17.8.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 204/63


ENTSCHEIDUNG DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE Nr. 094/23/COL

vom 5. Juli 2023

über die Bestellung einer neuen Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren [2023/1639]

DIE EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE —

gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung Nr. 442/12/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 29. November 2012 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Craig Simpson wurde mit Entscheidung Nr. 037/18/COL vom 27. März 2018 zu einem der Anhörungsbeauftragten ernannt. Da der Arbeitsvertrag von Herrn Simpson mit der EFTA-Überwachungsbehörde am 16. Juni 2023 ausgelaufen ist, muss er abberufen und an seiner Stelle ein neuer Anhörungsbeauftragter ernannt werden.

Maria Moustakali, stellvertretende Direktorin der Allgemeinen Binnenmarktabteilung der Direktion Binnenmarkt, verfügt über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung, um neben Michael Sánchez Rydelski, der mit Entscheidung Nr. 058/19/COL vom 12. Juli 2019 ernannt wurde und im Amt bleibt, das Amt des Anhörungsbeauftragten auszuüben.

Die Arbeitsweise der Anhörungsbeauftragten und die Art und Weise, wie sie ihre Aufgaben am besten wahrnehmen können, werden derzeit überprüft —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Ernennung einer neuen Anhörungsbeauftragten

Maria Moustakali, Beamtin der EFTA-Überwachungsbehörde, wird für die Zwecke der Entscheidung Nr. 442/12/COL der EFTA-Überwachungsbehörde zur Anhörungsbeauftragten ernannt.

Artikel 2

Abberufung

Craig Simpson, der mit Entscheidung Nr. 037/18/COL vom 27. März 2018 über die Bestellung neuer Anhörungsbeauftragter in bestimmten Wettbewerbsverfahren ernannt wurde, wird hiermit abberufen.

Artikel 3

Veröffentlichung und Information

Die Ernennung von Maria Moustakali als Anhörungsbeauftragte und die Abberufung von Craig Simpson werden im Amtsblatt der Europäischen Union und in dessen EWR-Beilage sowie auf der Website der EFTA-Überwachungsbehörde veröffentlicht. Die EFTA-Staaten und die Europäische Kommission werden durch eine Kopie dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Entscheidung ist in englischer Sprache verbindlich und tritt am 5. Juli 2023 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. Juli 2023.

Für die EFTA-Überwachungsbehörde

ArneRØKSUND

Der Präsident

Stefan BARRIGA

Mitglied des Kollegiums

Árni Páll ÁRNASON

Zuständiges Mitglied des Kollegiums

Melpo-Menie JOSÉPHIDÈS

Gegenzeichnende Direktorin für

Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten


(1)  ABl. L 190 vom 11.7.2013, S. 93, und EWR-Beilage Nr. 40 vom 11.7.2013, S. 3.