Der Dienst ReadDataByIdentifier

6.1.1.   Beschreibung der Nachricht

CPR_050Mit dem Dienst ReadDataByIdentifier fordert der Client vom Server die Übertragung von Datensatzwerten an, die mit durch einen RecordDataIdentifier gekennzeichnet sind. Der Fahrzeughersteller muss dafür sorgen, dass die Serverbedingungen zur Abwicklung dieses Dienstes erfüllt sind.

6.1.2.   Nachrichtenformat

CPR_051Die Nachrichtenformate für die ReadDataByIdentifier-Primitive sind in den folgenden Tabellen aufgeführt:



Tabelle 25

Anforderungsnachricht ReadDataByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung ReadDataByIdentifier

22

RDBI

#6 bis #7

RecordDataIdentifier = [ein Wert aus Tabelle 28]

xxxx

RDI_ …

#8

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 26

Nachricht Positive Response auf ReadDataByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

m+3

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response auf ReadDataByIdentifier

62

RDBIPR

#6 bis #7

recordDataIdentifier = [gleicher Wert wie Byte 6 bis 7 in Tabelle 25]

xxxx

RDI_ …

#8 bis #m+7

dataRecord[] = [data 1

:

data m]

xx

:

xx

DREC_DATA1

:

DREC_DATAm

#m+8

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 27

Nachricht Negative Response auf ReadDataByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung ReadDataByIdentifier

22

RDBI

#7

ResponseCode = [requestOutOfRange

incorrectMessageLength

31

13

RC_ROOR

RC_IML

conditionsNotCorrect]

22

RC_CNC

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

6.1.3.   Parameterdefinition

CPR_052Der Parameter recordDataIdentifier (RDI_) in der Anforderungsnachricht ReadDataByIdentifier kennzeichnet einen Datensatz.

CPR_053Die hier definierten Werte für recordDataIdentifier sind der folgenden Tabelle aufgeführt.

Die Tabelle recordDataIdentifier enthält 4 Spalten mit mehreren Zeilen.

 Die 1. Spalte (Hex) enthält jeweils den hexadezimalen Wert für die in der 3. Spalte angeführte Anforderungsnachricht recordDataIdentifier.

 Die 2. Spalte (Datenelement) gibt zum jeweiligen recordDataIdentifier das Datenelement gemäß Anlage 1 an (ggf. Umkodierung erforderlich).

 Die 3. Spalte (Beschreibung) enthält den dazugehörigen Namen des recordDataIdentifier.

 Die 4. Spalte (Symbolform) gibt die Symbolschreibweise des jeweiligen recordDataIdentifier an.



Tabelle 28

Definition der Werte für recordDataIdentifier

Hex

Datenelement

Beschreibung von recordDataIdentifier

(ISO 16844-7)

Symbolform

F90B

CurrentDateTime

TimeDate

RDI_TD

F912

HighResOdometer

HighResolutionTotalVehicleDistance

RDI_HRTVD

F918

K-ConstantOfRecordingEquipment

Kfactor

RDI_KF

F91C

L-TyreCircumference

LfactorTyreCircumference

RDI_LF

F91D

W-VehicleCharacteristicConstant

WvehicleCharacteristicFactor

RDI_WVCF

F921

TyreSize

TyreSize

RDI_TS

F922

nextCalibrationDate

NextCalibrationDate

RDI_NCD

F92C

SpeedAuthorised

SpeedAuthorised

RDI_SA

F97D

vehicleRegistrationNation

RegisteringMemberState

RDI_RMS

F97E

VehicleRegistrationNumber

VehicleRegistrationNumber

RDI_VRN

F190

VehicleIdentificationNumber

VIN

RDI_VIN

CPR_054Der Parameter dataRecord (DREC_) dient der Nachricht Positive Response auf ReadDataByIdentifier dazu, dem Client (Prüfgerät) den durch die recordDataIdentifier gekennzeichneten Datensatz bereitzustellen. Die Datensatzformate werden in Abschnitt 8 definiert. Es können zusätzliche, vom Benutzer wählbare dataRecord-Werte, z. B. FE-abhängige Eingabedaten, interne Daten und Ausgabedaten integriert werden, diese werden jedoch hier nicht definiert.

6.2.   Der Dienst WriteDataByIdentifier

6.2.1.   Beschreibung der Nachricht

CPR_056Der Dienst WriteDataByIdentifier dient dem Client dazu, Datensatzwerte auf einen Server zu schreiben. Die Daten sind durch einen recordDataIdentifier gekennzeichnet. Der Fahrzeughersteller muss dafür sorgen, dass die Serverbedingungen zur Abwicklung dieses Dienstes erfüllt sind. Zur Aktualisierung der in Tabelle 28 aufgeführten Parameter muss sich die FE in der Betriebsart KALIBRIERUNG befinden.

6.2.2.   Nachrichtenformat

CPR_057Die Nachrichtenformate für die WriteDataByIdentifier-Primitive sind in den folgenden Tabellen aufgeführt:



Tabelle 29

Anforderungsnachricht WriteDataByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

m+3

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung WriteDataByIdentifier

2E

WDBI

#6 a #7

recordDataIdentifier = [ein Wert aus Tabelle 28]

xxxx

RDI_ …

#8 bis #m+7

dataRecord[] = [data 1

:

data m]

xx

:

xx

DREC_DATA1

:

DREC_DATAm

#m+8

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 30

Nachricht Positive Response auf WriteDataByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response WriteDataByIdentifier

6E

WDBIPR

#6 bis #7

recordDataIdentifier = [gleicher Wert wie Byte 6 bis 7 in Tabelle 29]0

xxxx

RDI_ …

#8

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 31

Nachricht Negative Response auf WriteDataByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung WriteDataByIdentifier

2E

WDBI

#7

ResponseCode = [requestOutOfRange

incorrectMessageLength

31

13

RC_ROOR

RC_IML

conditionsNotCorrect]

22

RC_CNC

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

6.2.3.   Parameterdefinition

Der Parameter recordDataIdentifier (RDI_) ist in Tabelle 28 definiert.

Der Parameter dataRecord (DREC_) dient der Aufforderungsnachricht WriteDataByIdentifier dazu, dem Server (FE) den durch die recordDataIdentifier gekennzeichneten Datensatzwerte bereitzustellen. Die Datensatzformate werden in Abschnitt 8 definiert.

7.   PRÜFIMPULSSTEUERUNG — FUNKTIONSEINHEIT EINGABE/AUSGABE-STEUERUNG

Die zur Verfügung stehenden Dienste sind in nachstehender Tabelle aufgeführt:



Tabelle 32

Funktionseinheit Eingabe/Ausgabe-Steuerung

Dienstbezeichnung

Beschreibung

InputOutputControlByIdentifier

Der Client fordert die Steuerung einer speziellen Eingabe/Ausgabe für den Server an

7.1.   Der Dienst InputOutputControlByIdentifier

7.1.1.   Beschreibung der Nachricht

Über einen der Steckanschlüsse an der Vorderseite ist es möglich, Prüfimpulse mit einem geeigneten Prüfgerät zu steuern bzw. zu überwachen.

CPR_058Diese Kalibrierungs-E/A-Signalleitung ist mit einem K-Leitungsbefehl konfigurierbar, wobei mit dem Dienst InputOutputControlByIdentifier die für die Leitung gewünschte Eingabe- bzw. Ausgabefunktion gewählt wird. Es gibt folgende Leitungszustände:

 deaktiviert,

 speedSignalInput: über die Kalibrierungs-E/A-Signalleitung wird ein Geschwindigkeitssignal (Testsignal) eingegeben, das das Geschwindigkeitssignal des Weg- und Geschwindigkeitsgebers ersetzt,

 realTimeSpeedSignalOutputSensor: über die Kalibrierungs-E/A-Signalleitung wird das Geschwindigkeitssignal des Weg- und Geschwindigkeitsgebers ausgegeben,

 RTCOutput: über die Kalibrierungs-E/A-Signalleitung wird das UTC-Zeitsignal ausgegeben.

CPR_059Um den Leitungsstatus zu konfigurieren, muss sich die Fahrzeugeinheit in einem Einstellvorgang befinden und in die Betriebsart KALIBRIERUNG gesetzt sein. Bei Verlassen des Einstellvorgangs bzw. der Betriebsart KALIBRIERUNG muss die Fahrzeugeinheit die Rückkehr der E/A-Signalleitung in den Status „deaktiviert“ (Standardzustand) gewährleisten.

CPR_060Treffen an der Echtzeit-Eingabeleitung für Geschwindigkeitssignale der FE Geschwindigkeitsimpulse ein, während die E/A-Signalleitung auf Eingabe gesetzt ist, muss die E/A-Signalleitung auf Ausgabe gesetzt werden oder in den deaktivierten Zustand zurückkehren.

CPR_061Der Ablauf muss wie folgt sein:

 Aufbau der Verbindung durch den Dienst StartCommunication

 Einleiten eines Einstellvorgangs durch den Dienst StartDiagnosticSession und Eintritt in die Betriebsart KALIBRIERUNG (die Reihenfolge dieser beiden Vorgänge ist nicht von Bedeutung).

 Änderung des Ausgabestatus durch den Dienst InputOutputControlByIdentifier.

7.1.2.   Nachrichtenformat

CPR_062Die Nachrichtenformate für die InputOutputControlByIdentifier-Primitive sind in den folgenden Tabellen spezifiziert:



Tabelle 33

Anforderungsnachricht InputOutputControlByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

EE

TGT

#3

Quelladress-Byte

tt

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

xx

LEN

#5

Service Identifier für Anforderung InputOutputControlByIdentifier

30

IOCBI

#6 bis #7

InputOutputIdentifier = [CalibrationInputOutput]

F960

IOI_CIO

#8 oder #8 bis #9

ControlOptionRecord = [

inputOutputControlParameter — ein Wert aus Tabelle 36

xx

COR_ …

IOCP_ …

controlState — ein Wert aus Tabelle 37 (siehe Hinweis unten)]

xx

CS_ …

#9 oder #10

Prüfsumme

00-FF

CS

Hinweis: Der Parameter controlState liegt nur in bestimmten Fällen vor (siehe 7.1.3).



Tabelle 34

Nachricht Positive Response auf InputOutputControlByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

xx

LEN

#5

Service Identifier für Positive Response auf inputOutputControlByIdentifier

6F

IOCBIPR

#6 bis #7

inputOutputIdentifier = [CalibrationInputOutput]

F960

IOI_CIO

#7 bis #8

controlStatusRecord = [

inputOutputControlParameter (gleicher Wert wie Byte 8 in Tabelle 33)

xx

CSR_

IOCP_ …

controlState (gleicher Wert wie Byte 9 in Tabelle 33)]

xx

CS_ …

#9

Prüfsumme

00-FF

CS



Tabelle 35

Nachricht Negative Response auf InputOutputControlByIdentifier

Byte-Nr.

Parameterbezeichnung

Hex-Wert

Symbolform

#1

Format-Byte — Physische Adressierung

80

FMT

#2

Zieladress-Byte

tt

TGT

#3

Quelladress-Byte

EE

SRC

#4

Zusatzlängen-Byte

03

LEN

#5

Service Identifier für Negative Response

7F

NR

#6

Service Identifier für Anforderung inputOutputControlByIdentifier

2F

IOCBI

#7

responseCode = [

incorrectMessageLength

13

RC_IML

conditionsNotCorrect

22

RC_CNC

requestOutOfRange

31

RC_ROOR

deviceControlLimitsExceeded]

7A

RC_DCLE

#8

Prüfsumme

00-FF

CS

7.1.3.   Parameterdefinition

CPR_064Der Parameter inputOutputControlParameter (IOCP_) ist in folgender Tabelle beschrieben:



Tabelle 36

Definition der Werte für inputOutputControlParameter

Hex

Beschreibung

Symbolform

00

ReturnControlToECU

Dieser Wert zeigt dem Server (FE) an, dass das Prüfgerät die Steuerung der Kalibrierungs-E/A-Signalleitung beendet hat.

RCTECU

01

ResetToDefault

Dieser Wert zeigt dem Server (FE) die Anforderung an, den Status der Kalibrierungs-E/A-Signalleitung in den Standardstatus zurückzusetzen.

RTD

03

ShortTermAdjustment

Dieser Wert zeigt dem Server (FE) die Anforderung an, die Kalibrierungs-E/A-Signalleitung auf den im Parameter controlState enthaltenen Wert einzustellen.

STA

CPR_065Der Parameter controlState liegt nur vor, wenn der inputOutputControlParameter auf ShortTermAdjustment gesetzt ist; folgende Werte sind möglich:



Tabelle 37

Beschreibung der Werte für controlState

Betriebsart

Hex-Wert

Beschreibung

Deaktiviert

00

E/A-Leitung deaktiviert (Ausgangszustand)

Aktiviert

01

Kalibrierungs-E/A-Leitung als speedSignalInput aktiviert

Aktiviert

02

Kalibrierungs-E/A-Leitung als realTimeSpeedSignalOutputSensor aktiviert

Aktiviert

03

Kalibrierungs-E/A-Leitung als RTCOutput aktiviert

8.   DATENSATZFORMATE

Dieser Abschnitt enthält:

 allgemeine Regeln für die Parameter, die von der Fahrzeugeinheit zum Prüfgerät übertragen werden,

 die Beschreibung der Formate für die in Abschnitt 6 erläuterten Datenübertragungsdienste.

CPR_067Alle hier angegebenen Parameter müssen von der FE unterstützt werden.

CPR_068Von der FE an das Prüfgerät aufgrund einer Anforderungsnachricht übertragene Daten müssen dem jeweiligen Messtyp entsprechen (d. h. dem aktuellen Wert des angeforderten Parameters, wie ihn die FE gemessen oder vorgegeben hat).

8.1.   Wertebereiche der übertragenen Parameter

CPR_069Tabelle 38 enthält die Wertebereiche, mit deren Hilfe die Gültigkeit der übermittelten Parameter festgestellt wird.

CPR_070Mit den Werten im Bereich „Errorindikator“ kann die Fahrzeugeinheit sofort mitteilen, dass aufgrund eines Fehlers im Kontrollgerät derzeit keine gültigen Werte vorhanden sind.

CPR_071Mit den Werten im Bereich „Nicht verfügbar“ kann die Fahrzeugeinheit eine Nachricht übermitteln, die einen in diesem Modul nicht verfügbaren oder nicht unterstützten Parameter enthält. Die Werte im Bereich „Nicht angefordert“ ermöglichen es der Fahrzeugeinheit eine Befehlsnachricht zu übermitteln und die Parameter anzugeben, für die es vom anderen Gerät keine Antwort erwartet.

CPR_072Können wegen eines defekten Bauteils keine gültigen Daten für einen Parameter übermittelt werden, sollte mit dem in Tabelle 38 angegebenen Fehlerindikator anstelle von Daten für den angeforderten Parameter geantwortet werden. Wenn die gemessenen oder errechneten Daten Werte annehmen, die zwar gültig sind, aber außerhalb des festgelegten Wertebereichs für diesen Parameter liegen, ist der Fehlerindikator jedoch nicht zu verwenden. In diesem Fall sollte der jeweilige Mindest- oder Höchstwert für diesen Parameter übertragen werden.



Tabelle 38

Wertebereiche der dataRecords

Wertebereichsname

1 Byte

(Hex-Wert)

2 Bytes

(Hex-Wert)

4 Bytes

(Hex-Wert)

ASCII

Gültiges Signal

00 bis FA

0000 bis FAFF

00000000 bis FAFFFFFF

1 bis 254

Parameterspezifischer Indikator

FB

FB00 bis FBFF

FB000000 bis FBFFFFFF

keiner

Reserviert für künftige Indikatorbits

FC bis FD

FC00 bis FDFF

FC000000 bis FDFFFFFF

keiner

Fehlerindikator

FE

FE00 bis FEFF

FE000000 bis FEFFFFFF

0

Nicht verfügbar oder nicht angefordert

FF

FF00 bis FFFF

FF000000 bis FFFFFFFF

FF

CPR_073Bei den in ASCII dargestellten Parametern ist der Stern „*“ als Trennzeichen reserviert.

8.2.   dataRecords-Formate

In Tabelle 39 bis Tabelle 42 sind die Datensatzformate für die Dienste ReadDataByIdentifier und WriteDataByIdentifier angegeben.

CPR_074In Tabelle 39 sind die Länge, die Auflösung und der Betriebsbereich für jeden durch seinen recordDataIdentifier gekennzeichneten Parameter aufgeführt:



Tabelle 39

dataRecords-Formate

Parameterbezeichnung

Datenlänge (Byte)

Auflösung

Betriebsbereich

TimeDate

8

siehe Tabelle 40

HighResolutionTotalVehicleDistance

4

Zuwachs 5 m/Bit, Ausgangswert 0 m

0 bis + 21 055 406 km

Kfactor

2

Zuwachs 0,001 Impulse/m/Bit, Ausgangswert 0

0 bis 64,255 pulse/m

LfactorTyreCircumference

2

Zuwachs 0,125 10-3 m/Bit, Ausgangswert 0

►C1  0 bis 8,031 m ◄

WvehicleCharacteristicFactor

2

Zuwachs 0,001 Impulse/m/Bit, Ausgangswert 0

0 bis 64,255 Impulse/m

TyreSize

15

ASCII

ASCII

NextCalibrationDate

3

siehe Tabelle 41

SpeedAuthorised

2

Zuwachs 1/256 km/h/Bit, Ausgangswert 0

►C1  0 bis 250,996 km/h ◄

RegisteringMemberState

3

ASCII

ASCII

VehicleRegistrationNumber

14

siehe Tabelle 42

VIN

17

ASCII

ASCII

CPR_075Tabelle 40 enthält die Formate der verschiedenen Bytes für den Parameter TimeDate:



Tabelle 40

Ausführliches Format des Parameters TimeDate ( ►M10  DataIdentifier-Wert F90B ◄ )

Byte

Parameterdefinition

Auflösung

Betriebsbereich

1

Sekunden

Zuwachs 0,25 s/Bit, Ausgangswert 0 s

0 bis 59,75 s

2

Minuten

Zuwachs 1 min/Bit, Ausgangswert 0 min

0 bis 59 min

3

Stunden

Zuwachs 1 h/Bit, Zuwachs 0 h

0 bis 23 h

4

Monat

Zuwachs 1 Monat/Bit, Ausgangswert 0 Monate

1 bis 12 Monate

5

Tag

Zuwachs 0,25 Tag/Bit, Ausgangswert 0 Tage (siehe Hinweis unter Tabelle 41)

0,25 bis 31,75 Tage

6

Jahr

Zuwachs 1 Jahr/Bit, Ausgangswert +1985 Jahre (siehe Hinweis unter Tabelle 41)

1985 bis 2235 Jahre

7

Lokaler Ausgangswert Minuten

Zuwachs 1 min/Bit, Ausgangswert - 125 min

►M10  - 59 bis + 59 min ◄

8

Lokaler Ausgangswert Stunden

Zuwachs 1 h/Bit, Ausgangswert - 125 h

- 23 bis + 23 h

CPR_076Tabelle 41 enthält die Formate der verschiedenen Bytes für den Parameter NextCalibrationDate:



Tabelle 41

Ausführliches Format des Parameters NextCalibrationDate ( ►M10  recordDataIdentifier-Wert F922 ◄ )

Byte

Parameterdefinition

Auflösung

Betriebsbereich

1

Monat

Zuwachs 1 Monat/Bit, Ausgangswert 0 Monate

1 bis 12 Monate

2

Tag

Zuwachs 0,25 Tage/Bit, Ausgangswert 0 Tage (siehe Hinweis unten)

0,25 bis 31,75 Tage

3

Jahr

Zuwachs 1 Jahr/Bit, Ausgangswert +1985 Jahre (siehe Hinweis unten)

1985 bis 2235 Jahre

Hinweis zur Verwendung des Tag-Parameters:

1.  Der Datumswert 0 ist ungültig. Die Werte 1, 2, 3 und 4 kennzeichnen den ersten Tag des Monats; die Werte 5, 6, 7 und 8 kennzeichnen den zweiten Tag des Monats usw.

2.  Dieser Parameter hat keinen Einfluss auf den Stundenparameter oben.

Hinweis zur Verwendung des Jahr-Parameterbits:

Der Wert 0 für das Jahr kennzeichnet das Jahr 1985; der Wert 1 das Jahr 1986 usw.

CPR_078Tabelle 42 enthält die Formate der verschiedenen Bytes für den Parameter VehicleRegistrationNumber:



Tabelle 42

Ausführliches Format des Parameters VehicleRegistrationNumber ( ►M10  recordDataIdentifier-Wert F97E ◄ )

Byte

Parameterdefinition

Auflösung

Betriebsbereich

1

Codeseite (entsprechend Anhang 1)

ASCII

01 bis 0A

2 bis 14

amtliches Kennzeichen (entsprechend Anhang 1)

ASCII

ASCII




Anlage 9

BAUARTGENEHMIGUNG — MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE DURCHZUFÜHRENDEN PRÜFUNGEN

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einleitung …

1.1.

Bauartgenehmigung …

1.2.

Referenzdokumente …

2.

Funktionsprüfungen an der Fahrzeugeinheit …

3.

Funktionsprüfungen am Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber …

4.

Funktionsprüfungen an Kontrollgerätkarten …

5.

Interoperabilitätsprüfungen …

1.   EINLEITUNG

1.1.   Bauartgenehmigung

Die EWG-Bauartgenehmigung von Kontrollgeräten (oder deren Komponenten) oder einer Kontrollgerätkarte beruht auf:

 einer Sicherheitszertifizierung durch eine ITSEC-Stelle anhand einer Sicherheitsvorgabe in völliger Übereinstimmung mit Anlage 10 dieses Anhangs,

 einer Funktionszertifizierung durch die Behörde eines Mitgliedstaates, mit der bestätigt wird, dass das geprüfte Teil hinsichtlich der ausgeführten Funktionen, der Messgenauigkeit und der Umwelteigenschaften die Anforderungen dieses Anhangs erfüllt,

 einer Interoperabilitätszertifizierung durch die zuständige Stelle, mit der bestätigt wird, dass das Kontrollgerät (oder die Kontrollgerätkarte) mit dem erforderlichen Muster der Kontrollgerätkarte (bzw. des Kontrollgeräts) (siehe Kapitel VIII in diesem Anhang) uneingeschränkt interoperabel ist.

In dieser Anlage ist in Form von Mindestanforderungen festgelegt, welche Prüfungen eine Behörde der Mitgliedstaaten während der Funktionsprüfungen und welche Prüfungen eine zuständige Stelle während der Interoperabilitätsprüfungen durchführen muss. Die Verfahren zur Durchführung der Prüfungen bzw. die Art der Prüfungen werden nicht weiter spezifiziert.

Die Aspekte der Sicherheitszertifizierung sind in dieser Anlage nicht enthalten. Werden bestimmte Prüfungen bereits für die Bauartgenehmigung im Rahmen des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung und -zertifizierung durchgeführt, so brauchen diese Prüfungen nicht wiederholt zu werden. In diesem Fall sind lediglich die Ergebnisse dieser Sicherheitsprüfungen nachzuprüfen. Zu Informationszwecken sind in dieser Anlage Anforderungen, bei denen während der Sicherheitszertifizierung die Durchführung einer Prüfung erwartet wird (oder die mit durchzuführenden Prüfungen in einem engen Verhältnis stehen), mit einem „*“ gekennzeichnet.

In dieser Anlage wird die Bauartgenehmigung für den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers getrennt von der für die Fahrzeugeinheit betrachtet, da es sich dabei um Komponenten des Kontrollgeräts handelt. Da Interoperabilität nicht zwischen sämtlichen Modellen von Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebern und Fahrzeugeinheiten erforderlich ist, kann die Bauartgenehmigung für einen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber nur in Verbindung mit der Bauartgenehmigung für eine Fahrzeugeinheit und umgekehrt erteilt werden.

1.2.   Referenzdokumente

Referenzdokumente zu dieser Anlage:

IEC 68-2-1

Environmental testing — Part 2: Tests — Tests A: Cold. 1990 + Amendment 2: 1994.

