20.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 20/20


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/285/S

DIREKTOR/DIREKTORIN

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE PARLAMENTARISCHE DEMOKRATIE — DIREKTION RESSOURCEN

(2023/C 20 A/04)

 

1.   Zu besetzende Stelle

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors/einer Direktorin (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Generaldirektion Partnerschaften für die parlamentarische Demokratie — Direktion Ressourcen — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (1) (im Folgenden als „Statut“ bezeichnet) zu eröffnen.

Dieses Auswahlverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (2). Das monatliche Grundgehalt beträgt 16 292,34 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber und Bewerberinnen werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 15. Januar 2018 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, erforderlich. Die Direktorin/ Der Direktor wird häufig Dienstreisen an die verschiedenen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sowie außerhalb dieser Arbeitsorte zu unternehmen haben.

2.   Dienstort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Tätigkeit

Die Direktorin/Der Direktor wird als hohe Beamtin bzw. hoher Beamter im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und von der Generaldirektorin erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnehmen (3):

Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit im Generalsekretariat, die mehrere Referate und Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst, wobei die politischen Maßnahmen des Organs zu beachten sind,

Leitung, Betreuung, Motivierung und Koordinierung mehrerer Teams von Bediensteten, Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Sicherstellung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Personalressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) in ihren Tätigkeitsbereichen,

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zur Verwirklichung der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienststellen zur Sicherstellung ihrer Qualität,

Beratung der Generaldirektorin, des Generalsekretärs und der Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihren Tätigkeitsbereichen,

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Parlaments und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinen Tätigkeitsbereichen,

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können,

Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen

An diesem Auswahlverfahren können Bewerber und Bewerberinnen teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)

Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (4) sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)

Besondere Bedingungen

i)

Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein in einem Mitgliedstaat staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder mehr beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein in einem Mitgliedstaat staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (5), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerber und Bewerberinnen, die über einen Abschluss aus einem Drittstaat verfügen (6), müssen ihrer Bewerbung eine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net/.

ii)

Erforderliche Berufserfahrung

Berufserfahrung, die nach dem Erwerb der vorstehend genannten Qualifikationen erworben wurde,

von zwölf Jahren, davon mindestens ein Teil in den Zuständigkeitsbereichen der Direktion und mindestens sechs Jahre in einem europäischen und/oder internationalen Umfeld sowie mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen in einer großen Abteilung.

iii)

Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

6.   Prüfungen

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter die Liste der Bewerber und Bewerberinnen und gibt gegenüber dem Präsidium des Europäischen Parlaments eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt die endgültige Liste dieser Personen fest. Der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber durchführen.

Die Gespräche basieren auf der Beschreibung der Art der Tätigkeit, wie sie unter Punkt 4 dieser Stellenausschreibung beschrieben ist, sowie auf den folgenden Fähigkeiten:

strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

vorausschauendes Planen,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsvermögen,

Kommunikationsfähigkeit.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am

Freitag, 3. Februar 2023, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.

Die Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, ausschließlich per E-Mail und unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung (PE/285/S) im Betreff der E-Mail ein Bewerbungsschreiben (z. Hd. des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, Stellenausschreibung Nr. PE/285/S) und einen Lebenslauf im Format Europass (8) als PDF-Dateien an folgende Adresse zu schicken:

PERS-EPSeniorManagement@ep.europa.eu

Dabei sind das Datum und die Uhrzeit, zu der die E-Mail abgeschickt wurde, maßgebend.

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen sicherstellen, dass die gescannten Dokumente lesbar sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind (9) . Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten keine dieser Unterlagen zurück.

Die personenbezogenen Daten, die die Bewerber und Bewerberinnen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens zur Verfügung stellen, werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) verarbeitet, insbesondere im Hinblick auf ihre Vertraulichkeit und Sicherheit.


