24.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 241/1


AUSWAHLVERFAHREN PE/AD/272/2022/TRAD

Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler (AD 5)

(2022/C 241 A/01)

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden in der Anlage zu dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens aufmerksam durch. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Anmeldungsvoraussetzungen.

INHALT

A.

ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.

ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS

C.

EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANLAGEN:

LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

TALENTFILTER

A.   ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

1.   Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein allgemeines Auswahlverfahren zur Besetzung von Beamtenstellen (AD 5) in der Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu eröffnen.

Gesucht werden Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler für folgende Sprachen:

1)

Bulgarisch

(12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

2)

Französisch

(12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

3)

Maltesisch

(12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

4)

Schwedisch

(12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

5)

Slowakisch

(12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

Diese Stellenausschreibung gilt demnach für fünf Sprachen. Sie können sich jedoch nur für eine dieser Sprachen bewerben. Sie müssen sich bei der Anmeldung online für eine Sprache entscheiden. Sie können Ihre Wahl nicht mehr ändern, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung validiert haben.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 5 130,98 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann jedoch je nach Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

2.   Art der Tätigkeit

Die Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) bietet dem Europäischen Parlament Übersetzungsdienste für die Kommunikation in allen Formaten, sowohl auf Papier als auch elektronisch, in allen Amtssprachen der Europäischen Union.

Die GD TRAD hat die Aufgabe,

alle Dokumente im Zusammenhang mit der Rolle des Parlaments als Rechtsetzungsinstanz und einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde in allen Amts- und Arbeitssprachen zur Verfügung zu stellen, damit die Legitimität und Transparenz der Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren der Europäischen Union gesichert sind,

dafür zu sorgen, dass das Parlament sein Bekenntnis zur Politik der Mehrsprachigkeit in die Praxis umsetzen kann — eine Politik mit dem Ziel, die Gleichbehandlung der Sprachen zu wahren, damit alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in ihrer Sprache mit den Organen und Einrichtungen kommunizieren und deren Dokumente lesen können,

die Klarheit und Verständlichkeit der Texte durch klare Sprache zu verbessern und das Parlament dadurch nahbarer und bürgernäher zu machen, auch durch neue Formate, mit denen veränderten und künftigen Lesegewohnheiten Rechnung getragen wird,

dafür Sorge zu tragen, dass all diese Dienstleistungen so effizient und wirksam wie möglich erbracht werden.

Die GD TRAD ist dazu berufen, Brücken zwischen verschiedenen Sprachen und Kulturen zu bauen und eine dauerhafte Mehrsprachigkeit zu fördern, die ein wesentlicher Bestandteil des europäischen demokratischen Ideals ist.

Die Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler mit Dienstort in Luxemburg erleichtern in ihrer Hauptsprache die Kommunikation zwischen dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit. Sie müssen sich bei ihrer Arbeit stets einer klaren Sprache bedienen und dabei den kulturellen Hintergrund der betreffenden Länder berücksichtigen. Sie übersetzen und lokalisieren Inhalte, die dann als Text-, Hör- und Videomaterial bereitgestellt werden, revidieren die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen und bieten Hilfestellung beim Verfassen und der redaktionellen Bearbeitung nichtlegislativer Texte. Sie sind außerdem dafür zuständig, Inhalte in ihrer Hauptsprache für den jeweiligen Verwendungszweck zu adaptieren. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei gute Teamarbeit und zwischenmenschliche Fähigkeiten, da Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler eng mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Referaten der GD TRAD zusammenarbeiten und auch gelegentlich mit den auftraggebenden Dienststellen in Kontakt stehen.

Zu den Aufgaben der Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler gehören

die Erleichterung — in ihrer Hauptsprache — der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern in klarer Sprache,

die Übersetzung, Anpassung, Transkreation und Überarbeitung aller Arten von Inhalten in ihrer Hauptsprache,

die sprach- und kulturmittlerische Übertragung von Texten aus mindestens zwei anderen Amtssprachen der EU (z. B. Untertitelung, sprachliche Adaptation von audiovisuellen Inhalten, Podcasts oder Websites),

die Unterstützung beim Verfassen nichtlegislativer Texte,

die Unterstützung bei Schulungen, der Terminologiearbeit und der Entwicklung von IT-Anwendungen und Kommunikationsmitteln,

die Pflege regelmäßiger Kontakte zu den auftraggebenden Dienststellen,

Beiträge zu den Verfahren der Qualitätssicherung und der Qualitätskontrolle und zur Anwendung bewährter Verfahren, um die Qualität der von der GD TRAD bereitgestellten Inhalte zu optimieren.

Die Themen sind häufig komplex und betreffen in der Regel politische, rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder technische Fragen im Zusammenhang mit allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union.

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die intensive Nutzung von spezifischen IT-Anwendungen und damit zusammenhängenden Anwendungen. Zu dieser Arbeit gehört auch die Vermittlung zwischen Sprachen und Kulturen, indem audiovisuelle Inhalte übersetzt und Untertitel erstellt werden.

Die Tätigkeit als Sprach- und Kulturmittlerin und Sprach- und Kulturmittler erfordert ausgeprägtes Anpassungsvermögen sowie die Fähigkeit, unterschiedliche und oftmals komplexe Problemstellungen zu erfassen, sich rasch auf neue Gegebenheiten einzustellen und wirksam zu kommunizieren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, regelmäßig intensiv sowohl allein als auch im Team in einem multikulturellen Arbeitsumfeld zu arbeiten. Ferner ist die Bereitschaft zur Fortbildung während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn unerlässlich.

3.   Zulassungsbedingungen

Zum festgesetzten Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen:

a)

Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen Sie

Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

Ihre bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)

Besondere Bedingungen

i)

Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

Sie müssen ein Bildungsniveau vorweisen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, für das die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt und das durch ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis bescheinigt wird.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme.

Sie können insbesondere Anhang I des Leitfadens für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments zurate ziehen.

ii)

Sprachkenntnisse

Sie müssen mindestens drei Amtssprachen der Europäischen Union beherrschen . In dieser Stellenausschreibung wird folgendermaßen auf die Sprachen Bezug genommen:

Sprache 1: eine der fünf Sprachen dieses Auswahlverfahrens (Bulgarisch, Französisch, Maltesisch, Schwedisch oder Slowakisch), perfekte Beherrschung auf muttersprachlichem Niveau,

Sprache 2: Englisch oder Französisch, gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C 1), wobei Ihre Sprache 2 Englisch sein muss, wenn Sie Französisch als Ihre Sprache 1 gewählt haben,

Sprache 3: eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union, gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C 1), wobei Ihre Sprache 3 eine andere Sprache als Ihre Sprachen 1 und 2 sein muss.

Die Sprachen für dieses Auswahlverfahren wurden unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Für die Stelle einer Sprach- und Kulturmittlerin bzw. eines Sprach- und Kulturmittlers sind aufgrund der Art der Tätigkeit gemäß Abschnitt A.2 dieser Stellenausschreibung besondere Qualifikationen erforderlich.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste der GD TRAD sicherzustellen, müssen die eingestellten Personen daher in der Lage sein, in drei Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

Konkret sind Französisch und Englisch die beiden Sprachen, die in der internen Kommunikation der GD TRAD und in der Kommunikation mit den anderen Generaldirektionen und den politischen Gremien des Europäischen Parlaments am häufigsten verwendet werden. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste sicherzustellen, müssen die eingestellten Personen daher in der Lage sein, in mindestens einer dieser beiden Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

Englisch und Französisch sind zudem die häufigsten Ausgangssprachen der zu übersetzenden Dokumente: Ungefähr 80 % der zu übersetzenden Original-Dokumente werden auf Englisch verfasst, 10 % auf Französisch und 10 % in den anderen Sprachen.

iii)

Erforderliche Berufserfahrung

Es ist keine Berufserfahrung erforderlich. Berufserfahrung, die Sie ausschließlich in Ihrer Sprache 1 im Fachgebiet dieses Auswahlverfahrens erworben haben (siehe Liste der Aufgaben der Sprach- und Kulturmittlerin und des Sprach- und Kulturmittlers unter „Art der Tätigkeit“), ist aber von Vorteil.