IEC 68-2-2

Environmental testing — Part 2: Tests — Tests B: Dry heat. 1974 + Amendment 2: 1994.

IEC 68-2-6

Basic environmental testing procedures — Test methods — Test Fc and guidance: Vibrations (sinusoidal). 6th edition: 1985.

IEC 68-2-14

Basic environmental testing procedures — Test methods — Test N: Change of temperature. Modification 1: 1986.

IEC 68-2-27

Basic environmental testing procedures — Test methods — Test Ea and guidance: Shock. Edition 3: 1987.

IEC 68-2-30

Basic environmental testing procedures — Test methods — Test Db and guidance: Damp heat, cyclic (12 + 12 — hour cycle). Modification 1: 1985.

IEC 68-2-35

Basic environmental testing procedure — Test methods — Test Fda: Random Vibrations wide band — Reproducibility High. Modification 1: 1983.

IEC 529

Degrees of protection provided by enclosures (IP code). Edition 2: 1989.

IEC 61000-4-2

Electromagnetic Compatibility (EMC) — Testing and measurement techniques — Electrostatic discharge immunity test: 1995/Amendment 1: 1998

ISO 7637-1

Road vehicles — Electrical disturbance by conduction and coupling — Part 1: Passenger cars and light commercial vehicles with nominal 12 V supply voltage — Electrical transient conduction along supply lines only. Edition 2: 1990. (Straßenfahrzeuge; Elektrische Störungen durch Leitung und Kopplung; Teil 1: Personenkraftwagen und leichte Nutzkraftwagen mit 12-V-Bordnetzen — Leitungsgeführte Störgrößen auf Versorgungsleitungen)

ISO 7637-2

Road vehicles — Electrical disturbance by conduction and coupling — Part 2: Commercial vehicles with nominal 24 V supply voltage — Electrical transient conduction along supply lines only. First edition: 1990. (Straßenfahrzeuge; Elektrische Störungen durch Leitung und Kopplung; Teil 2: Nutzkraftwagen mit 24-V-Bordnetzen; Leitungsgeführte Störgrößen auf Versorgungsleitungen)

ISO 7637-3

Road vehicles — Electrical disturbance by conduction and coupling — Part 3: Vehicles with 12 V or 24 V supply voltage — Electrical transient transmission by capacitive and inductive coupling via lines other than supply lines. First Edition: 1995 + Cor 1: 1995. (Straßenfahrzeuge — Elektrische Störungen durch Leitung und Kopplung — Teil 3: Fahrzeuge mit 12 V oder 24 V Nenn-Versorgungsspannung — Kapazitiv und induktiv gekoppelte Störungen auf andere als Versorgungsleitungen)

ISO/IEC 7816-1

Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 1: Physical characteristics. First edition: 1998. (Identifikationskarten — Integrierte Schaltungen mit Kontakten — Teil 1: Physikalische Eigenschaften)

ISO/IEC 7816-2

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 2: Dimensions and location of the contacts. First edition: 1999. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Integrierte Schaltungen mit Kontakten — Teil 2: Abmessungen und Lage der Kontakte)

ISO/IEC 7816-3

Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 3: Electronic signals and transmission protocol. Edition 2: 1997. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Chipkarten mit Kontakten — Teil 3: Elektronische Eigenschaften und Übertragungsprotokolle)

ISO/IEC 10373

Identification cards — Test methods. First edition: 1993. (Identifikationskarten — Prüfverfahren)

▼M15

ISO 16844-3

2004, Cor 1:2006 Road vehicles – Tachograph systems – Part 3: Motion sensor interface (with vehicle units) (Straßenfahrzeuge – Fahrtenschreibersysteme – Teil 3: Bewegungssensorschnittstelle [mit Fahrzeugeinheiten]).

▼M8

2.   FUNKTIONSPRÜFUNGEN AN DER FAHRZEUGEINHEIT



Nr.

Prüfung

Beschreibung

Anforderungsentsprechung

1.

Administrative Prüfung

1.1.

Dokumentation

Richtigkeit der Dokumentation

 

1.2.

Prüfergebnisse des Herstellers

Ergebnisse der beim Einbau vom Hersteller durchgeführten Prüfung. Nachweis auf Papier

070, 071, 073

2.

Sichtprüfung

2.1.

Übereinstimmung mit der Dokumentation

 

2.2.

Kennung/Markierungen

168, 169

2.3.

Werkstoffe

163 bis 167

2.4

Plombierung

251

2.5.

Externe Schnittstellen

 

3.

Funktionsprüfungen

3.1.

Mögliche Funktionen

002, 004, 244

3.2.

Betriebsarten

006*, 007*, 008*, 009*, 106, 107

3.3.

Funktionen und Datenzugriffsrechte

010*, 011*, 240, 246, 247

3.4.

Überwachung des Einsteckens und Entnehmens der Karten

013, 014, 015*, 016*, 106

3.5.

Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung

017 bis 026

3.6.

Zeitmessung (Prüfung bei 20 °C)

027 bis 032

3.7.

Überwachung der Fahrertätigkeiten

033 bis 043, 106

3.8.

Überwachung des Status der Fahrzeugführung

044, 045, 106

3.9.

Manuelle Eingabe durch die Fahrer

046 bis 050b

3.10.

Verwaltung der Unternehmenssperren

051 bis 055

3.11.

Überwachung von Kontrollaktivitäten

056, 057

3.12.

Feststellung von Ereignissen und Störungen

059 bis 069, 106

3.13.

Kenndaten der Fahrzeugeinheit

075*, 076*, 079

3.14.

Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte

081* bis 083*

3.15.

Fahrertätigkeitsdaten

084* bis 086*

3.16.

Ort des Arbeitstagsbeginns und -endes

087* bis 089*

3.17.

Kilometerstandsdaten

090* bis 092*

3.18.

Detaillierte Geschwindigkeitsdaten

093*

3.19.

Ereignisdaten

094*, 095

3.20.

Störungsdaten

096*

3.21.

Kalibrierungsdaten

097*, 098*

3.22.

Zeiteinstellungsdaten

100*, 101*

3.23.

Kontrolldaten

102*, 103*

3.24.

Unternehmenssperredaten

104*

3.25.

Erfassen des Herunterladens

105*

3.26.

Daten zu spezifischen Bedingungen

105a*, 105b*

3.27.

Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten

108, 109*, 109a*, 110*, 111, 112

3.28.

Anzeige

072, 106, 113 bis 128, PIC_001, DIS_001

3.29.

Drucken

072, 106, 129 bis 138, PIC_001, PRT_001 bis PRT_012

3.30.

Warnung

106, 139 bis 148, PIC_001

3.31.

Herunterladen von Daten auf externe Datenträger

072, 106, 149 bis 151

3.32.

Datenausgabe an zusätzliche externe Geräte

152, 153

3.33.

Kalibrierung

154*, 155*, 156*, 245

3.34.

Zeiteinstellung

157*, 158*

3.35.

Störungsfreiheit zusätzlicher Funktionen

003, 269

▼M15

3.36.

Bewegungssensor-Schnittstelle

001a, 099

3.37.

Überprüfen, dass die FE die herstellerdefinierten Ereignisse und/oder Störungen ermittelt, aufzeichnet und speichert, wenn ein gekoppelter Bewegungssensor auf Magnetfelder reagiert, die die Ermittlung von Fahrzeugbewegungsdaten stören

161a

▼M8

4.

Umweltprüfungen

4.1.

Temperatur

Funktionsprüfung anhand:

— IEC 68-2-1, Prüfung Ad, Prüfdauer 72 Std. bei Mindesttemperatur (- 20 °C), 1 Std. Betrieb, 1 Std. außer Betrieb,

— IEC 68-2-2, Prüfung Bd, Prüfdauer 72 Std. bei Höchsttemperatur (+ 70 °C), 1 Std. Betrieb, 1 Std. außer Betrieb

Temperaturzyklen: IEC 68-2-14 Prüfung Na zum Nachweis, dass Fahrzeugeinheit einem raschen Wechsel der Umgebungstemperatur standhält, 20 Zyklen, jeweils mit einem Temperaturwechsel zwischen Mindest- (- 20 °C) und Höchsttemperatur (+ 70 °C) und jeweils 2 Std. Verweilzeit bei Mindest- und Höchsttemperatur

In Bezug auf Mindest- und Höchsttemperatur sowie während der Temperaturzyklen ist (für die in Abschnitt 3 dieser Tabelle aufgeführten Prüfungen) eine geringere Anzahl an Prüfungen zulässig

159

4.2.

Luftfeuchtigkeit

IEC 68-2-30, Prüfung Db, zum Nachweis, dass die Fahrzeugeinheit einer zyklischen Feuchtigkeitsprüfung (Wärmeprüfung) von sechs 24-Std.-Zyklen jeweils mit einer Temperaturänderung von + 25 °C bis + 55 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 97 % bei + 25 °C bzw. entsprechend 93 % bei + 55 °C standhält

160

4.3.

Schwingungen

1.  Sinusschwingungen:

Nachweis, dass Fahrzeugeinheit Sinusschwingungen mit folgenden Merkmalen standhält

konstante Verschiebung zwischen 5 und 11 Hz: max. 10 mm

konstante Beschleunigung zwischen 11 und 300 Hz: 5 g

Nachweis nach IEC 68-2-6, Prüfung Fc, mit Mindestprüfdauer von 3 × 12 Std. (12 Std. je Achse)

2.  Zufallsschwingungen:

Nachweis, dass Fahrzeugeinheit Zufallsschwingungen mit folgenden Merkmalen standhält:

Frequenz 5—150 Hz, Ebene 0,02 g2/Hz

Nachweis nach IEC 68-2-35, Prüfung Ffda, mit Mindestprüfdauer von 3 × 12 Std. (12 Std. je Achse), 1 Std. in Betrieb, 1 Std. außer Betrieb

Diese beiden Prüfungen werden an zwei unterschiedlichen Proben des zu prüfenden Gerätetyps durchgeführt

163

4.4.

Schutz vor Wasser und Fremdkörpern

Nachweis, dass Schutzgrad der Fahrzeugeinheit in eingebautem Zustand in einem Fahrzeug unter Betriebsbedingungen nach IEC 529 mindestens IP 40 beträgt

164, 165

4.5.

Überspannungsschutz

Nachweis, dass die Fahrzeugeinheit folgende Versorgungsspannungen aushält:

24-V-Modelle: 34 V bei + 40 °C 1 Std.

12-V-Modelle: 17 V bei + 40 °C 1 Std.

161

4.6.

Falschpolungsschutz

Nachweis, dass die Fahrzeugeinheit einer Umkehrung der Polarität der Stromversorgung standhält

161

4.7.

Kurzschlussschutz

Nachweis, dass für Eingangs-/Ausgangssignale Schutz vor Kurzschluss der Stromversorgung und vor Erdschluss besteht

161

5.

EMV-Prüfungen

5.1.

Störaussendung und Störanfälligkeit

Einhaltung der Richtlinie 95/54/EWG

162

5.2.

Elektrostatische Entladung

Einhaltung von IEC 61000-4-2, ± 2 kV (Stufe 1)

162

5.3.

Leitungsgeführte Störgrößen auf Versorgungsleitungen

Bei 24-V-Modellen: Einhaltung von ISO 7637-2

Impuls 1a: Vs = - 100 V, Ri = 10 Ohm

Impuls 2: Vs = + 100 V, Ri = 10 Ohm

Impuls 3a: Vs = - 100 V, Ri = 50 Ohm

Impuls 3b: Vs = + 100 V, Ri = 50 Ohm

Impuls 4: Vs = - 16 V, Va = - 12 V, t6=100 ms

Impuls 5: Vs = + 120 V, Ri = 2,2 Ohm, td = 250 ms

Bei 12-V-Modellen: Einhaltung von ISO 7637-1

Impuls 1: Vs = - 100 V, Ri = 10 Ohm

Impuls 2: Vs = + 100 V, Ri = 10 Ohm

Impuls 3a: Vs = - 100 V, Ri = 50 Ohm

Impuls 3b: Vs = + 100 V, Ri = 50 Ohm

Impuls 4: Vs = - 6 V, Va = - 5 V, t6 = 15 ms

Impuls 5: Vs = + 65 V, Ri = 3 Ohm, td = 100 ms

Impuls 5 ist nur in Fahrzeugeinheiten zu prüfen, die in Fahrzeugen installiert werden sollen, für die keine gemeinsame externe Blindlast vorgesehen ist

162

3.   FUNKTIONSPRÜFUNGEN AM WEG- UND/ODER GESCHWINDIGKEITSGEBER



Nr.

Prüfung

Beschreibung

Anforderungsentsprechung

1.

Administrative Prüfung

1.1.

Dokumentation

Richtigkeit der Dokumentation

 

2.

Sichtprüfung

2.1.

Übereinstimmung mit der Dokumentation

 

2.2.

Kennung/Markierungen

169, 170

2.3.

Werkstoffe

163 bis 167

2.4.

Plombierung

251

3.

Funktionsprüfungen

3.1.

Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

077*

3.2.

Koppelung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit

099*, 155

3.3.

Messung Wegstrecke/Geschwindigkeit

 

Messgenauigkeit Wegstrecke/Geschwindigkeit

022 bis 026

▼M15

3.4.

Bewegungssensor

001a

3.5.

Überprüfen, dass der Bewegungssensor gegenüber Magnetfeldern unempfindlich ist. Andernfalls überprüfen, dass der Bewegungssensor auf Magnetfelder reagiert, die die Ermittlung von Fahrzeugbewegungsdaten stören, so dass eine gekoppelte FE Sensorstörungen ermitteln, aufzeichnen und speichern kann

161a

▼M8

4.

Umweltprüfungen

4.1.

Betriebstemperatur

Prüfung der Funktionstüchtigkeit (entsprechend Festlegung in Prüfung Nr. 3.3) im Temperaturbereich [- 40 °C; + 135 °C] anhand:

— IEC 68-2-1, Prüfung Ad, Prüfdauer 96 Std. bei Mindesttemperatur Tomin

— IEC 68-2-2, Prüfung Bd, Prüfdauer 96 Std. bei Höchsttemperatur Tomax

159

4.2.

Temperaturzyklen

Prüfung der Funktionstüchtigkeit (entsprechend Festlegung in Prüfung Nr. 3.3) anhand IEC 68-2-14, Prüfung Na, 20 Zyklen, jeweils mit Wechsel von der Mindest- (- 40 °C) zur Höchsttemperatur (+135 °C) und jeweils 2 Std. Verweilzeit bei Mindest- und Höchsttemperatur

In Bezug auf Mindest- und Höchsttemperatur sowie während der Temperaturzyklen ist (für die in Prüfung 3.3 aufgeführten Prüfungen) eine geringere Anzahl an Prüfungen zulässig

159

4.3.

Luftfeuchtigkeitszyklen

Prüfung der Funktionstüchtigkeit (entsprechend Festlegung in Prüfung Nr. 3.3) anhand IEC 68-2-30, Prüfung Db, sechs 24-Std.-Zyklen, jeweils mit einer Temperaturänderung von + 25 °C bis + 55 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 97 % bei + 25 °C bzw. entsprechend 93 % bei + 55 °C

160

4.4.

Schwingungen

Prüfung der Funktionstüchtigkeit (entsprechend Festlegung in Prüfung Nr. 3.3) anhand IEC 68-2-6, Prüfung Fc, Prüfdauer 100 Frequenzzyklen: konstante Verschiebung zwischen 10 und 57 Hz: max. 1,5 mm

konstante Beschleunigung zwischen 57 und 500 Hz: 20 g

163

4.5.

Mechanischer Stoß

Prüfung der Funktionstüchtigkeit (entsprechend Festlegung in Prüfung Nr. 3.3) anhand IEC 68-2-27, Prüfung Ea, 3 Stöße in beiden Richtungen der 3 senkrechten Achsen

163

4.6.

Schutz vor Wasser und vor Fremdkörpern

Nachweis, dass Schutzgrad des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers in eingebautem Zustand in einem Fahrzeug unter Betriebsbedingungen gemäß IEC 529 IP mindestens 64 beträgt

165

4.7.

Falschpolungsschutz

Nachweis, dass der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber einer Umkehrung der Polarität der Stromversorgung standhält

161

4.8.

Kurzschlussschutz

Nachweis, dass für Eingangs-/Ausgangssignale Schutz vor Kurzschluss der Stromversorgung und vor Erdschluss besteht

161

5.

EMV

5.1.

Störaussendung und Störanfälligkeit

Nachweis der Einhaltung der Richtlinie 95/54/EWG

162

5.2.

Elektrostatische Entladung

Einhaltung von IEC 61000-4-2, ± 2 kV (Stufe 1)

162

5.3.

Anfälligkeit gegenüber leitungsgeführten Störgrößen auf Datenleitungen

Einhaltung von ISO 7637-3 (Stufe III)

162

4.   FUNKTIONSPRÜFUNGEN AN KONTROLLGERÄTKARTEN



Nr.

Prüfung

Beschreibung

Anforderungsentsprechung

1.

Administrative Prüfung

1.1.

Dokumentation

Richtigkeit der Dokumentation

 

2.

Sichtprüfung

2.1.

 

Gewährleistung, dass sämtliche Schutzanforderungen und die sichtbar anzubringenden Angaben korrekt gedruckt sind und den Vorgaben entsprechen

171 bis 181

3.

Physische Prüfungen

3.1.

Kontrolle der Abmessungen der Karten und der Lage der Kontakte

184

ISO/IEC 7816-1

ISO/IEC 7816-2

4.

Protokollprüfungen

4.1.

ATR

Prüfen, dass ATR den Anforderungen entspricht

ISO/IEC 7816-3

TCS 304, 307, 308

4.2.

T=0

Prüfen, dass Protokoll T=0 den Anforderungen entspricht

ISO/IEC 7816-3

TCS 302, 303, 305

4.3.

PTS

Prüfen, dass Kommando PTS durch Einstellen von T=1 ausgehend von T=0 den Anforderungen entspricht

ISO/IEC 7816-3

TCS 309 a 311

4.4.

T=1

Prüfen, dass Protokoll T=1 den Anforderungen entspricht

ISO/IEC 7816-3

TCS 303, / 306

5.

Kartenstruktur

5.1.

 

Prüfen, dass die Dateistruktur der Karte den Anforderungen entspricht. Hierzu sind das Vorhandensein der obligatorischen Dateien auf der Karte und die Zugriffsbedingungen darauf zu überprüfen

TCS 312

TCS 400*, 401, 402, 403*, 404, 405*, 406, 407, 408*, 409, 410*, 411, 412, 413*, 414, 415*, 416, 417, 418*, 419

6.

Funktionsprüfungen

6.1.

Normale Verarbeitung

Für jeden Befehl ist jede zulässige Ausführung zumindest einmal zu prüfen (z. B.: Prüfung des Befehls UPDATE BINARY mit CLA = ′00′, CLA = ′0C′ und mit unterschiedlichen Parametern P1, P2 und Lc). Prüfen, dass die Operationen auf der Karte tatsächlich ausgeführt wurden (z. B.: durch das Lesen der Datei, in der der Befehl ausgeführt wurde)

TCS 313 bis TCS 379

6.2.

Fehlermeldungen

Für jeden Befehl ist jede Fehlermeldung (entsprechend Anlage 2) zumindest einmal zu prüfen. Jeder generische Fehler ist zumindest einmal zu prüfen (mit Ausnahme von ′6400′-Integritätsfehlern, die während der Sicherheitszertifizierung geprüft werden)

 

7.

Umweltprüfungen

7.1.

 

Gewährleistung, dass die Karten innerhalb der in Übereinstimmung mit ISO/IEC 10373 festgelegten Grenzbedingungen funktionstüchtig sind

185 bis 188

ISO/IEC 7816-1

5.   INTEROPERABILITÄTSPRÜFUNGEN



Nr.

Prüfung

Beschreibung

1.

Gegenseitige Authentisierung

Prüfen, dass gegenseitige Authentisierung zwischen der Fahrzeugeinheit und der Kontrollgerätkarte normal abläuft

2.

Lese-/Schreib-Prüfungen

Ausführung eines typischen Tätigkeitsszenarios an der Fahrzeugeinheit. Dabei sind in Abhängigkeit von der zu prüfenden Karte so viele Schreibvorgänge wie bei der Karte möglich zu Ereignissen und Störungen durchzuführen

Durch Herunterladen von der Karte ist nachzuprüfen, ob die entsprechenden Aufzeichnungen ordnungsgemäß erfolgt sind

Mit Hilfe eines Tagesausdrucks der Karte ist nachzuprüfen, ob die entsprechenden Aufzeichnungen ordnungsgemäß gelesen werden können




Anlage 10

ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN

In dieser Anlage werden die Mindestanforderungen und -inhalte für Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber, Fahrzeugeinheit und Sicherheitsanforderungen der Kontrollgerätkarten festgelegt.

Zur Formulierung der Sicherheitsanforderungen, die bei der Beantragung einer Sicherheitszertifizierung erfüllt werden müssen, sind die Hersteller aufgefordert, die Dokumente nach Bedarf zu konkretisieren und zu vervollständigen, ohne die hier angegebenen Spezifizierungen möglicher Sicherheitsgefährdungen sowie der Ziele, Verfahrensmöglichkeiten und sicherheitserzwingenden Funktionen zu ändern bzw. zu streichen.

INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

1.

Einleitung …

2.

Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente …

2.1.

Abkürzungen …

2.2.

Begriffsbestimmungen …

2.3.

Referenzdokumente …

3.

Grundprinzip des Produkts …

3.1.

Beschreibung und Verwendung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers …

3.2.

Lebenszyklus des Weg- und/oder Geschwindigkeitgebers …

3.3.

Sicherheitsgefährdungen …

3.3.1.

Sicherheitsgefährdungen im Zusammenhang mit der Zugriffskontrolle …

3.3.2.

Konstruktionsbedingte Sicherheitsgefährdungen …

3.3.3.

Betriebsbedingte Sicherheitsgefährdungen …

3.4.

Sicherheitsziele …

3.5.

Informationstechnische Sicherheitsziele …

3.6.

Physische, personelle bzw. verfahrenstechnische Mittel …

3.6.1.

Gerätekonstruktion …

3.6.2.

Auslieferung der Geräte …

3.6.3.

Generierung und Lieferung der Sicherheitsdaten …

3.6.4.

Einbau, Kalibrierung und Nachprüfung des Kontrollgerätes …

3.6.5.

Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften …

3.6.6.

Software-Upgrades …

4.

Sicherheitserzwingende Funktionen …

4.1.

Identifizierung und Authentisierung …

4.2.

Zugriffskontrolle …

4.2.1.

Zugriffsberechtigung …

4.2.2.

Datenzugriffsrechte …

4.2.3.

Dateistruktur und -zugriffsbedingungen …

4.3.

Zuordnungsmöglichkeit …

4.4.

Audit …

4.5.

Genauigkeit …

4.5.1.

Maßnahmen zur Kontrolle des Informationsflusses …

4.5.2.

Interne Datenübertragung …

4.5.3.

Integrität der Speicherdaten …

4.6.

Zuverlässigkeit während des Betriebes …

4.6.1.

Prüfungen …

4.6.2.

Software …

4.6.3.

Physischer Schutz …

4.6.4.

Unterbrechung der Stromversorgung …

4.6.5.

Rücksetzbedingungen …

4.6.6.

Datenbereitstellung …

4.6.7.

Multifunktionsgeräte …

4.7.

Datenaustausch …

4.8.

Kryptografische Unterstützung …

5.

Beschreibung der Sicherheitsmechanismen …

6.

Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen …

7.

Gewährleistungsebene …

8.

Grundlegendes Prinzip …

Allgemeine Sicherheitsanforderungen für die Fahrzeugeinheit (FE)

1.

Einführung …

2.

Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente …

2.1.

Abkürzungen …

2.2.

Begriffsbestimmungen …

2.3.

Referenzdokumente …

3.

Grundprinzip des Produkts …

3.1.

Beschreibung und Verwendung der Fahrzeugeinheit …

3.2.

Lebenszyklus der Fahrzeugeinheit …

3.3.

Sicherheitsgefährdungen …

3.3.1.

