11.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/14


Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 49 EWR-Abkommen

2010/C 305/07

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende staatliche Beihilfemaßnahme:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

1. Juli 2010

Beihilfe Nr.

:

68188

Beschluss Nr.

:

267/10/KOL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Region

:

keine Angaben

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

:

Staatliche Beihilferegelung für Gleisanschlüsse und Güterterminals

Rechtsgrundlage

:

Artikel 49 EWR-Abkommen; Staatshaushalt Norwegens, Prop. 1 S(2009-2010)

Art der Maßnahme

:

rückzahlbarer Zuschuss

Zielsetzung

:

Transfer des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene

Form der Beihilfe

:

Koordinierung des Verkehrs

Haushaltsmittel

:

5 Millionen NOK (2010) — unterliegen anschließend Parlamentsbeschlüssen zum Haushalt

Intensität

:

bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten

Laufzeit

:

5 Jahre

Wirtschaftssektor

:

Verkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Norwegische Bahnverwaltung (Jernbaneverket) — „JBV“

Weitere Angaben

:

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter folgender Internetadresse (Homepage der EFTA-Überwachungsbehörde) abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/