7.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 84/5


Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 2

Gründung eines europäischen verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

(Verordnung (EU) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19))

(2023/C 84/03)

I.1)   

Bezeichnung, Anschrift und Ansprechpartner

Eingetragene Bezeichnung: Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit Eurocidade Porta da Europa

Eingetragener Sitz:Edifício da Alfândega, 6355-217 Vilar Formoso, Portugal

Ansprechpartner: Miguel Pinto, camara@cm-almeida.pt

I.2)   

Dauer des Verbunds

Dauer des Verbunds: unbeschränkt

Datum der Registrierung:17.2.2023

II.   ZIELE

Die Kooperationsziele des EVTZ Eurocidade Porta da Europa lauten:

a)

Erarbeitung gemeinsamer Vorschläge, um die wichtigsten Probleme und Hemmnisse für die wirtschaftliche Entwicklung aufzuzeigen und mit neuen Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung der Entvölkerung im EVTZ-Gebiet zu reagieren und dabei den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten; Übermittlung dieser Vorschläge an die Regierungen beider Länder, um bei der Festlegung und Umsetzung der öffentlichen Maßnahmen zusammenzuarbeiten und Unterstützung von der EU zu erhalten;

b)

Förderung der institutionellen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Konvergenz in dem EVTZ-Gebiet unter Nutzung des „Grenzeffekts“ als Chance für die territoriale und sozioökonomische Entwicklung unter Beachtung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung;

c)

Schaffung von Mechanismen für die Verwaltung und Aufwertung des Gebiets, um Menschen halten und anziehen, Beschäftigungsimpulse schaffen und verstärken zu können, und Gewährleistung von Investitionen im Produktionssektor;

d)

Förderung des lokalen Unternehmertums und der territorialen Innovation als Grundlage für eine integrierte territoriale Entwicklung und damit Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, der ökologischen Nachhaltigkeit und des Wohlergehens in Verbindung mit dem sozialen Zusammenhalt; gleichzeitig Förderung der Gründung von Unternehmen, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Anziehung von Investitionen;

e)

Umsetzung von Maßnahmen, mit denen situationsbedingte Kosten, die Unternehmen und Bürger im Gebiet benachteiligen, beseitigt oder minimiert werden;

f)

Entwicklung von Mechanismen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, der ständigen Berücksichtigung neuer Erkenntnisse im Wirtschaftssystem, der wettbewerbsfähigen Integration in die Weltwirtschaft und des Einsatzes digitaler Mittel;

g)

Unterstützung der Beziehungen zwischen den Mitgliedern auf der Grundlage von Komplementaritäten, heimischen Ressourcen und einer jahrhundertalten Geschichte des Zusammenlebens durch die Förderung eines Modells der europäischen Bürgerschaft, das auf kollektivem Nutzen und soziale Gerechtigkeit ausgerichtet ist;

h)

Bündelung der Anstrengungen und Mittel durch die gemeinsame Planung und Verwaltung bestehender oder künftiger Einrichtungen, Dienstleistungen und Infrastrukturen in dem EVTZ-Gebiet, deren Nutzung gefördert werden sollte, um das Zusammenleben der Bevölkerung zu verbessern;

i)

Durchführung und Verwaltung von Programmen und Projekten der territorialen Zusammenarbeit, die von der EU kofinanziert werden; Ausführung und Verwaltung anderer Verträge und Vereinbarungen für die Entwicklung aller Maßnahmen, die von den von beiden Ländern gebilligten bzw. geplanten Finanzinstrumenten profitieren können;

j)

Förderung und Anregung des Potenzials der Industriegebiete und der Attraktivität von Unternehmen;

k)

Wiederbelebung der traditionellen Handelszonen des EVTZ-Gebiets durch Unterstützungsdienste für den lokalen Handel und die Entwicklung von Einkaufszentren im Freien;

l)

Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs zwischen den Hauptzentren des EVTZ-Gebiets, um eine ressourcenschonende nachhaltige Mobilität zu fördern;

m)

Prüfung, ob der Status des „Grenzgängers“ eingeführt und anerkannt werden kann;

n)

Durchführung gemeinsamer Mechanismen und Programme zur Modernisierung von Verwaltung und Infrastruktur im Grenzgebiet;

o)

Förderung der Schaffung zweisprachiger Inhalte im EVTZ-Gebiet, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen;

p)

