16.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 81/5


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2017/C 81/05)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

28. November 2016

Fall-Nr.

:

79791

Nummer der Entscheidung

:

210/16/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Region(en)

:

Gemeinde Ringerike

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Arba Follum AS

Rechtsgrundlage

:

Von der EFTA-Überwachungsbehörde mit Entscheidung Nr. 248/11/COL genehmigte Energiefondsregelung

Art der Maßnahme

:

Einzelbeihilfe im Rahmen der Energiefondsregelung, vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung

Ziel

:

Umwelt und Innovation

Form der Beihilfe

:

Finanzhilfe

Mittelausstattung

:

138 000 000 NOK

Beihilfeintensität

:

47 %

Dauer

:

Die Beihilfe wird im Zeitraum 2016-2017 ausbezahlt.

Wirtschaftszweige

:

Produktion schwarzer Pellets

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Enova SF

Professor Brochs Gate 2

N-7030 Trondheim

NORWEGEN

Die rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde: http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/.