8.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/26


Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die nach dem in Anhang XV Nummer 1j des EWR-Abkommens aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

(2014/C 138/04)

TEIL I

Nummer der Beihilfe

GBER 1/14/EMP

EFTA-Staat

Norwegen

Bewilligungsbehörde

Name

Arbeids- og velferdsetaten (Norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung)

 

Anschrift

PO Box 5 St. Olavs plass

NO-0130 Oslo

Norwegen

 

Website

www.nav.no

Titel der Beihilfemaßnahme:

Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben

(„Funksjonsassistanse i arbeidslivet“)

Nationale Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung)

Forskrift 11. desember 2008 nr. 1320 om arbeidsrettede tiltak mv.

(Reg. 1320/2008)

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2008-12-11-1320

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

X

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

GBER 6/2012/EMP

Beihilfenummer der EFTA-Überwachungsbehörde

 

Verlängerung

X

Laufzeit

Beihilferegelung

Unbefristet

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommenden Wirtschaftszweige

X

Art der Beihilfeempfänger

KMU

X

 

Großunternehmen

X

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung

Etwa 36 Mio. NOK

Beihilfeinstrument

(Artikel 5)

Zuschuss

X

TEIL II

Allgemeine Ziele (Liste)

Ziele (Liste)

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in NOK

KMU

— Aufschläge in %

Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer

(Art. 40-42)

Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer

(Art. 40)

…%

 

 

Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer

(Art. 41)

…%

 

 

Beihilfen zum Ausgleich der Mehrkosten durch die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer

(Art. 42)

Nachgewiesene Mehrkosten für den Assistenten, jeweils für ein Jahr