B.   ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Phasen:

1.

Vorauswahl:

a)

Multiple-Choice-Fragen,

b)

Talentfilter.

2.

Prüfungsphase.

1.   Vorauswahl

a)    Multiple-Choice-Fragen

Sie werden zu einem Vorauswahltest in Form von Multiple-Choice-Fragen eingeladen, wenn Sie Ihre Bewerbung

in der in Abschnitt C vorgeschriebenen Weise und

innerhalb der in Abschnitt C genannten Frist eingereicht haben.

Der Vorauswahltest findet in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) statt. Wenn Sie Französisch als Ihre Sprache 1 gewählt haben, findet der Test auf Englisch statt.

Der Vorauswahltest besteht aus höchstens 40 Multiple-Choice-Fragen, anhand derer Ihre Fähigkeit bewertet werden soll, Informationen zu erkennen, die sich auf die Werte der Europäischen Union und die Rolle des Europäischen Parlaments beziehen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Test Beispiele für derartige Multiple-Choice-Fragen.

Der Test dauert höchstens 80 Minuten und findet online am Computer statt.

b)    Talentfilter

Sie müssen den Talentfilter, der der Stellenausschreibung angehängt ist, ausfüllen und Ihrem Online-Bewerbungsformular beifügen. Der Talentfilter muss spätestens zur Frist, die für die Einreichung der Bewerbungen festgelegt wurde (Abschnitt C), Teil Ihres Bewerbungsformulars sein.

Wenn Sie zu den besten Bewerberinnen und Bewerbern des Vorauswahltests gehören (zu diesem Zweck berücksichtigt der Prüfungsausschuss für jede Sprache des Auswahlverfahrens die 150 Bewerberinnen und Bewerber, die bei diesem Test die besten Ergebnisse erzielt haben; gegebenenfalls berücksichtigt der Prüfungsausschuss ohne Einschränkung alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber für den letzten Platz), bewertet der Prüfungsausschuss Ihre Antworten im Talentfilter und lässt die 60 besten Bewerberinnen und Bewerber pro Sprache des Auswahlverfahrens zu den schriftlichen Prüfungen zu. Der Prüfungsausschuss kann die einzelnen Bewertungskriterien gewichten. Die Punktzahlen für alle Kriterien werden zusammengerechnet, um festzustellen, welche Bewerberinnen und Bewerber am ehesten dem gesuchten Profil entsprechen.

Der Prüfungsausschuss stützt sich bei seiner Bewertung ausschließlich auf die Antworten im Talentfilter, um für jede Sprache des Auswahlverfahrens die 60 besten Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, die zu den schriftlichen Prüfungen zugelassen werden. Nach Abschluss dieser Bewertung stellt der Prüfungsausschuss fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber die besonderen Zulassungsbedingungen (Abschnitt A.3) erfüllen und ob ihre Antworten durch die dem Bewerbungsformular beigefügten Nachweise bestätigt werden.

Falls die Zahl der angemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für eine Sprache des Auswahlverfahrens die Höchstzahl der zu den schriftlichen Prüfungen einzuladenden Bewerberinnen und Bewerbern nicht übersteigt, kann der Prüfungsausschuss für die betreffende Sprache des Auswahlverfahrens beschließen, auf die Vorauswahl zu verzichten und alle Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (Abschnitt A.3) erfüllen, direkt zu den schriftlichen Prüfungen einzuladen.

2.   Prüfungen

Prüfungen in den Bereichen Übersetzung und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in klarer Sprache

a)

Übersetzung eines in der Sprache 2 verfassten Textes zur legislativen Tätigkeit des Europäischen Parlaments in die Sprache 1.

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten für einen Text mit ungefähr 450 bis 500 Wörtern

Bewertung: 0 bis 40 Punkte — erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40

Die Prüfungen b und c der Bewerberinnen und Bewerber, die bei dieser Prüfung nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, werden nicht bewertet.

b)

Übersetzung einer in der Sprache 3 verfassten Rede oder Mitteilung an die Bürgerinnen und Bürger in die Sprache 1.

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten für einen Text mit ungefähr 450 bis 500 Wörtern

Bewertung: 0 bis 40 Punkte — erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40

Die Prüfung c der Bewerberinnen und Bewerber, die bei dieser Prüfung nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, wird nicht bewertet.

c)

Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit: Ausgehend von einem komplexen Dokument in der Sprache 2 Ausarbeitung eines Textes in klarer Sprache für die Bürgerinnen und Bürger in der Sprache 1. Mit dieser Prüfung sollen Ihre Kenntnisse in Sprache 2 und Ihre Fähigkeit beurteilt werden, die wichtigsten Ideen eines Textes zu erkennen und sie in klarer Sprache in Sprache 1 auszudrücken.

Dauer der Prüfung: höchstens 60 Minuten

Bewertung: 0 bis 40 Punkte — erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40

Diese Prüfungen werden online am Computer durchgeführt.

Für jede Sprache des Auswahlverfahrens werden die 24 Bewerberinnen und Bewerber, die bei den schriftlichen Prüfungen die höchste Punktzahl erreicht haben, zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben. Gegebenenfalls berücksichtigt der Prüfungsausschuss alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber für den letzten Platz für jede Sprache des Auswahlverfahrens.

Mündliche Prüfungen

d)

Gespräch mit dem Prüfungsausschuss in den Sprachen 1 und 2, damit unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Wahrnehmung der unter „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben in einem Organ oder einer Einrichtung der Union beurteilt werden kann. Der Prüfungsausschuss kann Ihre im Bewerbungsformular angegebenen Kenntnisse weiterer Amtssprachen prüfen.

Dauer der Prüfung: höchstens 45 Minuten

Bewertung: 0 bis 40 Punkte — erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40

Die Prüfung e der Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Prüfung d nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, wird nicht bewertet.

e)

Prüfung in Form einer Gruppendiskussion oder eines Rollenspiels in der Sprache 2, damit der Prüfungsausschuss Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick, Ihre Entscheidungsfreudigkeit und Ihr Verhalten in einer Gruppe beurteilen kann

Die Dauer der Gruppendiskussion wird vom Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der endgültigen Zusammensetzung der Gruppen festgelegt.

Dauer des Rollenspiels: höchstens 25 Minuten

Bewertung: 0 bis 20 Punkte — erforderliche Mindestpunktzahl: 10/20

Diese Prüfungen können als Fernprüfungen durchgeführt werden.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht für eine Prüfung erscheinen, riskieren Sie den Ausschluss. Sie müssen die erhaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

3.   Aufnahme in die Eignungsliste

Der Prüfungsausschuss erstellt im Einklang mit Abschnitt A.1 „Allgemeines“ für jede Sprache des Auswahlverfahrens eine Eignungsliste der Bewerberinnen und Bewerber, die bei den Prüfungen die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben. Die Gesamtpunktzahl entspricht der Gesamtpunktzahl, die eine Bewerberin bzw. ein Bewerber bei allen schriftlichen und mündlichen Prüfungen erreicht hat, sofern sie bzw. er bei jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat. Für den letzten Platz der Liste für jede Sprache des Auswahlverfahrens können alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Die Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2025. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden persönlich über ihre Ergebnisse unterrichtet, und die Eignungsliste wird auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

C.   EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Anmeldungsvoraussetzungen

Sie müssen sich über die Plattform Apply4EP bewerben: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie Ihr Bewerbungsformular ausfüllen und alle einschlägigen Nachweise beifügen.

