12.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 10/6


Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

2012/C 10/06

Nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde handelt es sich bei der folgenden Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

5. Oktober 2011

Beihilfe-Nr.

:

59332

Beschluss Nr.

:

300/11/KOL

EFTA-Staat

:

Island

Titel

:

Investitionen der Reykjavik Energy in Lina.Net

Form der Beihilfe

:

Keine Beihilfe/Kapitalzuführungen

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter der Internet-Adresse der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/