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4.8.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 275/25 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2023/C 275/12)
Nationale Seite der von Kroatien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Kroatien
Anlass: Einführung des Euro als offizielle Währung Kroatiens am 1. Januar 2023
Beschreibung des Münzmotivs: Auf dem Münzmotiv sind horizontal der Name des Ausgabestaats „HRVATSKA“ (Kroatien) und das Ausgabejahr „2023“ sowie halbkreisförmig entlang des inneren Münzrings der Schriftzug „ČLANICA EUROPODRUČJA“ (Mitglied des Euro-Währungsgebiets) zu lesen. Diese Aufschriften ergeben optisch zusammen ein stilisiertes Euro-Zeichen („€“). Das andere zentrale Münzmotiv ist das Schachbrettmuster als leicht erkennbares Symbol für Kroatien und Teil des kroatischen Wappens.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage:250 000
Ausgabedatum: September 2023
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).