14.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 187/37


ENTSCHEIDUNG DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE Nr. 276/21/COL

vom 8. Dezember 2021

über die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 (Norwegen) [2022/1213]


1   ZUSAMMENFASSUNG

(1)

Die EFTA-Überwachungsbehörde (im Folgenden „EÜB“) teilt den norwegischen Behörden nach Prüfung der norwegischen Fördergebietskarte 2022-2027 mit, dass sie diese als mit den Grundsätzen der Leitlinien für Regionalbeihilfen (1) vereinbar ansieht.

(2)

Diese Entscheidung stellt die Beurteilung der Fördergebietskarte durch die EÜB nach Randnummer 190 der Leitlinien für Regionalbeihilfen dar. Die genehmigte Karte ist Bestandteil der Leitlinien für Regionalbeihilfen (2). Die Fördergebietskarte selbst beinhaltet keine staatliche Beihilfe und stellt keine Genehmigung zur Gewährung solcher Beihilfen dar.

(3)

Die EÜB stützt ihre Entscheidung auf die nachstehenden Erwägungen.

2   VERFAHREN

(4)

Am 1. Dezember 2021 nahm die EÜB mit der Entscheidung Nr. 269/21/COL ihre neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen an. In den Leitlinien sind Bedingungen festgelegt, unter denen anmeldepflichtige Regionalbeihilfen als mit dem Funktionieren des EWR-Abkommens vereinbar angesehen werden können (3). Ferner sind die Kriterien dargelegt, anhand deren zu bestimmen ist, ob ein Gebiet die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe a oder Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens erfüllt (4).

(5)

Gemäß Randnummer 150 der Leitlinien für Regionalbeihilfen müssen die Gebiete, die die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten als A- oder C-Fördergebiete ausweisen möchten, in einer Fördergebietskarte erfasst sein. Nach Randnummer 189 der Leitlinien für Regionalbeihilfen sollte jeder dem EWR angehörende EFTA-Staat seine Fördergebietskarte, die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 gelten soll, bei der EÜB anmelden. Daher meldeten die norwegischen Behörden die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 mit Schreiben vom 2. Dezember 2021 an (5).

3   VON DEN NORWEGISCHEN BEHÖRDEN AUSGEWIESENE BEIHILFEFÄHIGE GEBIETE

3.1   Hintergrund

(6)

Die für den Zeitraum 2022-2027 verfügbaren Regionalbeihilfen sind für jeden dem EWR angehörenden EFTA-Staat in Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen aufgeführt. Die Zuweisung Norwegens umfasst prädefinierte und nicht prädefinierte C-Fördergebiete.

(7)

Die norwegischen Behörden können diese Zuweisung für die Ausweisung prädefinierter und nicht prädefinierter C-Fördergebiete verwenden. Die Grundsätze für diese Ausweisung finden sich in den Randnummern 168 und 169 bzw. 175 der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

3.2   Prädefinierte C-Fördergebiete

3.2.1   Einleitung

(8)

Nach Randnummer 168 der Leitlinien für Regionalbeihilfen können die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten die unter Randnummer 166 genannten prädefinierten Gebiete als C-Fördergebiete ausweisen. Diese Gebiete sind in Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen aufgeführt.

(9)

Nach Randnummer 169 ist ein flexibler Ansatz möglich, in dessen Rahmen Gebiete mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte, die nicht als beihilfefähig prädefiniert sind, unter bestimmten Bedingungen ausgewiesen werden können.

(10)

Die norwegischen Behörden haben in der norwegischen Fördergebietskarte 2014-2020 Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen. Die Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte wurden nicht erfasst (6). Stattdessen haben die norwegischen Behörden Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte im Rahmen einer Betriebsbeihilferegelung ausgewiesen, die auf solche Gebiete begrenzt sein musste (7).

(11)

Fußnote 65 der Leitlinien für Regionalbeihilfen enthält eine neue Bestimmung, wonach Gebiete mit geringer und Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte in der Fördergebietskarteerfasst sein sollten. Auf dieser Grundlage haben die norwegischen Behörden in ihrer Anmeldung die ausgewiesenen Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte erfasst, die den zuvor in Zusammenhang mit einer Betriebsbeihilferegelung erfassten Gebieten entsprechen.

(12)

Dementsprechend wird die EÜB zunächst prüfen, welche Gebiete die norwegischen Behörden als Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen haben. Anschließend wird sie prüfen, welche Gebiete innerhalb dieser Gebiete als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen wurden. Wie im letzten Satz von Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen gefordert, wird die EÜB bei der Beurteilung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze die Bevölkerung in den Gebieten mit sehr geringer und in den Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte berücksichtigen.

(13)

Aus der Definition unter Randnummer 19 Nummer 30 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ergibt sich, dass alle auf der Grundlage von Randnummer 169 ausgewiesenen Gebiete eine geringe Bevölkerungsdichte aufweisen. Dementsprechend zählt die EÜB die Bevölkerung in den Gebieten mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze nur einmal.

3.2.2   Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte

3.2.2.1   Zwei vollständig einbezogene Provinzen

(14)

In Randnummer 169 Sätze 1 und 2 der Leitlinien für Regionalbeihilfen heißt es: „Im Falle von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte sollten die Mitgliedstaaten grundsätzlich statistische Regionen der Ebene 2 mit weniger als 8 Einwohnern/km2 oder statistische Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 berücksichtigen. Die dem EWR angehörenden EFTA-Mitgliedstaaten können aber auch Teile von statistischen Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 oder an diese statistischen Regionen der Ebene 3 angrenzende zusammenhängende Gebiete ausweisen, sofern diese Gebiete weniger als 12,5 Einwohner/km2 haben.“

(15)

In Norwegen bestehen statistische Regionen der Ebene 3 aus Provinzen, während statistische Regionen der Ebene 2 größere Regionen betreffen. (8)

(16)

Die Provinzen Troms og Finnmark und Nordland sind in ihrer Gesamtheit enthalten. Auf der Grundlage von Zahlen vom 1. Januar 2020 (9) beträgt die Bevölkerungsdichte in diesen Provinzen 3,4 bzw. 6,7 Einwohner/km2(10) Ausweislich derselben Bevölkerungsdaten beläuft sich die Bevölkerung in diesen Gebieten auf 484 546 Einwohner. (11)

3.2.2.2   Teilweise einbezogene Regionen

(17)

Nach Randnummer 169 Satz 2 können aber auch Teile statistischer Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 oder an diese statistischen Regionen der Ebene 3 angrenzende zusammenhängende Gebiete ausgewiesen werden, sofern diese Gebiete weniger als 12,5 Einwohner/km2 haben. Somit können zum einen zusammenhängende Gebiete einbezogen und zum anderen Gebiete innerhalb der statistischen Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 ausgenommen werden.