Bewerbungsschluss

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft ab am

25. Juli 2022 um 17.00 Uhr (Luxemburger Zeit).

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN an die Dienststellen des Europäischen Parlaments zum Auswahlverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.


Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber an Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments

1.   EINLEITUNG

Ablauf von Auswahlverfahren

Ein Auswahlverfahren umfasst mehrere Phasen, während derer die Bewerberinnen und Bewerber miteinander im Wettbewerb stehen. Es steht allen Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen offen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist die erforderlichen Kriterien erfüllen. Das Verfahren bietet allen Bewerbern und Bewerberinnen die gleiche Chance, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, und ermöglicht eine Auswahl auf der Grundlage der Leistung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.

Die im Anschluss an ein Auswahlverfahren ausgewählten Bewerber und Bewerberinnen werden in eine Eignungsliste aufgenommen, derer sich das Europäische Parlament bedient, um Stellen zu besetzen.

Für jedes Auswahlverfahren wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der Verwaltung und von der Personalvertretung benannt. Die Arbeit des Prüfungsausschusses ist vertraulich und unterliegt den Bestimmungen von Anhang III des Statuts der Beamten der Europäischen Union (1).

Bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin hält sich der Prüfungsausschuss genau an die Zulassungsbedingungen, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegt sind. Die Bewerberinnen und Bewerber können keine Zulassung zu einem früheren Auswahlverfahren geltend machen.

Damit der Prüfungsausschuss die besten Bewerberinnen und Bewerber auswählen kann, vergleicht er die Leistungen der einzelnen Bewerber und Bewerberinnen und beurteilt, inwieweit diese in der Lage sind, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Aufgaben zu erfüllen. Der Ausschuss darf dabei nicht nur die Sachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber beurteilen, sondern muss vielmehr diejenigen ermitteln, die aufgrund ihrer Leistungen am besten geeignet sind.

Zur Information wird darauf hingewiesen, dass sich die Dauer eines Auswahlverfahrens in der Regel, je nach der Anzahl der Bewerber, über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erstreckt.

2.   DIE PHASEN DES AUSWAHLVERFAHRENS

Ein Auswahlverfahren umfasst folgende Phasen:

Eingang der Bewerbungsunterlagen,

Vorauswahl,

Prüfungen,

Aufnahme in die Eignungsliste.

2.1.   Eingang der Bewerbungsunterlagen

Eine Registrierung ist nur auf der Online-Plattform Apply4EP möglich, wobei alle Schritte bis zur endgültigen elektronischen Validierung Ihrer Bewerbung strikt zu befolgen sind. Fügen Sie (vorzugsweise im PDF-Format) sämtliche verlangten einschlägigen Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens aufgeführten Bedingungen erfüllen, damit der Prüfungsausschuss die Richtigkeit der Informationen überprüfen kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Dokumente in lesbarer Qualität einzureichen.

In Apply4EP können die Dateien zum Nachweis der Berufserfahrung, des Abschlusszeugnisses bzw. der Abschlusszeugnisse und gegebenenfalls der Sprachkenntnisse, wie im Bewerbungsformular angegeben, in den Formaten DOC, DOCX, GIF, JPG, TXT, PDF, PNG und RTF mit einer maximalen Größe von jeweils 5 MB hochgeladen werden.

2.2.   Phase der Vorauswahl

Die Phase der Vorauswahl besteht aus zwei Schritten:

a)

einem Multiple-Choice-Fragebogen und

b)

einem Talentfilter.

Die Anstellungsbehörde erstellt das Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht eingereicht haben, und leitet es zusammen mit den Unterlagen dem Prüfungsausschuss zu.

Diese Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorauswahltest in Form eines computergestützten Multiple-Choice-Fragebogens eingeladen. Die Korrektur des Tests erfolgt per Computer.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten über ihr Apply4EP-Konto Beispielfragen und Anweisungen, wie sie bei der Beantwortung des Multiple-Choice-Fragebogen vorgehen können.

Der Talentfilter ist der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens als Anhang beigefügt. Sie müssen ihn ausfüllen und spätestens nach Ablauf der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Frist an der entsprechenden Stelle in Apply4EP hochladen.

Zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zu den schriftlichen Prüfungen eingeladen werden, prüft der Prüfungsausschuss in absteigender Reihenfolge der im Talentfilter erzielten Ergebnisse, ob die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Der Prüfungsausschuss bewertet anschließend die Bewerbungen, deren Qualifikationen (insbesondere Abschlüsse, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung) den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Art der Tätigkeit und Auswahlkriterien am ehesten entsprechen.

Dabei stützt sich der Prüfungsausschuss ausschließlich auf die Antworten, die der Bewerber/die Bewerberin im Talentfilter gegeben hat, bis die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber der Anzahl der Personen entspricht, die zum nächsten Schritt des Auswahlverfahrens eingeladen werden können.

Um die Auswahl auf der Grundlage der Qualifikationen zu treffen, wird der Prüfungsausschuss die Antworten der Bewerberinnen und Bewerber im Talentfilter überprüfen. Jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet. Der Prüfungsausschuss kann beschließen, jedem Auswahlkriterium eine Gewichtung von 1 bis 3 zu geben, die seine relative Bedeutung widerspiegelt. In diesem Fall werden die für jede Antwort vergebenen Punkte mit diesem Gewichtungskoeffizienten multipliziert. Die Punkte für jeden Bewerber/jede Bewerberin werden addiert, um die Personen zu identifizieren, deren Profil am besten zu den zu wahrzunehmenden Aufgaben passt.

Haben mehrere Bewerberinnen/Bewerber die gleiche Punktzahl für den letzten freien Platz erreicht, werden diese alle zum nächsten Schritt des Auswahlverfahrens eingeladen. Bewerbungen und Talentfilter von Bewerberinnen und Bewerbern, die sich unterhalb dieser Schwelle befinden, werden nicht geprüft.

2.3.   Prüfungen

Das Nichtbestehen einer Prüfung führt zum Ausscheiden aus dem Verfahren. Die Höchstzahl der zu den Prüfungen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ist in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegt.

Die Beschreibung der Prüfungen und Erläuterungen zu deren Bewertung sind in Abschnitt B.2. der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens enthalten.

Technische Besonderheiten — Online-Prüfungen (Multiple-Choice-Test und schriftliche Prüfungen)

Für die Online-Prüfungen bedient sich das Europäische Parlament eines Dienstleisters.

Sie benötigen also einen Computer (Desktop oder Laptop) mit

dem Betriebssystem Microsoft Windows 7 und höher oder, für Mac, Apple OS X 10.11 „Yosemite“ und höher,

1 GB freier Speicherkapazität auf der Festplatte,

einer auf der Vorderseite an Ihren Computer angeschlossene oder integrierte Kamera,

einer Internetverbindung,

4 GB RAM.

Über jede mögliche Änderung der technischen Mindestanforderungen aufgrund von Softwareaktualisierungen werden Sie vor den Prüfungen entsprechend informiert.

Die Betriebssysteme XP, Vista und niedriger, Windows 10 S, Windows ARM (RT), MacOS niedriger als 10.11, iOS (iPad, iPhone), Android, Chromebook, virtuelle Maschinen und Linux (Debian, Ubuntu usw.) sowie OS in 32 Bit sind nicht geeignet.

Sie müssen außerdem über Administratorenrechte für den Desktop oder Laptop verfügen, um während der Prüfungen den Zugriff auf alle Anwendungen (Dokumente, andere Software, Websites usw.) mit Ausnahme der Anwendung des Dienstleisters zu blockieren.

