12.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 10/6 |
Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens
2012/C 10/06
Nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde handelt es sich bei der folgenden Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen:
Datum der Annahme des Beschlusses |
: |
5. Oktober 2011 |
Beihilfe-Nr. |
: |
59332 |
Beschluss Nr. |
: |
300/11/KOL |
EFTA-Staat |
: |
Island |
Titel |
: |
Investitionen der Reykjavik Energy in Lina.Net |
Form der Beihilfe |
: |
Keine Beihilfe/Kapitalzuführungen |
Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter der Internet-Adresse der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:
http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/