1.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/24


Änderungen des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs

(2005/C 304/10)

„Die am 4. Juni 2004 und 24. September 2004 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Protokolls 4 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs traten am 20. Mai 2005 in Kraft. Das Abkommen zur Änderung des Protokolls 4 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs, das die neuen Artikel 13 und 22 in Kapitel XIII von Teil III einfügt, wurde am 4. Juni 2004 in Brüssel unterzeichnet; das Abkommen zur Änderung des Protokolls 4 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs vom 3. Dezember 2004 trat am 1. Juli 2005 in Kraft.

Diese Abkommen und die aktualisierte konsolidierte Fassung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs wurden auf der Webseite des EFTA-Sekretariats veröffentlicht.

Sie sind unter folgenden Internet-Adressen zu finden:

http://secretariat.efta.int/Web/legaldocuments/ESAAndEFTACourtAgreement/Amendments

und http://secretariat.efta.int/Web/legaldocuments/ESAAndEFTACourtAgreement/Documents/.“