30.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/3


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2021/C 482/03)

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Nationale Seite der von der Republik San Marino neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Republik San Marino

Anlass: 450. Geburtstag von Caravaggio

Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt die Reuige Magdalena aus dem gleichnamigen Gemälde von Caravaggio, das sich heute im Palazzo Pamphilj in Rom befindet. Oben links sind der Schriftzug „SAN MARINO“ und darunter die Daten „1571-2021“ zu sehen. Links erscheinen die Initialen „SP“ der Designerin Silvia Petrassi. Oben rechts befinden sich der Schriftzug „CARAVAGGIO“ und das Münzzeichen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage: 54 000

Ausgabedatum:1. März 2021


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).