Sie müssen sicherstellen, dass das Datum und die Uhrzeit Ihres Computers richtig eingestellt sind und die Bildschirmauflösung stimmt.

Sie müssen die Anwendung so schnell wie möglich herunterladen, installieren, überprüfen und testen (mindestens eine Woche vor den Prüfungen). Um die Anwendung testen zu können, haben Sie die Möglichkeit, einen Test der technischen Voraussetzungen durchzuführen, wenn sie nach der Installation auf sie Zugriff nehmen. Dieser Test der technischen Voraussetzungen ist obligatorisch und muss auf dem Desktop oder Laptop durchgeführt werden, den Sie am Tag der Prüfung benutzen. Der Test der technischen Voraussetzungen fließt nicht in die Bewertung ein. So können Sie sich mit der Anwendung und ihrer Nutzung vertraut machen.

Eine etwaige Antiviren-Software auf dem Desktop oder Laptop muss während der Prüfungen deaktiviert sein.

Sollten Sie in irgendeiner Phase des Auswahlverfahrens auf ein technisches Problem stoßen, informieren Sie bitte das Referat Talentauswahl über Ihr Konto Apply4EP. Geben Sie dabei die Nummer und die Bezeichnung des Auswahlverfahrens an und beschreiben Sie das aufgetretene Problem ausführlich, damit wir die Angelegenheit untersuchen und bei Bedarf korrigierend eingreifen können.

Am Tag der Prüfungen: Stellen Sie sicher, dass Sie während der Prüfungen Ihren Computer nicht verlassen müssen. Weitere Informationen über den Ablauf der Prüfungen und darüber, was Sie während der Prüfungen dürfen bzw. nicht dürfen, finden sich im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber, der Ihnen mit dem Einladungsschreiben zu den Prüfungen zugeschickt wird.

Wenn während der Prüfungen ein Problem auftritt, wenden Sie sich bitte sofort telefonisch unter + 33 176411488 an den Dienstleister, damit das Problem gelöst werden kann und Sie Ihre Prüfung fortzusetzen können.

Bricht der Bewerber/die Bewerberin die Prüfungen ab, werden die entsprechenden Prüfungen nicht bewertet.

Die Teilnahme an den schriftlichen Prüfungen (oder dem Multiple-Choice-Fragebogen) im Internet ist nur zu dem Datum und zu der Uhrzeit möglich, die in der Einladung hierzu angegeben sind. Wenn Sie eine Prüfung zu diesem Zeitpunkt nicht ablegen können, besteht keine weitere Möglichkeit, diese Prüfung abzulegen.

Auch wenn die Prüfungen aus organisatorischen Gründen am selben Tag durchgeführt werden, erfolgt die Bewertung dieser Prüfungen in der Reihenfolge, in der sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens aufgeführt sind. Erreicht ein Bewerber/eine Bewerberin bei einem Test/einer Prüfung die Mindestpunktzahl nicht, bewertet der Prüfungsausschuss die folgende Prüfung nicht.

2.4.   Eignungsliste

Die Eignungsliste mit den Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber wird veröffentlicht.

Die Aufnahme des Namens einer Bewerberin oder eines Bewerbers in die Eignungsliste bedeutet, dass sie bzw. er von einer der Dienststellen des Europäischen Parlaments zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden kann, stellt aber weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung durch das Organ dar.

3.   WIE WIRD DIE BEWERBUNG EINGEREICHT?

3.1.   Allgemeines

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte sorgfältig die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens geforderten Bedingungen bezüglich Berufserfahrung, Ausbildung und Sprachkenntnisse. Sie müssen die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und diesen Leitfaden lesen und die Bedingungen des Auswahlverfahrens akzeptieren. Es steht Ihnen frei, sich auf Auswahlverfahren zu bewerben, für die Sie mindestens die geforderten Kriterien erfüllen und Ihre Kompetenz nachgewiesen haben.

Das Europäische Parlament bietet eine Online-Plattform, Apply4EP, die es ermöglicht, sich bei seinen Auswahlverfahren zu bewerben. Sie ist unter folgender Adresse abrufbar: https://apply4ep.gestmax.eu.

Um ein Konto in der Anwendung Apply4EP einzurichten, müssen Sie auf die Schaltfläche „Online bewerben“ am Ende der Stellenausschreibung, auf die Sie sich bewerben möchten, klicken und den Anweisungen folgen.

Sie können nur ein einziges Konto einrichten. Sie können Ihre persönlichen Angaben jedoch ändern, um die Sie betreffenden Informationen auf den neuesten Stand zu bringen.

Wichtig: Apply4EP verfügt bisher nicht über ein Backup-System. Wenn Sie also die Seite verlassen, ohne Ihren Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt zu haben, gehen alle hochgeladenen Informationen verloren, und Sie müssen wieder von vorne beginnen. Bereiten Sie daher sämtliche dem Bewerbungsbogen beizufügenden Nachweise im Vorfeld vor.

Füllen Sie den Bewerbungsbogen online aus, und fügen Sie sämtliche erforderlichen Nachweise (vorzugsweise im PDF-Format) bei. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Dokumente in lesbarer Qualität einzureichen. Sie müssen den Talentfilter, der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens als Anhang beigefügt ist, ausfüllen. Sobald Sie das Dokument ausgefüllt haben, müssen Sie es in Ihren Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle hochladen. Nach Ablauf der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Frist ist eine Einschreibung nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht bis zum letzten Tag zu warten, bevor Sie Ihren Bewerbungsbogen einreichen. Das Europäische Parlament kann nicht für Fehlfunktionen in letzter Minute verantwortlich gemacht werden, die vor allem durch eine Überlastung des Systems verursacht werden könnten.

Es werden keinerlei Unterlagen berücksichtigt, die nicht als Anlagen zur Online-Einschreibung eingereicht wurden.

Das Referat Talentauswahl akzeptiert keine persönliche Übergabe von Bewerbungen.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen oder solche, die sich in einer besonderen Situation befinden, die ihre Teilnahme an den Prüfungen erschweren könnte (z. B. Schwangerschaft, Stillzeit, schlechter Gesundheitszustand, medizinische Behandlung usw.), müssen dies im Bewerbungsbogen angeben und die notwendigen Informationen übermitteln, damit die Verwaltung alle für angemessen erachteten notwendigen Maßnahmen ergreifen kann. Gegebenenfalls müssen Sie in Ihrem Bewerbungsbogen genauer erläutern, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens erforderlich sind, um Ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Sie eine von Ihrer nationalen Behörde ausgestellte Bescheinigung oder ein ärztliches Attest einreichen müssen, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann. Ihre Belege werden geprüft, damit erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.

3.2.   Einreichung der vollständigen Unterlagen

1)

Bewerben Sie sich online über den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Link und führen Sie alle Schritte sorgfältig durch. Dazu müssen Sie ein EINZIGES Konto auf der Apply4EP-Plattform haben, das Sie durch Klicken auf „Online bewerben“ erstellen können.

2)

Fügen Sie dann alle vorab vorzugsweise ins PDF-Format konvertierten erforderlichen Belege bei. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Dokumente in lesbarer Qualität einzureichen. Über die Apply4EP-Plattform können Dokumente mit einer Dateigröße von jeweils maximal 5 MB hochgeladen werden.

3)

Validieren Sie Ihre Bewerbung gemäß den in der Anwendung gegebenen Anweisungen innerhalb der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Frist. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Bewerbungsbogen ordnungsgemäß ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen versehen ist, bevor Sie sie einreichen. Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars können Sie keine Änderungen mehr daran vornehmen oder Unterlagen beifügen.

3.3.   Welche Belege sind den Unterlagen beizufügen?

3.3.1.   Allgemeines

Die Unterlagen, die Sie bei der Online-Einschreibung (vorzugsweise im PDF-Format) hochladen, müssen nicht unbedingt den Vermerk „Beglaubigte Kopie“ tragen.