Sicherheitsgefährdungen im Zusammenhang mit Identifizierung und Zugangskontrolle …

3.3.2.

Konstruktionsbedingte Sicherheitsgefährdungen …

3.3.3.

Betriebsbedingte Sicherheitsgefährdungen …

3.4.

Sicherheitsziele …

3.5.

Informationstechnische Sicherheitsziele …

3.6.

Physische, personelle bzw. verfahrenstechnische Mittel …

3.6.1.

Gerätekonstruktion …

3.6.2.

Auslieferung und Aktivierung der Geräte …

3.6.3.

Generierung und Lieferung der Sicherheitsdaten …

3.6.4.

Kartenübergabe …

3.6.5.

Einbau, Kalibrierung und Nachprüfung des Kontrollgerätes …

3.6.6.

Betrieb der Geräte …

3.6.7.

Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften …

3.6.8.

Software-Upgrades …

4.

Sicherheitserzwingende Funktionen …

4.1.

Identifizierung und Authentisierung …

4.1.1.

Identifizierung und Authentisierung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers …

4.1.2.

Identifizierung und Authentisierung des Benutzers …

4.1.3.

Identifizierung und Authentisierung eines entfernt angeschlossenen Unternehmens …

4.1.4.

Identifizierung und Authentisierung des Verwaltungsgeräts …

4.2.

Zugriffskontrolle …

4.2.1.

Zugriffsberechtigung …

4.2.2.

Funktionszugriffrechte …

4.2.3.

Datenzugriffsrechte …

4.2.4.

Dateistruktur und -zugriffsbedingungen …

4.3.

Zuordnungsmöglichkeit …

4.4.

Audit …

4.5.

Wiederverwendung von Speichermedien …

4.6.

Genauigkeit …

4.6.1.

Maßnahmen zur Kontrolle des Informationsflusses …

4.6.2.

Interne Datenübertragung …

4.6.3.

Integrität der Speicherdaten …

4.7.

Zuverlässigkeit während des Betriebs …

4.7.1.

Prüfungen …

4.7.2.

Software …

4.7.3.

Physischer Schutz …

4.7.4.

Unterbrechung der Stromversorgung …

4.7.5.

Rücksetzbedingungen …

4.7.6.

Datenbereitstellung …

4.7.7.

Multifunktionsgeräte …

4.8.

Datenaustausch …

4.8.1.

Datenaustausch mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber …

4.8.2.

Datenaustausch mit Kontrollgerätkarten …

4.8.3.

Datenaustausch mit externen Datenträgern (Übertragungsfunktion) …

4.9.

Kryptografische Unterstützung …

5.

Beschreibung der Sicherheitsmechanismen …

6.

Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen …

7.

Gewährleistungsebene …

8.

Grundlegendes Prinzip …

Allgemeine Sicherheitsanforderungen für die Kontrollgerätkarte

1.

Einführung …

2.

Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente …

2.1.

Abkürzungen …

2.2.

Begriffsbestimmungen …

2.3.

Referenzdokumente …

3.

Grundprinzip des Produkts …

3.1.

Beschreibung und Verwendung der Kontrollgerätkarte …

3.2.

Lebenszyklus der Kontrollgerätkarte …

3.3.

Sicherheitsgefährdungen …

3.3.1.

Letztliche Ziele …

3.3.2.

Angriffswege …

3.4.

Sicherheitsziele …

3.5.

Informationstechnische Sicherheitsziele …

3.6.

Physische, personelle bzw. verfahrenstechnische Mittel …

4.

Sicherheitserzwingende Funktionen …

4.1.

Einhaltung von Schutzprofilen …

4.2.

Identifizierung und Authentisierung des Benutzers …

4.2.1.

Identifizierung des Benutzers …

4.2.2.

Autentisierung des Benutzers …

4.2.3.

Fehlgeschlagene Authentisierungen …

4.3.

Zugriffskontrolle …

4.3.1.

Zugriffskontrollregeln …

4.3.2.

Zugriffskontrollfunktionen …

4.4.

Zuordnungsmöglichkeit …

4.5.

Audit …

4.6.

Genauigkeit …

4.6.1.

Speicherdatenintegrität …

4.6.2.

Basisdatenauthentisierung …

4.7.

Zuverlässigkeit während des Betriebs …

4.7.1.

Prüfungen …

4.7.2.

Software …

4.7.3.

Stromversorung …

4.7.4.

Rücksetzbedingungen …

4.8.

Datenaustausch …

4.8.1.

Datenaustausch mit einer Fahrzeugeinheit …

4.8.2.

Export von Daten an eine Nicht-Fahrzeugeinheit (Übertragungsfunktion) …

4.9.

Kryptografische Unterstützung …

5.

Beschreibung der Sicherheitsmechanismen …

6.

Mindesrobustheit der Sicherheitsmechanismen …

7.

Gewährleistungsebene …

8.

Grundlegendes Prinzip …

ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR WEG- UND/ODER GESCHWINDIGKEITSGEBER

1.   Einleitung

In diesem Abschnitt werden der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber, mögliche Sicherheitsgefährdungen sowie die zu erfüllenden Sicherheitsziele beschrieben. Außerdem enthält er Erläuterungen zu den zur Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen erforderlichen Funktionen, und es erfolgt eine Auflistung der Mindestanforderungen an die Sicherheitsmechanismen und die erforderliche Gewährleistungsebene für Entwicklung und Evaluierung.

Die hier aufgeführten Anforderungen entsprechen den Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B. Im Interesse einer besseren Verständlichkeit können sich zwischen den Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B und den Sicherheitsanforderungen Doppelungen ergeben. Bei Diskrepanzen zwischen einer Sicherheitsanforderung und der Anforderung im Hauptteil von Anhang I B, auf die sich diese Sicherheitsanforderung bezieht, geht die Anforderung im Hauptteil von Anhang I B vor.

Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B, auf die sich diese Sicherheitsanforderungen nicht beziehen, sind nicht Gegenstand der Funktionen zur Durchsetzung von Sicherheitsanforderungen.

Zwecks besserer Zuordnung zu den in der Dokumentation über Entwicklung und Evaluierung verwendeten Begriffen wurden für die möglichen Sicherheitsgefährdungen sowie die zu erfüllenden Ziele, Verfahrensmöglichkeiten und SEF-Spezifikationen eindeutige Bezeichnungen gewählt.

2.   Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente

2.1.   Abkürzungen

ROM

Festspeicher (Read Only Memory)

SEF

Sicherheitserzwingende Funktion

PO

Prüfobjekt

FE

Fahrzeugeinheit (Vehicle Unit)

2.2.   Begriffsbestimmungen

Digitaler Fahrtenschreiber

Kontrollgerät

Geräteeinheit

Ein an den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber angeschlossenes Gerät

Weg- und Geschwindigkeitsdaten

Die mit der FE ausgetauschten Daten über Fahrgeschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke

Physisch getrennte Teile

Komponenten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers, die sich im Gegensatz zu den im Gehäuse des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers untergebrachten Bauteilen an anderer Stelle im Fahrzeug befinden

Sicherheitsdaten

Spezielle Daten, die zur Unterstützung der sicherheitserzwingenden Funktionen erforderlich sind (z. B. kryptografische Schlüssel)

System

Gerätetechnik, Menschen bzw. Organisationen, die in welcher Weise auch immer mit den Kontrollgeräten in Beziehung stehen

Benutzer

Den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber anwendende Person

Benutzerdaten

Abgesehen von den Weg- und Geschwindigkeits- sowie den Sicherheitsdaten alle sonstigen Daten, die vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber aufgezeichnet bzw. gespeichert werden

2.3.   Referenzdokumente

ITSECITSEC Information Technology Security Evaluation Criteria 1991 (Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik)

3.   Grundprinzip des Produkts

3.1.   Beschreibung und Verwendung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist zum Einbau in Straßentransportfahrzeuge vorgesehen. Seine Aufgabe ist es, der FE gesicherte Daten im Hinblick auf die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke zur Verfügung zu stellen.

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist mit einem bewegten Fahrzeugteil, dessen Bewegung für die Fahrtgeschwindigkeit bzw. die zurückgelegte Wegstrecke stellvertretend ist, mechanisch verbunden. Er kann im Getriebe oder in einem anderen Teil des Fahrzeugs installiert werden.

Im Betriebszustand ist der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber an eine FE angeschlossen.

Ebenso ließe er sich zu Verwaltungszwecken an spezielle Geräte anschließen (durch den Hersteller festzulegen).

Der typische Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

image

Abbildung 1

Typischer Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

3.2.   Lebenszyklus des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

Der typische Lebenszyklus des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

image

Abbildung 2

Typischer Lebenszyklus des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

3.3.   Sicherheitsgefährdungen

In diesem Abschnitt werden mögliche Sicherheitsgefährdungen des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers beschrieben.

3.3.1.   Sicherheitsgefährdungen im Zusammenhang mit der Zugriffskontrolle

T.AccessVersuch seitens der Benutzer, Zugriff auf ihnen nicht erlaubte Funktionen zu erlangen

3.3.2.   Konstruktionsbedingte Sicherheitsgefährdungen

T.Faults

Fehler bei Hardware, Software oder Kommunikationsverfahren können den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber in einen unvorhergesehenen Zustand versetzen, der seine Sicherheit beeinträchtigt

T.Tests

Die Nutzung nicht validierter Prüfmodi bzw. vorhandener „Hintertüren“ kann die Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers beeinträchtigen

T.Design

Versuch seitens der Benutzer, auf illegale Weise Kenntnis über Konstruktionsdaten zu erlangen, sei es aus Unterlagen des Herstellers (durch Diebstahl, Bestechung usw.) oder durch Methoden des Reverse Engineering

3.3.3.   Betriebsbedingte Sicherheitsgefährdungen

T.Environment

Gefährdung der Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers durch (thermische, elektromagnetische, optische, chemische, mechanische usw.) Einwirkung von außen

T.Hardware

Versuch seitens der Benutzer, Änderungen an der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeberhardware vorzunehmen

T.Mechanical_Origin

Versuch seitens der Benutzer, die Eingabe des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers zu manipulieren (z. B. durch Abschrauben vom Getriebe usw.)

T.Motion_Data

Versuch seitens der Benutzer, die Weg- und Geschwindigkeitsdaten des Fahrzeugs zu verfälschen (durch Signaladdition, -modifizierung, -löschung, -wiederholung)

T.Power_Supply

Versuch seitens der Benutzer, Sicherheitsziele des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers durch Manipulation der Stromversorgung (Leitungstrennung, Spannungserhöhung bzw. -reduzierung) zu untergraben

T.Security_Data

Versuch seitens der Benutzer, auf illegale Weise Kenntnis über Sicherheitsdaten während deren Generierung, Übertragung bzw. Speicherung im Gerät zu erlangen

T.Software

Versuch seitens der Benutzer, Änderungen an der Software des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers vorzunehmen

T.Stored_Data

Versuch seitens der Benutzer, gespeicherte Daten (Sicherheits- bzw. Benutzerdaten) zu verfälschen

3.4.   Sicherheitsziele

Das wichtigste Sicherheitsziel des digitalen Fahrtenschreibersystems ist folgendes:

O.MainDie von den Kontrollbehörden zu prüfenden Daten müssen verfügbar sein und die Handlungen der kontrollierten Fahrer und Fahrzeuge hinsichtlich Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie Fahrzeuggeschwindigkeit vollständig und genau widerspiegeln

Das zum globalen Sicherheitsziel beitragende Sicherheitsziel des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ist somit folgendes:

O.Sensor_MainDie vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber übermittelten Daten müssen der FE so bereitgestellt werden, dass die FE die Bewegung des Fahrzeugs in Bezug auf Geschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke vollständig und genau feststellen kann

3.5.   Informationstechnische Sicherheitsziele

Die speziellen, zum Hauptsicherheitsziel beitragenden IT-Sicherheitsziele des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers sind folgende:

O.Access

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss den Zugriff der angeschlossenen Geräteeinheiten auf Funktionen und Daten steuern

O.Audit

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss Versuche zur Umgehung seiner Sicherheitsfunktionen prüfen und zu den angeschlossenen Geräteeinheiten zurückverfolgen

O.Authentication

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss angeschlossene Geräteeinheiten authentisieren

O.Processing

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber stellt sicher, dass die Eingabedaten, aus denen sich die Weg- und Geschwindigkeitsdaten ableiten, exakt verarbeitet werden

O.Reliability

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss zuverlässig arbeiten

O.Secured_Data_Exchange

Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss den sicheren Datenaustausch mit der FE gewährleisten

3.6.   Physische, personelle bzw. verfahrenstechnische Mittel

In diesem Abschnitt werden die physischen, personellen bzw. verfahrenstechnischen Anforderungen, die zur Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers beitragen, beschrieben.

3.6.1.   Gerätekonstruktion

M.Development

Die Entwickler des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers müssen sicherstellen, dass die Zuweisung von Verantwortlichkeiten während des Entwicklungszeitraums in einer die IT-Sicherheit wahrenden Weise erfolgt

M.Manufacturing

Die Hersteller des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers müssen sicherstellen, dass die Zuweisung von Verantwortlichkeiten während des Herstellungsprozesses in einer die IT-Sicherheit wahrenden Weise erfolgt und dass der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber in diesem Prozess vor physischen Angriffen, die die IT-Sicherheit beeinträchtigen könnten, geschützt wird

3.6.2.   Auslieferung der Geräte

M.DeliveryDie Hersteller des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers, die Fahrzeughersteller und die Installateure bzw. Werkstätten müssen beim Umgang mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber sicherstellen, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt

3.6.3.   Generierung und Lieferung der Sicherheitsdaten

M.Sec_Data_Generation

Die Algorithmen zur Generierung von Sicherheitsdaten dürfen nur berechtigten und vertrauenswürdigen Personen zugänglich sein

M.Sec_Data_Transport

Die Sicherheitsdaten müssen in einer Weise generiert, transportiert und in den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebracht werden, die Vertraulichkeit und Integrität der Daten angemessen gewährleistet

3.6.4.   Einbau, Kalibrierung und Nachprüfung des Kontrollgeräts

M.Approved_Workshops

Einbau, Kalibrierung und Reparatur des Kontrollgeräts dürfen nur durch vertrauenswürdige und zugelassene Installateure bzw. Werkstätten erfolgen

M.Mechanical_Interface

Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden (z. B. durch Plombierung), um physische Manipulationen an der mechanischen Schnittstelle zu erkennen

M.Regular_Inpections

Die Kontrollgeräte müssen einer regelmäßigen Nachprüfung und Kalibrierung unterzogen werden

3.6.5.   Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften

M.ControlsDie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist regelmäßig und stichprobenartig zu kontrollieren, unter anderem durch Sicherheitsaudits

3.6.6.   Software-Upgrades

M.Software_UpgradeNeue Softwareversionen dürfen erst nach Erhalt der Sicherheitszertifizierung im Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber implementiert werden

4.   Sicherheitserzwingende Funktionen

4.1.   Identifizierung und Authentisierung

UIA_101Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss in der Lage sein, für jede Interaktion die Identität der angeschlossenen Geräteeinheit festzustellen.

UIA_102Die Identität einer angeschlossenen Geräteeinheit setzt sich zusammen aus:

 einer Geräteeinheitsgruppe:

 

 Fahrzeugeinheit (FE),

 Verwaltungsgerät,

 sonstige Einheit,

 einer Geräteeinheitskennung (nur FE).

UIA_103Die Geräteeinheitskennung einer FE besteht aus der Bauartgenehmigungsnummer der FE und der Seriennummer der FE.

UIA_104Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist in der Lage, die Authentisierung jeder angeschlossenen FE bzw. jedes angeschlossenen Verwaltungsgeräts

 bei Anschließen der Geräteeinheit,

 bei Wiederzuschalten der Stromversorgung

vorzunehmen.

UIA_105Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist in der Lage, die Authentisierung der angeschlossene FE in bestimmten Abständen zu wiederholen.

UIA_106Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber erkennt und verhindert den Gebrauch kopierter und wieder eingespielter Authentisierungsdaten.

UIA_107Nach Erkennen einer (vom Hersteller noch festzulegenden, jedoch 20 nicht übersteigenden) Zahl von aufeinander folgenden erfolglosen Authentisierungsversuchen wird die SEF:

 ein Auditprotokoll über das Ereignis anlegen,

 eine Warnung an die Geräteeinheit ausgeben,

 die Ausgabe von Weg- und Geschwindigkeitsdaten im ungesicherten Modus fortsetzen.

4.2.   Zugriffskontrolle

Die Zugriffskontrolle gewährleistet, dass nur speziell dazu berechtigte Personen Informationen aus dem PO auslesen sowie im PO anlegen bzw. nach Änderung in das PO einlesen.

4.2.1.   Zugriffsberechtigung

ACC_101Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kontrolliert die Zugriffsberechtigung auf Funktionen und Daten.

4.2.2.   Datenzugriffsrechte

ACC_102Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber stellt sicher, dass die Kenndaten nur ein einziges Mal in den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber geschrieben werden können (Anforderung 078).

ACC_103Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber darf nur von authentisierten Geräteeinheiten Benutzerdaten annehmen und/oder speichern.

ACC_104Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber setzt geeignete Zugriffsrechte für das Lesen und Schreiben von Sicherheitsdaten durch.

4.2.3.   Dateistruktur und -zugriffsbedingungen

ACC_105Die Strukturen der Anwendungs- und Datendateien und die Zugriffsbedingungen auf diese Dateien werden bereits im Herstellungsprozess angelegt und gegen jegliche spätere Verfälschung bzw. Löschung gesperrt.

4.3.   Zuordnungsmöglichkeit

ACT_101Im Speicher des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden die Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers gespeichert gehalten (Anforderung 077).

ACT_102Im Speicher des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden die Installationsdaten abgespeichert (Anforderung 099).

ACT_103Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist in der Lage, Zuordnungsdaten auf Verlangen an authentisierte Geräteeinheiten auszugeben.

4.4.   Audit

AUD_101Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber legt bei Ereignissen, die seine Sicherheit beeinträchtigen, Auditprotokolle für die betreffenden Ereignisse an.

AUD_102Folgende Ereignisse beeinträchtigen die Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers:

 Sicherheitsverletzende Versuche:

 

 fehlgeschlagene Authentisierung,

 Integritätsfehler der Speicherdaten,

 interner Datenübertragungsfehler,

 unberechtigtes Öffnen des Gehäuses,

 Hardwaremanipulation.

 Störung des Gebers.

AUD_103Die Auditprotokolle enthalten folgende Angaben:

 Datum und Uhrzeit des Ereignisses,

 Art des Ereignisses,

 Identität der angeschlossenen Geräteeinheit.

Stehen die geforderten Daten nicht zur Verfügung, wird ein entsprechender Fehlvermerk ausgegeben (vom Hersteller noch festzulegen).

AUD_104Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber überträgt die angefertigten Auditprotokolle zum Zeitpunkt ihrer Generierung an die FE, und kann sie zugleich in seinem Speicher ablegen.

AUD_105Für den Fall, dass der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber Auditprotokolle speichert, muss sichergestellt sein, dass unabhängig von der anderweitigen Speicherbelegung 20 Auditprotokolle gespeichert und diese gespeicherten Auditprotokolle auf Anfrage an authentisierte Geräteeinheiten ausgegeben werden können.

4.5.   Genauigkeit

4.5.1.   Maßnahmen zur Kontrolle des Informationsflusses

ACR_101Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber stellt sicher, dass nur vom mechanischen Gebereingang stammende Weg- und Geschwindigkeitsdaten angenommen und verarbeitet werden.

4.5.2.   Interne Datenübertragung

Die Anforderungen dieses Absatzes gelten nur, wenn der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber physisch getrennte Teile nutzt.

ACR_102Werden Daten zwischen physisch getrennten Teilen des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers übertragen, müssen diese Daten gegen Verfälschungen geschützt werden.

ACR_103Bei Erkennen eines Datenübertragungsfehlers im Verlauf einer internen Datenübertragung wird die Übertragung wiederholt und zu dem Ereignis durch die SEF ein Auditprotokoll angelegt.

4.5.3.   Integrität der Speicherdaten

ACR_104Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber prüft die in seinem Speicher abgelegten Benutzerdaten auf Integritätsfehler.

ACR_105Bei Erkennen eines Integritätsfehlers der Benutzerdaten generiert die SEF ein Auditprotokoll.

4.6.   Zuverlässigkeit während des Betriebs

4.6.1.   Prüfungen

RLB_101Sämtliche speziell für den Prüfbedarf während der Herstellungsphase erforderlichen Befehle, Handlungen bzw. Prüfpunkte werden vor Abschluss der Herstellungsphase deaktiviert oder entfernt. Es darf nicht möglich sein, sie zum späteren Gebrauch wiederherzustellen.

RLB_102Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber führt zur Funktionsprüfung beim ersten Einschalten sowie während des üblichen Betriebs Selbsttests durch. Die Selbsttests des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers beinhalten eine Integritätsprüfung der Sicherheitsdaten sowie eine Integritätsprüfung des gespeicherten Ausführungscodes (sofern dieser nicht im ROM gespeichert ist).

RLB_103Bei Erkennen einer internen Fehlfunktion während der Selbstprüfung erstellt die SEF ein Auditprotokoll (Geberstörung).

4.6.2.   Software

RLB_104Es darf keine Möglichkeit gegeben sein, die Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebersoftware bei der Praxisanwendung zu analysieren bzw. auszutesten.

RLB_105Eingaben aus externen Quellen dürfen als Ausführungscode nicht akzeptiert werden.

4.6.3.   Physischer Schutz

RLB_106Falls die Konstruktionsweise des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ein Öffnen des Gehäuses erlaubt, muss der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber jedes Öffnen des Gehäuses feststellen, selbst wenn die externe Stromversorgung bis zu 6 Monate unterbrochen ist. Die SEF legt in diesem Fall ein Auditprotokoll über das Ereignis an (hierbei ist zulässig, dass das Auditprotokoll erst nach Wiederzuschalten der Stromversorgung erstellt und gespeichert wird).

Ist der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber so konstruiert, dass er nicht geöffnet werden kann, muss seine Bauweise dennoch jeden Versuch der physischen Manipulation leicht erkennen lassen (z. B. durch Sichtprüfung).

RLB_107Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss bestimmte (vom Hersteller noch festzulegende) Formen der Hardwaremanipulation erkennen.

RLB_108In vorgenannten Fall erstellt die SEF ein Auditprotokoll und wird der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber … (vom Hersteller noch festzulegen).

4.6.4.   Unterbrechung der Stromversorgung

RLB_109Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber behält bei Stromunterbrechungen bzw. -schwankungen seinen gesicherten Status bei.

4.6.5.   Rücksetzbedingungen

RLB_110Bei einer Unterbrechung der Stromversorgung, beim Abbruch einer Transaktion vor deren Vollendung bzw. bei Vorliegen jeder sonstigen Rücksetzbedingung muss der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber sauber zurückgesetzt werden.

4.6.6.   Datenbereitstellung

RLB_111Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber stellt sicher, dass auf den Datenbestand bei Bedarf zugegriffen werden kann und dass die Daten weder unnötig abgerufen noch zurückgehalten werden.

4.6.7.   Multifunktionsgeräte

RLB_112Falls der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber neben der Kontrollgerätfunktion noch weitere Anwendungen bietet, müssen alle diese Anwendungen physisch und/oder logisch voneinander getrennt sein. Jede dieser Anwendungen muss auf eigene Sicherheitsdaten zurückgreifen, und es darf immer nur eine Funktion aktiv sein.

4.7.   Datenaustausch

DEX_101Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber überträgt die Weg- und Geschwindigkeitsdaten mit den zugehörigen Sicherheitsattributen an die FE, so dass die FE in die Lage versetzt wird, die Integrität und Authentizität der Daten festzustellen.

4.8.   Kryptographische Unterstützung

Je nach Sicherheitsmechanismus und vom Hersteller gewählten Lösungen gelten die Anforderungen dieses Absatzes nur soweit erforderlich.

