27.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/7


Stellungnahme der Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde aus der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen vom 28. November 2012 zu einem vorläufigen Entwurf eines Beschlusses der Kommission in der Sache COMP/39.230 — Rio Tinto Alcan

Berichterstatter: Niederlande

2013/C 89/07

1.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die von der Kommission im Beschlussentwurf geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

2.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass das Verhalten Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben kann.

3.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission durch die überarbeiteten Verpflichtungen von Rio Tinto Alcan ausgeräumt werden.

4.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungen angemessen sind.

5.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde stimmen der Geltungsdauer der Verpflichtungen zu.

6.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungen vollumfänglich für bindend erklärt werden sollten.

7.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass in Anbetracht der Verpflichtungen und unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 in Bezug auf die im Beschlussentwurf dargelegten wettbewerbsrechtlichen Bedenken kein Anlass mehr für ein Vorgehen der Kommission gegen Rio Tinto Alcan besteht.

8.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde fordern die Kommission auf, alle übrigen in der Sitzung angesprochenen Punkte zu berücksichtigen.

9.

Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde empfehlen die Veröffentlichung ihrer Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.

EFTA-Überwachungsbehörde

Sigrid SURLIEN

NORGE

Birgitte BREVIK