17.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 224/19 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 13. Mai 2009
in der Rechtssache E-6/08
EFTA-Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen
(Pflichtverletzung einer Vertragspartei — Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)
2009/C 224/09
In der Rechtssache E-6/08, EFTA-Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen — Antrag auf FESTSTELLUNG, dass das Königreich Norwegen gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 15 Absatz 1 des Rechtsakts, auf den unter Nummer 17 des Anhangs IV zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, angepasst durch Protokoll 1, Bezug genommen wird (Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden), und gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 7 des EWR-Abkommens verstoßen hat, da es innerhalb der vorgeschriebenen Frist die zur Umsetzung der Artikel 6—10 dieses Rechtsakts erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen oder der Überwachungsbehörde nicht mitgeteilt hat — erließ der Gerichtshof, zusammengesetzt aus Carl Baudenbacher (Präsident) sowie Henrik Bull (Richter) und Thorgeir Örlygsson (Richter und Berichterstatter), am 13. Mai 2009 ein Urteil mit folgendem Tenor:
1. |
Das Königreich Norwegen hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie und aus Artikel 7 des Abkommens zum Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen, da es innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Artikel 6—10 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht ergriffen hat. |
2. |
Dem Königreich Norwegen werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. |