CSP_101Jede vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber durchgeführte kryptografische Operation entspricht einem genau festgelegten Algorithmus und einer genau festgelegten Schlüsselgröße.

CSP_102Falls der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kryptografische Schlüssel generiert, müssen diese genau festgelegten Schlüsselgenerierungsalgorithmen und genau festgelegten Schlüsselgrößen entsprechen.

CSP_103Falls der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kryptografische Schlüssel vergibt, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselvergabemethoden erfolgen.

CSP_104Falls der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber auf kryptografische Schlüssel zugreift, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselzugriffsmethoden erfolgen.

CSP_105Falls der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kryptografische Schlüssel vernichtet, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselvernichtungsmethoden erfolgen.

5.   Beschreibung der Sicherheitsmechanismen

Die der Erfüllung der sicherheitserzwingenden Funktionen des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers dienenden Sicherheitsmechanismen werden durch die Hersteller des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers bestimmt.

6.   Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen

Die Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ist Hoch, gemäß Definition in ITSEC.

7.   Gewährleistungsebene

Die für den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber vorgegebene Gewährleistungsebene ist die ITSEC-Ebene E3, gemäß Definition in ITSEC.

8.   Grundlegendes Prinzip

Mit der folgenden Matrix wird das Prinzip der SEF begründet. Hierzu wird verdeutlicht:

 welche SEF bzw. Mittel welchen Sicherheitsgefährdungen entgegenwirken,

 welche SEF welche IT-Sicherheitsziele erfüllen.



 

Sicherheitsgefährdungen

IT-Zielsetzungen

Zugriff

Fehler/Störungen

Prüfungen

Konstruktion

Umfeld

Hardware

Mechanischer Ursprung

Daten Weg und Geschwindigkeit

Stromversorgung

Sicherheitsdaten

Software

Speicherdaten

Zugriff

Audit

Authentisierung

Datenverarbeitung

Gewährleistung

Gesicherter Datenaustausch

Physische, personelle, verfahrenstechnische Mittel

Entwicklung

 

x

x

x

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Herstellung

 
 

x

x

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Auslieferung

 
 
 
 
 

x

 
 
 
 

x

x

 
 
 
 
 
 

Generierung von Sicherheitsdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

Transport von Sicherheitsdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

Zugelassene Werkstätten

 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Mechanische Schnittstelle

 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Regelmäßige Nachprüfung

 
 
 
 
 

x

x

 

x

 

x

 
 
 
 
 
 
 

Durchsetzung gesetzl. Vorschriften

 
 
 
 

x

x

x

 

x

x

x

 
 
 
 
 
 
 

Software-Upgrades

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 

Sicherheitserzwingende Funktionen

Kennung und Authentisierung

UIA_101 Geräteidentifizierung

x

 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 

x

 

x

 
 

x

UIA_102 Gerätekenndaten

x

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 

x

 
 
 

UIA_103 FE-Kenndaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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UIA_104 Geräteauthentisierung

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UIA_105 Neuauthentisierung

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UIA_106 Fälschungssichere Authentisierung

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UIA_107 Authentisierungsfehler

 
 
 
 
 
 
 

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Zugriffskontrolle

ACC_101 Zugriffskontrollregeln

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ACC_102 Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber-Kennung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACC_103 Benutzerdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACC_104 Sicherheitsdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACC_105 Datenstruktur und Zugriffsbedingungen

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Zuordnungsmöglichkeit

ACT_101 Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeberkenndaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACT_102 Koppelungsdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACT_103 Zuordnungsdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Auditoría

AUD_101 Auditprotokolle

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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AUD_102 Auditereignislisten

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AUD_103 Auditdaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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AUD_104 Auditwerkzeuge

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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AUD_105 Auditprotokollspeicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Genauigkeit

ACR_101 Informationsflusskontrolle

 
 
 
 
 
 
 

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ACR_102 Interne Datenübertragung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACR_103 Interne Datenübertragung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACR_104 Speicherdatenintegrität

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ACR_105 Speicherdatenintegrität

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Zuverlässigkeit

RLB_101 Herstellungsprüfungen

 
 

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RLB_102 Selbsttests

 

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RLB_103 Selbsttests

 
 
 
 
 

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RLB_104 Softwareanalyse

 
 
 

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RLB_105 Softwareeingabe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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RLB_106 Öffnen des Gehäuses

 
 
 

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RLB_107 Hardwaremanipulation

 
 
 
 
 

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RLB_108 Hardwaremanipulation

 
 
 
 
 

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RLB_109 Unterbrechungen der Stromversorgung

 
 
 
 
 
 
 
 

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RLB_110 Rücksetzen

 

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RLB_111 Datenbereitstellung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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RLB_112 Multifunktionsgeräte

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Datenaustausch

DEX_101 Gesicherter Export von Weg- und Geschwindigkeitsdaten

 
 
 
 
 
 
 

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Kryptografische Unterstützung

CSP_101 Algorithmen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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CSP_102 Schlüsselgenerierung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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CSP_103 Schlüsselvergabe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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CSP_104 Schlüsselzugriff

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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CSP_105 Schlüsselvernichtung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGEINHEIT (FE)

1.   Einführung

In diesem Abschnitt werden die Fahrzeugeinheit, mögliche Sicherheitsgefährdungen sowie die zu erfüllenden Sicherheitsziele beschrieben. Außerdem enthält er Erläuterungen zu den zur Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen erforderlichen Funktionen, und es erfolgt eine Auflistung der Mindestanforderungen an die Sicherheitsmechanismen und die erforderliche Gewährleistungsebene für Entwicklung und Evaluierung.

Die hier aufgeführten Anforderungen entsprechen den Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B. Im Interesse einer besseren Verständlichkeit können sich Doppelungen zwischen den Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B und den Sicherheitsanforderungen ergeben. Bei Diskrepanzen zwischen einer Sicherheitsanforderung und der Anforderung im Hauptteil von Anhang I B, auf die sich diese Sicherheitsanforderung bezieht, geht die Anforderung im Hauptteil von Anhang I B vor.

Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B, auf die sich diese Sicherheitsanforderungen nicht beziehen, sind nicht Gegenstand der Funktionen zur Durchsetzung von Sicherheitsanforderungen.

Zwecks besserer Zuordnung zu den in der Dokumentation über Entwicklung und Evaluierung verwendeten Begriffen wurden für die Sicherheitsgefährdungen, die Ziele, Verfahrensmöglichkeiten und SEF-Spezifikationen eindeutige Bezeichnungen gewählt.

2.   Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente

2.1.   Abkürzungen

PIN

Persönliche Geheimzahl

ROM

Festspeicher (Read Only Memory)

SEF

Sicherheitserzwingende Funktion

PO

Prüfobjekt

FE

Fahrzeugeinheit (Vehicle Unit)

2.2.   Begriffsbestimmungen

Digitaler Fahrtenschreiber

Kontrollgerät

Weg- und Geschwindigkeitsdaten

Die mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ausgetauschten Daten über Fahrgeschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke

Physisch getrennte Teile

Komponenten der FE, die sich im Gegensatz zu den im Gehäuse der FE untergebrachten Bauteilen an anderer Stelle im Fahrzeug befinden

Sicherheitsdaten

Spezielle Daten, die zur Unterstützung der sicherheitserzwingenden Funktionen erforderlich sind (z. B. kryptografische Schlüssel)

System

Gerätetechnik, Menschen bzw. Organisationen, die in welcher Weise auch immer mit den Kontrollgeräten in Beziehung stehen

Benutzer

Als Benutzer sind die Personen zu verstehen, die das Gerät anwenden. Die Benutzer einer FE sind in der Regel Fahrer, Kontrolleure, Werkstätten und Unternehmen

Benutzerdaten

Mit Ausnahme der Weg- und Geschwindigkeits- sowie und Sicherheitsdaten, alle sonstigen nach Kapitel III.12 erforderlichen Daten, die von der FE aufgezeichnet bzw. gespeichert werden

2.3.   Referenzdokumente

ITSECITSEC Information Technology Security Evaluation Criteria 1991 (Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik)

3.   Grundprinzip des Produkts

3.1.   Beschreibung und Verwendung der Fahrzeugeinheit

Die FE ist zum Einbau in Straßentransportfahrzeuge vorgesehen. Ihre Aufgabe ist es, Daten über die Tätigkeit der Fahrer aufzuzeichnen, zu speichern, anzuzeigen, auszudrucken und auszugeben.

Sie ist an einen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber angeschlossen, mit dem sie Daten über die Fahrzeugbewegung austauscht.

Die Benutzer identifizieren sich gegenüber der FE durch Kontrollgerätkarten.

Die FE zeichnet die Tätigkeitsdaten der Benutzer auf und legt sie in seinem Massenspeicher ab. Die Benutzerdaten werden außerdem auf Kontrollgerätkarten aufgezeichnet.

Die FE gibt die Daten an Anzeigegerät, Drucker und externe Geräte aus.

Die Betriebsumgebung einer im Fahrzeug installierten Fahrzeugeinheit wird in der folgenden Abbildung beschrieben:

image

Abbildung 2

Betriebsumgebung der FE

Allgemeine Merkmale, Funktionen und Betriebsarten der FE werden in Anhang I B, Kapitel II, beschrieben.

Die Funktionsanforderungen an die FE werden in Anhang I B, Kapitel III, beschrieben.

Eine typische FE ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

image

Abbildung 3

Typische Fahrzeugeinheit (FE) (…) optional

Zu beachten ist, dass zwar der Druckermechanismus ein Teil des PO ist, das einmal ausgedruckte Dokument jedoch nicht mehr.

3.2.   Lebenszyklus der Fahrzeugeinheit

Der typische Lebenszyklus der FE ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

image

Abbildung 4

Typischer Lebenszyklus der FE

3.3.   Sicherheitsgefährdungen

In diesem Abschnitt werden mögliche Sicherheitsgefährdungen für die FE beschrieben.

3.3.1.   Sicherheitsgefährdungen im Zusammenhang mit Identifizierung und Zugangskontrolle

T.Access

Versuch seitens der Benutzer, Zugriff auf ihnen nicht erlaubte Funktionen zu erlangen (z. B. wenn Fahrer Zugriff auf die Kalibrierfunktion erlangen)

T.Identification

Versuch seitens der Benutzer, sich mehrfach oder gar nicht zu identifizieren

3.3.2.   Konstruktionsbedingte Sicherheitsgefährdungen

T.Faults

Fehler bei Hardware, Software oder Kommunikationsverfahren können die FE in einen unvorhergesehenen Zustand versetzen, der ihre Sicherheit beeinträchtigt

T.Tests

Die Nutzung nicht validierter Prüfmodi bzw. vorhandener „Hintertüren“ kann die Sicherheit der FE beeinträchtigen

T.Design

Versuch seitens der Benutzer, auf illegale Weise Kenntnis über Konstruktionsdaten zu erlangen, sei es aus Unterlagen des Herstellers (durch Diebstahl, Bestechung usw.) oder durch Methoden des Reverse Engineering

3.3.3.   Betriebsbedingte Sicherheitsgefährdungen

T.Calibration_Parameters

Versuch seitens der Benutzer, falsch kalibrierte Geräte zu verwenden (durch Änderung der Kalibrierungsdaten bzw. aufgrund organisatorischer Schwachpunkte)

T.Card_Data_Exchange

Versuch seitens der Benutzer, Daten während deren Austauschs zwischen FE und Kontrollgerätkarten zu verfälschen (durch Signaladdition, -modifizierung, -löschung, -wiederholung)

T.Clock

Versuch seitens der Benutzer, die Systemuhr zu verstellen

T.Environment

Versuch seitens der Benutzer, die Sicherheit der FE durch äußere (thermische, elektromagnetische, optische, chemische, mechanische usw.) Einwirkungen zu durchbrechen

T.Fake_Devices

Versuch seitens der Benutzer, nachgebaute Geräte (Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber, Smartcards) an die FE anzuschließen

T.Hardware

Versuch seitens der Benutzer, Änderungen an der FE-Hardware vorzunehmen

T.Motion_Data

Versuch seitens der Benutzer, die Weg- und Geschwindigkeitsdaten des Fahrzeugs zu verfälschen (durch Signaladdition, -modifizierung, -löschung, -wiederholung)

T.Non_Activated

Verwendung nichtaktivierter Geräte durch Benutzer

T.Output_Data

Versuch seitens der Benutzer, die Datenausgabe zu manipulieren (Ausdruck, Anzeige bzw. Übertragung)

T.Power_Supply

Versuch seitens der Benutzer, Sicherheitsziele der FE durch Manipulation der Stromversorgung (Leitungstrennung, Spannungserhöhung bzw. -reduzierung) zu untergraben

T.Saturation

Versuch seitens der Benutzer, den Massenspeicher so zu erschöpfen (selbst durch legalen Gebrauch), dass bereits gespeicherte Daten gelöscht werden

T.Security_Data

Versuch seitens der Benutzer, auf illegale Weise Kenntnis über Sicherheitsdaten während deren Generierung, Übertragung bzw. Speicherung im Gerät zu erlangen

T.Software

Versuch seitens der Benutzer, Änderungen an der FE-Software vorzunehmen

T.Stored_Data

Versuch seitens der Benutzer, gespeicherte Daten (Sicherheits- bzw. Benutzerdaten) zu verfälschen

3.4.   Sicherheitsziele

Das wichtigste Sicherheitsziel des digitalen Fahrtenschreibersystems ist Folgendes:

O.MainDie von den Kontrollbehörden zu prüfenden Daten müssen verfügbar sein und die Handlungen der kontrollierten Fahrer und Fahrzeuge hinsichtlich Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie Fahrzeuggeschwindigkeit vollständig und genau widerspiegeln

Das zum globalen Sicherheitsziel beitragende Sicherheitsziel der FE ist somit Folgendes:

O.VU_Main

Die zu messenden und aufzuzeichnenden sowie daraufhin von den Kontrollbehörden zu prüfenden Daten müssen verfügbar sein und die Tätigkeiten der kontrollierten Fahrer und Fahrzeuge hinsichtlich Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie Fahrzeuggeschwindigkeit genau widerspiegeln

O.VU_Export

Mit der FE muss es möglich sein, Daten an externe Datenträger so zu exportieren, dass sich die Integrität und Authentizität dieser Daten verifizieren lässt

3.5.   Informationstechnische Sicherheitsziele

Die speziellen, zum Hauptsicherheitsziel beitragenden IT-Sicherheitsziele der FE sind Folgende:

O.Access

Die FE muss den Zugriff der Benutzer auf Funktionen und Daten steuern

O.Accountability

Die FE muss exakte Zuordnungsdaten erfassen

O.Audit

Die FE muss Versuche zur Umgehung ihrer Sicherheitsfunktionen prüfen und zu den betreffenden Benutzern zurückverfolgen

O.Authentication

Die FE sollte Benutzer und angeschlossene Geräteeinheiten authentisieren (wenn ein vertrauenswürdiger Weg zwischen Geräteeinheiten eingerichtet werden muss)

O.Integrity

Die FE muss die Integrität der Speicherdaten wahren

O.Output

Die FE stellt sicher, dass die Datenausgabe die gemessenen bzw. gespeicherten Daten genau widerspiegelt

O.Processing

Die FE stellt sicher, dass die Eingabedaten, aus denen sich die Benutzerdaten ableiten, exakt verarbeitet werden

O.Reliability

Die FE muss zuverlässig arbeiten

O.Secured_Data_Exchange

Die FE muss den sicheren Datenaustausch mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und mit Kontrollgerätkarten gewährleisten

3.6.   Physische, personelle bzw. verfahrenstechnische Mittel

In diesem Abschnitt werden die physischen, personellen bzw. verfahrenstechnischen Anforderungen, die zur Sicherheit der FE beitragen, beschrieben.

3.6.1.   Gerätekonstruktion

M.Development

Die Entwickler der FE müssen sicherstellen, dass die Zuweisung von Verantwortlichkeiten während des Entwicklungszeitraums in einer die IT-Sicherheit wahrenden Weise erfolgt

M.Manufacturing

Die Hersteller der FE müssen sicherstellen, dass die Zuweisung von Verantwortlichkeiten während des Herstellungsprozesses in einer die IT-Sicherheit wahrenden Weise erfolgt und dass die FE in diesem Prozess vor physischen Angriffen, die die IT-Sicherheit beeinträchtigen könnten, geschützt wird

3.6.2.   Auslieferung und Aktivierung der Geräte

M.Delivery

Die Hersteller der FE, die Fahrzeughersteller und die Installateure bzw. Werkstätten müssen beim Umgang mit noch nicht aktivierten FE sicherstellen, dass die Sicherheit der FE gewahrt bleibt

M.Activation

Die Fahrzeughersteller und die Installateure bzw. Werkstätten müssen die FE nach erfolgtem Einbau aktivieren, und zwar noch bevor das Fahrzeug den Einbauort verlässt

3.6.3.   Generierung und Lieferung der Sicherheitsdaten

M.Sec_Data_Generation

Die Algorithmen zur Generierung von Sicherheitsdaten dürfen nur berechtigten und vertrauenswürdigen Personen zugänglich sein

M.Sec_Data_Transport

Die Sicherheitsdaten müssen in einer Weise generiert, transportiert und in die FE eingebracht werden, die Vertraulichkeit und Integrität der Daten angemessen gewährleistet

3.6.4.   Kartenübergabe

M.Card_Availability

Kontrollgerätkarten dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht und übergeben werden

M.Driver_Card_Uniqueness

Ein Fahrer darf immer nur eine gültige Fahrerkarte besitzen

M.Card_Traceability

Die Übergabe der Karten muss rückverfolgbar sein (weiße und schwarze Listen), und für die Sicherheitsaudits müssen schwarze Listen herangezogen werden

3.6.5.   Einbau, Kalibrierung und Nachprüfung des Kontrollgeräts

M.Approved_Workshops

Einbau, Kalibrierung und Reparatur des Kontrollgeräts dürfen nur durch vertrauenswürdige und zugelassene Installateure bzw. Werkstätten erfolgen

M.Regular_Inpections

Die Kontrollgeräte müssen einer regelmäßigen Nachprüfung und Kalibrierung unterzogen werden

M.Faithful_Calibration

Zugelassene Installateure und Werkstätten müssen bei der Kalibrierung die richtigen Fahrzeugparameter in die Kontrollgeräte eingegeben

3.6.6.   Betrieb der Geräte

M.Faithful_DriversDie Fahrer müssen sich an die Vorschriften halten und verantwortungsvoll handeln (z. B. ihre Fahrerkarten benutzen, manuell auszuwählende Tätigkeiten korrekt anwählen usw.)

3.6.7.   Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften

M.Controls

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist regelmäßig und stichprobenartig zu kontrollieren, unter anderem durch Sicherheitsaudits

3.6.8.   Software-Upgrades

M.Software_Upgrade

Neue Softwareversionen dürfen erst nach Erhalt der Sicherheitszertifizierung in der FE implementiert werden

4.   Sicherheitserzwingende Funktionen

4.1.   Identifizierung und Authentisierung

4.1.1.   Identifizierung und Authentisierung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers

UIA_201Die FE ist in der Lage, für jede Interaktion die Identität des angeschlossenen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers festzustellen.

UIA_202Die Kennung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers setzt sich zusammen aus der Bauartgenehmigungsnummer und der Seriennummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

UIA_203Die FE authentisiert den angeschlossenen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber:

 bei Anschließen des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

 bei jeder Kalibrierung des Kontrollgeräts,

 bei Wiederzuschalten der Stromversorgung.

Die Authentisierung erfolgt gegenseitig und wird durch die FE ausgelöst.

UIA_204Die FE identifiziert und authentisiert in regelmäßigen Intervallen (Intervalldauer vom Hersteller noch festzulegen, jedoch häufiger als einmal pro Stunde) den angeschlossenen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber erneut und stellt dabei sicher, dass der bei der zuletzt erfolgten Kalibrierung des Kontrollgeräts erkannte Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber nicht ausgetauscht wurde.

UIA_205Die FE erkennt und verhindert den Gebrauch kopierter und wieder eingespielter Authentisierungsdaten.

UIA_206Nach Erkennen einer (vom Hersteller noch festzulegenden, jedoch 20 nicht übersteigenden) Zahl von aufeinander folgenden erfolglosen Authentisierungsversuchen und/oder nach Erkennen, dass der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ohne Berechtigung (d. h. nicht während einer Kalibrierung des Kontrollgeräts) ausgewechselt wurde, wird die SEF:

 ein Auditprotokoll über das Ereignis anlegen,

 den Benutzer warnen,

 die vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gesendeten ungesicherten Weg- und Geschwindigkeitsdaten weiterhin annehmen und nutzen.

4.1.2.   Identifizierung und Authentisierung des Benutzers

UIA_207Die FE wird die Identität von zwei Benutzern durch Überwachung der in den Kartensteckplatz des Fahrers bzw. in den Kartensteckplatz des zweiten Fahrers eingesteckten Kontrollgerätkarten ständig und ausgewählt nachprüfen.

UIA_208Die Benutzeridentität setzt sich zusammen aus:

 einer Benutzergruppe:

 

 FAHRER (Fahrerkarte),

 KONTROLLEUR (Kontrollkarte),

 WERKSTATT (Werkstattkarte),

 UNTERNEHMEN (Unternehmenskarte),

 UNBEKANNT (keine Karte eingesteckt),

 einer Benutzerkennung, bestehend aus:

 

 dem Code des die Karte ausstellenden Mitgliedstaats und der Kartennummer,

 UNBEKANNT, falls die Benutzergruppe UNBEKANNT ist.

UNBEKANNTE Identitäten können implizit oder explizit bekannt sein.

UIA_209Die FE authentisiert ihre Benutzer bei Einstecken der Karte.

UIA_210Die FE authentisiert ihre Benutzer erneut:

 bei Wiederzuschalten der Stromversorgung,

 regelmäßig nach bestimmten Ereignissen (vom Hersteller noch festzulegen, jedoch öfter als einmal am Tag).

UIA_211Die Authentisierung besteht in der Nachweisführung, dass die eingesteckte Karte eine gültige Kontrollgerätkarte ist, die über Sicherheitsdaten verfügt, die nur aus dem System selbst stammen können. Die Authentisierung erfolgt gegenseitig und wird durch die FE ausgelöst.

UIA_212Zusätzlich ist auch eine erfolgreiche Authentisierung der Werkstätten mittels PIN-Prüfung erforderlich. Eine PIN umfasst mindestens 4 Zeichen.

Anmerkung: Falls die PIN durch ein in der Nähe der FE angeordnetes externes Gerät an die FE übertragen wird, ist ein Schutz der PIN während der Übertragung nicht erforderlich.

UIA_213Die FE erkennt und verhindert den Gebrauch kopierter und wieder eingespielter Authentisierungsdaten.

UIA_214Nach 5 aufeinander folgenden erfolglosen Authentisierungsversuchen wird die SEF:

 ein Auditprotokoll über das Ereignis anlegen,

 eine Warnung an den Benutzer ausgeben,

 davon ausgehen, dass der Benutzer UNBEKANNT und die Karte ungültig ist (Begriffsbestimmung z) und Anforderung 007).

4.1.3.   Identifizierung und Authentisierung eines entfernt angeschlossenen Unternehmens

Die Fähigkeit zum entfernten Anschluss von Unternehmen ist optional. Dieser Absatz gilt daher nur, wenn dieses Merkmal implementiert ist.

UIA_215Bei jeder Interaktion mit einem entfernt angeschlossenen Unternehmen muss die FE zur Feststellung der Identität des Unternehmens in der Lage sein.

UIA_216Die Identität des entfernt angeschlossenen Unternehmens setzt sich aus dem Code des die Unternehmenskarte ausstellenden Mitgliedstaats und der Nummer seiner Unternehmenskarte zusammen.

UIA_217Die FE muss das entfernt angeschlossene Unternehmen erst erfolgreich authentisieren, bevor sie jeglichen Datenexport an das Unternehmen zulässt.

UIA_218Die Authentisierung besteht in der Nachweisführung, dass das Unternehmen im Besitz einer gültigen Unternehmenskarte ist, die über Sicherheitsdaten verfügt, die nur aus dem System selbst stammen können.

