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24.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/10 |
ZUSAMMENSETZUNG DES EFTA-GERICHTSHOFS
2011/C 344/07
Auf Vorschlag Islands wurde Herr Páll Hreinsson von den Vertretern der drei Vertragsparteien des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs („Überwachungs- und Gerichtshofabkommen“) für den Zeitraum vom 15. September 2011 bis zum 31. Dezember 2014 einvernehmlich als Nachfolger von Herrn Thorgeir Örlygsson zum Richter am EFTA-Gerichtshof bestellt. In öffentlicher Sitzung leistete Herr Páll Hreinsson am 12. September 2011 den Eid nach Protokoll 5 Artikel 2 des Abkommens ab.