Durchführung gemeinsamer Ausbildungsprogramme für die bestehenden Unternehmen, um die Umsetzung innovativer Projekte, den Erwerb neuer Kompetenzen und die Qualifizierung der Arbeitskräfte zu unterstützen (Zielgruppen: sowohl Arbeitslose als auch Arbeitnehmer und Selbstständige), durch Vereinbarungen und Protokolle mit Einrichtungen des Wissenschafts- und Technologiesystems sowie Ausbildungs- und anderen zuständigen Stellen;

q)

Förderung von Partnerschaften zwischen den verschiedenen (Aus-)Bildungszentren im EVTZ-Gebiet in enger Zusammenarbeit mit den übrigen lokalen Behörden zur Entwicklung gemeinsamer Projekte;

r)

Verbesserung der Koordinierung der Katastrophenschutz- und Sicherheitsressourcen im Grenzgebiet durch engere Verbindungen zwischen den zuständigen Stellen auf spanischer und portugiesischer Seite im Hinblick auf die Planung und gemeinsame Verwaltung der personellen und materiellen Ressourcen für die Risikoprävention und das gemeinsame Vorgehen in Not- und Katastrophenfällen;

s)

Zusammenarbeit mit den Verwaltungen beider Länder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung;

t)

Schaffung gemeinsamer Programme zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, die durch die portugiesisch-spanischen Beziehungen und die Beteiligung von Unternehmensverbänden im Rahmen des EVTZ verstärkt werden;

u)

Schaffung eines Angebots an öffentlichen Dienstleistungen durch die Einführung einer „Europabürger-Karte“ als wichtigstes Instrument zur Verbreitung der Vorteile des Zusammenlebens;

v)

Förderung eines Plans zur Ankurbelung des Tourismus mit Kriterien für eine kooperative Governance, die darauf abzielt, das EVTZ-Gebiet in ein erstklassiges Reiseziel zu verwandeln, wobei die gemeinsamen Merkmale und die gemeinsame Geschichte genutzt werden sollen;

w)

Entwicklung eines integrierten Plans für thematische und spezialisierte Messen, um die vorhandenen heimischen Produktionsressourcen in gemeinsamer Weise und in größerem Umfang zu fördern;

x)

Organisation von jährlichen gemeinsamen außerschulischen Aktivitäten, Sport- und Kulturveranstaltungen, damit junge Menschen lernen, was europäische Bürgerschaft bedeutet;

y)

Förderung iberischer Veranstaltungen im EVTZ-Gebiet, um Touristen und Besucher sowie Investitionen anzuziehen und den geschäftlichen, kommerziellen und kulturellen Dialog und Austausch zu fördern;

z)

alle Parteien, die für die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit von Bedeutung sind, unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder des EVTZ Eurocidade Porta da Europa, gemäß Artikel 7 Absatz 2 der EVTZ-Verordnung (1).

III.   ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR BEZEICHNUNG DES VERBUNDS

IV.   MITGLIEDER

IV.1)

Gesamtzahl der Verbundsmitglieder: 4

IV.2)

Staatszugehörigkeit der Verbundsmitglieder: ES/PT

IV.3)

Angaben zu den Mitgliedern (2)

Amtliche Bezeichnung: Município de Almeida

Postanschrift:Praça da Liberdade, n.o 8, Almeida, 6355-130 Portugal

Internetadresse: https://www.cm-almeida.pt/

Art des Mitglieds: lokale Gebietskörperschaft

Amtliche Bezeichnung: Ayuntamiento de Fuentes de Oñoro

Postanschrift:Plaza España, 1, Fuentes de Oñoro, 37480 Spanien

Internetadresse: https://ayuntamientofuentesdeonoro.com/

Art des Mitglieds: lokale Gebietskörperschaft

Amtliche Bezeichnung: Ayuntamiento de Ciudad Rodrigo

Postanschrift:Plaza Mayor, 27, Ciudad Rodrigo, 37500 Spanien

Internetadresse: https://www.ciudadrodrigo.es/

Art des Mitglieds: lokale Gebietskörperschaft

Amtliche Bezeichnung: Freguesia de Vilar Formoso

Postanschrift:Rua do Externato, n.o 11, Vilar Formoso, 6355-265 Portugal

Internetadresse: http://www.jf-vilarformoso.pt/

Art des Mitglieds: lokale Gebietskörperschaft


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19).

(2)  Bitte für jedes einzelne Mitglied angeben.