26.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 176/2


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2020/C 176/02)

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Nationale Seite der von Lettland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Lettland

Anlass: lettgallische Keramik

Beschreibung des Münzmotivs: Die Münze ist der lettgallischen Töpferkunst gewidmet. Die traditionelle Töpferkunst war lange Zeit in zwei Regionen, Lettgallen und Kurland, beheimatet, überdauerte letztlich aber nur in Lettgallen, wo sie über Generationen hinweg weitergegeben wurde. Die lettgallische Töpferkunst ist auch Bestandteil des lettischen Kulturkanons.

Das Münzbild zeigt ein typisches Beispiel lettgallischer Keramik — einen tönernen Kerzenhalter. Die Münze trägt die Aufschrift „LATGALES KERAMIKA“ (lettgallische Keramik), den Ländernamen „LATVIJA“ sowie das Ausgabejahr „2020“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage: 412 000

Ausgabedatum: zweites Quartal 2020


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).