10.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 217/10


Staatliche Beihilfen — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2014/C 217/06)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

19. März 2014

Nummer der Beihilfe

:

74978

Nummer der Entscheidung

:

124/14/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Innovationskern NCE Instrumentation

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c EWR-Abkommen

Art der Maßnahme

:

Einzelbeihilfe zur Belebung von Innovationskernen

Ziel

:

Innovationsförderung

Form der Beihilfe

:

Zuschuss

Mittelausstattung

:

Mittelausstattung insgesamt: 60 Mio. NOK

Laufzeit

:

bis Juli 2016

Wirtschaftszweige

:

verarbeitendes Gewerbe, Elektrogeräte und optische Geräte

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Innovation Norway

PO Box 448

Sentrum, Akersgata 13

NO-0104 Oslo

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf der Website der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/