2.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 406/2


Bestimmung der Kammer, die mit den in Art. 193 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Rechtssachen (Überprüfung von Rechtsmittelentscheidungen) betraut ist

(2019/C 406/04)

Der Gerichtshof hat in seiner Generalversammlung vom 24. September 2019 gemäß Art. 11 Abs. 2 der Verfahrensordnung die Fünfte Kammer als die Kammer bestimmt, die für die Zeit vom 7. Oktober 2019 bis zum 6. Oktober 2020 mit den in Art. 193 der Verfahrensordnung genannten Rechtssachen betraut ist.