28.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 174/1


AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN — DIREKTOR (M/W) FÜR KOMMUNIKATION (BESOLDUNGSGRUPPE AD 14 ODER AD 15)

(2022/C 174 A/01)

In der Generaldirektion Information des Gerichtshofs der Europäischen Union wird demnächst die Stelle eines Direktors (m/w) für Kommunikation (Besoldungsgruppe AD 14 oder AD 15) frei. Die Besetzung dieser Stelle erfolgt auf der Grundlage von Art. 29 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (1).

I.   ART DER TÄTIGKEIT

Der Direktor/Die Direktorin für Kommunikation untersteht der Generaldirektorin für Information und leitet die Direktion Kommunikation, deren Tätigkeiten er/sie gestaltet und koordiniert.

Die Direktion Kommunikation, die für sämtliche Dienste im Zusammenhang mit der Kommunikation und der Verbreitung von Informationen über die Rechtsprechungstätigkeit und die institutionelle Tätigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) zuständig ist, organisiert alle Veranstaltungen und gestaltet alle Tätigkeiten, die der Kommunikation und der Information dienen, und zwar sowohl intern als auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Als Schnittstelle des Gerichtshofs zur Außenwelt konzipiert die Direktion Kommunikation die Politik der externen Kommunikation und setzt sie um. Insoweit unterhält sie die Beziehungen zur Presse und zu anderen Medien, beantwortet Fragen seitens der Öffentlichkeit, organisiert verschiedene an die Bürger gerichtete Veranstaltungen (z. B. den Tag der offenen Tür des Gerichtshofs) und sorgt für die ständige Anpassung der digitalen Kommunikationskanäle und –mittel, die sie nutzt, um Informationen zu präsentieren oder zu veröffentlichen (wie etwa ihre Website oder soziale Medien).

Ferner koordiniert die Direktion Kommunikation die Veröffentlichungspolitik des Gerichtshofs und überwacht die Erstellung der nicht unmittelbar zur Rechtsprechung zählenden Veröffentlichungen, insbesondere des Jahresberichts.

Außerdem ist die Direktion Kommunikation verantwortlich für die interne Kommunikation, für die Erstellung von Videos, Fotos und Grafiken sowie für das visuelle Erscheinungsbild des Gerichtshofs.

Die Direktion besteht gegenwärtig aus zwei Referaten, nämlich dem Referat Presse und Information sowie dem Referat Publikationen und elektronische Medien. Ihr gehören rund 40 Personen an. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt sie über ein Budget von etwa 1 Mio. Euro.

Der Direktor/Die Direktorin für Kommunikation ist dafür verantwortlich, die von der Generaldirektion Information entwickelten strategischen Leitlinien umzusetzen. In diesem Zusammenhang schlägt er/sie die Politiken vor, die in seinen/ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie etwa die Politiken der externen und der internen Kommunikation. Um die Kohärenz seines/ihres Handelns zu wahren, erstellt er/sie einen Leitplan, in dem nach Maßgabe der vorgegebenen Leitlinien und der sich daraus ergebenden Prioritäten mehrjährige Arbeitsprogramme festgelegt werden.

Der Direktor/Die Direktorin ist auch verantwortlich für die Budgetplanung, die Umsetzung der jährlichen Arbeitspläne und die Erstattung von Berichten zum Nachweis der Tätigkeit der Direktion. Er/Sie gewährleistet, dass die Tätigkeit der Direktion den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, und achtet als nachgeordnet bevollmächtigte/r Anweisungsbefugte/r für Ausgaben im Bereich der Kommunikation auf die Einhaltung des Haushaltsrechts, insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Außerdem vertritt er/sie den Gerichtshof in externen Einrichtungen und Stellen und insbesondere in den interinstitutionellen Ausschüssen im Bereich der Kommunikation.

