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23.11.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/2 |
Bestimmung der Kammern, die mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Rechtssachen (Eilvorabentscheidungsverfahren) betraut sind
(2020/C 399/03)
Der Gerichtshof hat in seiner Generalversammlung vom 29. September 2020 gemäß Art. 11 Abs. 2 der Verfahrensordnung die Erste und die Fünfte Kammer als Kammern bestimmt, die für die Zeit vom 7. Oktober 2020 bis zum 6. Oktober 2021 mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung genannten Rechtssachen betraut sind.