UIA_219Die FE erkennt und verhindert den Gebrauch kopierter und wieder eingespielter Authentisierungsdaten.

UIA_220Nach 5 aufeinander folgenden erfolglosen Authentisierungsversuchen sendet die FE:

 An das entfernt angeschlossene Unternehmen eine Warnung aus.

4.1.4.   Identifizierung und Authentisierung des Verwaltungsgeräts

Die Hersteller der FE können spezielle Geräte für zusätzliche FE-Verwaltungsfunktionen vorsehen (z. B. für Software-Upgrade, Neuladen von Sicherheitsdaten, …). Dieser Absatz gilt daher nur, wenn dieses Merkmal implementiert ist.

UIA_221Bei jeder Interaktion mit einem Verwaltungsgerät muss die FE zur Feststellung der Identität des Geräts in der Lage sein.

UIA_222Die FE muss das Verwaltungsgerät erst erfolgreich authentisieren, bevor sie jegliche weitere Interaktion zulässt.

UIA_223Die FE erkennt und verhindert den Gebrauch kopierter und wieder eingespielter Authentisierungsdaten.

4.2.   Zugriffskontrolle

Die Zugriffskontrolle gewährleistet, dass nur speziell dazu berechtigte Personen Informationen aus dem PO auslesen sowie im PO anlegen bzw. nach Änderung in das PO einlesen.

Zu beachten ist, dass die von der FE aufgezeichneten Benutzerdaten zwar private bzw. kommerziell sensible Aspekte beinhalten, ihrem Wesen nach jedoch nicht vertraulich sind. Aus diesem Grund ist die auf das Zugriffsrecht zum Lesen von Daten bezogene funktionelle Anforderung (Anforderung 011) nicht Gegenstand einer sicherheitserzwingenden Funktion.

4.2.1.   Zugriffsberechtigung

ACC_201Die FE verwaltet und prüft die Zugriffsberechtigung auf Funktionen und Daten.

4.2.2.   Funktionszugriffrechte

ACC_202Die FE dient der Durchsetzung der Vorschriften zur Betriebsartauswahl (Anforderungen 006 bis 009).

ACC_203Mit der FE werden ausgehend von der Betriebsart die Vorschriften für die Funktionszugriffskontrolle durchgesetzt (Anforderung 010).

4.2.3.   Datenzugriffsrechte

ACC_204Die FE dient der Durchsetzung der Vorschriften für den Schreibzugriff auf die FE-Kenndaten (Anforderung 076)

ACC_205Die FE dient der Durchsetzung der Vorschriften für den Schreibzugriff auf die gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeberkenndaten (Anforderungen 079 und 155)

ACC_206Nach der FE-Aktivierung stellt die FE sicher, dass Kalibrierungsdaten einzig in der Betriebsart Kalibrierung in die FE eingegeben und in ihrem Massenspeicher abgelegt werden können (Anforderungen 154 und 156).

ACC_207Nach der FE-Aktivierung sorgt die FE für die Durchsetzung der Vorschriften für den Schreib- und Löschzugriff auf die Kalibrierungsdaten (Anforderung 097).

ACC_208Nach der FE-Aktivierung stellt die FE sicher, dass Zeiteinstellungsdaten einzig in der Betriebsart Kalibrierung in die FE eingegeben und in ihrem Massenspeicher abgelegt werden können. (Diese Anforderung trifft nicht auf geringfügige Zeiteinstellungen zu, wie sie im Rahmen der Anforderungen 157 und 158 gestattet sind.)

ACC_209Nach der FE-Aktivierung sorgt die FE für die Durchsetzung der Vorschriften für den Schreib- und Löschzugriff auf die Zeiteinstellungsdaten (Anforderung 100).

ACC_210Die FE gewährleistet angemessene Zugriffsrechte zum Lesen und Schreiben von Sicherheitsdaten (Anforderung 080).

4.2.4.   Dateistruktur und -zugriffsbedingungen

ACC_211Die Strukturen der Anwendungs- und Datendateien und die Zugriffsbedingungen auf diese Dateien werden bereits im Herstellungsprozess angelegt und gegen jegliche spätere Verfälschung bzw. Löschung gesperrt.

4.3.   Zuordnungsmöglichkeit

ACT_201Die FE stellt sicher, dass den Fahrern ihre Tätigkeiten zugeordnet werden können (Anforderungen 081, 084, 087, 105a, 105b, 109 und 109a).

ACT_202Die FE speichert Kenndaten dauerhaft (Anforderung 075).

ACT_203Die FE stellt sicher, dass den Werkstätten ihre Tätigkeiten zugeordnet werden können (Anforderungen 098, 101 und 109).

ACT_204Die FE stellt sicher, dass den Kontrolleuren ihre Tätigkeiten zugeordnet werden können (Anforderungen 102, 103 und 109).

ACT_205Die FE zeichnet Kilometerstände (Anforderung 090) und Geschwindigkeitsdaten mit Detailangaben auf (Anforderung 093).

ACT_206Die FE stellt sicher, dass die Anforderungen 081 bis 093 und 102 bis einschließlich 105b betreffende Benutzerdaten nach Aufzeichnung nicht mehr geändert werden, außer wenn diese zu den ältesten Daten werden, die bei erschöpftem Speicher durch neue Daten überschrieben werden.

ACT_207Die FE darf bereits auf einer Kontrollgerätekarte gespeicherte Daten nicht ändern (Anforderungen 109 und 109a), außer beim Überschreiben der ältesten Daten durch neue Daten (Anforderung 110) bzw. im in der Anmerkung zu Absatz 2.1 in Anlage 1 beschriebenen Fall.

4.4.   Audit

Die Möglichkeit der Durchführung von Audits ist nur für Ereignisse erforderlich, die auf einen Versuch der Manipulation bzw. Sicherheitsverletzung hindeuten. Für die übliche Ausübung von Rechten sind Auditfähigkeiten auch dann, wenn dies sicherheitserzwingend ist, nicht gefordert.

AUD_201Die FE muss Ereignisse, die ihre Sicherheit beeinträchtigen, mit den dazugehörigen Daten aufzeichnen (Anforderungen 094, 096 und 109).

AUD_202Folgende Ereignisse beeinträchtigen die Sicherheit der FE:

 Sicherheitsverletzende Versuche:

 

 fehlgeschlagene Authentisierung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

 fehlgeschlagene Authentisierung der Kontrollgerätkarte,

 unberechtigtes Auswechseln des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

 Integritätsfehler der Karteneingabedaten,

 Integritätsfehler der gespeicherten Benutzerdaten,

 interner Datenübertragungsfehler,

 unberechtigtes Öffnen des Gehäuses,

 Hardwaremanipulation,

 Letzte Kartentransaktion nicht ordnungsgemäß abgeschlossen,

 Weg- und Geschwindigkeitsdatenfehlerereignis,

 Unterbrechung der Stromversorgung,

 FE-interne Störung.

AUD_203Mit der FE werden die Speicherungsvorschriften für Auditprotokolle durchgesetzt (Anforderung 094 und 096).

AUD_204Die FE legt die vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber generierten Auditprotokolls in ihrem Massenspeicher ab.

AUD_205Es muss möglich sein, Auditprotokolle auszudrucken, anzuzeigen und zu übertragen.

4.5.   Wiederverwendung von Speichermedien

REU_201Die FE stellt sicher, dass Zwischenspeichermedien wiederverwendet werden können, ohne einen unzulässigen Informationsfluss zu beinhalten.

4.6.   Genauigkeit

4.6.1.   Maßnahmen zur Kontrolle des Informationsflusses

ACR_201Die FE stellt sicher, dass die Anforderungen 081, 084, 087, 090, 093, 102, 104, 105, 105a und 109 betreffende Benutzerdaten nur verarbeitet werden, wenn sie von den richtigen Eingabequellen stammen:

 Weg- und Geschwindigkeitsdaten des Fahrzeugs,

 Echtzeituhr der FE,

 Kalibrierungsparameter des Kontrollgeräts,

 Kontrollgerätkarten,

 Eingaben durch Benutzer.

ACR_201aDie FE stellt sicher, dass die Anforderung 109a betreffende Benutzerdaten nur für den Zeitraum von der letzten Kartenentnahme bis zum derzeitigen Einstecken der Karte eingegeben werden können (Anforderung 050a).

4.6.2.   Interne Datenübertragung

Die Anforderungen dieses Absatzes gelten nur, wenn die FE physisch getrennte Teile nutzt.

ACR_202Werden Daten zwischen physisch getrennten Teilen der FE übertragen, müssen diese Daten gegen Verfälschungen geschützt werden.

ACR_203Bei Erkennen eines Datenübertragungsfehlers im Verlauf einer internen Datenübertragung wird die Übertragung wiederholt und über das Ereignis ein Auditprotokoll durch die SEF angelegt.

4.6.3.   Integrität der Speicherdaten

ACR_204Die FE prüft die in ihrem Speicher abgelegten Benutzerdaten auf Integritätsfehler.

ACR_205Bei Erkennen eines Integritätsfehlers der Benutzerdaten generiert die SEF ein Auditprotokoll.

4.7.   Zuverlässigkeit während des Betriebs

4.7.1.   Prüfungen

RLB_201Sämtliche speziell für den Prüfbedarf während der Herstellungsphase der FE erforderlichen Befehle, Handlungen bzw. Prüfpunkte werden vor Aktivierung der FE deaktiviert oder entfernt. Es darf nicht möglich sein, sie zum späteren Gebrauch wiederherzustellen.

RLB_202Die FE führt zur Funktionsprüfung beim ersten Einschalten sowie während des normalen Betriebs Selbsttests durch. Die Selbsttests der FE beinhalten eine Integritätsprüfung der Sicherheitsdaten sowie eine Integritätsprüfung des gespeicherten Ausführungscodes (sofern dieser nicht im ROM gespeichert ist).

RLB_203Bei Erkennen einer internen Fehlfunktion während der Selbstprüfung wird die SEF:

 ein Auditprotokoll erstellen (außer in der Betriebsart Kalibrierung) (FE-interne Störung),

 die Speicherdatenintegrität wahren.

4.7.2.   Software

RLB_204Es darf keine Möglichkeit gegeben sein, die Software nach Aktivierung der FE bei der Praxisanwendung zu analysieren bzw. auszutesten.

RLB_205Eingaben aus externen Quellen dürfen als Ausführungscode nicht akzeptiert werden.

4.7.3.   Physischer Schutz

RLB_206Falls die Konstruktionsweise der FE ein Öffnen des Gehäuses erlaubt, muss die FE jedes Öffnen des Gehäuses feststellen, selbst wenn die externe Stromversorgung bis zu 6 Monate unterbrochen ist. Die SEF legt in diesem Fall ein Auditprotokoll an (hierbei ist zulässig, dass das Auditprotokoll erst nach Wiederzuschalten der Stromversorgung erstellt und gespeichert wird).

Ist die FE so konstruiert, dass sie nicht geöffnet werden kann, muss ihre Bauweise dennoch jeden Versuch der physischen Manipulation leicht erkennen lassen (z. B. durch Sichtprüfung).

RLB_207Die FE muss nach ihrer Aktivierung bestimmte (vom Hersteller noch festzulegende) Formen der Hardwaremanipulation erkennen.

RLB_208In vorgenannten Fall erstellt die SEF ein Auditprotokoll und wird die FE … (vom Hersteller noch festzulegen).

4.7.4.   Unterbrechung der Stromversorgung

RLB_209Die FE erkennt Abweichungen von den festgelegten Stromwerten einschließlich einer Unterbrechung der Stromversorgung.

RLB_210Im vorgenannten Fall wird die SEF:

 ein Auditprotokoll erstellen (außer in der Betriebsart Kalibrierung),

 den Sicherheitsstatus der FE wahren,

 die Sicherheitsfunktionen für die noch in Betrieb befindlichen Komponenten bzw. noch laufenden Prozesse aufrechterhalten,

 die Speicherdatenintegrität wahren.

4.7.5.   Rücksetzbedingungen

RLB_211Bei einer Unterbrechung der Stromversorgung, beim Abbruch einer Transaktion vor deren Vollendung bzw. bei Vorliegen jeder sonstigen Rücksetzbedingung muss die FE sauber zurückgesetzt werden

4.7.6.   Datenbereitstellung

RLB_212Die FE stellt sicher, dass auf den Datenbestand bei Bedarf zugegriffen werden kann und dass die Daten weder unnötig abgerufen noch zurückgehalten werden.

RLB_213Die FE muss gewährleisten, dass die Kartenfreigabe erst erfolgt, nachdem die relevanten Daten auf die Karten gespeichert wurden (Anforderungen 015 und 016).

RLB_214Im vorgenannten Fall wird die SEF ein Auditprotokoll über das Ereignis anlegen.

4.7.7.   Multifunktionsgeräte

RLB_215Falls die FE neben der Kontrollgerätfunktion noch weitere Anwendungen bietet, müssen alle diese Anwendungen physisch und/oder logisch voneinander getrennt sein. Jede dieser Anwendungen muss auf eigene Sicherheitsdaten zurückgreifen, und es darf immer nur eine Funktion aktiv sein.

4.8.   Datenaustausch

Dieser Absatz betrifft den Datenaustausch zwischen der FE und angeschlossenen Geräten.

4.8.1.   Datenaustausch mit dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

DEX_201Die FE prüft die Integrität und Authentizität der vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber importierten Daten.

DEX_202Bei Erkennen eines Integritäts- bzw. Authentizitätsfehlers der Weg- und Geschwindigkeitsdaten wird die SEF:

 ein Auditprotokoll generieren,

 die importierten Daten weiterhin verwenden.

4.8.2.   Datenaustausch mit Kontrollgerätkarten

DEX_203Die FE prüft die Integrität und Authentizität der von den Kontrollgerätkarten importierten Daten.

DEX_204Bei Erkennen eines Integritäts- bzw. Authentizitätsfehlers der Weg- und Geschwindigkeitsdaten wird die FE:

 ein Auditprotokoll generieren,

 die Daten nicht verwenden.

DEX_205Die FE exportiert die Daten mit den zugehörigen Sicherheitsattributen an die Kontrollgerätkarten, so dass die Karte die Integrität und Authentizität der Daten prüfen kann.

4.8.3.   Datenaustausch mit externen Datenträgern (Übertragungsfunktion)

DEX_206Die FE generiert für an externe Datenträger übertragene Daten einen Herkunftsnachweis.

DEX_207Die FE stellt dem Empfänger der übertragenen Daten eine Fähigkeit zur Prüfung des Herkunftsnachweises bereit.

DEX_208Die FE exportiert die Daten mit den zugehörigen Sicherheitsattributen an den externen Datenträger, so dass sich Integrität und Authentizität der Daten prüfen lassen.

4.9.   Kryptografische Unterstützung

Je nach Sicherheitsmechanismus und vom Hersteller gewählten Lösungen gelten die Anforderungen dieses Absatzes nur soweit erforderlich.

CSP_201Jede von der FE durchgeführte kryptografische Operation entspricht einem genau festgelegten Algorithmus und einer genau festgelegten Schlüsselgröße.

CSP_202Falls die FE kryptografische Schlüssel generiert, müssen diese genau festgelegten Schlüsselgenerierungsalgorithmen und genau festgelegten Schlüsselgrößen entsprechen.

CSP_203Falls die FE kryptografische Schlüssel vergibt, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselvergabemethoden erfolgen.

CSP_204Falls die FE auf kryptografische Schlüssel zugreift, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselzugriffsmethoden erfolgen.

CSP_205Falls die FE kryptografische Schlüssel vernichtet, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselvernichtungsmethoden erfolgen.

5.   Beschreibung der Sicherheitsmechanismen

Die geforderten Sicherheitsmechanismen werden in Anlage 11 beschrieben.

Alle sonstigen Sicherheitsmechanismen werden durch die Hersteller festgelegt.

6.   Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen

Die Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen der Fahrzeugeinheit ist Hoch, gemäß Definition in ITSEC.

7.   Gewährleistungsebene

Die für die Fahrzeugeinheit vorgegebene Gewährleistungsebene ist die ITSEC-Ebene E3, gemäß Definition in ITSEC.

8.   Grundlegendes Prinzip

Die folgenden Kreuzgitter sollen das Prinzip der SEF begründen, indem sie verdeutlichen:

 welche SEF bzw. Mittel welchen Sicherheitsgefährdungen entgegenwirken,

 welche SEF welche IT-Sicherheitsziele erfüllen.

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image

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ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR DIE KONTROLLGERÄTKARTE

1.   Einführung

In diesem Abschnitt werden die Kontrollgerätkarte, mögliche Sicherheitsgefährdungen sowie die zu erfüllenden Sicherheitsziele beschrieben. Außerdem enthält er Erläuterungen zu den zur Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen erforderlichen Funktionen, und es erfolgt eine Auflistung der Mindestanforderungen an die Sicherheitsmechanismen und die erforderliche Gewährleistungsebene für Entwicklung und Evaluierung.

Die hier aufgeführten Anforderungen entsprechen den Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B. Im Interesse einer besseren Verständlichkeit können sich Doppelungen zwischen den Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B und den Sicherheitsanforderungen ergeben. Bei Diskrepanzen zwischen einer Sicherheitsanforderung und der Anforderung im Hauptteil von Anhang I B, auf die sich diese Sicherheitsanforderung bezieht, geht die Anforderung im Hauptteil von Anhang I B vor.

Anforderungen im Hauptteil von Anhang I B, auf die sich diese Sicherheitsanforderungen nicht beziehen, sind nicht Gegenstand der Funktionen zur Durchsetzung von Sicherheitsanforderungen.

Eine Kontrollgerätkarte ist eine serienmäßige Chipkarte mit einer speziellen Kontrollgerätanwendung. Sie muss den aktuellen Funktions- und Sicherheitsanforderungen an Chipkarten genügen. Die im Folgenden dargelegten Sicherheitsanforderungen beinhalten daher nur die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die Kontrollgerätanwendung.

Zwecks besserer Zuordnung zu den in der Dokumentation über Entwicklung und Evaluierung verwendeten Begriffen wurden für die möglichen Sicherheitsgefährdungen sowie die zu erfüllenden Ziele, Verfahrensmöglichkeiten und SEF-Spezifikationen eindeutige Bezeichnungen gewählt.

2.   Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Referenzdokumente

2.1.   Abkürzungen

IC

Integrierter Schaltkreis (Elektronisches Bauelement zum Ausführen von Datenverarbeitungs- und/oder Speicherfunktionen)

OS

Betriebssystem

PIN

Persönliche Geheimzahl (Personal Identification Number)

ROM

Festspeicher (Read Only Memory)

SFP

Sicherheitsfunktionsregeln

PO

Prüfobjekt

TSF

Sicherheitsfunktion des Prüfobjekts

FE

Fahrzeugeinheit (Vehicle Unit)

2.2.   Begriffsbestimmungen

Digitaler Fahrtenschreiber

Kontrollgerät

Sensible Daten

Von der Kontrollgerätkarte gespeicherte Daten, deren Schutz hinsichtlich Integrität, unberechtigten Zugriff und Vertraulichkeit (sofern auf Sicherheitsdaten zutreffend) erforderlich ist. Zu sensiblen Daten zählen Sicherheitsdaten und Benutzerdaten

Sicherheitsdaten

Spezielle Daten, die zur Unterstützung der sicherheitserzwingenden Funktionen erforderlich sind (z. B. kryptografische Schlüssel)

System

Gerätetechnik, Menschen bzw. Organisationen, die in welcher Weise auch immer mit den Kontrollgeräten in Beziehung stehen

Benutzer

Jede Person oder externe IT-Geräteeinheit, die nicht Teil des PO ist, jedoch mit dem PO in Interaktion tritt

Benutzerdaten

Auf der Kontrollgerätekarte gespeicherte sensible Daten, mit Ausnahme der Sicherheitsdaten. Zu den Benutzerdaten zählen Kenndaten und Tätigkeitsdaten

Kenndaten

Die Kenndaten beinhalten die Kenndaten der Karte und die Kenndaten des Karteninhabers

Kartenkenndaten

Benutzerdaten zur Kartenidentifizierung entsprechend den Anforderungen 190, 191, 192, 194, 215, 231 und 235

Karteninhaberkenndaten

Benutzerdaten zur Identifizierung des Karteninhabers entsprechend den Anforderungen 195, 196, 216, 232 und 236

Tätigkeitsdaten

Zu den Tätigkeitsdaten zählen die Karteninhabertätigkeitsdaten, die Ereignis- und Störungsdaten sowie die Kontrolltätigkeitsdaten

Karteninhabertätigkeitsdaten

Die Tätigkeiten des Karteninhabers betreffende Benutzerdaten entsprechend den Anforderungen 197, 199, 202, 212, 212a, 217, 219, 221, 226, 227, 229, 230a, 233 und 237

Ereignis- und Störungsdaten

Ereignisse bzw. Störungen und Fehlfunktionen betreffende Benutzerdaten entsprechend den Anforderungen 204, 205, 207, 208 und 223

Kontrolltätigkeitsdaten

Die Kontrollen der Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften betreffende Benutzerdaten entsprechend den Anforderungen 210 und 225

2.3.   Referenzdokumente

ITSEC

ITSEC Information Technology Security Evaluation Criteria 1991 (Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik)

IC PP

Smartcard Integrated Circuit Protection Profile (Profil für den Schutz von Chipkarten-ICs) — Version 2.0 — Ausgabe September 1998. Eingetragen bei der französischen Zertifizierungsstelle unter Nummer PP/9806

ES PP

Smart Card Integrated Circuit With Embedded Software Protection Profile (Profil für den Schutz von Chipkarten-ICs mit eingebetteter Software) — Version 2.0 — Ausgabe Juni 1999. Eingetragen bei der französischen Zertifizierungsstelle unter Nummer PP/9911

3.   Grundprinzip des Produkts

3.1.   Beschreibung und Verwendung der Kontrollgerätekarte

Eine Kontrollgerätekarte ist eine Chipkarte wie in IC PP und ES PP beschrieben, die eine Anwendung zur Verwendung der Karte mit dem Kontrollgerät beherbergt.

Die grundlegenden Funktionen der Kontrollgerätekarte sind:

 das Speichern der Karten- und der Karteninhaberkenndaten. Diese Daten werden von der Fahrzeugeinheit verwendet, um den Karteninhaber zu identifizieren, dementsprechende Funktionen und Datenzugriffsrechte zu gewähren und sicherzustellen, dass dem Karteninhaber seine Tätigkeiten zugerechnet werden können,

 das Speichern von Karteninhabertätigkeitsdaten, von Ereignis- und Störungsdaten sowie von Kontrolltätigkeitsdaten, die auf den Karteninhaber bezogen sind.

Eine Kontrollgerätekarte ist somit zur Verwendung durch das Kartenschnittstellengerät einer Fahrzeugeinheit gedacht. Ebenso kann es durch jeden sonstigen Kartenleser (z. B. eines PC), der das uneingeschränkte Zugriffsrecht auf jegliche Benutzerdaten hat, verwendet werden.

In der Endnutzungsphase des Lebenszyklus einer Kontrollgerätekarte (Phase 7 des Lebenszyklus gemäß Beschreibung in ES PP), können nur Fahrzeugeinheiten Benutzerdaten auf die Karte schreiben.

Die funktionellen Anforderungen an eine Kontrollgerätekarte sind im Hauptteil von Anhang I B und in Anlage 2 beschrieben.

3.2.   Lebenszyklus der Kontrollgerätekarte

Der Lebenszyklus der Kontrollgerätekarte entspricht dem in ES PP beschriebenen Lebenszyklus einer Chipkarte.

3.3.   Sicherheitsgefährdungen

Neben den in ES PP und IC PP aufgelisteten allgemeinen Sicherheitsgefährdungen für eine Chipkarte kann es bei Kontrollgerätekarten zu folgenden Sicherheitsgefährdungen kommen.

3.3.1.   Letztliche Ziele

Das Ziel von Manipulationen wird letztendlich darin bestehen, die im PO gespeicherten Benutzerdaten zu verfälschen.

