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20.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 484/41 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2022/C 484/23)
Nationale Seite der von Malta neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Malta
Anlass: 22. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt die Gesichter dreier Frauen, eingerahmt im Uhrzeigersinn von oben links nach unten links vom Schriftzug „WOMEN“, „PEACE“, „SECURITY“, dem Ausgabejahr „2022“ und dem Ausgabestaat „MALTA“. In der Mitte, unter den Gesichtern, befinden sich der Schriftzug „UNSCR“ und die Zahl „1325“.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage: 65 500
Ausgabedatum: Oktober 2022
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).