E1996P0003

Entscheidung des Appellationsgerichts Gulating (Norwegen) vom 21. Mai 1996 mit Ersuchen um beratende Stellungnahme in der Rechtssache Tor A. ASK u. a./ABB Offshore Technology AS und Aker Offshore Partner AS (Rechtssache E-3/96)

Amtsblatt Nr. C 332 vom 07/11/1996 S. 0010 - 0010


Entscheidung des Appellationsgerichts Gulating (Norwegen) vom 21. Mai 1996 mit Ersuchen um beratende Stellungnahme in der Rechtssache Tor A. ASK u. a./ABB Offshore Technology AS und Aker Offshore Partner AS (Rechtssache E-3/96) (96/C 332/09)

Mit Entscheidung vom 21. Mai 1996 (von der Kanzlei registriert am 28. Mai 1996) hat das Appellationsgericht Gulating (Norwegen) an den EFTA-Gerichtshof ein Ersuchen um beratende Stellungnahme in der Rechtssache Tor A. ASK u. a./ABB Offshore Technology AS und Aker Offshore Partner AS gerichtet, in dem folgende Fragen aufgeworfen wurden:

1. Ist Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates auf Fälle anwendbar, in denen ein Auftraggeber bei Auslaufen eines befristeten Werk- und Wartungsvertrags neue befristete Verträge über dieselben oder ähnliche Leistungen mit einem oder mehreren anderen Auftragnehmern schließt?

2. Ist für die Antwort auf Frage 1 die Tatsache relevant, daß der betreffende Vertrag in den Anwendungsbereich der Richtlinien 90/531/EWG und 93/38/EWG des Rates fällt?

3. Ist es als signifikant zu betrachten, wenn Arbeitnehmer und/oder Ausrüstungsmaterial von Unternehmen, die Wartungsverträge mit Statoil geschlossen haben, übernommen bzw. zwischen solchen Unternehmen transferiert werden?