2.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/11


Ersuchen der Beschwerdekommission für das öffentliche Auftragswesen vom 18. Dezember 2019 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Hraðbraut ehf./Mennta- og menningarmálaráðuneytið, Verzlunarskóli Íslands ses., Tækniskólinn ehf. und Menntaskóli Borgarfjarðar ehf.

(Rechtssache E-13/19)

(2020/C 110/10)

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2019, das am 23. Dezember 2019 bei der Kanzlei des Gerichtshofs einging, ersuchte die Beschwerdekommission für das öffentliche Auftragswesen (kærunefnd útboðsmála) den EFTA-Gerichtshof um ein Gutachten in der Rechtssache Hraðbraut ehf./Mennta- og menningarmálaráðuneytið, Verzlunarskóli Íslands ses., Tækniskólinn ehf. und Menntaskóli Bortigarfófl ehf. zu folgenden Fragen:

1.

Gilt ein Vertrag, den ein Ministerium mit einer als Schule der Sekundarstufe II zugelassenen Einrichtung abschließt und in dem sich diese Einrichtung verpflichtet, Schülern und Lehrern die für die Sekundarstufe II üblichen Einrichtungen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, und in dem finanzielle Gegenleitungen vorgesehen sind, als öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU (insbesondere im Sinne des Artikels 2 Absatz 9)?

2.

Handelt es sich bei Dienstleistungen der in Frage 1 beschriebenen Art um soziale oder andere besondere Dienstleistungen im Sinne von Artikel 74 der Richtlinie 2014/24/EU, und wenn ja, sind als Vergaberegelung die Bestimmungen von Titel III Kapitel I der Richtlinie anwendbar?

3.

Ist es für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 von Bedeutung, ob die Gegenleistung für die in Rede stehenden Dienstleistungen im Haushaltsrecht des isländischen Parlaments oder im Einklang mit einem Ministerialbeschluss auf der Grundlage des geltenden nationalen Rechts und der geltenden nationalen Vorschriften festgelegt wird?

4.

Ist der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur verpflichtet, bei Aufträgen für den Betrieb von Schulen und den Unterricht der Sekundarstufe II, die gegen eine finanzielle Gegenleistung erfüllt werden, ein Vergabeverfahren gemäß der Richtlinie 2014/24/EU anzuwenden?