T.Ident_Data

Eine erfolgreiche Änderung der im PO abgelegten Kenndaten (z. B. des Kartentyps, des Kartenablaufdatums oder der Karteninhaberkenndaten) würde eine betrügerische Verwendung des PO ermöglichen und eine erhebliche Gefährdung des globalen Sicherheitsziels des Systems bedeuten.

T.Activity_Data

Eine erfolgreiche Änderung der im PO abgelegten Tätigkeitsdaten würde die Sicherheit des PO gefährden.

T.Data_Exchange

Eine erfolgreiche Änderung der Tätigkeitsdaten (Hinzufügung, Löschung, Verfälschung) während des Datenimports bzw. -exports würde die Sicherheit des PO gefährden.

3.3.2.   Angriffswege

Angriffe auf die Ressourcen des PO sind möglich durch:

 den Versuch, unrechtmäßige Kenntnis über Hardware- und Softwareentwurf des PO zu erlangen, insbesondere über dessen Sicherheitsfunktionen bzw. Sicherheitsdaten. Unrechtmäßige Kenntnis kann durch Angriffe auf Material der Konstrukteure bzw. Hersteller (Diebstahl, Bestechung) oder durch unmittelbare Untersuchung des PO (physische Erkundung, Interferenzanalyse) erworben werden.

 Ausnutzung von Schwächen im konstruktiven Entwurf bzw. in der Ausführung des PO (Hardware- bzw. Softwarefehler, Übertragungsfehlfunktionen, im PO durch äußere Einwirkungen hervorgerufene Fehler, Ausnutzen von Schwächen der Sicherheitsfunktionen, wie z. B. der Authentisierungsverfahren, Datenzugriffskontrolle, kryptografischen Operationen usw.).

 Manipulation des PO bzw. der Sicherheitsfunktionen des PO durch physische, elektrische oder logische Angriffe bzw. durch eine Kombination derselben.

3.4.   Sicherheitsziele

Das wichtigste Sicherheitsziel des gesamten digitalen Fahrtenschreibersystems ist Folgendes:

O.MainDie von den Kontrollbehörden zu prüfenden Daten müssen verfügbar sein und die Handlungen der kontrollierten Fahrer und Fahrzeuge hinsichtlich Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie Fahrzeuggeschwindigkeit vollständig und genau widerspiegeln.

Das zum übergreifenden Sicherheitsziel beitragende Sicherheitsziel des PO ist somit Folgendes:

O.Card_Identification_Data

Das PO muss die während des Prozesses der Kartenpersonalisierung gespeicherten Kartenkenndaten und Karteninhaberkenndaten bewahren.

O.Card_Activity_Storage

Das PO muss die von Fahrzeugeinheiten auf der Karte gespeicherten Benutzerdaten bewahren.

3.5.   Informationstechnische Sicherheitsziele

Neben den in ES PP und IC PP aufgelisteten allgemeinen Sicherheitszielen für eine Chipkarte tragen folgende spezielle IT-Sicherheitsziele des PO zu dessen Hauptsicherheitsziel während der Endnutzungsphase des Lebenszyklus bei:

O.Data_Access

Das PO muss die Zugriffsrechte für das Schreiben von Benutzerdaten auf authentisierte Fahrzeugeinheiten beschränken.

O.Secure_Communications

Das PO muss sichere Kommunikationsprotokolle und -verfahren zwischen der Karte und dem Kartenschnittstellengerät unterstützen, wenn die jeweilige Anwendung dies erfordert.

3.6.   Physische, personelle bzw. verfahrenstechnische Mittel

Die physischen, personellen bzw. verfahrenstechnischen Anforderungen, die zur Sicherheit des PO beitragen, sind in ES PP und IC PP aufgeführt (Kapitel zu Sicherheitszielen für das Umfeld).

4.   Sicherheitserzwingende Funktionen

In diesem Abschnitt werden einige der zulässigen Operationen wie Zuweisung bzw. Auswahl von ES PP näher spezifiziert und zusätzliche funktionelle Anforderungen an die SEF gestellt.

4.1.   Einhaltung von Schutzprofilen

CPP_301Das PO hält die IC PP ein.

CPP_302Das PO hält die ES PP, wie im weiteren näher spezifiziert, ein.

4.2.   Identifizierung und Authentisierung des Benutzers

Die Karte muss die Geräteeinheit, in die sie eingesteckt wird, identifizieren und erkennen, ob es sich um ein authentisiertes Fahrzeug handelt oder nicht. Die Karte darf ungeachtet der Geräteeinheit, an die sie angeschlossen ist, jegliche Benutzerdaten exportieren. Eine Ausnahme ►M10  bilden die Kontrollkarte und die Unternehmenskarte, die die Karteninhaberkenndaten nur an authentisierte Fahrzeugeinheiten exportieren dürfen ◄ (damit sich ein Kontrolleur durch Lesen seines Namens auf der Anzeige bzw. dem Ausdruck vergewissern kann, dass es sich bei der Fahrzeugeinheit nicht um einen Nachbau handelt).

4.2.1.   Identifizierung des Benutzers

Zuweisung (FIA_UID.1.1) Liste von TSF-vermittelten Handlungen: keine.

Zuweisung (FIA_ATD.1.1) Liste von Sicherheitsattributen:

USER_GROUP

:

VEHICLE_UNIT, NON_VEHICLE_UNIT,

USER_ID

:

amtl. Kennzeichen (VRN) und Code des registrierenden Mitgliedstaats (USER_ID ist nur bei USER_GROUP = VEHICLE_UNIT bekannt).

4.2.2.   Authentisierung des Benutzers

Zuweisung (FIA_UAU.1.1) Liste von TSF-vermittelten Handlungen:

 Fahrer- und Werkstattkarten: Export von Benutzerdaten mit Sicherheitsattributen (Kartendaten-Übertragungsfunktion),

 Kontrollkarte: Export von Benutzerdaten ohne Sicherheitsattribute, mit Ausnahme der Karteninhaberkenndaten.

UIA_301Die Authentisierung der Fahrzeugeinheit besteht in der Nachweisführung, dass sie über Sicherheitsdaten verfügt, die nur aus dem System selbst stammen können.

Auswahl (FIA_UAU.3.1 und FIA_UAU.3.2): verhindern.

Zuweisung (FIA_UAU.4.1) Identifizierte(r) Authentisierungsmechanismen(-mus): jeder beliebige Authentisierungsmechanismus.

UIA_302Die Werkstattkarte stellt durch Prüfung eines PIN-Codes einen zusätzlichen Authentisierungsmechanismus bereit. (Dieser Mechanismus soll es der Fahrzeugeinheit ermöglichen, die Identität des Karteninhabers zu prüfen; er dient indes nicht dem Schutz des Inhalts der Werkstattkarte.)

4.2.3.   Fehlgeschlagene Authentisierungen

►M10  Zusätzlich beschreiben die folgenden Zuweisungen ◄ die Reaktion der Karte auf jede einzelne fehlgeschlagene Authentisierung.

Zuweisung (FIA_AFL.1.1) Nummer: 1, Liste der Authentisierungsereignisse: Authentisierung eines Kartenschnittstellengeräts.

Zuweisung (FIA_AFL.1.2) Handlungsliste:

 Warnung der angeschlossenen Geräteeinheit,

 Behandlung des Benutzers als NON_VEHICLE_UNIT.

►M10  Zusätzlich beschreiben die folgenden Zuweisungen ◄ die Reaktion der Karte im Fall eines fehlgeschlagenen zusätzlichen Authentisierungsmechanismus gemäß Anforderung UIA_302.

Zuweisung (FIA_AFL.1.1) Nummer: 5, Liste der Authentisierungsereignisse: PIN-Prüfungen (Werkstattkarte).

Zuweisung (FIA_AFL.1.2) Handlungsliste:

 Warnung der angeschlossenen Geräteeinheit,

 Sperren des PIN-Prüfverfahrens, so dass jeder nachfolgende Versuch der PIN-Prüfung fehlschlägt,

 Möglichkeit der Anzeige der Sperrung an nachfolgende Benutzer.

4.3.   Zugriffskontrolle

4.3.1.   Zugriffskontrollregeln

Während der Endnutzungsphase ihres Lebenszyklus ist die Kontrollgerätkarte Gegenstand der Sicherheitsfunktionsregeln (SFP) für einfache Zugriffskontrolle mit der Bezeichnung AC_SFP.

Zuweisung (FDP_ACC.2.1) Zugriffskontroll-SFP: AC_SFP.

4.3.2.   Zugriffskontrollfunktionen

Zuweisung (FDP_ACF.1.1) Zugriffskontroll-SFP: AC_SFP.

Zuweisung (FDP_ACF.1.1) Benannte Gruppe von Sicherheitsattributen: USER_GROUP.

Zuweisung (FDP_ACF.1.2) Vorschriften für den Zugriff durch/auf kontrollierte Subjekte und kontrollierte Objekte unter Anwendung von kontrollierten Operationen auf kontrollierte Objekte:

▼M10

GENERAL_READ

:

Die Benutzerdaten darf jeder beliebige Benutzer aus dem PO lesen, mit Ausnahme der Karteninhaberkenndaten, die nur durch VEHICLE_UNIT aus Kontrollkarten und Unternehmenskarten gelesen werden dürfen.

▼M8

IDENTIF_WRITE

:

Kenndaten dürfen nur einmal und vor Ende der Phase 6 des Lebenszyklus der Karte geschrieben werden. Während der Endphase des Lebenszyklus der Karte darf kein Benutzer die Kenndaten schreiben oder ändern.

ACTIVITY_WRITE

:

Tätigkeitsdaten dürfen nur durch die VEHICLE_UNIT in das PO geschrieben werden.

SOFT_UPGRADE

:

Ein Upgrading der PO-Software durch Benutzer ist nicht gestattet.

FILE_STRUCTURE

:

Dateistruktur und -zugriffsbedingungen werden vor dem Ende der Phase 6 des Lebenszyklus des PO geschaffen und anschließend gegen jegliche spätere Änderung oder Löschung durch Benutzer gesperrt.

4.4.   Zuordnungsmöglichkeit

ACT_301Das PO muss die Kenndaten dauerhaft gespeichert halten.

ACT_302Uhrzeit und Datum der Personalisierung des PO werden angegeben. Diese Angaben sind von einer Änderung ausgeschlossen.

4.5.   Audit

Die PO muss Ereignisse, die auf eine potentielle Sicherheitsverletzung des PO hindeuten, überwachen.

Zuweisung (FAU_SAA.1.2) Teilmenge von beschriebenen auditierbaren Ereignissen:

 fehlgeschlagene Karteninhaberauthentisierung (5 aufeinander folgende erfolglose PIN-Prüfungen),

 Fehler beim Selbsttest,

 Speicherdatenintegritätsfehler,

 Integritätsfehler bei der Eingabe von Tätigkeitsdaten.

4.6.   Genauigkeit

4.6.1.   Speicherdatenintegrität

Zuweisung (FDP_SDI.2.2) Vorzunehmende Handlungen: Warnung der angeschlossenen Geräteeinheit.

4.6.2.   Basisdatenauthentisierung

Zuweisung (FDP_DAU.1.1) Liste von Objekten bzw. Informationsarten: Tätigkeitsdaten.

Zuweisung (FDP_DAU.1.2) Liste von Subjekten: beliebige.

4.7.   Zuverlässigkeit während des Betriebs

4.7.1.   Prüfungen

Auswahl (FPT_TST.1.1): beim ersten Einschalten sowie regelmäßig während des normalen Betriebs.

Hinweis: „Beim ersten Einschalten“

bedeutet: bevor der Code ausgeführt wird (und nicht notwendigerweise während Antwort auf Rücksetzverfahren).

RLB_301Die Selbsttests des PO beinhalten die Integritätsfeststellung eines jeglichen nicht im ROM abgelegten Softwarecodes.

RLB_302Bei Erkennen eines Fehlers während der Selbstprüfung warnt die TSF die angeschlossene Geräteeinheit.

RLB_303Nach Abschluss der OS-Prüfung werden alle speziellen Prüfbefehle und -handlungen deaktiviert bzw. entfernt. Es darf nicht möglich sein, diese Steuerungen zu überschreiben und zur erneuten Verwendung zu reaktivieren. Ausschließlich auf ein bestimmtes Lebenszyklusstadium bezogene Befehle dürfen nie während eines anderen Stadiums zugreifbar sein.

4.7.2.   Software

RLB_304Es darf keine Möglichkeit gegeben sein, die Software des PO bei der Praxisanwendung zu analysieren, auszuprüfen oder abzuändern.

RLB_305Eingaben aus externen Quellen dürfen als Ausführungscode nicht akzeptiert werden.

4.7.3.   Stromversorgung

RLB_306Bei Unterbrechungen bzw. der Stromversorgung bzw. bei Stromschwankungen verbleibt das PO im Sicherheitsstatus.

4.7.4.   Rücksetzbedingungen

RLB_307Bei einer Unterbrechung der Stromversorgung (bzw. bei Stromschwankungen) am PO, beim Abbruch einer Transaktion vor deren Vollendung bzw. bei Vorliegen jeder sonstigen Rücksetzbedingung muss das PO sauber zurückgesetzt werden.

4.8.   Datenaustausch

4.8.1.   Datenaustausch mit einer Fahrzeugeinheit

DEX_301Das PO prüft die Integrität und Authentizität der von einer Fahrzeugeinheit importierten Daten.

DEX_302Bei Erkennen eines Integritätsfehlers der importierten Daten wird das PO:

 die datenexportierende Geräteeinheit warnen,

 die Daten nicht verwenden.

DEX_303Das PO exportiert die Daten mit den zugehörigen Sicherheitsattributen an die Fahrzeugeinheit, so dass die Fahrzeugeinheit die Integrität und Authentizität der empfangenen Daten ebenfalls prüfen kann.

4.8.2.   Export von Daten an eine Nicht-Fahrzeugeinheit (Übertragungsfunktion)

DEX_304Das PO muss in der Lage sein, für an externe Datenträger übertragene Daten einen Herkunftsnachweis zu generieren.

DEX_305Das PO muss in der Lage sein, dem Empfänger der übertragenen Daten eine Fähigkeit zur Prüfung des Herkunftsnachweises bereitzustellen.

DEX_306Das PO muss in der Lage sein, die Daten mit den zugehörigen Sicherheitsattributen an den externen Datenträger zu exportieren, so dass sich Integrität und Authentizität der übertragenen Daten prüfen lassen.

4.9.   Kryptografische Unterstützung

CSP_301Falls die TSF kryptografische Schlüssel generiert, müssen diese genau festgelegten Schlüsselgenerierungsalgorithmen und genau festgelegten Schlüsselgrößen entsprechen. Die generierten kryptografischen Sitzungsschlüssel dürfen nur begrenzt oft (vom Hersteller noch festzulegen, jedoch höchstens 240mal) verwendbar sein.

CSP_302Falls die TSF kryptografische Schlüssel vergibt, muss dies nach genau festgelegten Schlüsselvergabemethoden erfolgen.

5.   Beschreibung der Sicherheitsmechanismen

Die geforderten Sicherheitsmechanismen werden in Anlage 11 beschrieben.

Alle sonstigen Sicherheitsmechanismen werden durch die Hersteller des PO festgelegt.

6.   Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen

Die Mindestrobustheit der Sicherheitsmechanismen der Fahrzeugeinheit ist Hoch, gemäß Definition in ITSEC.

7.   Gewährleistungsebene

Die für die Kontrollgerätkarte vorgegebene Gewährleistungsebene ist die ITSEC-Ebene E3, gemäß Definition in ITSEC.

8.   Grundlegendes Prinzip

Aus der folgenden Matrix ist das Prinzip der zusätzlichen SEF ersichtlich. Hierzu wird verdeutlicht:

 welche SEF welchen Sicherheitsgefährdungen entgegenwirken,

 welche SEF welche IT-Sicherheitsziele erfüllen.



 

Sicherheitsgefährdungen

IT-Zielsetzungen

T.CLON*

T.DIS_ES2

T.T_ES

T.T_CMD

T.MOD_SOFT*

T.MOD_LOAD

T.MOD_EXE

T.MOD_SHARE

Kenndaten

Tätigkeitsdaten

Datenaustausch

O.TAMPER_ES

O.CLON*

O.OPERATE*

O.FLAW*

O.DIS_MECHANISM2

O.DIS_MEMORY*

O.MOD_MEMORY*

Datenzugriff

Gesicherte Kommunikation

UIA_301 Authentisierungsmittel

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 

UIA_302 PIN-Prüfungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 

ACT_301 Kenndaten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

ACT_302 Personalisierungszeitpunkt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

RLB_301 Softwareintegrität

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

RLB_302 Selbsttests

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

RLB_303 Herstellungsprüfungen

 
 
 
 

x

x

 
 
 
 
 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

RLB_304 Softwareanalyse

 
 
 
 

x

 

x

x

 
 
 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

RLB_305 Softwareeingabe

 
 
 
 

x

x

 

x

 
 
 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

RLB_306 Stromversorgung

 
 
 
 
 
 
 
 

x

x

 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

RLB_307 Rücksetzen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 

x

 
 
 
 
 
 

DEX_301 Gesicherter Datenimport

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

x

DEX_302 Gesicherter Datenimport

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

x

DEX_303 Gesicherter Datenexport an FE

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

x

DEX_304 Herkunftsnachweis

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

x

DEX_305 Herkunftsnachweis

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

x

DEX_306 Gesicherter Datenexport an externe Datenträger

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 
 

x

CSP_301 Schlüsselgenerierung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 

x

CSP_302 Schlüsselvergabe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

x

 
 
 
 
 
 
 

x




Anlage 11

GEMEINSAME SICHERHEITSMECHANISMEN

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Allgemeines…

1.1.

Referenzdokumente…

1.2.

Notationen und Abkürzungen…

2.

Kryptografische Systeme und Algorithmen…

2.1.

Kryptografische Systeme…

2.2.

Kryptografische Algorithmen…

2.2.1.

RSA-Algorithmus…

2.2.2.

Hash-Algortihmus…

2.2.3.

Datenverschlüsselungsalgorithmus…

3.

Schlüssel und Zertifikate…

3.1.

Erzeugung und Verteilung der Schlüssel…

3.1.1.

Erzeugung und Verteilung der RSA-Schlüssel…

3.1.2.

RSA-Prüfschlüssel…

3.1.3.

Schlüssel für Weg-/Geschwindigkeitsgeber…

3.1.4.

Erzeugung und Verteilung von T-DES-Sitzungsschlüsseln…

3.2.

Schlüssel…

3.3.

Zertifikate…

3.3.1.

Inhalt der Zertifikate…

3.3.2.

Ausgestellte Zertifikate…

3.3.3.

Verifizieren und Entpacken der Zertifikate…

4.

Gegenseitige Authentisierung…

5.

Vertraulichkeits-, Integrität- und Authentisierungsmechanismen für die Datenübertragung FE-Karte…

5.1.

Secure Messaging…

5.2.

Behandlung von Secure-Messaging-Fehlern…

5.3.

Algorithmus zur Berechnung der kyrptografischen Prüfsummen…

5.4.

Algorithmus zur Berechnung der Kyrptogrammen für Vertraulichkeits-DOs…

6.

Digitale Signaturmechanismen beim Herunterladen von Daten…

6.1.

Erzeugung der Signatur…

6.2.

Verifizierung der Signatur…

1.   ALLGEMEINES

Diese Anlage enthält die Spezifizierung der Sicherheitsmechanismen zur Gewährleistung

 der gegenseitigen Authentisierung von Fahrzeugeinheiten (FE) und Kontrollgerätkarten, einschließlich der Sitzungsschlüsselvereinbarung,

 der Vertraulichkeit, Integrität und Authentisierung der Daten, die zwischen FE und Kontrollgerätkarten übertragen werden,

 der Integrität und Authentisierung der Daten, die von FE auf externe Speichermedien heruntergeladen werden,

 der Integrität und Authentisierung der Daten, die von Kontrollgerätkarten auf externe Speichermedien heruntergeladen werden.

1.1.   Referenzdokumente

Die folgenden Referenzdokumente werden in dieser Anlage herangezogen:

SHA-1

National Institute of Standards and Technology (NIST). FIPS Publication 180-1: Secure Hash Standard. April 1995

PKCS1

RSA Laboratories. PKCS # 1: RSA Encryption Standard. Version 2.0. Oktober 1998

TDES

National Institute of Standards and Technology (NIST). FIPS Publication 46-3: Data Encryption Standard. Draft 1999

TDES-OP

ANSI X9.52, Triple Data Encryption Algorithm Modes of Operation. 1998

ISO/IEC 7816-4

Information Technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 4: Interindustry commands for interexchange. First edition: 1995 + Amendment 1: 1997. (Informationstechnik — Identifizierungskarten — Identifizierungskarten mit integrierten Schaltkreisen und Kontakten — Teil 4: Übergreifende Austauschbefehle)

ISO/IEC 7816-6

Information Technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 6: Interindustry data elements. First edition: 1996 + Cor 1: 1998. (Informationstechnik — Identifizierungskarten mit integrierten Schaltkreisen und Kontakten — Teil 6: Übergreifende Datenelemente)

ISO/IEC 7816-8

Information Technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 8: Security related interindustry commands. First edition 1999 (Informationstechnik — Identifizierungskarten — Chipkarten mit Kontakten — Teil 8: Übergreifende sicherheitsbezogene Befehle)

ISO/IEC 9796-2

Information Technology — Security techniques — Digital signature schemes giving message recovery — Part 2: Mechanisms using a hash function. First edition: 1997. (Informationstechnik — Sicherheitsverfahren — Digitaler Unterschriftsmechanismus mit Rückgewinnung der Nachricht — Teil 2: Mechanismen unter Nutzung einer Hash-Funktion)

ISO/IEC 9798-3

Information Technology — Security techniques — Entity authentication mechanisms — Part 3: Entity authentication using a public key algorithm. Second edition 1998. (Informationstechnik — Sicherheitsverfahren — Mechanismen zur Authentifizierung von Instanzen — Teil 3: Authentifizierung von Instanzen unter Nutzung eines Algorithmus mit öffentlichem Schlüssel)

ISO 16844-3

Road vehicles — Tachograph systems — Part 3: Motion sensor interface (Straßenfahrzeuge — Fahrtenschreibersysteme — Teil 3: Schnittstelle Weg- und Geschwindigkeitsgeber)

1.2.   Notationen und Abkürzungen

In dieser Anlage werden folgende Notationen und Abkürzungen verwendet:

(Ka, Kb, Kc)

ein Schlüsselbund zur Verwendung durch den Triple Data Encryption Algorithm

CA

Certification Authority (Zertifizierungsstelle)

CAR

Certification Authority Reference(Referenz der Zertifizierungsstelle)

CC

Cryptographic Checksum (kryptografische Prüfsumme)

CG

Cryptogram (Kryptogramm)

CH

Command Header (Befehlskopf)

CHA

Certificate Holder Authorisation (Autorisierung des Zertifikatsinhabers)

CHR

Certificate Holder Reference (Referenz des Zertifikatsinhabers)

D()

Entschlüsselung mit DES

DE

Datenelement

DO

Datenobjekt

d

privater RSA-Schlüssel, privater Exponent

e

öffentlicher RSA-Schlüssel, öffentlicher Exponent

E()

Verschlüsselung mit DES

EQT

Equipment (Gerät)

Hash()

Hash-Wert, ein Ergebnis von Hash

Hash

Hash-Funktion

KID

Key Identifier (Schlüsselbezeichner)

Km

T-DES-Schlüssel. Hauptschlüssel gemäß ISO 16844-3

Kmvu

in Fahrzeugeinheiten integrierter T-DES-Schlüssel

Kmwc

in Werkstattkarten integrierter T-DES-Schlüssel

m

Nachrichtenrepräsentant, eine ganze Zahl zwischen 0 und n-1

n

RSA-Schlüssel, Modulus

PB

Padding Bytes (Füllbytes)

PI

Padding Indicator-Byte (Verwendung im Kryptogramm für Vertraulichkeits-DO)

PV

Plain Value (Klarwert)

s

Signaturrepräsentant, eine ganze Zahl zwischen 0 und n-1

SSC

Send Sequence Counter (Sendesequenzzähler)

SM

Secure Messaging

TCBC

TDEA-Modus Cipher Block Chaining

TDEA

Triple Data Encryption Algorithm (Triple-Datenverschlüsselungsalgorithmus)

TLV

Tag Length Value (Tag-Längenwert)

FE

Fahrzeugeinheit (Vehicle Unit, VU)

X.C

Zertifikat von Benutzer X, ausgestellt durch eine Zertifizierungsstelle

X.CA

Zertifizierungsstelle von Benutzer X

X.CA.PKoX.C

Vorgang des Entpackens eines Zertifikats zur Herauslösung eines öffentlichen Schlüssels; es handelt sich um einen Infix-Operator, dessen linker Operand der öffentliche Schlüssel einer Zertifizierungsstelle und dessen rechter Operand das von der Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifikat ist; das Ergebnis ist der öffentliche Schlüssel von Benutzer X, dessen Zertifikat der rechte Operand darstellt

X.PK

öffentlicher RSA-Schlüssel eines Benutzers X

X.PK[I]

RSA-Chiffrierung einer Information I unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels von Benutzer X

X.SK

privater RSA-Schlüssel eines Benutzers X

X.SK[I]

RSA-Chiffrierung einer Information I unter Verwendung des privaten Schlüssels von Benutzer X

′xx′

ein Hexadezimalwert

||

Verkettungsoperator

2.   KRYPTOGRAFISCHE SYSTEME UND ALGORITHMEN

2.1.   Kryptografische Systeme

CSM_001Fahrzeugeinheiten und Kontrollgerätkarten verwenden ein klassisches RSA-Public-Key-Verschlüsselungssystem, so dass folgende Sicherheitsmechanismen vorliegen:

 Authentisierung zwischen Fahrzeugeinheiten und Karten,

 Übertragung von Triple-DES-Sitzungsschlüsseln zwischen Fahrzeugeinheiten und Kontrollgerätkarten,

 digitale Signatur von Daten, die von Fahrzeugeinheiten oder Kontrollgerätkarten an externe Medien heruntergeladen werden.

