17.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 336/19


URTEIL DES GERICHTSHOFS

vom 28. Juni 2011

in der Rechtssache E-18/10

EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen

(Nichtbefolgung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem die Nichterfüllung von Verpflichtungen festgestellt wurde — Artikel 33 ESA/Gerichtshof-Abkommen — Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben)

2011/C 336/13

In der Rechtssache E-18/10, EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen — wegen FESTSTELLUNG, dass das Königreich Norwegen gegen seine Verpflichtungen nach Artikel 33 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs verstoßen hat, weil es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache E-2/07 EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen nachzukommen — erließ der Gerichtshof unter seinem Präsidenten Carl Baudenbacher sowie den Richtern Thorgeir Örlygsson und Per Christiansen (Berichterstatter) am 28. Juni 2011 ein Urteil mit folgendem Tenor:

Der Gerichtshof stellt fest:

1.

Das Königreich Norwegen hat gegen seine Verpflichtungen nach Artikel 33 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs verstoßen, weil es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache E-2/07 EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen nachzukommen.

2.

Dem Königreich Norwegen werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.