(18)

Dementsprechend werden Teile der statistischen Regionen der Ebene 3, Innlandet und Trøndelag, von der Fördergebietskarte ausgenommen, wohingegen Gebiete in anderen statistischen Regionen der Ebene 3 einbezogen werden. (12)

3.2.2.3   Kleinere ausgenommene Gebiete

(19)

In Tabelle 1 sind die Gebiete in den statistischen Regionen der Ebene 3, Innlandet und Trøndelag, aufgeführt, die ausgenommen werden: (13)

Tabelle 1

Kleinere ausgenommene Gebiete

Statistische Region der Ebene 3

Gebiete (Kommunen)

Bevölkerungsdichte

Innlandet

Hamar, Lillehammer, Gjøvik, Ringsaker, Løten, Stange, Elverum, Gran und Østre Toten

34,5

Trøndelag

Trondheim; der Teil von Orkland, der früher die Kommune Orkdal bildete; Melhus, Skaun, Malvik, Stjørdal und Levanger

83,3

(20)

Gemäß den Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2020 weisen diese ausgenommenen Gebiete eine Gesamtbevölkerung von 504 560 Einwohnern auf. (14)

3.2.2.4   Kleinere einbezogene Gebiete

(21)

Tabelle 2 verschafft einen Überblick über die kleineren Gebiete mit einer Bevölkerungsdichte unter 12,5 Einwohnern/km2, die einbezogen wurden: (15)

Tabelle 2

Kleinere einbezogene Gebiete

Statistische Region der Ebene 3

Gebiete (Kommunen)

Bevölkerungsdichte

Viken

Aremark, Marker, Aurskog-Høland, Flå, Nesbyen, Gol, Hemsedal, Ål, Hol, Sigdal, Krødsherad, Flesberg, Rollag und Nore og Uvdal

4,8

Vestfold og Telemark

Notodden, Bamble, Kragerø, Drangedal, Nome, Midt-Telemark, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke und Vinje

6,2

Agder

Der Teil von Lindesnes, der früher Marnardal war; der Teil von Lyngdal, der früher die Kommune Audnedal bildete; Risør, Farsund, Flekkefjord, Gjerstad, Vegårshei, Tvedestrand, Åmli, Iveland, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle, Åseral, Hægebostad, Kvinesdal und Sirdal

5,4

Rogaland

Sokndal, Lund, Bjerkreim, Hjelmeland, Suldal und Sauda

4,8

Vestland

Kinn, Etne, Bømlo, Fitjar, Tysnes, Kvinnherad, Ullensvang, Eidfjord, Ulvik, Voss, Kvam, Samnanger, Vaksdal, Modalen, Austrheim, Fedje, Masfjorden, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Sogndal, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Sunnfjord, Bremanger, Stad, Gloppen und Stryn

6,6

Møre og Romsdal

Die Teile von Molde, die früher die Kommunen Nesset und Midsund bildeten; die Teile von Ålesund, die früher die Kommunen Haram und Sandøy bildeten; Vanylven, Sande, Hareid, Ørsta, Stranda, Sykkylven, Vestnes, Rauma, Averøy, Gjemnes, Tingvoll, Sunndal, Surnadal, Smøla, Aure, Volda, Fjord und Hustadvika

9,5

(22)

Gemäß den Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2020 weisen diese einbezogenen Gebiete eine Gesamtbevölkerung von 528 360 Einwohnern auf. (16)

3.2.2.5   Beurteilung des flexiblen Ansatzes

(23)

In Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen sind drei Anforderungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um kleinere Gebiete aus einer statistischen Region der Ebene 3 einzubeziehen, wenn diese Region insgesamt eine Bevölkerungsdichte von mehr als 12,5 Einwohnern/km2 aufweist.

(24)

Zunächst müssen diese kleineren Gebiete weniger als 12,5 Einwohner/km2 aufweisen.

(25)

In der bisherigen Praxis haben sowohl die EÜB (17) als auch die Kommission (18) die Bevölkerungsdichten für einbezogene Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte pro statistische Region der Ebene 3 (statistische Regionen der Ebene 3/NUTS-3-Regionen) geprüft. Der Wortlaut von Randnummer 169 enthält keine Neuerungen, die eine andere Auslegung erfordern würden. Folglich wird die EÜB auf der Grundlage der neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen denselben Ansatz verfolgen.

(26)

Aus den Daten in Tabelle 2 geht hervor, dass die Bevölkerungsdichte in den einbezogenen Gebieten unter 12,5 Einwohnern/km2 liegt, wenn diese zusammen auf Ebene ihrer statistischen Region der Ebene 3 betrachtet wird. Somit ist die Anforderung der Bevölkerungsdichte für die einbezogenen Gebiete erfüllt.

(27)

Zweitens muss es sich bei den kleineren einbezogenen Gebieten um zusammenhängende Gebiete handeln, die an statistische Regionen der Ebene 3 mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern/km2 angrenzen. Die EÜB kommt auf der Grundlage der Grenzen der betroffenen Gebiete, wie aus der grafischen Karte in Anhang III Buchstabe a dieser Entscheidung hervorgeht, zu dem Schluss, dass diese Anforderung erfüllt ist.

(28)

Drittens darf die Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung nicht dazu führen, dass die in Randnummer 167 der Leitlinien für Regionalbeihilfen genannte spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten überschritten wird. Nach dem letzten Satz in Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ist die Bevölkerung der Gebiete mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte bei dieser Bewertung zusammengenommen zu berücksichtigen. Doch wie in Randnummer (13) klargestellt wird, wird die Bevölkerung in den Gebieten mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze nur einmal gezählt.

(29)

Gemäß Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen beträgt die spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten für Norwegen 25,14 % der nationalen Bevölkerung. Sowohl die EÜB (19) als auch die Kommission (20) haben in der bisherigen Praxis akzeptiert, dass bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze aktuelle nationale Bevölkerungsdaten herangezogen werden. Der Wortlaut von Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen enthält nichts Neues, was bedeuten würde, dass dieser Ansatz nicht in gleicher Weise mit den neuen Leitlinien vereinbar wäre. Dementsprechend hält die EÜB die Verwendung von Bevölkerungsdaten durch die norwegischen Behörden vom 1. Januar 2020 für vertretbar.

(30)

Ausweislich der Zahlen vom 1. Januar 2020 beträgt die Bevölkerung Norwegens 5 368 283 Einwohner. (21) Folglich können die ausgewiesenen Gebiete mit sehr geringer und geringer Bevölkerungsdichte auf der Grundlage dieser Zahlen nicht mehr als 1 349 586 Einwohner umfassen.

