24.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/3


Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die gemäß dem in Anhang XV Ziffer 1 j EWR-Abkommen aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

2012/C 146/03

TEIL I

Beihilfe Nr.

AGVO 3/12/EMP

EFTA-Staat

Norwegen

Bewilligungsbehörde

Name

NAV — Norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung

Anschrift

Postboks 5 St. Olavs plass

0130 Oslo

NORWAY

Website

http://www.nav.no

Bezeichnung der Beihilfemaßnahme

Lohnkostenzuschüsse von unbestimmter Dauer (Tidsubestemt lønnstilskudd)

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im EFTA-Staat)

Verordnung (EG) Nr. 495/2007 über Lohnkostenzuschüsse von unbestimmter Dauer

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.lovdata.no/for/sf/ad/xd-20070503-0495.html

Art der Maßnahme

Regelung

X

Laufzeit

Regelung

ab 3.5.2007

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommenden Wirtschaftszweige

X

Art des Begünstigten

KMU

X

Großunternehmen

X

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung

350 Mio. NOK (2011)

Beihilfeinstrument (Art. 5)

Finanzhilfe

X

TEIL II

Allgemeine Ziele (Liste)

Ziele (Liste)

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in NOK

KMU-Aufschläge in %

Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer

(Art. 40-42)

Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer

(Art. 40)

… %

 

Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer

(Art. 41)

Bis zu 75 % im ersten Jahr und bis zu 66 % in den Folgejahren

 

Beihilfen zum Ausgleich der Mehrkosten durch die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer

(Art. 42)

… %