|
13.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 420/23 |
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA-52/2019: Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ — Finanzhilfen für Maßnahmen 2020
(2019/C 420/09)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 und das Jahresarbeitsprogramm 2020 für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (1). Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ deckt den Zeitraum von 2014 bis 2020 ab. Die allgemeinen Ziele und die Einzelziele des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sind in den Artikeln 1 und 2 der Verordnung festgelegt.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die nachstehend genannten Bereiche und Maßnahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.
Bereich 1: Europäisches Geschichtsbewusstsein
|
— |
Projekte im Bereich „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ |
Bereich 2: Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung
|
— |
Städtepartnerschaften |
|
— |
Netze von Partnerstädten |
|
— |
Zivilgesellschaftliche Projekte |
3. Förderfähigkeit
Die Anträge müssen den nachstehend aufgeführten für alle Programmbereiche geltenden Förderkriterien sowie den besonderen für die einzelnen Maßnahmen geltenden Förderkriterien, die im Programmleitfaden im Einzelnen beschrieben sind, voll und ganz entsprechen.
Als Antragsteller (der Begriff Antragsteller bezeichnet die Antragsteller und ihre Partner) kommen entweder öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen mit Rechtspersönlichkeit in Betracht.
An Projekten in den Bereichen Geschichtsbewusstsein und Städtepartnerschaften muss mindestens ein EU-Mitgliedstaat beteiligt sein; bei Projekten im Bereich Netze von Partnerstädten und bei zivilgesellschaftlichen Projekten müssen es mindestens zwei Mitgliedstaaten sein.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
|
— |
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern; |
|
— |
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo (2). |
Für britische Antragsteller: Zu beachten ist, dass die Förderkriterien während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllt sein müssen. Tritt das Vereinigte Königreich während der Laufzeit der Finanzhilfe aus der EU aus, ohne eine Vereinbarung mit der EU zu treffen, die insbesondere sicherstellt, dass britische Antragsteller weiterhin förderfähig sind, wird die Zahlung von EU-Mitteln an Sie eingestellt (wobei Sie jedoch nach Möglichkeit weiterhin am Projekt teilnehmen) oder müssen Sie sich aus dem Projekt zurückziehen.
Potenzielle Teilnehmerländer
An dem Programm können möglicherweise die folgenden Kategorien von Ländern teilnehmen, sofern sie mit der Europäischen Kommission ein internationales Abkommen über ihre Teilnahme am Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterzeichnet haben:
|
a) |
die Beitrittsländer, die Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen, den Beschlüssen des Assoziationsrates oder in ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Union; |
|
b) |
die dem EWR angehörenden EFTA-Länder im Einklang mit den Bestimmungen des EWR-Abkommens. |
Informationen über die Unterzeichnung internationaler Abkommen für die Teilnahme an dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ können auf folgender Website abgerufen werden:
https://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de
4. Mittelausstattung und Laufzeit der Projekte
Voraussetzung für die Durchführung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist,
dass die im Haushaltsentwurf für 2020 vorgesehenen Mittel nach Feststellung des Haushaltsplans 2020 durch die Haushaltsbehörde oder, wenn der Haushaltsplan nicht festgestellt wird, im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel verfügbar sind.
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind Mittel in Höhe von insgesamt 17,9 Mio. EUR veranschlagt:
|
— Projekte im Bereich Europäisches Geschichtsbewusstsein |
4,1 Mio. EUR |
|
— Städtepartnerschaften |
4,8 Mio. EUR |
|
— Netze von Partnerstädten |
5,1 Mio. EUR |
|
— Zivilgesellschaftliche Projekte |
3,9 Mio. EUR |
Die für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtmittelausstattung und ihre Aufteilung sind vorläufig und können bei einer Änderung der Jahresarbeitsprogramme für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ebenfalls Änderungen unterliegen. Potenzielle Antragsteller werden gebeten, das Jahresarbeitsprogramm für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und die entsprechenden Änderungen regelmäßig unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/citizenship/europe-for-citizens-programme/official-documents/index_de.htm aufzurufen, um sich über die Mittel zu informieren, die für die einzelnen unter diese Aufforderung fallenden Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte hängen von den jeweiligen Maßnahmen ab. Ausführliche Informationen sind dem Programmleitfaden für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu entnehmen.
5. Frist für die Einreichung der Anträge
Alle im Folgenden angegebenen Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 17.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.
|
— Projekte im Bereich Europäisches Geschichtsbewusstsein |
4. Februar 2020 |
|
— Städtepartnerschaften |
4. Februar 2020 und 1. September 2020 |
|
— Netze von Partnerstädten |
3. März 2020 und 1. September 2020 |
|
— Zivilgesellschaftliche Projekte |
1. September 2020 |
Der jeweilige Förderzeitraum der Projekte ist im Programmleitfaden für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ angegeben.
Nähere Informationen über die Einreichung von Anträgen sind dem Programmleitfaden für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu entnehmen.
6. Mitteilung und Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse
Die Antragsteller werden in einem vom Anweisungsbefugten unterzeichneten und an den gesetzlichen Vertreter gerichteten registrierten Dokument einzeln über das Ergebnis des Bewertungsverfahrens informiert; diese Mitteilung erfolgt spätestens sechs Monate nach Ablauf der Antragsfrist über das Portal „Finanzierung, Ausschreibungen“ (3). Die Beurteilung und Auswahl der Anträge sowie die Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe finden innerhalb dieser sechs Monate statt. Erst nach Abschluss dieser Verfahren werden die Listen der ausgewählten Projekte auf der Webseite https://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger/ergebnisse_de und in Abhängigkeit von dem Prozess der Migration zu „eGrants“ auf dem Portal „Finanzierung, Ausschreibungen“ veröffentlicht.
Der gesetzliche Vertreter der antragstellenden Organisation wird per E-Mail benachrichtigt, wann das Benachrichtigungsschreiben auf dem Portal „Finanzierung, Ausschreibungen“ abgerufen werden kann. Informationen über den Zugang zu dem Benachrichtigungsschreiben können von der folgenden Website abgerufen werden: https://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de
Der Antragsteller muss sicherstellen, dass im Antrag die korrekte E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters angegeben ist.
Falls die offizielle Benachrichtigung im Portal „Finanzierung, Ausschreibungen“ nicht innerhalb von zehn Tagen geöffnet wird (bei Projekten), gilt die offizielle Mitteilung für die Agentur als anerkannt.
7. Ausführliche Informationen
Die genauen Bedingungen einschließlich der Prioritäten, die für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gelten, sind dem Programmleitfaden für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu entnehmen und können unter der Internetadresse
https://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de sowie auf dem Portal „Finanzierung, Ausschreibungen“ abgerufen werden.
Der Programmleitfaden für „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ist fester Bestandteil dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, und die in diesem Leitfaden enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) C(2019) 7821
(2) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
(3) https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home