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23.1.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 23/9 |
Ersuchen des Ausschusses für Beschwerden im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vom 17. September 2019 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Tak — Malbik ehf. gegen die isländische Straßen- und Küstenverwaltung (Vegagerðinni) und Þróttur ehf.
(Rechtssache E-7/19)
(2020/C 23/09)
Mit Schreiben vom 17. September 2019, das am 23. September 2019 in der Kanzlei des Gerichtshofs einging, ersuchte der Ausschuss für Beschwerden im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (kærunefnd útboðsmála) den EFTA-Gerichtshof in der Rechtssache Tak — Malbik ehf. gegen die isländische Straßen- und Küstenverwaltung (Vegagerðinni) und Þróttur ehf. um ein Gutachten zur folgenden Frage:
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Gilt ein Vertrag, der infolge einer Ausschreibung geschlossen wird, in deren Rahmen Teilnehmer sich zur Verarbeitung und Lagerung bestimmter vom öffentlichen Auftraggeber bereitgestellter Rohstoffe im Einklang mit den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers verpflichten, als Bauauftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU (vgl. insbesondere Artikel 2 Absätze 6 und 7) oder als Dienstleistungsauftrag im Sinne dieser Richtlinie (vgl. insbesondere Artikel 2 Absatz 9)? |