II.   GESUCHTES PROFIL

Gute Kenntnisse der Aufgaben, der Arbeitsweise und des Aufbaus des Gerichtshofs der Europäischen Union;

Fähigkeit, ein großes Team von Fachkräften zu führen, bei denen es sich um Spezialisten im Bereich der Kommunikation handelt;

herausragende Fähigkeiten im Management und in der Führung einer dienstleistungsorientierten Verwaltungseinheit in einem multikulturellen Umfeld;

Fähigkeit, die Herausforderungen zu erfassen, die sich großen Einrichtungen im Bereich der Kommunikation stellen;

nachgewiesene Erfahrung in Personal- und Finanzplanung und -verwaltung;

solide Fähigkeiten im Bereich der Kommunikation und der Verhandlung sowie ausgeprägte soziale Kompetenz, um ausgezeichnete Beziehungen sowohl zu den Mitgliedern, den Kanzleien und den Dienststellen des Gerichtshofs als auch zu den anderen Unionsorganen und zu externen Partnern aufzubauen und zu unterhalten;

nachgewiesene praktische Erfahrung in der Projektplanung und -verwaltung;

Fähigkeit, strategische Ziele im Bereich der Kommunikation zu definieren, sie in konkrete Handlungsvorschläge umzusetzen und sie zu verwirklichen, und zwar unter ausgewogener Berücksichtigung der Bedürfnisse, der verfügbaren Ressourcen und der Zwänge;

Fähigkeit, die Mitglieder, die Kanzleien und die Dienststellen des Gerichtshofs im Bereich der Kommunikation zu beraten;

herausragende analytische Fähigkeiten und Fähigkeit, die Kernpunkte zu erfassen;

gute Kenntnis der für die Unionsorgane geltenden Finanzvorschriften oder gute Kenntnis im Bereich der Verwaltung von Haushaltsmitteln und wichtigen Verträgen.

III.   ANFORDERUNGEN

Die Bewerber/innen müssen die im Statut der Beamten der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen für die Ernennung eines Beamten/einer Beamtin erfüllen. Für diese Stelle müssen sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften entspricht;

mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung;

gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und zufriedenstellende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union. Aus dienstlichen Gründen sind gute Kenntnisse des Englischen und des Französischen erforderlich.

IV.   DIENSTBEZÜGE UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen richten sich nach den für Beamte der Besoldungsgruppe AD 14 oder AD 15 geltenden Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union. So beträgt das Monatsgrundgehalt für einen Beamten der Besoldungsgruppe AD 14, Dienstaltersstufe 1, 15 255 Euro und für einen Beamten der Besoldungsgruppe AD 15, Dienstaltersstufe 1, 17 226 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass jede/r neu eingestellte Bedienstete nach dem Beamtenstatut eine Probezeit von neun Monaten bestehen muss.

V.   EINSTELLUNGSPOLITIK

Der Gerichtshof gewährleistet — vorbehaltlich der vergleichenden Bewertung der Qualifikationen der Bewerber/innen — Chancengleichheit sowie die Gleichbehandlung aller Personen, die ihr Interesse an einer freien Stelle bekunden. Er würde es begrüßen, wenn vielfältige Bewerbungen von Personen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen eingingen, und zwar auf möglichst breiter geografischer Grundlage unter den Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten.

Informationen zum Datenschutz sind dem folgenden Informationsblatt zu entnehmen: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_95038/.

VI.   EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Bewerbungen für diese Stelle sind bis spätestens zum 30. Mai 2022 ausschließlich per E-Mail an die Adresse DIR-COM@curia.europa.eu zu richten. Den Bewerbungen sind ein detaillierter Lebenslauf und alle sonstigen zweckdienlichen Unterlagen beizufügen. Die Bewerber/innen müssen ihrer Bewerbung außerdem ein Motivationsschreiben und eine kurze Darstellung (höchstens fünf Seiten) ihrer Vorstellung von den Tätigkeiten und der Leitung der von diesem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen betroffenen Direktion beifügen.


(1)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20220101&qid=1612273468772&from=DE