(31)

Die Bevölkerung in den ausgewiesenen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte beträgt 1 348 649 Einwohner. (22) Dies liegt unter der spezifischen Zuweisung in C-Fördergebieten für Norwegen.

3.2.3   Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte

3.2.3.1   Viele der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte gelten als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte.

(32)

In diesem Abschnitt prüft die EÜB die Ausweisung von Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte durch die norwegischen Behörden. Aufgrund der geografischen Lage und des Bevölkerungsmusters Norwegens gelten viele der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte und werden von den norwegischen Behörden auch so ausgewiesen.

3.2.3.2   Die Region Nordnorwegen ist in ihrer Gesamtheit enthalten.

(33)

In Randnummer 169 Satz 3 der Leitlinien für Regionalbeihilfen heißt es: „Im Falle von Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte können die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten statistische Regionen der Ebene 2 mit weniger als 8 Einwohnern/km2 oder andere an diese statistischen Regionen der Ebene 2 angrenzende kleinere zusammenhängende Gebiete berücksichtigen, sofern diese Gebiete weniger als 8 Einwohner/km2 haben und die Bevölkerung der Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte und der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte zusammengenommen nicht die unter Randnummer 167 genannte spezifische Zuweisung des Bevölkerungsanteils in C-Fördergebieten übersteigt.”

(34)

Zwei norwegische statistische Regionen der Ebene 2 erfüllen das Kriterium der Bevölkerungsdichte von 8 Einwohnern/km2. Dabei handelt es sich um Nordnorwegen (23) und Innlandet (24). Die statistische Region der Ebene 2, Nordnorwegen, weist eine Bevölkerungsdichte von 4,5 Einwohnern/km2 auf (25), wohingegen die statistische Region der Ebene 2, Innlandet, eine Bevölkerungsdichte von 7,5 Einwohnern/km2 hat (26).

(35)

Die norwegischen Behörden haben die statistische Region der Ebene 2, Nordnorwegen, in ihrer Gesamtheit als beihilfefähig ausgewiesen. Somit sind alle Gebiete in Nordnorwegen im Sinne der Leitlinien für Regionalbeihilfen als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte anzusehen.

(36)

Wie in der vorstehenden Randnummer (16) dargelegt, beträgt die Bevölkerung in diesen Gebieten auf Grundlage der Zahlen vom 1. Januar 2020484 546 Einwohner.

3.2.3.3   Die Region Innlandet ist teilweise eingeschlossen.

(37)

Nach dem Wortlaut von Randnummer 169 Satz 3 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ist es möglich, kleinere zusammenhängende Gebiete, die an diese statistischen Regionen der Ebene 2 angrenzen und weniger als 8 Einwohner/km2 aufweisen, auszuweisen. Auch wenn dies nicht ausdrücklich dargelegt ist, muss sich die Möglichkeit, solche zusammenhängenden Gebiete einzubeziehen, logischerweise in der Möglichkeit widerspiegeln, Gebiete innerhalb der statistischen Regionen der Ebene 2 mit weniger als 8 Einwohnern/km2 auszuschließen. Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der bisherigen Praxis. (27)

(38)

Danach wird die statistische Region der Ebene 2, Innlandet, nur teilweise als Region mit sehr geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen. In Tabelle 3 unten sind die eingeschlossenen Gebiete in Innlandet und die Bevölkerungsdichte in diesem Gebiet aufgeführt: (28)

Tabelle 3

Einbezogene Gebiete in Innlandet

Statistische Region der Ebene 2

Gebiete (Kommunen)

Bevölkerungsdichte

Innlandet

Kongsvinger, Nord-Odal, Sør-Odal, Eidskog, Grue, Åsnes, Våler, Trysil, Åmot, Stor-Elvdal, Rendalen, Engerdal, Tolga, Tynset, Alvdal, Folldal, Os, Dovre, Lesja, Skjåk, Lom, Vågå, Nord-Fron, Sel, Sør-Fron, Ringebu, Søndre Land, Nordre Land, Sør-Aurdal, Etnedal, Nord-Aurdal, Vestre Slidre, Øystre Slidre und Vang

3,4

(39)

Auf der Grundlage der Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2020 beläuft sich die Bevölkerung in diesen Gebieten auf 143 115 Einwohner (29).

3.2.3.4   Teile von Trøndelag sind als kleinere an Nordnorwegen angrenzende Gebiete eingeschlossen.

(40)

Die an Nordnorwegen angrenzenden Gebiete befinden sich alle in der statistischen Region der Ebene 3, Trøndelag.

(41)

In Tabelle 4 unten sind die eingeschlossenen Gebiete in Trøndelag und die Bevölkerungsdichte in diesem Gebiet aufgeführt: (30)

Tabelle 4

An Nordnorwegen angrenzende einbezogene Gebiete

Statistische Region der Ebene 3

Gebiete (Kommunen)

Bevölkerungsdichte

Trøndelag

Der Teil von Steinkjer, der früher Verran war; Namsos, Osen, Snåase-Snåsa, Lierne, Raarvihke-Røyrvik, Namsskogan, Grong, Høylandet, Overhalla, Flatanger, Leka, Inderøy, Indre Fosen, Ørland, Åfjord und Nærøysund

4,1

(42)

Die Bevölkerung in diesen Gebieten beträgt 73 683 Einwohner, wenn dies auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 berechnet wird. (31)

3.2.3.5   Kleinere an Innlandet angrenzende Gebiete in mehreren Provinzen sind eingeschlossen.

(43)

Die an Innlandet angrenzenden Gebiete liegen in den statistischen Regionen der Ebene 3, Trøndelag, Møre og Romsdal, Vestland, Rogaland, Agder, Vestfold og Telemark und Viken. Diese Gebiete sind der nachstehenden Tabelle 5 zu entnehmen. (32)

Tabelle 5

An Innlandet angrenzende einbezogene Gebiete

Statistische Region der Ebene 3

Gebiete (Kommunen)

Bevölkerungsdichte

Trøndelag

Hitra, Frøya, Oppdal, Rennebu, Røros, Holtålen, Tydal, Meråker, Heim, Rindal und die Teile von Orkland, die früher Agdenes, Meldal und Teile der Kommune Snillfjord waren

3,6

Møre og Romsdal

Vanylven, Sande, Stranda, Sykkylven, Vestnes, Rauma, Tingvoll, Sunndal, Surnadal, Smøla, Aure, Fjord; der Teil von Volda, der ehemals die Kommune Hornindal bildete; die Teile von Molde, die ehemals die Kommunen Nesset und Midsund bildeten; und der Teil von Ålesund, der früher die Kommune Sandøy bildete

