12.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/10


Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2021/C 324/06)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

29. April 2021

Nummer der Beihilfesache

86666

Nummer der Entscheidung

034/21/COL

EFTA-Staat

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

Staatliche Beihilfe zur Unterstützung spezifischer Infrastruktur für alternative Energieträger 2021-2025

Rechtsgrundlage

Enova-Programme

Art der Maßnahme

Regelung

Ziel

Umweltschutz

Form der Beihilfe

Zuschuss

Mittelausstattung

200 Mio. NOK

Beihilfeintensität

40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleine Unternehmen.

Laufzeit

Bis zum 31. Dezember 2025

Wirtschaftszweige

Alle Wirtschaftszweige

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Enova SF

Brattørkaia 17A

N-7010 Trondheim

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar: http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/