15.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 132/6


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 — EAC/A02/2021

Europäisches Solidaritätskorps

(2021/C 132/06)

1.   Einleitung und Ziele

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt vorbehaltlich

der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps und zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1475 und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 ohne wesentliche Änderungen durch den Gesetzgeber,

der positiven Stellungnahme des mit dem Basisrechtsakt zum Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung des Europäischen Solidaritätskorps im Jahr 2021 eingesetzten Ausschusses,

der Genehmigung des Jahresarbeitsprogramms 2021 durch die Kommission nach Übermittlung durch den Programmausschuss,

der Verfügbarkeit der im Haushaltsplanentwurf für 2021 vorgesehenen Mittelzuweisungen nach dem Erlass des Haushaltsplans 2021 durch die Haushaltsbehörde oder, wenn der Haushaltsplan nicht erlassen wird, im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel und

der Benennung der nationalen Agentur durch die nationale Behörde und der Zustimmung der Kommission sowie der Unterzeichnung der Beitragsvereinbarungen.

Daher stellt diese Mitteilung für die Kommission (den Auftraggeber) keine rechtliche Verpflichtung dar. Falls mindestens eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu einem beliebigen Zeitpunkt abzusagen oder zu annullieren und andere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit anderen Inhalten und angemessenen Fristen für die Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms für das Europäische Solidaritätskorps:

Freiwilligenprojekte

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

Solidaritätsprojekte

Qualitätssiegel für solidarische Freiwilligentätigkeiten

Qualitätssiegel für Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe

3.   Förderfähigkeit

Finanzmittel im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps kann jede öffentliche oder private Organisation beantragen. Finanzmittel für Solidaritätsprojekte können außerdem von Gruppen junger Menschen beantragt werden, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben.

Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms für das Europäische Solidaritätskorps teilnehmen:

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete,

die mit dem Programm assoziierten Drittländer:

die EFTA-/EWR-Länder (1): Island und Liechtenstein,

die EU-Kandidatenländer (2): die Republik Türkei und die Republik Nordmazedonien

Bestimmte Maßnahmen des Programms stehen zudem Organisationen aus Drittländern offen, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beträgt voraussichtlich 138 873 000 EUR.

Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung sind vorläufig und unterliegen der Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2021 für das Europäische Solidaritätskorps und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für das Europäische Solidaritätskorps geändert werden. Interessierte Antragsteller sollten regelmäßig die Jahresarbeitsprogramme für das Europäische Solidaritätskorps und mögliche Änderungen unter https://europa.eu/youth/solidarity/organisations/reference-documents-resources konsultieren, um sich zu vergewissern, welche Beträge letztlich für die einzelnen Maßnahmen dieser Aufforderung zur Verfügung stehen.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die nachstehend genannten Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Freiwilligenprojekte

28. Mai 2021

5. Oktober 2021

Solidaritätsprojekte

28. Mai 2021

5. Oktober 2021

Die nachstehend genannten Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 17.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

5. Oktober 2021

Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel können jederzeit eingereicht werden.

Nähere Informationen zur Einreichung der Anträge sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps 2021 zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die ausführlichen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen, abrufbar unter https://europa.eu/youth/solidarity/organisations/calls-for-proposals

Der Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  Vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über die Teilnahme am Programm.

(2)  Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.