CSM_002Fahrzeugeinheiten und Kontrollgerätkarten verwenden ein symmetrisches Triple-DES-Verschlüsselungssystem, so dass ein Mechanismus für die Datenintegrität während des Benutzerdatenaustauschs zwischen Fahrzeugeinheiten und Kontrollgerätkarten und gegebenenfalls die Vertraulichkeit beim Datenaustausch zwischen Fahrzeugeinheiten und Kontrollgerätkarten gewährleistet sind.

2.2.   Kryptografische Algorithmen

2.2.1.   RSA-Algorithmus

CSM_003Der RSA-Algorithmus wird durch folgende Beziehungen vollständig definiert:

image

Eine ausführlichere Beschreibung der RSA-Funktion findet sich im Referenzdokument PKCS1.

▼M10

Der im RSA-Algorithmus verwendete öffentliche Exponent e ist eine Ganzzahl zwischen 3 und n-1 sein, wobei gilt: gcd(e, lcm(p-1, q-1))=1.

▼M8

2.2.2.   Hash-Algorithmus

CSM_004Die Mechanismen für die digitale Signatur verwenden den SHA-1-Hash-Algorithmus gemäß Definition im Referenzdokument SHA-1.

2.2.3.   Datenverschlüsselungsalgorithmus

CSM_005DES-gestützte Algorithmen werden im Modus Cipher Block Chaining verwendet.

3.   SCHLÜSSEL UND ZERTIFIKATE

3.1.   Erzeugung und Verteilung der Schlüssel

3.1.1.   Erzeugung und Verteilung der RSA-Schlüssel

CSM_006Die Erzeugung der RSA-Schlüssel erfolgt auf drei hierarchischen Funktionsebenen:

 auf europäischer Ebene,

 auf Mitgliedstaatebene,

 auf Geräteebene.

CSM_007Auf europäischer Ebene wird ein einziges Schlüsselpaar (EUR.SK und EUR.PK) erzeugt. Der europäische private Schlüssel wird zur Zertifizierung der öffentlichen Schlüssel der Mitgliedstaaten verwendet. Über alle zertifizierten Schlüssel sind Belege aufzubewahren. Diese Aufgaben werden von einer Europäischen Zertifizierungsstelle wahrgenommen, die der Europäischen Kommission untersteht.

CSM_008Auf Mitgliedstaatebene wird ein Mitgliedstaatschlüsselpaar (MS.SK und MS.PK) erzeugt. Öffentliche Mitgliedstaatschlüssel werden von der Europäischen Zertifizierungsstelle zertifiziert. Der private Mitgliedstaatschlüssel wird für die Zertifizierung von öffentlichen Schlüsseln verwendet, die in Geräten (Fahrzeugeinheit oder Kontrollgerätkarte) eingefügt sind. Über alle zertifizierten öffentlichen Schlüssel sind Belege zusammen mit der Kennung des Geräts, für das sie bestimmt sind, aufzubewahren. Diese Aufgaben werden von der Zertifizierungsstelle des jeweiligen Mitgliedstaats wahrgenommen. Ein Mitgliedstaat darf sein Schlüsselpaar in regelmäßigen Abständen ändern.

CSM_009Auf Geräteebene wird ein einziges Schlüsselpaar (EQT.SK und EQT.PK) erzeugt und in jedes Gerät eingefügt. Die öffentlichen Geräteschlüssel werden von der Zertifizierungsstelle des jeweiligen Mitgliedstaats zertifiziert. Diese Aufgaben können von Geräteherstellern, Geräteintegratoren und Behörden der Mitgliedstaaten wahrgenommen werden. Dieses Schlüsselpaar wird zur Authentisierung, für die digitale Signatur sowie zur Chiffrierung verwendet.

CSM_010Bei der Erzeugung, ggf. bei der Übertragung sowie bei der Speicherung ist die Vertraulichkeit der privaten Schlüssel zu wahren.

Im folgenden Schaubild ist der Datenfluss dieses Prozesses zusammengefasst:

image

3.1.2.   RSA-Prüfschlüssel

CSM_011Zum Zwecke der Geräteprüfung (einschließlich Interoperabilitätsprüfungen) erzeugt die Europäische Zertifizierungsstelle ein anderes einziges europäisches Prüfschlüsselpaar und mindestens zwei Mitgliedstaat-Prüfschlüsselpaare, deren öffentliche Schlüssel mit dem europäischen privaten Prüfschlüssel zertifiziert werden. Von den Herstellern werden in Geräte, die der Bauartgenehmigungsprüfung unterzogen werden, Prüfschlüssel eingefügt, die durch einen dieser Mitgliedstaatprüfschlüssel zertifiziert sind.

3.1.3.   Schlüssel für Weg-/Geschwindigkeitsgeber

Die Geheimhaltung der drei genannten T-DES-Schlüssel ist während der Erzeugung, der Übermittlung und ggf. der Aufbewahrung in geeigneter Weise zu gewährleisten.

Um die Unterstützung von Kontrollgeräten, die der ISO 16844 entsprechen, zu gewährleisten, stellen die Europäische Zertifizierungsstelle und die Zertifizierungsstellen der Mitgliedstaaten darüber hinaus Folgendes sicher:

CSM_036Europäische Zertifizierungsstelle erzeugt KmVU und KmWC als zwei von einander unabhängige und einmalige Triple-DES-Schlüssel sowie Km, wobei gilt:

image

Die Europäische Zertifizierungsstelle übermittelt diese Schlüssel unter geeigneten Sicherheitsvorkehrungen auf deren Anforderung an die Zertifizierungsstellen der Mitgliedstaaten.

CSM_037Die Zertifizierungsstellen der Mitgliedstaaten:

 verschlüsseln mit Km die von den Herstellern der Weg-/Geschwindigkeitsgeber angeforderten Weg-/Geschwindigkeitsgeberdaten (die mit Km zu verschlüsselnden Daten sind ISO 16844-3 festgelegt),

 übermitteln KmVU zum Einbau in die Fahrzeugeinheiten unter geeigneten Sicherheitsvorkehrungen an deren Hersteller,

 stellen sicher, dass KmWC bei der Personalisierung der Karten in alle Werkstattkarten eingefügt wird (SensorInstallationSecData in der Grunddatei Sensor_Installation_Data).

3.1.4.   Erzeugung und Verteilung von T-DES-Sitzungsschlüsseln

CSM_012Im Rahmen des Prozesses der gegenseitigen Authentisierung erzeugen Fahrzeugeinheiten und Kontrollgerätkarten die erforderlichen Daten zur Erstellung eines gemeinsamen Triple-DES-Sitzungsschlüssels und tauschen diese Daten aus. Die Vertraulichkeit dieses Datenaustauschs wird durch einen RSA-Verschlüsselungsmechanismus geschützt.

CSM_013Dieser Schlüssel wird für alle nachfolgenden kryptografischen Operationen unter Anwendung des Secure Messaging benutzt. Seine Gültigkeit erlischt am Ende der Sitzung (Entnahme oder Zurücksetzen der Karte) und/oder nach 240 Benutzungen (eine Benutzung des Schlüssels = ein mittels Secure Messaging an die Karte gesandter Befehl und die dazugehörige Antwort).

3.2.   Schlüssel

CSM_014RSA-Schlüssel haben (ungeachtet der Ebene) folgende Länge: Modulus n 1024 Bit, öffentlicher Exponent e max. 64 Bit, privater Exponent d 1024 Bit.

CSM_015Triple-DES-Schlüssel haben die Form (Ka, Kb, Ka), wobei Ka und Kb unabhängige Schlüssel mit einer Länge von 64 Bit sind. Es wird kein Paritätsfehler-Erkennungsbit gesetzt.

3.3.   Zertifikate

CSM_016Bei den RSA-Public-Key-Zertifikaten muss es sich um Zertifikate entsprechend der Definition „non self descriptive“ und „card verifiable“ des Referenzdokuments ISO/IEC 7816-8 handeln.

3.3.1.   Inhalt der Zertifikate

CSM_017RSA-Public-Key-Zertifikate sind aus den folgenden Daten in folgender Reihenfolge aufgebaut:



Daten

Format

Bytes

Bemerkung

CPI

INTEGER

1

Certificate Profile Identifier (Zertifikatsprofil ′01′ in dieser Version)

CAR

OCTET STRING

8

Certification Authority Reference (Referenz der Zertifizierungsstelle)

CHA

OCTET STRING

7

Certificate Holder Authorisation (Autorisierung des Zertifikatsinhabers)

EOV

TimeReal

4

Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats, bei Nichtverwendung mit ′FF′ gefüllt

CHR

OCTET STRING

8

Certificate Holder Reference (Referenz des Zertifikatsinhabers)

n

OCTET STRING

128

Öffentlicher Schlüssel (Modulus)

e

OCTET STRING

8

Öffentlicher Schlüssel (öffentlicher Exponent)

 
 

164

 

Anmerkungen:

1. Mit demCertificate Profile Identifier (Zertifikatsprofilbezeichner, CPI) wird die genaue Struktur eines Authentisierungszertifikats abgegrenzt. Er kann als interner Gerätebezeichner einer relevanten Kopfliste verwendet werden, die die Verkettung der Datenelemente innerhalb des Zertifikats beschreibt.

Die Kopfliste für diesen Zertifikatinhalt lautet wie folgt:

image

2. „Certification Authority Reference“ (Referenz der Zertifizierungsstelle, CAR) identifiziert die das Zertifikat ausstellende Zertifizierungsstelle so, dass das Datenelement gleichzeitig alsAuthority Key Identifier (Schlüsselbezeichner der Stelle) zur Angabe des öffentlichen Schlüssels der Zertifizierungsstelle verwendet werden kann (Kodierung siehe „Key Identifier“).

3. Mit „Certificate Holder Authorisation“ (Autorisierung des Zertifikatsinhabers, CHA) wird die Berechtigung des Zertifikatsinhabers ausgewiesen. Sie besteht aus der Kontrollgerätanwendungs-ID sowie aus der Art des Geräts, für das das Zertifikat bestimmt ist (entsprechend dem Datenelement EquipmentType, „00“ für einen Mitgliedstaat).

4. „Certificate Holder Reference“ (Referenz des Zertifikatsinhabers, CHR) dient der eindeutigen Identifizierung des Zertifikatsinhabers, so dass das Datenelement gleichzeitig als „Subject Key Identifier“ (Schlüsselbezeichner des Subjekts) zur Angabe des öffentlichen Schlüssels des Zertifikatsinhabers verwendet werden kann.

5. „Key Identifiers“ (Schlüsselbezeichner, KID) dienen der eindeutigen Identifizierung des Zertifikatsinhabers oder der Zertifizierungsstellen. Sie sind wie folgt kodiert:

5.1. Gerät (FE oder Karte):



Daten

Seriennummer Gerät

Datum

Art

Hersteller

Länge

4 Byte

2 Byte

1 Byte

1 Byte

Wert

Ganze Zahl

MM JJ BCD-Kod.

Herstellerspezifisch

Herstellercode

Dem Hersteller einer FE ist die Kennung des Geräts, in das die Schlüssel eingefügt werden, bei der Beantragung von Zertifikaten unter Umständen nicht bekannt.

Ist dem Hersteller die Gerätekennung bekannt, sendet er sie mit dem öffentlichen Schlüssel zwecks Zertifizierung an die Zertifizierungsstelle seines Mitgliedstaats. Das Zertifikat enthält dann die Gerätekennung, und der Hersteller muss sicherstellen, dass Schlüssel und Zertifikat in das vorgesehene Gerät eingefügt werden. Der Key Identifier weist die obengenannte Form auf.

Ist dem Hersteller die Gerätekennung nicht bekannt, muss er jeden Antrag auf ein Zertifikat eindeutig kennzeichnen und diese Kennung zusammen mit dem öffentlichen Schlüssel zwecks Zertifizierung an die Zertifizierungsstelle seines Mitgliedstaats senden. Das Zertifikat enthält dann die Antragskennung. Nach dem Einfügen der Schlüssel in das Gerät muss der Hersteller der Zertifizierungsstelle die Zuordnung des Schlüssels zum Gerät mitteilen (d. h. Kennung des Zertifikatsantrags, Gerätekennung). Der Key Identifier (KID) hat folgende Form:



Daten

Seriennummer Zertifikatsantrag

Datum

Art

Hersteller

Länge

4 Byte

2 Byte

1 Byte

1 Byte

Wert

►M10  Ganzzahl ◄

MM JJ BCD-Kod.

′FF′

Herstellercode

5.2. Zertifizierungsstelle:



Daten

Kennung

Seriennr. Schlüssel

Zusatzinfo

Bezeichner

Länge

4 Byte

1 Byte

2 Byte

1 Byte

Wert

1 Byte numerischer Landescode

Ganze Zahl

Zusatzkodierung (CA-spezifisch)

′01′

3 Byte alphanumerischer Landescode

′FF FF′ bei Nichtverwendung

Mit der Seriennummer Schlüssel werden die verschiedenen Schlüssel eines Mitgliedstaates unterschieden, sofern der Schlüssel verändert wird.

6. Den Zertifikatsprüfern ist implizit bekannt, dass es sich bei dem zertifizierten Schlüssel um einen für die Authentisierung, für die Verifizierung der digitalen Signatur und für die vertrauliche Chiffrierung relevanten RSA-Schlüssel handelt (das Zertifikat enthält keine Objektkennung zur entsprechenden Spezifizierung).

3.3.2.   Ausgestellte Zertifikate

CSM_018Das ausgestellte Zertifikat ist eine digitale Signatur mit teilweiser Wiederherstellung des Zertifikatsinhalts gemäß ISO/IEC 9796-2 ►M10  außer deren Anhang A.4 ◄ mit angefügter „Certification Authority Reference“.

image

wobei Zertifikatsinhalt

image

Anmerkungen:

1. Dieses Zertifikat ist 194 Byte lang.

2. Die von der Signatur verdeckte CAR wird ebenfalls an die Signatur angefügt, so dass der öffentliche Schlüssel der Zertifizierungsstelle zur Verifizierung des Zertifikats gewählt werden kann.

3. Dem Zertifikatsprüfer ist der von der Zertifizierungsstelle für die Unterzeichnung des Zertifikats verwendete Algorithmus implizit bekannt.

4. Die zu dem ausgestellten Zertifikat gehörende Kopfliste lautet wie folgt:

image

3.3.3.   Verifizieren und Entpacken der Zertifikate

Das Verifizieren und Entpacken der Zertifikate besteht in der Verifizierung der Signatur entsprechend ISO/IEC 9796-2, wodurch der Zertifikatsinhalt und der enthaltene öffentliche Schlüssel aufgerufen werden: X.PK = X.CA.PKoX.C, sowie in der Verifizierung der Gültigkeit des Zertifikats.

CSM_019Dazu gehören folgende Schritte:

Verifizierung der Signatur und Abrufen des Inhalts:

 von X.C Abruf von Sign, Cn′ y CAR′:

  image

 von CAR′ Auswahl des entsprechenden öffentlichen Schlüssels der Zertifizierungsstelle (wenn nicht bereits zuvor durch andere Mittel erfolgt),

 Öffnen von Sign mit öffentlichem CA-Schlüssel: Sr′ = X.CA.PK [Sign],

 Prüfung Sr′ beginnt mit ′6A′ und endet mit ′BC′

 Berechnung von Cr′ und H′ aus:

  image

 Wiederherstellung des Zertifikatsinhalts C′r′ || Cn′,

 Prüfung Hash(C′) = H′

Sind die Prüfungen positiv, ist das Zertifikat echt und sein Inhalt ist C′.

Verifizierung der Gültigkeit. Von C′:

 Prüfung des Ablaufdatums der Gültigkeit, wenn zutreffend,

Abruf und Speicherung des öffentlichen Schlüssels, des Key Identifier, der Certificate Holder Authorisation und des Ablaufs der Gültigkeit des Zertifikats von C′:

 X.PK = n || e

 X.KID = CHR

 X.CHA = CHA

 X.EOV = EOV

4.   GEGENSEITIGE AUTHENTISIERUNG

Die gegenseitige Authentisierung zwischen Karten und FE beruht auf dem folgenden Prinzip:

Jede Seite weist der Gegenseite nach, dass sie sich im Besitz eines gültigen Schlüsselpaares befindet, dessen öffentlicher Schlüssel von der Zertifizierungsstelle des jeweiligen Mitgliedstaats zertifiziert worden ist, die wiederum von der europäischen Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde.

Der Nachweis wird geführt, indem mit dem privaten Schlüssel eine von der Gegenseite gesandte Zufallszahl signiert wird; die Gegenseite muss bei der Verifizierung dieser Signatur die Zufallszahl wiederherstellen können.

Der Mechanismus wird von der FE beim Einstecken der Karte ausgelöst. Er beginnt mit dem Austausch der Zertifikate und dem Entpacken der öffentlichen Schlüssel und endet mit der Erzeugung eines Sitzungsschlüssels.

CSM_020Folgendes Protokoll findet Verwendung (Pfeile weisen auf Befehle und ausgetauschte Daten hin, siehe Anlage 2):

image

image

►(1) M10  

5.   VERTRAULICHKEITS-, INTEGRITÄTS- UND AUTHENTISIERUNGSMECHANISMEN FÜR DIE DATENÜBERTRAGUNG FE-KARTE

5.1.   Secure Messaging

CSM_021Die Integrität der Datenübertragung zwischen FE und Karte wird durch Secure Messaging entsprechend den Referenzdokumenten ISO/IEC 7816-4 und ISO/IEC 7816-8 geschützt.

CSM_022Müssen Daten während der Übertragung geschützt werden, wird den innerhalb des Befehls oder der Antwort gesandten Datenobjekten ein Datenobjekt „Cryptographic Checksum“ angefügt. Diese kryptografische Prüfsumme wird vom Empfänger verifiziert.

CSM_023Die kryptografische Prüfsumme der innerhalb eines Befehls gesandten Daten integriert den Befehlskopf sowie alle gesandten Datenobjekte (= > CLA = ′0C′, und alle Datenobjekte sind mit Tags zu kapseln, bei denen b1=1).

CSM_024Die Statusinformationsbytes der Antwort sind durch eine kryptografische Prüfsumme zu schützen, wenn die Antwort kein Datenfeld enthält.

CSM_025Kryptographische Prüfsummen sind 4 Byte lang.

Somit weisen Befehle und Antworten bei Anwendung von Secure Messaging folgende Struktur auf:

Die DO werden als Teilmenge der in ISO/IEC 7816-4 beschriebenen Secure-Messaging-DOs verwendet:



Tag

Mnemonik

Bedeutung

′81′

TPV

Klarwert, nicht in BER-TLV kodiert (durch CC zu schützen)

′97′

TLE

Wert von Le im ungesicherten Befehl (durch CC zu schützen)

′99′

TSW

Status-Info (durch CC zu schützen)

′8E′

TCC

Kryptografische Prüfsumme (CC)

′87′

TPI CG

Padding Indicator Byte || Cryptogram (Klarwert, nicht in BER-TLV kodiert)

Ausgehend von einem ungesicherten Befehl-Antwort-Paar:



Befehlskopf

Befehlskörper

CLA INS P1 P2

[Lc-Feld] [Datenfeld] [Le-Feld]

vier Byte

L Byte, bezeichnet als B1 bis BL



Antwortkörper

Antwortendmarke

[Datenfeld]

SW1

SW2

Lr Datenbyte

zwei Byte

lautet das entsprechende gesicherte Befehl-Antwort-Paar:

Gesicherter Befehl:



Befehlskopf (CH)

Befehlskörper

CLA INS P1 P2

[Neues Lc-Feld]

[Neues Datenfeld]

[Le-Feld neu]

′OC′

Länge des neuen Datenfelds

TPV

LPV

PV

TLE

LLE

Le

TCC

LCC

CC

′00′

′81′

Lc

Datenfeld

′97′

′01′

Le

′8E′

′04′

CC

In die Prüfsumme zu integrierende Daten = CH || PB || TPV || LPV || PV || TLE || LLE || Le || PB

PB = Padding Bytes (80 .. 00) gemäß ISO-IEC 7816-4 und ISO 9797, Methode 2.

Die PV und LE der DO sind nur vorhanden, wenn entsprechende Daten im ungesicherten Befehl vorliegen.

Gesicherte Antwort:

1. Wenn das Antwortdatenfeld nicht leer ist und vertraulichkeitsgeschützt werden muss:



Antwortkörper

Antwortendmarke

[Neues Datenfeld]

SW1 SW2 neu

TPV

LPV

PV

TCC

LCC

CC

 

′81′

Lr

Datenfeld

′8E′

′04′

CC

 

In die Prüfsumme zu integrierende Daten = TPI CG || LPI CG || PI CG || PB

2. Wenn das Antwortdatenfeld nicht leer ist und vertraulichkeitsgeschützt werden muss:



Antwortkörper

Antwortendmarke

[Neues Datenfeld]

SW1 SW2 neu

TPI CG

LPI CG

PI CG

TCC

LCC

CC

 

′87′

 

PI || CG

′8E′

′04′

CC

 

Daten in CG: nicht-BER-TLV-kodierte Daten und Füllbytes.

In die Prüfsumme zu integrierende Daten = TPI CG || LPI CG || PI CG || PB

3. Wenn das Antwortdatenfeld leer ist:



Antwortkörper

Antwortendmarke

[Neues Datenfeld]

SW1 SW2 neu

TSW

LSW

SW

TCC

LCC

CC

 

′99′

′02′

SW1 SW2 neu

′8E′

′04′

CC

 

In die Prüfsumme zu integrierende Daten = TSW || LSW || SW || PB

5.2.   Behandlung von Secure-Messaging-Fehlern

CSM_026Erkennt die Kontrollgerätkarte beim Interpretieren eines Befehls einen SM-Fehler, müssen die Status-Bytes ohne SM zurückgesandt werden. Laut ISO/IEC 7816-4 sind folgende Status-Bytes zur Anzeige von SM-Fehlern definiert:

′66 88′

:

Verifizierung der kryptografischen Prüfsumme fehlgeschlagen,

′69 87′

:

erwartete SM-Datenobjekte fehlen,

′69 88′

:

SM-Datenobjekte inkorrekt.