Verweise auf Websites und soziale Netzwerke gelten nicht als gültige Nachweise.

Ausdrucke von Websites gelten nicht als Nachweise, können jedoch ausschließlich informationshalber beigefügt werden.

Ein Lebenslauf gilt nicht als Beleg für Berufserfahrung, ein Abschlusszeugnis/Abschlusszeugnisse und Sprachkenntnisse.

Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen können Sie nicht auf Bewerbungsbögen oder andere Unterlagen verweisen, die Sie bei einer früheren Bewerbung hochgeladen haben.

3.3.2.   Belege in Bezug auf die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen

In dieser Phase sind keine Unterlagen erforderlich, die belegen, dass Sie

Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sind,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen,

über Kenntnisse in der in Ihrem Bewerbungsformular angegebenen Sprachen 1 und 2 verfügen, außer in den besonderen Fällen, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens ausdrücklich vorgesehen sind.

Sie müssen das Kästchen betreffend die ehrenwörtliche Erklärung ankreuzen. Damit erklären Sie ehrenwörtlich, dass Sie die Bedingungen erfüllen und dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Die entsprechenden Unterlagen werden allerdings bei der Einstellung von Ihnen angefordert werden.

3.3.3.   Belege in Bezug auf die besonderen Bedingungen und den Talentfilter

Sie müssen dem Prüfungsausschuss alle Auskünfte erteilen und alle Unterlagen vorlegen, die nötig sind, damit dieser die Richtigkeit der im Bewerbungsbogen gemachten Angaben überprüfen kann.

Abschlusszeugnisse bzw. Bescheinigungen über den erfolgreichen Bildungsabschluss

Sie müssen in Form von Dokumenten, vorzugsweise im PDF-Format, die Ihrer Online-Bewerbung beigefügt sind, die Sekundarschulabschlüsse, akademischen Grade oder Bescheinigungen über die Studien auf dem in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens geforderten Niveau vorlegen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Dokumente in lesbarer Qualität einzureichen.

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt hierbei die unterschiedlichen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Anhang I zu diesem Leitfaden). Wenn Sie über ein von einem Drittstaat ausgestellten Diplom verfügen, muss diesem eine von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ausgestellte Gleichwertigkeitserklärung beigefügt werden.

Zu postsekundären Abschlusszeugnissen sind möglichst detaillierte Angaben zu machen, insbesondere zur Dauer des Studiums und zu den belegten Fächern, damit der Prüfungsausschuss beurteilen kann, ob die Abschlusszeugnisse für die Tätigkeit relevant sind.

Im Falle einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Weiterbildung oder Spezialisierung müssen Sie angeben, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang gehandelt hat, welche Fächer unterrichtet wurden und wie lang die offizielle Ausbildungszeit war. Diese Angaben sind in einem einzigen Dokument (vorzugsweise im PDF-Format) hochzuladen.

Berufserfahrung

Wird in der Bekanntmachung Berufserfahrung verlangt, wird nur die Berufserfahrung berücksichtigt, die nach Erlangung des erforderlichen Abschlusszeugnisses oder Studiennachweises erworben wurde. Dauer und Niveau der Berufserfahrung sind zu belegen, und die Art der wahrgenommenen Aufgaben muss möglichst detailliert dargelegt werden, damit der Prüfungsausschuss beurteilen kann, ob die Bewerberinnen und Bewerber über eine den künftigen Aufgaben entsprechende Berufserfahrung verfügen. Wenn Sie zu einer Berufserfahrung über mehrere Unterlagen verfügen, sind sie in einem einzigen Dokument hochzuladen.

Für alle relevanten Beschäftigungszeiten sind folgende Belege erforderlich:

Bescheinigungen der ehemaligen Arbeitgeber und des derzeitigen Arbeitgebers als Nachweis dafür, dass die für die Zulassung zum Auswahlverfahren erforderliche Berufserfahrung erworben wurde,

können Bewerberinnen und Bewerber die erforderlichen Arbeitsbescheinigungen aus Gründen der Vertraulichkeit nicht beifügen, sind stattdessen unbedingt Fotokopien des Arbeitsvertrags oder des Einstellungsschreibens und der ersten und der letzten Gehaltsabrechnung beizufügen,

eine nicht lohn- oder gehaltsabhängige Berufstätigkeit (auf selbstständiger Basis, freiberuflich usw.) kann durch Rechnungsbelege mit detaillierter Angabe der erbrachten Dienstleistungen oder durch einen entsprechenden anderen amtlichen Beleg nachgewiesen werden.

Sprachkenntnisse

Bei Stellen im sprachlichen Bereich müssen Sie, sofern dies in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verlangt wird, eine dritte Sprache und gegebenenfalls weitere Sprachen aus den 24 Amtssprachen der Europäischen Union nachweisen, indem Sie den Talentfilter ausfüllen und das Niveau der Sprachkenntnisse angeben.

Talentfilter

Sie müssen eine Reihe von Fragen beantworten. Die Fragen beruhen auf den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Kriterien, und Ihre Antworten werden vom Prüfungsausschuss bewertet. Alle Bewerberinnen und Bewerber in einem Auswahlverfahren müssen sämtliche Fragen beantworten. So werden die Antworten jedes Bewerbers/jeder Bewerberin dem Prüfungsausschuss innerhalb desselben strukturierten Rahmens präsentiert, was dem Prüfungsausschuss hilft, eine sorgfältige und objektive Beurteilung der Vorzüge der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber im Vergleich zu allen übrigen Bewerberinnen und Bewerbern vorzunehmen.

4.   AUSSCHLUSS VOM AUSWAHLVERFAHREN

Sie riskieren, jederzeit vom Auswahlverfahren ausgeschlossen zu werden, wenn Sie

mehr als ein Konto angelegt haben,

falsche Angaben gemacht haben oder für Ihre Angaben die entsprechenden Nachweise fehlen,

eine oder mehrere Prüfungen nicht abgelegt haben,

während der Prüfungen betrogen haben,

versucht haben, unerlaubten Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen,

Ihre Unterlagen bei anonym bewerteten schriftlichen oder praktischen Prüfungen eindeutig gekennzeichnet oder mit Ihrem Namen versehen haben,

sich nicht an die vorgegebenen Anweisungen für die Online-Prüfungen gehalten haben.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern auf eine Auswahlverfahren wird ein Höchstmaß an Integrität vorausgesetzt. Jede Form von Betrug oder versuchtem Betrug kann rechtliche Konsequenzen haben.

5.   MITTEILUNG

Sie haben aufgrund der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht dafür zu sorgen, dass Ihre ordnungsgemäß ausgefüllte Online-Einschreibung, der Sie sämtliche erforderlichen Belege beigefügt haben, innerhalb der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Frist über die Plattform Apply4EP validiert wird.

Alle über Apply4EP übermittelten Bewerbungen werden mit einer E-Mail bestätigt, in der mitgeteilt wird, dass die Bewerbung erfasst wurde. Bitte überprüfen Sie Ihre Spam-Ordner.

Bewerbungen, die nicht über Apply4EP übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt. Es ist daher zwecklos, eine Bewerbung auf dem Postweg, auch per Einschreiben, zu übermitteln. Das Referat Talentauswahl akzeptiert außerdem keine persönliche Übergabe von Bewerbungen.

Das Referat Talentauswahl ist bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens für die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern zuständig.

Der gesamte Schriftverkehr des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren, einschließlich der Einladungen zu den Prüfungen und der Bekanntgabe der Ergebnisse, wird den Bewerberinnen und Bewerbern per E-Mail an die Adresse übermittelt, die sie bei der Online-Bewerbung angegeben haben. Die Bewerberinnen und Bewerber sind dafür verantwortlich, die E-Mails ihrer Mailbox regelmäßig zu überprüfen und ihre personenbezogenen Daten auf ihrem Apply4EP-Konto zu aktualisieren.

