26.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/4


Staatliche Beihilfen — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2014/C 196/04)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Datum der Annahme der Entscheidung

:

26. Februar 2014

Beihilfe Nr.

:

73992

Entscheidung Nr.

:

90/14/COL

EFTA-Staat

:

Island

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Hafenfonds Norðurþing

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EFTA-Abkommens

Art der Maßnahme

:

Einzelbeihilfe

Zielsetzung

:

Infrastrukturfinanzierung für die regionale Entwicklung

Form der Beihilfe

:

Eigenkapital, Kommunaldarlehen und nachrangiges Darlehen

Mittelausstattung

:

969 Mio. ISK

Laufzeit

:

Kommunaldarlehen: 15 Jahre, nachrangiges Darlehen: 25 Jahre

Wirtschaftszweige

:

Hafeninfrastruktur

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

State Treasury, The Ministry of Industries and Innovation

Skúlagata 4

150 Reykjavík

ISLAND

und

Bureau of Norðurþing

Ketilsbraut 7-9

640 Húsavík

ISLAND

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/