17.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 336/19 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 28. Juni 2011
in der Rechtssache E-18/10
EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen
(Nichtbefolgung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem die Nichterfüllung von Verpflichtungen festgestellt wurde — Artikel 33 ESA/Gerichtshof-Abkommen — Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben)
2011/C 336/13
In der Rechtssache E-18/10, EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen — wegen FESTSTELLUNG, dass das Königreich Norwegen gegen seine Verpflichtungen nach Artikel 33 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs verstoßen hat, weil es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache E-2/07 EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen nachzukommen — erließ der Gerichtshof unter seinem Präsidenten Carl Baudenbacher sowie den Richtern Thorgeir Örlygsson und Per Christiansen (Berichterstatter) am 28. Juni 2011 ein Urteil mit folgendem Tenor:
Der Gerichtshof stellt fest:
1. |
Das Königreich Norwegen hat gegen seine Verpflichtungen nach Artikel 33 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs verstoßen, weil es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache E-2/07 EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen nachzukommen. |
2. |
Dem Königreich Norwegen werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. |