9.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/12


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2020/C 226/08)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

3. April 2020

Nummer der Beihilfesache

84974

Nummer der Entscheidung

033/20/COL

EFTA-Staat

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

COVID-19-Ausgleichsregelung für die Annullierung oder Verschiebung von Sport- oder Freiwilligenveranstaltungen

Rechtsgrundlage

Verordnung über eine befristete Ausgleichsregelung für Organisatoren im Sport- oder Freiwilligensektor für die Annullierung, Schließung oder Verschiebung von Veranstaltungen infolge des COVID-19-Ausbruchs

Art der Maßnahme

Regelung

Ziel

Ausgleich von Einbußen oder zusätzlichen Kosten, die durch die Annullierung oder Verschiebung von Sport- oder Freiwilligenveranstaltungen zwecks Eindämmung von COVID-19 entstehen

Form der Beihilfe

Zuschüsse

Mittelausstattung

700 Mio. NOK

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

14. April bis 31. Mai 2020

Wirtschaftszweige

Sport- und Freiwilligensektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Lotteri- og stiftelsestilsynet/Norwegian Gaming and Foundation Authority [norwegische Glücksspiel- und Stiftungsbehörde]

P.O.Box 800

6805 Førde

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung kann auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde abgerufen werden: http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/