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2.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 182/1 |
AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG FÜR DIE AUSWAHL EXTERNER MITGLIEDER DES AUDITBEGLEITAUSSCHUSSES (APC)
(2020/C 182 A/01)
Sonderberater im Sinne des Artikels 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union: Externes Mitglied des Auditbegleitausschusses (APC) der Europäischen Kommission
I. Der Auditbegleitausschuss
Der Auditbegleitausschuss (APC) unterstützt das Kollegium der Kommissionsmitglieder der Europäischen Kommission bei der Erfüllung seiner in den Verträgen und in anderen Rechtsinstrumenten und Vereinbarungen verankerten Verpflichtungen, indem er die Unabhängigkeit des Internen Auditdienstes (IAS) sicherstellt, die Qualität der internen Audittätigkeiten kontrolliert und dafür sorgt, dass die Auditempfehlungen, auch hinsichtlich der konsolidierten Jahresrechnung der EU, von den Dienststellen der Kommission ordnungsgemäß berücksichtigt werden und sich in angemessenen Folgemaßnahmen niederschlagen. Der APC ist dem Kollegium der Kommissionsmitglieder unterstellt und trägt insgesamt zur weiteren Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Kommission bei der Verwirklichung ihrer Ziele bei. Der Ausschuss erleichtert die Aufsicht des Kollegiums über die Steuerung, das Risikomanagement und die internen Kontrollmaßnahmen der Europäischen Kommission.
Der APC ist ein Aufsichtsgremium und hat keine operativen Befugnisse. Er setzt sich aus Mitgliedern der Europäischen Kommission und externen Mitgliedern mit nachgewiesener beruflicher Erfahrung im Auditbereich und damit zusammenhängenden Bereichen zusammen. Der Ausschuss steht unter dem Vorsitz von Kommissionsmitglied Reynders. Externe Ausschussmitglieder werden gemäß der Regelung der Kommission für Sonderberater formell ernannt.
Alle Einzelheiten zum Mandat des APC sind in dessen Charta festgelegt (verfügbar in englischer, deutscher oder französischer Sprache):
https://ec.europa.eu/info/departments/internal-audit-service/how-we-work_de
II. Stellenprofil
Der APC möchte eine Reserveliste von Bewerberinnen und Bewerbern erstellen, um seinen laufenden Bedarf an externen Ausschussmitgliedern decken zu können und sicherzustellen, dass auf eine breite und vielfältige berufliche Erfahrung im Auditbereich und damit zusammenhängenden Bereichen zurückgegriffen werden kann. Bitte beachten Sie, dass sich aus der Aufnahme in eine Reserveliste keine Garantie auf Ernennung ableiten lässt.
Die externen Mitglieder werden rund 30 bis 50 volle Tage pro Jahr für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben aufwenden, darunter fällt auch die Teilnahme an rund 15 Sitzungen pro Jahr in Brüssel. Die externen Ausschussmitglieder werden gemäß der Geschäftsordnung der Kommission als Sonderberater bestellt und erhalten — sofern es sich nicht um ehemalige EU-Beamte handelt, die ein Ruhegehalt beziehen — ein Entgelt auf der Basis von Tagessätzen im Einklang mit den unten ausgeführten Beschäftigungsbedingungen.
Externe Mitglieder tragen auf höchster Ebene zur Aufsicht einer großen internationalen Organisation bei, indem sie eine weitere Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Kommission bei der Steuerung, dem Risikomanagement und internen Kontrollmaßnahmen fördern.
Als anerkannte Experten auf ihrem Gebiet leisten die externen Mitglieder einen Beitrag zu den Tätigkeiten des APC und beteiligen sich aktiv an ihnen, in erster Linie durch die Unterstützung der Vorbereitungsgruppe sowie der Sitzungen des APC auf der Grundlage des vom Ausschuss angenommenen jährlichen Arbeitsprogramms und der vom Vorsitz vorgeschlagenen Sitzungstagesordnungen. Der APC trifft mindestens dreimal jährlich zu Sitzungen zusammen, denen jeweils mehrere vorbereitende Sitzungen vorausgehen. Die Hintergrunddokumente werden in englischer Sprache bereitgestellt, und die Sitzungen werden auf Englisch abgehalten.
III. Anforderungsprofil
Zulassungskriterien
Um bei der Auswahl Berücksichtigung zu finden, müssen folgende formale Kriterien vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllt sein:
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Staatsangehörigkeit: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein. |
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Hochschulabschluss: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Folgendes nachweisen:
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Einschlägige Berufserfahrung: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, davon mindestens fünf Jahre in den Bereichen Audit, interne Kontrolle und/oder Risikomanagement. |
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Sprachkenntnisse: Gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache. |
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Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten: Die externen Ausschussmitglieder sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig. Es darf keinen Interessenkonflikt zwischen dem Amt als externes Ausschussmitglied und sonstigen dienstlichen Aufgaben geben. Dies bedeutet insbesondere, dass erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber weder nationale oder EU-Beamte sein können noch bei einer Organisation angestellt sein dürfen, die EU-Finanzmittel erhält. |
Eignungskriterien
Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden anhand ihrer persönlichen und beruflichen Eignung sowie ihrer umfassenden nachgewiesenen Erfahrung im Auditbereich und damit zusammenhängenden Bereichen ausgewählt.
