24.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/5


Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die gemäß dem in Anhang XV Ziffer 1 j EWR-Abkommen aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

2012/C 146/04

TEIL I

Beihilfe Nr.

AGVO 4/12/FuE

EFTA-Staat

Norwegen

Bewilligungsbehörde

Name

Norwegische Gesellschaft für Industrieentwicklung — SIVA (SF)

Provinzbehörden

Anschrift

SIVA

Postboks 1253 Sluppen

7462 Trondheim

NORWAY

Website

http://www.siva.no

Bezeichnung der Beihilfemaßnahme

Von SIVA (SF) verwaltete Innovationsbeihilfenregelung

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im EFTA-Staat)

Jährliche Haushaltsvorschläge vom Ministerium für lokale Regierung und Regionalentwicklung und dem Ministerium für Handel und Industrie an das Parlament (Parlamentsgesetz Nr. 1).

Jährliche Haushaltsdokumente für die Provinzbehörden.

Jährliche Zuweisungsschreiben des Ministeriums für lokale Regierung und Regionalentwicklung, des Ministeriums für Handel und Industrie und der Provinzbehörden.

Programmbeschreibungen und interne Leitfäden von SIVA unter http://www.siva.no

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.siva.no/sivabas/nyheter.nsf/8486cefd06dd6d7041256802004f331f/b641a8ec569fc3e1c1256feb0028804b/$FILE/Inkognh.pdf

Art der Maßnahme

Regelung

X

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

 

Die Regelung wird die bisherige Bekanntmachung von SIVA ersetzen: Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 785/08/KOL

Laufzeit

Regelung

Beginn: 1.1.2012

Kein explizites Ablaufdatum vorgegeben.

Zeitpunkt der Beihilfegewährung

Ad-hoc-Beihilfe

 

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommenden Wirtschaftszweige

X

Art des Begünstigten

KMU

X

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung

125 Mio. NOK

Beihilfeinstrument (Art. 5)

Finanzhilfe

X

TEIL II

Allgemeine Ziele (Liste)

Ziele (Liste)

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in NOK

KMU-Aufschläge in %

Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation

(Art. 30-37)

Beihilfen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

(Art. 36)

200 000 EUR, bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben

 

Beihilfen für das Ausleihen hochqualifizierten Personals

(Art. 37)

NOK