30.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 396/3


Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2021/C 396/03)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

16.6.2021

Nummer der Beihilfesache

86973

Nummer der Entscheidung

127/21/COL

EFTA-Staat

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

COVID-19-Beihilferegelung für Veranstalter von Sportereignissen von nationaler Bedeutung

Rechtsgrundlage

Verordnung über eine befristete Regelung für Veranstaltungen von nationaler Bedeutung im Sportsektor

Art der Maßnahme

Regelung

Ziel

Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Sportveranstaltungen von nationaler Bedeutung stattfinden können.

Form der Beihilfe

Direktzuschüsse

Mittelausstattung

620 Mio. NOK

Beihilfeintensität

bis zu 70 % der Kosten für Veranstaltungen, die planmäßig stattfinden

bis zu 50 % der Kosten für abgesagte Veranstaltungen

Laufzeit

1.7.2021 bis 31.10.2021

Wirtschaftszweige

Freiwilligensektoren - ausschließlich Veranstalter von Sportereignissen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Lotteri- og stiftelsestilsynet/Norwegian Gaming and Foundation Authority [norwegische Glücksspiel- und Stiftungsbehörde]

P.O. Box 800

N-6805 Førde

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde: http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/