Damit die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses gewahrt bleibt, ist es den Bewerberinnen und Bewerbern förmlich untersagt, sich direkt oder indirekt an ihn zu wenden. Ansonsten droht der Ausschluss vom Auswahlverfahren.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Referat Talentauswahl nicht anzurufen und ihre Fragen als Antwort auf die Bestätigungs-E-Mail zu stellen, die Sie bei der Einreichung Ihrer Online-Bewerbung erhalten haben.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die noch kein Apply4EP-Konto haben oder technische Probleme haben, werden gebeten, sich an folgende Anschrift zu wenden: PERS APPLY4EPContacts@europarl.europa.eu.

6.   ALLGEMEINE HINWEISE

6.1.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament achtet darauf, jegliche Diskriminierung zu vermeiden.

Es verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung, zum Beispiel ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

6.2.   Ersuchen der Bewerberinnen und Bewerber um Zugang zu sie betreffenden Informationen

Im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren haben die Bewerberinnen und Bewerber — unter den nachfolgend genannten Bedingungen — das Recht auf Zugang zu bestimmten Informationen, die sie direkt und individuell betreffen. Aufgrund dieses Rechts kann das Europäische Parlament Bewerberinnen und Bewerbern — auf ihr Ersuchen — folgende Informationen übermitteln:

a)

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, welche den Multiple-Choice-Test nicht bestanden haben, können das Raster ihrer Antworten sowie das Raster der richtigen Antworten erhalten. Jedes Ersuchen muss über das Apply4EP-Konto binnen eines Monats nach Absendung der E-Mail, mit der die Ergebnisse mitgeteilt wurden, eingereicht werden.

b)

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die die schriftlichen Prüfungen nicht bestanden haben und/oder nicht zu den mündlichen Prüfungen eingeladen wurden, können eine Kopie dieser schriftlichen Prüfungen sowie eine Kopie der sie betreffenden Bewertungsformulare mit den vom Prüfungsausschuss vorgenommenen Bewertungen erhalten. Jedes Ersuchen muss über das Apply4EP-Konto binnen eines Monats nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, eingereicht werden.

c)

Bewerberinnen und Bewerber, die zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, jedoch nicht in die Eignungsliste aufgenommen wurden, werden erst dann über die bei den verschiedenen Prüfungen von ihnen erreichten Punkte unterrichtet, wenn der Prüfungsausschuss die Erstellung der Eignungsliste abgeschlossen hat. Auf ihr Ersuchen können sie eine nicht korrigierte Kopie ihrer schriftlichen Prüfungen sowie — für jede der schriftlichen und mündlichen Prüfungen — eine Kopie des sie betreffenden Bewertungsformulars mit den vom Prüfungsausschuss vorgenommenen Bewertungen erhalten. Alle Ersuchen um Kopien müssen binnen eines Monats nach Absendung der E-Mail eingereicht werden, mit der die Entscheidung, den Bewerber nicht in die Reserveliste aufzunehmen, mitgeteilt wurde.

d)

Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber werden nur darüber informiert, dass sie das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Bewerberinnen und Bewerber können jedoch einen Antrag auf Zugang gemäß den Buchstaben a, b und c stellen.

Die Bearbeitung dieser Anträge muss mit der im Statut der Beamten der Europäischen Union (Anhang III, Artikel 6) vorgesehenen Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses in Einklang gebracht werden, die eine Bekanntgabe der Haltung des Prüfungsausschusses sowie aller Elemente, die individuelle oder vergleichende Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber betreffen, ausschließt. Diese Anfragen werden auch im Einklang mit den Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Das Parlament bemüht sich im Rahmen des Möglichen, Anträge auf Zugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu beantworten.

6.3.   Schutz personenbezogener Daten

Das Europäische Parlament stellt als die für die Organisation von Auswahlverfahren zuständige Einrichtung sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) verarbeitet werden, insbesondere mit Blick auf die Vertraulichkeit und den Schutz dieser Daten.

6.4.   Reise- und Aufenthaltskosten im Falle von Prüfungen, die als Präsenzveranstaltungen organisiert werden

Im Falle von Prüfungen, die als Präsenzveranstaltungen organisiert werden, werden die Fahrt- und Aufenthaltskosten der zu den Prüfungen eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber zum Teil erstattet. Die geltenden Modalitäten und Erstattungssätze werden ihnen zusammen mit ihrer Einladung zu den Prüfungen mitgeteilt.

Die im Bewerbungsbogen von dem Bewerber/der Bewerberin angegebene Adresse gilt als der Ort, von dem aus er/sie sich zum in der Einladung angegebenen Prüfungsort begibt. Daher kann eine nach Versand der Einladungen zu den Prüfungen durch das Europäische Parlament von den Bewerberinnen und Bewerbern mitgeteilte Adressenänderung nicht berücksichtigt werden, es sei denn, das Parlament beurteilt die von den Bewerberinnen und Bewerbern angegebenen Gründe als gleichwertig mit einem Fall höherer Gewalt oder einem unvorhersehbaren Ereignis.

7.   ERSUCHEN UM ERNEUTE PRÜFUNG — BESCHWERDEN UND RECHTSBEHELFE — BESCHWERDEN BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Informationen über Ersuchen um erneute Prüfung, Rechtsbehelfe und Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten finden sich in Anhang II des vorliegenden Leitfadens.


(1)  Siehe Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(2)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

ANHANG I

UNVERBINDLICHE TABELLE DER AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION, DIE ZUR TEILNAHME AN AUSWAHLVERFAHREN DER FUNKTIONSGRUPPE AD (1) BERECHTIGEN (VON FALL ZU FALL ZU BEWERTEN)

LAND

Hochschulausbildung — vier Jahre oder länger

Hochschulausbildung — drei Jahre oder länger

Belgique — België — Belgien

Licence/Licentiaat/Diplôme d’études approfondies (DEA)/Diplôme d’études spécialisées (DES)/Diplôme d’études supérieures spécialisées (DESS)/Gediplomeerde in de Voortgezette Studies (GVS)/Gediplomeerde in de Gespecialiseerde Studies (GGS)/Gediplomeerde in de Aanvullende Studies (GAS)

Agrégation de l’enseignement secondaire supérieur (AESS)/Aggregaat

Ingénieur industriel/Industrïeel ingenieur/Master — 60/120 ECTS/Master complémentaire — 60 ECTS ou plus

Agrégation de l’enseignement secondaire supérieur (AESS) — 30 ECTS

Doctorat/Doctoraal Diploma

Bachelor académique (dit «de transition») — 180 ECTS

Academisch gerichte Bachelor — 180 ECTS

България

Диплома за висше образование Бакалавър — 240 ECTS/Магистър — 300 ECTS/Доктор

Магистър след Бакалавър — 60 ECTS/Магистър след Професионален бакалавър по … — 120 ECTS

 

Česko

Diplom o ukončení vysokoškolského studia/Magistr/Doktor

Diplom o ukončení bakalářského studia (Bakalář)

Danmark

Kandidatgrad/Candidatus/Master/Magistergrad (Mag.Art)/Licenciatgrad/Ph.d.-grad

Bachelorgrad (B.A or B. Sc)/Professionsbachelorgrad/Diplomingeniør

Deutschland

Master (alle Hochschulen)/Diplom (Univ.)/Magister/Staatsexamen/Doktorgrad

Bachelor/Fachhochschulabschluss (FH)

Staatsexamen (Regelstudienzeit 3 Jahre)

