Bekanntmachung des Königreichs Norwegen betreffend die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen — Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Gewinnung von Erdöl auf dem norwegischen Festlandsockel — North Sea Awards 2001
Amtsblatt Nr. C 354 vom 13/12/2001 S. 0023 - 0023
Bekanntmachung des Königreichs Norwegen betreffend die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Gewinnung von Erdöl auf dem norwegischen Festlandsockel - North Sea Awards 2001 (2001/C 354/10) Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen fordert das norwegische Erdöl- und Energieministerium hiermit zur Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Lizenzen zur Gewinnung von Erdöl auf dem norwegischen Festlandsockel auf. Die Anträge zur Gewinnung von Erdöl sind zu richten an: The Ministry of Petroleum and Energy PO Box 8148 Dep. N - 0033 Oslo spätestens 90 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Die Erteilung der Lizenzen im Rahmen des "North Sea Award 2001" auf dem norwegischen Festlandsockel ist für das zweite Quartal 2002 geplant. Weitere Auskünfte erteilt das Erdöl- und Energieministerium unter der Tel.-Nr. (47) 22 24 62 09.