Wesentliche Merkmale:
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ein nachgewiesen hohes Kompetenzniveau und fundierte Erfahrung im Bereich Audit, die vorzugsweise beim Europäischen Rechnungshof, internationalen Organisationen oder bei nationalen Auditbehörden und/oder privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt wurde; |
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eine ausgezeichnete Kenntnis der internationalen Standards für interne Revision und der Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie der Rahmen für interne Kontrolle und Risikomanagement; |
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berufliche Qualifikation im Auditbereich; |
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Integrität, ein sicheres Urteilsvermögen und ausgeprägte analytische Fähigkeiten, eine gut entwickelte Fähigkeit zum strategischen Denken und die Fähigkeit, auf der Grundlage umfassender Erfahrungen eine konstruktive Prüfung vorzunehmen; |
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hervorragende schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten, die es der Bewerberin bzw. dem Bewerber ermöglichen, Diskussionen zu führen, die Standpunkte der geprüften Stellen zu hinterfragen und bei der Vorbereitung von Sitzungen der Vorbereitungsgruppe und des APC und während der Sitzungen klar mit den internen Interessenträgern zu kommunizieren. |
Erwünschte Merkmale:
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gründliche Kenntnis der EU-Organe und der Rolle der Europäischen Kommission; |
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sehr gute Kenntnis der Haushaltsordnung der EU und der Entlastungsverfahren sowie der Vorschriften, Governance und Verfahren der Europäischen Kommission und deren Zuständigkeiten und Tätigkeiten. |
IV. Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben müssen die externen Ausschussmitglieder unabhängig handeln und dürfen weder Weisungen von den Organen oder Einrichtungen der Europäischen Union oder anderen privaten oder öffentlichen Stellen verlangen noch entgegennehmen. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit werden sie aufgefordert, Folgendes vorzulegen:
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eine Erklärung, in der sie sich verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln; |
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eine Erklärung, in der alle anderen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt sind, und |
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eine Erklärung, in der alle Interessen angegeben sind, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. |
Mit ihrer Bewerbung bestätigen die Bewerberinnen und Bewerber ihre Bereitschaft, diese Erklärungen beizubringen.
V. Modalitäten der Ernennung
Die Europäische Kommission erstellt eine Reserveliste geeigneter Bewerberinnen und Bewerber und ernennt die externen Ausschussmitglieder im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Zu diesem Zweck setzt die Kommission ein Auswahlgremium ein, das die Bewerbungen prüft.
Die am besten qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber, die das geeignetste Profil aufweisen, können zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Nach diesem Gespräch erstellt das Auswahlgremium eine Reserveliste mit den am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, die von der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung der sich weiterentwickelnden Bedürfnisse als externe Ausschussmitglieder ernannt werden können.
VI. Chancengleichheit
Die EU-Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und akzeptieren Bewerbungen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
VII. Beschäftigungsbedingungen
Grundsätzlich beträgt die Amtszeit externer Mitglieder bis zu vier Jahre und kann aus Gründen der Kontinuität und im Interesse der Kommission ausnahmsweise auf insgesamt höchstens acht Jahre verlängert werden. Sie werden auf Vertragsbasis als Sonderberater im Sinne des Artikels 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eingestellt. Die externen Ausschussmitglieder erhalten für geleistete Arbeitstage ein Entgelt in Form von Tagessätzen, das sich am Grundgehalt eines Beamten der Europäischen Union der Besoldungsgruppe 12, erste Dienstaltersstufe, orientiert. Ehemalige EU-Beamte mit Ruhegehalt erhalten kein Entgelt, haben aber Anspruch auf die Erstattung von Reise- und Unterbringungskosten.
Reise- und Unterbringungskosten, die den externen Mitgliedern entstehen, werden von der Kommission auf Antrag unter Vorlage entsprechender Belege nach den für die Kommission geltenden Vorschriften erstattet. Außerdem wird ein Tagegeld zur Deckung sonstiger Kosten gewährt.
VIII. Bewerbungsverfahren
Hinweis:
Bewerbungen sind in elektronischer Form an die Europäische Kommission an folgende Adresse zu richten: IAS-APC-SECRETARIAT@ec.europa.eu
Für eine gültige Bewerbung müssen ein Lebenslauf in Word- oder PDF-Format sowie ein Bewerbungsschreiben auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden.
Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber sowie des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren in englischer Sprache statt.
Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. Über diese erhalten Sie Informationen zum Ergebnis des Auswahlverfahrens. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission mitzuteilen.
IX. Frist
Bewerbungsschluss ist der 14. Juli 2020, 12.00 Uhr mittags Brüsseler Zeit.
Die Kommission behält sich das Recht vor, den Bewerbungsschluss für diesen Aufruf zur Interessenbekundung ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu verlängern.
X. Schutz personenbezogener Daten
Die Europäische Kommission ist dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und der Achtung Ihrer Privatsphäre verpflichtet. Die Kommission erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (1). Eine Datenschutzerklärung ist beim Sekretariat (IAS-APC-SECRETARIAT@ec.europa.eu) auf Anfrage erhältlich und kann außerdem heruntergeladen werden (Register des Datenschutzbeauftragten, unter Eintrag DPR-EC-00545.2).