6,3

Vestland

Tysnes, Kvinnherad, Ullensvang, Eidfjord, Ulvik, Modalen, Fedje, Masfjorden, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Bremanger, Stad, Gloppen, Stryn; der Teil von Voss, der früher die Kommune Granvin bildete; der Teil von Kinn, der früher die Kommune Vågsøy bildete; die Teile von Sogndal, die früher die Kommunen Leikanger und Balestrand bildeten; und die Teile von Sunnfjord, die früher die Kommunen Gaular, Jølster und Naustdal bildeten

4,7

Rogaland

Hjelmeland, Suldal und Sauda

3,6

Agder

Risør, Gjerstad, Åmli, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle und Åseral

2,9

Vestfold og Telemark

Drangedal, Nome, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke und Vinje

2,9

Viken

Flå, Nesbyen, Gol, Hemsedal, Ål, Hol, Rollag und Nore og Uvdal

3,0

(44)

Die Bevölkerung in diesen Gebieten beträgt 301 848 Einwohner, wenn dies auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 berechnet wird. (33)

3.2.3.6   Beurteilung des flexiblen Ansatzes

(45)

In Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen sind drei Anforderungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um Gebiete aus statistischen Regionen der Ebene 2 mit einer Bevölkerungsdichte von mehr als 8 Einwohnern/km2 einzubeziehen.

(46)

Diese Gebiete müssen zunächst weniger als 8 Einwohner/km2 aufweisen.

(47)

Wie in der vorstehenden Randnummer (27) dargelegt, haben sowohl die EÜB (34) als auch die Kommission (35) die Bevölkerungsdichten für einbezogene Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte pro statistische Region der Ebene 3 zusammen bewertet (statistische Regionen der Ebene 3/NUTS-3-Regionen). Bei Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, die im Rahmen einer Betriebsbeihilferegelung ausgewiesen wurden, hat die EÜB die Bevölkerungsdichten in den betreffenden Gebieten auf keiner kleineren Ebene als Ebene 3 bewertet. (36).

(48)

Der Wortlaut von Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen enthält keine Neuerungen, die eine Abweichung von der bisherigen Praxis erfordern würden. Dementsprechend wird die EÜB im Rahmen der neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen denselben Ansatz verfolgen.

(49)

Aus den Daten in den vorstehenden Tabellen 4 und 5 geht hervor, dass die Bevölkerungsdichten in den einbezogenen Gebieten unter 8 Einwohner/km2 liegen, wenn die Gebiete in derselben statistischen Region der Ebene 3 zusammen betrachtet werden. Da die statistischen Regionen der Ebene 3 zu den größeren statistischen Regionen der Ebene 2 gehören, bedeutet dies, dass die Bevölkerungsdichten in den einbezogenen Gebieten auch unter dem Schwellenwert von 8 Einwohnern/km2 liegen, wenn diese auf Ebene der einbezogenen Gebiete in jeder statistischen Region der Ebene 2 bewertet werden.

(50)

Somit ist die Anforderung der Bevölkerungsdichte für die einbezogenen Gebiete erfüllt. Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, wird die Anforderung an die Bevölkerungsdichte auch für die ausgewiesenen Gebiete in Innlandet erfüllt, die zusammen bewertet werden.

(51)

Zweitens muss es sich bei den einbezogenen Gebieten um zusammenhängende Gebiete handeln, die an statistische Regionen der Ebene 2 mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 8 Einwohner/km2 angrenzen. Die EÜB kommt auf der Grundlage der Grenzen zwischen den betroffenen Gebieten, wie aus der grafischen Karte in Anhang III Buchstabe b dieser Entscheidung hervorgeht, zu dem Schluss, dass diese Anforderung erfüllt ist.

(52)

Drittens darf die Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung nicht dazu führen, dass die in Randnummer 167 der Leitlinien für Regionalbeihilfen genannte spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten überschritten wird. Nach Randnummer 169 letzter Satz der Leitlinien für Regionalbeihilfen muss die Bevölkerung der Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte für die Zwecke dieser Bewertung zusammen mit der Bevölkerung der Gebiete mit nur geringer Bevölkerungsdichte betrachtet werden.

(53)

Die Bevölkerung in den ausgewiesenen Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte beträgt 1 003 192 Einwohner. (37) Diese Bevölkerungszahl wurde bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze bei der Ausweisung von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte in der vorstehenden Randnummer (31) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage kommt die EÜB zu dem Schluss, dass der Bevölkerungsanteil der norwegischen Fördergebietskarte die in Randnummer 167 der Leitlinien für Regionalbeihilfen genannte spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten nicht übersteigt.

3.2.4   Abschließende Bemerkungen zur Ausweisung prädefinierter C-Fördergebiete

(54)

In der Fördergebietskarte 2022-2027 haben die norwegischen Behörden Gebiete mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen, die für Regionalbeihilfen in Betracht kommen. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertung ist die EÜB der Auffassung, dass diese Ausweisung im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen erfolgt ist.

3.3   Nicht prädefinierte C-Fördergebiete

3.3.1   Einleitung

(55)

Gemäß Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen beträgt die Zuweisung in nicht prädefinierten C-Fördergebieten für Norwegen 6,87 % der nationalen Bevölkerung. Norwegen kann diesen Anteil zur Ausweisung nicht prädefinierter C-Fördergebiete gemäß Randnummer 175 der Leitlinien für Regionalbeihilfen nutzen.

3.3.2   Einbezogene Gebiete

(56)

Die von den norwegischen Behörden als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesenen Gebiete sind in der nachstehenden Tabelle 6 aufgeführt. (38)

Tabelle 6

Nicht prädefinierte C-Fördergebiete

Statistische Region der Ebene 3

Kommunen

Bevölkerung 1. Januar 2020

Rogaland

Utsira und Kvitsøy

715

Møre og Romsdal

Aukra

3 509

(57)

Auf der Grundlage der jüngsten Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 beträgt die Bevölkerung in den als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesenen Gebieten somit 4 224 Einwohner.

3.3.3   Bewertung

(58)

Nach Randnummer 175 Nummer 3 Ziffer iii der Leitlinien für Regionalbeihilfen können dem EWR angehörende EFTA-Staaten Inseln mit weniger als 5 000 Einwohnern als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausweisen.

(59)

Wie aus den Zahlen in Tabelle 6 hervorgeht, hat die Bevölkerung auf den Inseln Utsira, Kvitsøy und Aukra jeweils weniger als 5 000 Einwohner. Somit ist die Voraussetzung in Randnummer 175 Nummer 3 Ziffer iii der Leitlinien für Regionalbeihilfen erfüllt.

