24.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 78/57


BESCHLUSS DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DER EFTA-STAATEN

Nr. 5/2010/SC

vom 9. Dezember 2010

zur Änderung des Beschlusses des Ständigen Ausschusses Nr. 4/2004/SC über die Einrichtung eines Ausschusses für den Finanzierungsmechanismus

DER STÄNDIGE AUSSCHUSS DER EFTA-STAATEN —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, angepasst durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „EWR-Abkommen“ genannt),

gestützt auf das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014,

gestützt auf das Protokoll 38b über den EWR-Finanzierungsmechanismus, das durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 in das EWR-Abkommen integriert ist,

gestützt auf das Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014,

gestützt auf den Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 4/2004/SC vom 3. Juni 2004 über die Einrichtung eines Ausschusses für den Finanzierungsmechanismus (1),

gestützt auf den Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 1/2010/SC vom 28. Januar 2010 zur Einrichtung eines Interimsausschusses für den EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 (2)

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Artikel 1 des Beschlusses Nr. 4/2004/SC erhält Absatz 1 Satz 2 folgende Fassung:

„Der Ausschuss wird die EWR-Finanzierungsmechanismen 2004-2009 und 2009-2014 steuern.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens oder am Tag der vorläufigen Anwendung des Rechtsakts zur Schaffung des EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den 9. Dezember 2010

Für den Ständigen Ausschuss

Der Präsident

Stefán Haukur JÓHANNESSON

Generalsekretariat

Kåre BRYN


(1)  ABl. L 52 vom 23.2.2006, S. 54.

(2)  ABl. L 53 vom 4.3.2010, S. 19.