3.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/7


Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 EWR-Abkommen

2011/C 34/08

Nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde handelt es sich bei der folgenden Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

9. November 2010

Beihilfe Nr.

:

62275

Beschluss Nr.

:

438/10/KOL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Art der Maßnahme

:

Quersubventionen und Kapitalzuführung

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/