(60)

Auf der Grundlage der Bevölkerungsdaten in Tabelle 6 hat die Bevölkerung in diesen ausgewiesenen Gebieten an der Gesamtbevölkerung einen Anteil von 0,08 %. Dies liegt deutlich unter der Zuweisung nicht prädefinierter C-Fördergebiete für Norwegen von 6,87 % in Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

(61)

Auf dieser Grundlage kommt die EÜB zu dem Schluss, dass die Ausweisung nicht prädefinierter C-Fördergebiete in der norwegischen Fördergebietskarte 2022-2027 mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen im Einklang steht.

3.4   Überblick über die von der Fördergebietskarte erfassten Gebiete

(62)

Anhang I dieser Entscheidung enthält eine Liste der Gebiete, die in der Fördergebietskarte aufgeführt sind, einschließlich ihres Status als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte oder nicht prädefinierte C-Fördergebiete. Anhang II enthält detailliertere Angaben zu den statistischen Einheiten in den Kommunen, die bei der Ausweisung beihilfefähiger Gebiete aufgeteilt wurden.

4   BEIHILFEINTENSITÄTEN

(63)

Aus Randnummer 151 der Leitlinien für Regionalbeihilfen geht hervor, dass in der Fördergebietskarte auch die Beihilfehöchstintensitäten angegeben sein müssen, die während der Geltungsdauer der genehmigten Fördergebietskarte in den Fördergebieten gelten.

(64)

Die Beihilfehöchstintensitäten in der Fördergebietskarte gelten für regionale Investitionsbeihilfen. Die nach den Leitlinien für Regionalbeihilfen zulässigen Beihilfehöchstintensitäten sind in Abschnitt 7.4 festgelegt.

(65)

Wie in der nachstehenden Tabelle 7 dargelegt, haben die norwegischen Behörden für große Unternehmen Beihilfehöchstintensitäten von 20 % sowie von 10 % in prädefinierten C-Fördergebieten bzw. nicht prädefinierten C-Fördergebieten angemeldet. Die Beihilfeintensitäten werden für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht. (39)

Tabelle 7

Beihilfehöchstintensitäten

Art des Gebiets

Beihilfehöchstintensitäten für große Unternehmen

Erhöhung für mittlere Unternehmen

Erhöhung für kleine Unternehmen

Prädefinierte C-Fördergebiete

20  %

10  %

20  %

Nicht prädefinierte C-Fördergebiete

10  %

10  %

20  %

(66)

In Bezug auf die Beihilfehöchstintensitäten in prädefinierten C-Fördergebieten ist in Randnummer 182 Nummer 1 der Leitlinien für Regionalbeihilfen festgelegt, dass die Beihilfeintensität für große Unternehmen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte 20 % nicht überschreiten darf. Da alle im Rahmen des Anteils für prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesenen Gebiete eine geringe Bevölkerungsdichte aufweisen, steht die von den norwegischen Behörden für diese Gebiete festgelegte Beihilfehöchstintensität im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen.

(67)

Auch die zulässigen Erhöhungen für mittlere und kleine Unternehmen in prädefinierten C-Fördergebieten stehen im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen. Aus Randnummer 186 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ergibt sich, dass die Beihilfeintensitäten für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte angehoben werden können.

(68)

In Bezug auf die Beihilfehöchstintensitäten in nicht prädefinierten C-Fördergebieten ist in Randnummer 182 Nummer 3 der Leitlinien für Regionalbeihilfen festgelegt, dass die Beihilfeintensität für große Unternehmen in nicht prädefinierten C-Fördergebieten mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 % des EWR-Durchschnitts und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 % des EWR-Durchschnitts 10 % nicht überschreiten darf. Da die ausgewiesenen nicht prädefinierten C-Fördergebiete in diese Kategorie fallen, haben die norwegischen Behörden die Beihilfehöchstintensität auf 10 % festgesetzt.

(69)

Der Umfang nach Randnummer 186 der Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Erhöhung der Beihilfeintensitäten für kleine und mittlere Unternehmen gilt jedoch auch für nicht prädefinierte C-Fördergebiete. Die in Tabelle 7 ersichtlichen Erhöhungen der Beihilfehöchstintensität in diesen Gebieten stehen daher auch im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen.

5   LAUFZEIT UND ÜBERPRÜFUNG

(70)

Im Einklang mit Randnummer 189 der Leitlinien für Regionalbeihilfen haben die norwegischen Behörden ihre Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 angemeldet.

(71)

Aus Randnummer 194 der Leitlinien für Regionalbeihilfen geht hervor, dass 2023 eine Halbzeitüberprüfung der Fördergebietskarten durchgeführt wird. Die EÜB wird die Einzelheiten der Halbzeitüberprüfung bis Juni 2023 mitteilen.

6   SCHLUSSFOLGERUNG

(72)

Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertung kommt die EÜB zu dem Schluss, dass die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 mit den Grundsätzen der Leitlinien für Regionalbeihilfen vereinbar ist. Die genehmigte Karte ist fester Bestandteil der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

(73)

Die Anhänge I und II sowie Anhang III Buchstaben a und b sind fester Bestandteil dieser Entscheidung.

 

Für die EFTA-Überwachungsbehörde

Bente ANGELL-HANSEN

Präsidentin

Zuständiges Mitglied des Kollegiums

Högni S. KRISTJÁNSSON

Mitglied des Kollegiums

Stefan BARRIGA

Mitglied des Kollegiums

Melpo-Menie JOSÉPHIDÈS

Gegenzeichnende Direktorin

für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten


(1)  Die Leitlinien für Regionalbeihilfen wurden am 1. Dezember 2021 durch die noch nicht veröffentlichte Entscheidung Nr. 269/21/COL der EÜB angenommen.

(2)  Randnummer 190 der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

(3)  Randnummer 2 der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

(4)  Ebenda.

(5)  Unterlagen Nr. 1252726, 1252724, 1252722, 1252736, 1252734, 1252728, 12527 und 1252732.

(6)  Entscheidung Nr. 91/14/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 26. Februar 2014 über die norwegische Fördergebietskarte 2014-2020 (ABl. L 172 vom 12.6.2014, S. 52, und EWR-Beilage Nr. 34 vom 12.6.2014, S. 18).

(7)  Siehe Randnummern 79 bis 81 der Entscheidung Nr. 225/14/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 18. Juni 2014 über regional differenzierte Sozialversicherungsbeiträge 2014-2020 (ABl. C 344 vom 2.10.2014, S. 14, und EWR-Beilage Nr. 55 vom 2.10.2014, S. 4).

(8)  PDF-Karten der statistischen Regionen Norwegens sind auf den Internetseiten von Eurostat abrufbar: https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/nuts-maps.

