3.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 208/5 |
Ersuchen der Beschwerdekommission der Finanzmarktaufsicht vom 27. März 2009 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Inconsult Anstalt gegen Finanzmarktaufsicht
(Rechtssache E-4/09)
2009/C 208/05
Mit Schreiben vom 27. März 2009 der Beschwerdekommission der Finanzmarktaufsicht, das bei der Registratur des Gerichtshofs am 14. April 2009 einging, wurde der EFTA-Gerichtshof um ein Gutachten in der Rechtssache Inconsult Anstalt gegen Finanzmarktaufsicht zu folgender Frage ersucht:
1. |
Wie ist Artikel 2 Absatz 12 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung hinsichtlich der Kriterien auszulegen, nach denen eine Website als „dauerhafter Datenträger“ betrachtet werden kann? |