27.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 182/10


Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

2013/C 182/12

Nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde handelt es sich bei der folgenden Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

12. Dezember 2012

Beihilfe Nr.

:

71725

Beschluss Nr.

:

480/12/COL

EFTA-Staat

:

Liechtenstein

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

:

Liechtenstein — Steuerabzüge für Einkünfte aus Software sowie aus wissenschaftlichen und technischen Datenbanken

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen

Art der Maßnahme

:

Keine Beihilfe

Wirtschaftssektoren

:

Alle Sektoren

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist auf der Internetseite der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/