(9)  Für die Zwecke der Anmeldung der Fördergebietskarte haben die norwegischen Behörden die Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 zugrunde gelegt. Diese Zahlen wurden vom Statistischen Zentralamt Norwegen (Statistics Norway, SSB) beschafft. Die Flächendaten sind ebenfalls vom 1. Januar 2020 und stammen von der statistischen Datenbank Norwegen (Statistikkbanken, SSB). In bestimmten Fällen wurden jedoch Daten aus früheren Jahren erhoben, um Daten für ehemalige Kommunen zu erhalten, die aufgeteilt oder zusammengeschlossen wurden. Dies gilt insbesondere für Flächendaten.

(10)  Anmeldung, S. 3.

(11)  Tabelle 4 auf S. 5 der Anmeldung.

(12)  Anmeldung, S. 3 und 4.

(13)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 2 auf S. 4 der Anmeldung.

(14)  Tabelle 1 auf S. 3 der Anmeldung.

(15)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 3 auf S. 4 der Anmeldung.

(16)  Tabelle 1 auf S. 3 der Anmeldung.

(17)  Siehe Randnummer 18 der in der vorigen Fußnote 6 zitierten Entscheidung über die norwegische Fördergebietskarte 2014-2020.

(18)  Siehe die Erwägungsgründe 7 und 15 des Beschlusses der Kommission vom 27. März 2014 über die schwedische Fördergebietskarte 2014-2020, SA37985 (2014/N), (ABl. C 210 vom 4.7.2014, S. 20).

(19)  Siehe Randnummer 9 der Entscheidung Nr. 170/14/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 24. April 2014 über die isländische Fördergebietskarte 2014-2020 (ABl. L 201 vom 10.7.2014, S. 33).

(20)  Siehe Fußnote 2, Erwägungsgrund 10 und Erwägungsgründe 13 bis 15 des in der obigen Fußnote 18 zitierten Beschlusses der Kommission über die schwedische Fördergebietskarte 2014-2020.

(21)  Anmeldung, S. 3.

(22)  Anmeldung, S. 3.

(23)  Diese Region umfasst die folgenden statistischen Regionen der Ebene 3: Troms og Finnmark und Nordland.

(24)  Innlandet ist ebenfalls eine statistische Region der Ebene 3.

(25)  Tabelle 7a auf S. 8 der Anmeldung.

(26)  Anmeldung, S. 8.

(27)  Siehe die Randnummern 79 bis 81 der in Fußnote 7 zitierten Entscheidung über regional differenzierte Sozialversicherungsbeiträge 2014-2020.

(28)  Die Tabelle beruht auf den Tabellen 7b und 8b auf S. 8 und 9 der Anmeldung.

(29)  Tabelle 7b auf S. 8 der Anmeldung.

(30)  Die Tabelle beruht auf den Tabellen 7a und 8a auf S. 8 und 9 der Anmeldung.

(31)  Tabelle 7a auf S. 8 der Anmeldung.

(32)  Die Tabelle beruht auf den Tabellen 7b und 8b auf S. 8 und 9 der Anmeldung.

(33)  Tabelle 7b auf S. 8 der Anmeldung.

(34)  Siehe Randnummer 18 der in der vorigen Fußnote 6 zitierten Entscheidung über die norwegische Fördergebietskarte 2014-2020.

(35)  Siehe Erwägungsgründe 7 und 15 der in der vorigen Fußnote 18 zitierten Entscheidung über die schwedische Fördergebietskarte 2014-2020.

(36)  Siehe Randnummern 79 bis 81 der in der vorigen Fußnote 7 zitierten Entscheidung über regional differenzierte Sozialversicherungsbeiträge 2014-2020.

(37)  Anmeldung, S. 10.

(38)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 9 auf S. 11 der Anmeldung.

(39)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 10 auf S. 11 der Anmeldung.


ANHANG I

Überblick über die von der Fördergebietskarte erfassten Gebiete

1.   PRÄDEFINIERTE C-FÖRDERGEBIETE

1.1.   Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte

Statistische Region der Ebene 3

Kommunen

Troms og Finnmark

Tromsø, Harstad-Hárstták, Alta, Vardø, Vadsø, Hammerfest, Kvæfjord, Tjeldsund, Ibestad, Gratangen, Loabák-Lavangen, Bardu, Salangen, Målselv, Sørreisa, Dyrøy, Senja, Balsfjord, Karlsøy, Lyngen, Storfjord-Omasvuotna-Omasvuono, Gáivuotna-Kåfjord-Kaivuono, Skjervøy, Nordreisa, Kvænangen, Guovdageaidnu-Kautokeino, Loppa, Hasvik, Måsøy, Nordkapp, Porsanger-Porsáŋgu-Porsanki, Kárášjohka-Karasjok, Lebesby, Gamvik, Berlevåg, Deatnu-Tana, Unjárga-Nesseby, Båtsfjord und Sør-Varanger

Nordland

Bodø, Narvik, Bindal, Sømna, Brønnøy, Vega, Vevelstad, Herøy, Alstahaug, Leirfjord, Vefsn, Grane, Hattfjelldal, Dønna, Nesna, Hemnes, Rana, Lurøy, Træna, Rødøy, Meløy, Gildeskål, Beiarn, Saltdal, Fauske-Fuossko, Sørfold, Steigen, Lødingen, Evenes, Røst, Værøy, Flakstad, Vestvågøy, Vågan, Hadsel, Bø, Øksnes, Sortland, Andøy, Moskenes und Hamarøy-Hábmer

Trøndelag

Der Teil von Steinkjer, der vormals Verran war; Namsos, Osen, Snåase-Snåsa, Lierne, Raarvihke-Røyrvik, Namsskogan, Grong, Høylandet, Overhalla, Flatanger, Leka, Inderøy, Indre Fosen, Ørland, Åfjord, Nærøysund, Hitra, Frøya, Oppdal, Rennebu, Røros, Holtålen, Tydal, Meråker, Heim, Rindal; sowie die Teile von Orkland, die früher Agdenes, Meldal und Teile der Kommune Snillfjord waren

Møre og Romsdal

Vanylven, Sande, Stranda, Sykkylven, Vestnes, Rauma, Tingvoll, Sunndal, Surnadal, Smøla, Aure, Fjord; der Teil von Volda, der früher Hornindal war; die Teile von Molde, die früher Nesset und Midsund waren; sowie der Teil von Ålesund, der früher Sandøy war

Vestland

Tysnes, Kvinnherad, Ullensvang, Eidfjord, Ulvik, Modalen, Fedje, Masfjorden, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Bremanger, Stad, Gloppen, Stryn; der Teil von Voss, der früher Granvin war; der Teil von Kinn, der früher Vågsøy war; die Teile von Sogndal, die früher Leikanger und Balestrand waren; sowie die Teile von Sunnfjord, die früher Gaular, Jølster und Naustdal waren

Rogaland

Hjelmeland, Suldal und Sauda

Agder

Risør, Gjerstad, Åmli, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle und Åseral

