24.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/11


Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2022/C 131/11)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

1. Dezember 2021

Nummer der Beihilfesache

87755

Nummer der Entscheidung

267/21/KOL

EFTA-Staat

Norwegen

Region

Alle

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

Mitarbeiteraktienoptionen 2022-2031

Rechtsgrundlage

Norwegisches Steuergesetz Abschnitt 5-14

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Ziel

Verbesserung der Fähigkeit von Start-up- und Wachstumsunternehmen, Schlüsselpersonal einzustellen und zu halten

Form der Beihilfe

Steuerbefreiung

Mittelausstattung

Durchschnittlich 20 Mio. NOK jährlich während der Laufzeit der Regelung

Beihilfeintensität

 

Laufzeit

2022-2031

Wirtschaftszweige

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Finanzministerium

P.O Box 8008 Dep

0030 Oslo

Norwegen

Weitere Informationen

 

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/.