(1)  Vgl. Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(2)  Die Beamtin/Der Beamte wird bei ihrer/seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(3)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(4)  Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

(5)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(6)  Bis zum 31. Dezember 2020 erworbene britische Qualifikationen und Abschlüsse werden ohne weitere Anerkennung akzeptiert. Für nach diesem Datum erworbene Abschlüsse ist eine NARIC-Anerkennung erforderlich. In der Praxis bedeutet das, dass nach dem 1. Januar 2021 ausgestellten britischen Bildungsabschlüssen eine Gleichwertigkeitserklärung beigefügt werden muss, die von der zuständigen Behörde eines Staates ausgestellt wurde, der derzeit Mitglied der EU ist.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

(8)  https://europa.eu/europass/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.

(10)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).


ANHANG

GENERALDIREKTION PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE PARLAMENTARISCHE DEMOKRATIE — DIREKTION RESSOURCEN

HAUPTAUFGABEN

(Verwaltungseinheit im Aufbau)

9.1.2023

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion, Einstellung von Beamten und Beamtinnen und anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Bearbeitung verschiedener Personalangelegenheiten;

Aufbau neuer Partnerschaften, auch mit Blick auf organisatorische Aspekte;

Verwaltung der finanziellen Ressourcen der Generaldirektion;

Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

REFERAT INNOVATION UND AUFBAU VON PARTNERSCHAFTEN

Vorbereitung und Aufbau neuer parlamentarischer Partnerschaften, auch mit Blick auf organisatorische Aspekte;

Mitwirkung an den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Strukturen und Synergien in der Generaldirektion und der Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen;

strategische und operative Beratung der Vorgesetzten.

REFERAT HAUSHALTSVERWALTUNG UND HUMANRESSOURCEN

HAUSHALTSVERWALTUNG

Zentrale Einleitung von Finanzvorgängen der Generaldirektion: Ausgabenverpflichtungen für spezifische Verträge und Auftragsscheine, Ausstellung von Auftragsscheinen und zugehörige Logistik, Ausstellung von Mehrwertsteuerbescheinigungen, Logistik für die Genehmigung der Bezahlung von Rechnungen, Einziehungsanordnungen, Verwaltung von Einziehungsanordnungen;

Finanz- und Haushaltskoordination der Generaldirektion: Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplans, Berichterstattung, Follow-up mit dem Rechnungshof, Mittelübertragungen und -überweisungen, Ermächtigungen und Unterbevollmächtigungen, Beziehungen zu den zentralen Stellen für Rechnungswesen und Finanzsysteme, Vertretung der Generaldirektion in allen Facharbeitsgruppen usw.;

Sicherstellung der Logistik für die Unterzeichnung von Einzelverträgen und deren Zusätzen: Überprüfung der Konformität der Dokumente, der Qualität der Unterzeichner, Anforderung von Bankgarantien, Sicherstellung der Unterzeichnung von Verträgen und Zusätzen.

VERWALTUNG DER HUMANRESSOURCEN

Verwaltung der Humanressourcen der Generaldirektion, einschließlich der Besetzung von Stellen, Verwaltung der jährlichen Berichterstattung, Praktika, Beratung zu HR-Vorschriften, Verwaltung und Überwachung der HR-Budgetmittel der Generaldirektion (Vertrags- und Zeitarbeitskräfte, Dienstreisen, Ausgleich für Teilzeitarbeit, Überstunden, externe Berufsausbildung) usw.;

Ex-ante-Überprüfung der Vertrags- und Finanzunterlagen der Generaldirektion;

Planung und Verwaltung der Berufsbildungspolitik der Generaldirektion;

Wahrnehmung der Funktionen der Bestandsverwalterin/des Bestandsverwalters (GBI) und der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners für Telekommunikation (ITM) für die Generaldirektion;

Bereitstellung von Berufsberatungsdiensten (RELOPs) innerhalb der Generaldirektion, Mitwirkung an der Politik der Chancengleichheit innerhalb der Generaldirektion.