22.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/17


Mitteilung der EFTA-Überwachungsbehörde gemäß Artikel 7 des in Ziffer 18 des Anhangs VII zum EWR-Abkommen genannten Rechtsakts (Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr)

Änderung des Anhangs für Norwegen

(2007/C 38/14)

Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur, die Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung nach dem EWR-Abkommen sind

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat die Aufgabe, entsprechend Artikel 7 des in Ziffer 18 des Anhangs VII zum EWR-Abkommen genannten Rechtsakts (Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr) die in Norwegen, Island und Liechtenstein ausgestellten Diplome auf dem Gebiet der Architektur, die den Kriterien der Artikel 3 und 4 des Rechtsakts genügen, zu veröffentlichen.

Die neueste Fassung dieses Verzeichnisses wird von der EFTA-Überwachungsbehörde gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Rechtsakts in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.

In das Verzeichnis der Diplome ist folgendes Diplom aufzunehmen, das der EFTA-Überwachungsbehörde von Norwegen mitgeteilt wurde. Dieses neue Diplom ist von den Vertragsparteien des EWR-Abkommens für die Studenten anzuerkennen, die ihr Architekturstudium ab dem Studienjahr 2001/2002 aufnahmen.

Folgendes Diplom ist aus dem Verzeichnis der Diplome und der Anstalten, die diese Diplome in Norwegen ausstellen, zu streichen:

„Sivilarkitekt“

und durch folgendes Diplom zu ersetzen:

„Master i Arkitektur“.