CSM_027Sendet die Kontrollgerätekarte Status-Bytes ohne SM-DO oder mit einem fehlerhaften SM-DO zurück, muss die FE den Vorgang abbrechen.

5.3.   Algorithmus zur Berechnung der kryptografischen Prüfsummen

CSM_028Kryptografische Prüfsummen werden unter Verwendung eines üblichen MAC gemäß ANSI X9.19 mit DES aufgebaut:

 Ausgangsstufe: Der Ausgangsprüfblock y0 ist E(Ka, SSC).

 Folgestufe: Unter Verwendung von Ka werden die Prüfblöcke y1, …, yn berechnet.

 Endstufe: Die kryptografische Prüfsumme wird aus dem letzten Prüfblock yn wie folgt berechnet: E(Ka, D(Kb, yn)).

E() bedeutet Verschlüsselung mit DES, und D() bedeutet Entschlüsselung mit DES.

Die vier höchstwertigen Bytes der kryptografischen Prüfsumme werden übertragen.

CSM_029Während der Schlüsselvereinbarung wird der „Send Sequence Counter“ (Sendesequenzzähler, SSC) wie folgt initialisiert:

Anfangs-SSC: Rnd3 (4 niedrigstwertige Bytes) || Rnd1 (4 niedrigstwertige Bytes).

CSM_030Vor jeder Berechnung eines MAC wird der SSC um 1 erhöht (d. h. der SSC für den ersten Befehl ist Anfangs-SSC + 1, der SSC für die erste Antwort Anfangs-SSC + 2).

Die folgende Abbildung zeigt die Berechnung des MAC:

image

5.4.   Algorithmus zur Berechnung von Kryptogrammen für Vertraulichkeits-DOs

CSM_031Kryptogramme werden mit TDEA im Modus TCBC entsprechend den Referenzdokumenten TDES und TDES-OP sowie mit dem Nullvektor als Initial Value-Block berechnet.

Die folgende Abbildung zeigt die Anwendung von Schlüsseln in TDES:

image

6.   DIGITALE SIGNATURMECHANISMEN BEIM HERUNTERLADEN VON DATEN

CSM_032Das Intelligent Dedicated Equipment (IDE) speichert die von einem Gerät (FE oder Karte) während eines Übertragungsvorgangs empfangenen Daten in einer Datei ab. Diese Datei muss die Zertifikate MSi.C und EQT.C enthalten. Die Datei enthält digitale Signaturen von Datenblöcken gemäß Anlage 7, Protokolle zum Herunterladen der Daten.

CSM_033Für die digitalen Signaturen heruntergeladener Daten wird ein digitales Signatursystem mit Anhang verwendet, so dass die heruntergeladenen Daten auf Wunsch ohne Dechiffrierung lesbar sind.

6.1.   Erzeugung der Signatur

CSM_034Die Erzeugung der Datensignatur durch das Gerät folgt dem in Referenzdokument PKCS1 definierten digitalen Signatursystem mit Anhang und der Hash-Funktion SHA-1:

Signatur = EQT.SK[′00′ || ′01′ || PS || ′00′ || DER(SHA-1(Data))]

PS

=

Füllstring von Oktetten mit Wert ′FF′, so dass die Länge 128 beträgt.

DER(SHA-1(M)) ist die Kodierung des Algorithmus-ID für die Hash-Funktion und den Hash-Wert in einen ASN.1-Wert des Typs DigestInfo (Kodierungsregeln):

′30′||′21′||′30′||′09′||′06′||′05′||′2B′||′0E′||′03′||′02′||′1A′||′05′||′00′||′04′||′14′||Hash-Wert.

6.2.   Verifizierung der Signatur

CSM_035Die Verifizierung der Datensignatur bei heruntergeladenen Daten folgt dem in Referenzdokument PKCS1 definierten digitalen Signatursystem mit Anhang und der Hash-Funktion SHA-1.

Der europäische Schlüssel EUR.PK muss dem Prüfer von unabhängiger Seite her (für ihn verlässlich) bekannt sein.

Die folgende Tabelle veranschaulicht das Protokoll, das von einem IDE mit Kontrollkarte zur Verifizierung der Integrität von heruntergeladenen und in ESM (externen Speichermedien) gespeicherten Daten herangezogen werden kann. Die Kontrollkarte wird zur Dechiffrierung digitaler Signaturen verwendet. Diese Funktion kann in diesem Fall nicht im IDE implementiert sein.

Das Gerät, das die zu analysierenden Daten heruntergeladen und signiert hat, ist mit EQT bezeichnet.

image

▼M13




Anlage 12

ADAPTER FÜR FAHRZEUGE DER KLASSEN M1 UND N1

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Abkürzungen und Referenzdokumente

1.1.

Abkürzungen

1.2.

Referenznormen

2.

Allgemeine Eigenschaften und Funktionen des Adapters

2.1.

Allgemeine Beschreibung des Adapters

2.2.

Funktionen

2.3.

Sicherheit

3.

Vorschriften für das Kontrollgerät bei Nutzung eines Adapters

4.

Bauart- und Funktionsmerkmale des Adapters

4.1.

Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse

4.2.

Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

4.3.

Eingebetteter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

4.4.

Sicherheitsanforderungen

4.5.

Leistungsmerkmale

4.6.

Werkstoffe

4.7.

Markierungen

5.

Einbau des Kontrollgeräts bei Nutzung eines Adapters

5.1.

Einbau

5.2.

Plombierung

6.

Einbauprüfungen, Nachprüfungen und Reparaturen

6.1.

Regelmäßige Nachprüfungen

7.

Bauartgenehmigung für das Kontrollgerät bei Nutzung eines Adapters

7.1.

Allgemeines

7.2.

Funktionszertifikat

1.   ABKÜRZUNGEN UND REFERENZDOKUMENTE

1.1.   Abkürzungen

NF

noch festzulegen

FE

Fahrzeugeinheit

1.2.   Referenznormen

ISO 16844-3 Road vehicles — Tachograph systems — Part 3: Motion sensor interface (Straßenfahrzeuge — Fahrtenschreibersysteme — Teil 3: Schnittstelle Weg- und Geschwindigkeitsgeber)

2.   ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN UND FUNKTIONEN DES ADAPTERS

2.1.   Allgemeine Beschreibung des Adapters

ADA_001

Der Adapter stellt gesicherte, permanent die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke darstellende Daten für eine angeschlossene FE bereit.

Der Adapter ist nur für die Fahrzeuge bestimmt, die mit Kontrollgerät nach Maßgabe dieser Verordnung ausgestattet sein müssen.

Der Adapter wird nur in den unter (rr) bestimmten Fahrzeugen eingebaut und genutzt, in denen der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist.

Der Adapter wird nicht gemäß Anlage 10 (Abschnitt 3.1) dieses Anhangs mechanisch mit einem bewegten Fahrzeugteil verbunden, sondern an die durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen generierten Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulse angeschlossen.

ADA_002

Ein bauartgenehmigter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber (gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs, Abschnitt VIII — Bauartgenehmigung von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten) ist im Adaptergehäuse anzubringen, das daneben einen Impulskonverter enthält, der die Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber einspeist. Der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist an die FE anzuschließen, so dass die Schnittstelle zwischen der FE und dem Adapter den Anforderungen der Norm ISO16844-3 entspricht.

2.2.   Funktionen

ADA_003

Der Adapter muss folgende Funktionen erfüllen:

 Entgegennahme und Anpassung der eingehenden Geschwindigkeitsimpulse,

 Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber,

 sämtliche Funktionen des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers unter Bereitstellung gesicherter Weg- und Geschwindigkeitsdaten an die FE.

2.3.   Sicherheit

ADA_004

Für den Adapter erfolgt keine Sicherheitszertifizierung gemäß den in Anlage 10 dieses Anhangs definierten allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber. Stattdessen gelten die in Abschnitt 4.4 dieses Anhangs festgelegten sicherheitsbezogenen Anforderungen.

3.   VORSCHRIFTEN FÜR DAS KONTROLLGERÄT BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS

Die Vorschriften in diesem und den folgenden Kapiteln geben Hinweise für die Auslegung der Vorschriften dieses Anhangs bei der Nutzung eines Adapters. Die entsprechenden Randnummern sind in Klammern angegeben.

ADA_005

Das Kontrollgerät eines mit einem Adapter ausgestatteten Fahrzeugs muss — sofern in dieser Anlage nicht anders angegeben — allen Bestimmungen dieser Anlage entsprechen.

ADA_006

Ist ein Adapter eingebaut, so besteht das Kontrollgerät aus Verbindungskabeln, dem Adapter (anstelle eines Weg- bzw. Geschwindigkeitsgebers) und einer FE (001).

ADA_007

Die Funktion zur Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen des Kontrollgeräts wird wie folgt geändert:

 Das Ereignis „Unterbrechung der Stromversorgung“ wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei einer 200 Millisekunden überschreitenden Unterbrechung der Stromversorgung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ausgelöst (066).

 Jede 200 Millisekunden überschreitende Unterbrechung der Stromversorgung des Adapters muss eine ebenso lang dauernde Unterbrechung der Stromversorgung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers bewirken. Die Unterbrechungsschwelle des Adapters wird vom Hersteller des Adapters festgelegt.

 Das Ereignis „Datenfehler Weg und Geschwindigkeit“ wird von der FE bei einer Unterbrechung des normalen Datenflusses zwischen dem eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der FE und/oder bei einem Datenintegritäts- oder Datenauthentizitätsfehler während des Datenaustauschs zwischen dem eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der FE ausgelöst (067).

 Das Ereignis „Versuch Sicherheitsverletzung“ wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei jedem anderen die Sicherheit des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers berührenden Ereignis ausgelöst (068).

 Die Störung „Kontrollgerät“ wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei jeder Störung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ausgelöst (070).

ADA_008

Die mit dem eingebetteten Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber zusammenhängenden Störungen des Adapters müssen durch das Kontrollgerät feststellbar sein (071).

ADA_009

Die Kalibrierungsfunktion der FE muss die automatische Koppelung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit erlauben (154, 155).

ADA_010

Der Begriff „Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber“ in den Allgemeinen Sicherheitsanforderungen in Anlage 10 dieses Anhangs bezieht sich auf den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber.

4.   BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES ADAPTERS

4.1.   Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse

ADA_011

Die Eingangsschnittstelle des Adapters nimmt Frequenzimpulse entgegen, die die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke darstellen. Elektrische Eigenschaften der Eingangsimpulse: Durch den Hersteller NF. Erforderlichenfalls kann die korrekte Verbindung der Eingangsschnittstelle des Adapters mit dem Fahrzeug durch Anpassungen ermöglicht werden, zu denen ausschließlich der Adapterhersteller und die zugelassene Werkstatt, die den Adapter einbaut, befugt sind.

ADA_012

Die Eingangsschnittstelle des Adapters muss gegebenenfalls die Frequenzimpulse der eingehenden Geschwindigkeitsimpulse um einen festen Faktor multiplizieren oder durch einen festen Faktor dividieren können, um das Signal an einen Wert in der durch diesen Anhang festgelegten Spanne für den Parameter „Kfactor“ (4 000 bis 25 000 Imp/km) anzupassen. Dieser feste Faktor darf nur vom Adapterhersteller und der zugelassenen Werkstatt, die den Adapter einbaut, programmiert werden.

4.2.   Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

ADA_013

Die Eingangsimpulse werden — gegebenenfalls wie oben ausgeführt angepasst — in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingespeist, so dass jeder Eingangsimpuls vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber erfasst wird.

4.3.   Eingebetteter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

ADA_014

Der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber wird durch die Eingangsimpulse stimuliert und kann auf diese Weise — als wäre er mechanisch mit einem bewegten Fahrzeugteil verbunden — Weg- und Geschwindigkeitsdaten generieren, die die Fahrzeugbewegung exakt darstellen.

ADA_015

Die Kenndaten des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden von der FE zur Identifizierung des Adapters genutzt (077).

ADA_016

Die im eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherten Installationsdaten werden als Informationen zur Installation des Adapters betrachtet (099).

4.4.   Sicherheitsanforderungen

ADA_017

Das Adaptergehäuse muss so konstruiert sein, dass es nicht geöffnet werden kann. Es muss plombiert sein, damit jeder Versuch der physischen Manipulation leicht erkennbar ist (z. B. durch Sichtprüfung, siehe ADA_035).

ADA_018

Die Entfernung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers aus dem Adapter darf nicht ohne Zerstörung der Plombe(n) des Adaptergehäuses oder der Plombe zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und dem Adaptergehäuse möglich sein (siehe ADA_035).

ADA_019

Der Adapter stellt sicher, dass nur vom Adaptereingang stammende Weg- und Geschwindigkeitsdaten angenommen und verarbeitet werden.

4.5.   Leistungsmerkmale

ADA_020

Der Adapter muss im Temperaturbereich (vom Hersteller in Abhängigkeit von der Einbauposition NF) voll einsatzbereit sein (159).

ADA_021

Der Adapter muss bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 % bis 90 % voll einsatzbereit sein (160).

ADA_022

Der Adapter muss gegen Überspannung, Falschpolung der Stromversorgung und Kurzschluss geschützt sein (161).

ADA_023

Der Adapter muss hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 2006/28/EG der Kommission ( 24 ) zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen und Störgrößen geschützt sein (162).

4.6.   Werkstoffe

ADA_024

Der Adapter muss den Schutzgrad (vom Hersteller in Abhängigkeit von der Einbauposition NF) erfüllen (164, 165).

ADA_025

Das Adaptergehäuse muss gelb sein.

4.7.   Markierungen

ADA_026

Am Adapter ist ein Typenschild mit folgenden Angaben anzubringen (169):

 Name und Anschrift des Adapterherstellers,

 Teilnummer und Baujahr des Adapters,

 Prüfzeichen des Adaptertyps oder des Typs des Kontrollgeräts, das den Adapter enthält,

 Einbaudatum des Adapters,

 Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, in das der Adapter eingebaut ist.

ADA_027

Das Typenschild muss daneben folgende Angaben enthalten (sofern diese nicht unmittelbar an der Außenseite des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ersichtlich sind):

 Name des Herstellers des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

 Teilnummer und Baujahr des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

 Prüfzeichen des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

5.   EINBAU DES KONTROLLGERÄTS BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS

5.1.   Einbau

ADA_028

Zum Einbau in Fahrzeuge bestimmte Adapter dürfen nur an Fahrzeughersteller oder an Werkstätten, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Einbau, zur Aktivierung und zur Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber zugelassen sind, geliefert werden.

ADA_029

Die zugelassenen Werkstätten, die den Einbau von Adaptern vornehmen, passen die Eingangsschnittstelle an und wählen gegebenenfalls das Umrechnungsverhältnis für das Eingangssignal.

ADA_030

Die zugelassenen Werkstätten, die den Einbau von Adaptern vornehmen, plombieren das Adaptergehäuse.

ADA_031

Der Adapter muss möglichst nahe an dem Fahrzeugteil angebracht werden, das ihm die Eingangsimpulse bereitstellt.

ADA_032

Die Anschlusskabel für den Adapter müssen rot (Stromversorgung) und schwarz (Masse) sein.

5.2.   Plombierung

ADA_033

Für die Plombierung gelten folgende Vorschriften:

 Das Adaptergehäuse muss plombiert sein (siehe ADA_017).

 Das Gehäuse des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers muss plombiert sein, es sei denn, der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kann nicht ohne Zerstörung der Plombe(n) des Adaptergehäuses entfernt werden (siehe ADA_018).

 Die Befestigung des Adaptergehäuses am Fahrzeug muss plombiert sein.

 Die Verbindung zwischen dem Adapter und dem Gerät, dass diesem seine Eingangsimpulse bereitstellt, muss (soweit nach vernünftigem Ermessen möglich) an beiden Enden plombiert sein.

6.   EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN

6.1.   Regelmäßige Nachprüfungen

ADA_034

Bei Verwendung eines Adapters ist bei jeder regelmäßigen Nachprüfung (d. h. entsprechend den Randnummern 256 bis 258 von Kapitel VI des Anhangs I B) des Kontrollgeräts Folgendes zu überprüfen (257):

 Vorhandensein der entsprechenden Prüfzeichen auf dem Adapter,

 Unversehrtheit der Plomben des Adapters und seiner Anschlüsse,

 Einbau des Adapters gemäß der Angabe auf dem Einbauschild,

 Einbau des Adapters gemäß den Adapter- und/oder Fahrzeugherstellerspezifikationen,

 Zulässigkeit des Einbaus eines Adapters in das überprüfte Fahrzeug.

7.   BAUARTGENEHMIGUNG FÜR DAS KONTROLLGERÄT BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS

7.1.   Allgemeines

ADA_035

Kontrollgeräte sind zusammen mit dem Adapter zur Bauartgenehmigung vorzulegen (269).

ADA_036

Adapter können entweder als eigenständiges Gerät oder als Bauteil eines Kontrollgeräts zur Bauartgenehmigung vorgelegt werden.

ADA_037

Die Bauartgenehmigung muss Funktionsprüfungen umfassen, die sich auch auf den Adapter erstrecken. Die positiven Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in einem geeigneten Zertifikat ausgewiesen (270).

7.2.   Funktionszertifikat

ADA_038

Ein Funktionszertifikat für einen Adapter oder ein Kontrollgerät, das einen Adapter einschließt, wird dem Adapterhersteller erst erteilt, nachdem die folgenden Mindestfunktionsprüfungen erfolgreich bestanden wurden:



Nr.

Prüfung

Beschreibung

Randnummern der Anforderungen

1.

Administrative Prüfung

1.1.

Dokumentation

Richtigkeit der Dokumentation zum Adapter

 

2.

Sichtprüfung

2.1.

Übereinstimmung des Adapters mit der Dokumentation

 

2.2.

Kennung / Markierungen des Adapters

ADA_026, ADA_027

2.3.

Werkstoffe des Adapters

163 bis 167

ADA_025

2.4.

Plombierung

ADA_017, ADA_018, ADA_035

3.

Funktionsprüfungen

3.1.

Einspeisung der Geschwindigkeitsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

ADA_013

3.2.

Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse

ADA_011, ADA_012

3.3.

Messgenauigkeit Wegstrecke/Geschwindigkeit

022 bis 026

▼M15

3.3.

Überprüfen, dass der Adapter gegenüber Magnetfeldern unempfindlich ist. Andernfalls überprüfen, dass der Adapter auf Magnetfelder reagiert, die die Ermittlung von Fahrzeugbewegungsdaten stören, so dass eine angeschlossene FE Sensorstörungen ermitteln, aufzeichnen und speichern kann

161a

▼M13

4.

Umweltprüfungen

4.1.

Prüfergebnisse des Herstellers

Ergebnisse der Umweltprüfung des Herstellers

ADA_020, ADA_021, ADA_022, ADA_023, ADA_024

5.

EMV

5.1.

Störaussendung und Störanfälligkeit

Prüfung auf Einhaltung der Richtlinie 2006/28/EG

ADA_023

5.2.

Prüfergebnisse des Herstellers

Ergebnisse der Umweltprüfung des Herstellers

ADA_023

▼B




ANHANG II

PRÜFZEICHEN UND BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN

I.   PRÜFZEICHEN

1.

Das Prüfzeichen besteht

 aus einem Rechteck, in dem der Buchstabe e), gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat, und zwar

 



▼A2

Belgien

6

▼M12

Bulgarien

34

▼A2

Tschechische Republik

8

Dänemark

18

Deutschland

1

Estland

29

Griechenland

23

Spanien

9

Frankreich

2

▼M16

Kroatien

25

▼A2

Irland

24

Italien

3

Zypern

CY

Lettland

32

Litauen

36

Luxemburg

13

Ungarn

7

Malta

MT

Niederlande

4

Österreich

12

Polen

20

Portugal

21

▼M12

Rumänien

19

▼A2

Slowenien

26

Slowakei

27

Finnland

17

Schweden

5

Vereinigtes Königreich

11,

▼B

 angebracht ist, und

 aus einer Bauartgenehmigungsnummer, die der Nummer des für das Muster des Kontrollgeräts oder des Schaublatts ►M8  oder einer Kontrollgerätkarte(n) ◄ ausgestellten Bauartgenehmigungsbogens entspricht und an einer beliebigen Stelle in der Nähe des Rechtecks anzubringen ist.

2.

Das Prüfzeichen wird auf dem Typenschild eines jeden Gerätes , auf jedem Schaublatt ►M8  und auf jeder Kontrollgerätkarte(n) ◄ angebracht. Das Prüfzeichen muß unverwischbar und gut lesbar sein.

3.

Die nachstehend angegebenen Abmessungen des Prüfzeichens sind in Millimetern ausgedrückt und stellen die Mindestabmessungen dar. Die Relationen zwischen diesen Abmessungen müssen eingehalten werden.

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II.   BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN ►M8  FÜR PRODUKTE, DIE DIE ANFORDERUNGEN VON ANHANG I ERFÜLLEN ◄

Der Mitgliedstaat, der eine Bauartgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller eine Bauartgenehmigung nach folgendem Muster aus. Für die Bekanntgabe der erteilten Bauartgenehmigung oder etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Durchschriften dieses Dokuments.

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▼M8

III.   BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR PRODUKTE, DIE DIE ANFORDERUNGEN VON ANHANG I B ERFÜLLEN

Der Mitgliedstaat, der eine Bauartgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Bauartgenehmigungsbogen nach dem im Folgenden dargestellten Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Bauartgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet der jeweilige Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.

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( 1 ) ABl. Nr. C 100 vom 12. 4. 1984, S. 3, und ABl. Nr. C 223 vom 3. 9. 1985, S. 5.

( 2 ) ABl. Nr. C 122 vom 20. 5. 1985, S. 168.

( 3 ) ABl. Nr. C 104 vom 25. 4. 1985, S. 4, und ABl. Nr. C 303 vom 25. 11. 1985, S. 29.

( 4 ) ABl. Nr. L 164 vom 27. 7. 1970, S. 1.

( 5 ) ABl. Nr. L 334 vom 24. 12. 1977, S. 11.

( 6 ) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

( 7 ) ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1

( 8 ) ABl. 57 vom 2.3.1992, S. 27.

( 9 ) ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 35.

( 10 ) ABl. Nr. L 42 vom 23. 2. 1970, S. 1.

( 11 ) Diese Art der Berechnung der ununterbrochenen Lenkzeit und der kumulativen Pausenzeit dient dem Kontrollgerät zur Errechnung der Warnung für ununterbrochene Lenkzeit. Sie stellt keinen Vorgriff auf die rechtliche Auslegung dieser Zeiten dar.

 

Alternative Arten der Berechnung der ununterbrochenen Lenkzeit und der kumulativen Unterbrechungszeit können als Ersatz für diese Begriffsbestimmungen verwendet werden, falls diese durch Aktualisierungen anderer einschlägiger Rechtsvorschriften hinfällig werden.

 ◄

( 12 ) UNBEKANNT sind Zeiträume, in denen die Fahrerkarte nicht in ein Kontrollgerät eingesteckt war und für die kein manueller Eintrag über die Fahrertätigkeit vorgenommen wurde.

( 13 ) Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1997 über die Massen und Abmessungen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG (ABl. L 233 vom 25.8.1997, S. 1).

( 14 ) ABl. L 57 vom 2.3.1992, S. 27.

( 15 ) Empfehlung des Rates 95/144/EG vom 7. April 1995 über gemeinsame Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik (ABl. L 93 vom 26.4.1995, S. 27).

( 16 ) ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95.

( 17 ) Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18.12.1975 (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1).

( 18 ) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

( 19 ) ABl. L 266 vom 8.11.1995, S. 1.

( 20 ) ABl. L 152 vom 6.7.1972, S. 15.

( 21 ) ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1.

( 22 ) ABl. L 21 vom 24.1.2009, S. 3.

( 23 ►M15  Die eingeführte Karte verschafft die erforderlichen Zugriffsrechte für die Herunterladefunktion und die Daten. Das Herunterladen von Daten von einer in einen der Steckplätze der FE eingeführten Fahrerkarte ist auch möglich, wenn in den anderen Steckplatz keine andere Karte eingeführt ist. ◄

( 24 ) ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 27.