24.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/16


Änderungen des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs

(2021/C 245/13)

Das am 18. November 2020 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Protokolls 9 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs ist am 22. Dezember 2020 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2021.

Dieses Abkommen und die aktualisierte konsolidierte Fassung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs sind nun auf der Website des EFTA-Sekretariats veröffentlicht worden.

Sie sind unter den nachstehenden Links zu finden:

https://www.efta.int/Agreement-Annexes-and-Protocols-2477

und

https://www.efta.int/legal-texts/the-surveillance-and-court-agreement/amendments-protocol-9