Vestfold og Telemark

Drangedal, Nome, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke und Vinje

Innlandet

Kongsvinger, Nord-Odal, Sør-Odal, Eidskog, Grue, Åsnes, Våler, Trysil, Åmot, Stor-Elvdal, Rendalen, Engerdal, Tolga, Tynset, Alvdal, Folldal, Os, Dovre, Lesja, Skjåk, Lom, Vågå, Nord-Fron, Sel, Sør-Fron, Ringebu, Søndre Land, Nordre Land, Sør-Aurdal, Etnedal, Nord-Aurdal, Vestre Slidre, Øystre Slidre und Vang

Viken

Flå, Nesbyen, Gol, Hemsedal, Ål, Hol, Rollag und Nore og Uvdal

1.2.   Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte

Statistische Region der Ebene 3

Kommunen

Trøndelag

Der Teil von Steinkjer, der früher Steinkjer war (d. h. der Teil, der nicht Verran war); Midtre Gauldal, Selbu, Frosta und Verdal

Møre og Romsdal

Der Teil von Ålesund, der früher Haram war; Hareid; der Teil von Volda, der früher Volda (d. h. der Teil, der nicht Hornindal war) war; Ørsta, Averøy, Gjemnes und Hustadvika

Vestland

Der Teil von Voss, der früher Voss war (d. h. der Teil, der nicht Granvin war); der Teil von Kinn, der früher Flora war; der Teil von Sogndal, der früher Sogndal war (d. h. der Teil, der nicht Balestrand und Leikanger war); der Teil von Sunnfjord, der früher Førde war; Etne, Bømlo, Fitjar, Kvam, Samnanger, Vaksdal und Austrheim

Rogaland

Sokndal, Lund und Bjerkreim

Agder

Der Teil von Lindesnes, der früher Marnardal war; der Teil von Lyngdal, der früher Audnedal war; Farsund, Flekkefjord, Vegårshei, Tvedestrand, Iveland, Hægebostad, Kvinesdal und Sirdal

Vestfold og Telemark

Notodden, Bamble, Kragerø und Midt-Telemark

Innlandet

Øyer, Gausdal und Vestre Toten

Viken

Aremark, Marker, Aurskog-Høland, Sigdal, Krødsherad und Flesberg

2.   NICHT PRÄDEFINIERTE C-FÖRDERGEBIETE

Statistische Region der Ebene 3

Kommunen

Rogaland

Utsira und Kvitsøy

Møre og Romsdal

Aukra


ANHANG II

Beihilfefähige statistische Basiseinheiten in aufgeteilten Kommunen

Kommunencode (LAU)

Name der Kommune

Ehemalige Kommune

Code der statistischen Basiseinheiten

Name der statistischen Basiseinheit

4205

Lindesnes

Marnardal

42051001

Øyslebø

 

 

 

42051002

Skjævesland

 

 

 

42051003

Birkeland

 

 

 

42051004

Støa

 

 

 

42051005

Gangså

 

 

 

42051006

Finnsdal

 

 

 

42051007

Tjomsland – Lindland

 

 

 

42051008

Laudal Nedre

 

 

 

42051009

Laudal Øvre

 

 

 

42051010

Tisland

 

 

 

42051011

Åkset

 

 

 

42051012

Bruskeland

 

 

 

42051013

Rydlende

 

 

 

42051014

Trygsland

 

 

 

42051015

Stedjan

 

 

 

42051016

Koland

4225

Lyngdal

Audnedal

42250401

Brastad

 

 

 

42250402

Viblemo

 

 

 

42250403

Konsmo

 

 

 

42250404

Audnedal

 

 

 

42250405

Ågedalstø

 

 

 

42250406

Øydna

 

 

 

42250407

Byremo

 

 

 

42250408

Håland – Sveindal

4621

Voss

1234 Granvin

46211001

Lussand – Kvandal

 

 

 

46211002

Folkedal

 

 

 

46211003

Hamre

 

 

 

46211004

Eide

 

 

 

46211005

Selland – Kjerland

 

 

 

46211006

Kyrkjestrandi

 

 

 

46211007

Seim - Nesheim

 

 

 

46211008

Spildo

 

 

 

46211009

Tjoflot

 

 

 

46211010

Djønno

4602

Kinn

1439 Vågsøy

46020401

Silda

 

 

 

46020402

Vedvik

 

 

 

46020403

Halsør

 

 

 

46020404

Røysa

 

 

 

46020405

Raudeberg

 

 

 

46020406

Kapellneset

 

 

 

46020407

Refvik

 

 

 

46020408

Kvalheim

 

 

 

46020501

Ulvesund

 

 

 

46020502

Degnepoll

 

 

 

46020503

Kulen

 

 

 

46020504

Blålid

 

 

 

46020505

Skavøypoll

 

 

 

46020506

Sørpoll

 

 

 

46020507

Almenning

 

 

 

46020601

Våge – Oppedal

 

 

 

46020602

Holvik

 

 

 

46020603

Sæternes

 

 

 

46020604

Ellingskaret

 

 

 

46020605

Skram Øvre

 

 

 

46020606

Skram Nedre

 

 

 

46020607

Midtgård Søndre

 

 

 

46020608

Midtgård Nordre

 

 

 

46020609

Gotteberg

 

 

 

46020610

Øyane i Sør

4640

Sogndal

1419 Leikanger

46400501

Njøs

 

 

 

46400502

Hermansverk

 

 

 

46400503

Henjum

 

 

 

46400504

Leitet

 

 

 

46400505

Leikanger

 

 

 

46400506

Hamre – Fosse

 

 

 

46400507

Grinde

 

 

 

46400508

Eitorn

4640

Sogndal

1418 Balestrand

46400604

Vetlefjord

 

 

 

46400605

Sværefjorden

 

 

 

46400606

Esefjorden

 

 

 

46400607

Balestrand

 

 

 

46400608

Thue

 

 

 

46400609

Kvamsøy

4647

Sunnfjord

1430 Gaulare

46470601

Øvrebotten

 

 

 

46470602

Eldal – Mjell

 

 

 

46470603

Viken

 

 

 

46470604

Hestadgrend

 

 

 

46470605

Skudal

 

 

 

46470606

Senneseth

 

 

 

46470607

Steien

 

 

 

46470608

Sande

 

 

 

46470609

Sygna

 

 

 

46470610

Lunde

 

 

 

46470611

Skilbrei – Hjelmeland

 

 

 

46470612

Lien

 

 

 

46470613

Kvamme

 

 

 

46470614

Osen

 

 

 

46470615

Birkeland

 

 

 

46470616

Kårstad

 

 

 

46470617

Hestad

4647

Sunnfjord

1431 Jølster

46470401

Eikås

 

 

 

46470402

Langhaugane

 