Eesti

Rakenduskõrghariduse diplom/Bakalaureusekraad (160 ainepunkti)/Magistrikraad/Arstikraad/Hambaarstikraad/Loomaarstikraad/Filosoofiadoktor/Doktorikraad (120–160 ainepunkti)

Bakalaureusekraad (min 120 ainepunkti)/Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti)

Éire/Ireland

Céim Onórach Bhaitsiléara (4 bliana/240 ECTS) Honours Bachelor Degree (4 years/240 ECTS)/Céim Ollscoile University Degree/

Céim Mháistir (60-120 ECTS) Masters Degree (60-120 ECTS)/Céim Dochtúra Doctorate

Céim Onórach Bhaitsiléara (3 bliana/180 ECTS) (BA, B.Sc, B. Eng) Honours Bachelor Degree (3 years/180 ECTS) (BA, B.Sc, B. Eng)

Ελλάδα

Πτυχίο (ΑΕΙ πανεπιστημίου, πολυτεχνείου, ΤΕΙ υποχρεωτικής τετραετούς φοίτησης) 4 χρόνια (1ος κύκλος)

Μεταπτυχιακό Δίπλωμα Ειδίκευσης (2ος κύκλος)

Διδακτορικό Δίπλωμα (3ος κύκλος)

 

España

Licenciado/Ingeniero/Arquitecto/Graduado/Máster Universitario/Doctor

Diplomado/Ingeniero técnico

Arquitecto técnico/Maestro

France

Maîtrise/MST (maîtrise des sciences et techniques)/MSG (maîtrise des sciences de gestion)

DEST (diplôme d’études supérieures techniques)/DRT (diplôme de recherche technologique)

DESS (diplôme d’études supérieures spécialisées)/DEA (diplôme d’études approfondies)

Master 1/Master 2 professionnel/Master 2 recherche

Diplôme des grandes écoles/Diplôme d’ingénieur/Doctorat

Licence

Italia

Diploma di Laurea (DL) — da 4 a 6 anni/Laurea specialistica (LS)/Laurea magistrale (LM)/Master universitario di primo livello/Master universitario di secondo livello/Diploma di Specializzazione (DS)/Dottorato di ricerca (DR)

Diploma universitario (3 anni)/Diploma di Scuola diretta a fini speciali (3 anni)/Laurea — L180 crediti

Κύπρος

Πανεπιστημιακό Πτυχíο/Bachelor

Master/Doctorat

 

Latvija

Bakalaura diploms (160 kredīti)/Profesionālā bakalaura diploms/Maģistra diploms/Profesionālā maģistra diploms/Doktora grāds

Bakalaura diploms (min. 120 kredīti)

Lietuva

Aukštojo mokslo diplomas/Bakalauro diplomas/Magistro diplomas/Daktaro diplomas/Meno licenciato diplomas

Profesinio bakalauro diplomas Aukštojo mokslo diplomas

Luxembourg

Master/Diplôme d’ingénieur industriel/DESS en droit européen

Bachelor/Diplôme d’ingénieur technicien

Magyarország

Egyetemi oklevél/Alapfokozat — 240 kredit/Mesterfokozat/Doktori fokozat

Főiskolai oklevél/Alapfokozat — 180 kredit vagy annál több

Malta

Bachelor’s degree/Master of Arts/Doctorate

Bachelor’s degree

Nederland

HBO Bachelor degree

HBO/WO Master’s degree

Doctoraal examen/Doctoraat

Bachelor (WO)

Österreich

Master Magister/Magistra

Magister/Magistra (FH)

Diplom-Ingenieur/in

Diplom-Ingenieur/in (FH)

Doktor/in

PhD

Bachelor

Bakkalaureus/Bakkalaurea

Bakkalaureus/Bakkalaurea (FH)

Polska

Magister/Magister inżynier

Dyplom doktora

Licencjat/Inżynier

Portugal

Licenciado/Mestre/Doutor

Bacharel/Licenciado

Hrvatska

Baccalaureus/Baccalaurea (Sveučilišni prvostupnik/Prvostupnica)

Stručni specijalist

Master degree (magistar struke) 300 kredit min

Magistar inženjer/magistrica inženjerka (mag. ing)

Doktor struke/Doktor umjetnosti

Baccalaureus/Baccalaurea (Sveučilišni Prvostupnik/Prvostupnica)

România

Diplomă de Licenţă/Diplomă de inginer/Diplomă de urbanist/Diplomă de Master/Diplomă de Studii Aprofundate/Certificat de atestare (studii academice postuniversitare)/Diplomă de doctor

Diplomă de Licență

Slovenija

Univerzitetna diploma/Magisterij/Specializacija/Doktorat

Diploma o pridobljeni visoki strokovni izobrazbi

Slovensko

Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia/bakalár (Bc.)/magister/inžinier/ArtD

Diplom o ukončení bakalárskeho štúdia (bakalár)

Suomi/

Finland

Maisterin tutkinto — Magister-examen

Ammattikorkeakoulututkinto — Yrkeshögskoleexamen (min 160 opintoviikkoa — studieveckor)

Tohtorin tutkinto (Doktorsexamen) joko 4 vuotta tai 2 vuotta lisensiaatin tutkinnon jälkeen — antingen 4 år eller 2 år efter licentiatexamen/Lisensiaatti/Licentiat

Kandidaatin tutkinto — Kandidatexamen/Ammattikorkeakoulututkinto -

Yrkeshögskoleexamen (min 120 opintoviikkoa — studieveckor)

Sverige

Magisterexamen (akademisk examen omfattande minst 160 poäng varav 80 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 20 poäng eller två uppsatser motsvarande 10 poäng vardera)/Licentiatexamen/Doktorsexamen

Meriter på avancerad nivå: Magisterexamen, 1 år, 60 högskolepoäng/Masterexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Meriter på forskarnivå: Licentiatexamen, 2 år, 120 högskolepoäng/Doktorsexamen, 4 år, 240 högskolepoäng

Kandidatexamen (akademisk examen omfattande minst 120 poäng varav 60 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 10 poäng)

Meriter på grundnivå:

Kandidatexamen, 3 år, 180 högskolepoäng (Bachelor)

United Kingdom

Honours Bachelor degree/Master’s degree (MA, MB, MEng, MPhil, MSc)/Doctorate

(Honours) Bachelor degree

NB: Master’s degree in Scotland

 

NOTE:

UK diplomas awarded in 2020 (until 31 December 2020) are accepted without an equivalence. UK diplomas awarded as from 1 January 2021 must be accompanied by an equivalence issued by a competent authority of an EU Member State.

 


(1)  Für die Einstufung in die Besoldungsgruppen 7 bis 16 der Funktionsgruppe AD ist als zusätzliche Bedingung eine angemessene Berufserfahrung von mindestens einem Jahr Voraussetzung.

ANHANG II

ERSUCHEN UM ERNEUTE PRÜFUNG — BESCHWERDEN UND RECHTSBEHELFE — BESCHWERDEN BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

A.   Ersuchen um erneute Prüfung

Sie können den Prüfungsausschuss ersuchen, folgende Entscheidungen erneut zu prüfen:

Nicht-Zulassung zum Auswahlverfahren,

Nichteinladung zu einer schriftlichen Prüfung,

Nichteinladung zu den mündlichen Prüfungen.

Die Entscheidung, eine Bewerberin oder einen Bewerber nicht in die Eignungsliste aufzunehmen, kann nicht erneut durch den Prüfungsausschuss geprüft werden.

Die mit einer Begründung versehenen Ersuchen um erneute Prüfung müssen über Ihr Apply4EP-Konto innerhalb von zehn Kalendertagen ab dem Versanddatum des Schreibens, mit dem die Entscheidung des Prüfungsausschusses mitgeteilt wird, übermittelt werden. Die Antwort wird der betroffenen Person so schnell wie möglich mitgeteilt.

