28.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 65/20


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/236/S

Direktor (w/m) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION PERSONAL — DIREKTION RESSOURCEN

(2020/C 65 A/04)

 

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Generaldirektion Personal — Direktion Ressourcen — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (im Folgenden als „Statut“bezeichnet) zu eröffnen.

Dieses Auswahlverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 14 837,60 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 15. Januar 2018 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, erforderlich. Der Direktor wird häufig Dienstreisen an die verschiedenen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sowie außerhalb dieser Arbeitsorte zu unternehmen haben.

2.   Einsatzort

Luxemburg. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Tätigkeit

Der Direktor wird als hoher Beamter im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnehmen (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst,

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung mehrerer Teams von Bediensteten, Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Personalressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) in seinen Tätigkeitsbereichen,

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zur Verwirklichung der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität,

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Europäischen Parlaments in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen,

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinen Tätigkeitsbereichen,

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können,

Wahrnehmung der Aufgaben des nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen

An diesem Auswahlverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)

Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen die Bewerber

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)

Besondere Bedingungen

i)

Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem durch ein Abschlusszeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder mehr beträgt

oder

Bildungsniveau, das einem durch ein Abschlusszeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (5), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der vorstehend genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen

ii)

Erforderliche Kenntnisse

hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen

sehr gutes Verständnis für die Vielfalt der in den Organen der Union vertretenen Kulturen

hervorragende Kenntnis der Verträge

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure

hervorragende Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren sowie der internen Regelungen und Methoden

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Bestimmungen

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und ihrer Anwendungsbestimmungen sowie der internen Vorschriften und anderer untergeordneter Texte des Europäischen Parlaments

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Personalressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, juristische Aspekte usw.)

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken

iii)

Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1 (6)) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2 (6)) in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)

Erforderliche Fähigkeiten

strategisches Denken

Führungsqualitäten

vorausschauendes Planen

Reaktionsvermögen

Durchsetzungsvermögen

Kommunikationsfähigkeit

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium des Europäischen Parlaments eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest. Der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am

20. März 2020, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.

Die Bewerber werden gebeten, ausschließlich per E-Mail und unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung (PE/236/S) im Betreff der E-Mail ein Bewerbungsschreiben (z. Hd. des Herrn Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, Stellenausschreibung Nr. PE/236/S) und einen Lebenslauf im Format Europass (8) als PDF-Dateien an folgende Adresse zu senden:

PERS-EPSeniorManagement@ep.europa.eu

Dabei sind das Datum und die Uhrzeit, zu der die E-Mail abgeschickt wurde, maßgebend.

Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die gescannten Dokumente lesbar sind.

Die Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind (9). Die Bewerber erhalten keine dieser Unterlagen zurück.

Die von den Bewerbern im Rahmen dieses Auswahlverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (10) verarbeitet.


(1)  Wird in der vorliegenden Ausschreibung auf eine Person männlichen Geschlechts Bezug genommen, so ist dies auch als Bezugnahme auf eine Person weiblichen Geschlechts zu verstehen und umgekehrt.

(2)  Vgl. Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Wichtigste Aufgaben: siehe Anlage.

(5)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(6)  Siehe den gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache (https://europass.cedefop.europa.eu/sites/default/files/cefr-de.pdf).

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.

(10)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.


ANHANG

GENERALDIREKTION PERSONAL — DIREKTION RESSOURCEN

WICHTIGSTE AUFGABEN

(Aus 52 Bediensteten bestehende Einheit: 41 Beamte, 4 Bedienstete auf Zeit und 7 Vertragsbedienstete)

Unterstützung des Generaldirektors, der Direktionen und des Personals der GD PERS in den Bereichen Personalressourcen, Finanzen, Datenverarbeitung, Logistik, berufliche Fortbildung und Laufbahnberatung

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate der Direktion

Vertretung der GD PERS in internen und externen Ausschüssen und Sitzungen

Überwachung der Projekte des Projektportfolios des Parlaments (PPP), Leitung sonstiger spezifischer Projekte

Unterstützung des Sekretariats der Direktion

Wahrnehmung der Aufgaben des nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten

REFERAT PERSONAL UND STRATEGISCHE BEOBACHTUNG

Verwaltung der Personalressourcen der GD PERS: Überwachung und Verwaltung aller Aspekte in Bezug auf das Personal der Generaldirektion (Beamte, Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete, Praktikanten: Verwaltung des Stellenplans, Einstellung, Beurteilung, Beförderung, Fortbildung, Arbeitszeit, Mobilität, Hospitation, Dienstreisen usw.) in Zusammenarbeit mit dem Direktor der Direktion Ressourcen und dem Generaldirektor, Mitwirkung an der Umsetzung der PPP-Projekte der GD PERS

Strategische Beobachtung: Erstellung der regelmäßigen und jährlichen Tätigkeitsberichte, der Berichte über sensible Dienstposten und der Berichte über Ausnahmen, Überwachung der Anwendung der Normen für die interne Kontrolle, Bewertung der Risiken in Bezug auf die Abläufe im Personalwesen und Festlegung geeigneter Kontrollen, Überwachung der Umsetzung der von den internen und externen Kontrollstellen (Interne Prüfung, Rechnungshof) erstellten Berichte und festgelegten Maßnahmen

Wahrnehmung der Aufgaben des Inventarverwalters („Gestionnaire des Biens Inventoriés“ — GBI) oder des Ansprechpartners für Telekommunikation („Interlocuteur en Matériél Téléphonique“ — IMT) in Luxemburg, Brüssel und Straßburg (Umzüge, Bestandsaufnahme, Telefonsystem usw.)

REFERAT FINANZMITTEL

Ex-ante-/Ex-post-Überprüfung

Einleitung von Finanzvorgängen

Vorbereitung und Verwaltung von Vergabeverfahren

Pflege der Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden

Sicherstellung der internen Kontrolle

REFERAT INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Analyse, Entwicklung und Umsetzung der IT-Anwendungen für die Personalverwaltung und der Schnittstellen mit den anderen Anwendungen des Europäischen Parlaments

Analyse, Gestaltung und Dokumentierung der Verwaltungsabläufe (Geschäftsprozessmodellierung) im Rahmen von IT-Projekten der Generaldirektion

Betreuung und Unterstützung aller Nutzer der vom Referat verwalteten IT-Anwendungen im Europäischen Parlament (Helpdesk)

Verwaltung der IT-Ausstattung und Unterstützung der Nutzer in der Generaldirektion

Gestaltung von IT-Lösungen im Einklang mit den bewährten Verfahren auf dem Gebiet der Ergonomie, Analyse, Konfigurierung und Unterstützung der Instrumente für die interne Kommunikation (Confluence, SharePoint, Europarl Inside und Intranet der GD PERS sowie andere Intranet-Seiten)

Sicherstellung des Betriebs und der Wartung der speziellen Anwendungen der Generaldirektion

Verwaltung und Überwachung der Verträge

Vertretung bzw. Organisation der Vertretung der Generaldirektion in den generaldirektionenübergreifenden IT-Ausschüssen oder in Sitzungen mit der GD ITEC oder anderen IT-Referaten des Europäischen Parlaments