 

 

46470403

Hjellbrekke

 

 

 

46470404

Vassenden Nord

 

 

 

46470405

Vassenden Sør

 

 

 

46470406

Sanddal

 

 

 

46470407

Svidal

 

 

 

46470408

Ålhus

 

 

 

46470501

Myklebost

 

 

 

46470502

Årdal

 

 

 

46470503

Helgheim

 

 

 

46470504

Fugle

 

 

 

46470505

Skei

 

 

 

46470506

Kjøsnesfjorden

 

 

 

46470507

Førde

 

 

 

46470508

Klakegg

 

 

 

46470509

Veiteberg

 

 

 

46470510

Åmot

4647

Sunnfjord

1433 Naustdal

46470701

Kvellestad

 

 

 

46470702

Vevring

 

 

 

46470703

Redal

 

 

 

46470704

Helle

 

 

 

46470705

Frammarsvik

 

 

 

46470706

Naustdal Vest

 

 

 

46470707

Naustdal Aust

 

 

 

46470708

Åse

 

 

 

46470709

Horstad Vest

 

 

 

46470710

Horstad Aust

 

 

 

46470711

Ullaland Nord

 

 

 

46470712

Ullaland Sør

 

 

 

46470713

Fimland

1577

Volda

1444 Hornindal

15770601

Haugen

 

 

 

15770602

Kirkhorn

 

 

 

15770603

Grodås

 

 

 

15770605

Otterdal

 

 

 

15770606

Lødemel

 

 

 

15770607

Rygg

 

 

 

15770608

Kjøs

1506

Molde

1543 Nesset

15060801

Ranvik

 

 

 

15060802

Tjelle

 

 

 

15060803

Rød

 

 

 

15060804

Høvik

 

 

 

15060805

Hammervoll

 

 

 

15060806

Eidsvåg Sentrum

 

 

 

15060807

Aasen

 

 

 

15060808

Stubø

 

 

 

15060809

Vorpenes

 

 

 

15060810

Raudsand

 

 

 

15060811

Bersås

 

 

 

15060812

Eidsøra

 

 

 

15060813

Meisalstranda

 

 

 

15060814

Bugge

 

 

 

15060901

Myklebostad

 

 

 

15060902

Nerland

 

 

 

15060903

Sira

 

 

 

15060904

Slenes

 

 

 

15060905

Eikesdal

 

 

 

15060906

Aursjøen

 

 

1545 Midsund

15061001

Søre Midøy

 

 

 

15061002

Nordre Midøy

 

 

 

15061003

Midsund Ytre

 

 

 

15061004

Ugelvik

 

 

 

15061005

Nerland

 

 

 

15061006

Raknes

 

 

 

15061007

Rakvåg

 

 

 

15061008

Ræstad

 

 

 

15061009

Nord – Heggdal – Tutra

 

 

 

15061010

Sør – Heggdal

 

 

 

15061011

Midsund Indre

1507

Ålesund

1534 Haram

15071101

Fjørtoft

 

 

 

15071102

Otterlei

 

 

 

15071103

Rogne

 

 

 

15071104

Longva

 

 

 

15071105

Flem

 

 

 

15071106

Ulla

 

 

 

15071107

Austnes

 

 

 

15071108

Haram

 

 

 

15071109

Kjerstad

 

 

 

15071110

Farstad

 

 

 

15071201

Hurla

 

 

 

15071202

Alvestad

 

 

 

15071203

Brattvåg

 

 

 

15071204

Aksla – Håvik

 

 

 

15071301

Samfjord

 

 

 

15071302

Strand

 

 

 

15071303

Slyngstad

 

 

 

15071304

Tennfjord

 

 

 

15071305

Vatne

 

 

 

15071306

Ulvestad – Vatne

 

 

 

15071307

Hellestranda

 

 

 

15071308

Vestrefjord

 

 

 

15071401

Bjørnøy – Kalvøy

 

 

 

15071402

Søvik – Gamlem

 

 

 

15071403

Grytastrand – Hamsund

 

 

1546 Sandøy

15071701

Myklebost

 

 

 

15071702

Røsok

 

 

 

15071703

Bruvoll – Morsund

 

 

 

15071704

Steinshamn – Harnes

 

 

 

15071705

Huse

 

 

 

15071706

Finnøy

 

 

 

15071708

Sandøy

 

 

 

15071709

Ona – Husøy

5006

Steinkjer

Verran

50060801

Vada

 

 

 

50060802

Nordberg

 

 

 

50060803

Kirkreit

 

 

 

50060804

Bratreit

 

 

 

50060805

Holdåsen

 

 

 

50060806

Malmo

 

 

 

50060807

Fossdalen

 

 

 

50060808

Ressem

 

 

 

50060809

Sundbygda

 

 

 

50060810

Tverås

 

 

 

50060811

Folladalen – Ystmark

 

 

 

50060812

Holden – Langvatnet

 

 

 

50060901

Sela

 

 

 

50060902

Follafoss Østre

 

 

 

50060903

Follafoss Vestre – Tua

 

 

 

50060904

Skjelstad

 

 

 

50060905

Verrastranda

5059

Orkland

5023 Meldal

50590501

Midtskog

 

 

 

50590502

Løvby

 

 

 

50590503

Løkken Vest

 

 

 

50590504

Bjørnli

 

 

 

50590505

Løkken Øst

 

 

 

50590601

Laksøybygda

 

 

 

50590602

Drogsetmoen

 

 

 

50590603

Lo

 

 

 

50590604

Storås Vest

 

 

 

50590605

Fossen

 

 

 

50590606

Syrstad

 

 

 

50590607

Grefstad

 

 

 

50590608

Grøta

 

 

 

50590609

Hilstad

 

 

 

50590610

Jerpstad

 

 

 

50590611

Ree

 

 

 

50590612

Grut

 

 

 

50590613

Ilfjellet

 

 

 

50590614

Resdalen

 

 

5016 Agdenes

50590801

Selven

 

 

 

50590802

Lysheim

 

 

 

50590803

Sletvik

 

 

 

50590804

Fjorden

 

 

 

50590806

Leksa

 

 

 

50590807

Ingdalen

 

 

 

50590808

Hamna

 

 

 

50590809

Singstad

 

 

 

50590810

Sterten

 

 

 

50590811

Stranda

 

 

Teile von 5012 Snillfjord

50590901

Aa

 

 

 

50590902

Vuttudal – Skårild

 

 

 

50590904

Tannvik

 

 

 

50590905

Åstfjorden

 

 

 

50590906

Heggstad

 

 

 

50590911

Imsterfjorden Indre

 

 

 

50590912

Moldtun


ANHANG III Buchstaben a und b

Grafische Darstellung der Fördergebiete

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