Eine Entscheidung, die auf einen Antrag auf erneute Prüfung hin erlassen wird, ersetzt die ursprüngliche Entscheidung. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber beschließt, gegen eine Entscheidung des Prüfungsausschusses einen Antrag auf erneute Prüfung zu stellen, wird sie oder er daher aufgefordert, die Antwort des Prüfungsausschusses abzuwarten, bevor sie oder er eine Beschwerde oder einen Rechtsbehelf gegen die beschwerende Entscheidung einlegt.

B.   Beschwerden und Rechtsbehelfe

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der Anstellungsbehörde beschwert sind, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union einreichen (1).

Die Beschwerde ist zu richten an:

M. le Secrétaire général

Parlement européen

Bât. Konrad Adenauer

L-2929 Luxembourg

LUXEMBURG

Es sei darauf hingewiesen, dass die Anstellungsbehörde die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse nicht ändern oder aufheben kann. Wenn Sie also eine Entscheidung eines Prüfungsausschusses anfechten möchten, steht es Ihnen daher frei, unmittelbar beim Gericht der Europäischen Union Klage zu erheben, ohne dass zuvor eine Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingereicht werden muss.

Wenn Sie eine Entscheidung der Anstellungsbehörde anfechten, ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf vor dem Gericht erst möglich, nachdem Sie eine Beschwerde eingelegt haben.

Ein gerichtlicher Rechtsbehelf ist an folgende Stelle zu richten:

Tribunal de l’Union européenne

L-2925 Luxembourg

LUXEMBURG

auf der Grundlage von Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und von Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union.

Die Einreichung einer Klage beim Gericht der Europäischen Union erfordert zwingend die Einschaltung eines bei einem Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Anwalts.

Der Fristenlauf gemäß den Artikeln 90 und 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, der auf diese beiden Verfahrensarten zutrifft, beginnt entweder mit der Mitteilung der beschwerenden Erstentscheidung oder — im Fall eines Ersuchens um erneute Prüfung — zu dem Zeitpunkt, zu dem die vom Prüfungsausschuss nach der erneuten Prüfung getroffene Entscheidung mitgeteilt wird.

C.   Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten

Als Bürgerin/Bürger der Europäischen Union oder als in der EU ansässige Person können Sie eine Beschwerde an folgende Stelle richten:

Médiateur européen

1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 STRASBOURG CEDEX

FRANKREICH

gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und unter den Bedingungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments (2) festgelegt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Lauf der Frist, die gemäß Artikel 91 des Statuts für die Einlegung von Rechtsmitteln beim Gericht der Europäischen Union gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, durch die Befassung der Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen wird. Gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersucht der Bürgerbeauftragte an ihn gerichtete Beschwerden nicht, wenn die behaupteten Sachverhalte Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind oder waren.

Die Einreichung eines Ersuchens um erneute Prüfung, einer Beschwerde, eines Rechtsbehelfs oder einer Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten unterbricht nicht die Arbeiten des Prüfungsausschusses.


(1)  Siehe Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(2)  Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).


TALENTFILTER

Um die Auswahl auf der Grundlage der Qualifikationen zu treffen, wird der Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens die Antworten der Bewerberinnen und Bewerber im Talentfilter überprüfen.

Jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet.

Der Prüfungsausschuss kann beschließen, jedem Auswahlkriterium eine Gewichtung von 1 bis 3 zu geben, die seiner relativen Bedeutung entspricht. In diesem Fall werden die für jede Antwort vergebenen Punkte mit diesem Gewichtungsfaktor multipliziert.

Die Punkte für jeden Bewerber und jede Bewerberin werden addiert, um die Personen zu ermitteln, deren Profil am besten zu den wahrzunehmenden Aufgaben passt.

Verwenden Sie bitte folgendes Format, um die Dauer einer Erfahrung (Datum des Beginns — Datum des Endes) anzugeben: TT.MM.JJJJ — TT.MM.JJJJ.

Bitte füllen Sie die nachstehenden Felder aus und äußern Sie sich zu allen Auswahlkriterien.

NAME (in Großbuchstaben) und Vorname:

 

Im Bewerbungsformular gewählte Sprache 1:

Bulgarisch

Französisch

Maltesisch

Schwedisch

Slowakisch


Nr.

Auswahlkriterien

1a

Haben Sie Universitäts- oder Master-Abschlüsse in den Bereichen Übersetzung oder moderne Sprachen oder in einem anderen linguistischen Bereich?

Ja

Nein

1b

Falls ja, geben Sie bitte Folgendes an:

die Bezeichnung des Studienabschlusses/der Studienabschlüsse:

den/die Namen der Hochschule(n):

die betreffenden Sprachen:

die erzielte(n) Note(n):

die Dauer des Studiums:

2a

Verfügen Sie über Kenntnisse in anderen Amtssprachen der Europäischen Union als in Ihren Sprachen 1, 2 und 3?

Ja

Nein

2b

Wenn ja, geben Sie bitte die anderen Amtssprachen an, die Sie beherrschen, Ihren Kenntnisstand in diesen Sprachen (auf der Grundlage des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) (*1) und wie Sie diese Kenntnisse erworben haben.

Sprache 4:

Kenntnisstand:

Wie Sie diese Kenntnisse erworben haben:

Sprache 5:

Kenntnisstand:

Wie Sie diese Kenntnisse erworben haben:

(usw.)

3a

Haben Sie Berufserfahrung im Bereich der Übersetzung von Texten oder audiovisuellen Inhalten, der redaktionellen Aufbereitung (von in der Sprache 1 verfassten Originalen) oder der sprachlichen Überarbeitung, die Sie ausschließlich in der von Ihnen für dieses Auswahlverfahren gewählten Sprache 1 erworben haben?

Ja

Nein

3b

Falls ja, geben Sie bitte Folgendes an:

die Art der Erfahrung:

die Sprache(n), die benutzt wurde(n) (wobei die Ausgangssprache und die Zielsprache genau anzugeben sind):

die Dauer der Erfahrung:

4a

Haben Sie Berufserfahrung im Bereich der Erstellung von Texten, die veröffentlicht werden sollen?

Ja

Nein

4b

Falls ja, geben Sie bitte Folgendes an:

die Dauer der Erfahrung:

den Namen des Arbeitgebers:

die Art der Erfahrung:

Ihre Funktionen und Ihren Verantwortungsgrad:

die Sprache(n), die benutzt wurde(n):

die Anzahl von Texten und das Veröffentlichungsformat (Zeitungen, Websites usw.):

5a

Haben Sie Berufserfahrung im Bereich der Untertitelung oder Synchronisation von Kino- oder Fernsehfilmen oder im Bereich der Vorbereitung von Rundfunksendungen, die Sie ausschließlich in der von Ihnen für dieses Auswahlverfahren gewählten Sprache 1 erworben haben?

Ja

Nein

5b

Falls ja, geben Sie bitte Folgendes an:

die Art der Erfahrung:

Ihre Funktionen:

die Sprache(n), die benutzt wurde(n) (wobei die Ausgangssprache und die Zielsprache genau anzugeben sind):

die Dauer der Erfahrung:

die Anzahl der betroffenen Filme und/oder Sendungen und ihre Dauer (in Stunden):

die Anzahl der betroffenen Radiosendungen und ihre Dauer (in Stunden):

6a

Haben Sie Berufserfahrung im Bereich der Adaption von Texten für Multimediaprodukte oder Websites?

Ja

Nein

6b

Falls ja, geben Sie bitte Folgendes an:

die Art der Erfahrung:

die Sprache(n), die benutzt wurde(n):

die Dauer der Erfahrung:

die Anzahl der betroffenen Adaptionen:


(*1)  https://europa.eu/europass/de/common-european-framework-reference